Diskussion:Tierrechte

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Vorschlag

Tierrechte sind subjektive Rechte von Tieren. Die Tierethik untersucht, inwiefern Tiere, ggf. einschließlich des Menschen, aus moralischer Sicht über solche Rechte verfügen. Darüber hinaus werden Tierrechte als Teile einer staatlichen Rechtsordnung diskutiert.[a 1] Die Art der vorgeschlagenen Rechte und die davon betroffenen Tiere variieren zwischen verschiedenen Positionen.

Vertreter von unveräußerlichen und vergleichsweise weitgehenden Rechten von Tieren werden als Tierrechtler bezeichnet. Diese leiten aus Tierrechten weitreichende Forderungen an eine Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit Tieren ab. Die Tierrechtsbewegung ist eine soziale Bewegung, die Tierrechte einfordert und durch den philosophischen Diskurs maßgeblich beeinflusst ist.[a 2]

Die meisten modernen Rechtsordnungen kennen derartige subjektive Rechte nur für Menschen.[a 1]

Einzelnachweise

  1. a b D. M. Broom, K. G. Johnson: Stress and Animal Welfare. Kluwer Academic Publishers, 1993, ISBN 0-412-39580-0, S. 178 (online).
  2. James Rachels: Routledge Encyclopedia of Philosophy. Hrsg.: Edward Craig. London, New York 1998, ISBN 978-0-415-07310-3, Animals and Ethics.

Begründung

Zunächst einmal ist es wichtig, klarzustellen, dass es um subjektive Rechte geht. Das unterscheidet Tierrechte etwa vom Tierschutzgesetz: Letzteres fordert gewisse Umgangsformen der Menschen mit anderen Tieren, Tierrechte dagegen kommen Individuen selbst zu. Beim Begriff des subjektiven Rechts ist nun noch nicht gesagt, ob es hier um Gesetzgebung oder um Ethik geht. Diese Unterscheidung wird dann anschließend ausgeführt und ist belegt. Irgendwelche Diskussionen über das Attribut „nichtmenschlich“ werden vermieden, auch gibt es keine Fußnote, in der man sich dann über den Bezug zur Biologie streiten kann. Es besteht natürlich im Tierbegriff ein Bezug zur Biologie, über den muss man sich hier aber nicht streiten und der muss auch nicht ausgewälzt werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass der Diskurs zumindest auch den Menschen miteinschließen kann, die Formulierung ist vorsichtig angesichts der Tatsache, dass manche Quellen die Sache für Menschen quasi als „geklärt“ ansehen und nicht klar wird, ob Menschen mit Tierrechten ausgestattet sind bzw. werden sollten. Auch wird vermieden, Tierrechte aufbauend auf Menschenrechten zu beschreiben. Dies würde der historischen Entwicklung nicht gerecht (siehe #Gleichmacherei), und würde gewisse Dinge über Menschenrechte als allgemein akzeptiert voraussetzen.

Anschließend habe ich „Tierrechtler“ gefettet, da es sich um das Lemma einer Weiterleitung handelt. Zudem ist nun auf den Zusammenhang zwischen philosophischer Debatte und praktischen Forderungen/Tierrechtsbewegung hingewiesen, der sich leicht belegen lässt und oft hervorgehoben wird. Schlussendlich folgt eine Bemerkung über die Rolle in den heutigen Rechtsordnungen, soweit es sich belegen lässt. --Chricho ¹ ² ³ 13:32, 24. Aug. 2013 (CEST)

