Asylpolitik der Europäischen Union

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Die Asylpolitik der Europäischen Union besteht in dem Versuch, in den Mitgliedstaaten ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) für die Durchführung von Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden zu verwirklichen. Es zielt auf die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten, damit die Asylbewerber in allen Mitgliedsstaaten gleichbehandelt werden. Außerdem ermöglicht es den Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern über die Datenbank EURODAC.[1]

Die EU-Staaten setzen die Gemeinsame Asylpolitik sehr unterschiedlich um, was während der Flüchtlingskrise ab 2015 besonders deutlich wurde.

Begriff

Asyl (von griech. σῦλος sylos, Heim oder Herkunft) ist das vorübergehende Gewähren von Schutz und existenzieller Grundsicherung für politisch Verfolgte, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppe oder Meinung flüchten mussten. Nach europäischem Recht wird Asyl auch Personen gewährt, die aufgrund von Bürgerkriegen oder einer anderen Gefahr für ihre körperliche Unversehrtheit (subsidiärer Schutz) vorerst nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Geschichte der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik

1957 bis 1999

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos

Die Wurzeln der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik stammen aus der Zeit der Römischen Verträge von 1957, auch wenn eine Harmonisierung der nationalen Asylpolitiken bzw. eine einheitliche Asylpolitik anfangs nicht vorgesehen war. Der Prozess der Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes lief einher mit der ansatzweisen Vereinheitlichung der Asylpolitik. Dabei wurden besonders große Fortschritte in den 1980er Jahren durch eine immer enger werdende polizeiliche Zusammenarbeit und letztlich durch das Schengener Übereinkommen von 1985 sowie durch die Europäische Akte von 1986 erzielt, da die Sicherheitsrisiken, die durch die Öffnung des Binnenmarktes entstanden, nur durch eine einheitlichere Politik kompensiert werden konnten. Der Maastrichter Vertrag 1992 wird als großer Fortschritt in Bezug auf die Asyl- und Flüchtlingspolitik gehandelt, da diese hier erstmals als „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ gehandelt werden. Da Entscheidungen in diesem Themenfeld einstimmig getroffen werden mussten, blieb die Entscheidungshoheit aber weiterhin bei den Mitgliedstaaten.

Die Entscheidungshoheit traten die Mitgliedstaaten aber 1997 im Zuge des Amsterdamer Vertrages, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, an die EU ab, da die Flüchtlings- und Asylpolitik von der dritten, intergouvernemental ausgerichteten, in die supranationale erste Säule transferiert wurden. Durch die „stay in/opt out“-Regelung wurde einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, die Änderungen nur teilweise (Irland, Großbritannien) oder überhaupt nicht (Dänemark) umzusetzen.

Am 1. September 1997 trat das am 15. Juni 1990 unterzeichnete Dubliner Übereinkommen in Kraft. Es wies unter anderem demjenigen Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu.

1999 bis heute

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts bemühen sich die Mitgliedstaaten noch intensiver um eine Vergemeinschaftung der Asylpolitik, weshalb im Haager Programm 2004 ein zweistufiger Plan entworfen wurde, diese EU-weit zu harmonisieren.

Nach der Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer gemeinsamen EU-Asylpolitik im Amsterdamer Vertrag von 1999 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs das Tampere-Programm a) im finnischen Tampere. Dieses sollte die bisherige Asyl- und Flüchtlingspolitik durch ein kollektives Asylsystem und durch eine vergemeinschaftete Migrationspolitik untermauern und infolgedessen die EU zu einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ entwickeln. Dem liegt die Idee zugrunde, einen einheitlichen Schutzraum, in dem alle Flüchtlinge gleichbehandelt werden und jeder Mitgliedstaat das gleiche Schutzniveau erfüllt, zu verwirklichen. Konkret bedeutet das, dass jeder Mitgliedstaat nach Abschluss der ersten Phase des Programms rechtliche Mindeststandards, besonders alle Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention und das Prinzip der Nichtzurückweisung, verankert hat.

