Wikiup:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2012
Blaugenick-Sperlingspapagei
Ich habe eine allgemeine QS gestartet, weil die Fragestellung eventuell auch die Lebewesen Leute beantworten könnten. Es geht sich um die unbelegte Angabe es sei eine Zuchtgenehmigung erforderlich. Könnte Ihr da auch mal schauen? Danke! WB Looking at things 10:13, 6. Feb. 2012 (CET)
Deutsches Urheberrechtsgesetz
Weshalb sollen speziell für dieses Lemma und für das Lemma Österreichisches Urheberrechtsgesetz die üblichen WP:NK für Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen o. Ä.), d. h. Länderzuordnung als Klammerzusatz, nicht mehr gelten? „Deutsches“ bzw. „Österreichisches Urheberrechtsgesetz“ sind keine amtlichen Titel. --Alros002 19:07, 30. Jan. 2012 (CET)
Bereicherungsrecht (Deutschland)
Der im Abschnitt "Nichtleistungskondiktionen" zitierte "§ 424 Abs. 1 BGB" hat nur einen Absatz. Er muss also entweder § 424 BGB zitiert werden oder es handelt sich um einen Tippfehler und es handelt sich um einen anderen Paragraphen.
Erotik 09005xx Servicenummern
Diese Seiten werden inhaltlich neu gestaltet- und darum ist es sehr wichtig, den Anwenderzweck ganz klar der Service-Nummern zu deklarieren.
Zuordnung: extrem wichtig ist es, die 09005xxx Service-Telefonnummer NUR dem Erotik-Bereichen als Anwenderzweck anzugeben, da viele Nutzer ansonsten extrem betrogen werden. Die 09005xx Service Nummer ist KEINE Kommunikations Service-Nummer, als welche diese von den Anbietern angeboten werden!!!! Dieses muss auch von der Bundesnetzagenturen jetzt korrigiert werden!!!!
Gruss Sabine
Ersitzung
Artikel ist kaum Laienverständlich. Nach dem ersten Satz bin ich ausgestiegen. --KMic (Diskussion) 01:42, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Ersitzung (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. – Was verstehst Du daran nicht?--Aschmidt (Diskussion) 21:48, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Dieses (und nur dieses) habe ich verstanden. Der Rest mag für Juristen verständlich sein, für mich aber nicht mehr. --KMic (Diskussion) 23:49, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Danke. Ich hatte Dich so verstanden, daß Du schon an der Einleitung gescheitert wärest...
- Nun, eine Ersitzung liegt vor, wenn Du eine Sache zehn Jahre lang in gutem Glauben besitzt. Dann gehört sie Dir. Das heißt, Du erwirbst auf diese Weise das Eigentum daran. Also ohne, daß Dir die Sache übereignet worden wäre. Nur durch den gutgläubigen Besitz über diese Zeit. Auch für Grundstücke gibt es für diesen Fall Regeln, wenn jemand zu Unrecht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist; dann liegt die Frist bei 30 Jahren, und bei Grundstücken kommt es auch nicht auf den guten Glauben an, da zählt nur das Grundbuch.
- Das ist eigentlich recht einfach, und genau das steht dort. Daß es sich bei beweglichen Sachen um einen "qualifizierten Besitz" handeln muß, bedeutet, daß der gute Glaube hinzukommen muß, das Zeitmoment allein reicht nicht. Du mußt also zu Recht davon ausgehen, daß die Sache Dir gehört während dieser Zeit.
- Ich sehe leider nicht, wie man das viel einfacher beschreiben sollte als derzeit. Wird Dir diese "Rechtsfigur" damit etwas klarer? Natürlich kann man den Text anders fassen, dann sollte man aber schon wissen, woran es für den Laien hakt. Ich könnte mir vorstellen, daß die Einleitung mit den Fachbegriffen "Verfügungsbefugnis" und "derivativer Erwerb" etwas zu hohe Anforderungen stellt? Dann würde ich sie etwas vereinfachen und mehr Wikilinks einfügen?--Aschmidt (Diskussion) 02:18, 4. Apr. 2012 (CEST)
- Dieses (und nur dieses) habe ich verstanden. Der Rest mag für Juristen verständlich sein, für mich aber nicht mehr. --KMic (Diskussion) 23:49, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Hier eine etwas präzisere Kritik: Also den Abschnitt zum deutschen Recht finde ich ok und verständlich (Ö/CH habe ich nicht gelesen), woran es aber bei mir hakt ist der Abschnitt "Allgemeines". Einiges hast du zwar oben schon erklärt, doch ich will einfach mal auflisten, was mir an dem genannten Abschnitt so alles auffällt:
- Unbekannte Begriffe: "qualifizierter Besitz", "Verfügungsbefugnis",
- Schlecht bis fast garnicht erklärte Sachverhalte: "derivativer Eigentumserwerb", "originäre Erwerbsart"
- Nicht erklärte Sachverhalte: Unterschied zwischen Besitz und Eigentum (ich kenne den Unterschied zwar, aber womöglich nicht jeder Leser)
- Unschöne Juristen-Sprache oder unterschiedliche Bezeichnungen für gleiche Dinge: "Besitz erlangen", "zustatten kommen", "Veräußerer" (vielleicht besser: "bisheriger Eigentümer"), "Erwerber" bzw. "Empfänger" (vielleicht besser: "neuer/zukünftiger Eigentümer" oder, falls dies fachlich falsch wäre, kosequent nur einen einzigen Begriff für diese Person verwenden)
- --KMic (Diskussion) 19:09, 8. Apr. 2012 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Hier eine etwas präzisere Kritik: Also den Abschnitt zum deutschen Recht finde ich ok und verständlich (Ö/CH habe ich nicht gelesen), woran es aber bei mir hakt ist der Abschnitt "Allgemeines". Einiges hast du zwar oben schon erklärt, doch ich will einfach mal auflisten, was mir an dem genannten Abschnitt so alles auffällt:
Realvertrag
Artikel aus der allg. QS, dort wurde ein Vollprogramm gewünscht --Crazy1880 07:14, 16. Apr. 2012 (CEST)
- Habe den Artikel neu gefaßt und bequellt.--Aschmidt (Diskussion) 03:00, 25. Apr. 2012 (CEST)
Lebensmittelrecht
Übertragen aus der allgemeinen QS von heute abend.--Aschmidt (Diskussion) 22:33, 20. Apr. 2012 (CEST)
Unverständlicher Artikel zu einem Rechtsgebiet, bei dem nur schwer zwischen fachlichen Definitionen, referenzierten Standpunkten und Meinung von Benutzern unterschieden werden kann. Schon die Eingangsdefinition, das Lebensmittelrecht eine Querschnittsmaterie sei, ist wegen fehlendem Definitionsartikel untauglich für WP, und "im weiteren Sinn" widerspricht beispielsweise ebenso gegen WP:TF wie die Definition "wichtiger einschlägiger Normen", auch hier ohne Erklärung, was eine Norm überhaupt ist.--Oliver S.Y. (Diskussion) 19:16, 20. Apr. 2012 (CEST)
- Ich habe die Einleitung ergänzt und bequellt und einen Artikel zur Querschnittsmaterie angelegt. Der Artikel ist sogar sehr faktenreich, wenn auch leider im materiellrechtlichen Teil fast ohne Nachweise. Mir liegt kein lebensmittelrechtliches Lehrbuch bzw. kein Kommentar vor, aber die dortigen Angaben decken sich vollständig mit dem gleichnamigen Artikel des Brockhaus über Munzinger. – Was wäre hier nun noch zu verbessern?--Aschmidt (Diskussion) 22:39, 24. Apr. 2012 (CEST)