Allein in Broom/Johnson ist weder von "subjektiven Rechten" noch von "ggf. einschließlich des Menschen" die Rede... Das so ebenfalls unbelegte "Die meisten modernen Rechtsordnungen kennen subjektive Rechte nur für Menschen" impliziert, es gäbe doch ein paar Rechtsordnungen, die subjektive Rechte für Tiere kennen. Beispiele? Am Ende meinten die Autoren nur, dass einklagbare Rechtsansprüche, die in irgendeiner Weise Tieren zu Gute kommen, auf der nationalen Ebene noch selten sind... --TrueBlue (Diskussion) 14:04, 24. Aug. 2013 (CEST)
Da ist von "entitlement" die Rede. Es geht eindeutig um subjektives Recht. Dass es solche Rechte irgendwo gibt, wird nicht behauptet, nur, --Chricho ¹ ² ³ 14:32, 24. Aug. 2013 (CEST)
Tja, aber dass es solche Rechte irgendwo gibt, folgt aus der Behauptung, dass es sie in den meisten Ländern nicht gibt... Okay, "legal entitlement" = "Rechtsanspruch". Im Kontext des Textes meinen die Autoren durch Gesetz definierte Rechtsansprüche. Soweit ein solcher für das tierische Individuum in D existiert, wird er durch das TierSchG ("objektives Recht") formuliert. Denn das folgt dem Grundsatz „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen” und formuliert so de facto einen Anspruch der Tiere auf Schutz vor "unvernünftig begründeter" Quälerei und Schädigung. Ist das weltweit Standard oder die von den Autoren gemeinte Seltenheit? --TrueBlue (Diskussion) 15:10, 24. Aug. 2013 (CEST)
Inwiefern Tierrechte juridisch sind, ist wohl umstritten: Bei der Inauguralkonferenz zum Law and Animals-Programm in Basel stand dieser Streit bspw. im Mittelpunkt der Debatte (ohne dass er gelöst wurde). Wenn wir einerseits bspw. den rechtlichen Umstand, dass es per Gesetz verboten ist, Tiere so und so lange ohne Wasser zum Schlachter zu transportieren, als ein subjektives Recht der Tiere auf solch einen Transport auffassen wollen, dann gibt es Tierrechte fast überall. Andere vertreten den Standounkt, dass dies (und allgemeiner die Auslegung von Tierschutzrechten als Tierrechte) eine zynische Verklärung des Rechtsbegriffs wäre. Gary Francione vertritt bspw. in Animals, property, and the Law im Kapitel When Do Laws Create Rights? den Standounkt, dass Tierrechte im Sinne der Tierrechtsphilosophie voraussetzen müssen, dass Tiere kein Eigentum sind. Wenn man Tom Regans Position als Maßstab nimmt, hat er damit mMn auch Recht. Tierrechte in diesem starken Sinne gibt dann allerdings es auch sehr vereinzeilt: Etwa hat Indien 2013 einen Personenstatus für Delfine affirmiert (Wobei man hier schauen müsste, ob damit auch der Eigentumsstatus gefallen ist; Raspé 2013 nämlich in ihrer Diss, dass Eigentumsstatus und Personenstatus kompatibel sein könnten). Das Regionalparlament auf den Balearen hat 2006 eine Deklaration zu „Menschenrechte[n] für Menschenaffen“ verabschiedet und ich glaube in Bolivien hatte auch mal etwas in der Richtung. Im englischsprachigen Raum werden die beiden Positionen oft durch Animal Law vs. Animal Rights abgegrenzt. Im deutschsprachigen Raum gibt es da mMn noch viel terminologischen Wirrwar, den wir hier im Sinne von WP:KTF eher nicht versuchen sollten, zu lösen. --goiken 15:46, 24. Aug. 2013 (CEST)
Ich denke, "die meisten" bezieht sich auch auf subjektive Rechte für Menschen. Es gibt immernoch Staaten, in denen es keine subjektiven Rechte für Menschen gibt. Ein weiteres Problem ist: Ich kann keine Quelle finden, in der steht, dass alle Staat keine subjektive Rechte für Tiere besitzen. Und rein logisch ist "die meisten" auch konservativer formuliert:
