Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/07

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Ransomware-Wurm WannaCry

WannaCry-Sperrbildschirm

Der Computerwurm WannaCry hat eine Erpressungsmeldung auf dem Bildschirm eingeblendet. Abgesehen von Text ist darauf nur das einfache, stilisierte Bild eines Vorhängeschlosses zu sehen, und das Logo von Bitcoin. Schöpferische Höhe sehe ich persönlich da überhaupt keine: testcoches.es Screenshot von WannaCry. Darf ich das hochladen und in den Artikel zum Wurm einbauen? Ich frag sicherheitshalber mal vorher nach :) LG, --Worm&Virus (Diskussion) 23:50, 2. Jul. 2021 (CEST)

Die Datei gibt es schon, klar kann man die einbinden.--Chianti (Diskussion) 17:25, 5. Jul. 2021 (CEST)
Ah, die habe ich natürlich nicht gesehen, sonst hätte ich hier nicht gefragt :) Danke dir, LG, --Worm&Virus (Diskussion) 18:00, 5. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dann kann wohl die Erle gepflanzt werden. Chianti (Diskussion) 18:07, 5. Jul. 2021 (CEST)

URV

Entweder die Wikipedia begeht an mehreren Stellen massive Urheberrechtsverstöße, oder im Buch Die Templer - Ein Einblick und Überblick klaut sich "Dr. Meinolf Rode" (Exertal) ganze Artikel von uns und beansprucht für diese Inhalte selber das Urheberrecht für sich: [1] Was meint Ihr? --Mravunac (Diskussion) 14:44, 2. Jul. 2021 (CEST)

Bitte wirf mal einen Blick auf die letzten Seiten des Buches, dort findest du einen Nennung der CC-Lizenz und darüber Quellenangaben mit jeweiligen Perma-Link auf eine Version des jeweiligen Wikipedia-Artikels, sogar mit Nennung aller Autoren. Ich halte das so für mit der CC-Lizenz absolut konform. Wobei man da natürlich noch klarer schreiben hätte können dass sich die Lizenz auf die gesamten Texte des Buches beziehen. Problematisch sind höchstens die Bilder deren Zuordnung zu den Quellenangaben so nicht ganz klar ist, es ist wohl schlicht die Reihenfolge.--Naronnas (Diskussion) 15:32, 2. Jul. 2021 (CEST)
Und jetzt habe ich erst den Copyright-Vermerk ganz oben gelesen... Ja, die Widerspricht der CC-Lizenz, eigentlich hätte an dieser Stelle der Verweis auf die Lizenz stehen müssen. Sowas passiert wohl wenn man seine Bücher per Copy-and-Paste erstellt. Das macht es natürlich schwierig, ich denke man kann das Buch als unter CC-Lizenz stehend betrachten und den Copyright-Vermerk schlicht ignorieren.--Naronnas (Diskussion) 15:42, 2. Jul. 2021 (CEST)
(BK) Das wurde mir von der Google-Vorschau leider verwehrt, aber der einleitende Claim des Urheberrechts, auf den ich oben verwiesen habe, spricht vom Verfasser (Singular!) und bezieht sich auf "das Werk in allen seinen Teilen". Verwunderlich, daß das zulässig sein kann. --Mravunac (Diskussion) 15:44, 2. Jul. 2021 (CEST)
Sauber ist es auf jeden Fall nicht. Ich hätte bei dem Claim an Anfang zumindest einen Verweis auf die CC-Lizenz für einen (Groß-)Teil des Buches erwartet ("Teile dieses Werks stehen unter ... , ausgenommen davon sind..."). Dass der "Rest" des Buches (Titelbild, die fast leeren Seiten am Anfang) unter einer anderen, schützenden Lizenz steht sollte ja auch möglich sein.--Naronnas (Diskussion) 15:52, 2. Jul. 2021 (CEST)

Datei:EGF Logo vergleich.png

Hi, für den Artikel über die Eurogendfor (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gendarmerietruppe) habe ich das alte und das neue Wappen der Truppe nebeneinandergestellt und als neues Bild hochgeladen. Ich dachte mit dem Tag {{Wappenrecht}} wäre Lizenzrechtlich alles geklärt, aber anscheinend ist das nicht der Fall. Wie kann ich diesen Vergleich urheberrechtskonform gestalten, ohne dass das Bild gleich innerhalb von 7 Tagen gelöscht wird? Danke :)

Reos (Diskussion) 11:28, 5. Jul. 2021 (CEST)

"Lizenzrechtlich ist alles geklärt" - wie meinst du das? Du hast gar keine Lizenz angegeben, nur den Hinweis, dass möglicherweise nicht jeder dieses Wappen verwenden darf. Steht doch auch in dem Kasten darunter: "This deletion template was applied automatically by AntiCompositeBot because no copyright tag was detected.". Auf der Webseite von EUROGENDFOR steht nirgends, dass das Wappen gemeinfrei sei.
Die Kontaktadresse ist in Italien - laut c:Commons:Copyright rules by territory/Italy#Government works sind solche Werke erst nach 20 Jahren gemeinfrei. Ob die EUROGENDFOR aber eine "italienische Organisation" oder eine zwischenstaatliche mit Sitz in Italien ist und welchem Urheberrecht sie unterliegt, ist mMn ungeklärt.--Chianti (Diskussion) 16:38, 5. Jul. 2021 (CEST)
Danke dir. Das bedeutet also, ich kann das Wappen für die deutschsprachige Wikipedia nicht verwenden?
Viele Grüße Reos (Diskussion) 16:56, 5. Jul. 2021 (CEST)
Das bedeutet, dass du dich informieren solltest, ob EUROGENFOR eine supranationale Einrichtung ist oder italienischem Recht unterliegt. Ich zweifle nämlich daran, dass das ein "amtliches Werk" i.S.d. UrhG ist.
Dennoch könntest du die Datei auch auf der de-WP hochladen und es mit der Lizenz als "amtliches Werk" versuchen - gut möglich, dass es hier nicht gelöscht wird.--Chianti (Diskussion) 17:21, 5. Jul. 2021 (CEST)

Foto vor 1910

Hallo, bin gerade auf dieses Foto Datei:GrafRichardKönneritz.JPG, gestoßen (gemeinfrei 100 Jahre). Darf man das nach commons kopieren? Haben wir kein automatisches Programm, dass solche Fälle (wenn sie +/- eindeutig sind), automatisch nach commons verschiebt? edit: die Datei:Leonce Könneritz.jpg gilt wohl als 2001 veröffentlicht und daher darf die nicht rüberkopiert werden?? lG --Hannes 24 (Diskussion) 19:05, 13. Jul. 2021 (CEST)

@Hannes 24 zu Datei:GrafRichardKönneritz.JPG: Der Urheber ist aktuell (noch) unbekannt und auf Commons gilt die Regel von 120 Jahre, also erst 2030 auf Commons erlaubt. Datei:Leonce Könneritz.jpg könnte sicherlich nach Commons da alt genug. Kümmere ich mich gleich drum. Die Veröffentlichung 2001 würde ich hier nicht als Hindernis ansehen, da davon auszugehen ist, dass dieses Foto eines Parlamentariers schon zu Lebzeiten veröffentlicht wurde. --Raymond Disk. 08:23, 14. Jul. 2021 (CEST)
Danke, --Hannes 24 (Diskussion) 12:27, 14. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:54, 18. Jul. 2021 (CEST)

Bebilderung Abdurauf Fitrat

Hallo Leute,

im Rahmen erneuter Recherchen zu dieser Biographie bin ich auf ein paar Bilder gestoßen, die vielleicht, wenn denn möglich, eine nette Ergänzung für den Artikel wären. Ich bin aber überfragt, wie die diversen Rechtslagen erstens zu finden und zweitens im Endeffekt zu bewerten sind.