- Durch den Baustein ist es ja gekennzeichnet, daß der Artikelinhalt für Deutschland gilt. Warum Du es jetzt trotzdem in die Kategorie für EU-Recht eingeordnet hast, verstehe ich darum nicht. Aber das ist offenbar eines unser grundlegenden Verständigungsprobleme hinsichtlicher Einordnung der entsprechenden Artikel. Ich denke wirklich, daß die Konzentration in die Einleitung gehört, denn es liegt hier eben die Doppeltdeutigkeit vor, daß Lebensmittelrecht in Deutschland eine derartige Querschnittsmaterie ist, das aber nicht für Russland, USA oder selbst Großbritannien gelten muß. Es gibt eben auch den Sinn, daß es das Recht ist, daß sich mit Lebensmitteln beschäftigt. Nach welchen Grundsätzen "wichtig" ausgewählt wurde, entgeht mir. Beim EU-Recht gehört die Anreicherungsverordnung meiner Kenntnis nach nicht zu den diesen, während die 178/2002 eine der tragenden Säulen ist. Was auffällt, keine der genannten Verordnungen ist älter als 10 Jahre, obwohl es dort auch etliche wesentliche Verordnungen gab. Der Ausgangspunkt des ganzen wird aber immer noch nicht klar. Was hat der Champagnerparagraph, Branntwein und Mehlbehandlungsmittel mit dem Lebensmittelrecht zu tun, das Schaumwein, Schaumverhüter und Emulgator nicht haben? Das dieser Artikel drei Kategorieinhalte definiert, fehlt diese Klarstellung einfach, und wird durch relativ willkürliche Beispiele nicht besser. Aber ich denke, ich kann das noch zehnmal schreiben, und werde nicht zu Dir durchdringen.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:41, 24. Apr. 2012 (CEST)
- Was daran liegt, daß wir auf der Portal-Disk. nicht zu Dir durchgedrungen sind. Wenn Du es nicht hinnehmen möchtest, daß ein Lemma sowohl dem Europarecht als auch dem deutschen Recht angehören kann (es könnte auch darüber hinaus zusätzlich dem österreichischen oder dem französischen Recht angehören, mit weiteren Kategorien), hat es keinen Zweck, das weiter zu diskutieren. Das ist so grundlegend, daß Du es Dir eben einmal anlesen mußt. Darüber kann man nicht verschiedener Meinung sein. der Baustein zur Deutschlandlastigkeit steht dem nicht entgegen, er ist aus demselben Grund vollkommen richtig. An dem Artikel ist nichts mehr auszusetzen, ich beende deshalb die QS. Du kannst gerne einen QS-Antrag für die gleichnamige Kategorie stellen, der dann ebenfalls in die Zuständigkeit des Portals Recht fiele.--Aschmidt (Diskussion) 01:50, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Durch den Baustein ist es ja gekennzeichnet, daß der Artikelinhalt für Deutschland gilt. Warum Du es jetzt trotzdem in die Kategorie für EU-Recht eingeordnet hast, verstehe ich darum nicht. Aber das ist offenbar eines unser grundlegenden Verständigungsprobleme hinsichtlicher Einordnung der entsprechenden Artikel. Ich denke wirklich, daß die Konzentration in die Einleitung gehört, denn es liegt hier eben die Doppeltdeutigkeit vor, daß Lebensmittelrecht in Deutschland eine derartige Querschnittsmaterie ist, das aber nicht für Russland, USA oder selbst Großbritannien gelten muß. Es gibt eben auch den Sinn, daß es das Recht ist, daß sich mit Lebensmitteln beschäftigt. Nach welchen Grundsätzen "wichtig" ausgewählt wurde, entgeht mir. Beim EU-Recht gehört die Anreicherungsverordnung meiner Kenntnis nach nicht zu den diesen, während die 178/2002 eine der tragenden Säulen ist. Was auffällt, keine der genannten Verordnungen ist älter als 10 Jahre, obwohl es dort auch etliche wesentliche Verordnungen gab. Der Ausgangspunkt des ganzen wird aber immer noch nicht klar. Was hat der Champagnerparagraph, Branntwein und Mehlbehandlungsmittel mit dem Lebensmittelrecht zu tun, das Schaumwein, Schaumverhüter und Emulgator nicht haben? Das dieser Artikel drei Kategorieinhalte definiert, fehlt diese Klarstellung einfach, und wird durch relativ willkürliche Beispiele nicht besser. Aber ich denke, ich kann das noch zehnmal schreiben, und werde nicht zu Dir durchdringen.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:41, 24. Apr. 2012 (CEST)
- Ich dachte bis vor kurzem, daß es hier wirklich um Lösungen geht. Was Du hier abziehst unterschreitet wirklich etliche Grenzen. Wenn Du meinst, das dieses nötig ist, schaun wir mal. Das Problem ist, für Dich ist es ein Ausflug in ein Randgebiet, während ich mich hauptsächlich damit beschäftige. Wozu soll ich mich da mit jemanden wie Dir streiten. Du nimmst den Portalnamen als Motto zu ernst, ihr habt nicht immer Recht, Ihr nehmt es Euch nur, und verschachtelt dabei die Probleme so sehr, daß am Ende nichts herauskommt. Aber es ist gut angelegtes Lehrgeld, einfach Euch ignorieren, spart Zeit, und Du bist ja selbst gegen Euer festgelegtes Kategoriesystem, sodass es überflüssig ist, sich um Deine Zustimmung zu bemühen.Oliver S.Y. (Diskussion) 02:18, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Wenn Du mir bitte die abschließende Bemerkung erlaubst: Selbstzweifel sind manchmal einer Diskussion förderlich. Wenn Du gerne die Definition einer Kategorie ändern möchtest, solltest Du das dort diskutieren, nicht bei einem Artikel, auf den diese Kategorie Bezug nimmt.--Aschmidt (Diskussion) 02:43, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Ich dachte bis vor kurzem, daß es hier wirklich um Lösungen geht. Was Du hier abziehst unterschreitet wirklich etliche Grenzen. Wenn Du meinst, das dieses nötig ist, schaun wir mal. Das Problem ist, für Dich ist es ein Ausflug in ein Randgebiet, während ich mich hauptsächlich damit beschäftige. Wozu soll ich mich da mit jemanden wie Dir streiten. Du nimmst den Portalnamen als Motto zu ernst, ihr habt nicht immer Recht, Ihr nehmt es Euch nur, und verschachtelt dabei die Probleme so sehr, daß am Ende nichts herauskommt. Aber es ist gut angelegtes Lehrgeld, einfach Euch ignorieren, spart Zeit, und Du bist ja selbst gegen Euer festgelegtes Kategoriesystem, sodass es überflüssig ist, sich um Deine Zustimmung zu bemühen.Oliver S.Y. (Diskussion) 02:18, 25. Apr. 2012 (CEST)
Selbstverwaltungsgarantie
Artikel seit 3 Jahren in der Redundanz, vielleicht könnt ihr noch etwas machen, danke --Booklovers 12:13, 14. Aug. 2011 (CEST)
- erledigt Wr00kie 09:25, 22. Mär. 2012 (CET)
Verhältnis Good faith zu Guter Glaube
Bin gerade über den Artikel good faith gestolpert und bin der Ansicht, dass er - einerseits von der wörtlichen Übersetzung und andererseits von der Umschreibung im Artikel her - identisch mit dem Begriff des guten Glaubens im kontinentaleuropäischen Recht ist. Gibt es einen Grund, warum das ein eigenständiger Artikel sein sollte? --TheRealPlextor (Diskussion) 23:12, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Ja, der eine Artikel beschreibt den Rechtsbegriff im common law, der andere im deutschen Recht. Zwei getrennte Rechtsordnungen, zwei getrennte Artikel. Hier sind sogar die Begriffe unterschiedlich (englisch und deutsch). Das Portal hat beschlossen, rechtsvergleichend jede Rechtsordnung für sich zu beschreiben. Deshalb schließe ich die QS an der Stelle. – Trotzdem danke für den Hinweis.--Aschmidt (Diskussion) 23:19, 26. Apr. 2012 (CEST)
Legalisator in Grundbuchsachen
Stammt aus der Allgemeinen QS, müsste inhaltlich ausgebaut und mit passenden Quellen versehen werden. Danke --Pittimann Glückauf 13:53, 29. Mai 2012 (CEST)
