Wikiup Diskussion:Löschprüfung/2013

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Ergänzungen nach Ende der LP zu Linie 10

ein Witz, oder?
die löschbegründung fußt nur auf der Feststellung der Nichterfüllung der RK. Da hilft es auch nicht, wenn du hier eine zweitauswertung vornimmst.
wer soll admins denn noch ernstnehmen, wenn selbst ihr euch nicht an regeln haltet? -- Radschläger sprich mit mir 23:07, 19. Jun. 2013 (CEST)
Ich habe die Archivierung ausgesetzt, da sich der abschließende Administrator nicht mit dem Antrag direkt auseinandergesetzt hat. Außerdem ist jede in Betrieb genommene Strecke nach RK relevant. Bitte um Überarbeitung des Entscheides. --Austriantraveler (Diskussion) 00:01, 20. Jun. 2013 (CEST)
Kann man hier nun einfach die Diskussion zu lange weitertreiben bis das gewünschte Ergebnis eintritt? Kann doch nicht sein! In dem LP-Antrag stand im vgl. zur LD nichts neues drin.--Christian1985 (Disk) 00:07, 20. Jun. 2013 (CEST)
doch, die fehlerhafte abarbeitung der LD, nichts anderes bemängel ich.
ich habe klar dargelegt, dass die entscheidung der LD auf einer falschen Annahme (der Löschung wegen der RK) erfolgte. dies ist nachweislich nicht zulässig und muss daher revidiert werden. LPs sind keine LD 2.0, dass sollte nicht nur für benutzer sondern auch für admins gelten. bei einer entscheidung hier kann ein admin nicht eine vollständige löschbegründung liefern, was seine vorgänger versäumt haben, sondern es darf lediglich der antrag zur LP bewertet werden.
es kann nicht sein, dass eine solche Fehlentscheidung durchgeht. -- Radschläger sprich mit mir 08:00, 20. Jun. 2013 (CEST)
Tja, dann schlagen wir halt eine neue LP mit zusätzlichen neuen Argumenten auf - auch Recht!--Austriantraveler (Diskussion) 00:19, 20. Jun. 2013 (CEST)
ymmd --Löschbold (Del) 00:22, 20. Jun. 2013 (CEST)
Ihr solltet jetzt endlich mal aufhören, die Löschung mit dem nachweislich falschen Argument zu bekämpfen, sie sei gar nicht zulässig gewesen, weil die RK nicht notwendig erfüllt sein müssen und deshalb eine Löschung wegen Verfehlens der RK nicht zulässig ist. Der Artikel wurde nicht gelöscht, weil die RK nicht erfüllt waren. Er wurde gelöscht, weil weder die RK erfüllt waren noch etwas die Relevanz individuell begründet hat. Richtig ist: Die RK müssen nicht erfüllt sein. Wenn sie aber nicht erfüllt sind, muss Relevanz aufgrund einer anderen Eigenschaft gegeben sein. Und ob (nach dem festgestellten Verfehlen der RK) trotzdem eine individuelle Relevanz gegeben sein könnte, ist regelgemäß sehr wohl geprüft (und ebenfalls verneint) worden.
Ich fände es spannender und hilfreicher, wenn die Behalten-Befürworter statt Formalismen überzeugende inhaltliche Argumente für die individuelle Relevanz gerade dieser Linie vorbringen würden. Leider kommt da nicht viel. Troubled @sset  WorkTalkMail  09:25, 20. Jun. 2013 (CEST)
+1--Christian1985 (Disk) 09:29, 20. Jun. 2013 (CEST)
du solltest endlich aufhören so einen quatsch hier zu schreiben. die LP ist keine (!) LD 2.0. Es geht auf dieser Seite darum, ob bei der entscheidung in der LD ein fehler gemacht wurde.
und exakt dies ist geschehen, nachweislich. du selbst hast diesen unsinn, den hier sogar admins verbreiten doch auch geschrieben. (wurde der Artikel (...) gelöscht (...) weil die RK nicht erfüllt waren & Du sagst korrekt, dass die RK hinreichende, aber nicht notwendige Kriterien sind.) innerhalb von zwei sätzen sich selbst zu widersprechen ist eine beachtenswerte kunst.
also: formfehler anerkennen, oder in zukunft LDs per abstimmung entscheiden, bzw. die rk löschen. diese wurden geschaffen um artikel zu behalten, nicht um artikel löschen zu können. wenn du das verstanden hast, kannst du dich gerne wieder artikulieren, dass fände ich dann richtig spannend und hilfreich. ---- Radschläger sprich mit mir 10:30, 20. Jun. 2013 (CEST)
Unabhängig davon, dass deine Darstellung, was ich geschrieben oder nicht geschrieben habe, falsch ist, ist es vollkommen unerheblich, was ich geschrieben oder nicht geschrieben habe. Entscheidend ist, ob die Löschentscheidung regelgerecht getroffen wurde, und dies ist der Fall: Beide möglichen Quellen von Relevanz (individuelle und „automatische“ nach RK) sind geprüft und das Vorliegen bei beiden verneint worden. Ob die von mir als Nicht-Admin und Nicht-Entscheider angeführte Begründung, wieso meiner Meinung nach die Entscheidung formal korrekt und in der Sache richtig war, tatsächlich unlogisch/widersprüchlich/regelwidrig/falsch/idiotisch/was auch immer war, wäre auch dann völlig unerheblich, wenn deine Darstellung meiner Aussagen korrekt und deine Einschätzung ihrer Richtigkeit zutreffend wäre.
Was begründet denn jetzt die individuelle Relevanz dieser Linie?
Troubled @sset  Work • Talk • Mail  11:43, 20. Jun. 2013 (CEST)
tja, genau wie du nicht zu deinen worten stehst, so können es die admins eben auch nicht.
für dich auch gerne unterstrichen: die LP ist keine (!) LD 2.0. Es geht auf dieser Seite darum, ob bei der entscheidung in der LD ein fehler gemacht wurde.
und genau deswegen spiele ich das spiel LD 2.0 nicht. -- Radschläger sprich mit mir 15:03, 20. Jun. 2013 (CEST)

