Landgericht Graudenz

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Das Landgericht Graudenz war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Marienwerder mit Sitz in Graudenz.

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Graudenz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 5 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Graudenz. Das Landgericht war danach für die Kreise Graudenz, Marienwerder und Schwetz zuständig.[1] Ihm waren folgende 5 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Graudenz Graudenz Kreis Graudenz
Amtsgericht Marienwerder Marienwerder Kreis Marienwerder außer den Teilen, die den Amtsgerichten Mewe und Neuenburg zugeordnet waren.
Amtsgericht Mewe Mewe Aus dem Kreis Marienwerder der Stadtbezirk Mewe und die Amtsbezirke Bielsk, Brodden, Groß Falkenau, Adlig Liebenau, Neuhof, Pehsken, Warmhof und Teile der Amtsbezirke Krausenhof, Kopitkowo und Münsterwalde.
Amtsgericht Neuenburg Neuenburg Aus dem Kreis Marienwerder die Amtsbezirke Fronza, Koziellec, Osterwitt und Rinkowken und Teile der Amtsbezirke Krausenhof, Kopitkowo und Münsterwalde. Aus dem Kreis Schwetz den Stadtbezirk Neuenburg und die Amtsbezirke Bankau, Bülowsheide, Kommorsk, Konschütz, Milewo, Montau, Oschin und Markubien und Teile der Amtsbezirke Groß Lubin, Rohlau, Groß Sibsau und Hagen.
Amtsgericht Schwetz Schwetz Kreis Schwetz außer den Teilen, die dem Amtsgericht Neuenburg zugeordnet waren.

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1880 zusammen 199.108 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, 1 Direktor und 7 Richter tätig.[3]

Aufgrund des Versailler Vertrages wurde 1919 der größte Teil des Landgerichtsbezirks als Polnischer Korridor an Polen abgetreten. Das Landgericht wurde aufgelöst. Das Amtsgericht Marienwerder wurde vom Landgericht Graudenz zum Landgericht Elbing übertragen.[4]

1939 wurde Polen deutsch besetzt und die alte Gerichtsstruktur wurde wieder eingerichtet. Das Landgericht wurde nun dem Oberlandesgericht Danzig nachgeordnet.[5] 1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Graudenz und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 405 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 446 online
  4. Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919, GS 1919, S. 145 f., Digitalisat
  5. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat