Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats

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Die Sonderverfahren (engl. Special Procedures) sind ein Mechanismus des UN-Menschenrechtsrats. Zu diesem Zweck werden einzelne Personen oder Gruppen zu Sonderberichterstattern (vgl. Liste von UN-Sonderberichterstattern), Arbeitsgruppen (en: working groups) oder unabhängige Experten (en: independent experts) ernannt. Je nach Mandat unterscheidet man zwischen geographischen (länderspezifischen) und thematischen Sonderverfahren. Zur Arbeitsweise der Sonderberichterstatter zählen auch Missionen vor Ort und öffentliche Berichte über die Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten oder Regionen.

Sonderberichterstatter zu Ländern

Im August 2018 gab es Sonderberichterstatter zu 8 Ländern:[1]

Unabhängige Experten gibt es zu folgenden vier Ländern:

Seit 2012 gab es unabhängige Experten zu folgenden Ländern:

Thematische Sonderverfahren

Im August 2018 gab es insgesamt 44 thematische Sonderverfahren, die entweder von einem Sonderberichterstatter, einem unabhängigen Experten oder einer Arbeitsgruppe betreut wurden.[5]

Sonderberichterstatter

Arbeitsgruppen

Unabhängige Experten

Einzelnachweise

  1. Special procedures Country visits. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).
  2. OHCHR | Special Rapporteur on Eritrea. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).
  3. OHCHR | Independent Expert on Côte d´Ivoire. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).
  4. OHCHR | Independent Expert on Haiti. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).
  5. Special procedures Country visits. Abgerufen am 15. August 2018 (amerikanisches Englisch).

Weblinks

Literatur

  • Maximilian Mertel, Die „Special Procedures“ des UNO-Menschenrechtsrates, Saarbrücken (VDM Verlag Dr. Müller) 2010, S 1-2; 4-5.