Wann ist eine erneute LP zulässig

Hier ist die Frage "Wo steht, dass eine Löschprüfung hier nicht noch einmal überprüft werden könnte?" in der Tat leicht zu beantworten. Das steht in WP:BNS. Aber generalisiert ist die Frage schon sinnvoll: Unter welchen Bedingungen ist eine erneute LP zulässig und wo ist das geregelt? Ich hielte eine Ergänzung des Intros für sinnvoll.--Karsten11 (Diskussion) 21:01, 21. Jun. 2013 (CEST)

Nun ich dachte dafür müssten einfach neue Argumente herangebracht werden.--Christian1985 (Disk) 21:07, 21. Jun. 2013 (CEST)
Es müssen Argumente kommen, die nicht schon vorher besprochen worden sind. Z.B. ein Artikel zu einem Musiker wurde gelöscht mangels Relevanz. Jetzt hat der Musiker ein neues Album veröffentlicht und hat Chartplatzierungen. Ein Wissenschaftler/Autor hat ein neues Werk veröffentlicht. Ein Artikel wurde gelöscht wegen "Theorieetablierung", jetzt aber wird die Theorie von anderen aufgegriffen und in Literatur verwurschtet oder es gibt Medienberichte darüber. Ein drittklassiger Sportler steigt auf oder erringt einen wichtigen Sieg, einen Pokal oder eine Medallie etc. Es genügt, wenn diese Tatsache bisher nicht bekannt war und deswegen nicht in der Diskussion war. Eine LP wird aber zurecht aus formalen Gründen abgeschmettert, wenn nur die alte Diskussion wiederholt werden soll, oder wenn keine stichhaltige Begründung in der LP vorgebracht wird.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 14:52, 22. Jun. 2013 (CEST)
Eine Wiederholung der Löschprüfung muss auch dann möglich sein, wenn eine Entscheidung nicht hieb- und stichfest begründet worden ist; „Theoriefindung nicht bewiesen“ rechtfertigt zum Beispiel keine Behaltensentscheidung, weil die Beweislast immer auf der Seite liegt, die bestimmte Informationen behalten will. --Abderitestatos (Diskussion) 15:15, 22. Jun. 2013 (CEST)
Nein, muss nicht. Das ist ja eine Eigenschaft des Instanzenwesgs: irgendwann ist er zu Ende. -- southpark 15:20, 22. Jun. 2013 (CEST)
Die Begrenzung des Instanzenwegs dient der Rechtskraft und dem Rechtsfrieden. Irgendwann muss eine rechtliche Entscheidung fertig sein, egal, ob sie in der Sache falsch ist. In der Wikipedia gibt es dagegen keine Deadline, wann es fertig sein muss. syrcro Gekaufte Artikel Nein Danke.svg 12:01, 3. Jul. 2013 (CEST)
Abderitestatos, du hast mit deiner Action gegen "Ka-ze-..." so dermaßen viel viele Benutzer von der Arbeit abgehalten, dass es mehrere gute Artikel wert ist. Langsam solltest du selber überlegen, ob du damit der WP dienst oder enorm schadest. -jkb- 15:25, 22. Jun. 2013 (CEST)
Ein Instanzenweg mit vorgeschriebenem Ende steht der Qualitätssicherung entgegen; Fehler müssen hier immer nachträglich berichtigt werden können. --Abderitestatos (Diskussion) 15:33, 22. Jun. 2013 (CEST)
Ich kann nicht unendlich die gleiche Sache durchkauen, bloß weil ich mit der Entscheidung nicht zufrieden bin. Bei einem Neuling würde ich das eventuell mit agf noch tolerieren, aber bei Längergedienten ist das ein nogo und sollte im Wiederholungfall Sanktionen nach sich ziehen. Rabulistik ist die Steigerung davon. Verbesserungen an bestehenden Artikeln sind immer möglich und nicht Gegenstand der Löschprüfung. Auch in Gerichtsverfahren ist irgendwann Schluss und ein neues Aufrollen des Verfahren geht nur, wenn NEUE ERKENNTNISSE vorliegen. Es wird kein Fall fünfmal oder so oft verhandelt, bis sich ein Richter findet, der eine mir genehme Entscheidung trifft.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:35, 22. Jun. 2013 (CEST)
"Z.B. ein Artikel zu einem Musiker wurde gelöscht mangels Relevanz. Jetzt hat der Musiker ein neues Album veröffentlicht und hat Chartplatzierungen" - In einem solchen Fall ist der Weg über die Löschprüfung gar nicht unbedingt nötig. In der Löschprüfung geht es ja um die Überprüfung ob eine Löschung fehlerhaft erfolgte. Das wäre in diesem Beispiel nicht der Fall, der Gegenstand wäre erst neuerdings relevant, damit ist die Löschprüfung im Prinzip gar nicht zuständig, denn die Löschung erfolgte zum damaligen Zeitpunkt korrekterweise. Sicher wird in den meisten derartigen Fällen der löschende Admin auf Ansprache den Artikel gerne formlos wiederherstellen, eventuell zuerst im BNR (da die neuerdings erlangte Relevanz in der gelöschten Version ja noch nicht dargestellt ist); sollte er nicht mehr aktiv sein oder sich aus irgendwelchen Gründen weigern, kann man natürlich gleichwohl die LP als Plattform für den Wiederherstellungswunsch bemühen. Gestumblindi 02:25, 3. Jul. 2013 (CEST)
Mal losgelöst von der Ausgangsfrage der Hinweis, dass WP:BNS hier nicht einschlägig ist. Die ursprüngliche Bezeichnung dieser Richtlinie mit Bitte nicht stören war leider ziemlich missverständlich. In WP:BNS ging es aber nie um "Störe andere Wikipedianer nicht beim Arbeiten". Der zentrale Grundsatz von WP:BNS ist vielmehr "Störe Wikipedia nicht, um etwas zu beweisen", oder anders gesagt "Argumentiere und agiere nicht für etwas, das du eigentlich nicht willst". In WP:BNS steht deshalb mit Sicherheit nichts dazu, dass eine Löschprüfung hier nicht noch einmal überprüft werden könnte, weder implizit noch explizit. Wer eine Löschprüfung erneut überprüfen möchte, tut dies sicher nicht, weil er das zwar eigentlich gar nicht möchte, aber irgendwas beweisen will. Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber: Bitte WP:BNS mal vollständig von Anfang bis Ende lesen, und dann nie nie nie wieder als "Störe andere Wikipedianer nicht beim Arbeiten" missverstehen! --Uwe (Diskussion) 15:36, 22. Jun. 2013 (CEST)
Wiederholung von unbegründeten oder sinnlosen Anträgen kann man durchaus als Projektstörung auffassen, ganz egal was da geschrieben steht. Der Antragsteller will all zu oft tatsächlich was beweisen, nämlich dass er seine Meinung durchsetzen kann.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:43, 22. Jun. 2013 (CEST)
Mag ja sein, dass die Löschprüfung einer Löschprüfung eine unerwünschte Projektstörung ist. Es ist aber kein Fall von WP:BNS, weil es eben nicht dem dort als unerwünscht beschriebenem Verhalten entspricht. WP:BNS ist eben nicht die Richtlinie gegen alle Arten von unerwünschten Projektstörungen. --Uwe (Diskussion) 15:55, 22. Jun. 2013 (CEST)
@ Giftzwerg 88: Es geht im fraglichen Fall ja eigentlich nicht einmal um Meinungen, sondern um einfach festzustellende Tatsachen: Die Überprüfung, ob ein Ausdruck in einem als Quelle angegebenen und digitalisiert vorliegenden Text tatsächlich vorkommt, könnte selbst ein einfaches Programm zuverlässig vornehmen, ebenso die daraus folgende Entscheidung, ob ein Stichwort bleiben kann oder nicht; es wäre alles ausreichend determiniert. Warum dieses einfache Verfahren von den entscheidenden Administratoren offenbar nicht angewendet wird, ist schlicht unverständlich. --Abderitestatos (Diskussion) 16:17, 22. Jun. 2013 (CEST)
Oder um eine Denkfehler von Dir? Schon bei der Verschiebung auf die "Palatschinkisierung" hat jemand deutlich gesagt, dass es für die WP:OMA einen Redirekt geben sollte von "Ka-Ze..". Und "Ka-Ze..." ist auch klar bequellt, dass es das in historischen Quellen gibt. Dass sowohl seinerzeit im Original wie jetzt "Regel" angehängt wurde, hat man genau in der Löschprüfung behandelt, um das Lemma nicht so ganz im luftleeren Raum stehen zu lassen (denn es ist eine Regel, was sonst?). Insofern gibt es wirklich keinen neuen Aspekt -insofern ist der "Instanzenweg" mit den alten Argumenten auschgeschöpft. Es ist nur noch Rechthaberei - und da muss der Instanzenweg nach 2 LA und einer LP (die ja schon eine Prüfinstanz ist) mal zu Ende sein, sonst kann einer die ganze Community tyrannisieren. --Brainswiffer (Disk) 18:55, 22. Jun. 2013 (CEST)
Wenn nach WP:KTF#Begriffsfindung noch nicht einmal fremdsprachige Fachbegriffe übersetzt werden sollen, dann ist eine völlige Neuschöpfung mittels Komposition ja wohl erst recht nicht erlaubt. Außerdem ist mir auch völlig unverständlich, wieso neben der Silbenfolge im Artikel noch ein quasi redundanter Einschub mit derselben Silbenfolge, erweitert um das Wort Regel überhaupt irgendeinen Nutzen haben soll. Selbst wenn "Ka-ze-zi-ko-ku-Regel" ausreichend belegt wäre, könnte man sich gegen diese Doppelung auf Hilfe:Weiterleitung#Ergänzung im Zielartikel berufen, da steht: „… weggelassen werden können bloße Alternativschreibungen oder andere naheliegende Varianten.“ --Abderitestatos (Diskussion) 19:28, 22. Jun. 2013 (CEST)
Dazu musst Du die Löschprüfung lesen. Es bringt nichts mehr. --Brainswiffer (Disk) 19:56, 22. Jun. 2013 (CEST)
BK: Auch wenn eine Entscheidung irrtümlich gefallen ist, ist es eine Entscheidung, die nicht endlos weiterdiskutiert werden soll. Genauso wie es Fälle von unschuldig Verurteilten oder Freisprüche aus Mangel an Beweisen gibt. Auch Irrtümer sind Bestandteil des menschlichen (Nicht)wissens und somit müssen wir mit Unvollkommenheiten zu einem Gewissen Grad leben, ohne das letztenendes gut zu finden. Somit hat die Wikipedia einige Artikel zu wenig, die zu Unrecht gelöscht wurden und ein paar zu viel, die eigentlich nicht den Kriterien entsprechen. So what?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:00, 22. Jun. 2013 (CEST)
Und da wirft man mir Regelhuberei vor … --Abderitestatos (Diskussion) 20:26, 22. Jun. 2013 (CEST)
Zur Frage: Löschprüfungen sind, ähnlich wie Sperrprüfungen, endgültig, die Entscheidung gilt für immer und kann nicht revidiert werden. Die einzige, aber eher unwahrscheinliche Ausnahme wäre ein Meinungsbild. -- Liliana 20:40, 22. Jun. 2013 (CEST)
Wo das wohl steht. --Abderitestatos (Diskussion) 20:53, 22. Jun. 2013 (CEST)
Ich glaube die Frage wurde genügend verhandelt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:05, 22. Jun. 2013 (CEST)
Ich bin versucht zu sagen: Nicht mehr füttern :-) --Brainswiffer (Disk) 08:18, 23. Jun. 2013 (CEST)