  • "Die meisten Länder..." bedeutet: Mehr als 50% aller Länder.
  • "Alle Länder..." bedeutet: Genau 100% aller Länder.
Wenn aber 100% aller Länder etwas erfüllen, dann erfüllen es erst recht über 50% aller Länder. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 16:08, 24. Aug. 2013 (CEST)
In der angegebenen Quelle bezieht sich "in den meisten Ländern" unmissverständlich auf die Situation der Tiere: "In most countries animals do not have rights in this sense." Und "in this sense" meint Rechtsansprüche, die sich per Gesetz auf nationaler Ebene durchsetzen lassen. Die These, dass "die meisten modernen Rechtsordnungen [...] derartige subjektive Rechte nur für Menschen" kennen, findet sich in der Quelle gar nicht. --TrueBlue (Diskussion) 18:46, 24. Aug. 2013 (CEST)
Gut, dass das diskutiert wird mit dem Vorhandensein von Tierrechten in Rechtssystemen. Aber daran, dass hier der richtige Link Subjektives Recht richtig ist, und nicht Recht bestehen hoffentlich keine Zweifel mehr? --Chricho ¹ ² ³ 23:12, 24. Aug. 2013 (CEST)
Nimmt man beide Definitionen in Broom/Johnson zusammen, kommt man auf das, was Artikel Subjektives Recht darstellt. Die Aussage "In most countries animals do not have rights in this sense." beziehen die Autoren allerdings nur auf gesetzlich durchsetzbare Rechtsansprüche, nicht auf die Zweitbedeutung von "animal rights", nämlich die moralisch oder religiös begründeten Rechte. Falls man sich hier für Broom/Johnson entscheidet, wäre ich dafür, dass man sich deutlich mehr an den Text der Quelle hält. Der Einbau des Begriffes "subjektive Rechte" erhöht nicht gerade die Laienverständlichkeit der Begriffsdefinition. --TrueBlue (Diskussion) 19:30, 25. Aug. 2013 (CEST)
Was ich an dieser Stelle noch immer nicht verstanden habe, ist Deine Einordnung des Tierschutzgesetzes. Soweit in D überhaupt das tierische Individuum Rechtsschutz bekommt, erfolgt das via Tierschutzgesetz. Sogar das Artenschutzrecht wird hier in WP als "Rechtsnormen, die den Schutz der Individuen wild lebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten intendieren" verkauft. --TrueBlue (Diskussion) 19:46, 25. Aug. 2013 (CEST)
Wenn von Rechtsordnungen die Rede ist, geht es natürlich nur um den juristischen, und keinen moralischen/philosophischen Aspekt. Eulenspiegel1 hat ja oben auf einen Diskurs hingewiesen, den ich mir aber noch nicht angeschaut habe, womöglich ist das strittig, dass bestehende Gesetze etwa in Deutschland wirklich nichtmenschlichen Tieren keine subjektiven Rechte zusprechen.
Nun zum Punkt, der auch wichtig ist, wenn man den letzten Satz des Entwurfs erstmal außen vor nimmt: Falls man „subjektives Recht“ nicht versteht, kann man trotzdem weiterlesen und dabei die wichtigen Aspekte verstehen. Der einfache Verweis auf „Recht“ wäre dagegen zu unspezifisch, wenn man denn nicht, wie in der momentanen Einleitung, händewedelnd den Begriff auf irgendetwas aus der Tierethik einschränkt. Es scheint mir letztlich trivial, weil „Rechte von jemandem“ immer subjektive Rechte sein müssen. Sowohl ein deutschsprachiger Tierrechtskritiker als auch eine Seite aus dem Tierschutzbereich betonen auch den Begriff der subjektiven Rechte. --Chricho ¹ ² ³ 00:30, 26. Aug. 2013 (CEST)
Nur beschäftigen sich die gleichfalls in Deinem Einleitungsvorschlag definierten Tierrechtler nicht nur mit subjektiven Rechten für Tiere, sondern arbeiten sich auch am objektiven Recht ab, also zum Beispiel am deutschen Tierschutzgesetz, siehe Tierschutzgesetz_(Deutschland)#Kritik. Aber wäre es nicht sowieso besser, wenn Tierrechtler auf Tierrechtsbewegung zeigt? Jener Artikel beschreibt ja auch, was Tierrechtler sonst noch so machen. --TrueBlue (Diskussion) 11:02, 26. Aug. 2013 (CEST)
Finde ich nicht, dass man das zusammenwerfen sollte. An der Tierrechtsbewegung können sich auch Leute beteiligen, die gar nicht mal oder nur in einer schwachen Form tierrechtliche Positionen vertreten. Zudem ist die Tierrechtsbewegung ein Phänomen, das es mehr oder minder erst seit Singer gibt. Dagegen können Tierrechte über einen weiteren Zeitraum hinweg betrachtet werden, einige Anhaltspunkte können da der englischsprachige und der französischsprachige Artikel liefern. --Chricho ¹ ² ³ 19:07, 26. Aug. 2013 (CEST)
Ja, das sehe ich in der Konsequenz auch so wie Chricho, wenn auch aus einer anderen Begründung heraus. Es gibt ja einen Unterschied zwischen einer politischen Position (der Vertretung einer Tierrechtsposition) und deren politischer Einforderung in einer sozialen Bewegung. Nicht alle, die eine bestimmte Position vertreten sind zwangsläufig auch Teil einer sozialen Bewegung. Zudem stimmt es, dass nicht alle innerhalb der Tierrechtsbewegung wirklich "Rechte" fordern, weshalb die Bewegung auch ganz genau genommen Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegung heißen müsste. Ich bin damit also auch für die Weiterleitung von Tierrechtler zu Tierrechte. --Lavabak (Diskussion) 18:24, 28. Aug. 2013 (CEST)
Hier gibt es nun die Meinungen, dass "Tierrechtler" entweder gar nicht politisch aktiv ("Teil der Tierrechtsbewegung") sein müssen oder sich in der Tierrechtsbewegung auch Figuren tummeln, "die gar nicht mal oder nur in einer schwachen Form tierrechtliche Positionen vertreten". Das vor dem Hintergrund, dass Chricho die "Tierrechtler" künftig als Personen definiert sehen möchte, die "aus Tierrechten weitreichende Forderungen an eine Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit Tieren" ableiten, und WP derzeit die "Tierrechtsbewegung" als "soziale Bewegung" präsentiert, "die sich ihrem Selbstverständnis gemäß für die Befreiung der Tiere aus „Ausbeutungsverhältnissen“ bzw. für Tierrechte einsetzt". Ich hoffe, ihr erkennt die Widersprüche. Zum Glück kommen sowohl Chrichos Vorschlag als auch die Begründungen und die WP-Definition für "Tierrechtsbewegung" komplett belegfrei daher, so dass man aktuell nichts ernst nehmen muss. --TrueBlue (Diskussion) 19:55, 28. Aug. 2013 (CEST)
Ich fand ja schon die Trennung von Idee und Bewegung auf verscheidene Lemmata damals problematisch…
Zum Lemma Tierrechtler*in: Finde eigentlich beide Möglichkeiten plausibel. Vielleicht machen wir eine BKL? --goiken 19:59, 28. Aug. 2013 (CEST)
TrueBlue, der Widerspruch entsteht nur, wenn man Gleichheit und Inklusion verwechselt. Dort steht nicht: "Leute, die Tierrechte fordern = Tierrechtler". Dort steht: "Leute, die Tierrechte fordern Tierrechtler".
Und falls du eine Quelle dazu willst: von Tierschützern und Tierrechtlern Hier wird der Unterschied zwischen Tierrechtlern und Tierschützern deutlich gemacht.
Desweiteren kommt noch ein Problem der deutschen Sprache hinzu: Es heißt zwar Tierrechtler und Tierschützer. Aber es gibt keine Unterscheidung von Tierrechtsbewegung und Tierschutzbewegung. Diese beiden Begriffe werden in Deutschland leider synonym verwendet. Wenn man sich dessen aber bewusst ist, dann fällt auf, dass das obere kein Widerspruch ist. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 20:07, 28. Aug. 2013 (CEST)
