Landgericht Danzig

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Das Landgericht Danzig war von 1879 bis 1944 ein deutsches Landgericht in Danzig.

Geschichte

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 das preußische Kreisgericht in Danzig aufgelöst. Nachfolger des Kreisgerichts Danzig wurde das Landgericht Danzig. Es war dem Oberlandesgericht Marienwerder nachgeordnet.

Dem Landgericht Danzig waren folgende neun Amtsgerichte nachgeordnet:

Als Folge des Friedensvertrag von Versailles wurde Danzig als „Freie Stadt Danzig“ aus dem Reichsverband ausgegliedert. Der größte Teil des Umlandes wurde Polen zugeschlagen. Diese Neuordnung nahm weder Rücksicht auf bestehende Kreisgrenzen noch auf die jeweiligen Gerichtsbezirke. Aus den Restkreisen des Danziger Umlandes wurden zwei Stadt- und drei Landkreise gebildet. Aus den Teilen des Landgerichtsbezirks, der zur Freien Stadt Danzig gehörte wurde in vier Amtsgerichtsbezirke gegliedert. Da alle Amtsgerichtssitze (außer Danzig selbst und Zoppot) polnisch geworden waren, wurden neue Amtsgerichtssitze ausgewählt. Siehe auch Gerichte in der Freien Stadt Danzig. Die vier Amtsgerichte waren:

Das Landgericht Danzig selbst bestand weiter, wurde in seinem Gerichtsbezirk jedoch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig begrenzt. Es unterstand nun dem Obergericht Danzig.

Nach dem Überfall auf Polen endete 1939 die Staatlichkeit der Freien Stadt Danzig. Das Danziger Obergericht wurde in das Oberlandesgericht Danzig umgewandelt, der Bezirk des Landgerichtes Danzig auf elf Amtsgerichte erweitert.[2]

Dies waren:

1944 waren es noch 10 Amtsgerichte. Das Amtsgericht Tiegenhof war nun dem Landgericht Elbing zugeordnet.[4]

Mit der Eroberung Westpreußens durch die Rote Armee 1944 endete die Arbeit dieser Gerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg traten polnische Gerichte an ihre Stelle.

Richter

Einzelnachweise

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 445–446
  2. Handbuch der Justizverwaltung, 1942, S. 75, online
  3. Liste der Amtsgerichte
  4. Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1. Januar 1944, Verlag Beamtenpresse, Berlin, 1944, S. 12