Stadtältester von Berlin

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Stadtältester von Berlin ist eine Ehrenbezeichnung, die bis zum Jahr 1950 durch den damaligen Berliner Magistrat verliehen wurde. Seit 1951 übernimmt der Senat von Berlin diese Aufgabe.

Die Ehrenbezeichnung geht auf die Stein- und Hardenbergsche Städtereform von 1808 zurück. Sie sollte somit an Persönlichkeiten verliehen werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die sich Verdienste in Funktionen erworben haben, die sie mindestens 20 Jahre in kommunalen Wahl- oder Ehrenämtern in Berlin innehatten.

Der Titel wurde erstmals 1820 zugesprochen. Im Landesarchiv Berlin wird das Gedenkbuch der Ältesten der Stadt Berlin geführt. Als erste Frau wurde Anna Nemitz im Jahr 1953 geehrt.

Die Bedingungen, unter denen dieser Ehrentitel vergeben wird, wurden am 28. April 1953 durch eine Richtlinie des Abgeordnetenhauses neu geregelt. Seitdem können deutsche Einwohner Berlins ab Vollendung des 60. Lebensjahres diesen Titel erhalten, wenn sie mindestens 20 Jahre als Berliner Wahlbeamter oder in einem Ehrenamt der Berliner Verwaltung gewirkt haben. Außerdem soll es nicht mehr als 40 lebende Berliner Stadtälteste geben.[1]

Zwischen 1931 und 1947 wurden keine Titel zuerkannt. Die erste Verleihung des Ehrentitels nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte im Jahr 1948 an den Spandauer Bezirksbürgermeister Gottlob Münsinger. Von 1949 bis 1990 wurde der Titel nur in West-Berlin verliehen, der Ost-Berliner Magistrat ernannte keine Stadtältesten.

Die Ernennung zum Stadtältesten ist mit gewissen Privilegien verbunden. So werden sie durch den Senat als Ehrengäste zu Feierlichkeiten eingeladen, bekommen jeweils kostenlose Jahreskarten der Berliner Verkehrsbetriebe sowie das Berliner Amtsblatt. Zudem stellt das Land Berlin unentgeltlich Ehrengräber zur Verfügung, deren Kosten von den zuständigen Bezirksämtern getragen werden. Die Nutzungsdauer für den Stadtältesten und dessen Ehegatten liegt beim Doppelten der Regel-Ruhezeit. Dies geht auf einen Senatsbeschluss von 1952 zurück. Die weitere Grundlage bildet § 12, Abs. 6 des „Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins“ (Friedhofgesetz) vom 1. November 1995.

Bis November 2021 erhielten 271 Personen die Stadtältestenwürde.[2] Seitdem gab es keine neuen Ernennungen.

Liste der Stadtältesten von Berlin

Weblinks

Einzelnachweise