Offizieranwärter (Bundeswehr)

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Offizieranwärter sind in Deutschland Soldaten der Bundeswehr in einer der Laufbahnen der Offiziere. Sie sind als Anwärter in der Ausbildung zum Offizier.

Schreibweise

Wie häufig im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr (wie überhaupt häufig im Amtsdeutsch) wird der Fugenlaut („Genitiv-s“ oder „Fugen-s“) formal nicht verwendet und die Schreibweise „Offizieranwärter“ der Schreibweise „Offiziersanwärter“ vorgezogen.[1][2] In der zivilen Umgangssprache im gesamten deutschen Sprachraum, informell auch in den deutschen Streitkräften, ist die Nutzung des Fugen-s mittlerweile ebenso üblich wie dessen Nichtgebrauch.[A 1] Laut Duden sind beide Formen zulässig.[3]

Definition

Offizieranwärter der Bundeswehr sind Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, die einen in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten definierten Dienstgrad der Mannschaften oder der Unteroffiziere führen[4] und gemäß Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ehemaligen Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 20/7 einer der Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes oder des militärfachlichen Dienstes angehören.[1][5][2][A 2] Reservisten in den entsprechenden Dienstgraden und Laufbahnen der Reserve werden als Reserveoffizier-Anwärter bezeichnet[1][2]

Je nach Kontext umfasst die Bezeichnung Offizieranwärter auch entsprechende Reservisten. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung zählen angehende Offiziere in den Laufbahnen der Offiziere des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes nicht zu den Offizieranwärtern, sondern werden als „Sanitätsoffizier-Anwärter“ und „Militärmusikoffizier-Anwärter“ bezeichnet.[1][2][A 3] Da ihre Bezeichnung aber völlig analog ist und sie ebenfalls Anwärter auf einen Dienstgrad der Offiziere im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten sind, werden sie in der zivilen Umgangssprache und häufig informell auch innerhalb der Bundeswehr zu den Offizieranwärtern gezählt und fallen auch in amtlichen Dienstvorschriften und Verordnungen ohne weitere Differenzierung häufig in diese Gruppe.[A 4]

Es handelt sich um eine laufbahnrechtliche Einstufung der Soldaten. Hinsichtlich Besoldung, Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung, der zulässigen und üblichen Dienststellungen usw. sind Offizieranwärter den entsprechenden Mannschaftsdienstgraden und Unteroffizieren ohne und mit Portepee (der entsprechenden Wehrdienstverhältnisse) gleichgestellt.[A 5]

Dienstgradbezeichnungen und Zusätze

Offizieranwärter tragen die gewöhnlichen Mannschaftsdienstgrade.[A 5] Die Dienstgrade für Unteroffiziere werden nur teilweise unverändert geführt.[A 5] Offizieranwärter in Heeres- oder Luftwaffenuniform führen statt der Dienstgrade Unteroffizier, Feldwebel und Hauptfeldwebel die Dienstgradbezeichnungen Fahnenjunker, Fähnrich und Oberfähnrich; bei Marineuniformträgern werden statt der Dienstgrade Maat, Bootsmann und Hauptbootsmann die Dienstgrade Seekadett, Fähnrich zur See und Oberfähnrich zur See geführt.[A 5] Im Schriftverkehr führen Offizieranwärter hinter ihrer Dienstgradbezeichnung wo nötig die Zusätze „(Offizieranwärterin)“, „(Offizieranwärter)“ oder kurz „(OA)“ bzw. „(Reserveoffizier-Anwärterin)“, „(Reserveoffizier-Anwärter)“ oder kurz „(ROA)“.[A 6] Bei den Dienstgraden Fahnenjunker, Fähnrich, Oberfähnrich, Seekadett, Fähnrich zur See und Oberfähnrich zur See wird auf die Dienstgradzusätze verzichtet, weil diese Dienstgrade nur von Offizieranwärtern getragen werden.[A 6][1][2]

Abweichend von den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung werden bei den Kurzbezeichnungen in der Praxis die Klammern häufig weggelassen.[A 5]

Zulassung

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Zulassung zu einer der Laufbahnen trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die ehemalige Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7.[1][2][A 7]

Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

Als Offizieranwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes kann eingestellt werden, wer zwischen 17 und 29 Jahre alt ist und mindestens einen Realschulabschluss hat.[1] Die Auswahl erfolgt am Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr.[1] Daneben können Unteroffiziere mit Portepee aller Laufbahnen unabhängig von schulischer Vorbildung und Alter in eine der Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes wechseln, wenn sie an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben; kein Auswahllehrgang ist für eine Einstellung als Reserveoffizier-Anwärter im Truppendienst nötig.[1]

Ein kleiner Teil der Offizieranwärter (etwa 1 bis 2 % je Jahrgang) wird direkt als Berufsoffizieranwärter eingestellt. Die Auswahl erfolgt nach den Ergebnissen am Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr. Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundenen Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder Gleichwertiges.[1] Nach Beförderung zum Leutnant und Ablauf einer vierjährigen Probezeit erfolgt die Übernahme in das Dienstverhältnis des Berufssoldaten.

Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Die Zulassung zu einer der Laufbahnen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann nur für Unteroffiziere erfolgen.[1] Wie für die entsprechende Laufbahnen des Truppendienstes ist die Mittlere Reife nötig.[1] In der Regel werden nur Dienstgrade ab Feldwebel zugelassen; im Flugsicherungskontrolldienst und im fliegerischen Dienst können abweichend auch Unteroffiziere und Stabsunteroffiziere zugelassen werden, wenn sie einen verwendungsbezogenen Eignungsnachweis erbringen.[1]

Dienstgradabfolge

Dienstgradabfolge der Offizieranwärter im Truppendienst

Während ihrer Ausbildung durchlaufen die Offizieranwärter nacheinander die Mannschafts- und Unteroffizierdienstgrade in den in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen Fristen und der dort vorgesehenen Dienstgradreihenfolge niedrigster Dienstgrad-Gefreiter-Obergefreiter-Fahnenjunker (bzw. Seekadett)-Fähnrich (Fähnrich zur See)-Oberfähnrich (Oberfähnrich zur See).[A 8] Die Beförderung zum Leutnant oder Leutnant zur See erfolgt dann in der Regel nach einer Dienstzeit von 36 Monaten.[A 9][1][2]

Bei einem Laufbahnwechsel wird der bisherige Dienstgrad meist fortgeführt; nur die Dienstgrade Unteroffizier (bzw. Maat), Feldwebel (Bootsmann) und Hauptfeldwebel (Hauptbootsmann) werden mit dem Laufbahnwechsel in die entsprechenden Dienstgrade für Offizieranwärter überführt. Die Fristen seit Eintritt in die Laufbahn für die Beförderung in den nächsthöheren für Offizieranwärter vorgesehenen Dienstgrad werden auf Grundlage der im bisherigen Dienstgrad geleisteten Dienstzeit unter Berücksichtigung der in der Soldatenlaufbahnverordnung genannten Fristen gegebenenfalls um bis zu ein Jahr verkürzt.[A 10] Die Laufbahn wird dann in der Regel in der oben geschilderten Dienstgradabfolge fortgesetzt. Stabsfeldwebel (OA) (bzw. Stabsbootsleute (OA)) und Oberstabsfeldwebel (OA) (Oberstabsbootsleute (OA)) werden entsprechend mit Ende der Ausbildung zum Offizier zum Leutnant (Leutnant zur See) ernannt.[1][2]

Die Beförderung zum Fahnenjunker setzt beim Heer den erfolgreich absolvierten Offizieranwärterlehrgang (vgl. unten), die Beförderung zum Fähnrich entsprechend den Offizierlehrgang 1 (vgl. unten) de facto voraus.[A 11]

Dienstgradabfolge der Offizieranwärter im militärfachlichen Dienst

Offizieranwärter im militärfachlichen Dienst durchlaufen die Dienstgrade in der Reihenfolge wie alle anderen Offizieranwärter,[A 12] wechseln jedoch meist erst in einem Dienstgrad für Unteroffiziere mit Portepee in die Laufbahn. Sie werden hinsichtlich der Dienstgrade behandelt wie Laufbahnwechsler im Truppendienst: Sie führen also ihren bisherigen Dienstgrad zunächst fort; nur die Dienstgrade Unteroffizier (bzw. Maat), Feldwebel (Bootsmann) und Hauptfeldwebel (Hauptbootsmann) werden mit dem Laufbahnwechsel in die entsprechenden Dienstgrade für Offizieranwärter überführt. Stabsfeldwebel (OA) (bzw. Stabsbootsleute (OA)) und Oberstabsfeldwebel (OA) (Oberstabsbootsleute (OA)) werden entsprechend mit Ende der Ausbildung zum Offizier zum Leutnant (Leutnant zur See) ernannt. Vor Ernennung zum Offizier müssen Offizieranwärter eine Offizierprüfung mit Erfolg ablegen. Die Beförderung zum Leutnant erfolgt in der Regel 36 Monate nach Wechsel in eine Laufbahn für Offiziere des militärfachlichen Dienstes,[A 13] kann aber abhängig vom Einstellungsdienstgrad aufgrund der vor dem Laufbahnwechsel in der Bundeswehr gedienten Zeit um bis zu 18 Monate verkürzt werden.[A 14]

Ausbildung

Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, kann aber um bis achtzehn Monate[A 15] nach Anrechnung bereits geleisteter Dienstzeiten vor Eintritt in die Laufbahn verkürzt werden.[1] Offizieranwärter haben vor Ernennung zum Offizier eine Offizierprüfung mit Erfolg abzulegen.[A 5][1] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung endet die Ausbildung in den Laufbahnen des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes mit der Beförderung zum Leutnant bzw. Leutnant zur See.[1] Faktisch endet die Ausbildung erst im Dienstgrad Leutnant oder Oberleutnant; vorher durchlaufen die Offizieranwärter in der Regel verschiedene zivile oder militärische Ausbildungsabschnitte und werden häufig erst im Dienstgrad Oberleutnant dauerhaft in der Truppe eingesetzt.

Ausbildung in den Laufbahnen des Truppendienstes

Ausbildung in den Laufbahnen des Truppendienstes im Heer

Die Ausbildung in den Laufbahnen des Truppendienstes im Heer erfolgt zunächst in einem Grundausbildungszug der jeweiligen Truppengattung. Darauf folgt die dreimonatige Spezialgrundausbildung und das Ablegen von nötigen Zusatzqualifikationen (Führerscheine, Sprengschein etc.). Anschließend folgt die Sprachausbildung an der Offizierschule des Heeres in Dresden und der Fahnenjunkerlehrgang an einer der Truppenschulen, an denen die Offizieranwärter ihren Offiziersbrief erhalten. Im Regelfall folgt danach das Studium an einer Universität der Bundeswehr. Bereits im Dienstgrad Leutnant oder Oberleutnant folgen nach dem Studium der „Offizierlehrgang 2“ an der Offizierschule des Heeres und der „Offizierlehrgang 3“ an der Truppenschule der jeweiligen Truppengattung, sowie noch erforderliche Führerscheinlehrgänge, Einzelkämpferlehrgänge oder der Lehrgang „Überleben im Einsatz“.

Ausbildung in den Laufbahnen des Truppendienstes in Marine und Luftwaffe

Bei Marine und Luftwaffe erfolgt die Beförderung der Truppendienstoffizieranwärter zum Seekadetten bzw. Fahnenjunker mit erfolgreichem Abschluss des Offizierlehrgangs Teil I/II (für die Marine an der Marineschule Mürwik in Flensburg-Mürwik und für die Luftwaffe an der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck) nach zwölf Monaten. Danach folgt gemeinsam mit den Heeresuniformträgern in der Regel das Studium an einer der Universitäten der Bundeswehr. Auch bei Luftwaffe und Marine wird die vollständige Ausbildung zum Offizier erst durch eine an das Studium anschließende Offizierweiterbildung (Führungstraining/Offizierlehrgang Teil III), häufig bereits im Dienstgrad Leutnant oder Oberleutnant, abgeschlossen.