Die Bilder stammen teils aus dem Osmanischen Reich, teils aus dem Emirat Buchara, teils aus der Volksrepublik Buchara, teils aus der Sowjetunion. In den letzten drei Fällen ist zumindest geografisch gesehen in der Regel Usbekistan der Nachfolgestaat, teils womöglich Tadschikistan.

Die Bilder, die mich interessieren, sind auf https://greylib.align.ru/1128/aleksandr-dzhumaev-fitrat-afandi.html mit kurzen russischsprachigen Anmerkungen eingebunden. Von oben nach unten:

  • ein Titelblatt, Istanbul 1909
  • ein Titelblatt, Taschkent/Duschanbe, 1930
  • ein Foto, das schon auf Commons liegt
  • ein Foto "nach 1913", Fotograf wohl kaum zu eruieren
  • ein Foto von wichtigen Leuten der Volksrepublik Buchara, 1920
  • ein Foto von Fitrat und Elbek, angeblich 1926, hier mehr Angaben, die stimmen können oder flasch sein können
  • ein Foto aus der sowjetischen Archiv-/Straf-Akte, 1938, heute im Archiv des Nationalen Sicherheitsdiensts in Taschkent

Kann sich jemand zu einer Einschätzung durchringen, ob hier einzelne Dateien übernommen werden können und wenn ja, mit welchen Lizenz-Angaben?

Danke, LG, … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 22:32, 13. Jul. 2021 (CEST)

Das auf Commons kann auf jeden Fall in den Artikel eingebunden werden. Ansonsten kann man einige Bilder nach dem auf WP:BR#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden beschriebenen Verfahren zumindest in die de-WP übernehmen.--Chianti (Diskussion) 09:40, 14. Jul. 2021 (CEST)
„Das auf Commons“
ist auf Commons sehr wackelig, imho, denn es fehlt der Fotograf, es fehlt die Quelle. Wieso dann behauptet werden kann, dass für das Bild das usbekische Urheberrecht gelten soll, wenn es nicht viel eher dem Urheberrecht des Russischen Kaiserreichs unterliegt, das sollte im Auge behalten werden.
Wir hier bei WP:DE könnten „pragmatisch“ das Bild als {x{Bild-PD-alt-100}} hochladen und verwenden, bei Commons müsste es „pragmatisch“ 120 Jahre alt sein.
Und für die anderen Bilder müsste "man" auch jeweils eine Einzelfallbetrachtung machen, das ist keine triviale Angelegenheit, denke ich mal.
--Goesseln (Diskussion) 10:45, 14. Jul. 2021 (CEST)

Sowjetisches Urheberrecht ist nicht trivial, siehe Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder --M@rcela Datei:Miniauge2.gif 11:17, 14. Jul. 2021 (CEST)

Danke für diese Einschätzungen. Wird wohl eher nix, aber fragen wollte ich. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 23:22, 15. Jul. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:53, 18. Jul. 2021 (CEST)

Dürfen Benutzerseiten öffentlich ins Netz gestellt werden?

Ich stolperte gerade über diesen Klon wikipedia.de.nina.az von Benutzer:Schlesinger/Sammlung Hasso Plattner. Was ist das und dürfen die alle auch über NOINDEX eigentlich nicht öffentliche Inhalte spiegeln? Siehe Googlesuche [2] Ich möchte eigentlich nicht dass beispielsweise meine Benutzerseiten für alle frei ins Netz gestellt werden, das führt die Kennzeichnung mit NOINDEX ad absurdum. Wenn das erlaubt sein sollte werde ich alle Inhalte meiner Seiten löschen lassen. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:12, 14. Jul. 2021 (CEST)

Das mag vielleicht unhöflich (NOINDEX richtet sich sowieso nur an bestimmte Massendienste, wie Suchmaschinen) sein, ist aber vollkommen zulässig. Du veröffentlichst jeden Beitrag in der Wikipedia unter der Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported, die eine freie Weiternutzung durch Dritte gerade ausdrücklich erlaubt - unter einigen Beschränkungen, die aber die Freiheit eher ausgestalten und sichern, als beschränken. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:23, 14. Jul. 2021 (CEST)
Unhöflich, es gab mal ein Meinungsbild zur Kennzeichnung mit NOINDEX, um den Benutzenamensraum vor einer derartigen Verbreitung zu schützen. Insbesondere auch die von Minderjährigen oftmals gedankenlos eingetragenen privaten Daten sollten dadurch vor einem leichten Zugriff besser geschützt werden. Klar das ist nicht wirklich „sicher“ und NOINDEX ist auch kein Schutzwall. Trotzdem sollte so etwas nicht in dem Umfang erlaubt sein. Artikel Klonen ist eine Sache aber bei Benutzerseiten sehe ich das anders. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:33, 14. Jul. 2021 (CEST)
Zur urheberrechtlichen Seite: nein, in der Form dürfen die das nicht, weil sie keine Angaben zu Lizenz und den Autoren (z.B. über eine Versionsgeschichte) machen. Würden sie das tun, dürften sie das selbstverständlich, siehe Syrcro. Im roten Kasten unten steht fett: "Wenn Du nicht möchtest, dass Dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann veröffentliche die Änderungen nicht."--Chianti (Diskussion) 18:11, 14. Jul. 2021 (CEST)
eigentlich sollte man erwarten, das „wp“ (wer immer dafür zuständig ist) auch dafür Sorge trägt, dass NOINDEX auch eingehalten wird. Auf dem BNR werden auch Dinge geschrieben, die nicht für die (breite) Öffentlichkeit bestimmt sind. Wenn man/frau/div dann noch im Hinterkopf haben muss, was man jetzt off topic so schreibt/schreiben kann/soll/darf, dann ist das mMn ziemlich lästig. Wenn wp klar definiert, das die Seite nicht zur Veröffenlichung bestimmt ist, dann muss das auch durchgesetzt werden! (bewusst fett). Klar gibt es dann vll noch schwarze Schafe, die sich nicht dran halten, aber das muss die Ausnahme sein. lG --Hannes 24 (Diskussion) 18:34, 14. Jul. 2021 (CEST)
1. WP hat nirgendwo "klar definiert, dass Benutzerseiten nicht zur Veröffentlichung bestimmt" seien. Auch nicht im MB.
2. das ist keine Urheberrechtsfrage mehr und darum hier falsch, bitte auf WP:Projektdiskussion oder einer anderen passenden Funktionsseite weiterdiskutieren.--Chianti (Diskussion) 19:10, 14. Jul. 2021 (CEST)
wikipedia.de.nina.az wurde bereits im Mai auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/live-Spiegel als Live-Spiegel, der die Lizenz nicht einhält, eingetragen. Nur einer von vielen Fällen. Verfolgt wird so etwas kaum; die Lizenz wird ja nicht von der Wikimedia Foundation vergeben, sondern von den einzelnen Autoren für ihre jeweiligen Texte/Bilder, d.h. wenn so ein Live-Mirror die Lizenz nicht einhält, müsste man sich als Textautor wohl selbst dort beschweren. Wie andere schon schrieben, sind solche Weiternutzungen aber grundsätzlich zulässig, das gilt auch für Benutzerseiten, wenn die Lizenz eingehalten wird. Du veröffentlichst auch alle Inhalte deiner Benutzerseite zur freien Weiternutzung durch jedermann unter CC-BY-SA. NOINDEX ist mehr als unverbindliche Bitte an Suchmaschinen zu verstehen; ein technisches Hilfsmittel, um die entsprechenden Seiten nach Möglichkeit nicht ganz so öffentlich zu machen, mit der Lizenz hat das aber nichts zu tun. Gestumblindi 21:45, 14. Jul. 2021 (CEST)
PS: Die Marke "Wikipedia" ist allerdings von der Wikimedia Foundation geschützt. Diese darf nicht ohne ihre Erlaubnis verwendet werden. Wenn ein (Live)-Spiegel also mit "Wikipedia" auftritt, könnte die WMF das unterbinden; hat sie in der Vergangenheit, glaube ich, auch schon gemacht. Bin mir aber nicht sicher, wen man hier aktuell anpingen/anschreiben müsste; Gnom wüsste es wohl. Gestumblindi 22:00, 14. Jul. 2021 (CEST)
Dazu muss man an trademark@wikimedia.org schreiben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:07, 14. Jul. 2021 (CEST)
Eigentlich müssen WMF/WMDE sowas verfolgen, weil sie sonst den Schutz der Marke riskieren. --M@rcela Datei:Miniauge2.gif 22:13, 14. Jul. 2021 (CEST)

