CO2-Preis

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Verschiedene CO2-Preise: Empfehlung für das Umweltministerium vom DIW bzw. dem Sachverständigenrat für Wirtschaft (MCC/PIK) sowie Umsetzung durch das Klimakabinett und Nachbesserung

Ein CO2-Preis, auch Kohlenstoffpreis genannt, ist ein Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) gezahlt werden muss. Der CO2-Preis dient dazu, externe Kosten der Kohlendioxidfreisetzung zu internalisieren, insbesondere die Folgen der globalen Erwärmung. Der CO2-Preis muss für jede Tonne CO2 bezahlt werden, die ausgestoßen werden soll. Er kann als CO2-Steuer oder als CO2-Emissionshandels-System umgesetzt werden.[1] Für eine CO2-Steuer spricht, dass die Höhe der Belastung von den politischen Gremien besser gesteuert werden kann.[2] Der CO2-Emissionshandel hat den Vorteil, dass die mengenorientierten CO2-Reduktionsziele genau eingehalten werden können. Auch hybride Lösungen sind möglich, etwa ein Emissionshandel mit Mindest- oder Höchstpreisen.

Die Bepreisung von Kohlendioxid wird von vielen Fachleuten als wichtiges Instrument angesehen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, als freiwillige Vereinbarungen wie sie bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 getroffen wurden.[3][4] Für das Erreichen der Paris-Ziele sind ab spätestens 2020 CO2-Preise zwischen 40 und 80 US-Dollar notwendig, die bis 2030 auf 50 bis 100 US-Dollar steigen müssen.[5] Der marktbasierte Preis im EU-Emissionshandel lag zu Beginn und Ende des Jahres 2019 zwischen etwa 19 und 25 Euro, im Juli 2020 auf einem Niveau von über 28 Euro pro Tonne CO2.[6] Die Folgekosten der durch die Emissionen verursachten Schäden wies das Umweltbundesamt 2018 mit rund 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid aus.[7][8]

Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina nannte einen einheitlichen und sektorübergreifenden CO2-Preis in einer 2019 publizierten Stellungnahme das „wichtigste Leitinstrument für einen effektiven Klimaschutz“ und forderte dessen rasche Einführung. Damit die Klimapolitik zudem wirksam, kosteneffizient und sozial ausgewogen ist, müsse dieser Preis zudem bereits bei Einführung erheblich höher sein als die Preise im EU-Emissionshandel, die bei Veröffentlichung Mitte 2019 bei etwa 25 Euro pro Tonne lagen. Der CO2-Preis müsse zugleich „als unverrückbare klimapolitische Strategie erkennbar sein“. Zugleich betonte sie, dass die Kohlendioxidbepreisung alleine nicht ausreichend sei für eine hinreichende Klimapolitik, sondern von flankierenden Klimaschutzinstrumenten begleitet werden müsse.[9] In der Politik sprechen sich beispielsweise Bundesumweltministern Svenja Schulze[10] und der Bundesverband Erneuerbare Energien[11] für eine CO2-Bepreisung aus, Ex-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier äußert sich hingegen kritisch.[12]

Das Klimakabinett der Bundesregierung legte im September 2019 das Klimapaket vor. Dieses Maßnahmenbündel sah die Einführung eines CO2-Preises in Höhe von zunächst 10 Euro pro Tonne CO2 ab 2021 zusammen mit weiteren Maßnahmen vor. Dazu beschloss das Bundeskabinett am 23. Oktober 2019 den Entwurf zum Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).[13] Nach Verhandlungen mit dem Bundesrat wurde der Einstiegspreis auf 25 Euro pro Tonne erhöht. Mit der beschlossenen Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 8. Oktober 2020 im Bundestag, wird nun der CO2-Preis auf 55 € im Jahr 2025 steigen, um dann in ein Handelssystem mit Preiskorridor überzugehen.[14]