Ausbildung in den Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes

Offizieranwärter in den Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes werden dezentral ausgebildet. Da die Offizieranwärter erhebliche Vorbildung haben, entfallen viele für die anderen Offizieranwärter nötigen Ausbildungsabschnitte. Offizieranwärter durchlaufen den Offizieranwärterlehrgang Teil 1 und Teil 2. Nach dem Offizieranwärterlehrgang Teil 1 und Teil 2 muss an einer der Offizierschulen der viermonatige „Offizierlehrgang Militärischer Fachdienst“ erfolgreich besucht werden. Danach folgt, häufig bereits im Dienstgrad Leutnant, die abschließende Fachausbildung (im Heer beispielsweise an den jeweiligen Truppenschule). Ein Beispiel ist die Hubschrauberführergrundausbildung für angehende Hubschrauberpiloten.[A 16]

Dienstgradabzeichen und Uniform

Offizieranwärter tragen im Grunde bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) dieselben Dienstgradabzeichen wie alle anderen Mannschaften und Unteroffiziere ohne und mit Portepee.[A 5] Offizieranwärter in Heeres- und Luftwaffenuniform kennzeichnet meist eine auf alle Schulterklappen aufgezogene silberfarbene Kordel aus Metallgespinst in Form einer Überziehschlaufe.[A 5] Ein fünfzackiger Stern an Stelle der Verwendungsabzeichen in derselben Farbe und Ausführung wie die Dienstgradabzeichen kennzeichnet als Laufbahnabzeichen die Laufbahnzugehörigkeit entsprechender Marineuniformträger.[A 17][A 18] Soldaten im niedrigsten Dienstgrad tragen entsprechende Überziehschlaufen und Sterne gegebenenfalls auf sonst leeren Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen oder Ärmeln.[A 5] Fahnenjunker, Fähnriche, Seekadetten, und Fähnriche zur See tragen die gleichen Dienstgradabzeichen wie Unteroffiziere, Feldwebel, Maate und Bootsleute.[A 5] Besonderheiten weisen nur die Oberfähnriche und Oberfähnriche zur See auf.[A 5] Diese beiden tragen bereits die Uniformen der Offiziere.[A 5] Die Schulterklappe des Dienstanzugs für Oberfähnriche ist daher nicht mit einer umlaufenden Tresse wie bei anderen Unteroffizieren mit Portepee umrandet, sondern stattdessen wie bei Offizieren silbern paspeliert, so dass die Überziehschlaufe entfallen kann.[A 19][A 5] Oberfähnriche zur See tragen analog eine Tresse am Unterärmel bzw. auf ihren Schulterklappen in Art der Offiziere (statt Kopfwinkel nach Art der Hauptbootsleute);[A 5] im Gegensatz zu den Aufschiebeschlaufen für Heeres- und Luftwaffenuniformträgern sind auch die Aufschiebeschlaufen der Oberfähnriche zur See gleichartig gestaltet und gleichen dementsprechend nicht den Aufschiebeschlaufen für Hauptbootsleute.[A 5][6]

Die silberne Kordel auf den Schulterklappen, findet sich beim Dienstanzug in der Variante für Heeres- und Luftwaffenuniformträger als Kragen- und Schulterklappenpaspelierung wieder; beim Gesellschaftsanzug entsprechender Gruppen als Schulterklappenpaspelierung.[A 5] Da Oberfähnriche und Oberfähnriche zur See als besonderes Privileg bereits die Uniform der Offiziere tragen, tragen sie entsprechend auch die Schirmmütze der Offiziere der Dienstgradgruppe der Leutnante.[A 5]

Geschichte der Laufbahnen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Einführung der Laufbahnen

Die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wurde am 28. August 1968 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel war es, geeigneten Unteroffizieren mit Portepee einen Aufstieg zum Offizier zu ermöglichen.