Dankeschön für die Antworten, auch wenn mir das nicht wirklich hilft, und sorry wenn es hier falsch ist, aber ich wusste nicht wohin damit. Es ist aber so, dass die Wikipediabenutzerseiten eigentlich nicht bei google & co angezeigt werden, dieser Spiegel aber scheinbar eine sehr hohe Priorität besitzt und zudem das NOINDEX, selbst wenn es explizit in den Seiten vermerkt ist, ignoriert, so dass ich das bei einer Suche nach Hans Vent Menschen am Strand hasso plattner sofort mit angezeigt bekam (bei mir an Position 5 der Liste). Da ich den Inhalt dieser Seite teilweise mit erstellt habe, hat mich das doch ziemlich verwundert. Derzeit ist es aber noch ein „Entwurf“ und es dauert eigentlich noch ein wenig ehe es tatsächlich in den ANR kommt. Es geht nicht um den Inhalt der für den Artikel bestimmt ist und damit später auch für eine normale Weiternutzung, der Entwurf jedoch enthält teilweise auch Hinweise an Schlesinger oder von ihm an mich, und die gehören nicht ins Netz. Meine Benutzerseiten habe ich jetzt teilweise löschen lassen oder die Inhalte ausgeblendet oder entfernt. Dafür eine Projektdiskussion zu eröffnen halte ich für sinnlos, das findet doch kaum jemand und wird auch kaum helfen. Eine andere „passende“ Funktionsseite fällt mir nicht ein. Mir ging es darum „kompetente“ Mitautoren zu fragen, die sich mit solchen Dingen auskennen und nicht eine ausgedehnte Diskussion zu führen zu der jeder seinen Senf dazugibt, manche setzen bewusst INDEXIEREN auf ihre Benutzerseiten, die sehen das natürlich anders und die Diskussion würde ausufern aber zu nichts führen. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 06:46, 15. Jul. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:51, 18. Jul. 2021 (CEST)

Unfreier Windows-11-Screenshot NUR in Wikipedia

Hey liebe Community,

ich möchte einen unfreien 8K-Screenshot von Windows 11 in die Wikipedia einbinden (NICHT Commons!). Gibt es da was zu beachten (auch bzgl. Templates)? Ich habe gesehen, dass Artikel über ältere Windowsversionen auch unfreie Screenshots aufzeigen, deswegen wollte ich mal fragen.

Danke, --PantheraLeo1359531 😺 07:58, 18. Jul. 2021 (CEST)

Eigentlich gibt es keine unfreien Bilder in der de-Wiki. Es wird teilweise behauptet, dass keine Schöpfungshöhe bestände, was man m.E. anzweifeln kann. Wenn der Screenshot nur freie Bilder oder einfachste Symbole zeigt, kannst du dich an bestehenden Windows-Screenshots orientieren. --Magnus (Diskussion) 08:25, 18. Jul. 2021 (CEST)
Okay, vielen Dank :) --PantheraLeo1359531 😺 09:24, 18. Jul. 2021 (CEST)
"Nur für Wikipedia" geht nicht, die Inhalte hier müssen schon frei sein.
Bei solchen Screenshots kommt es dann halt darauf an, was genau darauf abgebildet ist. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 12:40, 18. Jul. 2021 (CEST)
In der englischschsprachigen Wikipedia ist so etwas (limitiert, in geringer Auflösung, mit definiertem Illustrationszweck) als "fair use" möglich, hier aber nicht, sofern Schöpfungshöhe besteht. Gestumblindi 13:57, 18. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:47, 18. Jul. 2021 (CEST)

Medienbilder mit Copyright-Vermerk

Für den neuen Artikel Hochwasser in West- und Mitteleuropa 2021 wäre ein auf der Homepage des Kantons Aargau (https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_169220.jsp) für Medien freigegebenes Bild, das im staatlichen Auftrag hergestellt wurde, nützlich. Bei der Verwendung ist der Copyright-Vermerk «KFS Kanton Aargau» erforderlich. Darf eine solche Datei auf Commons hochgeladen werden? --Arkelin (Diskussion) 10:28, 18. Jul. 2021 (CEST)

Ich finde auf der Seite keinen ausdrücklichen Hinweis auf eine freie Lizenz. --Magnus (Diskussion) 10:34, 18. Jul. 2021 (CEST)
Allein die Tatsache, daß jemand dort "copyright" schreibt, zeugt davon, daß die keine Ahnung von Urheberrecht haben. Die bilder sind gesetzlich geschützt, wir können sie nicht verwenden. M@rcela Datei:Miniauge2.gif 11:18, 18. Jul. 2021 (CEST)
"im staatlicher Auftrag hergestellt" bedeutet auch in der Schweiz nicht gemeinfrei. Art. 5 URG der Schweiz: "Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlas­se [...] b. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Ver­waltungen". Nicht geschützt sind also ausschließlich die angeführten Textwerke.--Chianti (Diskussion) 12:38, 18. Jul. 2021 (CEST)
OK. Vielen Dank für die Kommentare. --Arkelin (Diskussion) 13:14, 18. Jul. 2021 (CEST)

Man kann natürlich trotzdem dort nachfragen, ob einzelne Bilder unter einer freien Lizenz freigegeben werden können. --Ailura (Diskussion) 13:58, 18. Jul. 2021 (CEST)

Siehe für diesen Fall Wikipedia:Textvorlagen#Bild. Gestumblindi 14:02, 18. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:46, 18. Jul. 2021 (CEST)

Logos Panamerikanische Spiele

Servus zusammen, ich bin leider in dem Thema nicht sehr tief drin, daher würde ich hier mal um die Einschätzung der Community und Experten bitten: wir haben bei einigen der neueren Panamerikanischen Spielen die Logos in der Infobox, z.B. das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Panamerikanische_Spiele_2011_Logo.svg. In der Beschreibung steht sogar netterweise noch "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber unbekannt", dazu kein Datum. Da ich gerade eh dabei bin, die Infoboxen vereinheitlichen, stelle ich mir die Fragen, ob ich hier und hier lieber die Logos entferne...--Alex muc86 (Diskussion) 14:57, 19. Jul. 2021 (CEST)