Umgang mit unwiderlegbaren Löschbegründungen

Ich finde es sehr schade, dass mein hier (Archiv) zur Sprache gebrachtes fundamentales Problem ungelöst bleiben wird. Kurz: Keine egal wie falsche Lösch- oder Behaltensentscheidung ist angreifbar, wenn ein Administrator sich weigert, seine Maßstäbe offenzulegen. Löschprüfungen müssen sich dann zwangsläufig in der Feststellung erschöpfen, dass im zulässigen Rahmen gehandelt wurde. Kein Wunder, wie sollte auch jemals nachgewiesen werden, dass die Entscheidung nicht „auf Basis der vorgebrachten Argumente, des Seiteninhalts und der bestehenden Richtlinien“ erfolgte, wenn niemand weiß, welche Basis zur Entscheidungsfindung genutzt wurde? Jede Entscheidung in einem Bereich, der nicht durch Ein- oder Ausschlusskriterien abgedeckt ist, bewegt sich dann zwangsläufig im zulässigen Rahmen. Die Begründung macht den Unterschied. Ohne Begründung ist eine Entscheidung nichts wert.

  1. Eine Lösung wäre, die Löschregeln zu ändern und die detaillierte und für jedermann nachvollziehbare Offenlegung der Entscheidungsgrundlage zur Pflicht zu erklären. Dass das nicht praktikabel ist, sehe ich gern ein. Das würde jeden Administrator zwingen, knappe Zeit für etwas aufzuwenden, das dann meist niemanden weiter interessiert.
  2. Naheliegender ist die Adminansprache. Wer fragt, bekommt zumindest im Nachhinein eine Erklärung. Das Problem ist, dass man niemanden zwingen kann, sich zu erklären. Das muss gar kein böser Wille sein. Manche Entscheidungen müssen einfach getroffen werden, sonst würden sie ewig liegen bleiben. In solchen Fällen opfert sich der Administrator und verlässt sich – nach bestem Wissen und Gewissen versteht sich – auf sein Gefühl, ohne eine exakte Begründung zu haben. Man kann und sollte immer zuerst versuchen, das im Gespräch zu klären. Aber was, wenn das zu nichts führt und sich kein Konsens für die Beibehaltung der Entscheidung abzeichnet und auch kein anderer Lösungsweg mit „ich ziehe meine Entscheidung zurück und bitte einen Kollegen um eine neue“ geöffnet wird?
  3. Bisher sah ich die Löschprüfung in der Pflicht, sich solchen Fällen anzunehmen. Aber wie ich leidvoll erfahren musste, sehen das die Administratoren nicht so. Mein Änderungswunsch lautet deshalb: Ich hätte gern eine Regel, die es ermöglicht, auch solche Fälle in der Löschprüfung tatsächlich erneut zu prüfen, auch wenn sie nicht nachweislich falsch entschieden wurden. Das macht die Sache irgendwie zur Löschentscheidung 2.0, ja. Entweder eine Löschbestätigung im Sinne von „ich hätte auch gelöscht, bleibt gelöscht“ oder „auch nach Wochen hat sich kein anderer Administrator gefunden, der auch gelöscht hätte, wird deshalb wiederhergestellt“. Was wäre so schlimm daran? Eine Flut von Prüfungsanträgen unzufriedener Benutzer? Vielleicht, aber wäre das so dramatisch anders als jetzt? Wenn die Abarbeitung des ursprünglichen Löschantrags ordentlich ablief, muss sich das allermeiste leicht per „ich hätte den Artikel in dem Zustand genauso gelöscht“ oder ähnlich erledigen lassen. Nur Fälle wie meiner oder aktuell auch Jolla, die viele Wochen lang unentschieden in der Löschprüfung herumliegen, werden ohne Aufheben wiederhergestellt, ohne dass sich jedermann hinter „ich kann nicht einfach die Entscheidung (die nichts wert war) overrulen“ verstecken muss.

--TMg 22:21, 23. Jul. 2013 (CEST)

Löschprüfung kannst Du auch durchführen, wenn keine Begründung vorliegt, du must nachweisen, daß die Entscheidung nachvollziehbar falsch war. Erlanger SC halte ich für so eine, wo das möglich ist. Dein fall ist nicht mit einer formalen Änderung der Prozedur, sondern nur mit Fortentwicklung der Quellen zum Lemma zu lösen. Serten Disk Portal SV♯ 22:35, 23. Jul. 2013 (CEST)
Das Problem ist, daß man den Nachweis praktisch gar nicht führen kann, weil es keine fixierten Prüfkriterien gibt. MMn wird ziemlich oft ungerechtfertigt auf den Entscheidungsspielraum verwiesen. Bei manchen Löschgründen gibt es zwar tatsächlich einen Entscheidungsspielraum, bspw. wenn nur grobe Rahmenkriterien abgesteckt sind wie in Relevanzfällen. Manchmal aber kann und darf es eigentlich keinen Entscheidungsspielraum geben, weil die Anforderungen verbindlich sind, bspw. bei Belegen. Wäre dies anerkannt und festgeschrieben, könnte man zumindest eine Entscheidung mit der Begründung "Spielraum" in bestimmten Fällen als klar falsch reklamieren. --Epipactis (Diskussion) 23:19, 23. Jul. 2013 (CEST)
Bei den SVen ist die Anerkennung von belegen ein Problem, ich vermute bei Software gelegentlich auch. Serten Disk Portal SV♯ 23:30, 23. Jul. 2013 (CEST)
Ich weiß nicht, ob dieser Vorgang wirklich auf den grundsätzlichen Systemmangel zurückgeht, den Du in der Überschrift andeutest. Denn Theghaz hatte sich ja in der LP zu den RKSW geäußert und Wdd diese Position übernommen. D.h. es fand bzgl. der Relevanz in der LP schon eine neue Auseinandersetzung mit dem Artikel statt. Ob die Bewertung dann im Ergebnis richtig war, sei dahingestellt. Aber total unterlassen wurde sie nicht. --Grip99 04:19, 27. Jul. 2013 (CEST)

