Marktteilnehmer
Marktteilnehmer sind in der Mikroökonomie Wirtschaftssubjekte, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager auftreten.
Allgemeines
Wirtschaftssubjekte sind Verbraucher (Privathaushalte), Unternehmen, der Staat sowie das Ausland (durch Exporteure und Importeure). Im weiteren Sinne zählen auch Absatzmittler wie der Handel zu den Marktteilnehmern, er ist im Aggregat der Unternehmen enthalten. Diese Marktteilnehmer tauschen auf einem bestimmten Markt Güter und/oder Dienstleistungen als Folge einer vorangegangenen Entscheidung aus. Sie unterwerfen sich dabei mehr oder weniger strengen Marktverhaltensregeln (Marktordnung), um die Funktionsfähigkeit eines Marktes zu gewährleisten. Ein unlauteres Verhalten ist demnach unzulässig, wenn es die geschützten Interessen der Marktteilnehmer und der Allgemeinheit spürbar beeinträchtigt (§ 3 UWG).[1] Marktteilnehmer sind nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG neben Mitbewerbern und Verbrauchern alle Personen, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen tätig sind.
Die Marktverhaltensregeln können auf ungeschriebenen Handelsbräuchen, normierten Handelsklauseln, Börsenusancen, aber auch auf strengen gesetzlichen Regeln (Börsengesetz, Börsenordnung) beruhen. Marktteilnehmer sind nach § 1 UWG vor unlauteren geschäftlichen Handlungen durch das Lauterkeitsrecht geschützt. Da der Markt nicht Träger eigener Rechte sein kann, muss sein Schutz durch andere Interessengruppen wahrgenommen werden.[2] Es gibt deshalb hoheitliche Steuerungsmaßnahmen wie Marktzulassungsregeln (etwa Zulassungspflichten für Heilberufe oder für Kreditinstitute oder Versicherungen) und/oder öffentlich-rechtliche Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur, BaFin; siehe Liste von Regulierungsbehörden). Ihre Aufgabe besteht in der Marktregulierung, um ein Marktversagen zu verhindern. Der Schutz der Marktteilnehmer selbst kann etwa durch Verbraucherschutz gewährleistet werden.
Anzahl der Marktteilnehmer
Die Anzahl der Marktteilnehmer auf einem bestimmten Markt entscheidet über dessen Marktform. Ein einziger großer Marktteilnehmer ist ein Monopolist, wenige mittlere bilden ein Oligopol und viele kleine sind ein Polypol. Heinrich von Stackelberg hat diese Aufteilung im Jahre 1934 erstmals vorgestellt,[3] wobei er noch nach Anbietern (Angebotsmonopol) und Nachfragern (Nachfragemonopol) usw. differenzierte. Diese Marktformen entscheiden über die Wettbewerbsintensität auf einem Markt. Die Positionierung eines einzelnen Marktteilnehmers ergibt sich aus seiner Marktmacht, womit er mehr oder weniger Einfluss auf den Marktpreis ausüben kann. Marktmacht wiederum wird meist mit der Betriebsgröße oder mit Marktanteilen gemessen[4] und besteht aus Angebots- oder Nachfragemacht. Marktteilnehmer besitzen demnach Marktmacht, wenn sie als Folge eines wesentlichen Marktanteils bei Existenz von Marktzutrittsbarrieren merklichen Einfluss auf den Marktpreis nehmen können.[5]
Verhalten der Marktteilnehmer
Ein Marktzutritt kann für potenzielle Marktteilnehmer durch Marktschranken erschwert oder gar verhindert werden, die gegebenenfalls mit Markteintrittsstrategien überwunden werden müssen. Ist ein Markteintritt gelungen, müssen die Marktteilnehmer Marktdaten über den Markt, das Handelsobjekt und andere Marktteilnehmer beschaffen und den Informationswert an den ihm zugrunde liegenden Informationskosten ausrichten, sofern Marktdaten nicht kostenlos verfügbar sind. Die Informationsbeschaffung bei der Entscheidungsvorbereitung ist nur solange effizient, bis die Grenzkosten der letzten Information deren Grenznutzen entsprechen. Dann haben sie sich eine Markttransparenz verschafft, die eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung ermöglicht. Marktteilnehmer treffen ihre Entscheidungen (Kauf oder Verkauf) aufgrund der von ihnen zuvor gesammelten Marktdaten und der Marktentwicklung. Dabei werden sie von ihren Präferenzen beeinflusst. Sie setzen eigene Aktionsparameter (Preis, Menge, Produktqualität) ein, müssen als Reaktionsparameter die Reaktionen anderer Marktteilnehmer berücksichtigen (Entscheidungen der Konkurrenz, Kaufzeitpunkt der Kunden) und die sich aus dem Umweltzustand ergebenden Datenparameter (den Markt betreffende Gesetze, Witterung) in Kauf nehmen. Marktteilnehmer richten ihr Verhalten nach ihren Zielen aus. Ziele der Marktteilnehmer sind auf der Anbieterseite meist Gewinnmaximierung und bei den Nachfragern Nutzenmaximierung.