Diese Logos, die zweifellos Schöpfungshöhe erreichen, gehören eigentlich ganz gelöscht.--Chianti (Diskussion) 16:08, 19. Jul. 2021 (CEST)
Damit hast du mir schon meine Anschlussfrage geklärt. Sollte hier bis morgen keine gänzlich andere Meinung eintrudeln, werde ich die passenden Löschanträge stellen. Dank und Gruß --Alex muc86 (Diskussion) 16:09, 19. Jul. 2021 (CEST)
Menschliche Darstellung, damit klar SH. --M@rcela Datei:Miniauge2.gif 19:06, 19. Jul. 2021 (CEST)
Sehe ich auch so. Die beiden hier verlinkten Logos haben SH. Die müssen leider gelöscht werden.
Bitte aber jetzt keine Massenlöschaktionen, das muss nämlich immer im Einzelfall geklärt werden. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 19:32, 19. Jul. 2021 (CEST)
Es geht um zwei Logos, das ist keine "Masse".--Chianti (Diskussion) 01:27, 20. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:05, 22. Jul. 2021 (CEST)

bearbeitetes Lied

b:Liederbuch/ Agnus Dei#Ökumene und Datei:O Lamm Gottes unschuldig.mid enthalten die 1973 von der ökomenischen Arbeitsgemeinschaft vereinheitliche Fassung des historischen Liedes. Dabei scheinen verschiedene vormalige Fassungen eingeflossen zu sein, so stimmt die Rythmik bis vor dem "Erbarme Dich" fast ohne Abweichung (einzige wirkliche ist die Punktierung beim "müssten") und mit einer vorrigen Fassung überein. Auch die Melodie ist soweit ich das erkennen kann aus früheren Fassungen zusammengesetzt. Ist das so ok? Habitator terrae Erde 14:09, 20. Jul. 2021 (CEST)

§ 3 UrhG: "Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt."--Chianti (Diskussion) 16:56, 20. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:03, 22. Jul. 2021 (CEST)

Kollauer Chronik

Ist ein Bild des Covers der Kollauer Chronik gemeinfrei? (etwa so wie hier: https://pictures.abebooks.com/inventory/20774567647.jpg) Und auch ein Bild der ersten Seite (auf welcher lediglich Informationen wie Titel und Autor angegeben sind)? Bücher sind erschienen bis 1938 und zumindest einer der Autoren starb erst 1960. Dann bleibt die Frage nach der Schöpfungshöhe. Hab auf Commons einige ähnlicher Buchcover gesehen aber wollte noch einmal sichergehen. --Nexo20 (Diskussion) 12:58, 21. Jul. 2021 (CEST)

@Nexo20: Ja, das ist unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:12, 21. Jul. 2021 (CEST)
+1, das Buchcover und auch Titelseite haben keine Schöpfungshöhe. Nur zur Sicherheit: trotzdem nicht das verlinkte Bild hochladen, sondern den Einband selbst fotografieren.--Chianti (Diskussion) 14:11, 21. Jul. 2021 (CEST)
Ja, natürlich! --Nexo20 (Diskussion) 15:43, 21. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:03, 22. Jul. 2021 (CEST)

URV bei Werbegraphik?

Hallo - ich bin auf dieses Foto File:CrüwellMekka.jpg gestossen. Ich fürchte das ist eine URV, da bei dem Datensatz keine Freigabe durch den Rechteinhaber zu entdecken ist. Oder lieg ich da falsch. --HelgeRieder (Diskussion) 12:37, 22. Jul. 2021 (CEST)

Service: Das Bild stammt von einer Website die alte Poster verkauft. Dort finden sich die Angaben "Artist unknown" und "Jahr 1939". So vermutlich noch nicht gemeinfrei (70 Jahr nach dem Tod, wenn der Künstler 70 wurde und mit 30 das Plakat gestaltete, dann wird das erst ca 2030 2050 gemeinfrei).--Naronnas (Diskussion) 13:56, 22. Jul. 2021 (CEST)
Eher 2050. Der Künstler wäre in Deinem Beispiel 1980 gestorben, von da nochmal 70 Jahre. Die Angabe des Urhebers ist da und auch bei File:Indianer.jpg sicher nicht korrekt. Interessant auch die unterschiedlichen Lizenzen :) --Erastophanes (Diskussion) 14:40, 22. Jul. 2021 (CEST)
Da hatte ich mich verrechnet und dann leider doppelt "korrigiert"[3]. Ja, 2050 sollte korrekt sein.--Naronnas (Diskussion) 09:40, 23. Jul. 2021 (CEST)
Nein, du liegst richtig.--Chianti (Diskussion) 16:30, 22. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chianti (Diskussion) 19:05, 24. Jul. 2021 (CEST)

Wie hier vorgehen?

Hallo Leute, ich bin gerade etwas überfordert, wie mit einem relativ offensichtlichen Urheberrechtsverstoß weiter umzugehen ist, da der Artikel inzwischen weiter überarbeitet wurde und die URV nicht mehr so eklatant ist. Es handelt sich um diesen Artikel, der bis zu dieser Version praktisch wortgleich war mit dieser Quelle. Danke schonmal, --217.239.4.73 12:45, 12. Jul. 2021 (CEST)

Das Vorgehen steht in Wikipedia:Urheberrechte beachten#Urheberrechtsverletzungen (URV).--Chianti (Diskussion) 18:47, 13. Jul. 2021 (CEST)

Logo vom Klubrádió

Erreicht das Logo vom Klubrádió wirklich keine Schöpfungshöhe? Ich war unsicher, als ich die Änderung im Artikel sichten wollte, daher meine Frage. --JasN (Diskussion) 22:29, 16. Jul. 2021 (CEST)

Meiner Ansicht nach klar Schöpfungshöhe. Insbesondere da es in Wikipedia:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht heißt: " Es wird das restriktivste Recht zugrunde gelegt" und nach österreichischer Rechtsprechung ist die erforderliche Schöpfungshöhe derart niedrig, dass eine Kombination von Tierfigur und Text auf jeden Fall Urheberrechtsschutz genießt (das obige Logo ist "eine eigentümliche geistige Schöpfung, also ... ein Werk der bildenden Künste iSd § 3 UrhG - hier in Form einer Gebrauchsgraphik", die "aus zwei in verschiedenen Schriftarten gesetzten Worten besteht, ... Individualität und eigentümliche Charakteristik wesentlich aus der unterschiedlichen Gestaltung und speziellen Kombination seiner beiden Elemente gewinnt" 4Ob159/99g).--Chianti (Diskussion) 00:36, 17. Jul. 2021 (CEST)
Die Auslegung, dass wir bei Logos zwingend österreichisches Recht anwenden, ist kein Konsens. SH hat das Logo aber dennoch.
Zudem liegt das Logo auf Commons, da gilt eh das Recht des Herkunftslandes + das der USA und nach US-Recht hat das definitiv ebenfalls SH. Von ungarischem Recht hab ich leider keine Ahnung, ist aber in diesem Fall ja auch schon egal. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 21:00, 17. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chianti (Diskussion) 11:02, 27. Jul. 2021 (CEST)

Ratzeburger Gobelin-Zyklus

Ich würde gern die Zitate von Ewa Poradowska Werszler kenntlich machen. Geht das? Wenn ja, bitte ich um Auflösung des URV-Bausteins. Im Übrigen beschäftigt mich die Frage, ob wirklich alle Zitate "Schöpfungshöhe" haben und also unter Urheberrecht fallen. Z.B. beim letzten Zitat könnte man Zweifel haben. Es werden nur Tatsachen mitgeteilt. --Egonist (Diskussion) 16:18, 15. Jul. 2021 (CEST)