- Ich habe den Beitrag jetzt ausgebaut und mit Links auf die einschlägigen Grundlagen bzw. ein paar Gemeindeseiten versehen, damit man sieht, wie das in der Praxis aussieht. Falls keine weiteren Einwände bestehen, nehme ich den Baustein in ein paar Tagen wieder heraus. Man könnte überlegen, ob man den Artikel nicht überhaupt auf "Legalisator" verschiebt (so heißt diese Funktion nämlich), andererseits könnten dann die Verwechslungmöglichkeiten mit Notaren usw. größer werden. Ich habe das Lemma daher so gelassen.--Josef Moser (Diskussion) 15:33, 29. Mai 2012 (CEST)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Josef Moser (Diskussion) 21:15, 1. Jun. 2012 (CEST)
Prostitutionsvertrag
bringt alles durcheinander, Lemma TF. Gruß vom Dummbeutel 10:24, 28. Feb. 2012 (CET)
- Nach Wikipedia:Redaktion_Sexualität/Qualitätssicherung#Prostitutionsvertrag nun hier:
- Was ist bitte "alles" für Dich und was bringt der Artikel bitte konkret "durcheinander"? Entgegen Deiner Behauptung "Prostitutionsvertrag gibt es gar nicht." in der Versionsgeschichte des Artikels Laufhaus ist der Begriff Prostitutionsvertrag durchaus in der Rechtswissenschaft gebräuchlich. Sicher, es handelt sich lediglich um den Trivialnamen für einen Dienstvertrag über sexuelle Dienste zwischen Prostituierten und Kunden, doch vereinfacht diese Bezeichnung die Behandlung der Thematik und bringt sie gut auf den Punkt, nicht zuletzt, da der Gesetzgeber mit dem ProstG - in Abweichung zu §§320 BGB und §§611 BGB - im Grunde ein rechtliches Neukonstrukt geschaffen hat ("gegenseitiger Vertrag, einseitige Leistungspflicht"). Nun bezeichnest Du das Lemma als TF, obgleich dieses aus der juristischen Fachsprache stammt und sich (zunehmend) auch in der Gemeinsprache (u.a. im Spiegel) wiederfindet, also deutlich Theoriedarstellung ist. Siehe bitte Diskussion:Laufhaus#Kontrakt_-_Vertrag_-_Prostitutionsvertrag, mehr Aussagekraft und Belege fände ich "im Sinne der Sache" begrüßenswert. Gruß --GUMPi 10:36, 28. Feb. 2012 (CET)
- Das steht alles kleckerweise da, wo ich Dir schon antwortete. Gruß vom Dummbeutel 11:04, 28. Feb. 2012 (CET)
- Was steht bitte nun kleckerweise wo? Bereits vor Deinem QS-Antrag wurde u.a. ausreichend Literarur im Artikel genannt, um sachlich begründet gar nicht erst zu der Behauptung "Lemma TF" kommen zu können. Begründest Du bitte zunächst erst einmal Deinen QS-Antrag stichhaltig, gehst dann evtl. noch auf die entgegengebrachten Sachargumente ein? Was den QS-Antrag selbst angeht, so ist dieser m.E. durchaus sinnvoll, da der Artikel überarbeitet werden sollte, was ich tun werde, doch die Begründung hinkt - um nicht zu sagen "stinkt". In der juristischen Literatur ist der Begriff Prostitutionsvertrag etabliert und das Thema wird dort wörtlich unter dem Namen Prostitutionsvertrag behandelt. Damit es nicht "kleckerweise" irgendwo steht, bringe ich gerne auch hier die Literaturliste aus der Disk Laufhaus ein:
- * Kerstin Trede: Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, S. 34-62
- * Götz Schulze: Die Naturalobligation, S. 548–551
- * Haimo Schack: BGB-allgemeiner Teil, S. 89
- * Marita Kieler in Jurawelt Band 52: Tatbestandsprobleme der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung sowie des sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen S. 124
- u.v.m., s. auch beck-online.
- Vor allem im erstgenannten Buch ist der Prostitutionsvertrag sehr ausführlich thematisiert. In der deutschen Rechtsprechung ist die Begrifflichkeit u.a. mehrfach in der Urteilsbegründung des Urteils des VG Berlin vom 1. Dezember 2000, VG 35 A 570/99, vorzufinden. Der Begriff kann m.E. durchaus auch der Gemeinsprache zugerechnet werden - und das nicht nur in Hinsicht auf das Rechtsthema selbst. So sprach u.a. der Historiker Roberto Zapperi im Spiegel bezogen auf einen Ehevertrag aus der Neuzeit von einem "Prostitutionsvertrag". Auch in der japanischen Geschichte trifft man auf den Begriff. Themenbezogen ist der Begriff nicht nur in juristischen Kreisen zu finden, sondern z.B. auch in überregionalen Zeitungen und in diversen Leserkommentaren auf den Webseiten selbiger. Lange Rede, kurzer Sinn, die Behauptung "Lemma TF" ist abwegig, die Themendarstellung ist deutlich - und noch einmal: Die Themendarstellung ging bereits vor der QS-Antragsbegründung aus dem Artikel hervor. Bleibt für mich noch der Punkt offen, was "alles durcheinander" gebracht wird, den Du sicherlich näher erläutern möchtest, Dummbeutel. Gruß --GUMPi 13:10, 28. Feb. 2012 (CET)
- Das steht alles kleckerweise da, wo ich Dir schon antwortete. Gruß vom Dummbeutel 11:04, 28. Feb. 2012 (CET)
Nachdem Du die Zahl der Baustellen vervielfältigt hast und jetzt darum bittest (kicher!), die Diskussion HIER zu konzentrieren, wäre es ganz sinnvoll, unsere bisherigen Diskussionsschnipsel hier zusammenzutragen. Als Vollzitate. Viel Erfolg! Gruß vom Dummbeutel 14:44, 28. Feb. 2012 (CET)
- Wäre bei Deinen bisherigen "Diskussionseinwürfen" etwas aus meiner Sicht sachlich wertvolles, so würde ich das durchaus tun. Doch bislang konnte ich leider, von der fehlgeschlagenen Argumentation mittels einer einzigen Websuche in der Disk Laufhaus abgesehen, nur leere Phrasen ausmachen. Daher kannst Du gerne, wenn Du es möchtest, Deine Vollzitate hier einstellen. Ich für meinen Teil habe Dir hier sowie dort und dort Sachargumente entgegengebracht, auf die Du ja nicht eingehst. Von mir aus können wir gerne auch an noch an drei weiteren Orten gleichzeitig diskutieren - sofern Du endlich mal auf der Sachebene etwas mehr hinlegst! So langsam drängt sich mir der Verdacht auf, dass es Dir hier gar nicht um das Thema geht, sondern darum, dass deine Wortwahl "Kontrakt" im Artikel Laufhaus bei zwei anderen Autoren nicht auf Gegenliebe gestoßen ist und abgeändert wurde. Wie dem auch sei, die Begründung Deines QS ist hinsichtlich "Lemma TF" bereits hinreichend widerlegt, auf die Frage, was Du mit "bringt alles durcheinander" konkret meinst, gehst Du geflissentlich nihct ein. Zum Thema selbst kannst oder möchtest Du offensichtlich leider nichts beitragen. So, viel Spass beim weiteren Kichern, sofern nicht doch noch sachliches von Dir kommt, ist für mich diese Diskussion beendet. Gruß --GUMPi 14:59, 28. Feb. 2012 (CET)
Befangenheit
Entweder ist Befangenheit ein (z.B. beim Richter) objektiv vorliegender Tatbestand und begrifflich von einem subjektiven, wenn auch begründeten Befangenheitsverdacht der Umwelt zu trennen, oder ein legitimer Befangenheitsverdacht begründet bereits unabhängig von einer tatsächlichen Parteilichkeit die Aussage "Der Richter ist befangen". Die Definition in der Einleitung ist in dieser Hinsicht etwas wirr. Es wird auf Urteilsfähigkeit verlinkt, aber dort steht ja nur von (objektiv vorliegenden) Beeinträchtigungen von Fähigkeit und Können. Das soll wohl abgeschwächt, also auch auf den Befangenheitsverdacht aufgrund von Abhängigkeiten erweitert werden, indem in der Klammer "d.h. nicht unabhängiger" steht, aber es ist trotzdem missverständlich. Und im letzten Satz der Einleitung wird dann tatsächlich eine erweiterte Definition der Befangenheit gegeben, die (vermutlich zutreffenderweise) bereits jemanden als befangen darstellt, der zwar eigentlich im umgangssprachlichen Sinn noch unbefangen sein mag, aber bei dem es "Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit" gibt. Das passt nicht ganz zusammen, und man sollte es anhand guter Belege (deshalb mache ich es nicht selber) neu formulieren. --Grip99 01:08, 11. Jun. 2012 (CEST)