Knappheit der Atmosphäre als Deponieraum

Die Emission langlebiger Treibhausgase führt zur Anreicherung dieser Gase in der Atmosphäre und zur globalen Erwärmung. Mit zunehmenden Treibhausgaskonzentrationen nehmen die Risiken und Schäden durch die Erderwärmung zu. Es gibt zahlreiche Versuche, die Schäden, die die Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 oder anderer Treibhausgase verursacht, ökonomisch zu bewerten. Diese Kostenschätzungen, die als soziale Kohlenstoffkosten bezeichnet werden, gehen weit auseinander, wobei jüngere Schätzungen tendenziell auf höhere Werte kommen. Das Umweltbundesamt schätzte 2018 die Kosten auf 180 Euro.[15] Je mehr sich die Erde aufheizt, um so schlechter lassen sich die Folgen einschätzen. Es drohen zudem Kipppunkte überschritten zu werden, die zu Klimazuständen mit unkalkulierbaren Folgen führen, wie es sie in der Geschichte der Menschheit noch nicht gegeben hat.[16]

Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden, haben sich fast alle Staaten der Erde im Pariser Übereinkommen darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst 1½ Grad zu begrenzen. Das bedeutet, dass die Treibhausgaskonzentrationen stabilisiert und somit die Emissionen auf nahezu Null verringert werden müssen; in den meisten Szenarien sind zusätzlich negative Emissionen zur Einhaltung der Temperaturziele vonnöten. Die Aufnahmekapazität der Atmosphäre als Deponie für langlebige Treibhausgase ist also sehr begrenzt. Die noch verbleibende Restmenge an emittierbaren Treibhausgasen ist das sogenannte CO2-Budget.[17] Bei einem im Jahr 2017 durchschnittlichen Ausstoß von ca. 40 Gigatonnen CO2-Äquivalent pro Jahr (GtCO2e/a) verbleiben der Menschheit ab diesem Jahr im Falle einer ausbleibenden Veränderung des Ausstoßes je nach angenommenem CO2-Budget noch etwa 20 bis 30 Jahre, bis dieses Budget ausgeschöpft ist.

Weil aber diejenigen, die die Emission von Treibhausgasen verursachen, nur einen Bruchteil der Folgeschäden ihrer eigenen Emissionen tragen und diese zumeist nicht einmal genau kennen, berücksichtigen sie diese so genannten externen Effekte kaum in ihren Entscheidungen. Darüber hinaus ist es für einzelne Akteure irrational, Treibhausgasemissionen auf eigene Kosten zu mindern (Tragik der Allmende).[18] Um dieses Marktversagen zu beheben, kann die Knappheit der atmosphärischen Deponie durch einen Preis auf die Emission einer Tonne CO2 oder anderer Treibhausgase signalisiert werden. Marktteilnehmer werden dann, so die ökonomische Theorie, die Folgeschäden bzw. Begrenztheit des CO2-Budgets in ihren Entscheidungen berücksichtigen und eher technische aber auch Verhaltensalternativen wählen, die weniger Emissionen verursachen. Unternehmen erhalten einen Anreiz, emissionsarme Alternativen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

Ökonomische Einordnung

Die CO2-Steuer ist eine Form der Pigou-Steuer. Sie soll ein partielles Versagen des Marktes ausgleichen und das Markt-Gleichgewicht wiederherstellen. Der Nachteil einer Steuer sind jedoch unvollständige Informationen bei der Festlegung der Höhe (Theorie des Zweitbesten). Zudem müsste eine Steuer regelmäßig angepasst werden und wird durch jedes Land einzeln bestimmt. Zertifikat-Systeme werden hingegen dem Preis-Standard-Ansatz zugerechnet. Hier geht es nicht nur darum, externe Effekte zu überwälzen, also den „wahren Preis“ zu zeigen, sondern es geht ganz pragmatisch darum, ein zuvor gesetztes Mengenziel zu erreichen. Abhängig davon, wie ethische Parameter gesetzt werden, z. B. wie stark das Wohl von Menschen in der Zukunft abgezinst wird, ergeben sich Schadenskosten von etwa 10 bis über 1000 Dollar pro Tonne CO2.[19] 2013 betrugen die vollen Schadenskosten der fossilen Energieerzeugung nach IWF-Angaben etwa 4,9 Billionen US-Dollar; bei 32 Mrd. Tonnen CO2-Emissionen in diesem Jahr summierten sich die Schadenskosten demnach auf mehr als 150 Dollar pro Tonne Kohlendioxid.[20]

Der Verein CO2-Abgabe e.V. empfiehlt in einem Diskussionspapier einen Einstiegspreis von 40 Euro pro Tonne CO2, kontinuierlich steigend bis auf 145 Euro pro Tonne im Jahr 2050. Vorschläge für Deutschland sehen eine Verwendung der Einnahmen für verschiedene Ziele vor: eine Klimadividende, den Strukturwandel in Braunkohlerevieren oder eine Entlastung bei der EEG-Umlage oder der Stromsteuer sind einige davon.[21]

Die Klimawissenschaftlerin Brigitte Knopf fordert eine nachhaltige Finanzreform in Deutschland und auf internationaler Ebene: „Neben dem Abbau von fossilen Subventionen muss eine solche Reform einen wirksamen CO2-Preis beinhalten.“[22] Sie argumentiert, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zur Senkung anderer Steuern verwendet werden könnten.[22]

Der Vorstandschef des Rückversicherers Munich Re, Joachim Wenning, forderte im Juni 2019 die Politik auf, die Kosten für den CO2-Ausstoß deutlich zu erhöhen. Andernfalls laufe man Gefahr, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu verfehlen. Bis zum Ende des Jahrhunderts sei ansonsten mit einem Anstieg der globalen Temperaturen um 3½ Grad zu rechnen, warnte Wenning.[23]

2021 forderte der Internationale Währungsfonds die G20 auf, bis 2030 einen CO2-Mindestpreis von 75 Dollar/Tonne für emissionsintensive Industrien und Energiewirtschaft einzuführen. Dies sei nötig, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.[24]

Da die Einführung eines CO2-Preises im Inland bei einer ausbleibenden Einführung im Ausland zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne von Kostenvorteilen ausländischer Anbieter führen würde, wird ein CO2-Grenzsteuerausgleich zur Behebung dieser Verzerrungen diskutiert.

Historische Entwicklung

Der Emissionshandel wurde Ende der 1960er Jahre von den Ökonomen Crocker und Dales entwickelt.[25] In der EU hatte man zunächst auf eine CO2-Steuer gesetzt, die jedoch Einstimmigkeit vorausgesetzt hätte.[26] Mit dem Kyoto-Protokoll hat sich dann das Emissionshandels-System weltweit durchgesetzt.[4] Bislang existieren weltweit 17 unterschiedliche Emissionshandels-Systeme.[4] Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich zunächst eigenständig entstandene Emissions-Systeme zusammenschließen.[27] Vorreiter bei der Einführung eines Emissions-Zertifikate-Handels ist die EU. In anderen Regionen, z. B. den USA und in China gibt es bislang nur lokale Initiativen.[28] Die Bundesregierung unterstützt die Weltbank-Initiative Carbon Pricing Leadership Coalition, zu der sich inzwischen mehr als 20 Staaten zusammengeschlossen haben.[29] Großbritannien hat im April 2015 einen CO2-Mindestpreis von ca. 30 Euro pro Tonne eingeführt, um Investoren Planungssicherheit zu bieten und um einen Anreiz zu geben, in kohlendioxidarme Technologien zu investieren.[30][31]

Die Gerechtigkeitslücke zwischen Nord und Süd bzw. arm und reich bei einem hohen CO2-Preis und einer Klimadividende wurde bei den UN-Klimakonferenzen und bereits 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen zu einem Verhandlungsthema zwischen den globalen Vertragsparteien und Interessengruppen.[32]

CO2 und andere Treibhausgase

Der Begriff CO2 wird oft vereinfachend für die Summe an Treibhausgasen verwendet. Beim EU-Emissionshandel wird z. B. noch immer von CO2-Zertifikaten gesprochen, obwohl seit 2013 auch Lachgas und Fluorkohlenwasserstoffe in den Handel einbezogen sind.