Es ist doch kein Problem, selbst wenn der Admin keine Gründe angab und selbst wenn er dann auch noch auf die Ansprache nicht reagiert zu gucken (und zu argumentieren). Der so arbeitende Admin begibt sich dabei faktisch bloß in die Situation, dass die LP schon heute in eine LD 2.0 geht. Dann muss nämlich spätestens der die LP abarbeitende Admin auf die Vereinbarkeit mit RK und den Argumenten eingehen. Das sind dann nämlich die Anhaltspunkte für die Richtigkeit.--MfG Kriddl Posteingangskörbchen 06:38, 24. Jul. 2013 (CEST)

Nein, muß er nicht. Er kann einfach schreiben: "Kein Fehler erkennbar, der entscheidende Admin hat im Rahmen seines Entscheidungsspielraums gehandelt." und damit ist es aus, da die LP erklärtermaßen letzte Instanz ist. --Epipactis (Diskussion) 22:37, 24. Jul. 2013 (CEST)
Der Satz kann es in sich haben, ist aber nicht zu beanstanden. Wiederanlage mit besseren Quellen geht immer, am besten erst im BNR, insoweit keine finale Wirkung. Daher sehe ich keinen Sinn in erweitereten Formalien. Serten Disk Portal SV♯ 00:07, 25. Jul. 2013 (CEST)
Es gibt ja überhaupt keine Formalien, d.h. ebensogut könnte man auch eine Münze werfen. Es wird auch LP-Anträgen stattgegeben ohne daß der LD-Entscheidung ein Fehler bescheinigt wird. --Epipactis (Diskussion) 01:10, 25. Jul. 2013 (CEST)
Der Satz kann es in sich haben, ist aber nicht zu beanstanden.
Nolispanmo hat das gleich mal beherzigt (siehe auch [1]). Aber zu beanstanden ist der Satz sehr wohl. Verlangt wird eine "Revision". Man kann natürlich darüber streiten, was das im Zusammenhang mit WP genau bedeutet. Aber eine gewisse Begründung der Entscheidung gehört mit Sicherheit zu einer Revision, solange im Antrag und/oder der Diskussion Argumente für die gegenteilige Auffassung vorgebracht wurden. Wenn natürlich auch nach längerer Zeit nichts dergleichen vorhanden ist, dann kann auch die Entscheidung kurz ausfallen. --Grip99 04:19, 27. Jul. 2013 (CEST)

War das inszeniert?

Wie aus dem Nichts bekam der bis dahin völlig unauffällige Artikel über den Soziologen Andreas Kemper letzte Nacht gegen halb drei einen Schnellöschantrag verpasst, der auch prompt von dem Administrator Cú Faoil vollzogen wurde. Mangelnde Relevanz war die Begründung für die Aktion. Immerhin hat Kemper einige Publikationen vorzuweisen, hält sich für wikipediarelevant und hat Recht damit, Antrag und vollzogene Schnelllöschung waren also unsinnig. Die Folge war eine Löschprüfung, die Kemper heute Vormittag beantragte und damit Erfolg hatte. Der Artikel wurde wiederhergestellt, erhielt aber kurze Zeit darauf einen normalen Löschantrag, den eine IP stellte. Jetzt droht eine zehntägige Schlammschlacht, denn Kemper ist als "Benutzer Schwarze Feder" nicht unumstritten im Projekt, man verdächtigt ihn die Wikipedia als Propagandaplattform für seine Theorien auszunutzen. Es stellen sich daher einige Fragen:

  • Warum stellte der erfahrene Autor Benutzer:Dansker mitten in der Nacht einen SLA? Sollte auf diese Weise der Artikel über Andreas Kemper unauffällig entsorgt werden in der Annahme, dass dies keiner merkt? Es war doch klar, dass am nächsten Tag die Löschprüfung mit allem Schikanen beginnen würde.
  • Warum vollzieht ein erfahrener Admin wie Cú Faoil zu nachtschlafender Zeit einfach so einen SLA? Dachte auch er, dass dies niemand merken würde? Die Quittung bekommt er gerade mit Wiederwahlstimmen.
  • Oder sollte mit dieser wikipediamäßigen Dilettantenaktion überhaupt erst der seit ein paar Tagen existierende Artikel einem größeren Publikum bekannt gemacht werden? War die Sache inszeniert oder nur saudumm?
  • Haben die Feinde Kempers, die sogenannten Maskulisten, also antifeministische Kreise politisch sehr fragwürdiger Couleur, die sich zurzeit in der Wikipedia einrichten, einen neuen Anlass gesucht und gefunden, ihren Lieblingsfeind unter Ausnutzung der irrationale Communitymechanismen zu zermürben? Das ist nicht unwahrscheinlich, denn Kemper gehört zu den Leuten, die zuverlässig und dankbar jeden Konflikt versuchen zu nutzen, um die eigene Mission zu durchzudrücken. Offenbar ziehen alle Seiten in Folge dieser administrativen Chaosaktion um den Artikel eines bisher eher unbekannten Soziologen, Nutzen, was wiederum seinen Bekanntheitsgrad in der entsprechenden Szene erhöht und ihm damit Ansehen verschafft.

Ich empfehle daher die sofortige Beendigung der Löschdiskussion durch LAE, eine Artikelsperrung um Editwars zu unterbinden und die Diskussion auf die Relevanzkriterien für Wissenschaftler zu verlegen. --Schlesinger schreib! 15:52, 20. Aug. 2013 (CEST) (stand ursprünglich hier aber bevor ich mit irgendwelchen Platzwarten einen Editwar beginne...)

Naja, der Artikel ist eindeutig irrelevant, irgendwelche 70-Seiten-Heftchen in Linksaußenverlagen verschaffen keine Relevanz. Davon abgesehen scheint mir nicht die Maskulistenseite sich hier massiv einzurichten, wie man auch daran sieht, daß SF, FB und Co. die VM-Seite seit Wochen sowohl aktiv als auch passiv besetzt halten. ;-) --Matthiasb – Vandale am Werk™ Blue ribbon.svg (CallMyCenter) 17:35, 20. Aug. 2013 (CEST)
Ich glaube, du interpretierst da etwas zu viel hinein. Der Artikel wurde erst am Abend zuvor, rund vier Stunden vor dem SLA erstellt. Ist also nicht so, dass der Artikel schon monatelang rumgeistert und jetzt spontan und plötzlich ein SLA daherkam. Grüße, PowerMCX Sprich zu mir! +/- 17:38, 20. Aug. 2013 (CEST)
@ Matthiasb: Wenn du dir die Definition von Buch mal zu Gemüte führst, wirst du sehen, das es keine "Heftchen" sind. Mal so am Rande. Gruß --Mikered (Diskussion) 20:20, 20. Aug. 2013 (CEST)

Diskussion nach Adminentscheidung betr. Maharishi Ayurveda Privatklinik Bad Ems (erl. bleibt gelöscht)

Übertrag von Vorderseite:


Der löschende Admin und auch keiner weiteren Diskutierenden haben den Kernpunkt aufgegriffen. Was soll denn eine Löschdiskussion, bei der alle von den falschen Fakten ausgehen?

Die Behauptung, die Klinik dürfe keine stationären Behandlungen durchführen und würde deswegen nicht unter die RK Krankenhäuser fallen, ist schlichtweg falsch! Siehe Konzession. Da steht nämlich: Auf Antrag vom 18.10.1995 wird hiermit der Maharishi Ayur-Ved Gesundheits- und Seminarzentrum Bad Ems GmbH gemäß §30 Gewerbeordnung die Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt mit 15 Doppelzimmern in 56130 Bad Ems in den angemieteten Hotelzimmern nach Kontigentvertrag mit dem Kurhotel Bad Ems erteilt. Die ursprüngliche Löschbegründung verdreht daher die Tatsachen um 180 Grad.

Bleiben wir doch einfach mal bei den Tatsachen: - In der Klinik werden ayurvedische Panchakarma Kuren durchgeführt. - Solche Kuren werden immer stationär gemacht – anders geht es nicht. - Die durchschnittliche Verweildauer eines Patienten liegt bei ca. 10 Tagen. - Mit einer Arztpraxis hat das somit überhaupt nichts gemeinsam. - Die Klinik befindet sich im Ostflügel des Kurhauses Bad Ems. - Der Rest des Gebäudes wird durch Häcker´s Kurhotel genutzt. - Der Klinik steht ein festes Kontinent an Zimmern permanent zur Verfügung. - In der Klinik finden also fast ausschließlich stationäre Behandlungen statt. - Die Klinik hat die Konzession gem. §30 GewO. - Diese Konzession nach §30 GewO hat keine andere ausschließlich auf Ayurveda spezialisierte Einrichtung in Deutschland. - Der Umsatz der Klinik liegt bei 2,2 Mio. jährlich – da bleibt nicht genug übrig um "einige Milliönchen an den Maharishi-Konzern" weiterzuleiten. Wer es genauer wissen möchte, der schaue sich den Jahresabschluss an. Hier sind Idealisten am Werk. - Die Relevanz ergibt sich nicht aus der wirtschaftlichen Größe, sondern aus der belegten Vorreiterrolle und der belegten besonderen Bedeutung. - Ich weis nicht, wo in dem Artikel noch Werbung versteckt sein soll. - Ich hoffe, die weiteren Diskutierenden können nackte Behauptungen, so wie sie von den hier mitdiskutierenden Schulmedizinern vorgetragen werden als solche erkennen.

Natürlich habe ich mir, bevor ich mir die Mühe gemacht habe, den Artikel zu verfassen, die Relevanzkritierien genauestens angeschaut. Die möchte ich hier nicht noch einmal zitieren – jedenfalls ist ihnen unmissverständlich zu entnehmen, das eine Relevanz sowohl bei Krankenhäusern als auch bei Unternehmen eben nicht nur durch schiere Größe, sondern eben auch durch z.B. eine "marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle" gegeben ist. Diese habe ich versucht, durch zahlreiche Belege zu untermauern. Wenn es nach Ansicht des Gremiums weitere Belege braucht, dann werde ich versuchen, diese beizubringen.--Micha1008 (Diskussion) 13:49, 25. Aug. 2013 (CEST)


Ende Übertrag

Die Löschprüfung ist durch die Adminentscheidung beendet. Weitere Kommentare auf der Funktionsseite sind unerwünscht. Eine Neuanlage des Artikels ist erst dann möglich, wenn in den zur Löschentscheidung führenden Fakten eindeutig extern belegbare Veränderungen zu Gunsten der Relevanz des Lemmas eingetreten sind. Gruß --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 14:32, 25. Aug. 2013 (CEST)

Hermann Ihringer

Es geht nicht an, dass das Thema nach einer äußerst umstrittenen Löschentscheidung und reichlich Widerspruch - auch von Admins - nach einer Pro-Forma-Lösch-"Prüfung" einfach so ins Archiv-Nirvana versenkt wird. Die Begründung, dass „nur eine Minderheit der Community von der enzyklopädischen Relevanz H. Ihringers überzeugt“[2] sei, ist definitiv falsch. --Stobaios (Diskussion) 16:45, 4. Sep. 2013 (CEST)

Hm, da wäre eher das Schiedsgericht zuständig. LP solange bis es passt ist nämlich nicht vorgesehen.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 22:09, 4. Sep. 2013 (CEST)
Und was geschieht eigentlich, wenn der Artikel in überarbeiteter Form wieder eingestellt wird? Ist der gleich wieder schnellgelöscht? Ein Entwurf liegt je schon vor: [3]. --Stobaios (Diskussion) 01:57, 5. Sep. 2013 (CEST)
Der Grund, warum die LP so kurz war, war dass die LP-Begründung unzutreffend war: BVK schafft bekanntermaßen nicht automatisch Relevanz. Zweck der LP ist die Prüfung der vorgetragenen LP-Gründe. Dies ist umfassend (mehr als feststellen, dass die LP-Begründung falsch ist, kann man nicht machen) und sachgerecht erfolgt. Wenn ein Artikel im BNR überarbeitet ist, so dass der Löschgrund entfallen ist, dann kann der Artikel zurück in den ANR verschoben werden. Dann kann auch keine Schnellöschung als Wiedergänger erfolgen. Die Frage ist natürlich, ob der Löschgrund entfallen ist. Dies klärt man am Besten mit einer Anfrage beim löschenden Admin oder in der LP. Wird der Artikel in den ANR verschoben und der Löschgrund besteht weiter, so wird er per SLA gelöscht.--Karsten11 (Diskussion) 12:29, 5. Sep. 2013 (CEST)

