Diskussion:Sicherungsverwahrung/Archiv

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Unterschied zwischen Haft und Sicherungsverwahrung

Es scheint mir noch nicht genügend herausgearbeitet zu sein, WAS der Unterschied zwischen Haft und S-Verwahrung ist.

Denn diese ist ja wohl nicht nur ein Fortsetzung der Haft unter einem anderen Namen? (nicht signierter Beitrag von 82.198.106.252 (Diskussion | Beiträge) 07:40, 30. Jun. 2005 (CEST))

Um den Unterschied zwischen Sicherungsverwahrung und Haftstrafe deutlicher zu machen, könnte auf die Schuldbezogenheit der Strafe hingewiesen werden: Die Strafe dient (neben anderen Zwecken) dem Ausgleich der vom Täter verübten Schuld. Sie muss schuldangemessen sein, d.h. ihre Höhe darf das Maß der Schuld nicht überschreiten. Die Sicherungsverwahrung richtet sich dagegen allein nach der (vermuteten) Gefährlichkeit des Täters. Das ist natürlich ein sehr theoretischer Unterschied, praktisch unterscheidet sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung kaum vom Strafvollzug. Insbesondere gibt es in der BRD keine einzige gesonderte Anstalt für Sicherungsverwahrte, d.h. der Vollzug findet in den JVAen statt. Darauf sollte meiner Meinung nach hingewiesen werden. (Momentan klingt es so, als unterscheide sich der Vollzug wesentlich.) (nicht signierter Beitrag von 129.70.34.94 (Diskussion | Beiträge) 17:58, 14. Sep. 2006 (CEST))

Erster Absatz

Kürzlich habe ich den ersten Absatz neu geschrieben, da er in scheußlichem Stil verfasst war. Heute wurde meine Änderung rückgängig gemacht mit dem Kommentar „Rv. Neufassung war eindeutige Verschlechterung”. Hier Schritt für Schritt die Begründung, warum ich den alten Absatz ausgetauscht hatte:

(Text)

(mein Kommentar)

--

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Wörter 2-4 überflüssig

ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung

Unerklärter Fachbegriff -- hilft der dem Laien, die Sicherungsverwahrung zu verstehen?

des deutschen Strafrechts und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.

„dazu dienen” hat keine Bedeutung, überflüssig

Es handelt sich um eine freiheitsentziehende Maßregel,

Überflüssig, der restliche Satz sagt genau dasselbe. (Die Begriffe aus dem Gesetz können irgendwann später kommen; wenigstens der erste Absatz sollte in modernem und für Laien verständlichem Deutsch gehalten sein)

d.h. ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde,

Unpräzise: Wer ordnet an? Steht übrigens in der ganzen Einleitung nicht

verbleibt auch in staatlicher Verwahrung,

Wann kommt endlich ein anschaulicher Begriff? „Staatliche Verwahrung” ist auch nicht konkreter als Sicherungsverwahrung. „Gefängnis”, „gefängnisartig” würde jeder verstehen

nachdem er die daneben

„daneben”: irreführend, paar Absätze später steht, das kann auch nachträglich passieren

ausgeurteilte

Fach-Kauderwelsch, kein normales deutsches Wort

Freiheitsstrafe verbüßt hat,

Verdreht: Wieso kommt im Text die Freiheitsstrafe nach der Verwahrung, entgegen der Realität?

sofern seine Gefährlichkeit, die durch Gutachter festgestellt werden muss, noch fortbesteht.

Fazit: Satzruine mit 3 Zeilen und 5 Nebensätzen. Warum so umständlich?

--

Nach meiner Änderung stand da:

Durch Sicherungsverwahrung will das deutsche Strafrecht die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern schützen. Der Straftäter verbüßt zunächst seine Freiheitsstrafe und bleibt danach in der gefängnisähnlichen [Sicherungsverwahrung], die vom Gericht angeordnet werden kann, falls Gutachter den Täter für gefährlich halten. Mindestens alle zwei Jahre wird überprüft, ob die Gefährlichkeit noch besteht.
Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung.

Die neue Version hatte einen Flüchtigkeitsfehler, aber das ändert nichts daran, dass sie kürzer und lebendiger war, mit weniger Fachchinesisch ausgekommen ist und mehr Informationen geboten hat. Jetzt möchte ich mal wissen, was daran eine Verschlechterung sein soll. --193.99.145.162 23:00, 7. Feb. 2007 (CET)

kann mich dem nur anschließen, der Artikel ist bis zum Titel 4, Geschichte in weiten Teilen verklausuliertes Behördendeutsch, da ist wohl weitgehend der Gesetztestext kopiert worden. Was heißt z.B. .... und verwirkt dafür jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr? Wie verwirkt man denn Freiheitsstrafen? Für Laien absolut unverständlich. Schlimmer sind in der Wikipedia fast nur noch medizinische Artikel. Thommyk-ms 12:38, 13. Jan. 2010 (CET)

Aktueller Trend bei der Sicherungsverwahrung: Jugendliche Asoziale „in Schutzhaft”?

Ob man das hier, passend zur Grundproblematik, mit einarbeiten sollte?

Baden-Baden (AFP) - Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) unterstützt den Plan von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), auch für Jugendliche eine Sicherungsverwahrung einzuführen. Bedenken gegen eine solche Anleihe aus dem Erwachsenenstrafrecht könne er nicht verstehen, sagte Goll am Dienstag im Südwestrundfunk. Es gebe jugendliche Strafgefangene, „bei denen die Sozialisation so misslungen” sei, dass ihre Freilassung nicht vertreten werden könne. Die Gefahr, dass es andernfalls wieder zu Kapitalverbrechen komme, wiege schwerer als das Risiko, im Einzelfall jemanden einzusperren, der nicht zum Rückfalltäter geworden wäre, sagte Goll. - 27. Februar 2007 - 09.15 Uhr

Ob man das endlich auch gegen „ewig Unverbesserliche” im Bereich der political correctness in Anwendung bringen wird, schließlich sind manche Rechte „gestört” bzw. „unverbesserlich” und lassen sich ihre „widerliche politische Meinung” nicht freiwillig umerziehen? - Das würde eine notwendige staatliche Psychiatrisierung mit erforderlich längerem zeitlichen Aufwand sicherstellen können.
Vielleicht am besten schon im zweiten Reformschritt, nachdem das mit den Jugendlichen erstmal „geritzt”
(in „trockenen Tüchern” der Großen Koalition der amtierenden Mehrheitsparteien) sein wird, demnächst. 84.44.138.137 10:58, 27. Feb. 2007 (CET)

Allgemeinverständlichkeit

Wer schreibt mal eine Version für nicht-Juristen?? (nicht signierter Beitrag von 84.56.138.173 (Diskussion | Beiträge) 09:29, 20. Okt. 2007 (CEST))

Geschichte

Der geschichtliche Abschnitt muss dringend überarbeitet werden. Erwähnenswert ist zum einen die Einführung der Sicherungsverwahrung durch die Nationalsozialisten, auch wenn sie nicht als typisch nationalsozialistisches Recht gilt; die Idee einer Sicherungsverwahrung bzw. sichernden Maßregel ist deutlich älter. Daher wurde sie auch nicht - im Gegensatz zu anderen Maßregeln - nach dem Krieg aufgehoben.

Aber auch die Ausführungen zur „jüngeren” Geschichte der Sicherungsverwahrung sind nicht zutreffend: Mehrere Bundesländer hatten eine Art nachträglicher Sicherungsverwahrung als Landesgesetz eingeführt, diese sind aber, wg. des Urteils des BVerfG, ebenfalls nichtig. Zudem haben auch mehrere Bundesländer eine bundesrechtliche Regelung gefordert (nicht nur Bayern und Baden-Württemberg); es gab da eine klassische rot-schwarze Aufteilung. Schließlich waren die Bedenken der „Verfassungshüter” (keine besonders sachliche Bezeichnung) nicht ausschließlich formeller Art, das Mehrheitsvotum hat sich zu den inhaltlichen Anforderungen nicht weiter geäußert, nur gesagt, dass eine Regelung prinzipiell möglich sei. Das „dissenting vote” dagegen hat massive inhaltliche Bedenken angemeldet.

Erwähnenswert erscheint mir zudem, dass die Zahl der Sicherungsverwahrten in den letzten Jahren rapide zunimmt, ohne dass ein Anstieg der Gewaltkriminalität oder der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung insb. gegen Kinder zu verzeichnen ist. (nicht signierter Beitrag von 129.70.34.94 (Diskussion | Beiträge) 18:09, 14. Sep. 2006 (CEST))

Einen mit „Geschichte” betitelten Abschnitt mit dem Jahr 2002 beginnen zu lassen, ist wirklich lächerlich. Zur Sicherungsverwahrung im 3. Reich schreibt die Netzeitung: Von der Sicherungsverwahrung wurden nicht hauptsächlich Gewaltverbrecher erfasst. Ihr Ziel waren soziale Außenseiter und Kleinkriminelle. Ihre Macht aber erhielt sie durch die begeisterte Energie, mit der Richter und Strafvollzugsbeamte sie nutzten. Der Reichsjustizminister selbst hatte geschätzt, in ganz Deutschland gebe es etwa tausend Personen, die für die Sicherungsverwahrung infrage kämen. Allein bis 1939 verfügten die deutschen Richter die Sicherungsverwahrung jedoch knapp 10.000 mal. Die Aufseher in den Gefängnissen aber, die Personen vorschlagen konnten, die «sicherungsverwahrt» werden sollten, wollten noch weiter gehen. Die Beamten des Zuchthauses Straubing schlugen 28 Prozent, die in Brandenburg-Görden ganze 37 Prozent ihrer Häftlinge für die Sicherungsverwahrung vor. (Rezension zu Wachsmann, "Gefangen unter Hitler") Im besprochenen Buch findet sich bestimmt mehr dazu.
Wenn die Nazis sie eingeführt haben, deutet das doch auch darauf hin, dass etwas „typisch Nationalsozialistisches” daran war. Auch „Euthanasie” und Antisemitismus sind als Ideen viel älter (und waren nie auf die politische Rechte begrenzt), das ist kein Argument.

