Diskussion:Steuerschlupfloch

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NPOV ?

Was heißt "legale aber oft fragwürdige"? Mit dem Begriff Steuerschlupfloch nimmt man schon einen deutlichen POV ein, als Lemma eher ungeeignet. So ist sind die erwähnten Windparks ja ganz explizit in Gesetz geschrieben worden, als politischer Anreiz, damit in solche Objekte investiert wird. --Braunbaer 20:39, 20. Dez 2005 (CET)

Hmmmm (ich bin kein Wikipediaspezialist) Steuerschlupfloch ist ja nicht unbedingt ein vorurteilsfreier Begriff, deswegen das 'fragwürdig'. Das mit den Gesetzeslücken hab übrigens nicht ich so eingesetzt, sondern ein Nach-Autor nach mir. In den Medien wurde immer von Ausnahmetatbeständen gesprochen, die abgeschafft werden sollte - ich fand dies sehr passend. Jetzt fragt sich der interessierte Leser nach Beispielen, findet aber keine. Ich finde dies Schade, weil Arbeitszimmer und Windparks (wenngleich abgemildert oder praktisch nicht mehr zutreffend) sehr typische Beispiele für solche Schlupflöcher waren. Wie gesagt, ich bin kein Wikipedia-spezialist deswegen ändere ich es nicht sondern überlasse die Entscheidung anderen. Meine Intention war damals zu Zeiten der Bundestagswahl, den oft kolportieren Begriff hier aufzunehmen ;-) Peb

Du hast recht, Steuerschlupfloch ist alles andere als vorurteilsfrei, eher ein politischer Kampfbegriff. Dementsprechend beantworten verschiedene Leute die Frage was denn ganz konkret ein Steuerschlupfloch ist, auch ganz anders. Wobei ich die Einordnung Ausnahmetatbestand - Gesetzeslücke noch als offen sehe, das eine ist das Gegenteil des andern. Auch die beiden Beispiele Arbeitszimmer und Windparks kann man sauber begründen. Ich glaub man kommt nicht herum, die ganze Diskussion im Zusammenhang mit dem Lemma darzustellen (auwea und das noch NPOV), auch weil es einfach nicht sauber definierbar (Steuerschlupfloch ist, wenn ...) ist. --Braunbaer 11:53, 10. Mai 2006 (CEST)

IKEA

Das Beispiel greift viel zu kurz, was an Deutschland an Steuern gespart wird, muß IKEA woanders mehr zahlen. Die Zinskosten und Lizenzgebühren in Deutschland, fallen woanders wieder als Einnahmen an und müssen dort versteuert werden. --Braunbaer 00:06, 16. Jul 2006 (CEST)