Auswirkungen auf Unternehmen

Anhand wirtschaftswissenschaftlicher Modelle aus der Produktionstheorie kann gezeigt werden, welche Auswirkungen spezielle Ausgestaltungen des CO2-Preises haben. Für den Fall einer Steuer, die dem Staat pro ausgestoßener Tonne CO2 einen festen Preis einbringt, lassen sich für jedes Unternehmen zwei Varianten unterscheiden:

  • In der ersten Variante hat das Unternehmen die Möglichkeit auf andere Produktionsprozesse auszuweichen, die weniger CO2 ausstoßen, aber möglicherweise mehr von anderen Ressourcen wie Kapital, Arbeitskräfte oder Rohstoffe benötigen. Wenn der alternative Prozess durch die eingesparte CO2-Steuer insgesamt günstiger ist, wird das Unternehmen auf diesen Prozess ausweichen.
  • In der anderen Variante stehen dem Unternehmen keine Möglichkeiten offen, um auf andere Prozesse auszuweichen, beispielsweise, weil dies technisch oder physikalisch nicht möglich ist oder weil das Wissen zur Umsetzung fehlt. Dann wird das Unternehmen die gleiche Menge an Produkten (und CO2) produzieren wie zuvor, falls es noch Gewinne macht. Andernfalls wird es die Produktion vollständig einstellen.

Im Falle des Emissionszertifikatehandels steht den Unternehmen neben der Anpassung der Produktionsprozesse auch die Möglichkeit offen, Zertifikate zu kaufen und zu verkaufen. Ein auf Gewinnmaximierung orientiertes Unternehmen wird die jeweils kostengünstigere Alternative wählen, also den eigenen CO2-Ausstoß mit veränderten Prozessen senken, falls die Kosten für die Prozessänderung niedriger sind als der Marktpreis der Zertifikate.[33]

Soziale Auswirkungen

Eine Klimaschutzpolitik, die ausschließlich auf ökonomische Preismechanismen setzt, das heißt Energie verteuert, kann schwere sozialpolitische Folgen haben, da dies sowohl die Mobilität als auch das Heizen deutlich verteuern würde.[34] Daher gibt es Forderungen nach einem sozialen Ausgleich. Eine Bepreisung von CO2 erzeugt staatliche Einnahmen, die sich im Rahmen eines sozialverträglichen Übergangs als Kopfpauschale zum Schutz ärmerer Haushalte vor hohen Energiepreisen zurückverteilen lassen (Ökobonus bzw. Klimadividende)[35]. So lässt sich zeigen, dass selbst ein niedriger Preis auf CO2 zur Finanzierung eines Zugangs zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtung ausreichend sein kann.[36] Die in Deutschland beschlossenen Rückverteilungsmaßnahmen (Absenkung der EEG-Umlage, Erhöhung der Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie ab dem 21. Kilometer) werden für den Verkehrssektor als nicht ausreichend und zu wenig zielgenau kritisiert. Es gibt Reformvorschläge, die die soziale Lenkungswirkung verbessern und Umstiegsalternativen für fossile Verkehrsträger für Haushalte aller Einkommensklassen ermöglichen sollen.[37]

Umsetzung

Die Erhebung der CO2-Bepreisung kann zentral erfolgen. In Deutschland muss beispielsweise nicht für das Verbrennen, sondern für das „Inverkehrbringen“ fossiler Energieträger ein CO2-Preis abgeführt werden. Statt Bürger und Unternehmen einzeln zur Kasse zu bitten, werden also zum Beispiel Produzenten oder Händler belastet. Genaueres unterscheidet sich je nach Brennstoffart. Während etwa bei Mineralölprodukten meist Raffinerien bzw. Händler für die Abführung zuständig sind, muss sie bei Erdgas durch die Lieferanten (z. B. die Stadtwerke) erfolgen.[38]

Im Gegensatz dazu stehen beim EU-Emissionshandel die Emittenten selber in der Pflicht.[38]