In Schulbüchern von 1936 (z.B. Realienbuch Nr. 176) erscheint die "Sicherungeverwahrung der Gewohnheitsverbrecher" unter "Rassenhygiene". Ziel und Zweck: "daß solche Personen nicht zur Eheschließung und Fortpflanzung kommen." ~~ (nicht signierter Beitrag von 219.77.237.126 (Diskussion | Beiträge) 08:14, 22. Mär. 2010 (CET))

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:59, 7. Jun. 2010 (CEST)

Jetzt klappt's hoffentlich mit der Archivierung. Harry8 08:37, 7. Jun. 2010 (CEST)

Meldung: EGMR erklärt deutsche Regelung für im Widerspruch zu den Menschenrechten

[1] --78.50.241.61 13:56, 17. Dez. 2009 (CET)

zu "Empirische Untersuchungen zeigen" ...

Der Autor der zitierten Studie meint, dass zwei Drittel der gestellten Prognosen zur Gefährlichkeit von Sicherheitsverwahrten unzutreffend seien. Er führt weiter aus, dass auf 20 ungefährliche Sicherheitsverwahrte nur 1 gefährlicher kommen würde. Wenn man die unten im Artikel erwähnte Zahl von 440 Sicherheitsverwahrten in Deutschland zu Grunde legt, so hätten wir also nur 22 gefährliche Menschen in Deutschland, was zwar schön wäre, aber unrealistisch ist. Man kann sicher Hunderte andere Experten finden, die genau das Gegenteil erzählen werden. Außerdem ist auffällig, dass die Seite des zitierten "Experten" innerhalb des einmonatigen Bestehens gerade mal 49 Mal aufgerufen wurde. So sonderlich wichtig scheint dessen Meinung also nicht zu sein. --141.48.165.26 16:58, 15. Apr. 2010 (CEST)

Kleiner Hinweis

Auf den Seiten der Bundesregierung, der Bundesjustizministerin, des Bundesinnenministers findet sich am 26.08.2010 nichts zur Sicherungsverwahrung, einzig auf der Online Seite der Bayrischen CSU Justizministerin.

Verstehe ich das richtig, der EUGH hat die Rechtspolitik des Grundgesetzes bei zirka 80 Menschen in Deutschland als Freiheitsberaubung durch die Staatsgewalt von Artikel 1 Grundgesetz geurteilt. Deshalb sind diese Menschen die ihre Strafe abgesessen haben sofort freizulassen, sagt der EUGH in seinem Urteil.

Und nun sagen die Regierungspolitiker von CSU CDU FDP wir sperren die weiterhin ein, ohne jegliches Neues Gerichtsurteil. Das ist doch psychisch krank oder? Leiden diese rechten deutschen Regierungspolitiker unter der psychischen Krankheit Sicherheitswahn. Und warum ist der groesste Massenmoerder der Bundeswehr Oberst Klein mit seinem 140 fachen Massenmord noch nicht wegen Mordes verurteilt? Zum Vergleich in vierzig Jahren DDR starben 110 Menschen durch den Schiessbefehl an der Berliner Mauer.

62.200.52.25 20:39, 26. Aug. 2010 (CEST)
Persönliche Ansichten über Wahn und "psychisch krank" bitte anderswo - das ist nicht der auf WP-Diskussionsseiten übliche Stil. Analyse statt "geistiges Eintopfgericht" ist hier angesagt.
Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenbergerund der Innenminister Thomas de Maizière haben angekündigt, ein gesondertes Unterbringungsrecht für rückfallfgefährdete Sexual- und Gewalttäter zu schaffen. Sowas nennt man Legislative - wir haben in Deutschland nicht nur die Jurisdiktion. Näheres siehe zum Beispiel Rheinische Post vom 27. August: Suche nach Sicherheit --Neun-x 09:21, 1. Sep. 2010 (CEST)

PS: Kleiner Hinweis: an der inerdeutschen Grenze starben seit dem Mauerbau eta 715 Menschen: [http://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze#Grenztote Abschnitt "Grenztote") Sie wurden teils erschossen, teils ertranken sie, teils wurden sie von Selbstschussanlagen zerfetzt. Andreas Senk, Cengaver Katranci, Siegfried Kroboth und Çetin Mert und Giuseppe Savoca waren 5-8-jährige Jungen, die am Westufer der Spree beim Spielen ins Wasser fielen; DDR-Grenzer hinderten Helfer daran, die Jungen aus dem Wasser zu bergen. Soll heißen: sie wurden absichtlich getötet.

Neufassung des Artikels erforderlich

Dieser Artikel hat sich über die Jahre, durch Hinzufügungen, immer mehr aufgebläht. Auf Grund der am 1.1.2011 in Kraft getretenen Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung ist eine neue Situation entstanden. Ich habe die Neuregelung vorläufig und kurz in die geschichtliche Entwicklung eingefügt. Eine gründliche Überarbeitung und Straffung des ganzen Artikel ist jedoch unumgänglich --Johann Nepomuk 15:30, 1. Jan. 2011 (CET)

Nachdem der Europäische Gerichtshof die nachträgliche SV für konventionswidrig erklärt hat, habe ich mich entschlossen, den Artikel radikal zusammenzustreichen. Die überholte Information begann nämlich die zutreffende Information zu überwiegen. Den historischen Teil habe ich stehen gelassen, damit man sehen kann, wie es zur gegenwärtigen Situation gekommen ist. --Johann Nepomuk 18:01, 13. Jan. 2011 (CET)

Einzelnachweis 1

Einzelnachweis 1 funktioniert nicht! Bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 87.188.155.6 (Diskussion) 19:23, 13. Jan. 2011 (CET))

Link korrigiert. -- KurtR 10:12, 14. Jan. 2011 (CET) Nachtrag: Und Sekundärquelle (FAZ) eingetragen. Inhaltlich habe ich nichts kontrolliert. -- KurtR 10:25, 14. Jan. 2011 (CET)

Sonderopfer

Der Artikel verlinkt dort hin. Aber ist das wirklich das fachlich passende Stichwort ?? -- Juergen 91.52.180.183 01:47, 8. Jul. 2011 (CEST)

Ich habe den Link jetzt entfernt. Er passt nicht richtig, weil der Artikel "Aufopferungsanspruch" bisher rein enteignungsrechtlich bearbeitet ist. Andererseits hat der Präsident des BVerfG bei der Urteilsverkündung am 4.5.2011 von einem "Sonderopfer zum Schutz der Bevölkerung" gesprochen. Vielleicht sollte jemand den Begriff "Sonderopfer" für die Wikipedia neu erarbeiten. --Johann Nepomuk 21:49, 16. Aug. 2011 (CEST)

Sicherungsstation

Was ist eine Sicherungsstation[2]? --Itu 01:55, 18. Okt. 2011 (CEST)

SV

Es wäre vielleicht mal wichtig klar zu sagen, was genau verfassungswidrig ist, es ist ja so, dass das Bundesverfassungsgericht den Freiheitsgedanken und das Ziel, irgendwann mal wieder in Freiheit zu kommen, in den Vordergrund gestellt hat, dassbedeutet auch, dass sich der Gefangene bspw. nicht verführen lassen muss, eine Therapie zu machen, mit dem Ziel, "schneller entlassen zu werden"

Auch wichtig ist die Übergangszeit zu beurteilen und das Abstandsgebot, um das sich die Bundesländer gerade streiten. Das Bundesverfassungsgericht hat hier hohe Vorgaben gemacht, etwas dürfen die "Gefangenen" nicht in einem normalen Gefängnis sitzen, sondern es muss ihne neine vergleichbare luxuriöse Ausstattung gewährleistet werden, die sogar oberhalb des Sozialstandes liegen und die sich je nach dem früheren LEbensstandarf abbilden muss, dass kann also durch aus eigene Badewanne sein, Fernsehen und im begrenzen Umfange auch Internet. Ich erinnere dan an den Sitzstreik in einer JVA in Niedersachsen, in der genau das eingefordert wurde.

Falls es zudem keine Unterbringungsmöglichkeit für Sexualstrftäter oder andere Gewaltverbrecher gibt, dürfen die bspw. auch nicht normal inhftiert werden, sondern müssen wohl freigelassen werden und müssen vor ihrem Haus von der Polizei bewacht werden ! Es gibt dazu auch ein Urteil --Martin 03:11, 12. Jan. 2012 (CET)

"Sonderopfer für die Allgemeinheit"

Es geht um den letzten Satz der Einleitung: "Er erbringt insoweit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit, da er durch die Strafhaft seine Strafe vor Antritt der Sicherungsverwahrung bereits vollständig verbüßt hat." Für mein Empfinden klingt diese Formulierung so, als sei die Sicherungsverwahrung ein freiwilliges und ein persönliches Anliegen des Verurteilten. Das mag ja in manchen Fällen auch zutreffend sein, dennoch bleibt es eine Anordnung. Ich meine, dieser Satz trägt so nicht zum weiteren Verständis des Begriffes "Sicherungsverwahrung" bei. --Allesgucker (12:46, 27. Feb. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ein Sonderopfer ist es immer, weil es gegen den Freiheitsgedanken des Grundgesetzes geht, darum darf man die Leute auch nicht wie Gefangene behandeln, wenn man sie einsperrt, wäre das ja eine Strafe und da gelten die strengen Regeln der Verfassung und der EMRK.
das ist ja auch das Dilemma, wenn jetzt die SV als Strafe gesehen wird, dann greift " keine Strafe ohne Gesetz" außerdem ist die vorbehaltene SV zu kritisieren, weil sie sich vom eigebtlichen Urteil "abkoppelt", dass ist dann so, als ob man jemanden verurteilt, derjenige aber erst viel später und getrennt vom eigentlichen Verfahren seine quasi "Strafe" bekommt...
Die Lösung wird sein, endlich genügend Einrichtungen in Form von kleinen Apartments zu schaffen, die den BEtroffenen ein Leben in Gefangenheit aber nicht außerhalb seines gewohnten Luxus zu geben.
Die Kostem für so was dürften allerdings immens sein und da die öffentlichen Behörden sparen müssen, nicht zuletzt wegen Fiskalpakt und Schuldenbremse weiss ich ehrlich gesagt nicht, wie das bewerkstelligt werden soll.
Es gibt genügend GErichte die schon Leute aus der SV enlassen haben, weil diese nicht angemessen untergebracht waren und die Inhaftierung zu sehr an Gefängnisse erinnert.
Ein Skandal ist hier auch, dass dies m.E viel zu lange geduldet wurde und nur aufgrund eines nicht genau zu belegenden imaginären Gefahr des "Täters" was ja auch widerlegt wurde.
Vor der Nazi Zeit gab es keine SV, dies ist m.E auch der richtige Weg, denn jeder Kriominelle hat das Recht nach Verbüssung seiner Strafe freigelassen zu werden, wenn er neue Taten begeht, wird er halt wieder begrenzt in Haft genommen. --Martin (Diskussion) 06:15, 10. Nov. 2012 (CET)
Es geht auch nicht um eine Strafe an sich und ich erkenne angesichts der Strafrechtsliteratur auch keine, sondern vielmehr ist weiterhin beabsichtigt, die elenden Kinderficker und Frauenvergewaltiger wegzusperren, weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit und besonders für bestimmte Mitmenschen sind. --Benatrevqre …?! 12:43, 10. Nov. 2012 (CET)
Wie ich das so sehe, leben die Leute in der Sicherungsverwahrung besser als Leute, die mit 52 arbeitslos geworden sind, natürlich keine Arbeit mehr bekommen und wenn dann der Hauswirt wechselt, sie von Obdachlosigkeit bedroht sind, dann kommen sie bei einem ersten von zwei ungeklärten Bränden um, wie mein Bruder in Berlin, der 35 Jahre Steuern und Abgaben gezahlt hatte. Das ist wohl etwas schief, wenn man bedenkt wie sorgenfrei man in der Sicherungsverwahrung lebt. Ich kam hierher durch den Fiszman Mord, denn ich habe ihn gekannt. Hier in Australien gibt es keine Sicherungsverwahrung, maximal Lebenszeit. Aber damit niemand auf die Idee kommt, die Menschheit vorzeitig der Gefahr von einem sehr schweren Jungen auszusetzen, verordnet der Richter dann manchmal `never to be released`, also niemals freizulassen. 144.136.192.37 06:44, 19. Mär. 2013 (CET)

Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind

Auch wenn das in einer offiziellen Verlautbarung steht, ist dieses Zitat ein Unsinn. Gemeint war ursprünglich wohl: Am wenigsten gefährlich sind Menschen, die nicht gefährlich sind. Das ist aber Tautologie und auch nicht so recht rhetorisch zündend. Um dem Satz Bedeutung zu verleihen wurde er ins Positive gewendet und damit sachlich falsch. Von einem ungefährlichen (wenn dies je erreichbar sein sollte) Menschen geht zwar keine Gefahr aus, aber eo ipso nicht Sicherheit (=Beseitigung oder Neutralisierung von Gefahren, die auch aus einer ganz anderen Richtung stammen können). Daher sollte diese Blüte eher gelöscht werden. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:46, 15. Sep. 2013 (CEST)

Statistik über Rückfallquote?

Hallo, mich würde mal interessieren, wie viele derjenigen, die entlassen werden, in Freiheit wieder straffällig werden. Und vor allem ob dies über oder unter dem Schnitt der "normalen Straftäter" liegt, also die, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe das Gefängnis verlassen. Haben also die Recht, die in Bildzeitungsmanier "Wegschließen und Schlüssel wegwerfen" fordern, oder ist auch für Sicherungsverwahrte ein Recht auf Freiheit mit der Sicherheit der Bevölkerung vereinbar? Mir ist klar, dass diese Schwarzweißmalerei so wohl nicht in die Realität passt, aber man darf ja auch mal etwas provozierend formulieren, oder? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Gruß --80.64.187.82 20:32, 19. Sep. 2013 (CEST)

Mit Statistiken (die es gibt) kann ich nicht dienen. Nur glaube ich nicht, dass diese deine Fragen befriedigend beantworten könnten. Sicherungsverwahrte sind in jedem Fall eine Negativauslese aller Straftäter. Wenn sie schlechter in der Rückfallquote als normale Straftäter abschneiden, ist das eigentlich nur zu erwarten. Das Grundrecht auf Freiheit steht auch dem Sicherungsverwahrten zu, die Einschränkung dieses Grundrechts durch eine Sicherungsverwahrung bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Von daher ist "Wegschließen und Schlüssel wegwerfen" nicht statthaft. Das Kreuz liegt in der Therapierung der Sicherungsverwahrten, wobei unter Therapie jegliche Einwirkung auf den Täter zu verstehen ist, die zu einem straffreien Lebenswandel führt. Anders als bei den anderen in Maßregeln der Sicherung und Besserung untergebrachten Straftätern, beruht die Straffälligkeit der Sicherungsverwahrten weder auf einem Suchtverhalten noch auf einem krankhaften Zustand, der zu einer Beeinträchtigung der Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit führt. Zur Kriminalität führen diese Täter Beweggründe, denen eigentlich durch die Strafdrohung des Gesetzes (Generalprävention) oder die Einwirkung im Strafvollzug (Spezialprävention) entgegen gewirkt werden soll. Die Sicherungsverwahrung muss daher auf einen relativ kleinen Täterkreis beschränkt bleiben, denn ihre nicht nur individuell auf ganz bestimmte Täter bezogene Anwendung würde die Legitimation des "normalen" Strafrechts beschädigen. Von dieser Sachlage und der vergleichsweise geringen Anzahl her dürften statistische Vergleich nur einen sehr begrenzten Aussagewert haben.--Hajo-Muc (Diskussion) 23:10, 19. Sep. 2013 (CEST)

Deutschlandlastig/Gegenwartslastig

Sicherungsverwahrung wird nicht nur mit Bezug auf deutsches Recht gebraucht, sieht z. B. [3] [4] [5]. Wenn sich der Artikel darauf beschränken soll, muss er entweder ein anderes Lemma erhalten oder gemäß WP:BKL#Modell 2 (Abk. BKL II): Das Stichwort führt direkt auf den geläufigsten Sachartikel mit einem Begriffsklärungshinweis ausgestattet werden. --Abderitestatos (Diskussion) 16:24, 1. Jun. 2014 (CEST)

Ein Begriff, der aus einer Fremdsprache übersetzt ist, ist juristisch nicht dasselbe. In England war, wie die von dir angeführte Literatur belegt, das korrespondierende Instrument die prevential detention. Alle Länder haben ihre eigenen Einrichtungen mit eigenen Namen, eigenen Voraussetzungen und eigenen Zielsetzung. Gegen einen Verweis auf korrespondierende Instrumente in anderen Ländern spricht nichts im Text spricht nichts. Nur sollte dann der korrekte Namen angegeben werden. --Hajo-Muc (Diskussion) 16:59, 1. Jun. 2014 (CEST)

Es sollte eben unterschieden werden zwischen einem allgemeinen Artikel und solchen, die sich auf das Recht eines bestimmten Staates beziehen, vgl. Mord und die unter Mord (Begriffsklärung) aufgeführten Artikel. Darüber hinaus besteht im jetzigen Artikel noch ein deutliches Übergewicht auf der Situation der letzten Jahre, welche sehr ausführlich abgehandelt wird, wogegen frühere Verhältnisse überhaupt erst im Mittelteil zur Sprache kommen und wesentlich weniger détailliert dargestellt sind. --Abderitestatos (Diskussion) 18:13, 1. Jun. 2014 (CEST)

Was soll ein allgemeiner Artikel bei juristischen Begriffen, die der Gesetzgebung eines jeden souveränen Staates unterworfen sind?. Die Begriffe sind grundsätzlich von Staat zu Staat verschieden, selbst wenn bei Staaten mit gleicher Amtssprache dasselbe Wort verwendet wird. Beispiele für solche sind etwa die Bezeichnungen Regierungsrat und Regierungspräsident, die in Deutschland und der Schweiz jeweils ganz unterschiedliche Positionen bezeichnen. Was die Geschichte angeht, hat der Artikel einen ordentlichen Geschichtsabschnitt, der ausreichend ist. Im Gegensatz zu der heute unbedeutenden historischen Dimension ist die Situation der letzten Jahre von besonderem Interesse und Gegenstand auch heftig geführter Diskussionen in Deutschland. --Hajo-Muc (Diskussion) 03:41, 2. Jun. 2014 (CEST)

Sogar wenn in derselben Sprache je nach Land verschiedene Ausdrücke für gleiches oder ähnliches gelten, rechtfertigt das einen zusammenfassenden Artikel. Und wenn dieser Artikel hier die Ausprägung der Verwahrung in Deutschland zum Gegenstand haben soll, dann muss er sich auch konsequent darauf beschränken; ein Abschnitt über Entwicklungen in weiteren Staaten hat da keinen Platz. Da Relevanz nicht vergeht, kann es übrigens auch keine „heute unbedeutenden historischen Dimension“, und Aktualität trägt nichts zur Erhöhung der Relevanz bei. --Abderitestatos (Diskussion) 14:29, 2. Jun. 2014 (CEST)

Zur Relevanz: Aktualität hat sehr wohl etwas mit Relevanz zu tun. Eine gängige Redensart unter Juristen: „Ein Federstrich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden Makulatur“. Das Recht ist nun einmal gegenwarts- oder zukunftsorientiert. Im Bereich der Juristerei sind Worte und Ausdrücke bis zu Komma und Gedankenstrich wichtig, daher verschiedene Worte - verschiedene Gegenstände. In Deutschland ist „Verwahrung“ ein Begriff des Zivilrechts und betrifft ausschließlich Sachen.--Hajo-Muc (Diskussion) 09:56, 3. Jun. 2014 (CEST)

Zur "Gegenwartslastigkeit": Ich finde den Geschichtsteil für hiesiges Lemma im Umfang durchaus angemessen. Natürlich kann man das alles noch nach Belieben ausführlicher austreten, dann aber wohl eher in einen eigenene Artikel Geschichte der Sicherungsverwahrung, den du gerne entwerfen kannst. Es gibt allerdings genügend Rechtsartikel, die überhaupt keinen oder einen minimalen Geschichtsteil haben, wie z.B. Mord_(Deutschland)#Geschichte, da wäre viel eher Änderungsbedarf. "Deutschlandlastigkeit" sehe ich ebenfalls nicht; der Begriff ist nunmal ein Fachbegriff der deutschen Rechtssprache und ähnlich (klingend)e Begriffe aus anderen Rechtsordnungen beschreiben z.T. völlig andere Rechtsinstitute mit grundverschiedenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Z.B. sind einige der in der engl. WP unter "preventive dentention" aufgeführten Rechtsinstitute eher mit dem polizeirechtlichem Unterbindungsgewahrsam oder mit Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO vergleichbar. "Sicherungsverwahrung" ist aber kein Oberbegriff für diese Rechtsinstitute, weshalb hier insofern eine BKL auch fehl am Platz wäre. Erzer (Diskussion) 11:17, 3. Jun. 2014 (CEST)