Diskussion zur Löschprüfung von Beatrix von Storch

Völlige Quarkentscheidung. Bisher wurde noch nie eine Bundestagstagskandidat aufgrund von Medienresonanz für relevant erklärt, der keine anderen Relevanzkriterien erfüllt. --Benutzer:Tous4821 Reply22:29, 8. Sep. 2013 (CEST)
Ganz meine Meinung. Erst das Mandat, dann einen Artikel in der Wikipedia. Alles andere ist nur die Wahlkampfreklame interessierter Kreise für eine oberflächlich prominente, eher fragwürdige Politfigur einer dieser neuen Parteien, die zufällig ein paar mal in der Zeitung stand. Jetzt Löschen, den Wahlsonntag abwarten und dann weitersehen. --Schlesinger schreib! 23:05, 8. Sep. 2013 (CEST)
Über die in meinen BNR geparkte SPD-Bundestagskandidatin Sabine Poschmann mit sicherem Wahlkreis im Ruhrgebiet (Dortmund-Aplerbeck) [4] gibt es eine ganze Artikelserie in der Süddeutschen Zeitung. [5] und relgemäßige Berichterstattung auf Der Westen. [6] und Münsterland-Zeitung [7] Nach dieser Logik wäre sie auch bereits jetzt relevant. --Benutzer:Tous4821 Reply 23:18, 8. Sep. 2013 (CEST)
Hallo Tous, Frau Storch ist eine Schlüsselfigur, darum geht es. Sie war deswegen auch schön öfters in der überregionalen Presse portraitiert. Sie hat die Klage ins Rollen gebracht usw. Deswegen hatte ich den Artikel auch angelegt und nicht etwa von Max Müller aus Wahlkreis xy in Hinterpforzheim.--Miltrak (Diskussion) 23:22, 8. Sep. 2013 (CEST) PS: Und glaub mir diese Frau von Storch ist nicht unbedingt ein Sympatiefaktor und ich bezweifel stark, dass sie wegen eines Wikieintrags gewählt wird. Wenn dich der Wahlkampf insgesamt anwidern sollte, dann müssten wir alle Politiker für diese Zeit in der Wikipedia sperren, nur damit ja keine falschen Schlüsse gezogen werden.--Miltrak (Diskussion) 23:24, 8. Sep. 2013 (CEST) PS2: Und noch was, wenn du nicht in der Lage bist mir gegenüber objektiv zu argumentieren werde ich mit dir keine Konversation mehr führen, Tours. Ich bin diese ewigen Politisierungen leid.--Miltrak (Diskussion) 23:25, 8. Sep. 2013 (CEST)

Diskussion zur LP Paul Franz Falk

Übertrag von der Vorderseite

Danke für eine Entscheidung.
Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass es für mich einen Unterschied gibt zwischen bewusster Parteinahme (von wegen "Buddy" oder "Seilschaft", wie es andere bezeichnen) oder "Befangenheit" (siehe auch den WP-Artikel). Befangenheit ist nicht zwangsläufig eine bewusste Einstellung. Und in diesem Sinne habe ich Befangenheit gemeint. --Kölner sprinter farbig.svg Nicola - Ming Klaaf 17:14, 3. Okt. 2013 (CEST)
Eine Ermessensentscheidung wurde durch eine andere ersetzt. Nun gut. @Nicola: Aus meiner Sicht wirkt dein Engagement in dieser Sache auch persönlich, auch wenn es vielleicht unbewusst geschieht. Dem Hauptautoren eines von einer Löschung bedrohten Artikels Befangenheit vorzuwerfen und dies nach der Löschung fortzusetzen, bringt uns nicht weiter, vor allem wenn er sich in dieser LP zurückgehalten hat. Wir sollten diese Diskussion nunmehr beenden, nicht zuletzt, weil es sich beim Artikelgegenstand um eine lebende Person handelt und diese Diskussion im real life offenbar schon Reaktionen findet. --Joe-Tomato (Diskussion) 20:29, 3. Okt. 2013 (CEST)
Leider wurde in der Begründung nicht erwähnt, dass in den RK steht - das Personen per se relevant sind, die einen Orden vom Bundespräsidialamt (Bundesverdienstorden) bekommen hatten. Ich finde eine Ermessensentscheidung mit faden bitteren Beigeschmack. --Atamari (Diskussion) 21:15, 3. Okt. 2013 (CEST)
Nein, Atamari, das steht dort nicht – sondern dort steht lediglich (wie vor meiner Entscheidung auch schon mehrere andere Diskutierende hierüber festgestellt hatten, zuletzt Superbass und Emeritus), dass eine solche Verleihung „als Anhaltspunkt dienen kann“. Und mit diesem Aspekt habe ich mich in meiner Begründung auch kurz auseinandergesetzt. Dass Dir übrigens diese kindische Reaktion des Artikelautors nicht auch wenigstens ein Wort des „faden bitteren Beigeschmacks“ wert ist, finde ich dann doppelt schade.
Aber das sollten wir nun auch nicht weiter unterhalb der Erle diskutieren. --Wwwurm Mien Klönschnack 00:09, 4. Okt. 2013 (CEST)
Ich will lieber von einer VM gegen dich wegen deiner beleidigenden Sprache absehen, weil ich Wichtigeres zu tun habe. Wenn ich aber nur daran denke, dass jedes Pornoschätzchen bereits ohne langes Nachdenken WP-relevant ist, wird es mir bei der Lektüre deiner Begründung speiübel! --der Pingsjong (Diskussion) 22:02, 4. Okt. 2013 (CEST)