Marktteilnehmer auf Teilmärkten
Art und Verhalten der Marktteilnehmer sind auf allen Märkten gleich. Es ist deshalb ohne Belang, ob sich die Marktteilnehmer auf einem Gütermarkt (Konsumgüter, Commodities oder Investitionsgüter), Geldmarkt (Tages- und Termingeldhandel, Devisenmarkt), Kapitalmarkt (Aktienmarkt, Rentenmarkt), Börse (Terminbörse, Warenbörse), Gesundheitsmarkt oder Kunstmarkt befinden. An modernen Börsen lassen sich die Anbieter (Emittenten) und Nachfrager (Anleger) durch Börsenhändler vertreten, die standardisierten Handelsobjekte (Aktien, Anleihen, Devisen) lagern woanders, die Börsenkurse handeln nicht die Anbieter und Nachfrager untereinander aus, sondern überlassen dies den Skontroführern. Deshalb gelten Anbieter und Nachfrager an Börsen als mittelbare Marktteilnehmer;[6] sie werden „Handelsteilnehmer“ genannt.
Auf komplexen Märkten ist für den einzelnen Marktteilnehmer eine hohe Markttransparenz schwer zu erreichen. So gehören beispielsweise zu den Marktteilnehmern auf dem Gesundheitsmarkt die Patienten, Leistungserbringer (beispielsweise niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Physiotherapeuten, Krankenversicherungen) und Pharmaunternehmen. Letztere bieten verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Präparate an, so dass insgesamt die Markttransparenz als äußerst gering einzustufen ist.[7] Sowohl die Anzahl der beteiligten Marktteilnehmer als auch die Anzahl der Handelsobjekte und deren Beurteilung (Indikation, Packungsbeilage) erschweren Ärzten und Patienten eine angemessene Markttransparenz. Hohe Transparenz herrscht hingegen auf Märkten, wo die Anzahl der Anbieter und Produkte überschaubar sind wie auf dem Mineralölmarkt.[8]
Einzelnachweise
- ↑ Dörte Poelzig, Normdurchsetzung durch Privatrecht, 2012, S. 77
- ↑ Dörte Poelzig, Normdurchsetzung durch Privatrecht, 2012, S. 400
- ↑ Heinrich von Stackelberg, Marktform und Gleichgewicht, 1934, S. 2
- ↑ Michael Meyer, Einfluss und Wirkung von Nachfragemacht auf Preisentscheidungen, 2016, S. 8 ff.
- ↑ Bernd Woeckener, Volkswirtschaftslehre, 2013, S. 115
- ↑ Tilman Breitkreuz, Die Ordnung der Börse, 2000, S. 47
- ↑ Hannes Merten, Das deutsche Gesundheitssystem - unheilbar krank?, 2015, S. 73
- ↑ Patrick Schwan, Der informierte Verbraucher?, 2009, S. 85