Artikel verschieben

Da der Ausdruck Sicherungsverwahrung auch in Bezug auf andere Rechtssysteme als das deutsche verwendet wird (vgl. [6] [7] [8] …), dieser lange Artikel sich aber bis auf einen kurzen Unterabschnitt auf die Rechtslage in Deutschland beschränkt, müsste er eigentlich auf Sicherunsverwahrung (Deutschland) verschoben werden, sodass unter dem klammerlosen Stichwort Platz für einen Überblicksartikel oder eine Begriffsklärungsseite frei wird. --Abderitestatos (Diskussion) 17:37, 23. Jun. 2014 (CEST)

Der Artikel Verwahrung (Schweiz) existiert, für Österreich gibt es Maßnahmenvollzug, beides ist bereits im Artikel verlinkt, könnte allerdings mehr hervorgehoben werden. Ich sehe keinen Grund für eine Verschiebung. --Stobaios?! 17:47, 23. Jun. 2014 (CEST)

Es gibt noch andere Länder als Deutschland, Österreich und die Schweiz; außerdem fehlt zumindest ein Begriffklärungshinweis auf Verwahrung (Schweiz) und Maßnahmenvollzug am Anfang dieser Seite. --Abderitestatos (Diskussion) 17:51, 23. Jun. 2014 (CEST)

Auf dem Weg zur nächsten TF? In der Schweiz scheint es "Verwahrung" zu heiss(!)en, aber Abderitestatos möchte das ganze jetzt unter "Sicherungsverwahrung" verhackstücken? Wenigstens kommt im Artikel Verwahrung (Schweiz) das Wort "Sicherheitsverwahrung" vor, aber nicht einmal "Sicherungsverwahrung". Ich habe den Eindruck, de Benutzer hat etwas zu oft den Artikel Neusprech gelesen. Bist du vielleicht Engsoc-Mitglied? --188.174.85.239 18:07, 23. Jun. 2014 (CEST)

Da der Ausdruck Sicherungsverwahrung auch in Bezug auf Schweizer Recht verwendet wird (siehe [9] [10] [11]), greift WP:KTF hier sicherlich nicht. Entsprechendes gilt für Österreich, siehe [12]. --Abderitestatos (Diskussion) 18:41, 23. Jun. 2014 (CEST)

Diskussion:Sicherheitsverwahrung: im Österreichischen Wörterbuch, das ein amtliches Werk ist, ist keines der beiden Wörter zu finden Mariofan13★Sprich mit mir! 23:17, 30. Mai 2014 (CEST) --Jack User (Diskussion) 22:49, 23. Jun. 2014 (CEST)

Dass ein Wort in manchen Wörterbüchern nicht steht, beweist aber herzlich wenig, und ob es sich dabei um amtliche Werke handelt, tut auch nichts zur Sache. Tatsache ist, dass Sicherungsverwahrung von mehreren Fachautoren in Bezug auf schweizerisches, österreichisches, englisches, dänisches … Recht verwendet wird; damit ist der Theoriefindungsvorwurf entkräftet und die Notwendigkeit einer BKL nachgewiesen. --Abderitestatos (Diskussion) 18:41, 24. Jun. 2014 (CEST)

Ach, beim Duden ist es wichtig, dass es drinsteht, so als Argument zum Behalten, dass es im Östereichischen Wörterbuch, das sogar noch amtlich ist, im Gegensatz zum Duden, tut es nichts zur Sache, weil man es ansonsten so lassen müsste? Ich bestreite ausdrücklich, dass diese von dir genannten Fastautoren wirklich ausschlaggebend sind, den Krampf hier mit Gewalt reinzudrücken. Ich mache dich mal mit einem lateinischen Begriff bekannt, ich nenne das Contradictio in adiecto. Wird dir dein POV-Krieg nicht langsam zu blöd? --Jack User (Diskussion) 23:29, 24. Jun. 2014 (CEST)
Die TF ist damit nicht entkräftet: die TF befindet sich bei deinen Flachautoren, die übrigens nicht namentlich genannt sind, über deren Reputation nichts bekannt ist, sondern lediglich "die genannten Fachautoren"... Wer soll das sein? Heinz Egon aus Hintertupfingen? Der seine Dissertation eben mal abgeliefert hat? --Jack User (Diskussion) 23:31, 24. Jun. 2014 (CEST)
5 Treffer in der Googlebuchsuche sollen also Relevanz generieren und keine TF sein? Wie blöd ist das denn? --Jack User (Diskussion) 23:37, 24. Jun. 2014 (CEST)
Und für die Schweiz drei Treffer, ja, ne, is klar: 3 Treffer bedeuten natürlich, dass das es keine TF sein kann. Der zweite Treffer ist eine Dissertation, also nicht wirklich ein Fachbuch, der dritte Treffer stammt aus einem deutschen Buch. So. Simma soweit: die Deutschen sagen den Schweizer, dass sie gefälligst auch "Sicherungsverwahrung" zu sagen haben... --Jack User (Diskussion) 23:43, 24. Jun. 2014 (CEST)
Diese Zahlen stimmen dann, wenn man die Buchsuche auf die genaue Wortfolge Sicherungsverwahrung in Österreich bzw. Sicherungsverwahrung in der Schweiz beschränkt; das Kriterium „mehrere Fachautoren“ ist damit eigentlich auch schon erfüllt. Geht man Ergebnislisten nach einer Suche mit weniger Einschränkungen durch, wird man noch mehr finden, wie z. B. [13] [14] [15] [16]. In welchem Land ein Buch erschienen ist, ist übrigens unerheblich; und seit wann zählen Dissertationen nicht mehr zur Fachliteratur? --Abderitestatos (Diskussion) 02:06, 25. Jun. 2014 (CEST)
Seit Karl-Theodor zu Guttenberg. Eine einfache Dissertation hat eine Aussagekraft wie ein Schüleraufsatz: keinen. --Jack User (Diskussion) 02:13, 25. Jun. 2014 (CEST)
Da musst Du dann wohl diese Fußnote samt dem damit belegten Text schleunigst aus dem Artikel entfernen, wenn der Artikel wieder entsperrt ist. Wo kämen wir denn hin, wenn wir uns auf diesen Schüleraufsatz Mushoffs stützen. --Abderitestatos (Diskussion) 02:42, 25. Jun. 2014 (CEST)
Es reicht schon, wenn wir nicht auf Schweizerische Nichtjuristen nicht hören... Aber du und deine widerliche Penetranz schaffen es bald: es ist mir bald wirklich zu blöde, mit einem Troll wie dir zu reden. Denn bald werde ich gehen, dann kannst du deinen Müll hier durchsetzen. Für mich ist das nur gestört. Dafür darfste mich auch gerne vandalismusmelden. Ich brauche offensichtlich eine Auszeit von solchen Chaoten wie dir. --Jack User (Diskussion) 02:52, 25. Jun. 2014 (CEST)
Sofern du noch einen Funken Anstand hast, solltest du dich fragen, wieso du soviel Ekel in mir hervorrufst... aber das mußt du auch nicht, schließlich hast du Recht und ich bin ein Depp... --Jack User (Diskussion) 02:54, 25. Jun. 2014 (CEST)

Ich darf auch hier nochmals darauf hinweisen, dass die Sicherungsverwahrung nach Deutschem Recht keinesfalls allen Formen des Maßnahmenvollzugs im österreichischen Recht entspricht. Nachdem ich mich eingehender mit der Materie befasst und unter anderem auch den entsprechenden Artikel hier verfasst habe, erlaube ich mir, anzumerken, dass NUR der Maßnahmenvollzug gegen gefährliche Rückfallstäter (§ 23 öStGB) mit der deutschen Sicherungsverwahrung vergleichbar ist. Nur die mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme gegen gefährliche Rückfallstäter wird im Anschluss an die reguläre Strafhaft und einzig aus dem Grund der Gefährlichkeit des Täters vollzogen. Allerdings ist diese Form des Maßnahmenvollzugs de facto totes Recht in Österreich. Alle anderen Formen des Maßnahmenvollzugs sind mit dem deutschen Maßregelvollzug vergleichbar. Der Begriff „Maßnahmenvollzug“ im österreichischen Recht findet also seine Entsprechung im deutschen Recht in einer Kombination aus Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung. Eine interessante Diplomarbeit zu Gemeinsamkeiten und Verschiedenheit der Maßnahme gegen gefährliche Rückfallstäter und der Sicherungsverwahrung findet sich unter dem Titel Die Maßnahme gegen gefährliche Rückfallstäter nach § 23 StGB im Rechtsvergleich mit der Sicherungsverwahrung nach § 66 dStGB. Die Sicherheits- oder Sicherungsverwahrung als Begriff kennt die österreichische Rechtsordnung nicht (auch wenn diese teilweise als Falschschreibung in Urteilen angeführt wird). Ich hoffe, damit etwas Licht auf die österreichische Rechtslage geworfen zu haben. Mit besten Grüßen, Plani (Diskussion) 12:32, 25. Jun. 2014 (CEST)

Sperre

Ein Tag Vollsperre wg. EW. Differenzen hier klären, dann Artikel verbessern. Keine Bemerkungen ad personam. Nirgends, nicht hier und nicht in der Zusammenfassungszeile. Bei Verstössen gg. KPA drohen Benutzersperren. -- Andreas Werle (Diskussion) 06:52, 11. Jul. 2014 (CEST)

Derjenige, der hier mit dem Editwar begonnen hat, ist der Melder hier. Die Differenzen sind eigentlich hier schon ausdiskutiert. Abderitestatos will aber unbedingt seinen Begriff „Sicherheitsverwahrung“ durchdrücken, dabei ist der Begriff per Legaldefiniton im Gesetzestext eindeutig als Sicherungsverwahrung bezeichnet. Der angebliche Verstoß gegen WP: WL ist an den Haaren herbeigezogen. Jedem Verfasser einer juristischen Prüfungsarbeit würde der Fehlgebrauch zumindest unterringelt. Des weiteren hält er einen Artikel, der sich mit einem Institut des deutschen Strafrechts befasst, für deutschlandlastig. das ist so absurd, wie einem Hund vorzuwerfen, dass er ein Tier ist. Zudem wird der BKL-Baustein missbraucht. Er soll zur Abgrenzung von Homonymen dienen, was hier aber nicht der Fall. Die Rechtsinstitute sind in den 3 Staaten unterschiedlich benannt. Schließlich hat er offenbar auch den vorstehenden Beitrag von Benutzer:Plani nicht gelesen oder nicht verstanden. --Hajo-Muc (Diskussion) 10:32, 11. Jul. 2014 (CEST)
Dass Sicherheitsverwahrung sowohl allgemein als in juristischer Fachliteratur gebräuchlich ist und auch ohne jede Einschränkung in Wörterbüchern wie etwa dem Duden steht, wurde zur Genüge belegt. WP:WL lässt in diesem Fall genau zwei Lösungen zu: Entweder als triviale Variante im Artikel ganz weglassen, oder fettgedruckt und ohne umstrittene Qualifikationen wie umgangssprachlich oder dergleichen als Synonym nennen. Dass Sicherungsverwahrung nicht nur auf deutsches Recht bezogen, sondern auch als allgemeiner Ausdruck für derartige Maßnahmen verwendet wird, wurde oben ebenfalls schon nachgewiesen; der Begriffsklärungshinweis ist daher solange notwendig, bis jemand unter diesem Stichwort einen Artikel schreibt, der die Geschichte solcher Maßnahmen und den Diskurs darüber mehr oder weniger weltweit behandelt. --Abderitestatos (Diskussion) 11:37, 11. Jul. 2014 (CEST)