Rechne die Differenz zwischen einer Versteuerung mit 39,..% in der BRD und bspw. 12,5% in Irland aus. Ich denke, du stimmst mir zu, dass sich da schon einige Anstrengungen lohnen ... --DINO2411 FYI 13:25, 16. Jul 2006 (CEST)
Das steht aber nirgendwo im Text (und hat IKEA Deutschland wirklich eine irische Mutter)? Da wäre Gewinnverlagerung als Lemma eher angebracht und am Ende entfällt nicht die Steuer, sondern man spart durch Differenzen in den Steuersätzen, Besteuerungszeitpunkten etc. Vorallem steht hier die Moralische Keule, etwas was eigentlich versteuert werden müßte, fällt durch ein Loch und wird nicht (oder anders, weniger, später, sonstwie ...) versteuert. Im Zweifel kann man immer argumentieren, daß das so wie es ist, systematisch völlig korrekt ist, und jedes konkret benannte Loch POV. --Braunbaer 15:53, 18. Jul 2006 (CEST)
Die Höhe der zu zahlenden Summe veringert sich, somit ist das Beispiel passend. Ikea verdient in Deutschland und vermeidet hier, Gelder ins Sozialsystem zurückfließen zu lassen, das nenne ich das konsequente ausnutzen von Steuerschlupflöchern. Es geht ja in dem Beispiel darum, wie die Steuern gesenkt werden, daher verserstehe ich nicht, was Du meinst. Ikea senkt seine Steuern in Deutschland, die Lizenzgebühren gehen in Schweiz. FreeOsFan 09:16, 19. Jul 2006 (CEST)
Zahlt IKEA Schweiz keine Steuern? --Braunbaer 10:34, 19. Jul 2006 (CEST)
Ein paar Anmerkungen: IKEA hat natürlich keine irische Mutter, aber Irland ist das "Paradebeispiel". Wenn ich mal annehme, dass die "IKEA-Urgroßmutter" in Schweden sitzt, dürfte der Befund allerdings mit etwas weniger großen Differenzen ebenfalls korrekt sein (sog. "Duale Einkommensteuer"). Das beste mir bekannte Beispiel für Irland ist die Europazentrale von Microsoft. Werter FreeOSFan, deine Anmerkungen hier und auf der LK-Seite gehen in die falsche Richtung: Sicher mangelt es mir - zumindest in einem gewissen Rahmen - nicht an Kenntnissen in dem Bereich. Dennoch oder auch gerade deshalb halte ich das Lemma für bedenklich: Es gibt keine Definition, der Begriff ist ein "Kampfbegriff" wie oben genannt. Als Beispiel sei nur mal genannt, dass der Abzug von Betriebsausgaben (!) bis vor einigen Versionen noch als ein Beispiel für ein Steuerschlupfloch genannt wurde - Blödsinn, in keinem mir bekannten Steuersystem wird das im Grundsatz anders gehandhabt. Selbstverständlich habe ich eine Meinung (!), was ein Steuerschlupfloch ist. Diese ist hier aber ebenso irrelevant wie deine oder jede andere. Grüße, --DINO2411 FYI 23:59, 19. Jul 2006 (CEST)
Ergänzung zu deinem "Faustregel"-Kommentar: Kennst du das größte "Steuerschlupfloch" für Steuerpflichtige mit kleinen Einkommen? Es nennt sich "Grundfreibetrag" und liegt momentan bei ~ 8.000 €. Für einen Studenten, der in den Ferien jobbt, ermöglicht diese Einrichtung, komplett jegliche Steuerzahlungen zu vermeiden. Wie könnte eine Vermeidung mit höheren Einkommen besser funktionieren als zu 100%? Diesen Beitrag bitte mit Augenmaß lesen. Ich will nur auf den "krassen" Fehler hinweisen. --DINO2411 FYI 00:04, 20. Jul 2006 (CEST)
Faustregel 1: Je höher das versteuernde Einkommen, umso höher die Steuer.
Faustregel 2: Wer wenig Einkommen hat, zahlt wenig Steuern und kann auch an der Steuer kaum was sparen. --Braunbaer 22:52, 20. Jul 2006 (CEST)
Ich empfehle die Lektüre von Studien über Steuerinzidenz. Das der Artikel mittlerweile noch mehr Halbwissen sammelt als vorher, stimmt mich gar nicht froh - mittlerweile ist auch der Werbungskostenabzug (die "Betriebsausgaben der Privatleute") mal wieder ein Steuerschlupfloch, in der verlinkten Dissertation taucht das Wort nicht mal auf, allerlei Gesetze werden verlinkt, IKEA ist auch wieder drin ... gut, dass ich am Wochenende nicht am Rechner bin. --DINO2411 FYI 00:49, 21. Jul 2006 (CEST)

Themen aus der Löschdiskussion

Aus der (gescheiterten) Löschdiskussion möchte ich die wesentlichen Argumente hierher kopieren, damit wir diese ggf einbauen können.