Laufbahnwechsel der Stabs- und Oberstabsfeldwebel

Ab 1969 bekamen alle vorhandenen Stabs- und Oberstabsfeldwebel (damals besoldet mit Besoldungsgruppe A 9 bis A 10) das Angebot, in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zu wechseln. Bei Bewerbern ohne Mittlere Reife wurde übergangsweise die bereits vor der Beförderung zum Stabsfeldwebel durchgeführte Bildungsprüfung durch einen Offizier seiner Einheit als hinreichende Bildungsvoraussetzung anerkannt. Ferner wurde die Ausbildung zum (Ober-)Stabsfeldwebel in Verbindung mit der langjährigen Dienstzeit angerechnet, so dass nur noch eine verkürzte (zwei- bis dreiwöchige) Offizierausbildung an einer Offizierschule durchlaufen werden musste. Nach Beendigung der Offizierausbildung wurden die Stabsfeldwebel zu Leutnanten und Oberstabsfeldwebel zu Oberleutnanten ernannt. Dieser für die ersten Anwärter vergleichsweise mühelose Weg, Offizier zu werden, wurde von den anderen Offizieren mit Argwohn betrachtet. Es war auch von „substanziellen Mängeln“ bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes die Rede. Zeitweise drohte eine Spaltung des Offizierkorps.

Ziel der Personalführung war auch der allmähliche Auslauf der Dienstgrade Stabs- und Oberstabsfeldwebel. Es gab seltene Einzelfälle, in denen der Oberstabsfeldwebel, ein damals seltener Dienstgrad, die Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ablehnte und den höchsten Unteroffizierdienstgrad behielt. Ein geflügeltes Wort lautete: „Lieber der König der Ärsche als der Arsch der Könige.“ Kommandeure sollen auf diese „Verweigerer“ einwirken, um die „Laufbahnbereinigung“ erreichen zu können. Nach Einführung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wurden Beförderungen zum Stabs- und Oberstabsfeldwebel zunächst nicht mehr durchgeführt. Als später wieder Beförderungen zum Oberstabsfeldwebel erfolgten, wurde dieser nur noch mit A 9 mit Amtszulage besoldet.

Laufbahnwechsel sonstiger Unteroffiziere

Ab Anfang der 1970er Jahre konnten sich für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes Stabsunteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel bewerben. Voraussetzung war ein zweiwöchiger Auswahllehrgang an der Truppenschule der jeweiligen Teilstreitkraft bestehen (Beispiel: Unteroffizierschule der Luftwaffe in Iserlohn). Abweichend vom heutigen Verfahren wurde ausschließlich die Eignung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes geprüft. Das Bestehen des Auswahllehrgangs war ungewöhnlich schwierig. Nur drei bis fünf Prozent bestanden ihn; auch bewährte und leistungsstarke Feldwebel fielen reihenweise durch. Dies erzeugte Unruhe in der Truppe und Kritik am Auswahlverfahren. Aufgrund von Gerichtsurteilen musste der Dienstherr alle Hinweise aus den Personalakten entfernen, die im Zusammenhang mit erfolglos versuchten Laufbahnwechseln standen.

Weil Anzahl der Geeigneten zu gering war, um die personelle Auffüllung der Laufbahn zu erreichen, wurde eine vorbereitende Ausbildung für den Auswahllehrgang eingeführt. Soldaten, die den Auswahllehrgang nicht bestanden hatten, verzichteten in aller Regel auf die Wiederholung des Lehrgangs, obwohl dies möglich gewesen wäre. Auffällig war, dass Wiederholer überraschend gute Ergebnisse erzielten. Dies führte zunächst zu einer Bevorzugung dieser Wiederholer bei den auf den Noten basierenden Zulassungen zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Nach Beschwerden der Erstbesteher wurde von der Personalführung das faire Gleichgewicht wiederhergestellt. Die Unteroffiziere, die den Auswahllehrgang bestanden hatten, konnten auf Staatskosten nachträglich die Mittlere Reife als Bildungsvoraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes an einer Bundeswehrfachschule binnen drei Halbjahren erwerben. Die Dauer konnte auf ein Jahr verkürzt werden, wenn ein Eignungstest bestanden wurde, auf den man sich per Fernkurs vor Beginn der Ausbildung vorbereiten konnte.