Sehe nicht, worauf Du Dich beziehst. Der Vorschlag, die existierende Definition von "Tierrechtsbewegung" und die "begründenden" Meinungen passen inhaltlich nicht zusammen. Schlage vor, ihr beschafft zunächst zuverlässige Belege für die Begriffsdefinitionen von "Tierrechtler" und "Tierrechtsbewegung". --TrueBlue (Diskussion) 20:17, 28. Aug. 2013 (CEST)
Zu Tierrechtlern habe ich eine Quelle geliefert. Zur Frage, was eine Tierrechtsbewegung ist, verweise ich auf den Artikel Tierrechtsbewegung. Dort stehen imho schon genügend Quellen. Aber falls gewünscht, kann man natürlich einige der dortigen Quellen auch hier rüber kopieren. Imho passt der dortige Artikel mit der hiesigen Einsatzzusammenfassung zusammen. Aber wir könnten natürlich auch den dortigen Einleitungssatz nehmen und diesen hier 1:1 hinkopieren. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 20:27, 28. Aug. 2013 (CEST)
Die Tierbefreiung Hamburg hat im Rahmen vom Vernetzungsprojekt tierbefreiung.info eine mMn sehr gut durchdachte Abgrenzung vorgeschlagen. Die Form passt aber leider nicht auf WP:Q – zumindest nicht bis sie ein paar Backlinks aus der Fachliteratur gesammelt haben. --goiken 20:32, 28. Aug. 2013 (CEST)
(Nach BK) Eulenspiegel1, Deine Vorstellung von "Quelle" ist nicht WP:Q-kompatibel. Auch ging es hier nicht um "Tierschützer" und die Abgrenzung ggü. "Tierrechtler". Chrichos unbelegter "Tierrechtler"-Definitionsvorschlag und die unbelegte WP-Definition zu "Tierrechtsbewegung" passen ganz gut zusammen. Nicht dazu passen Chrichos und Lavabaks Begründungen dafür, dass "Tierrechtler" weiterhin auf "Tierrechte" zeigen soll. --TrueBlue (Diskussion) 20:42, 28. Aug. 2013 (CEST)
@goiken: Die thematische Trennung in einen Artikel über die Rechte und einen über die soziale Bewegung zur Durchsetzung derselben ist grundsätzlich schon vertretbar. Gibt es auch für Menschenrechte und Bürgerrechtsbewegung. --TrueBlue (Diskussion) 20:42, 28. Aug. 2013 (CEST)
Ja… Das war damals auch das Argument (Das Beispiel war Feminismus vs. Frauenbewegung). Die Diskussion hat sich mitlerweile ja auch erübrigt, sodass wir die gar nicht noch mal aufrollen müssen (auch wenn ich noch nicht wirklich überzeugt bin). --goiken 20:44, 28. Aug. 2013 (CEST)
Eine passendere Analogie wären Frauenrechte und Frauenbewegung. Übrigens, Frauenrechtlerin zeigt in WP auf Frauenbewegung. --TrueBlue (Diskussion) 21:14, 28. Aug. 2013 (CEST)
Kann auch sein, dass es das war… Kannst du im Archiv sicher nachsehen. --goiken 22:39, 28. Aug. 2013 (CEST)
@TrueBlue Die Definition ist nicht von mir, sondern aus dem bisherigen Artikel übernommen. Mir war zu dem Zeitpunkt keine Kritik daran bekannt. Ich habe auch nicht begründet, dass Tierrechtler weiterhin hier draufzeigen sollte, sondern lediglich unter der Prämisse des Status quo die Fettung begründet.
Eine Zusammenlegung der beiden Artikel erübrigt sich ganz einfach, da die Tierrechtsbewegung ein Phänomen der letzten 40 Jahre ist, Tierrechte dagegen älter sind. --00:03, 29. Aug. 2013 (CEST)
Das Argument funktioniert mMn nicht: Wenn du einen philosophischen Tierrechtsbegriff so wählst, dass du Ansätze vor Tom Regan findest, die darauf passen, dann müsstest du auch zugestehen, dass Leute wie William Alcott, Lizzy Lind-af-Hageby oder Henry Bergh und vielleicht auch der ein oder andere alte Grieche in diesem Sinne Tierrechtspolitik gemacht haben. Umgekehrt analog. --goiken 00:20, 29. Aug. 2013 (CEST)