- Richtig, da war wieder eine Menge durcheinandergekommen zwischen der objektiv-subjektiven Befangenheit und der objektiven Besorgnis der Befangenheit. Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 11:33, 11. Jun. 2012 (CEST)
Körperverletzungsdelikt
In der Grundanlage schon ganz gut, allerdings teileweise nur Abschnittsüberschriften, wenn Artikel von einem angemeldeten Benutzer erstellt worden wäre, wäre das ein Fall für seinen BNR, aber hier war eine IP tätig. --Lutheraner (Diskussion) 17:41, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Keine Sorge, die IP kennen wir, und die kümmert sich drum ;-) Danke für den Hinweis und Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:32, 14. Aug. 2012 (CEST)
Berlinhilfegesetz
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr machen, danke --Crazy1880 21:29, 19. Apr. 2012 (CEST)
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Der Artikel enthält derzeit nur eine Inhaltsübersicht. Es fehlt die Gesetzgebungsgeschichte einschließlich Kritik, Literatur, eine systematische Einordnung sowie Angaben zu den Regelungen, die die Verordnung im einzelnen trifft. --Aschmidt 01:38, 25. Feb. 2012 (CET)
- Die Gesetzgebungsgeschichte habe ich jetzt mal erweitert. Was ich auf jeden Fall noch reinbringen wollte, sind die Bestimmungen im Einzelnen. Fraglich ist aber, ob das Sinn macht, denn dann könnte man auch gleich einen Blick in die Verordnung werfen...Oder kann ich ein paar auffallende Bestimmungen aussuchen und erwähnen? -- Dicilitas 18:22, 25. Feb. 2012 (CET)
- Ja. Besser als eine bloße Aufzählung, die im wesentlichen mit dem Inhaltsverzeichnis identisch ist, fände ich einen Überblick über die Schwerpunkte, was da im wesentlichen geregelt wird, und ggf. auch warum gerade so und nicht anders. Wenn Du dazu etwas sagen könntest, wäre das Inhaltsverzeichnis ganz entbehrlich, dazu kann man den Volltext heranziehen. – Danke sehr für Deine Mühe!--Aschmidt 21:23, 26. Feb. 2012 (CET)
- Den Inhalt habe ich mittlerweile etwas erweitert. Die Inhaltsübersicht habe ich nicht gelöscht, weil sie doch einen ganz guten Überblick liefert. In den nächsten Tagen werde ich dann noch etwas zur Kritik und einzelnen Bestimmungen schreiben.--Dicilitas 18:41, 27. Feb. 2012 (CET)
- Sehr schön, das sieht gut aus. Erneuter Dank für Deine Mühe!--Aschmidt 19:31, 27. Feb. 2012 (CET)
- Gerade sehe ich, dass es bereits einen Artikel Legehennenverordnung gibt. Es soll sich dabei auch um die TierSchNutztV handeln, bezieht sich im Grunde aber nur auf die Haltung von Legehennen. Rechtsgrundlagen, Inkrafttreten etc. werden nicht behandelt. Ich schlage vor den Artikel zu löschen.--Dicilitas (Diskussion) 21:42, 7. Mär. 2012 (CET)
- Sehr schön, das sieht gut aus. Erneuter Dank für Deine Mühe!--Aschmidt 19:31, 27. Feb. 2012 (CET)
- Den Inhalt habe ich mittlerweile etwas erweitert. Die Inhaltsübersicht habe ich nicht gelöscht, weil sie doch einen ganz guten Überblick liefert. In den nächsten Tagen werde ich dann noch etwas zur Kritik und einzelnen Bestimmungen schreiben.--Dicilitas 18:41, 27. Feb. 2012 (CET)
- Ja. Besser als eine bloße Aufzählung, die im wesentlichen mit dem Inhaltsverzeichnis identisch ist, fände ich einen Überblick über die Schwerpunkte, was da im wesentlichen geregelt wird, und ggf. auch warum gerade so und nicht anders. Wenn Du dazu etwas sagen könntest, wäre das Inhaltsverzeichnis ganz entbehrlich, dazu kann man den Volltext heranziehen. – Danke sehr für Deine Mühe!--Aschmidt 21:23, 26. Feb. 2012 (CET)
QS Surrogat
In diesem Artikel gibt es einen Abschnitt, der die Verwendung des Begriffs in Eurem Fachbereich behandelt. Leider völlig unbelegt. Könnt Ihr bitte den Text überprüfen, und entscheiden, ob der dort angebracht ist, oder besser in der Surrogat (Begriffsklärung) ein Hinweis auf andersnamige Lemma erfolgen soll. Danke Oliver S.Y. (Diskussion) 22:11, 13. Aug. 2012 (CEST)
- Der Begriff des Surrogats wird in den Artikeln Stellvertretendes Commodum und Surrogation ausreichend besprochen. Ein Verweis à la "In der Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff Surrogat einen Gegenstand, der an die Stelle eines anderen tritt, siehe Stellvertretendes Commodum und Surrogation." reicht völlig, aus dem Lemma kann gern eine BKL werden. Aus Sicht des Portals Recht daher völlig unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:03, 14. Aug. 2012 (CEST)
Gesetz zur Auflösung der Einwohnerwehr
Hier dürfte die in den Einzelnachweisen genannte Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Einwohnerwehren in Bayern vom 24. Juni 1921 (RGBl. S. 759) gemeint sein. Diese wurde infolge eines Ultimatums der alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 herausgegeben. Ermächtigt wurde die Bekanntmachung durch § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177, 178 des Friedensvertrages vom 22. März 1921 (RGBl. S. 235). Die Aussagen über die Fememorde sollten weniger generalisierend bzw. weniger apodiktisch formuliert werden. --Alros002 (Diskussion) 11:33, 21. Aug. 2012 (CEST)
Sorgerechtsverfügung
Erbitte vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 13:20, 13. Sep. 2012 (CEST)
Selektivvertrag
Artikel aus der allg. QS, bitte Struktur querlesen und Frage nach Einsatzgebiet und Wirkungskreis klären, danke --Crazy1880 20:43, 28. Okt. 2010 (CEST)
Gemeinfreiheit
Die folgende Aussage verweist anscheinend auf implizites Wissen, das ein juristischer Laie allenfalls erraten kann, das heißt sie ist rätselhaft. Die Formulierung finde ich deshalb anstrengend zu lesen:
„Seit dem Wiederaufleben bereits abgelaufener Schutzfristen mit der Urheberrechtsänderung von 1995 sind ältere Darlegungen hinfällig, die, anknüpfend an den Aufnahmezeitpunkt, viele Lichtbildwerke für gemeinfrei erklärten, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist.“
Die Leser wollen IMHO unter anderem klar erfahren:
- Was ist erlaubt?
- Was ist verboten?
Der Satz sollte in mehrere aufgeteilt werden! Da ich kein Jurist bin, möchte ich diesen Abschnitt nicht selber umformulieren; weil ich dabei raten müßte, was gemeint ist. --Parzi (Diskussion) 03:34, 27. Dez. 2012 (CET)
- Das ist eine Verständlichkeits-Frage für einen Satz und eigentlich nicht QS. Der sollte aber nun verständlich sein. Genaueres für die komplizierte Thematik ist massenhaft verlinkt.