Am Tag der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wurden die Feldwebel (Besoldungsgruppe A 7) zu Fähnrichen (A 7), die Oberfeldwebel (A 8) und die Hauptfeldwebel (A 8 m. A.) zu Oberfähnrichen (A 8 m. A.) ernannt bzw. befördert. Dabei kam es zu einer seltenen Kuriosität: Während die neu beförderten Oberfähnriche nun eine Offiziersuniform tragen durften,[6] traf dies auf einen Hauptfeldwebel, der bereits vor seiner Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nicht mehr nach der Besoldungsgruppe A 8 m. A., sondern auf herausgehobenem Dienstposten nach der Besoldungsgruppe A 9 besoldet wurde, nicht zu, denn er konnte nicht zum Oberfähnrich mit der niedrigeren Besoldungsgruppe (A 8 m. A.) ernannt werden, sondern wurde stattdessen zum Hauptfeldwebel (OA) ernannt. Es blieb bei ihm also zunächst bei der Uniform der Unteroffiziere mit Portepee.[6]

Vergleichbare Gruppen anderer Streitkräfte

Viele andere Streitkräfte kennen einen ähnlichen Status für angehende Offiziere. Gemäß NATO-Rangcode sind alle Soldaten mit dem Rangcode „OF-D“ mit den Offizieranwärtern der Bundeswehr vergleichbar.[7]