Altemissionen

Ein CO2-Preis hat eine Senkung zukünftiger Neuemissionen zum Ziel. Ein solcher Preis wirkt sich jedoch nicht auf Altemissionen aus, d. h. auf die seit Beginn der Industrialisierung bereits in die Atmosphäre eingebrachten CO2-Mengen, die die Konzentration von deutlich unter 300 ppm auf mittlerweile über 415 ppm haben ansteigen lassen.[39] Auf natürlichem Wege senkt sich diese Konzentration nur sehr langfristig, wodurch zur Erreichung der vorindustriellen Konzentration negative Emissionen nötig wären. Die durch einen CO2-Preis erzielten Einnahmen ließen sich zur Subventionierung von Anbietern verwenden, die negative Emissionen bereitstellen. Je nach Verfahren, etwa PyCCS oder BECCS, schwanken die Kosten pro Tonne CO2 erheblich.[40]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. "Wir brauchen dringend einen CO2-Preis", Deutschlandfunk, Ottmar Edenhofer im Gespräch mit Christine Heuer, 30. November 2015.
  2. IWF fordert weltweite CO2-Steuer, Klimaretter.info, 12. Januar 2016.
  3. Edenhofer: CO2-Preis statt Emissionziele beim Weltklimagipfel? Potsdam Institut für Klimafolgenforschung, 10. November 2015.
  4. a b c Exportschlager Emissionshandel, movum.info, Ausgabe 8 vom Oktober 2015, Nobelpreisträger Joseph Stiglitz: „Freiwillige Abkommen … sind der falsche Weg in die grüne Ökonomie.“
  5. Sky-high carbon tax needed to avoid climate catastrophe, say experts. In: The Guardian. 29. Mai 2017, abgerufen am 30. Mai 2017.
  6. Langfristiger CO2 European Emission Allowancespreischart in Euro | CO2 European Emission Allowancespreis Tendenz. Abgerufen am 18. November 2020.
  7. Felix Poetschke: Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz. In: Umweltbundesamt. 20. November 2018 (umweltbundesamt.de [abgerufen am 28. November 2018]).
  8. Astrid Matthey und Björn Bünger: Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten. (PDF) Kostensätze. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 19. November 2018, abgerufen am 28. November 2018 (Seite 9: "Kostensatzes von 180 €2016 / t CO2 äq für das Jahr 2016.").
  9. Antje Boetius, Ottmar Edenhofer, Bärbel Friedrich, Gerald Haug, Frauke Kraas, Wolfgang Marquardt, Jürgen Leohold, Martin J. Lohse, Jürgen Renn, Frank Rösler, Robert Schlögl, Ferdi Schüth, Christoph M. Schmidt, Thomas Stocker 2019: Klimaziele 2030: Wege zu einer nachhaltigen Reduktion der CO2-Emissionen. Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 7f. Abgerufen am 8. August 2019.
  10. ZEIT ONLINE: Bundesumweltministerin: Svenja Schulze wirbt für sozial verträglichen CO2-Preis. In: Die Zeit. 5. Juli 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 10. Juli 2019]).
  11. Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: Detailansicht. Abgerufen am 10. Juli 2019.
  12. Altmaier spricht sich gegen Pläne für CO2-Preis aus. Abgerufen am 10. Juli 2019.
  13. Referentenentwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen – BMU-Gesetze und Verordnungen. Abgerufen am 9. Oktober 2020.
  14. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. (PDF) In: Deutscher Bundestag. 15. Juni 2020, abgerufen am 9. Oktober 2020.
  15. Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz. Umweltbundesamt, 20. November 2018, abgerufen am 3. September 2020.
  16. Will Steffen, Johan Rockström, Katherine Richardson, Timothy M. Lenton, Carl Folke, Diana Liverman, Colin P. Summerhayes, Anthony D. Barnosky, Sarah E. Cornell, Michel Crucifix, Jonathan F. Donges, Ingo Fetzer, Steven J. Lade, Marten Scheffer, Ricarda Winkelmann, Hans Joachim Schellnhuber: Trajectories of the Earth System in the Anthropocene. In: Proceedings of the National Academy of Sciences. 6. August 2018 doi:10.1073/pnas.1810141115