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Der auf den ersten Blick umfangreiche Artikel besteht tatsächlich zum größten Teil aus wörtlichen Zitaten aus der VO, die per Copy und Paste hierher übertragen worden sind. Sie wären durch einen Artikel zu ersetzen. Das Ende ist auch auch schwach.--Aschmidt (Diskussion) 23:20, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Wikilinks gesetzt, BKL aufgelöst, Ergänzungen und Weblinks. Die jeweiligen Kapitel im Artikel "Verordnung (EG) Nr. 178/2002" durch einen selbständigen Artikel zu ersetzen wäre redundant zu den bereits nun verlinkten Artikeln. Baustein entfernt. --Asio (Diskussion) 00:24, 3. Feb. 2013 (CET)
Next friend
Eine >100 Jahre alte Quelle könnte in Rechtsangelegenheiten langsam in die Jahre kommen. Keine Ahnung, ob das im Artikel Beschriebene noch gilt. Der Artikel sollte aber etwas dazu sagen. Grüße Okmijnuhb (Diskussion) 17:57, 6. Sep. 2012 (CEST)
- Meiner Meinung nach ist der Artikel völlig ok so und es gibt keinen Grund, aufgrund des Alters an der Quelle zu zweifeln. Wir haben es hier mit einer Materie zu tun, die nicht unbedingt ad hoc Änderungen erfährt. Siehe diese beiden Links: [1] und [2], die die Rechtslage in den USA betreffen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:48, 6. Sep. 2012 (CEST)
- In 100 Jahren kann viel passieren. Ich hoffe, wenn einer von uns mal vor Gericht steht nimmt der Richter nicht ein Gesetz von 1911 zur Hand. Es kann ja sein, dass das alles noch unverändert gilt, aber man erfährt es nicht im Artikel. So wie er ist beschreibt der Artikel nur, was 1911 war, nicht aber, was seitdem ist. Wenn dasselbe Dings auch in USA gilt, dann sollte das auch erwähnt und evtl das Lemma geändert werden (Next friend (anglo-amerikanisches Recht) oä). Grüße Okmijnuhb (Diskussion) 16:48, 7. Sep. 2012 (CEST)
Mustervertrag
(hier nachgetragen --Krd 18:59, 2. Okt. 2012 (CEST))
- Eine kurze Begründung für die QS wäre wünschenswert. Das Lemma ist für die Thematik meiner Meinung nach ausreichend ausgearbeitet. --Chz (Diskussion) 10:47, 7. Nov. 2012 (CET)
- Begründung war: "das meiste steht schon unter Allgemeine Geschäftsbedingungen" (via Versionsgeschichte). Halte ich für unbegründet, damit erledigt. Incarus Klick mich hart! 00:40, 12. Mai 2013 (CEST)
Ausgliederungsmodell
Artikel aus der allg. QS, braucht noch Vollprogramm mit Quellen, danke --Crazy1880 21:04, 25. Jun. 2012 (CEST)
Frauenquote
Ich hätte gerne, dass Jemand der sich auskennt mal die Artikeldisk studiert, dort antwortet und zur Archivierung markiert sowie gegebenfalls Änderungen im Artikel vornimmt. Die Rotlinks im Artikel gefallen optisch nicht, auch habe ich Zweifel an deren Relevanz falls jemand auf die Idee kommt sie anzulegen. Habe die Einbindung der Vorlage:Dieser Artikel umformuliert, klang zu holprig. Wegen der Artikeldisk habe ich die Vorlage:Überarbeiten aktiviert JARU Eingangskorb Feedback? 09:39, 30. Apr. 2011 (CEST)
- Das Literaturverzeichnis ist auf dem Stand von vor zehn Jahren ...--Aschmidt 23:36, 8. Mai 2011 (CEST)
- die Darstellung z.T auch. Ich schlage einen historischen Überblick zur Debatte um die Frauenquote vor. So lange der noch nicht geschrieben, sollte die Literatur seit 1988 in der Liste bleiben.--fiona (Diskussion) 11:23, 4. Dez. 2012 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:57, 21. Okt. 2018 (CEST)
Sergei Leonidowitsch Magnitski
Guten Tag, ich schreibe an dem Artikel über einen Juristen aus Rußland. Es ist eine Menge Stoff und mir ist es sehr schlecht gelungen das ganze für Leien Anschaulich rüber zu bringen. Die Hergänge der Ereignisse sind nicht nachvollziehbar u.s.w. Teilweise ist mein Schlechtes Deutsch schuld, bin kein Jurist und auch erst kurzem Deutscher, daher bitte nicht so hart sein und drüberschauen. Zudem Fehlt dem Artikel eine klare Struktur. Vielen Dank im Voraus an die, die sich damit beschäftigen werden. Sheepdog85 (Diskussion) 03:14, 29. Aug. 2012 (CEST)
Kinderzuschlag (erledigt)
[[3]] Die für die Berechnung des Einkommens relevanten Normen existieren nicht (mehr).
Ich habe den Artikel mal auf den aktuellen Stand gebracht--Giebenrath (Diskussion) 17:19, 5. Okt. 2012 (CEST)
Asylmissbrauch
Eine möglichst genaue juristische Begriffsdefinition ist erwünscht. Siehe auch Diskussion:Asylmissbrauch#neue Bearbeitungen: Strafrechtliche Relevanz und Begriffsverwendung im Parteienspektrum. --Anti 20:18, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Ach du meine Güte, ihr erwartet doch wohl nicht, dass wir Juristen uns in einer solch aufgeheizten (und wohl auch überwiegend unsachlich geführten) Diskussion mit Sachvorschlägen beteiligen. Wir würden wohl als Paragraphenreiter, Juristenpack pp. niedergeknüppelt werden, ganz gleich, wie bemüht unsere Erklärungen und Erläuterungen wären. Einstweilen hier nur so viel (ich traue mich nicht, es auf der Lösch-Disk zu verewigen): Eine juristische Begriffsdefinition gibt es nicht. Irgendjemand hat in der Disk schon gesagt, dass das Wort in der Gesetzeswelt nicht vorkommt. Das trifft zu. In 3 (in Worten: drei) Dokumenten der Europäischen Union fällt das Wort in irgendeinem Zusammenhang, in gegenwärtig
93, sry, ich sehe gerade: es sind nur 31 deutschen Gerichtsentscheidungen kommt es in der JURIS-Datenbank vor (das ist ein Quotient von 0,00000 ... schlag mich tot). Kurzum: Der Begriff wird überwiegend umgangssprachlich, vor allem in der politischen Auseinandersetzung verwendet, findet sich jedoch hier und da auch schon mal in amtlichen Publikationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Begriff besitzt eine enorme Sprengkraft. Die Frage, wann ein Asylgesuch missbräuchlich geäußert wird und wann nicht, mag von der Präsentation des Betroffenen und damit sehr subjektiven Momenten abhängen: Bei den ganz dreisten, die sich hinstellen, und auf die Frage, wie sie heißen, frech "Johnny Walker" oder "Jim Beam" oder "Son nom perdu" (frz., deutsch: den Namen verloren) antworten und erzählen, dass sie von einem ihnen nicht bekannten Flughafen in einem ihnen nicht bekannten Land mit einer ihnen nicht bekannten Airline auf einem ihnen nicht bekannten deutschen Flughafen zu einem ihnen nicht mehr erinnerlichen Zeitpunkt und an Bord des Flugzeuges mithilfe eines ihnen nicht bekannten Schleppers gelangten, weshalb sie auch gar keinen Nationalpass vorlegen könnten, wird man dazu tendieren, von einer missbräuchlichen Antragstellung auszugehen, weil so viel Nichtwissen einfach nicht sein kann und hier jemand mit der Sprache nicht raus will, weil er glaubt, z. B. die Drittstaatenregelung auf diese Weise umgehen zu können, und wegen der Verschleierung seiner Herkunft seine spätere Abschiebung unmöglich zu machen (siehe dazu die Beispiele in Ausreisezentrum). Aber wer weiß? Vielleicht haben sie ja überdies gute Gründe, die – wenn sie sie denn wahrheitsgemäß vortragen würden – ausreichen würden, ihnen irgendeinen Status zuzuerkennen, die sie aber in Unkenntnis der Rechtslage verschweigen. Bei den "braven" Asylbewerbern, die eine scheinbar seriöse Story ohne Übertreibungen und Steigerungen erzählen, aber gleichwohl scheitern, weil die Gründe für eine Anerkennung nicht ausreichen, werden die meisten sagen, dass dies doch kein Missbrauch sei, sondern ein Grundrecht des Antragstellers, eine sachliche Bescheidung seines Antrags