2001 wurde nach der Kosovo-Krise die Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) geschaffen, die einen Mechanismus zum vorübergehenden Schutz von Vertriebenen und einen Solidaritätsmechanismus der Mitgliedstaaten für den Fall vorsieht, dass der Europäische Rat per Beschluss einen „Massenzustrom“ feststellt. Diese Richtlinie wurde in nationale Gesetze umgesetzt, so etwa in Deutschland durch § 24 AufenthG, wurde aber bisher (Stand: Dezember 2015) keinmal angewandt.

Mit dem Beschluss des Haager Programms 2004 wurden die dem Tampere-Programm zugrundeliegenden Richtlinien weitgehend bekräftigt. Jedoch war der Einfluss der Terroranschläge am 11. September 2001 unverkennbar, wie man an den Sicherheitserwägungen in Bezug auf illegale Einwanderer und den Schutz der Außengrenzen der EU sieht. Im Haager Programm wurde aber auch die Signifikanz der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention unterstrichen.

In der ersten Phase der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, die seit 2006 als abgeschlossen gilt, wurde mit Hilfe von drei Richtlinien und zwei Verordnungen die Grundlage für eine Vereinheitlichung geschaffen:

In der zweiten Phase – nach Bewertung der Rechtsakte der 1. Phase – des Haager Programms sollten die Schutzstandards EU-weit erhöht und ein sogenannter Lastenausgleich eingeführt werden. Das Grünbuch der EU-Kommission vom 6. Juni 2007[3] und ihr Strategiepapier vom 17. Juni 2008 verstärkten noch einmal den gesamteuropäischen Ansatz einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Kommission verdeutlichte den Willen, den Flüchtlingen ein faires Verfahren in jedem Mitgliedstaat der EU zu garantieren. Dies sollte eine unverhältnismäßige Verteilung in den EU-Ländern und Sekundärbewegungen verhindern. Bis 2012 sollte ein genormtes Asylverfahren und ein einheitlicher Rechtsstatus für Flüchtlinge sowie für Begünstigte des subsidiären Schutzes realisiert werden.

Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
(2013)
Drei Richtlinien und zwei Verordnungen:
Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie),
Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie),
Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie),
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III),
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 (Eurodac)
Weitere Richtlinien, Verordnungen, Institutionen:
Richtlinie 2011/51/EU (Richtlinie zu den langfristig Aufenthaltsberechtigten),
Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie),
Verordnung Nr. 439/2010 (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO),
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMF)
Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung,[4] WISO-Direkt[5][6]

Die zweite Phase sieht als Schwerpunkt besonders eine Lastenteilung innerhalb der EU sowie eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Eindämmung von Push-Faktoren vor.

  • Die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU) führt gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes ein.
  • Die Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) setzt Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Sie ersetzt die Asylaufnahmerichtlinie 2003/9/EG, wobei diejenigen Bestimmungen der Richtlinie 2003/9/EG, die inhaltlich unverändert geblieben sind, weiterhin umzusetzen sind.

Als Nachfolge des Haager Programms wurde das Stockholmer Programm für die Jahre 2010 bis 2014 aufgelegt. Im Juni 2013, sechs Monate später als vom Stockholmer Programm vorgesehen, wurde das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem beschlossen.

Bereits 2010 untersuchte die EU-Kommission die politischen, finanziellen, rechtlichen und praktischen Möglichkeiten einer Neuverteilung der Asylsuchenden zwischen den europäischen Ländern.[7]

Im September 2020 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des europäischen Asylsystems vor („Neues Asyl- und Migrations-Paket“).[8][9] Der auf drei Säulen gestützte Vorschlag sieht die Abschaffung der Dublin-III-Verordnung vor:

  • Alle ankommenden Flüchtlinge sollen in Aufnahmezentren, die an den EU-Außengrenzen errichtet werden, eine Aufnahmeprozedur durchlaufen.
  • Es sollen Mechanismen der Lastenteilung unter den EU-Mitgliedstaaten etabliert werden.
  • Die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlinge soll verbessert werden.[10]

Der im Vorschlag enthaltene Mechanismus, ein Staat könne mittels „Rückführungspatenschaften“ (Return Sponsorship) – unter bestimmten Umständen – für einen anderen Staat die Abschiebung Ausreisepflichtiger durchführen,[11] wurde in Deutschland zu einem Unwort des Jahres 2020 gewählt.

