Landgericht Elbing

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Das Landgericht Elbing war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Marienwerder mit Sitz in Elbing.

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Elbing wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 5 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Elbing. Das Landgericht war danach für die Stadt Elbing und die Kreise Elbing, Marienburg, Stuhm und Rosenberg zuständig.[1] Ihm waren folgende 8 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Christburg Christburg Aus dem Kreis Stuhm der Stadtbezirk Christburg und die Amtsbezirke Baumgarth, Bruch, Sparau, den Amtsbezirk Trankwitz ohne den Gemeindebezirk Polixen und der Gemeinde- und Gutsbezirk Groß-Teschendorf aus dem Amtsbezirk Stangenberg.
Amtsgericht Deutsch Eylau Deutsch Eylau Aus dem Kreis Rosenberg die Stadtbezirke Bischofswerder und Deutsch Eylau und die Amtsbezirke Freudenthal, Herzogswalde, Raudnitz, Stenkendorf, Stein und Tillwalde sowie Teile der Amtsbezirke Gulbien, Peterwitz, Stangenwalde und Peterkau.
Amtsgericht Elbing Elbing Die Stadt und der Kreis Elbing ohne die Teile, die dem Amtsgericht Tiegenhof zugeordnet waren.
Amtsgericht Marienburg Marienburg Der Kreis Marienburg ohne die Teile, die dem Amtsgericht Tiegenhof zugeordnet waren sowie aus dem Kreis Stuhm die Amtsbezirke Lichtfelde und Posilge und den Amtsbezirk Teschendorf ohne den Gemeindebezirk Grünhagen.
Amtsgericht Riesenburg Riesenburg Aus dem Kreis Rosenberg den Stadtbezirk Riesenburg und die Amtsbezirke Orkusch, Rohdau, Seeberg, Sonnenberg und Tromnau sowie Teile der Amtsbezirke Jauth und Pachutken.
Amtsgericht Rosenberg Rosenberg Der Kreis Rosenberg ohne die Teile, die den Amtsgerichten Deutsch Eylau und Riesenburg zugeordnet waren.
Amtsgericht Stuhm Stuhm Der Kreis Stuhm ohne die Teile, die den Amtsgerichten Christburg und Marienburg zugeordnet waren.
Amtsgericht Tiegenhof Tiegenhof Aus dem Kreis Elbing die Amtsbezirke Fürstenau, Grenzdorf und Jungfer sowie den Amtsbezirk Groß Mausdorf ohne den Gemeindebezirk Horsterbusch. Aus dem Kreis Marienburg den Stadtbezirk Neuteich und die Amtsbezirke Baarenhof, Fürstenwerder, Ladekopp, Marienau, Neukirch, Neuteichsdorf, Petershagen, Ober-Scharpau, Nieder-Scharpau, Schöneberg, Tiegenhagen und Tiegenhof.

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1880 zusammen 219.370 Einwohner. Am Gericht war ein Präsident, 1 Direktor und 7 Richter tätig. Am Gericht war eine Kammer für Handelssachen mit zwei Handelsrichtern eingerichtet. Am Amtsgericht Rosenberg befand sich eine Strafkammer für die Amtsgerichte Rosenberg, Dt. Eylau, Stuhm und Riesenburg.[3]

Aufgrund des Versailler Vertrages erfolgte 1919 eine Aufteilung eines Teils des Landgerichtsbezirks auf Polen und die Freie Stadt Danzig. Das Amtsgericht Tiegenhof wurde dem Landgericht Danzig unterstellt. Das Amtsgericht Marienwerder wurde vom Landgericht Graudenz zum Landgericht Elbing übertragen. Der bisher zum Amtsgericht Danzig gehörende Teil der Frischen Nehrung kam zum Amtsgericht Elbing.[4] Diese Änderungen traten zum 1. Januar 1920 in Kraft[5].

1939 wurde Polen deutsch besetzt und die alte Gerichtsstruktur wurde wieder eingerichtet. Das Landgericht wurde nun dem Oberlandesgericht Danzig nachgeordnet. 1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Elbing und seiner Amtsgerichte.

Richter

Einzelnachweise

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 404 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 446 online
  4. Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919, GS 1919, S. 145 f., Digitalisat
  5. Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 24. Dezember 1919, GS 1919, S. 198, Digitalisat