zu erreichen. Übersehen wird dabei jedoch, dass auch die scheinbar sachliche Präsentation zu 100 % gelogen sein kann, dass sich nur so die Balken biegen. Und? Wer von ihnen missbraucht nun das Asylrecht? Der, der die größte Empörung auslöst? Die Diskussion ist müßig. Den Begriff gibt's – keine Frage, aber Inhalt und Grenzen werden nur ganz schwer bestimmbar sein. Das hat überhaupt nichts mit der politischen Ortung des Betrachters (links oder rechts) zu tun, sondern schlicht mit der Schwammigkeit des Begriffs und dem nur in Ausnahmefällen aufdeckbaren Ausmaß subjektiv vorwerfbarer Unredlichkeit. --Opihuck 21:41, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Aha, das dachte ich mir. Siehe auch letzter Disk-Beitrag. Würdest Du sagen, „Missbrauch des Asylrechts durch Inanspruchnahme, ohne tatsächlich in einer Asyl rechtfertigenden Lage (individuelle Verfolgung im Herkunftsland wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, politischer Überzeugung oder vergleichbarer persönliche Eigenschaften) zu sein“ trifft es einigermaßen? Grüße an Omihuck --Anti 21:56, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Zuerst: Omihuck weigert sich standhaft, der Wikipedia beizutreten und damit den Frauenanteil zukunftsweisend zu steigern. Sie hält Opihuck für wikipediasüchtig und einen Fall für den Arzt. Sie winkt gleichwohl eingedenk der ihr zugedachten freundlichen Grüße vom Sofa rüber und lässt freundlichst zurückgrüßen. Jetzt zu deiner Frage: Nein. --Opihuck 22:13, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Zur Erklärung: Wenn z. B. ein Iraner in Deutschland Asyl beantragt und vorträgt, er halte es in seinem Land nicht mehr aus, weil die Situation angesichts der Herrschaft der Mullahs erdrückend sei und ihm kein persönlicher Freiraum belassen werde, weil Grundrechte, wie Meinungsäußerungsfreiheit, Menschenrechte (man denke nur an die dem Koran entnommenen körperlichen Züchtigungsstrafen, wie Auspeitschungen) nicht gewährleistet sind, es verboten ist, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (die iranischen Sicherheitskräfte räumen regelmäßig aufgestellte Satellitenantennen von Privatwohnhäusern ab, um den Empfang ausländischer Programme zu unterbinden), wird er mit seinem Asylantrag keinen Erfolg haben, weil weder die von dir genannten Merkmale der Asylanerkennung noch die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft noch die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes erfüllt sind. Der Antrag wäre unbegründet. Aber weil er sein Begehren offen und ehrlich vorgetragen hat und die meisten Menschen für sein Anliegen Verständnis haben, weil sie ebenso wie der Iraner alles daran setzen würden, diesem furchtbaren Regime zu entkommen, ist der Antrag doch nicht missbräuchlich gestellt - oder? Das Recht der Antragstellung folgt immerhin aus Art. 16 a GG und ist ein Grundrecht. Der Iraner hat legitime Gründe für sein Verhalten und nicht einmal der konservativste Politiker wird es ihm verübeln, von seinem Antragstellungsrecht Gebrauch zu machen. Missbrauch ist wesentlich mehr als nur, die Anspruchsvoraussetzungen nicht zu erfüllen. Missbrauch verlangt eine irgendwie geartete Verwerflichkeitskomponente. Wann diese vorliegt und wo die Grenzen verlaufen, ist sehr streitig und Gegenstand des politischen Diskurses. Wenn es weiter hilft: Aus dem Lemma kann man sicher etwas machen; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das, was dabei herauskommt, über die Darstellung der von den politischen Parteien vertretenen Ansichten und Auffassungen wesentlich hinausgeht und damit noch enzyklopädische Relevanz hat. --Opihuck 01:19, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Zwei Fragen: 1. Diesen Beitrag von dir möchte ich gern in die LD übertragen. Bist du damit einverstanden? 2. Falls das Lemma bleibt, hättest du Interesse und Zeit an dem Artikel mitzuarbeiten zum Thema/Arbeitstitel: "Asylmissbrauch" aus juristischer Sicht ? Gruß --188.192.24.139 15:26, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Zu 1): Ich halte das nicht für nötig, weil du ja dort bereits einen Link auf das Portal/Recht gesetzt hast. Aber wenn es sein muss: Bitte sehr. Zu 2): Wenn das Lemma überlebt und sich hier tatsächlich ein Bedarf ergeben sollte, von der juristischen Seite etwas beizusteuern (vielleicht mit dem Satz "... ist kein Rechtsbegriff ..."), helfe ich natürlich gern. Von mir stammen bereits viele andere Artikel zum Asyl- und Ausländerrecht, zum Beispiel die Neufassung von Ausreisezentrum, einem ebenso umstrittenen Lemma mit vorangegangenem höchst emotional geführten Disput. --Opihuck 15:46, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Klickt aber nicht jeder an. Schön, dass du als Fachautor mitarbeiten wirst. Danke***--188.192.24.139 17:21, 18. Sep. 2012 (CEST)
Gefällsstrafrecht
Artikel aus der allg. QS, vllt. könntet ihr da nochmal drüber gehen, danke --Crazy1880 17:36, 27. Nov. 2012 (CET)
- Nachdem fast ein Jahr keinerlei Bearbeitung erfolgte, nehme ich den Baustein auf der Seite heraus. --Asurnipal (Diskussion) 20:18, 24. Nov. 2013 (CET)
Saiban-in Seido
- war: Jury (Japan)
Bitte werft auch einen Blick auf die Diskussionsseite.--Katakana-Peter (Diskussion) 13:30, 9. Mai 2012 (CEST)
Dritthaftung
(hier nachgetragen --Krd 09:40, 20. Mai 2012 (CEST))
Primat der Politik
Erster Textansatz des Kapitels "Verhältnis Politik und Rechtsprechung" wurde 12 Stunden nach Ersteinstellung gelöscht [4]. Kritik war der Text sei unbelegt und unverständlich. --Kharon 14:27, 1. Jun. 2012 (CEST)
- Wo ist konkret der Bezug zum Bereich Recht? Welche QS-würdigen Mängel sollen bestehen? Das ganze sieht mir ehrlich gesagt mehr nach einer BNS-Aktion aus. Gruß. 14:47, 1. Jun. 2012 Tavok (nachsigniert, --Tavok (Diskussion) 21:17, 1. Jun. 2012 (CEST))
- ich schlage vor, diesen QS-Recht Baustein zu löschen --Carl B aus W (Diskussion) 19:31, 1. Jun. 2012 (CEST)
- das sieht nicht nur so aus, sondern das ist eine BNS-Aktion. --Charmrock (Diskussion) 21:20, 1. Jun. 2012 (CEST)
Durch die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es ein Primat des Rechts über die Politik, aber nicht der Rechtsprechung. Und dazu gibt es natürlich auch Literatur, die hier auch heranzuziehen ist. Der gelöschte Abschnitt war leider abwegig. Es ist ein Fall für die QS-Recht, deshalb sollte der Baustein bitte erhalten bleiben. Ich kann mich derzeit aber leider nicht an der Überarbeitung beteiligen, da anderweitig gebunden.--Aschmidt (Diskussion) 21:39, 1. Jun. 2012 (CEST)
- Abwegig ist es wohl nicht [5]. Genannt wird das Primat des politischen (neben historischen Fragen) aktuell im Zusammenhang mit dem Lissabon-Urteil Seite 120. --Pass3456 (Diskussion) 00:11, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Sorry, es ging nicht um die Frage, ob ein PdP über das Recht thematisiert wird. Das bestreitet wohl niemand. --Charmrock (Diskussion) 00:16, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Genau lesen, was Charmrock geschrieben hat: "die Frage, ob ein PdP über das Recht thematisiert wird"... --Mr. Mustard (Diskussion) 01:03, 2. Jun. 2012 (CEST)
Ach so.--olag disk 2cv 01:04, 2. Jun. 2012 (CEST)