Definition

Unglücklich ist einfach, dass der erste Satz dieses Artikels lautet: „Die Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung.“ (Fettung durch mich) Dies erweckt den nicht zutreffenden Eindruck, dass im deutschen Gesetz beide Begriffe vorkommen und auch in deutschen offiziellen juristischen Dokumenten (etwa Urteilen) beide Begriffe vollständig synonym sind und nach freiem Ermessen parallel eingesetzt werden dürfen. Dies ist falsch. Gelegentliche Verwendung des falschen Begriffs auch in juristischen Schreiben macht es nicht richtiger. Deshalb habe ich auch früher schon dafür plädiert, klarer herauszustellen, dass „Sicherungsverwahrung“ der im juristischen Umfeld allein korrekte Begriff ist, und der Artikel handelt nun mal vom juristischen Umfeld – es geht, wie schon der erste Satz sagt, um die juristische Bedeutung dieses Begriffs und nicht um die allgemeinsprachliche. Die derzeitige Formulierung ist mir zu äquidistant. Die kleine Anmerkung in der Referenz ist mir da zu wenig.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   22:15, 18. Dez. 2014 (CET)
@Troubled asset: Du hast recht, in der derzeitigen Form ist das Intro falsch, da es sich auf die Verwendung im deutschen Strafrecht kapriziert. Das hatte ich nicht auf dem Schirm, manchmal ist man echt wie vernagelt, sorry. (Habe deshalb hier zur Verdeutlichung einen neuen Abschnitt eingefügt). Dennoch plädiere ich dafür, in einer umfassenden Definition beide Wortformen zu nennen, den Fachbegriff + die Laienvokabel, um dann auf den Text des StGB einzuschränken. Vorschlag:
Die Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung in Deutschland, die zur Prävention dienen und die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern schützen soll. Gesetzlich geregelt ist sie als Sicherungsverwahrung im allgemeinen Teil des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) in den § 66, § 66a, § 66b und § 66c. Am 4. Mai 2011 wurde die damals geltende Fassung des StGB zur Sicherungsverwahrung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und nachfolgend mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.
Wäre das ok? Oder habe ich neue Fallstricke eingebaut? Gruß, --Stobaios 16:11, 19. Dez. 2014 (CET)
@Stobaios: IMO genügt das einfache Entfernen von „im deutschen Strafrecht“ leider nicht, wenn danach „eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung in Deutschland“ folgt, was natürlich ebenfalls ein juristischer Fachausdruck aus dem deutschen Strafrecht bzw. Strafvollzugsrecht ist, und diese verlinkte Maßregel mit den Worten beginnt, „Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist im deutschen Strafrecht …“. Die von dir zu Recht eingeräumte Kaprizierung auf das deutsche Strafrecht bleibt weiter bestehen (was aber letztlich unvermeidlich ist, es handelt sich nun mal um einen Artikel über das deutsche juristische Instrument), und die im juristischen Zusammenhang nicht gegebene Synonymität der Begriffe wird im ersten Satz weiter insinuiert. Dein zweiter Satz (der im Wesentlichen einfach die derzeitige Fußnote in den Fließtext holt) kann das nicht retten.
Bedauerlicher besteht Abderitestatos mit unerbittlicher Konsequenz darauf, dass die beiden Begriffe synonym sind („Gemäß Duden sind zwei Wörter synonym, wenn ‚beide in einem bestimmten Zusammenhang austauschbar sind‘.“), und lässt eine Differenzierung nicht zu, auch wenn man wertende Begriffe wie „fälschlich“ vermeidet. Dies ist meines Erachtens eine Fehlinterpretation dieser unpräzisen bis nachgerade falschen Duden-Formulierung – wenn zwei Begriffe in einem bestimmten Zusammenhang austauschbar sind, dann sind sie in diesem Zusammenhang und nur in diesem synonym und nicht überall. Nur weil zwei Begriffe in der Alltagssprache synonym verwendet werden (auch die Presse schreibt unbestrittenermaßen häufig von „Sicherheitsverwahrung“), führt das nicht zu einer Synonymität auch im juristischen Umfeld, und dies hier ist nun mal ein „juristischer“ Artikel.
Mein Vorschlag wäre ja etwas in Richtung
Die Sicherungsverwahrung (fachsprachlich; allgemeinsprachlich auch Sicherheitsverwahrung) ist …
Aber auch solche neutralen Qualifizierungen wie „allgemeinsprachlich“ sind Abderitestatos nicht genehm – sie sind ihm zu ungenau.
Ich sehe keine Chance, hier etwas zu verändern – der Artikel ist von Benutzern mit entsprechendem Durchhaltevermögen gekapert worden, damit müssen die Leser leben. Ich führe grundsätzlich nie einen EW, werde aber weiterhin in gegebenem Zusammenhang bzw. bei Bedarf meine Position hier in der Diskussion verteidigen, damit nicht der Eindruck entsteht, der derzeitige Artikelwortlaut sei Konsens.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   10:24, 20. Dez. 2014 (CET)

Sicherheitsverwahrung

Ist nach wie vor kein reguläres juristisches Wort. Es kommt in der StPo nicht vor. --Jack User (Diskussion) 00:36, 23. Jun. 2014 (CEST)