  • "IKEA-Bashing". Ist jetzt m.E. nach entschärft
  • "die völlig unhaltbare "Faustregel"". Ist m.E. nach eine Binsenweisheit (wer keine Steuern zahlt, kann auch keine sparen), also besser raus!
  • "lemmaimmanentem POV". Mein Vorschlag: Verschieben nach Steuersparmöglichkeit (das Lemma ist dann zumindest nicht POV), behalten des Lemmas Steuerschlupfloch als redirect (jedoch mit der Kategorie "politisches Schlagwort).
  • "Herr Konz" . In der Tat: "1000 Steuertricks" von Konz ist das Buch zum Thema. Aber wir sollten dieses Werk nur in einem Konzept mit wissenschaftlichen Fachbüchern aufnehmen.
  • Lemma ist ein politischer Kampfbegriff. Habe ich als solchen Kategorisiert
  • "Die beschriebene Abzugsfähigkeit von Zinsen ist kein "Schlupfloch", sondern völlig systemgerecht." Jo, so ist es. Hier muss also noch die Definition geschärft werden.
  • enzyklopädierelevante Definierbarkeit dieses Begriffs
    • "Die andern zahlen einfach zuwenig Steuern."
    • "Steuerschlupfloch ist was die anderen absetzen können und mir nicht gefällt."
    • Im Lemma Steuervergünstigung ist das Definitionsproblem m.E. nach ordentlich gelöst. Eine Steuersparmöglichkeit wäre dann für mich ein Oberbegriff, der auch die Nutzung von Steuervergünstigungen, sowie die steueroptimale Gestaltung von Abschreibungsmöglichkeiten, Werbungskosten, Bilanzierungswahlrechten etc., ggf. unter Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Steuersysteme und Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet.Karsten11 18:53, 23. Jul 2006 (CEST)
Sollte das tatsächlich alles umgesetzt werden, hätte mein LA - trotz seines "Scheiterns" einen beachtlichen Erfolg nach sich gezogen. Ich werde mich gerne beteiligen, bin allerdings momentan eigentlich nur abends "am Werk", da ich mich den lieben langen Tag lang mit genau diesen Themen beschäftige ... --DINO2411 FYI 22:29, 23. Jul 2006 (CEST)
Wobei der Inhalt jetzt grauselig ist und nach wie vor vollständig gelöscht werden kann. --Braunbaer
Ich haben mich einmal mit Definition, Begriff und Abgrenzung beschäftigt und freue mich über Feedback. Wir sollten den Artikel von oben nach unten überarbeiten.Karsten11 12:21, 24. Jul 2006 (CEST)
Oben anfangen: POV-Satz "... legale Möglichkeit ..." löschen und durch den "politisches Schlagwort" Satz ersetzen. Im weiteren Text muß Steuerschlupfloch eigentlich immer in Anführungszeichen stehen. Der restliche Text ist immer noch (oder wieder) hochgradiv POV. Häusliches Arbeitszimmer ist Werbungskosten, also paßt in die Steuersystematik. Schiffsbeteiligungen und Windparks sind oder waren explizit als Investitionsanreiz vom Gesetzgeber konstruiert. Privatnutzung von Firmen-Pkws ist doch eine pauschale Zusatzversteuerung? Beim IKEA Beispiel fehlt die Gesamtsicht. Was fällt woanders als Steuer an?, wenn in Deutschland weniger Steuern gezahlt wird? Auch die Verlustverechnung ist erstmal Steuersystematik und man kann fragen, was der Versuch die ganzen Einnahmen in viele kleine Töpfe zu splitten und die Gewinntöpfe zu besteuern und einen mit den Verlusttöpfen alleine zu lassen, wirklich gerecht ist. --Braunbaer 22:12, 27. Jul 2006 (CEST)
Dem ist wenig hinzuzufügen ... --DINO2411 FYI 00:19, 28. Jul 2006 (CEST)

Vermeidung des Kampfbegriffs

Da der Begriff als politisches Schlagwort nicht sauber zu definieren ist, sollte er nur so eingesetzt werden. Aussagen der Form "Die Absetzbarkeit von gestrickten Socken ist ein Steuerschlupfloch" gehen nicht und werden durch Gänsefüße kaum besser. Hieran krankt praktisch noch der ganze Artikel. --Braunbaer 23:11, 26. Dez. 2008 (CET)