  17. Vicki Duscha, Alexandra Denishchenkova, Jakob Wachsmuth: Achievability of the Paris Agreement targets in the EU: demand-side reduction potentials in a carbon budget perspective. In: Climate Policy. Jg. 19, Nr. 2/2018. doi:10.1080/14693062.2018.1471385
  18. Michael Kerler: Warum es so schwer ist, das Klima zu schützen. In: Augsburger Allgemeine. 8. Dezember 2011, abgerufen am 14. Februar 2022.
  19. Cameron Hepburn: Make carbon pricing a priority. In: Nature Climate Change. Band 7, 2017, S. 389 f., doi:10.1038/nclimate3302.
  20. Vgl. Ottmar Edenhofer: King Coal and the queen of subsidies. In: Science. Band 349, Nr. 6254, 2015, S. 1286 f., doi:10.1126/science.aad0674.
  21. Welchen Preis haben und brauchen Treibhausgase? Für mehr Klimaschutz, weniger Bürokratie und sozial gerechtere Energiepreise. Diskussionspapier des CO2 Abgabe e.V., Freiburg i.Br., Juni 2017.
  22. a b Pariser Klimaabkommen: Länder müssen Bemühungen für Zwei-Grad-Ziel verdreifachen. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 28. November 2018]).
  23. Munich Re: Joachim Wenning fordert deutliche Verteuerung des CO2-Preises. Abgerufen am 12. Juni 2019.
  24. High greenhouse gas emitters should pay for carbon they produce, says IMF. In: The Guardian, 19. Juni 2021. Abgerufen am 19. Juni 2021.
  25. Anders Bemmann: Die Behandelung des Emissionshandels in der Handels- und Steuerbilanz. Wiesbaden 2013, S. 9.
  26. "Die CO2-Steuern schaden der Wirtschaft nicht", Deutschlandfunk, Swantje Fiedler von der Denkfabrik Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Gespräch mit Jule Reimer, 25. November 2015.
  27. Kohle muss teurer werden, Der Tagesspiegel, von Susanne Ehlerding, 30. November 2015.
  28. 7 Fragen zu CO2-Steuern, ORF, 3. Dezember 2015.
  29. Deutschland tritt neuer Weltbank-Initiative für einen globalen CO2-Markt bei, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Juli 2015.
  30. Großbritannien erhöht Kohlendioxidpreis, klimaretter.info, 2. April 2015.
  31. Mindestpreis für CO2 zeigt Wirkung, Telepolis, 31. Januar 2017.
  32. Claus Leggewie: Die Klimadividende für die Länder des globalen Südens – Die vergessene Milliarde, die taz, 9. Dezember 2009.
  33. Dinkelbach, Rosenberg: Erfolgs- und umweltorientierte Produktionstheorie. Springer, 2002, 4. Auflage, S. 88–94.
  34. Malte Kreutzfeldt: Plötzlich ist der Markt egal. In: Taz, 8. April 2022. Abgerufen am 8. April 2022.
  35. Der Ökobonus – Instrument für eine sozial gerechte Umwelt- und Klimapolitik?, Benjamin Held, in: Wirtschaftsdienst 2019, Heft 1.
  36. Michael Jakob, Claudine Chen, Sabine Fuss, Annika Marxen und Ottmar Edenhofer (2015). Development incentives for fossil fuel subsidy reform. Nature Climate Change, 5(8), 709. doi:10.1038/nclimate2679
  37. Benjamin Held, Christopher Leisinger, Matthias Runkel: Sozialverträgliche Kompensation der CO2-Bepreisung im Verkehr. Studie im Auftrag des vzbv. Hrsg.: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. August 2021 (foes.de [PDF; 1,6 MB; abgerufen am 12. Oktober 2021]).
  38. a b Fragen und Antworten zur Einführung der CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021. In: bmuv.de. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 21. Dezember 2020, abgerufen am 15. Februar 2022 (Abschnitt „Wie funktioniert der neue Zertifikatehandel?“).
  39. sciencealert.com
  40. Werner, C. et al: Biogeochemical potential of biomass pyrolysis systems for limiting global warming to 1.5 °C. In: Environmental Research Letters. 17. April 2018, doi:10.1088/1748-9326/aabb0e (englisch, iop.org [abgerufen am 15. September 2019]).