Es zählt nur der Gesetzestext: und da gibt es diesen Begriff nirgends, weder in der StPO noch im StGB. Alles andere ist TF der Presse oder von Benutzern hier. Dem steht auch nicht entgegen, dass dieses Wort ein äußerst populärer Irrtum ist. --Jack User (Diskussion) 00:44, 23. Jun. 2014 (CEST)
Diskussionen finden nicht per Editwar und ZF statt... --Jack User (Diskussion) 00:55, 23. Jun. 2014 (CEST)
Es zählt nicht nur der Gesetzestext, sondern die übliche Verwendung des Begriffs. Und da zeigt sich, dass alle großen Medien die juristisch nicht korrekte Version verwenden. Einfach mal googlen, da finden sich Frankfurter Rundschau, Taz, Die Zeit, Der Tagesspiegel, Stern (Zeitschrift), Die Welt ... und das ist nur die erste Seite mit Fundstellen. --Stobaios?! 01:18, 23. Jun. 2014 (CEST)
Da es sich hier um den Artikel zum §66 des StGB handelt, zählt einzig und alleine der Gesetzestext und keine weitere Verwendung. Daher ist "Sicherheitsverwahrung", so wie es außerhalb des Gesetestexts von verschiedenen "Premiumpresseerzeugnissen" (und auch schlechten Anwälten), "Umgangssprache". Das ist eine logische Schlußfolgerung, die keinen "Beleg" im Sinne von WP:Belege braucht.
fälschlich als Sicherheitsverwahrung bezeichnet --188.174.85.239 02:53, 23. Jun. 2014 (CEST)
Wieso fälschlich? Es wäre ja noch schöner, wenn sich Bürger, Medien und WP ihr Vokabular von Paragraphenreitern diktieren ließen. Außerdem handelt sich nicht um einen Artikel zum StGB, sondern um einen Artikel zu einer (in weiten Teilen verfassungs- und menschenrechtswidrigen) Form der Haft. --Stobaios?! 03:18, 23. Jun. 2014 (CEST)
Wo, wenn nicht im StGB soll denn eine Form der Strafhaft (ich nehme an, es soll hier nicht von Erzwingungs- und Ordnungshaften des Zivil-, Verwaltungs- und Prozessrechts die Rede sein) begründet sein, und sei sie noch so verfassungswidrig? Falsche Wortwahl zeigt an, dass der Verwender keine oder wenig Ahnung von der Sache hat, sich aber für wichtig genug hält, um sich zu äußern. Ein nicht ganz so auffälliges Gegenstück zum „Boxchampignon“ oder der „medizinischen Konifere“. --Hajo-Muc (Diskussion) 06:53, 23. Jun. 2014 (CEST)
Die im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung Sicherheitsverwahrung ist genauso legitim wie die "offizielle", es besteht kein Grund, sie als "umgangssprachlich" oder "fälschlich" abzuwerten (siehe Duden). Außerdem handelt es sich nicht um eine "Strafhaft", die Strafe ist längst abgesessen, wenn die Sicherheitsverwahrung greift. --Stobaios?! 15:26, 23. Jun. 2014 (CEST)
Nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in der „Qualitätspresse“ wird häufig der Begriff „Besitz“ verwendet („Grundstücksbesitzer“), wenn eigentlich „Eigentümer“ gemeint war. Diese sehr häufige falsche Verwendung macht „Besitzer“ aber nicht zum Synonym für „Eigentümer“. Man kann im Artikel über „Eigentum“ durchaus erwähnen, dass oft der Begriff „Besitz“ verwendet wird, wenn eigentlich „Eigentum“ gemeint ist, dass das aber falsch ist und durch die häufige Falschverwendung nicht richtiger wird. Ähnlich sieht es mit dem Begriff „Gewicht“ aus, der sehr häufig fälschlicherweise für die physikalische Masse verwendet wird. Das macht „Gewicht“ aber nicht zu einem Synonym für „Masse“, also zu einem gleichwertigen Begriff, der jederzeit alternativ verwendet werden kann.
Wikipedia ist kein Unterhaltungsmedium (okay, ich lese gelegentlich schon mal auf der VM mit … aber lassen wir das), Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Ich denke, in einer Enzyklopädie sollten den Lesern richtige Informationen gegeben werden, und das fängt damit an, dass die korrekten Begriffe verwendet werden. Nur weil viele Leute Kilowatt und Kilowattstunde nicht auseinanderhalten können und die Verwendung der falschen Bezeichnung fast häufiger ist als die der richtigen, sollten wir die Begriffe trotzdem nicht als Synonyme behandeln („Kilowattstunden, auch Kilowatt genannt“). Wir schreiben ja auch nicht „Eigentum, auch Besitz genannt“, und das Gleiche sollte auch für „Sicherheitsverwahrung“ gelten: Wir sollten darstellen, dass dieser Begriff häufig fälschlicherweise statt des korrekten „Sicherungsverwahrung“ verwendet wird, dass das aber nicht korrekt ist.
Und natürlich brauchen sich „Bürger, Medien und WP ihr Vokabular [nicht] von Paragraphenreitern diktieren“ zu lassen. Wir können den Straftatbstand „Mord“ auch „Hurrz“ nennen, wenn wir das wollen, und die beiden Begriffe zu Synonymen erklären. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   16:28, 23. Jun. 2014 (CEST)
Im Artikel Masse (Physik) ist Gewicht als Synonym angegeben; die dortige Formulierung „außerhalb der Physik“ ist wahrscheinlich auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss, auf eine Abwertung wie fälschlich oder eine so ungenaue Qualifikation wie umgangssprachlich hat man dort aber verzichtet. --Abderitestatos (Diskussion) 17:14, 23. Jun. 2014 (CEST)
„Gewicht“ ist selbstverständlich kein Synonym für „Masse“. Synonyme sind Wörter mit so weitgehend deckungsgleicher Bedeutung, dass sie beliebig und abwechselnd verwendet werden können. Man kann aber im Satz „Die Masse eines Körpers hängt nicht von der Meereshöhe ab“ „Masse“ nicht durch „Gewicht“ ersetzen. Das wäre einfach nur falsch. Die beiden Begriffe sind daher sicher keine Synonyme. Selbst eine häufige Fehlverwendung macht aus dem falsch verwendeten Wort kein Synonym zum richtigen Wort.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   09:18, 24. Jun. 2014 (CEST)
Gemäß Duden sind zwei Wörter synonym, wenn „beide in einem bestimmten Zusammenhang austauschbar sind.“ --Abderitestatos (Diskussion) 17:26, 24. Jun. 2014 (CEST)
Die beiden Wörter sind dann in diesem Zusammenhang synonym. Zwei in einem bestimmten Zusammenhang synonyme Wörter sind deshalb aber nicht automatisch auch überall anders synonym. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   12:22, 11. Jan. 2016 (CET)
Nachdem du dich auf deiner Seite als Schweizerdeutscher schon geoutet hast, dürfte man erfahren, was du so neben Jurist und Physiker nebenher noch so bist? Linguist? Brauchst es auch nicht zu sagen, es gibt schließlich immer noch WP:ANON. --188.174.85.239 17:19, 23. Jun. 2014 (CEST)
Weder Jurist noch Physiker, „nur“ Linguist. --Abderitestatos (Diskussion) 17:28, 24. Jun. 2014 (CEST)
Behauptung: Es wäre ja noch schöner, wenn sich Bürger, Medien und WP ihr Vokabular von Paragraphenreitern diktieren ließen. Hier aber wird über eine Vokabel und deren Auswirkungen berichtet, die Juristen (=Paragraphenreiter) ins StGB eingeführt haben. Im übrigen "diktieren" "Paragraphenreiter" (=Juristen) sehr wohl, was in diesem Land geschieht, und zwar übermäßig: derzeit sind von 631 Abgeordneten im Bundestag 143 Anwalt oder Notar, das entspricht 22,66%. In Deutschland leben ca. 80,5 Millionen Einwohner bei ca. 160.000 Anwälten. Das entspricht ca 0,1988% der Bevölkerung. Anwälte sind also mehr als 100x überrepräsentiert im Bundestag als Berufsgruppe. Wir leben längst unter dem Diktat von "Paragrafenreitern". Es muss sich übrigens kein Bürger irgend etwas vorschreiben lassen: so steht es jedem frei, die StVO als "unverbindliche Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde" zu sehen und dann bei Rot über die Ampel zu brettern. Allerdings wird der Bürger, der sich so verhält und dabei erwischt wird, sehr schnell das Vokabular von Paragraphenreitern kennenlernen. Schätzen wohl eher nicht.
Behauptung: Außerdem handelt sich nicht um einen Artikel zum StGB, sondern um einen Artikel zu einer (in weiten Teilen verfassungs- und menschenrechtswidrigen) Form der Haft. Diese Satz enthält nebst einem Null-Argument (was da in der Klammer steht und hier auch niemanden interessiert) einen Logikfehler, da sich hier sehr wohl um einen "Artikel zum StGB" handelt, der eine "Form der Haft" beschreibt. Zwei Beschreibungen für ein und- dasselbe (wobei ersteres der Allgemein- und zweiteres der Spezialfall ist) gegeneinander auszuspielen ist sagenhaft, sagen wir mal, "kurios". "Die deutsche Nationalmannschaft spielte nicht unentschieden, sondern die Mannschaft von Jogi Löw". --188.174.85.239 17:15, 23. Jun. 2014 (CEST)
Basel-Parkverbot.JPG
Im übrigen ist umgangssprachlich keine ungenaue Qualifikation, aber dazu müßte man den Artikel Umgangssprache eben auch mal gelesen haben: Die Umgangssprache, auch Alltagssprache, ist – im Gegensatz zur Standardsprache und auch zur Fachsprache – die Sprache, die im täglichen Umgang benutzt wird, aber keinem spezifischen Soziolekt entspricht. Aber hier geht es nur um krawallartiges Durchsetzen der eigenen Meinung, vorbei an jedem Argument und zwar von Abderitestatos. Das ein Schweizerdeutscher hier zudem noch versucht Bundesjuristendeutsch zu erläutern ist der Kracher schlechthin. Das aus einem Land, das nach bundesdeutschen Maßstäben solche "Belustigungen" hervorbringt? "Fehlbare werden für Umtriebe behaftet"? Da lacht sich der Teutone kaputt... --188.174.85.239 17:34, 23. Jun. 2014 (CEST)
Wie in der Einleitung des Artikels Umgangssprache beschrieben, ist der Ausdruck „unscharf“ und wird uneinheitlich verwendet. Außerdem habe ich andernorts schon einwandfrei belegt, dass Sicherheitsverwahrung in Gesetzeskommentaren und weiterer juristischer Fachliteratur gebraucht wird, demnach also Teil der Fachsprache ist und die Bezeichnung des Wortes als umgangssprachlich irreführend ist. --Abderitestatos (Diskussion) 17:46, 23. Jun. 2014 (CEST)
Du hast auch bewußt irreführend behauptet, der Begriff käme in der StPO vor, siehe hier: Der Falschschreibungshinweis ist offensichtlich unsinnig, da Sicherheitsverwahrung genau so im Duden steht, in mindestens ein paar Dutzend Büchern verwendet wird, darunter auch in der Strafprozessordnung und weiterer juristischer Fachliteratur, siehe z. B. [1 [2] [3] …] Das das in juristischer Fachliteratur vorkommet, ist unbestritten, führt aber nur zu Zweifeln an der Seriösität der verwendeten Literatur. Bezeichnenderweise ist hier im Artikel kein einziges Mal dieser unjuristische "Sicherheitsverwahrung" zu lesen, weder im Text, noch in der Literatur noch in den Weblinks. Warum wohl? Weil alle, die hier mitschreiben, so doof sind? Sie hätten es ja "synonym" verwenden können? Warum, ich wiederhole, glaubts du eigentlich, dass der Begriff im Artikel nicht auftaucht(e)? Der einzige, der hier in die Irre führen will, bist du mit deinen unwissenschaftlichen, unjuristischen Behauptungen. Sogar das Glossar von Lexexakt leitet von "Sicherheitsverwahrung" nicht direkt auf "Sicherungsverwahrung" weiter. Im übrigen steht der Begriff nicht im gedruckten Duden. --188.174.85.239 18:04, 23. Jun. 2014 (CEST)
Das mit der Strafprozessordnung habe ich nicht bewusst irreführend behauptet, sondern aus Versehen; an der Gültigkeit meiner Argumentation ändert das aber nichts. Es spricht übrigens auch durchaus nichts dagegen, im ganzen Artikeltext bei ein und derselben Bezeichnung zu bleiben, WP:RS empfiehlt das sogar. Selbst auf die Erwähnung des Synonyms Sicherheitsverwahrung könnte man unter Berufung auf WP:WL#Weiterleitung bei enzyklopädischen Artikeln ganz verzichten, weil es sich um eine „naheliegende Variante“ handelt. Tatsächlich habe auch nicht das Wort in die Einleitung gesetzt, vielmehr war das zumindest beim letzten Mal jemand, der dieses Wort selbst für falsch hält. --Abderitestatos (Diskussion) 18:28, 23. Jun. 2014 (CEST)

Schlampige Verwendung von Begriffen

Das ist doch ähnlich wie bei dem Begriff Haft, der sogar in Nachrichtensendungen der ÖR Sender und bei vielen anderen Anlässen falsch im Sinne von Freiheitsstrafe verwendet wird (wenn z. B. dieser oder jener zu soundsoviel Jahren verurteilt wurde). Man sollte diese Schlampereien nicht durch die Gleichstellung "oder" aufwerten, denn die Juristerei ist nun mal (ähnlich wie z. B. der Bereich Militär oder Kirche) ein Feld, in dem man bei diesen Begriffen sehr aufpassen muß. --93.104.190.225 11:03, 21. Nov. 2014 (CET)