Sorry, aber einen wegen URV woanders administrativ gelöschten umfangreichen Text hier 1:1 einzustellen, das geht nicht.--Chianti (Diskussion) 18:45, 15. Jul. 2021 (CEST)
Außerdem ist eine URV nicht einfach damit beseitigt, indem man die Textpassagen als Zitate kennzeichnet. Man darf längere Texte nur dann zitieren, wenn man sich inhaltlich damit auseinandersetzt. Wenn die Textstellen nur zur Beschreibung der Motive von Wandteppichen dienen sollen, dann ist das wie wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Bild alleine zur Illustration in den Artikel einbindet. Um ein WP:Textplagiat zu vermeiden, braucht es entweder die Genehmigung der Autorin für den Originaltext oder man formuliert es mit eigenen Worten.--Chianti (Diskussion) 19:01, 15. Jul. 2021 (CEST)
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Zitaten ist nach geltendem deutschen Zitatrecht zulässig, nur hier in der Wikipedia nicht erwünscht. Großzitate sind nur auf de.Wikiversity zulässig. --M@rcela Miniauge2.gif 21:03, 16. Jul. 2021 (CEST)
Ich hätte besser "wenn sie inhaltlich in den Artikeltext eingebunden sind" schreiben sollen, siehe WP:Zitate#Grundsätze. Eine inhaltliche Auseinandersetzung im Sinne von WP:TF soll natürlich nicht sein.--Chianti (Diskussion) 00:44, 17. Jul. 2021 (CEST)

Quellennachweis erforderlich?

Ich möchte einen Artikel über meinen Großonkel Hugo Krueger (Manager) schreiben und dazu natürlich auch ein Foto veröffentlichen. Im Internet gibt es nur wenige und kleine, schlecht aufgelöste Fotos, die ich sicherlich auch nicht so einfach "klauen" darf. Aber in unseren Familienalben gibt es einiges, was brauchbar wäre.

Ich befürchte nur: wenn ich solch ein Foto einscanne und benutze, kommt gleich jemand und meckert, ich müsste erst mal nachweisen, dass die abgebildete Person wirklich Hugo Krueger ist. Und was mache ich dann? --Plenz (Diskussion) 20:48, 16. Jul. 2021 (CEST)

Ich befürchte eher, daß du nachweisen sollst, wer der Fotograf war und ob er oder die Erben (wer?) einer Veröffentlichung zustimmen. Am einfachsten wäre es, wenn du der Fotograf wärest. Ob die dargestellte Person wirklich Felix Mustermann ist, wird eher selten hinterfragt und bei einem altgedienten Mitarbeiter wie dir würde ich das ohnehin für unmöglich halten, daß du uns ein Fake unterjubeln willst. --M@rcela Datei:Miniauge2.gif 21:01, 16. Jul. 2021 (CEST)
Deinen eigenen Angaben zufolge hat Hugo Krueger (Manager) von 1887–1964 gelebt. Wenn er 1937 in der vollen Blüte seines Schaffens stand und von ihm daher ein schönes Porträt geknipst wurde, dann ist es gut möglich, dass der unbekannte (???) Knipser im Zweiten Weltkrieg gestorben ist, oder der Knipser war damals 30 und hat bis 1987 gelebt. Letzteres wäre gut für ihn und schlecht für dein Foto, weil PD-old-70 dann erst 2058 erfüllt wäre, also noch ein bisschen hin.
--Goesseln (Diskussion) 23:31, 16. Jul. 2021 (CEST)
Ja, also "dass die abgebildete Person wirklich Hugo Krueger" ist, wird wohl nicht in Frage gestellt. Zur urheberrechtlichen Frage: Am einfachsten wäre es wirklich, wenn du von einem der Bilder in Familienalben weisst, wer der Fotograf war, und ausserdem seine Lebensdaten kennst und weisst, dass er vor mehr als 70 Jahren gestorben ist. Dann einfach mit den entsprechenden Angaben inkl. Lebensdaten als PD auf Commons hochladen. (Das Copyright in den USA bzw. URAA könnte noch reinpfuschen, aber da finden wir wohl eine Lösung; im schlimmsten Fall hierher nach de-WP übertragen). Gestumblindi 12:36, 17. Jul. 2021 (CEST)
Urheberrecht? Ich glaube nicht, dass bei der Verwendung des Fotos [4] lange nach Urheberrechten gefragt wurde. --Plenz (Diskussion) 13:01, 17. Jul. 2021 (CEST)
Hier nehmen wir es mit dem Urheberrecht halt genau. Gestumblindi 21:15, 17. Jul. 2021 (CEST)
OK. Und in der Praxis? Wie gesagt, handelt es sich um meinen Großonkel, und Fotos befinden sich im Familienbesitz. Der jeweilige Fotograf ist inzwischen gestorben, wer auch immer es war, das steht absolut fest. Das einfachste wäre, ich behaupte, das Foto hätte mein Vater geschossen, und ich als sein Nachkomme wäre mit der Veröffentlichung einverstanden. Wäre das eine gangbare Möglichkeit? --Plenz (Diskussion) 19:40, 18. Jul. 2021 (CEST)
Im Prinzip ja. Niemand wird dir das Gegenteil beweisen können - es sei denn, es ist doch ein Foto aus einem professionellen Fotostudio und plötzlich tauchen die Erben des Fotografen mit einer Rechnung auf... Für Freigaben durch Erben der Rechte gibt es auf Commons eine Auswahl von Lizenzvorlagen. Wenn du beispielsweise als Alleinerbe deines Vaters ein Foto, das er gemacht hat, unter eine freie Lizenz stellen möchtest, käme unter anderem {{Cc-by-sa-4.0-heirs}} dafür in Frage. Gestumblindi 19:44, 18. Jul. 2021 (CEST)

Einzelnachweis(e)

Habe das Unternehmen 4 bis 5 mal korrekt kontaktiert, weil ich dieses Unternehmen als Einzelnachweis(e) nutzen möchte oder muss, leider haben die mir keine Antwort gegeben. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit etwas auf einem Wikipedia Artikel etwas zu schreiben ohne Einzelnachweis(e)? :) Gruß, Wname1 (Diskussion) 09:33, 31. Jul. 2021 (CEST)

@Wname1 Ohne jetzt deine geplanten Einzelnachweise zu kennen: Du braucht keine Genehmigung, um einen Einzelnachweis zu setzen, der in der Regel ja nur aus einem Weblink/dem Name der Zeitschrift und der Überschrift besteht. --Raymond Disk. 09:49, 31. Jul. 2021 (CEST)
@Raymond Wie und wo sollte dieses Thema EU-Austritt des Vereinigten Königreichs auf dieser Seite geschrieben?
Im Jahr 2016, bzw. im Januar/Februar 2016, war der Zähringer mehrfach auf der Seite des Magazins The Spectator. Dies war eine Seite von The Spectator, auf der man die Online-Gespräche selbst (ohne zu bezahlen) über eine Abstimmung darüber schreiben konnte, ob Großbritannien in der EU bleiben oder vielleicht austreten möchte. Dann schrieb der Zähringer an The Spectator online, dass Zürich wohl das sei, was Premierminister David Cameron klären sollte. Soweit die Zähringer wissen, informierte The Spectator daraufhin Premierminister David Cameron, vielleicht über Zürich nachzudenken. Den Informationen zufolge hat Premierminister David Cameron Personen nach Zürich geschickt, um dies zu überprüfen. Dann kamen die Leute nach London zurück und informierten Premierminister David Cameron, dass es wirklich Zürich sei. Premierminister David Cameron entschied, am 23.06.2016 eine Wahl abzuhalten.
Diese Information, dass es sich um Zürich handelt, stammt von der Zähringer. Die Landsmannschaft Zaringia Heidelberg hatte eine Person, die ein bisschen (40%) wie Nigel Farage aussieht, aber 20 Jahre jünger als Farage. Zu sehen ist er auf der Website www.xing.com unter dem Namen Simon Jaenicke.
Den mindestens drei Hamburger Airbus-Leute (einer aus Schleswig-Holstein (Kiel, Friedrich Kerchnawe) (CDU), Artur-Norbert Koepp aus dem Nordosten Polens (CDU) und ein Mann aus Kolumbien (Sozialpartei der nationalen Einheit oder mehr links) und seiner Frau aus Russland (ebenfalls Airbus-Mitarbeiterin) war auch für den Zähringer unangenehm er war selber Mitglied bei der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Der Zähringer wollte durch den Brexit, dass Airbus Probleme mit den Tragflächen bekommt, die in Großbritannien hergestellt werden. Gruß, Wname1 (Diskussion) 11:52, 31. Jul. 2021 (CEST)
Wenn du diesen Sachverhalt in einem Wikipedia-Artikel unterbringen willst, z.B. in dem zum EU-Austritt des Vereinigten Königreichs, solltest du das vorher auf der Diskussionsseite des Artikels vorstellen, nicht hier. Allerdings bräuchtest du dafür verlässliche Quellen, die für andere nachvollziehbar und nachprüfbar sind.--Chianti (Diskussion) 15:54, 31. Jul. 2021 (CEST)
@Chianti Quellen vom The Spectator hatte ich leider nicht erhalten obwohl ich die öfters kontaktierte. Aber Quellen die nichts mit dem The Spectator zu tun haben, wären für mich sehr gut möglich. Ich würde natürlich erst dann damit Anfang, wenn ich ausreichende Informationen/Quellen bestehen/habe und diese auf Diskussion:EU-Austritt des Vereinigten Königreichs sichtbar machen um zu klären ob dies akzeptabel ist. Gruß, Wname1 (Diskussion) 18:39, 31. Jul. 2021 (CEST)
Gut. Da das keine Urheberrechtsfrage im eigentlichen Sinne ist, setzte ich das damit auf erledigt.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Chianti (Diskussion) 19:43, 31. Jul. 2021 (CEST)

Heute stirbt hier Kainer

Hallo, ein Benutzer hat hier Filmplakate eingestellt. Das ist m.E. doch wegen der Bildrechte nicht erlaubt. Vielleicht könnte jemand mal einen Blick darauf werfen. Danke! Gruß, --Thomas Dresler (Diskussion) 17:20, 28. Jul. 2021 (CEST)

Die Dateien auf Commons haben alle bereits den entsprechenden Baustein "no permission since", insofern hat sich bereits jemand darum gekümmert. Entweder die Genehmigung des Rechteinhabers wird dort nachgereicht oder die Dateien werden gelöscht.--Chianti (Diskussion) 19:45, 28. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:45, 3. Aug. 2021 (CEST)

Links zur englischen Wikipedia

In der englischen Wikipedia, die nicht nach EU/DACH Regeln arbeitet, wird etwas großzügiger mit Bild-Rechten umgegangen. In einem Artikel über ein bestimmtes Bild (z.B. ein berühmtes Foto) wird dann das besprochene Bild gezeigt und dies mit "Fair Use", "Minimal Use", etc. begründet. Diese Bilder kann man offensichtlich *nicht* direkt in der deutsche Wikipedia anzeigen, wenn sie nicht den DACH Regeln entsprechen.

Unter Hilfe:FAQ_Rechtliches#Externe_Links_zu_Seiten_mit_strafbarem_Inhalt_–_erlaubt_oder_verboten? steht, dass man keine Weblinks auf Seiten, die Urheberrechte verletzen, einfügen darf/soll.

Die englische Wikipedia verletzt, zumindest relativ zum (US-englischen) Urheberrecht, aus dem sich ihre Regeln ableiten, keine Rechte. Daher meine Frage für ein englisches "Fair Use" Bild: Ist es OK wenn ich einen Link (als externer Link) auf ein Bild in der englischen Wikipedia unter Weblinks liste? Danke! --RalphKink (Diskussion) 17:08, 29. Jul. 2021 (CEST)

Natürlich, das ist ja kein "verbotener Inhalt" und geschieht mit {{Commonscat}} manchmal automatisch. Man kann solche Bilder auch in höherer Auflösung extern verlinken, siehe z.B. Marcus Wills, der Abschnitt Medienikone#Abbildungen oder Liste der teuersten Gemälde (wo zufälligerweise der oberste Link in der Liste einer auf ein solches Commons en-WP-Fair-Use-Bild ist).--Chianti (Diskussion) 18:11, 29. Jul. 2021 (CEST)
Fair Use-Inhalte werden üblicherweise nicht auf Commons hochgeladen, sondern in die en-wp. Und Links in anderes Sprachversionen sind generell problematisch, unter anderem weil Wikis keine zulässigen Belege sind. --Ailura (Diskussion) 20:02, 29. Jul. 2021 (CEST)
Hab mich getäuscht, es liegt auf en-WP. Und es ist ja kein "Beleg" für eine Aussage im Artikel.--Chianti (Diskussion)
Danke für die Klarstellung - vielleicht bin ich nach lesen der ganzen Copyright Artikel und FAQs im Autorenportal etwas über-vorsichtig geworden :-) --RalphKink (Diskussion) 18:55, 29. Jul. 2021 (CEST)
Wenn du vorsichtig geworden bist, hast du das Wesentliche wohl verstanden. --DWI 21:22, 29. Jul. 2021 (CEST)
Die Aussage von Ailura "Und Links in anderes Sprachversionen sind generell problematisch, unter anderem weil Wikis keine zulässigen Belege sind." ist im Zusammenhang mit verlinkten Bildern völliger Unsinn, wie Chianti hier im besagten Einzelfall auch schon angerissen hat. Mir ist in meiner bisherigen über einem Jahrzehnt andauernden WP-Arbeit in diversen WP-Sprachversionen bis dato nicht ein einziger Fall begegnet, in dem ein Bild in der Funktion eines Belegs im Artikel zu finden war. Davon abgesehen, sind Links zu Wiki-Schwesterprojekten die Regel. Mit wenigen Ausnahmen ist fast jedes bei deWP eingebundene Bild nur ein Link zu Commons. Darüber hinaus haben wir häufig Links zu Wiktionary, W-Voyage etc. Und kein Weblink und/oder Beleglink ist schließlich eine URV, egal ob, das Linkziel nur Text oder Text mit Bildern oder eben nur aus Bildern besteht.---Ciao • Bestoernesto 21:09, 3. Aug. 2021 (CEST)
Ich glaube es wäre grundsätzlich sinnvoller, in den bekannten Bild-Infoboxen einen externen Link auf eine tatsächlich zitierbare externe Seite zu setzen. --Ailura (Diskussion) 21:17, 3. Aug. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:45, 3. Aug. 2021 (CEST)

b:Stenografisches_Wörterbuch/_Wiener_Urkunde_(1968)

Moin zusammen,

auf Wikibooks könnten wir ein wenig Hilfe zum Thema Urheberrecht gebrauchen; wenn sich jemand in der Lage sieht, herzlichen Dank vorab.