Ob ich sagen muss, dass die Tierrechtspolitik gemacht hätten oder nicht, ist recht egal. Jedenfalls gehören die nicht nur Tierrechts- oder Tierbefreiungsbewegung. Nenn mir eine Quelle, die behauptet, die Tierbefreiungsbewegung hätte schon im 19. Jhd. existiert.
Weder müssen Anhänger der Tierbefreiungsbewegung Position für Tierrechte beziehen (Beispiel: Jeder, der sich an entsprechenden direkten Aktionen beteiligt, dem jedoch Rechte egal sind, etwa weil er nur utilitaristische Bewertungen zulässt oder Relativist ist), noch müssen solche, die für Tierrechte argumentiert haben Teil der Tierbefreiungsbewegung sein (Beispiel: Rousseau). --Chricho ¹ ² ³ 00:37, 29. Aug. 2013 (CEST)
Aber warum sollte man eine Bewegung nach einer Idee benennen, die sie nicht wenigstens in der Tendenz vertritt? Dass sich das nie auf alle Teilnehmer_innen aller Aktionen runterbrechen lässt ist ja sowieso klar …
Und wenn du nach Quellen fragst, hatte ich das zumindest aus der Mike Roscher, der Renate Brucker, der Hilda Kean und Matthias Rude so herausgelesen, dass sie durchaus Tierrechts-/Tierbefreiungsbewegungen zumindest lokal schon vor 1900 ausmachen können (Wobei sie dann fast immer implizit einen voraussetzungsärmeren Tierrechtsbegriff wählen und insofern mMn auch problematisch sind). --goiken 00:47, 29. Aug. 2013 (CEST)
Und bei Rousseau muss ich bei den Details ein bisschen passen, weil für mich Französisch ziemlich anstrengend ist, aber bei Wolloch 2008 finde ich das Zitat, was du oben auch angesprochen hast: „… it should at least give the one the right not to be maltreated unnecessarily by the other”, was man mMn in Abgranzung zum Tierrechtsbegriff klar als tierschützerische Floskel einordnen würde. Wenn man das als Messlatte für den Tierrechtsbegriff nimmt, dann waren RSPCA & ASPCA auf jeden Fall die zugehörige Bewegung. --goiken 01:02, 29. Aug. 2013 (CEST)
Kannst du die Quelle konkret angeben? Der Artikel Tierrechtsbewegung behandelt sieht den Begriff übrigens nicht für „Bewegungen“, sondern für genau eine Bewegung. Was spricht denn egtl. bitte für eine Zusammenlegung? --Chricho ¹ ² ³ 01:01, 29. Aug. 2013 (CEST)
quellen
  • Mieke Roscher: Ein Königreich für Tiere: Die Geschichte der britischen Tierrechtsbewegung. Tectum-Verlag, Juli 2009, ISBN 3828899536.
  • Hilda Kean: Animal rights: Political and social change in Britain since 1800. Reaktion Books, 1998.
  • Renate Bruckner: Das Schlachten beenden!: zur Kritik der Gewalt an Tieren ; anarchistische, feministische, pazifistische und linkssozialistische Traditionen. Verl. Graswurzelrevolution, Nettersheim 2010, ISBN 9783939045137.
  • Matthias Rude: Antispeziesismus. Theorie.org, Tübingen 2013, ISBN 3-89657-670-4.
Zu Rousseau: Dass Forderungen Rousseaus bzgl. nichtmenschlichen Tieren nicht so weit gehen wie in der Tierrechtsbewegung, ist klar. Dennoch geht es hier eindeutig um Tierrechte („droits des animaux“, den Zusammenhang bestätigt [1]), nicht nur um eine Verklausulierung von Tierschutz. Alle Tiere, einschließlich des Menschen, haben Teil am von Rousseau postulierten Naturrecht. Es geht um Rechte von Tieren und nicht um Gesetze für Tiere (letztere Quelle Seite 97 oben, bzw. die obigen direkten Rousseau-Zitate). Nach Ansicht des Autors war Rousseau der erste moderne Philosoph, der wirklich eine Theorie von Tierrechten formuliert hat (S. 98). Ein Eintreten für (bestimmte) Tierrechte ohne die weitgehenden Forderungen der Bewegung zu teilen, gibt es auch heute noch, ich habe da neulich dieses Werk entdeckt. Jetzt erst einmal gute Nacht! --Chricho ¹ ² ³ 01:30, 29. Aug. 2013 (CEST)

