Wikiup Diskussion:Oversightkandidaturen/Zinnmann
Stimmberechtigung zu dieser Wahl überprüfen
Contra-Begründung Zipferlak
Zinnmann hatte am 20.01.2008 die Entsperrung des Artikels Artgemeinschaft Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung beantragt und zur Begründung angeführt, "in den Hauptstreitpunkten sei Einigkeit erzielt worden" ([1]). Eine Einigkeit lag aber eindeutig nicht vor und dies musste auch Zinnmann offensichtlich sein ([2]). Er hat somit bewusst und absichtlich gelogen. Für mich ist er damit als Oversighter nicht wählbar, zumal er sich bisher nicht zu seiner Lüge geäußert oder sich dafür entschuldigt hat. --Zipferlak 11:21, 8. Dez. 2008 (CET)
Beispielszenarien
Hallo, ich glaube, dass die praktischen Konsequenzen von Oversight noch etwas Diskussion bedürfen. Das hier geht daher an alle Kandidaten. Ich habe mir mal ein paar Szenarien ausgedacht, vielleicht könnt Ihr jeweils schreiben, was Ihr in der jeweiligen Situation tun würdet (also z.B.: Oversight-Löschen oder Löschen oder revertieren oder gar nichts). Die Liste darf gerne von anderen um interessantere/intelligentere Beispiele erweitert werden. --Tinz 16:43, 8. Dez. 2008 (CET)
- Szenario 1: Ein extrem beleidigender Unfugsartikel über einen Schüler (kein Wikipedianer) mit persönlichen Daten wird eingestellt und gelöscht. Der löschende Admin bittet Dich um Oversight-Entfernung.
- Szenario 2: Im Wikipedia-Raum wird eine Vermutung bezüglich des Klarnamens eines anonymen Wikipedianers genannt. Dieser bittet um Oversight.
- Szenario 3: In einer Diskussion wird der alte Accountname (mit der Form "Vorname Nachname") eines Wikipedianers der sich mittlerweile hat umbenennen lassen genannt. Dieser bittet Dich um Oversight wegen Klarnamensnennung.
- Szenario 4: Jemand schreibt den Klarnamen in Atze Schröder. Ein Benutzer bittet Dich um Oversight-Löschung.
- Szenario 5: Ein Benutzer leugnet im Artikelnamensraum den Holocaust. Ein anderer Admin bittet Dich um Oversight.
--Tinz 16:43, 8. Dez. 2008 (CET)
- (Da ich's hier sehe.) m:Oversight#Use ist nicht eindeutig? 1 und 2 sind eindeutig OS-fähig; bei 4 muss man forschen, ob der Name wirklich nicht veröffentlich ~= bekannt ist, sollte dies der Fall sein, kann nach #1 geOSt werden; bei 3 wurde die Identität ja schon öffentlich gemacht, Redirects vom alten auf den neuen Benutzernamen werden fast immer belassen [ich kann mich an nur wenige Fälle erinnern, in denen ein Benutzer um die Botänderung der Verlinkung bat und dies dann auch noch gestattet wurde; gelöscht wurden die alten Versionen natürlich nicht], auf Wunsch könnte dies normal gelöscht werden (Einzelfallentscheidung, die keineswegs vom OS übernommen wird); bei 5 ist keiner der drei Punkte erfüllt, hier erscheint es mir nicht einmal nötig, zu löschen. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 17:41, 8. Dez. 2008 (CET)
- Bei Fall 1 und 2 ist die Sache in der Tat klar. Die Informationen stehen nicht im Zusammenhang mit der Erstellung einer Enzyklopädie und berührern die Persönlichkeitsrechte nicht in der Öffentlichkeit stehender Personen. In beiden Fällen würde ich löschen per Oversight.
- Fall 3 ist etwas kniffeliger. Wurden unter dem alten Namen zahlreiche Diskussionsbeiträge verfasst, ist eine Anpassung der alten Unterschrift nicht unbedingt sinnvoll oder machbar. Eine völlige Anonymisierung ist durch bloße Umbenennung kaum möglich. Zudem kann es durchaus sinnvoll sein, den alten Benutzernamen in Bezug auf alte Diskussionen zu verwenden. Die bloße Nennung des alten Namens ist nicht sanktionsfähig. Anders sieht es aus, wenn der alte Name mit dem neuen in Verbindung gebracht wird. In dem Fall ist eine Versionslöschung angebracht, eine Löschung per Oversight wäre mir da aber eine Nummer zu heftig.
- Fall 4: Ach ja, die Causa Schröder. Der Fall wurde in der Presse und im Netz derart breit getreten, dass jeder mit minimalstem Rechercheaufwand den Realnamen herausfinden kann. Hier genügt daher auch eine Versionslöschung. Zumal der Künstler selbst zufrieden war, nachdem der Realname nicht mehr im Artikel auftauchte.
- Fall 5: Das ist keine Frage des Persönlichkeitsrechts, sondern möglicherweise des Strafrechts. Dafür ist der jeweilige Benutzer selbst verantwortlich. Eine Löschung per Oversight auf Anfrage Dritter kommt für mich dabei nicht Frage. Ich bin kein Jurist; aber wie sieht es da z.B. mit Vernichtung von Beweismitteln aus, falls zwischenzeitlich schon eine Anzeige erfolgt ist? --Zinnmann d 21:53, 8. Dez. 2008 (CET)
- Szenario 6: eine Seite wurde bewusst "nur für Admins" angelegt (d.h. sofort "gelöscht"), und jemand (der Autor selbst oder ein Dritter) wünscht ein OS. -- Schwalbe Disk. 22:48, 8. Dez. 2008 (CET)
- Schon interessanter :-) Erscheint mir in dieser allgemeinen Form aber etwas zu konstruiert. Von dem Problemfall können ja nur Admins wissen. Wenn das Problem so dramatisch ist, dass sie davon aber keine Kenntnis (mehr) haben dürfen, liegt ganz woanders etwas im Argen - und wahrscheinlich steht ein gewaltiges Adminproblem wenn nicht gar ein Deadmin-Verfahren im Raum. Ob unter diesen Umständen eine Oversightlöschung hilfreich ist, bezweifle ich. Aber wie gesagt: Das hängt IMHO viel zu stark vom jewiligen Einzelfall ab, um hier eine Pauschalantwort zu geben. --Zinnmann d 20:57, 9. Dez. 2008 (CET)