Die Sache ist etwas komplex. Es geht um oben angegebene Seite und deren Quelle/n. Bewusst plural, da sie einmal aus AT ([5]) verfügbar sind, nach österreichischem Urheberrechtsgesetz §7(Vgl. [6]) gemeinfrei (analog DE UrhG §5, vgl. [7]). Eine einigermaßen glaubhafte Quelle, die dies bestätigt gibt es ebenfalls: b:Spezial:Diff/953275/953278. Klar das ganze ist noch kein OTRS-Ablauf (heißt inzwischen glaube ich VTRS?), aber immerhin. Es gibt (gäbe, ein Online-Abruf ist nicht möglich) sie aber auch aus Deutscher Quelle Gemeinsames Ministerialblatt Ausgabe Nr. 15/1968. Dort gibt es nun die Seite https://www.gmbl-online.de/leistungsschutzrecht/ mit der die Rechte vorbehalten werden.

Wie ist die Meinung? Gibt es Präzedenzfälle? Leider wusste ich nicht, wonach ich suchen sollte. Löschen oder Behalten? VTRS-Verfahren durchführen?

Vielen Dank und viele Grüße --HirnSpuk (Diskussion) 02:26, 3. Jul. 2021 (CEST)

Gemeinfreiheit nach § 7 Abs. 1 UrhG(AT) ist gegeben, nach deutschem Urheberrecht gehe ich eher von § 5 Abs. 2 also mit Änderungsverbot aus - oder gar nach Abs. 3 - also eben nicht gemeinfrei - UrhG (DE) aus. Die (Mit-)Urheber waren Deutsche und Österreicher gemischt. https://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7274443&cHash=7bac30d0b7&src=redirect Sieht so aus, dass die Wienert Urkunde in Deutschland nicht amtlich veröffentlicht, sondern nur als Normwerk in Bezug genommen wurde. Hat jemand einen Digitalen oder anlogen Zugang zum GMBl 1968? sуrcrо.ПЕДИЯ 12:00, 5. Jul. 2021 (CEST)
Vielen Dank für die Aussage. Versteh ich das richtig, dass das GMBl kein 'amtliches Werk' darstellt? Und ich entnehme hier die Idee, dass die Originalquelle die oben angegebene AT-Quelle ist und das GMBl quasi nur darauf verweist? Dann wäre die Sache ja eindeutig in Ordnung? Ich war davon ausgegangen, dass der Volltext im GMBl veröffentlicht ist, konnte das aber nicht prüfen, mangels Zugang. Daher schließe ich mich der Frage an, ob das jemand prüfen kann? Herzlichen Dank --HirnSpuk (Diskussion) 15:16, 12. Jul. 2021 (CEST)
Versteh ich das richtig, dass das GMBl kein 'amtliches Werk' darstellt? - Nein, die GMBl ist eine amtliches Werk. Aber die Funkstelle dazu ist zu kurz, als dass die ganze Akte ins Amtsblatt passen würde.
Und ich entnehme hier die Idee, dass die Originalquelle die oben angegebene AT-Quelle ist und das GMBl quasi nur darauf verweist? - Das entnehme ich dem nicht, könnte aber zutreffen, eher tippe ich aber darauf, dass auf eine andere Veröffentlichung davon verwiesen würde. Und dass wäre es Verweis-Normwerk, das in Deutschland ausdrücklich nicht gemeinfrei wäre. Dazu müssten wir mal in GMBl schauen. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:29, 12. Jul. 2021 (CEST)
Dazu dann die esoterische Frage, die mit der Lösung des konkreten Problems tendenziell nichts mehr zu tun hat: Wenn das GMBl eine amtliches Werk ist, wie können die dann alle Rechte vorbehalten? Die Frage bei Bedarf gern zur richtigen Diskussionsstelle verschieben.
Es gibt in einigen Bibliotheken auch die Wiener Urkunde als Werk, vielleicht kann man daraus auch was entnehmen?
Danke und Gruß --HirnSpuk (Diskussion) 15:09, 13. Jul. 2021 (CEST)
Die Gesamtsammlung dürfte eine Datenbank sein, die nicht amtlich ist, sondern von einem Fachverlag (Wolters Kluwer) angelegt wurde. Das Datenbankrecht dürfte also bestehen. Und ein Rechtsvorbehalt bei gemeinfreien Werken gehört bei den großen der Verlagsbranche zu guten Ton.
Ich habe die Wikifanten der Wikipedia:Bibliotheksrecherche gefragt, ob sie mal nach dem GMBl schauen können. Vielleicht kommen wir doch noch weiter. sуrcrо.ПЕДИЯ 07:33, 22. Jul. 2021 (CEST)

Mit Grüßen aus der Bibliotheksrecherche: der Beschluss ist hier einsehbar. – Doc TaxonDisk. 11:10, 22. Jul. 2021 (CEST)

Datei:GMBl 1968, 195.pdf

„Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift
- Wiener Urkunde -
Vom 1. August 1968 - Beschl. d. KMK v. 28.3.1968 -
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat in ihrer 121. Plenarsitzung am 28. März 1968 in Mainz beschlossen, die Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift - Wiener Urkunde - einschließlich der Beispielsammlung A im Gemeinsamen Ministerialblatt unverzüglich bekanntzumachen, und empfohlen, mit Beginn des Schuljahres 1968/69 - 1. August 1968 - die Regeln dieser Urkunde dem Unterricht in den Schulen zugrunde zu legen.
Die Wiener Urkunde ist durch einen Sachverständigenausschuß erarbeitet worden, dem aufgrund eines im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern gefaßten Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 8. Dezember 1960 nach Fühlungnahme mit dem österreichischen Bundesminister für Unterricht angehörten: [...]
Die Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift - Wiener Urkunde vom 1. August 1968 - wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht.“