Ist ein Problem von allen Artikel über Schlagworte: Den Artikelgegenstand beschreiben, ohne das (naturgemäß unsachliche) Schlagwort selbst zu verwenden. Ich finde die Anführungszeichen (im Sinne von "so genanntes Steuerschlupfloch") ist eine sinnvolle distanzierende Darstellung. Ergänzend kann man aus "Die Absetzbarkeit von gestrickten Socken ist ein Steuerschlupfloch" Sätze wie "Die Absetzbarkeit von gestrickten Socken wird <wann, warum, vom wem> als Steuerschlupfloch bezeichnet" machen. Das geht aber schnell auf Kosten der Lesbarkeit und führt blitzartig zu POV (durch selektive Auswahl), wenn man die W-Fragen mit Inhalt füllt.Karsten11 10:20, 27. Dez. 2008 (CET)
POV ist schon da. Es geht darum einen Kampfbegriff nicht im oben beschriebenen Sinne zu benutzen und die Verwendung zu dokumentieren. Und in dem Sinne ist der Artikel noch eine Baustelle. --Braunbaer 21:14, 27. Dez. 2008 (CET)
Wenn es um den Nachweis der Verwendung geht: Das ist einfach, weil vielfach verwendet. Ich habe einmal zwei Beispiele eingestellt. Geht das in die von Dir angesprochene Richtung?Karsten11 10:48, 28. Dez. 2008 (CET)

Cross-Border-Leasing

Eine schönes Beispiel eines Steuerschlupflochs ist Cross-Border-Leasing, weil hier eine steuerliche Gesetzeslücke ausgenutzt wurde. Verwendung des Begirffs kann man auch belegen [1]. Für jemanden, der sich mit CBL besser auskennt. --Braunbaer 22:18, 27. Dez. 2008 (CET)

In der Tat ein schönes Beispiel. Derzeit ist der Artikel stark deutschlandlastig. Eine Ergänzung um vergleichbare Sachverhalte in anderen Ländern ist sicher sinnvoll.Karsten11 10:42, 28. Dez. 2008 (CET)

Tax Justice Network (TJN)

Erwähnenswert ist hier wohl auch die Aktivität und die Argumentation von NGOs auf diesem Gebiet. [2] - --meffo 11:54, 23. Jun. 2010 (CEST)

Siehe auch

Nach welcher Systematik sind diese Assozaitionen ausgewählt? Bitte Bezug einarbeiten oder löschen, siehe WP:SA. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:12, 7. Apr. 2013 (CEST)

Hut ab, Schnell aufgeräumt. Vielen Dank. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:23, 7. Apr. 2013 (CEST)

Schrottimmobilien zur Verlusterwirtschaftung

Das sollte erläutert werden.

Wenn ich eine Schrottimmobilie überteuert erwerbe kann ich zwar den Verlust abschreiben, zum selben Zweck kann ich aber auch mein Auto an die Wand fahren.

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 18:59, 7. Apr. 2013 (CEST)

Bitte nicht verwechseln mit Schrottimmobilien als Betrugsmodell. Als Steuersparmodell funktioniert das so, dass man zu einem fairen Preis (also sehr günstig, nicht wie bei dem Betrugsmodell) eine Schrottimmobilie kauft. Dann kann man die sanieren und alle Kosten, die dabei so anfallen, von Mieterträgen absetzen, ich erhalte also die Mieten steuerfrei. Umgekehrt gewinnt die Immobilie aber durch die Sanierung an Wert. Nach 10 Jahren ist dieser Wertgewinn steuerfrei. Damit waren sämtliche wirtschaftlichen Erträge steuerfrei. Im wesentlichen ist das ein Modell, das steuerpflichtige Mieten in steuerfrei Immobiliengewinne umwandelt. --rtc (Diskussion) 20:44, 23. Apr. 2013 (CEST)
Laut Einleitungssatz ist ein Steuerschlupfloch "die legale, aber nicht legitime Möglichkeit ... die Bemessungsgrundlage einer Steuer durch Ausnutzung von Regelungslücken zu reduzieren".
Da der Gesetzgeber in § 23 EStG ausdrücklich bestimmt hat, dass die Wertsteigerung von Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei sind, liegt hier offensichlich keine Regelungslücke vor, also auch keine Steuerschlupfloch.
Das selbe gilt für die 1-%-Regelung bei Autos und manch anderes , was hier aufgezählt wird. --Carl B aus W (Diskussion) 11:34, 3. Jan. 2014 (CET)

Schließung von drei Steuerschlupflöchern durch Jahressteuergesetz 2013

Begrenzt wird die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. "Cash-GmbHs" ermöglichten es Erben bislang, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Künftig darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des privaten Vermögens enthalten. Und das Modell "Goldfinger" wurde verboten. 188.96.190.75 22:41, 8. Jun. 2013 (CEST)