Literatur

  • Wolfgang Sender: Die Berufsbiografie von Marineoffizieren. Berufswahl, berufliche Erwartungen und Evaluation der Offizierausbildung an der Marineschule Mürwik – Ergebnisse der Befragungen der Crews VII/2005 bis VII/2008. In: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr. Strausberg 2009, ISBN 978-3-941481-00-8.
  • Wolfgang Sender: Die Berufsbiografie von Marineoffizieren. Die Offizierausbildung an der Marineschule Mürwik - Bericht zur Befragung von Offizieranwärterinnen und Offizieranwärtern der Crew VII/2005 und Crew VII/2006. In: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr. 2008, ISSN 0342-2569.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu (Offizieranwärter)-(Offiziersanwärter). In: Google Books Ngram Viewer. Google, abgerufen am 14. November 2014 (englisch, In deutschsprachigen Büchern seit 1890 zeigt sich, dass die Nutzung des Fugen-s im Wort Offizier(s)anwärter meist geringfügig häufiger war. Insgesamt ergibt sich aber keine eindeutige Präferenz.).
  2. Ehemalige ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Soldatenlaufbahnverordnung. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  3. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gibt es auch entsprechende Reservistenlaufbahnen im Militärmusik- und Sanitätsdienst. In keiner dieser Laufbahnen gibt es aber Anwärter auf einen Offizierdienstgrad. Entsprechend gibt es keine „Reservesanitätsoffizier-Anwärter“ „Reservemilitärmusikoffizier-Anwärter“ oder ähnliches.
  4. Man vergleiche beispielsweise die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (III(3)) und die Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 – Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die hinsichtlich der Uniform Regelungen treffen, die mit „Offizieranwärtern“ alle Anwärter auf einen Dienstgrad der Offiziere einschließlich der Sanitätsoffizier-Anwärter und Militärmusikoffizier-Anwärter meinen.
  5. a b c d e f g h i j k l m n o p q Gilt unverändert für Sanitätsoffizier-Anwärter und Militärmusikoffizier-Anwärter
  6. a b Gilt nicht für Sanitätsoffizier-Anwärter und Militärmusikoffizier-Anwärter. Diese tragen gemäß Soldatenlaufbahnverordnung die Zusätze „(Sanitätsoffizier-Anwärter)“, „(Sanitätsoffizier-Anwärterin)“, „(Militärmusikoffizier-Anwärter)“, „(Militärmusikoffizier-Anwärterin)“ bzw. „(SanOA)“ und „(MilMusikOA)“ hinter allen Dienstgraden.
  7. Ehemalige ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Soldatenlaufbahnverordnung. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  8. Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung muss der Dienstgrade Obergefreiter nicht durchlaufen werden. In der Praxis wird dieser Dienstgrade meist auch von Offizieranwärtern bekleidet. Reserveoffizieranwärter müssen den Dienstgrad Oberfähnrich (bzw. Oberfähnrich zur See) nicht durchlaufen und überspringen diesen Dienstgrad häufig. Die Dienstgrade Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel (und entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger) können ebenfalls von Offizieranwärtern geführt werden. In der Praxis ist dies jedoch eher die Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Soldaten, die erst später aus einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften oder der Unteroffiziere in eine der Laufbahnen der Offiziere gewechselt sind.
  9. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung kann die Beförderung zum Gefreiten nach drei Monaten, zum Obergefreiten nach sechs Monaten, zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten, zum Fähnrich nach 21 Monaten, zum Oberfähnrich nach 30 Monaten und zum Leutnant nach 36 Monaten erfolgen (ebenso für entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger). An die Dienstzeit und entsprechende Fristen für Reserveoffizieranwärter werden geringere Voraussetzungen gestellt. Sie sind aber soweit aktiven Soldaten gleichgestellt, als dass Beförderungen erst nach Ablauf einer Zeit zulässig sind, die in einem aktiven Dienstverhältnis als Mindestdienstzeit vorausgesetzt wird.
  10. Im Einzelfall entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den Zeitpunkt der Beförderung in den nächsthöheren Offizieranwärterdienstgrad.
  11. In der Soldatenlaufbahnverordnung sind diese beiden Ausbildungsabschnitte nicht als Voraussetzung für eine Beförderung genannt. Dort werden nur entsprechende Mindestdienstzeiten vorausgesetzt. In der Praxis ist das Bestehen der genannten Lehrgänge im Heer aber ein entscheidendes Kriterium für die Beförderung
  12. Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung müssen Reserveoffizieranwärter den Dienstgrad Oberfähnrich (bzw. Oberfähnrich zur See) nicht durchlaufen und überspringen diesen Dienstgrad häufig. Die Dienstgrade Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel (und entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger) können ebenfalls von Offizieranwärtern geführt werden. In der Praxis ist dies jedoch eher die Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Soldaten, die erst später aus einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Unteroffiziere in eine der Laufbahnen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes gewechselt sind.
  13. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung kann die Beförderung zum Fähnrich nach 12 Monaten, zum Oberfähnrich nach 24 Monaten und zum Leutnant nach 36 Monaten erfolgen (ebenso für entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger). Sofern der Laufbahnwechsel im Dienstgrad Stabsunteroffizier oder Feldwebel erfolgte, muss mindestens ein Jahr Dienstzeit in diesem Dienstgrad nachgewiesen werden, bevor eine weitere Beförderung erfolgen kann (ebenso für entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger).
  14. Bei einer Übernahme als Unteroffizier (dann Fahnenjunker) oder Stabsunteroffizier (ebenso für entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger) ist nur eine Verkürzung um bis zu 12 Monate möglich.
  15. In den Laufbahnen des Truppendienstes kann gemäß Soldatenlaufbahnverordnung auf die Ausbildungszeit vor Eintritt in die Laufbahn abgeleisteter Dienst von bis zu einem Jahr angerechnet werden; in den Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes kann die Ausbildung bei Anrechnung vorheriger Dienstzeit bis zu 18 Monate kürzer ausfallen.
  16. Die Heeresfliegertruppe stellt im Heer die meisten Offiziere des militärfachlichen Dienstes.
  17. Gilt nicht für Sanitätsoffizier-Anwärter. Diese tragen gemäß der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ statt des Seesterns in Abhängigkeit von der Approbationsrichtung verschiedene Varianten des Äskulapstabes in derselben Farbe und Ausführung wie die Dienstgradabzeichen als Laufbahnabzeichen anstelle der Verwendungsabzeichen.
  18. Gilt ebenso für Militärmusikoffizier-Anwärter.
  19. Entsprechendes gilt für die Schulterklappen des Gesellschaftsanzuges, die silbern statt altgolden paspeliert sind. Die Aufschiebeschlaufen für Oberfähnriche in Heeres- und Luftwaffenuniform gleichen folglich den Aufschiebeschlaufen für Hauptfeldwebel; die silberne Überziehschlaufe unterscheidet weiter Offizieranwärter und Hauptfeldwebel.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  2. a b c d e f g h Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
  3. vgl. Offizieranwärter, der. In: Duden. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014. und Offiziersanwärter, der. In: Duden. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014.
  4. vgl. Art. 1, Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  6. a b c Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 – Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Version 2.1). (PDF) In: Bundeswehr. Zentrum Innere Führung, 1. Oktober 2019, abgerufen am 6. August 2021.
  7. Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).

Weblinks

Wiktionary: Offizieranwärter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen