Diskussion:Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
WICHTIGER HINWEIS: Die Leugnung des Holocaust und anderer NS-Verbrechen ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem des der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die Holocaustleugnung betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Wolfgang Benz über die Position der NSDAP nach der Machtergreifung

In seinem Artikel Nationalsozialismus, veröffentlicht im 3. Band des Handbuch des Antisemitismus, schreibt Benz nicht, dass die Position der NSDAP nach der Machtergreifung nur „scheinbar institutionalisiert“ gewesen sei. Stattdessen schreibt er auf S. 227 des Buches: „Mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat (1.12.1933) war die Machtposition der NSDAP institutionalisiert, sie wurde Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Disziplinargerichtsbarkeit.“[1] --TrueBlue (Diskussion) 20:06, 3. Mai 2019 (CEST)

In der Enzyklopädie des Nationalsozialismus schreibt er das aber so.
Dass sie innerhalb des Machtgefüges des NS-Staats eine gewichtige Rolle gespielt hätte oder dass irgendwelche Initiativen von ihr ausgegangen wären, schreibt Benz auch im Handbuch des Antisemitismus nicht. Also. --Φ (Diskussion) 20:23, 3. Mai 2019 (CEST)
Die Rolle der NSDAP als Staatspartei (= staatstragende Partei) ist ein wichtiges Thema in Benzs Artikel Nationalsozialismus. Die NSDAP war als institutionalisierte Staatspartei im Führerstaat selbstverständlich nicht (mehr) "basisdemokratisch". --TrueBlue (Diskussion) 21:01, 3. Mai 2019 (CEST)
Benz billigt ihr nur „subsidiäre Hilfsfunktionen bei der Durchsetzung des Führerstaats und beim Machterhalt“ zu. Sie half eben nur und bestimmte nicht selbst. Sag ich doch. --Φ (Diskussion) 21:42, 3. Mai 2019 (CEST)
Die Politik wurde - wie bei der SED - zunehmend "von oben" verordnet. Aber auch die Nazi-Nomenklatura inklusive des obersten Führers waren Teil der Partei! --TrueBlue (Diskussion) 22:13, 3. Mai 2019 (CEST)
Die Nazi-Granden handelten unabhängig von der Parteiführung. Die war institutionell gespalten und agierte kaum noch.
Deine Deutung, dass die Partei im Herrschaftsapparat eine wichtige Rolle gespielt haben soll, steht in diametralem gegensatz zu Benz' Befund, dass sie nur „subsidiäre Hilfsfunktionen bei der Durchsetzung des Führerstaats und beim Machterhalt“ wahrnahm. Sie ist Theoriefindung, was man schon daran sieht, dass du keine Belege dafür hast, oder allenfalls ad hoc Zusammengegoogeltes. --Φ (Diskussion) 22:21, 3. Mai 2019 (CEST)
Benz benutzte im o.g. Artikel nicht das Wörtchen "nur". Das haste ihm untergeschoben und sodann den gesamten Rest seiner Aussagen zur Rolle der Partei im NS-Staat unter den Tisch fallen lassen. Sowas nennt man hier TF! Als Vorsitzender der NSDAP ist umseitig für die Zeit 1921-1945 Adolf Hitler angegeben. Also was soll deine Behauptung "Die Nazi-Granden handelten unabhängig von der Parteiführung"? --TrueBlue (Diskussion) 22:32, 3. Mai 2019 (CEST)
Der Gegensatz zwischen scheinbarer Institutionalisierung und subsidiärer Hilfsfunktion steht so bei Benz. Ich wüsste nicht, was da weggelassen worden sein soll. Hast du die Enzyklopädiedes Nationalsoztialismus denn vorliegen?
Dass die Nazi-Granden bei ihren diversen und gegenläufigen Initiativen den Weisungen der Münchner Parteizentrale gefolgt wären, könntest du belegen, wenn es denn stimmen würde. --Φ (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2019 (CEST)
Das will und muss ich gar nicht. Interne Streitigkeiten sind selbst staatstragenden Parteien nicht völlig fremd, na und? Das steht nicht in Widerspruch zur Bedeutung der NSDAP als staatstragender Partei bzw. Herrschaftsinstitution. --TrueBlue (Diskussion) 22:53, 3. Mai 2019 (CEST)
Willst du nur senfen oder geht es dir um eine Verbesserung des Artikels? Falls letzteres, um welche konkret, und auf welche Fachliteratur stützt du dich dabei? Falls ersteres, können wir hier ja schließen. MfG --Φ (Diskussion) 22:56, 3. Mai 2019 (CEST)
Ich hatte den Abschnitt aufgemacht, weil ich fand, dass die Bewertung des Wolfgang Benz zur Bedeutung der NSDAP nach der Machtergreifung mindestens unvollständig, wenn nicht irreführend dargestellt wurde. --TrueBlue (Diskussion) 23:02, 3. Mai 2019 (CEST)
Und was fehlt, was ist irreführend? In der von mir angegebenen Quelle steht das genau so, wie es im Artikel dargestellt ist. Können wir jetzt hier schließen? --Φ (Diskussion) 23:07, 3. Mai 2019 (CEST)
Dann ist der Artikel im Handbuch des Antisemitismus offenbar die sehr viel ausführlichere Darstellung des Wolfgang Benz zum Thema. --TrueBlue (Diskussion) 23:13, 3. Mai 2019 (CEST)
Da steht auf S. 229, dass SA, SS, NSKK, HJ, NSDDB, NSDStB und NS-Frauenschaft zwar angeschlossene Verbände der Partei waren, aber ein „teilweise erhebliches Eigenleben“ führten. Soll das noch eingebaut werden, oder was meintest du? --Φ (Diskussion) 23:21, 3. Mai 2019 (CEST)
Ich stellte soeben fest, dass die Enzyklopädie des Nationalsoztialismus falsch wiedergegeben wurde. Benz schreibt dort: "Mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat (1. Dezember 1933) war die Machtposition der Partei scheinbar institutionalisiert." Seine Bewertung "scheinbar institutionalisiert" bezieht sich also auf das konkrete Gesetz. Und es ist dasselbe Gesetz, auf das sich seine Bewertung "institutionalisiert" aus dem Handbuch des Antisemitismus bezieht. --TrueBlue (Diskussion) 23:30, 3. Mai 2019 (CEST)
So steht es auch im Artikel, da ist nichts falsch wiedergegeben. --Φ (Diskussion) 23:38, 3. Mai 2019 (CEST)
Der umseitige Artikel behauptet: "Laut dem Historiker Wolfgang Benz war die Position der NSDAP nach der Machtergreifung nur „scheinbar institutionalisiert“. --TrueBlue (Diskussion) 23:41, 3. Mai 2019 (CEST)
Die Machtergreifung war ein längerer Prozess, das Gesetz ein Teil davon. Der Satz ist also richtig und durch den Beleg gedeckt. --Φ (Diskussion) 23:51, 3. Mai 2019 (CEST)

@Phi: So einfach wie "steht da doch", kannst Du Dir das nicht machen. Benz schreibt noch in Wie wurde man Parteigenosse? (2009), S. 13 von "scheinbar institutionalisiert", aber im HB Antisemitismus fast wortgleich, aber mit signifikanten Veränderungen: "war die Machtposition der NSDAP institutionalisiert: Sie wurde Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Disziplinargerichtsbarkeit." sowie "Tatsächlich [Andererseits] bedeutete die auf dem Parteitag 1933 als künftige künftige Hauptaufgabe der Partei verkündete „Volksführung“ jedoch das Einfrieren der „Bewegung“ auf subsidiäre Hilfsfunktionen bei der Durchsetzung des Führerstaats und beim Machterhalt". Die Änderung in eckigen Klammern ist die aus dem HB Antisemitismus, S. 227. Das verändert den Sinn, sodass man nicht mehr sicher davon ausgehen kann, dass Benz sein früheres Diktum aufrecht erhält. Skeptische Grüße, --Assayer (Diskussion) 23:54, 3. Mai 2019 (CEST)

Im Handbuch des Antisemitismus beschreibt Benz zudem die SS als "führerunmittelbare Parteigliederung", "Elite des Systems" und "Staat im Staate". Parteiunterorganisationen wie SA, SS, NSKK, HJ, NSDDB, NSDStB und NS-Frauenschaft werden "erhebliches Eigenleben" und "politische Vorstellungen" bescheinigt. Diverse "angeschlossene Verbände" (das ist nochmal was anderes) dienten Benz zufolge als "Instrumentarium der Gleichschaltung". Die Bevölkerung unterlag damit vollständiger Kontrolle. --TrueBlue (Diskussion) 23:57, 3. Mai 2019 (CEST)
Lieber Assayer, erstens stütze ich mich ja auf die Enzyklopädie des Nationalsozialismus, und zweitens kann ich da jetzt keinen großen semantischen Unterschied erkennen. Wenn du meinst, da müsse was ergänzt oder geändert werden, dann mach das bitte, ich vertraue dir. Kern des Dissenses mit TrueBlue ist ja, ob der NS-Staat eine Parteidiktatur war. Nach Benz war er das nicht, er war ein Führerstaat und der Partei oblagen nur subsidiäre Hilfsfunktionen. Darüber besteht wohl auch Konsens in der Forschung. Gute Nacht --Φ (Diskussion) 00:03, 4. Mai 2019 (CEST)
Der Begriff "Führerstaat" führt völlig in die Irre, wenn er als "Staat des Adolf Hitler" interpretiert wird. --TrueBlue (Diskussion) 00:10, 4. Mai 2019 (CEST)
Naja, ob ich schreibe "scheinbar institutionalisiert", "tatsächlich" aber subsidiär eingefroren oder "institutionalisiert" und "andererseits" eingefroren - da ist schon ein erheblicher semantischer Unterschied. Darüber hinaus hält Benz in seiner Geschichte des Dritten Reiches (2000), S. 92 fest, die NSDAP sei bis 1938 zugunsten der Systemstabiliierung auf "sekundäre Aktionsfelder" verwiesen worden, ab 1939 aber wiederbelebt und radikalisiert worden. Vgl. dazu auch den Aufsatz Armin Nolzens in APUZ 47/2008[2] zur Ausdifferenzierung der NSDAP ab 1933 und ihrer Regelung von Inklusion und Exklusion. Das tut aber zur Frage Führerdiktatur vs. Parteiendiktatur nicht viel zur Sache.--Assayer (Diskussion) 02:42, 4. Mai 2019 (CEST)

Parteiverbot und Nachfolgeorganisationen

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei#Parteiverbot Dort ist die SRP erwähnt. Es soll aber auch zur gleichen Zeit eine NSDAP (NiederSächsiche Deutsche Arbeiter Partei) gegeben haben. Siehe https://www.zeit.de/1951/18/das-waer-bei-hitler-nicht-passiert

Müßte man mal genauer recherchieren und eventuell in den Artikel mit einarbeiten? --2A02:2454:919E:4800:1D35:2F48:907D:A419 20:26, 14. Okt. 2019 (CEST)

Verbot und Einstufung als verbrecherische Organisation-Das ganze muss sauberer herausgearbeitet werden. Vor allem weil es zwei Dinge waren und unterschiedliche Organisationen das verfügt haben. Das Verbot, Einzug des Vermögens und Verbot der Wiedergründung erfolgte aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 2. Die Verurteilung als verbrecherische Organsation erfolgte durch das Urteil des Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Dies betraf die NSDAP nur mit dem Führerkorps sowie die Untergliederungen SS einschl. SD. Das bedeutete für den Personenkreis ein Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation, unabhänigig von der induviduellen Schuld, beschränkt bei der NSDAP auf Kreisleiter, Gauleiter und Reichsleiter. Ich werde das die nächsten Tage so einfügen. -Salier100 (Diskussion) 02:52, 12. Aug. 2020 (CEST)

Gründung 1920

Die NSDAP wurde nicht am 20. Februar 1920 gegründet, sondern am 24. (!) Februar 1920 von DAP in NSDAP umbenannt. Gründungstag war der 5. Januar 1919. (nicht signierter Beitrag von Andreas Hasenpfeffer (Diskussion | Beiträge) 22:03, 13. Dez. 2020 (CET) (korr. 22:05))