Eine unerfreuliche Diskussion. Deshalb eine sehr knappe Skizze: Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach dem Vorbild des amerikanischen Supreme Court war gerade ein Schritt in Richtung auf das Primat des Rechts. Das Verfassungsgericht diesen Typs kann auch den gewählten Souverän, das Parlament, korrigieren und das Verfassungsrecht durchsetzen. Der Politik verbleiben nur noch Spielräume innerhalb dessen, was die Verfassung ihr beläßt. Die sind dann allerdings ziemlich weitgehend, wie man an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehen kann. Olag hat schon darauf hingewiesen: Nur in totalitären Rechts- und Gesellschaftsordnungen sah und sieht man das anders, eben weil es Unrechtsstaaten sind. Dieses Verhältnis von Politik und Recht ist auch grundlegend für den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Deshalb ist es nicht besonders weitführend, wenn man hierüber streitet. Angebracht wäre eine Auseinandersetzung zum Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik vor dem Hintergrund des Prinzips der Gewaltenteilung aus historischer Perspektive. Die Einführung der Gewaltenteilung war ein großer kultureller Fortschritt in der bürgerlichen Gesellschaft, das kann man laufend verfolgen.--Aschmidt (Diskussion) 13:53, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Ich habe Gestern und Heute einige Stunden nach Quellen zum Verhältniss zwischen Politik und Recht und zu den Dominanzen dazwischen gesucht. Eine kurze und zugleich umfassende Darstellung habe ich erwartungsgemäß bisher nicht gefunden. --Kharon 17:08, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Das überrascht mich nicht, wenn Du nach diesen Begriffen gesucht haben solltest, denn es geht hier schlicht ums Rechtsstaatsprinzip. Die Bibliotheken stehen voll von Lehrbüchern und Kommentaren dazu.--Aschmidt (Diskussion) 20:24, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Es geht doch vor allem darum, wie das politische Schlagwort „Primat der Politik“ verwendet wird. Schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Terminus technicus. Dieses Schlagwort wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und zudem sehr unterschiedlich verwendet. Dies gilt es darzustellen. --Mr. Mustard (Diskussion) 21:06, 2. Jun. 2012 (CEST)
- In der Rechtsgeschichte ist "Primat der Politik" ein eigenes Thema. Machiavelli, Tomas Hobbes, Imanuel Kant, Carl Schmitt, Hannah Arendt; alle haben den Begriff aufgegriffen. Die Einordnung als politische Schlagwort ist für die QS:Recht vermutlich kaum relevant. --Kharon 22:07, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Es geht doch vor allem darum, wie das politische Schlagwort „Primat der Politik“ verwendet wird. Schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Terminus technicus. Dieses Schlagwort wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und zudem sehr unterschiedlich verwendet. Dies gilt es darzustellen. --Mr. Mustard (Diskussion) 21:06, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Schon wieder behauptest du Dinge, die du nicht belegen kannst. --Mr. Mustard (Diskussion) 22:34, 2. Jun. 2012 (CEST)
- Ich würde mir weniger Streit und mehr Interesse am Fach und am Thema wünschen, denn das ist produktiver. Natürlich sollte sich jemand des Themas annehmen, der sich damit bereits auskennt. Wenn man erst beginnt, sich mit etwas zu beschäftigen, wenn man den Artikel zu schreiben anfängt, wäre das zu spät.--Aschmidt (Diskussion) 00:18, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Schon wieder behauptest du Dinge, die du nicht belegen kannst. --Mr. Mustard (Diskussion) 22:34, 2. Jun. 2012 (CEST)
Maritarium
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr beisteuern, danke --Crazy1880 14:40, 16. Jun. 2012 (CEST)
Ermittlung
(hier nachgetragen --Krd 18:31, 26. Jun. 2012 (CEST))
Ernst Bardenhewer
(war Ernst Badenhewer)
Kommt aus der allgemeinen QS und im Netz ist nix zu finden. ielleicht hat ja jemand von euch die Lektüre im Schrank, die hier weiterhilft. Vielleicht ist ja auch die Schreibweise falsch und er heißt Bardenhewer, da gibts jedenfalls mehr Ergebnisse......Danke im Voraus. --nfu-peng Diskuss 13:05, 22. Jul. 2012 (CEST)
Korrekter Name Ernst Bardenhewer. Verschoben. --Korrekturen (Diskussion) 14:18, 22. Jul. 2012 (CEST)
Benutzungsgebühren
Erbitte Vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 19:06, 28. Jul. 2012 (CEST)
Anfangsvergütung
Artikel aus der allg. QS und ORTS, bitte Vollprogramm, danke --Crazy1880 19:36, 31. Jul. 2012 (CEST)
- Ich finde den Artikel ziemlich überflüssig. Alles, was in Anfangsvergütung steht, steht auch ausführlicher in Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wenn niemand dagegen spricht, werde ich aus dem Artikel eine Weiterleitung auf Erneuerbare-Energien-Gesetz machen. --22:16, 24. Jan. 2013 (CET)
Grundvergütung
Artikel aus der allg. QS und ORTS, bitte Vollprogramm, danke --Crazy1880 19:38, 31. Jul. 2012 (CEST)
- Ich finde den Artikel ziemlich überflüssig. Alles, was in Anfangsvergütung steht, steht auch ausführlicher in Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wenn niemand dagegen spricht, werde ich aus dem Artikel eine Weiterleitung auf Erneuerbare-Energien-Gesetz machen. --22:16, 24. Jan. 2013 (CET)
- Zudem ist das Lemma falsch, im EEG steht Grundvergütung (siehe [6] und nicht Basisvergütung. Habe als Sofortmaßnahme den Artikel auf Grundvergütung verschoben. --DF5GO • ☎ • 22:26, 24. Jan. 2013 (CET)
- Und ist mittlerweile eh veraltet. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:21, 21. Mär. 2015 (CET)
Ausnüchterungszelle
Völlig belegloser Artikel ohne jeden rechtlichen Hintergrund. Anka ☺☻Wau! 21:11, 3. Aug. 2012 (CEST)
- Jetzt ist der Artikel immerhin nicht mehr komplett beleglos. Weitere Ergänzungen und Quellen sind gerngesehen. Die Rechtslage darzustellen könnte allerdings schwierig sein. Da entsprechende gesetzliche Regelungen zumindest in der Schweiz auf kantonaler Ebene verankert sein müssten, wären alleine hier 26 Varianten möglich. --TheRealPlextor (Diskussion) 12:33, 4. Aug. 2012 (CEST)
Time for Release
Artikel aus der allg. QS, bitte noch wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 16:38, 1. Jul. 2012 (CEST)
- Weder Beck-Online noch Google-Books kennt es. Für mich ein Löschkandidat. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:37, 21. Mär. 2015 (CET)
Produktmarke
Artikel aus der allg. QS, vllt. könntet ihr noch belege einfügen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 19:18, 8. Mär. 2012 (CET)
Commentaire d’arrêt
Kommt aus der allgemeinen QS, wo ein fehlendes Vollprogramm moniert wird. Vielleicht könnt ihr mit eurem Fachwissen dazu beitragen. Vielen Dank. --nfu-peng Diskuss 15:06, 7. Mär. 2012 (CET)
Baugespann
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr über den rechtlichen Standpunkt drüberschauen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 09:16, 2. Mär. 2012 (CET)
- Ich hab mal noch ein Beleg zu einem Merkblatt der Stadt Luzern zugefügt. Mehr braucht es m.E. nicht, daher erl.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Alpöhi (Diskussion) 10:25, 27. Aug. 2015 (CEST)
Geding
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 17:02, 31. Jan. 2012 (CET)
- Ergänzt. R2Dine (Diskussion) 12:33, 5. Nov. 2015 (CET)
Redundanzen
Beim Abarbeiten von Redundanzen bin ich über folgende Artikel gestolpert:
- Maßnahme (Recht) (Verlinkung ~80) und
- Maßnahme (Strafrecht) (Verlinkungen zwei).