Das Thema ist längst ausdiskutiert. Was du für Schlamperei hältst, interessiert nicht, die Sprache orientiert sich nicht am Idiom von Paragraphenreitern. Sicherheitsverwahrung ist üblicher Sprachgebrauch, der sich nicht nur in der Umgangssprache findet, sondern auch in durchaus reputablen Zeitungen. EOD. --Stobaios 13:04, 21. Nov. 2014 (CET)
o.k., wenn eh alles egal ist, dann könnte man den Artikel Freiheitsstrafe einleiten: Die Freiheitsstrafe oder Haft ist.... Nur weil das für die Umgangssprache oder oberflächlichere Zeitgenossen ein und dasselbe ist. Läßt sich fortsetzen, na dann viel Spass dabei. Und das bei einem Artikel zu einem Juristischen Thema ein Typ mit einem offensichtlichen Rochus auf "Paragraphenreiter" wie Du, Stobaios und Kollegen, mitreden will, hat auch was ulkiges. Trägt aber nicht eben zur Vertrauenswürdigkeit bzw. Verlässlichkeit der jus-Artikel in der wikipedia bei. --93.104.163.105 17:25, 21. Nov. 2014 (CET)
Ob rgendwelche Journalisten zu faul zur Recherche sind, sollte einer Enzyklopädie egal sein. Der Begriff ist und bleibt falsch. Da kann man noch so oft EOD rufen. ;))--79.207.98.160 (22:54, 17. Dez. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Der Begriff findet sich im allgemeinen Sprachgebrauch - im Duden, in Wörterbüchern, Büchern und Zeitungen, allein 340 Fundstellen bei Google Books. Überall Deppen, die zu faul zur Recherche sind ;-) --Stobaios 23:18, 17. Dez. 2014 (CET)
Do bist ganz offensichtlich kein Jurist. Wie der Begriff richtig heißt ergibt sich nicht aus der Googlesuche und auch nicht aus dem Duden, sondern nur aus dem Gesetz. Es ist ein juristischer Begriff, der durch das Gesetz geschaffen wurde. Dieser ist in dem Artikel beschrieben. Es geht hier nicht darum, ob ein Wort vorkommt und welcher Orthographieregel es folgt, sondern wie der Artikelinhalt korrekt benannt wird. Und wenn ein gesetzlicher Begriff abweichend benannt wird, dann ist das ein unsauberer und schlampiger Sprachgebrauch, egal von wem er kommt. Nicht nur das Gesetz spricht von der Sicherungsverwahrung, sondern auch sämtliche Urteile, in denen dieses Gesetz angewendet wird. Alles andere wäre mindestens ein Grund für eine Berichtigung, im Rechtsmittelverfahren im Einzelfall sogar für eine Aufhebung. Es gilt wie überall in der Rechtswissenschaft: Schlampige Ausdrucksweise ist ein Hinweis auf schlampige Gedanken und schlampige Argumentation. Es steht dir gerne frei, bei all deinen Fundstellen nachzusehen, was mit diesem Wort dort bezeichnet wird. Vielleicht ist ja mindestens ein neuer WP-Artikel das Resultat dieser Suche. --Hajo-Muc (Diskussion) 10:09, 18. Dez. 2014 (CET)
Dieser angebliche allgemeine Sprachgebrauch ändert ja aber nichts daran, dass der korrekte Begriff anders lautet. Da reicht ein kurzer Blick ins Gesetz. Im Übrigen befasst sich der ganze Artikel auch ausschließlich mit der Sicherungsverwahrung und nicht mit einer wie auch immer gearteten Sicherheitsverwahrung. Dass auch die sog. Qualitätsjournalisten den falschen Begriff verwenden, kann daran nichts ändern - es lässt lediglich gewisse Schlüsse auf deren Sorgfalt zu. Fühl Dich aber natürlich frei, über Deinen Wahlkreisabgeordneten einen Gesetzesänderung anzuregen. --195.33.171.8 11:33, 18. Dez. 2014 (CET)
Wikipedia ist kein juristisches Fachlexikon. Die Verwendung des Begriffs Sicherheitsverwahrung als Synonym für den juristischen Fachbegriff ist im Duden, in der Alltagssprache, in Presseerzeugnissen und Buchveröffentlichungen mehr als ausreichend dokumentiert. Dass jetzt ein Benutzer flankiert von IPs mit an PA grenzenden Vorwürfen (unsauberer und schlampiger Sprachgebrauch) seine Version in den Artikel drücken will, ohne frühere Debatten zur Kenntnis zu nehmen, ist eine BNS-Aktion. Die Debatte darüber führte bereits im Sommer zu Artikelsperren. --Stobaios 13:30, 18. Dez. 2014 (CET)
@Stobaios: Wikipedia ist kein juristisches Fachlexikon. Jetzt stimmt der Satz. Und auch ich sage: unsauber und schlampiger Sprachgebrauch. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 14:01, 18. Dez. 2014 (CET)
Genauso lächerlich wie "vollst" oder "einzigst". Das wird auch sprachgebraucht, aber trotzdem ist es schlampig, weil es falsch ist. Da tue ich wohl vollste Zustimmung von denen, die der deutschen Sprache mächtig sein tun. Und der einzigste bin ich da auch nicht. Sarcastic.gif --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 14:05, 18. Dez. 2014 (CET)
Wikipedia ist aber in erster Linie ein Lexikon. Und da sollte man schon darauf achten, dass der eindeutig falsche Begriff auch klar als solcher gekennzeichnet wird. Jetzt steht er gleichberechtigt neben dem einzig richtigen Begriff (mit einer verschämten Fußnote). Wenn Wikipedia den enzyklopädischen Anspruch nicht aufgeben will, sollte aber klar aus der Einleitung hervorgehen, dass jeder, der Sicherheitsverwahrung sagt, letztlich Opfer einer Begriffsverwirrung ist. Deshalb der Kompromissvorschlag Sicherungsverwahrung oft auch fälschlich Sicherheitsverwahrung. Es ist mir schleierhaft, was einen angesichts der klaren Faktenlage (im Gesetz heißt es Sicherungsverwahrung, viele benutzen aber den Begriff Sicherheitsverwahrung) an dieser Formulierung stören kann. Es sagen auch viele Leute Walfisch - wer danach sucht, landet hier aber zu recht auf einer BKL. Anmerkung am Rande: Wer anderen ein Idiom von Paragraphenreitern unterstellt, sollte sich bei angeblich an PA grenzenden Vorwürfen nicht so dünnhäutig zeigen ;)--195.33.171.8 14:10, 18. Dez. 2014 (CET)
Wieso fälschlich? Mit alltagssprachlich oder umgangssprachlich könnte ich mich ja noch anfreunden, aber mehr als 300 Buchautoren und entsprechend vielen Journalisten schlampigen Sprachgebrauch vorzuwerfen, geht garnicht. Journalisten und Autoren haben oft ein Feingefühl für die Fallstricke der Sprache, juristische Vokabeln tendieren oft zur Entmenschlichung - ich erinnere an Schutzhaft, Unterbindungsgewahrsam, Maßregelvollzug, Vorbeugehaft oder -gewahrsam und was sonst noch aus der Giftküche des Juristenlateins kommt. Inhaltlich ist der Alltagsbegriff treffender und besser, diese Form der Freiheitsberaubung soll dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger dienen. Es geht um Sicherheit, nicht um eine ominöse Sicherung. --Stobaios 14:36, 18. Dez. 2014 (CET)
Bei der Formulierung Sicherungsverwahrung, umgangssprachlich oft auch Sicherheitsverwahrung wäre ich sofort dabei! Ich will Dir ganz bestimmt nicht zu nahe treten: Aber die (möglicherweise berechtigte) Skepsis, die Du dem Juristen entgegenbringst, wäre vielleicht auch gegenüber dem ein oder anderen Journalisten angebracht, der trotz seines sprachlichen "Feingefühls" - in vielen Fällen sicher unabsichtlich - den jedenfalls gesetzlich nicht korrekten Begriff benutzt. Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob der Gesetzesinhalt nicht tatsächlich mit "Sicherheitsverwahrung" besser umschrieben wäre; oder ob es nicht sogar noch besser wäre, wenn das StGB eine solche Regelung gar nicht enthielte. Darüber kann man trefflich streiten. Nur eben nicht im Lemma eines Lexikons ;) Also: Sicherungsverwahrung, umgangssprachlich oft auch Sicherheitsverwahrung wäre doch ein gangbarer Weg? --195.33.171.8 14:53, 18. Dez. 2014 (CET)
Von mir aus schon. Obwohl die Nennung in Büchern, Zeitungen und auch im Duden nicht gerade für Umgangssprache und insbesondere nicht für Schlampigkeit spricht. Wie wäre es mit gelegentlich auch als Sicherheitsheitsverwahrung bezeichnet...? Der Ngram-Viewer zeigt nämlich, dass die Häufigkeit der beiden Begriffe gewaltig differiert, und sich in letzter Zeit (offenbar aufgrund von RS-Korrekturprogrammen) Sicherungsverwahrung durchsetzt: [17]. --Stobaios 15:10, 18. Dez. 2014 (CET)
"Gelegentlich auch" trifft es dann wohl noch besser. Guter Vorschlag! --195.33.171.8 16:52, 18. Dez. 2014 (CET)
Ngram-Viewer zählt sicherlich nicht zu den von WP:Q gedeckten Quellen, eine solche Angabe dürfte also jederzeit wegen Belegmangels und Theoriefindung wieder entfernt werden. --Abderitestatos (Diskussion) 17:53, 18. Dez. 2014 (CET)
Klar, der Ngram-Viewer soll ja auch nicht als Quelle eingeführt werden, er liefert lediglich einen Hinweis auf die Häufigkeit der Begriffsverwendungen, ebenso wie die Google-Suche (ca 90.000 Ergebnisse bei Sicherheitsverwahrung vs. 360.000 bei Sicherungsverwahrung). Mir geht es darum, dass ein valider und durchaus üblicher Begriff ohne inhaltliche Abwertung neben dem juristischen Fachbegriff genannt wird. --Stobaios 18:35, 18. Dez. 2014 (CET)
Das ist mit der jetzigen Version doch erfüllt? --Abderitestatos (Diskussion) 18:55, 18. Dez. 2014 (CET)
Nein, die jetzige Version führt in die Irre. Im Artikel wird nunmal die Sicherungsverwahrung beschrieben. Dieser Begriff ist juristisch und gesetzlich der einzig zutreffende. Wenn man im Gerichtssaal stattdessen von Sicherheitsverwahrung spricht, wird man bestenfalls mit einem milden Lächeln bedacht. Nun gibt es ja aber Gott sei Dank noch eine Welt außerhalb der Gerichtssäle - und dort ist umgangssprachlich in der Tat häufiger auch mal Sicherheitsverwahrung zu hören. Auf diesen Sprachgebrauch sollte die Einleitung auch angemessen hinweisen. In der jetzigen Version wird völlig ignoriert, dass sich die Sicherheitsverwahrung in Teilen des Volksmundes aus dem gesetzlichen Begriff entwickelt hat. Also bitte den Kompromissvorschlag von oben umsetzen. PS: ich bin kein weiterer Diskutant sondern die gestern woanders eingeloggte IP von weiter oben. --79.207.122.88 08:55, 19. Dez. 2014 (CET)

Bevor hier mit Häufigkeitslisten gearbeitet wird, sollte einmal zweierlei beachtet werden:

  1. Vorkommen in Zeitungen besagt überhaupt nichts. Gerichtsreporter haben oft keine juristischen Kenntnisse und in etlichen Fällen auch kein tieferes Interesse und sind oft auch der sogenannten „Klatsch & Tratsch“-Redaktion unterstellt, in der solches Wissen nicht unbedingt vorauszusetzen ist.
  2. Zum anderen gibt es das Wort „Sicherheitsverwahrung“ wirklich, und es steht im Duden etwa auch alphabetmäßig vor des „Sicherungsverwahrung“. Aber was bedeutet Sicherheitsverwahrung im Wortsinn und wo wurde der Begriff geprägt?

Sicherungsverwahrung kann als Verwahrung zur Sicherung (der Allgemeinheit vor diesem Subjekt) aufgelöst werden und deutet damit die spezialpräventive Ausrichtung dieser Maßnahme an. Sicherheitsverwahrung verweist hingegen mutmaßlich auf eine Herkunft aus dem Sicherheitsrecht (materielles Polizeirecht), das überhaupt und unabhängig von einer persönlichen Schuld präventiv ausgerichtet ist und vom Ermessen geleitet wird. Diesen Weg hat der Gesetzgeber nun gerade nicht beschritten. Daher meine Anregung, zu überprüfen, was das Wort an den einzelnen Stellen seines Vorkommens bedeutet. --Hajo-Muc (Diskussion) 08:29, 19. Dez. 2014 (CET)

Es ist eben gerade nicht Aufgabe der Einleitung, über Détails des Sprachgebrauchs zu informieren (siehe WP:WL#Ergänzung im Zielartikel), schon gar nicht ohne Quelle. Es gibt außerdem bereits seit geraumer Zeit eine Anmerkung, in der darauf hingewiesen wird, dass das deutsche Strafgesetzbuch ausschließlich Sicherungsverwahrung schreibt. --Abderitestatos (Diskussion) 14:19, 19. Dez. 2014 (CET)
Wenn es nicht Aufgabe der Einleitung ist, über Details des Sprachgebrauchs zu informieren, bist Du also einverstanden, wenn wir die "Sicherheitsverwahrung" ganz entfernen? ;)) Es spricht doch nichts gegen den Kompromissvorschlag von Stobaios; allemal besser als eine verschämte Fußnote. --195.33.171.8 15:04, 19. Dez. 2014 (CET)
Doch, es spricht alles dagegen, eine ungenaue und damit unnütze Angabe wie gelegentlich hinzuschreiben, die noch dazu völlig ohne Beleg auskommt; eine dezente Fußnote mit einer präzisen Aussage ist da sehr viel besser. --Abderitestatos (Diskussion) 20:42, 19. Dez. 2014 (CET)
Die Fußnote ist vermutlich auch von einem ambitionierten Linguisten verfasst worden ;)) Im StGB gibt es nämlich keine Artikel. Wo ist denn aber der Beleg dafür, dass der fachsprachlich eindeutig falsche Begriff "Sicherheitsverwahrung" so weit verbreitet ist, dass er es verdient ohne jede Einordnung neben dem korrekten Begriff (zu allem Überfluss auch noch in der Einleitung des Artikels) zustehen?  ;) --91.59.139.11 01:14, 23. Dez. 2014 (CET)

Die Sicherungsverwahrung ist nicht weiter haltbar,den sie ist nicht rechtskräftig haltbar; reine Willkür ist, dass ein Psychiater wilkürlich seiner Launen und seines Wohbefindens darüber entscheidet, ob ein Mensch/Unmensch, der nach Ableisten einer für eine oder mehrere Straftaten abgeleistete Haft abgebüßt hat, weiter eingespert wird. Hier muss mehr Prävenzsionsarbeit geleistet werden. Das heißt, wenn jemand zu lebenslanger Haft verurteilt wird, muss er im Gefängnis sterben. Das sagt der Urteilsspruch klar und deutlich aus. Danke für ihre aufmerksamkeit. Dr. Hans-Peter Meiß Aachen (nicht signierter Beitrag von 79.224.125.38 (Diskussion) 20:03, 21. Jan. 2016 (CET))

Archivierung

Sach mal, Herr Dokter, wills Du unz hier verarschen ?! --129.187.244.28 14:23, 23. Mai 2016 (CEST)

Ich habe erstmal gerätselt, was uns die IP damit sagen will. Offenbar bezieht sich das auf die letzte Aktivität des Archivbots von Benutzer:Doc Taxon, auf die Archivierung des Diskussionsabschnitts "Definition". Damit wurde der Kern- und Angelpunkt der ganzen Auseinandersetzung um den Artikel ins Abseits verschoben, was über kurz oder lang zu neuem Streit führen wird. Die ganze Archiviererei ist angesichts der geringen Textmenge sowieso mehr als überflüssig. --Stobaios 14:55, 23. Mai 2016 (CEST)

Editwar durch Tohma

Was soll die wiederholte Entfernung eines Weblinks [18][19]? Wenn ein Beitrag aktuell nicht abrufbar ist, sollte doch zumindest der Versuch gemacht werden, in einem Webarchiv nachzusehen. Das scheint der Editwarrior Tohma nicht nötig zu haben ... --Stobaios 15:19, 12. Apr. 2017 (CEST)

Verspätet (nach deinem überflüssigen Revert) hast du offenbar deinen Unsinn bemerkt. Ärgere dich bitte über dich selbst, dass du nicht genau genug liest, ich kann dich nur darauf hinweisen, dein Problem aber nicht lösen.--Tohma (Diskussion) 15:26, 12. Apr. 2017 (CEST)
Das ist nicht mein Problem, sondern deines. Laut WP:DWL solltest du eine nicht mehr erreichbare URL "melden, oder, falls möglich, direkt reparieren". Die Entfernung ist Vandalismus, wenn ich das nochmal sehe, geht es direkt auf VM. --Stobaios 17:16, 12. Apr. 2017 (CEST)

Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung

Es ist schon bemerkenswert, dass die Schlampigkeit oder Nonchalance einiger juristischer Autoren (spielt hier evtl. eine spezifische, durch bestimmte Bräuche der Juristenlaufbahn begünstigte organische Déformation professionnelle eine Rolle ?) hier schon dazu ausreicht, die Bezeichnung "Sicherheitsverwahrung", die offiziell natürlich nirgends verwendet wird (dazu genügte ein Blick ins deutsche StGB) zur gleichberechtigten Alternativversion zu adeln. --Schlackfax (Diskussion) 21:55, 22. Dez. 2018 (CET)

Steht im Duden, wird im allgemeinen Sprachgebrauch von juristischen Laien und in der Presser verwendet, gelegentlich sogar von Juristen. Das Thema ist ausdiskutiert, ein Blick ins Archiv der Diskussionsseite hilft. --Stobaios 18:47, 29. Dez. 2018 (CET)
welcher Presser ? - Bist etwa du der "Presser" dieses Begriffs Sicherheitsverwahrung, man hat ganz den Eindruck. Das "Archiv der Diskussionsseite" war mir übrigens zur Genüge bekannt. (über die bedauerlichen Ausfallerscheinungen des "Duden" hier nicht zu reden. Würde etwa der unrichtige Alternativbegriff "Haft" anstelle "Freiheitsstrafe" nur genügend gepusht, in schlampigen Kommentaren, etc., würde dies einigermaßen heruntergekommene Nachschlagewerk das wohl auch als gleichermaßen respektablen Zweitbegriff "akzeptieren"). --Schlackfax (Diskussion) 16:14, 31. Dez. 2018 (CET)

Der Duden ? oder 3 Kommentatoren entscheiden über die Richtigkeit von Rechtsbegriffen ?

Es wurde hier wiederholt die Zusatzbemerkung heraus-revertet, dass der "Alternativ"-Begriff Sicherheitsverwahrung nicht zutreffend ist. Dies wohl mit Verweis auf eine Fundstelle im Duden sowie diverse Kommentatoren. - Was haben bitte der Duden oder unaufmerksame Autoren darüber zu befinden ? Die unrichtige Begriffssetzung mag im Laufe der Zeit in Deutschland eingerissen sein (auch und gerade durch die Verwendung von Sicherheitsverwahrung in den Medien, Funk und Fernsehen), aber das kann doch den falsch bezeichneten Rechtsbegriff nicht zum gleichermaßen akzeptablen heraufwürdigen ? --88.217.110.131 19:48, 16. Jan. 2019 (CET)

Selbst in dem Fall kannst du nicht einfach unrichtig auf die Vorderseite kleben. ‑‑mupa280868 • Disk. • Tippsp. 19:49, 16. Jan. 2019 (CET)
und warum nicht ? Im Gesetzestext steht der Alternativbegriff ja nicht. Das wäre, wie wenn der eine sagt "Freiheitsstrafe", der andre "Haft", der eine Fahreignungsregister, der andre "Verkehrssünderkartei", und beides gälte gleichermaßen. Und grade da soll eins wies andre gelten, schon komisch, oder ? --88.217.110.131 20:12, 16. Jan. 2019 (CET)
P.S.: bei Fahreignungsregister befindet sich übrigens die ebenso zutreffende wie für den Fall hier nachahmenswerte Zusatzbemerkung umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt (warum hier die entsprechend angebrachte Zusatzbemerkung unrichtig - oder unaufmerksam - oder umgangssprachlich - auch Sicherheitsverwahrung genannt - nicht steht, darüber möchte man sich beinah den Kopf zerbrechen). --88.217.110.131 20:19, 16. Jan. 2019 (CET)

Falsche Abkürzung eines Gesetzes?

Im Artikel wird an einer Stelle das "NJStVollzG" angegeben; eine schnelle Suche bei Google liefert dazu allerdings keine sinnvollen Ergebnisse. Kann es sein, dass eigentlich das NJVollzG (Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz) gemeint ist? --Sqervay (Diskussion) 23:49, 22. Dez. 2020 (CET)

Sieht so aus. Danke für den Hinweis, habe den Artikel entsprechend angepasst. MfG --Yhdwww (Diskussion) 12:55, 23. Dez. 2020 (CET)

Er erbringt ein Sonderopfer

Klingt irgendwie zynisch, denn dieses Sonderopfer wird ja bestimmt nicht freiwillig erbracht. Er wird dazu gezwungen. Es handelt sich also um einen Euphemismus.(nicht signierter Beitrag von 2003:c5:a749:2900:39a2:fb8a:8e8f:7036 (Diskussion) 16:18, 7. Apr. 2019)

Ist die Wortwahl des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Zitat) und ein Fachwort. Vgl. auch Aufopferungsanspruch#Sonderopfer.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:47, 12. Mai 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vergänglichkeit (Diskussion) 23:22, 11. Jul. 2022 (CEST)