(linksrück) IMO kann man nicht einen Jean-Jacques Rousseau (18. Jh.) "Tierrechtler" nennen und zugleich die Tierrechtsbewegung erst bei Peter Singer (20. Jh.) beginnen lassen wollen. Falls Rousseau bzgl. Tierrechte öffentlich von der Gesellschaft was gefordert hat (was ich nicht entscheiden will), dann war er mindestens damit politisch in Sachen Tierrechte aktiv und die soziale Bewegung begann folglich im 18. Jh. Am Anfang einer sozialen Bewegung standen doch häufig nur einzelne Persönlichkeiten (mit neuen Ideen), siehe etwa Frauenbewegung#Weltanschauliche_Grundlagen. --TrueBlue (Diskussion) 07:01, 29. Aug. 2013 (CEST)

Eins muss sich halt an irgend einer Stelle mal für einen Tierrechtsbegriff entscheiden… Heute, meine ich, wird halt meistens in Abgrenzung zum Tierschutz der Begriff von Regan oder zumindest einer mit vergleichbaren politischen Implikationen gewählt. Und wenn du das machst, musst du halt aus Konsistenzgründen Rousseau et.al. außen vor lassen; ganz egal, was er selbst für eine Terminologie gewählt hat. Dass McLean ihn dann zum „Tierrechtler“ stilisiert, offenbart auch gleich im nächsten Satz das zugrunde liegende Tierrechtsverständnis, wo Bentham’s Principles als ideengeschichtlicher Durchbruch und die Gründung der RSPCA durch Richard Martin als gesellschaftliche Umsetzung der TR dargestellt werden.
Und Cochranne ist mMn eine Außenseiterposition und stellt sich selbst auch so dar. Ob die sich durchsetzt verbleibt abzuwarten (und selbst, wenn man gerade ihn zum Maßstab nehmen wöllte, fiele Rouseau unter den Tisch, weil diejenigen Rechte, die Cochranne nichtmenschlichen Tieren zuerkennt, im Gegensatz zu Rousseau die jeweiligen menschlichen Nutzungsansprüche trumpfen: Cochranne plädiert für einen Vegetarismus, Rousseau nicht wirklich [Œuvres (1) S. 507, 543]; Cochranne hat ein relativ striktes Tötungsverbot, während Rousseau dem Émile aus Sorge um seine Sexualität in der frühen Jugend den Zeitvertreib durch die Jagd nahelegt [Œuvres (4) S. 644–45]).--goiken 10:47, 29. Aug. 2013 (CEST)
@TrueBlue Man bemerke bitte, dass ich Rousseau nirgends „Tierrechtler“ genannt habe. Danke.
@All Wo soll bitte das Problem der Trennung bestehen? Im Artikel zu Tierrechten werden alle ethischen, rechtsphilosophischen und juristischen Standpunkte zu Tierrechten dargestellt (übrigens ist der Kritik-Abschnitt hier ziemlich unangebracht, man könnte besser einfach Abschnitte wie „Vertragstheoretische Sichtweise“ etc. machen). Im Artikel zur Tierrechts- bzw. Tierbefreiungsbewegung dann die Bewegung, die übereinstimmenden Quellen zufolge ein sehr junges Phänomen ist, evtl. zusammen mit Vorläufern dargestellt. Wechselseitig braucht es natürlich eine kurze Zusammenfassung. Aber die Trennung ist doch ziemlich eindeutig: Was sollen direkte Aktionen, Ansichten, dass PETA-Werbung sexistisch sei, in einem Artikel zu Tierrechten zu suchen haben? Und was Rousseau oder Vertragstheorie in einem Artikel zur Tierbefreiungsbewegung? --Chricho ¹ ² ³ 18:54, 29. Aug. 2013 (CEST)
Ich denke, dass Tierrechte und Tierrechtsbewegung zwei getrennte Lemma sind, ist Konsens. Die Frage ist eher, auf welchen Artikel von Tierrechtler weitergeleitet werden soll. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 00:14, 30. Aug. 2013 (CEST)

Abschnitt "Fehlende Rechtsfähigkeit"

Dieser Abschnitt ist etwas wirr oder zumindest holprig formuliert. Kritik und Gegenkritik wechseln sich so ab, dass man die Positionen und Gedankengänge schlecht nachvollziehen kann. Vielleicht kann jemand, der sich auskennt, dort mal die Anschlüsse und Zusammenhänge etwas klarer sortieren und formulieren. --93.212.240.193 18:10, 21. Mai 2017 (CEST)