Kultusministerkonferenz: GMBl 1968, 195
Danke @Doc Taxon:. Die Akte ist amtliche in einer Anlage zum GMbl bekannt gemacht worden. Damit wohl doch § 5 Abs. 1 UrhG, die Anfrage drüben hat sich gelohnt. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:49, 22. Jul. 2021 (CEST)
@Doc Taxon:,@Syrcro: meinen herzlichsten Dank für Eure Mühen und Erläuterungen! Mein Verständnis ist also das folgende: Das GMbl hat generell auf die Erstellung der Wiener Urkunde verwiesen (sie "bekannt gemacht") und sie nicht selbst veröffentlicht. Dennoch ist es eine . Damit gilt sowohl das AT-Urheberrecht und mittelbar nach §5 auch das DE-Urheberrecht, womit die Wiener Urkunde als gemeinfrei gelten kann (wie es ja auch in AT gesehen zu werden scheint). Wenn dieses Verständnis entsprechend korrekt ist, gebe ich das so weiter. Ansonsten bitte ich um Entschuldigung und nochmalige Erläuterung. Erneut danke und viele Grüße --HirnSpuk (Diskussion) 17:23, 22. Jul. 2021 (CEST)
Hallo Hirnspuk, die letzten Worte aus der GMBl sind wichtig: "Die Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift - Wiener Urkunde vom 1. August 1968 - wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht." - die ist irgendwo als Anlage zum GMBl. bekannt gemacht worden. Das ist kein bloßer Verweis, sondern eine eigenständige Bekanntmachung. Das Ergebnis ist aber das selbe. Wenn du dazu ein Wikibook machst, wäre es schön, wenn du die Akte und auch den Beschluss der KMK und den Österreichischen Akt in Wikisource editieren könntest. Zusammen sind die als Quelle digital nicht verfügbar. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:26, 23. Jul. 2021 (CEST)
Hallo Benutzer:Syrcro, hmm... Ich konnte auf der Website im GMBl im Inhaltsverzeichnis nichts finden. Da wird nirgendwo ein Anhang oder eine Anlage erwähnt oder darauf verwiesen. Ich habe mich bis ins Register und den Zeitablauf nach vorne geklickt. Auch die Seitenzahlen lassen nicht darauf schließen, dass Inhaltlich etwas "vergessen" worden wäre. Ich war davon ausgegangen, dass mit "in der Anlage" gemeint ist: "als erzeugt (angelegt) gelten kann, suchen müssen Sie sich die selbst" und nicht als "Anlage" im Sinne von Anhang. Da konnte ich nämlich nichts finden. Der Eintrag in der DNB lässt keinen Zusammenhang zum GMBl erkennen. Verstehe ich Deine abschließende Bemerkung richtig, dass Du vorschlägst die Systemurkunde in Wikisource zur Verfügung zu stellen ("in Wikisource editieren"), denn die scheint es da ja noch nicht zu geben? Ich selbst werde da nichts machen, höchstens organisatorisch. Das ist von meiner Seite Dienstleistung für andere Wikibook-Autoren, da ich urheberrechtliche Bedenken hatte, wie oben geschildert. Ich werde mich aber bei Wikisource umsehen und nachfragen. Ich habe sowieso den Wunsch die Wikiprojekte etwas besser zu verzahnen. Danke und viele Grüße --HirnSpuk (Diskussion) 15:27, 23. Jul. 2021 (CEST)

Bilder Tour de France

Wie verhält es sich eigentlich mit Bildern die ich bei der Tour de France aufgenommen habe? Panoramafreiheit gibt es so nicht in Frankreich. Gilt das Recht der Sportler auf eigenes Bild oder sind es öffentliche Personen? Gilt dann das Land der Herkunft des Radlers oder Frankreich? Oder das Land des Teams als rechtliche Grundlage? Wie verhält es sich mit zufällig abgelichteten Personen? Dass es schon viele Bilder von der Tour gibt ist m.E. keine Rechtsgrundlage. --46.244.166.63 15:40, 13. Jul. 2021 (CEST)

Für Deutschland ist hier § 23 (1) Kunsturhebergesetz anwendbar: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; ...". Da die TdF ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung ist, tritt hier das Recht am eigenen Bild zurück. Die Rechtsfigur der "öffentlichen Person" bzw. "Person der Zeitgeschichte" wurde mit den Caroline-Urteilen abgeschafft. D.h. es kommt auf die Signifikanz des Ereignisses an (öffentliche Bedeutung), nicht auf die Prominenz der Person.
Zufällig abgebildete Personen gelten als Beiwerk (§ 23 (1) Nr. 2 KUG).
Für Kunstwerke und Panoramafreiheit gilt das Recht des Aufnahmeortes [8].--Chianti (Diskussion) 18:28, 13. Jul. 2021 (CEST)
Und was nützt dann für die TdF der Hinweis auf den §23 aus Deutschland? --2001:871:F:57D5:D80B:8CAC:A15F:8230 18:48, 13. Jul. 2021 (CEST)
Weil das die Rechtsgrundlage ist, wenn er in Deutschland ansässig ist und das Bild in Deutschland veröffentlicht, siehe [9].--Chianti (Diskussion) 09:22, 14. Jul. 2021 (CEST)
P.S. in Frankreich gelten sinngemäß die gleichen Regeln, siehe fr:Droit_à_l'image_des_personnes_en_France#Limites_du_droit_à_l’image.--Chianti (Diskussion) 09:33, 14. Jul. 2021 (CEST)
Ach so, das Internet ist in Deutschland..... sуrcrо.ПЕДИЯ 10:45, 14. Jul. 2021 (CEST)
Wenn sich das Webangebot an ein deutsches Publikum richtet, ja. Oder was glaubst du, warum - nur einer von mehreren - Alexander Waibel die WMF mit Sitz in den USA erfolgreich vor dem Berliner Landgericht verklagen konnte? Siehe das hier besprochene Urteil und hier die Ausführungen zu § 32 ZPO.--Chianti (Diskussion) 20:06, 14. Jul. 2021 (CEST)
Schutzlandprinzip (also frei im DACH-Raum) für hier lokal hochgeladene Fotos und für Commons die Regelung "frei im Herkunftsland + in den USA". -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 13:14, 14. Jul. 2021 (CEST)
Der Frager wollte in Frankreich fotografieren, da muss er sich erstmal um das französische Recht kümmern. Ist bei Sportlern der Tour kein Problem, aber etwa bei beleuchteten Eiffelturm kann es eher problematisch werden. sуrcrо.ПЕДИЯ 13:24, 14. Jul. 2021 (CEST) Und wenn er gegen eine französische Vertragsnorm beim Fotografieren verstoßen würde, könnte er in Deutschland nach französischem Recht verklagt werden (deutsche Gerichte lieben die Anwendung fremden Rechts, ich habe erst einmal vor dem BGH so richtig gewonnen und dass wegen der Anwendungsverweigerung Schweizer Rechts durch 13 OLG und 23 LG in einem Massenverfahren)
Bitte das verlinkte Oliver-Kahn-Urteil anklicken und lesen: das Foto wurde in St. Tropez aufgenommen, aber in Deutschland veröffentlicht. Die Fotos mit Vincent Lindon, die zu den Caroline-Urteilen führten, ebenfalls. Es ist also bezüglich der TdF-Teilnehmer genau die gleiche Situation und die gleichen Rechtsgrundlagen kommen zur Anwendung.
Außerdem kann man das "wer in F andere Personen fotografiert, muss sich um das frz. Recht kümmern" nicht so pauschal sagen. Laut Artikel 4 der Rom-II-Verordnung § 40 EGBGB geht die Regelung "gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt" der Regel "Tatort" vor (was im Fall der IP wohl sowieso D wäre, denn man kann von einer Veröffentlichung in D oder auf einer sich an ein deutschsprachiges Publikum richtende Webseite ausgehen, siehe Fall Waibel oben, und die unerlaubte Handlung ist die Veröffentlichung, nicht das Fotografieren. Nur wenn eine in D gehostete Webseite sich an ein frz. Publikum richtet, kann der Verletzte das Recht des "Erfolgsortes", also Frankreichs, verlangen). Ein in D wohnender Tourist, der durch Veröffentlichung gegen das Recht am eigenen Bild eines in D wohnenden Radprofis oder Zuschauers verstößt, wird nach deutschem Recht auf Unterlassung verurteilt, egal wo das Bild gemacht wurde.--Chianti (Diskussion) 20:06, 14. Jul. 2021 (CEST)
Tja, wenn denn alle fotografierten Deutsche sind.... sуrcrо.ПЕДИЯ 14:55, 21. Jul. 2021 (CEST)
Bitte sinnerfassend lesen: "gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt" ist ausschlaggebend, nicht die Nationalität. Des Weiteren siehe oben den Hinweis auf § 32 ZPO.--Chianti (Diskussion) 11:07, 27. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 08:43, 6. Aug. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Chianti (Diskussion | Beiträge) )