Ende des Übertrags. --Wdd (Diskussion) 22:06, 4. Okt. 2013 (CEST)

Ooooh ja, Pingsjong, Du bist ja sooo wichtig und unfehlbar. Weshalb klingst Du bloß immer so, als hätte es im Grunde ohne Dich im Oberbergischen nie eine Zivilisation gegeben? Und weshalb gehst Du eigentlich nur allerseltenst sachlich auf (Gegen-)Argumente ein, hier bspw. auf meine durchaus differenzierte Begründung inkl. Anregung, die RKen in dieser Hinsicht zu erweitern? Da bibbere ich schier vor Angst, wenn Du – ausgerechnet Du! – mit einer VM wegen beleidigender Sprache drohst, denn merke: Wer in der Glasflasche sitzt, sollte nicht so viele Hülsenfrüchte essen (Volxmund). Habe die Ehre. --Wwwurm Mien Klönschnack 08:46, 5. Okt. 2013 (CEST)
Typischer Fall von furor pueri pentecostalis. --Der wahre Jakob (Diskussion) 10:17, 5. Okt. 2013 (CEST)

LP BHV (Verlag)

Ich habe den Verdacht, dass Hephaion bei seiner Entscheidung den Unterschied zwischen der bhv Publishing (Spieleverlag aus dem 21. Jahrhundert) und dem ebenfalls mit bhv benannten und bereits 1984 gegründeten Verlag für (unmittelbar nach der Gründung) Bücher und (später) Software nicht berücksichtigt hat, obwohl dieser Unterschied in dem von ihm verlinkten Diskussionen in extenso erklärt wurde. Auf dieser Basis kann man bestimmt nicht behaupten, dass hier schon drei Entscheidungen (davon waren ohnehin die zwei von Cu Faoil und Peter200 unzureichend begründet) zum Thema vorgelegen hätten. Im Gegenteil hat Millbart in seiner letzten Entscheidung sogar dem ausgegliederten Spieleverlag bhv Software (also dem Vorgänger von bhv Publishing) mögliche Relevanz bescheinigt. Für den Buchverlag von 1984 dürfte diese Relevanz aber noch viel eher als für bhv Software gegeben sein. Sogar Peter200 (der sich jetzt für Löschen ausspricht und seine für das AP und die Wiederauflage der Löschdiskussion ursächliche [8][9][10] fehlerhafte LP-Begründung als "sauberst" schönredet) schrieb in der letzten LD Ein Artikel über den alten bhv Verlag wäre sicherlich sinnig ([11]) und Ein neuer Artikel über den alten Verlag ist sinnvoll ([12]). Kann ja sein, dass der Inhalt des neuen Artikels unzureichend ist. Aber wegen mangelnder Relevanz oder Wiedergänger kann man einen Artikel zum 1984 gegründeten Verlag bestimmt nicht schnelllöschen. Die Relevanz des Lemmas ist schlimmstenfalls umstritten (sogar eher von den meisten befürwortet) und jedenfalls mit Sicherheit noch nirgends ausdiskutiert und entschieden gewesen. (Übrigens sprachen sich selbst bzgl. der bhv Publishing mindestens 3 Admins [13][14][15] eher für Behalten aus.) --Grip99 02:58, 7. Okt. 2013 (CEST)

Hast du eigentlich Hephaion einmal darauf angesprochen? -- Jesi (Diskussion) 12:01, 7. Okt. 2013 (CEST)
Nein, denn er hat doch bestimmt die LP auf seiner Beobachtungsliste. Und ich wollte mich ja nicht speziell nur an ihn (oder die Beobachter seiner Diskussionsseite) wenden, sondern an einen größeren Kreis. --Grip99 02:07, 8. Okt. 2013 (CEST)

Darum geht es:

Lemma: BHV (Verlag)
Schon der Einleitungssatz Das Kürzel bhv ist Bestandteil des Namens mehrerer deutscher Verlage... behandelt dieses nicht mehr. Danach kommt ein Sammelsurium verschiedenster Unternehmen:
bhv Bürohandels- und Verlagsgesellschaft mbH
bhv Publishing GmbH
bhv Software GmbH
bhv Software GmbH & Co. KG
bhv-Buch
Verlag Moderne Information
Süddeutscher Verlag
verlag moderne industrie
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm
Nur über das Lemma BHV (Verlag) erfährt man nichts Relevantes (Umsatz/Mitarbeiter, usw). Weder im ersten Absatz noch im 2. Absatz (Publikationen). Ganz im Gegenteil: Der beginnt mit [bhv Buch], springt dann zu [bhv Publishing] und Retail-Vertrieb anderer Marken. Wer dann immer noch auf der Suche nach Lemma-Inhalt ist, der erfährt dann wieder etwas über bhv Bürohandels- und Verlagsgesellschaft mbH gepaart mit etwas namedropping zu Wimmelspiel, Nintendo DS, Mord ist ihr Hobby und Dr. House.
Fazit: Thema verfehlt, Relevanz nicht nachgewiesen. --Peter200 (Diskussion) 09:49, 8. Okt. 2013 (CEST)

Kategorie:Linksextremismus

Wo ist die Diskussion für Kategorie:Linksextremismus ? --217.231.164.71 17:54, 9. Nov. 2013 (CET)

Wikipedia:Löschkandidaten/4._August_2005#Kategorie:Linksextremist_.28gel.C3.B6scht.29. XenonX3 – (RIP Lady Whistler) 17:58, 9. Nov. 2013 (CET)

Die Seite ist gesperrt. --217.231.164.71 18:07, 9. Nov. 2013 (CET)

Zur Neuanlage musst du eine Löschprüfung anstrengen. Wenn die positiv beschienen wird, wird auch der Seitenschutz aufgehoben. XenonX3 – (RIP Lady Whistler) 18:10, 9. Nov. 2013 (CET)