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Euch darum kümmern könntet, da die schon seit 2010 bei den Redundanzen herum"gammeln". --Markus S. 21:01, 27. Feb. 2012 (CET)
- Überarbeitet. R2Dine (Diskussion) 13:10, 6. Nov. 2015 (CET)
Werkvertrag (Schweiz)
Erbitte vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 18:54, 28. Jul. 2012 (CEST)
- Ich hatte den Artikel schon vor Jahren von "grausam" zu "erträglich" nachgebessert und nun habe ich noch einmal ein paar Zeilen hinzugefügt. Er ist jetzt im Umfang noch immer nich mit Werkvertrag (Deutschland) zu vergleichen, dafür aufs Nötigste beschränkt und belegt. Sollte jemand anderes derselben Meinung wie ich sein, bitte QS entfernen. --TheRealPlextor (Diskussion) 12:12, 31. Jan. 2016 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana • 13:28, 7. Feb. 2016 (CET)
Datenbank (Recht)
Dümpelt schon seit Jahren mit Überarbeitungs- und Redundanzbaustein rum, hat mit Ach und Krach nen LA überstanden. Vielleicht lässt sich hier jemand finden, der den Themenkomplex für die WP etwas aufwertet. Relevant sind hierbei ggf. noch die Lemmata Datenbankherstellerrecht und Datenbankwerk --Eff0ktiv (Diskussion) 06:10, 7. Apr. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 217.236.185.186 11:35, 29. Jun. 2016 (CEST)
Nulled
Artikel aus der allg. QS, bitte querlesen und dringend mit Quellen füttern, danke --Crazy1880 20:34, 26. Aug. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 217.236.185.186 11:37, 29. Jun. 2016 (CEST)
Unterrichtsausfall
Ohne jeglichen Verweis auf Rechtsnormen und ohne Literaturangaben... --20:47, 9. Jan. 2012 (CET)
Ist das überhaupt ein jur. Dings? Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:50, 23. Apr. 2012 (CEST)
- Ja, gehört zum Schulrecht.--Aschmidt (Diskussion) 19:27, 23. Apr. 2012 (CEST)
- Der Artikel ist stark deutschlandlastig. -- Peter 22:59, 30. Jul. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 79.251.133.235 23:20, 4. Mai 2017 (CEST)
Baurechtskompromiss (erl.)
Der im Artikel verwiesene § 8a existiert nicht im BNatSchG
- Ergänzt. --Opihuck 16:50, 19. Feb. 2012 (CET)
- § 8a BNatschG ist 2010 durch § 18 BNatschG ersetzt worden, siehe Baurechtskompromiss#Inhalt und Bedeutung. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:51, 27. Okt. 2015 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:18, 20. Okt. 2018 (CEST)
Erfolgshaftung (erl.)
Entstand aus einer WL und steht in der allgemeinen QS. Hat außerdem eine falsche Kategorie. Anka ☺☻Wau! 20:59, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Begründung dort war: unbelegt und nicht unbedingt OMA-tauglich --KMic (Diskussion) 23:56, 3. Apr. 2012 (CEST)
- Besser? Belege folgen morgen...--Aschmidt (Diskussion) 02:30, 4. Apr. 2012 (CEST)
- Die Literatur bevorzugt die Begriffe "Erfolgsunrecht" und "Erfolgsunwert" (z.B.: Larenz/Canaris, SBT, 13.A. S. 364ff.). Deshalb wäre es besser, gleich einen Redirect von Erfolgshaftung und Verschuldenshaftung nach Unwert zu setzen und diesen Klassiker dort ausführlicher und bequellt auszuarbeiten. – Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) 13:46, 8. Apr. 2012 (CEST)
- Der Artikel ist zum großen Teil schon ganz gut verständlich, nur habe ich immer noch nicht verstanden, was eine Erfolgshaftung eigentlich ist. Insbesondere kann ich mir unter dem Begriff "rechtswidriger Erfolg" nichts vorstellen. Gibt es da nicht vielleicht ein konkretes Beispiel? --KMic (Diskussion) 18:48, 8. Apr. 2012 (CEST)
- Der Begriff des "Erfolgs" wäre wohl zu erklären. Der wird hier vorausgesetzt, und er hat mit Erfolg eher wenig zu tun. Der Erfolg ist schlicht der Schaden, der entstanden ist. Ein rechtswidriger Erfolg liegt vor, wenn das Rechtsgut, das der Schädiger verletzt hat (Eigentum, Körper, Gesundheit usw.), ohne eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Notwehr etwa) beschädigt worden ist. Die herrschende Meinung ist der Ansicht, daß die Rechtsgutverletzung die Rechtswidrigkeit indiziere, daß das also immer rechtswidrig sei. Die Gegenmeinung lehnt das ab. Der Schädiger haftet für diesen Schaden aber jedenfalls nur, wenn er den Eintritt des rechtswidrigen Erfolgs auch zu vertreten hat, wenn er ihn also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hatte. Und nur insoweit wird die Frage "Erfolgs- oder Verhaltsunrecht" relevant. Deshalb meine Empfehlung, diese isolierte Darstellung aufzugeben und das Thema an einer Stelle im Zusammenhang zu diskutieren.--Aschmidt (Diskussion) 19:00, 8. Apr. 2012 (CEST)
- Besser? Belege folgen morgen...--Aschmidt (Diskussion) 02:30, 4. Apr. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:47, 20. Okt. 2018 (CEST)
Bauanzeige
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen und bequellen --Crazy1880 19:35, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Danke für die Überweisung des Artikels. Auf der Artikel-Disk. wird schon darauf hingewiesen, daß das Baurecht Ländersache ist. Es wäre daher auf die Entwicklung in den Landesbauordnungen einzugehen.--Aschmidt (Diskussion) 21:03, 26. Apr. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:21, 20. Okt. 2018 (CEST)
Verursacherprinzip (erl.)
Kommt aus der allgemeinen QS. Bitte die Diskussionsseite des Artikels lesen, dort steht, was bemängelt wird. Vielleicht könnt ihr helfen. Danke. --nfu-peng Diskuss 14:09, 7. Aug. 2012 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:22, 20. Okt. 2018 (CEST)
Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland (erl.)
Der Artikel ist wenig informativ. Es fehlen z.B. Unterschiede von Konkurs, Insolvenz und Gesamtvollstreckung, Angaben zur Entwicklung des Rechts in den einzelnen Bereichen bis zur Zusammenführung, Was ist gemeines Konkursrecht?, Wie und warum kam es zu einheitlichen Konkursordnung?... Bin kein Kenner der Materie und kann deswegen nichts beitragen. Mindestens --HolgerB (Diskussion) 12:20, 12. Sep. 2012 (CEST)
Ich schlage Umbenennung in Geschichte des deutschen Konkurs- und Insolvenzrechts, da auch Österreich und Schweiz zu berücksichtigen sind. --House1630 (Diskussion) 15:54, 7. Jan. 2013 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:22, 20. Okt. 2018 (CEST)
Originärer Eigentumserwerb (erl.)
Begründung: Dieses Thema ist sehr weitreichend, und kann kaum durch den einleitenden Satz vollständig beschrieben werden. Gleiches gilt für die Darstellung des Deutschen Rechts. Hier muss Erhebliches ergänzt werden. Ich habs mir mal selbst auf die Liste gesetzt, wäre aber für Unterstützung dankbar. --Chz (Diskussion) 11:36, 6. Nov. 2012 (CET)
Der Artikel Übereignung ist verhäItnismäßig gut ausgearbeitet. Es stelle es anheim, die gesamte Thematik Eigentumserwerb, originärer Eigentumserwerb und derivater Eigentumserwerb dorthin einfach weiterzuleiten. Allerdings krankt es in dem Artikel auch an Kleinigkeiten: Beispielsweise ist der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten unzureichend ausgearbeitet. Damit kann kein Rechtsunkundiger was anfangen. Bei der Übereignung beweglicher Sachen sollte folgende Gliederung präferiert werden:
- Erwerb vom Berechtigten
(Überblick etc.)
- Eigentumserwerb nach § 929 S. 1 BGB (Normalfall)
- Eigentumserwerb nach § 929 S. 2 BGB (brevi manu traditio)
- Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 930 BGB
- Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 931 BGB
- Erwerb vom Nichtberechtigten
(Überblick: Guter Glaube; Verfügungsbefugnis als Gegenstand der Betrachtung, Nichtberechtigung)
- Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 932 I S. 1 BGB
- Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 2, 932 I S. 2 BGB
- Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB
- Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 931, 934 BGB
--Chz (Diskussion) 11:36, 6. Nov. 2012 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:24, 20. Okt. 2018 (CEST)
Bundesdatenschutzgesetz (erl.)
Artikel aus der allg. QS: Der gesamte Artikel ist struktur- und zusammenhangslos und daher kaum verständlich. Es fehlt an einer inhaltlich sinnvollen Gliederung, Einführungen, Erläuterungen und Zusammenfassungen sowie Quellenangaben. Die Formatierung ist z.T. wunderlich (siehe den inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissenen, kompletten Absatz in kursiv). Mir selbst fehlt leider die Fachkenntnis zur Überarbeitung. --71.207.153.148 05:46, 2. Nov. 2012 (CET), danke --Crazy1880 11:28, 8. Dez. 2012 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:25, 20. Okt. 2018 (CEST)