Kritik

Vor 2015

Die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union stand oft in der Kritik. Nichtregierungsorganisationen und Institutionen beklagten dabei, dass man sich nicht dem Schutz von, sondern dem Schutz vor Flüchtlingen verschrieben habe.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen äußerte sich 2009 besorgt über den Umgang europäischer Staaten mit Flüchtlingen und Migranten und hat zu einer Konferenzen zu diesem Thema angeregt.[12][13][14] Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte gemeinsam mit anderen Organisationen (Amnesty international, AWO, Caritas und weiteren) im Juli 2009 eine „grundlegende Wende der EU-Flüchtlingspolitik“.[15] Amnesty international berichtete mehrfach in seiner Zeitschrift „Amnesty Journal“ über die Situation von Flüchtlingen im Mittelmeerraum (vgl. auch Einwanderung über das Mittelmeer in die EU).[16] Human Rights Watch schließlich veröffentlichte im September 2009 einen Bericht über den Umgang mit Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten in Libyen.[17]

2011 urteilte etwa der Europäische Gerichtshof, dass die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in einem griechischen Lager „unmenschlich und erniedrigend“ seien, das griechische Asylverfahren „Mängel“ aufweise und der Staat Belgien einen afghanischen Kläger nicht dorthin hätte zurückschicken dürfen, obwohl der Asylbewerber dort zuerst die EU betreten hatte.[18]

Im Zuge der Flüchtlingskrise ab 2015

Nachdem im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 Mitgliedsländer begannen, bei ihnen in die EU eingereiste Flüchtlinge nicht zu registrieren, um zu verhindern, dass sie bei einer Weiterreise in andere EU-Staaten zu ihnen zurückgeschickt werden können, war das Dublin-Abkommen faktisch nicht mehr wirksam. Die koordinierte Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU war zusammengebrochen. Migrationsforscher Tim Hatton, der die Folgen untersucht hatte, stellte fest, dass eine derartig unkoordinierte Flüchtlingspolitik mit der Zeit dazu führt, dass Flüchtlinge weniger Schutz erhalten. Denn die Einzelstaaten würden in diesem Fall dazu neigen, ihr jeweiliges Schutzniveau im Vergleich zu anderen Staaten abzusenken, damit Flüchtlinge weiterziehen.[19]

Janne Haaland Matlary folgerte, dass in der öffentlichen Debatte im Zuge der Flüchtlingskrise 2015, die von Nichtregierungsorganisationen und Juristen dominiert wurde, kein westeuropäischer Politiker den Mut besessen habe, das europäische Asylsystem mit seinem Zutrittsrecht für jeden Asylbewerber für unhaltbar zu erklären. Die politisch Verantwortlichen hätten unter dem Eindruck der Einschätzungen der Juristen wie betäubt gewirkt und man habe nicht mehr das Problem angehen wollen, sondern nur noch versucht, möglichst ethischer als der nächste Kollege zu wirken.[20] Matlary verdeutlichte das Dilemma der EU-Asylpolitik als Pull-Faktor – während kaum Arbeitsmigration in die EU benötigt wird, würde über das Asylrecht dennoch zunächst den potentiellen Migranten ein Aufenthalt in der EU ermöglicht. Selbst wenn ein Schutzantrag dann abgelehnt würde, sei die Gefahr einer Abschiebung gering. Da sich die Verantwortlichen in der EU aber nicht trauten, das Asylrecht zu verschärfen, die hohen Zuzugszahlen von Schutzsuchenden aber nicht mehr vertretbar waren, entschieden sie sich, die Grenzsicherung an Drittstaaten "auszulagern". Dazu wurden entsprechende Vereinbarungen 2016 mit der Türkei, 2017 mit Libyen und schließlich mit weiteren Fraktionen südlich von Libyen geschlossen. Die EU habe sich, so Matlary, einer Form von Erpressung durch diese Staaten und Gruppen ausgeliefert, nur weil die Verantwortlichen die eigenen Schengen-Außengrenzen nicht schließen wollten. Lediglich "verachtete" Außenseiter wie Ungarn hätten ihre Grenzen selbst geschlossen, während der Rest die Frage lieber gegen Bezahlung auslagerte.[21]

Reformvorschläge

EU-Verteilungsschlüssel

Standpunkte der nationalen Regierungen zum geplanten EU-Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge (2015):[22]
EU immigration quota plan map.svg
Ursprünglicher Standpunkt
2015-09-22 EU JHA Council majority vote to relocate 120,000 refugees.svg
Abstimmungsverhalten
  • Befürwortung
  • Ablehnung
  • Enthaltung
  • Ausnahmeregelungen in der Asylpolitik
  • Bereits 2012 forderte das Europäische Parlament im Bericht über verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich[23] die Kommission auf, einen EU-weiten Verteilungsschlüssel für Asylsuchende einzuführen. Erst mit der Flüchtlingskrise wurde diese politische Forderung eines EU-Verteilungsschlüssels auch von nationalen Regierungen übernommen. Der Verteilungsschlüssel solle unter anderem die Bevölkerungszahl, die Wirtschaftskraft, individuelle Faktoren wie die Familienzusammenführung und Sprachkenntnisse berücksichtigen. In diese Richtung gehen die Vorschläge, welche EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos vorgestellt hat. Weitergehende Vorschläge gehen dahin, Flüchtlingen die Wahl des für ihr Asylverfahren zuständigen Staates selbst zu überlassen und lediglich die finanzielle Verantwortung nach einem geeigneten Schlüssel zwischen den Staaten aufzuteilen.[24] Ein solcher Schritt würde eine zumindest teilweise Abkehr vom Dubliner Übereinkommen (aktuell Dublin-III) bedeuten.

    Angesichts der Flüchtlingskrise kündigte die EU-Kommission Anfang September 2015 an, innerhalb weniger Tage einen Notfallplan bezüglich der Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und Afghanistan zu beschließen.[25]

    Eine Verteilung der Flüchtlinge auf freiwilliger Basis ist durch mehrere Mechanismen möglich. In Betracht kommen etwa eine Umsiedlung innerhalb der EU auf Basis des Absatz 3 des Art. 78 AEUV, Resettlement-Programme zur Steuerung der Einreise aus Drittstaaten sowie, nach qualifiziertem Mehrheitsbeschluss des Europäischen Rats, eine Aktivierung der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie). Diese Mechanismen sehen jedoch keine Teilnahmeverpflichtung für die Mitgliedstaaten vor.

    Hotspots

    Im Frühjahr 2015 schlug die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Europäischen Agenda für Migration[26] ein Konzept von Erstaufnahme- und Registrierungszentren vor, Hotspots (‚Brennpunkte‘) genannt.[27][28][29][30] Sie sollen vor allem in Griechenland und Italien eingerichtet werden. Zweck ist es, die ankommenden Flüchtlinge direkt an der EU-Außengrenze zu identifizieren, zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Sie sollen auf einer engen Zusammenarbeit des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), der EU-Grenzagentur (Frontex), dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit den Behörden vor Ort beruhen.[28] Ab diesen Zentren sollen dann die temporären Umverteilungs-Mechanismen greifen, wie sie die Kommission wiederholt vorgeschlagen hatte.[28]

    Auf dem EU-Sondergipfel am 23. September 2015 wurde vereinbart, bis Ende November 11 arbeitsfähige Hotspots – sechs in Italien, fünf in Griechenland – einzurichten.[31][32] Drei erste Hotspots waren für die griechischen Inseln, die unmittelbar vor der türkischen Küste liegen, vorgesehen.[33][34][35] Obschon die Vorbereitungen vor Ort seit Juli 2015 liefen,[28] waren bis Ende November erst zwei in Betrieb, in Lampedusa und in Lesbos.[36][37]

    Anfang 2016 wurden in Italien drei weitere Lager in Betrieb genommen (Pozzallo, Porto Empedocle, Trapani), Mitte 2016 ein weiteres (Taranto), aber Porto Empedocle war nicht mehr aktiv, wobei aber Anfang 2017 noch nicht alle 1500 Erstaufnahmeplätze betriebsfähig waren.[38] Mitte 2017 wurde dann, auf Druck der EU und wegen der wieder zunehmenden Mittelmeerroute, von zusätzlich sechs neuen Lagern gesprochen.[39][40]

    Die in Betrieb befindlichen Hotspots Griechenlands dienen seit Frühjahr 2016 hauptsächlich der Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens, insbesondere als Abschiebezentren für bestimmte Migranten in die Türkei.[41]

    Die Erstaufnahme-Hotspots sind:

    Italien (geplant 2200 Plätze):[28][38]
    • Pozzallo, Sizilien (300 Plätze, ab Anfang 2016)
    • Porto Empedocle, Sizilien (300 Plätze, Anfang 2016, nur kurz in Betrieb)
    • Trapani, Sizilien (400 Plätze, ab Anfang 2016)
    • Lampedusa (politisch bei Sizilien; 500 Plätze, ab November 2015)
    • Augusta (300 Plätze, geplant)
    • Taranto (400 Plätze, ab Mitte 2016)

    Koordinationsstelle: Catania, Sizilien

    Griechenland (geplant 7000 Plätze):[33][36]


    Koordinationsstelle: Piraeus

    Sichere Wege nach Europa

    Angesichts hoher Flüchtlingszahlen und vieler Todesopfer bei den Bootsflüchtlingen während der Überquerung des Mittelmeers wird der EU vielfach Untätigkeit in der Flüchtlingsfrage vorgeworfen. Einerseits wird eine bessere Seenotrettung verlangt,[45] andererseits fordern humanitäre Organisationen sichere, reguläre Wege nach Europa.[46][47] So schlug der Sprecher von Amnesty International Italien Gianni Rufini vor, in nordafrikanischen Städten Zentren einzurichten, von denen aus Asyl beantragt werden könne.[47] Vergleichbare Konzepte stehen unter den Begriffen „Asylzentren“, „Auffanglager“ oder „Aufnahmezentren in Nordafrika“ bereits in der politischen Diskussion. Ein solcher Ansatz, der vom deutschen Innenminister Thomas de Maizière befürwortet jedoch von den deutschen Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisiert wird, wurde im Frühjahr 2015 von der EU-Kommission geprüft.[48] Die Entstehung riesiger Flüchtlingslager in Nordafrika wäre die mögliche Folge.[49]

    Eine Möglichkeit, außerhalb der Staatsgrenzen einen Asylantrag zu stellen, wurde bereits 2004 vom damaligen deutschen Innenminister Deutschlands Otto Schily vertreten,[50] der den ursprünglich britischen Vorschlag aufgriff. Der Vorschlag wurde damals von der EU-Kommission abgelehnt.[51] Eine derartige Möglichkeit ist von den EU-Staaten bisher auch nicht vorgesehen; die Schweiz kennt jedoch ein Visum aus humanitären Gründen (siehe zum Beispiel Abschnitt „Botschaftsasyl“ im Artikel zum deutschen Asylrecht). Ganz anders werden Kontingentflüchtlinge behandelt: Sie durchlaufen kein Asyl- oder anderes Anerkennungsverfahren in Deutschland, sondern erhalten gleich bei der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Im April 2015 erklärte die EU-Kommission, dass sie an einer neuen Migrationsstrategie arbeite, die eine engere Zusammenarbeit mit den nordafrikanischen Staaten vorsehe und beispielsweise eine Ausweitung von Resettlement-Programmen beinhalten könne.[52]

    Der Sondergipfel der EU am 23. April 2015 orientierte sich an einem zuvor veröffentlichten Zehn-Punkte-Plan.[53] Dessen „Punkt 7“ beinhaltet ein „Pilotprojekt“, das weitgehend einem Resettlement-Programm entspricht.

    Anfang Oktober 2015 wurde bekannt, dass die EU die Errichtung sechs neuer Flüchtlingslager für bis zu zwei Millionen Menschen in der Türkei plante. In der östlichen Ägäis sollten dann von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordinierte griechische und türkische Patrouillen gegen Schleuser vorgehen und Flüchtlinge in die Türkei zurückführen. Im Gegenzug sollten sich die EU-Staaten verpflichten, einen Teil der Flüchtlinge aufzunehmen.[54] Diese Pläne mündeten in das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016.

    Zerstörung von Schlepperbooten

    Die EU-Kommission stellte im April 2015 einen Zehn-Punkte-Plan als Reaktion auf die Flüchtlingstragödien im Mittelmeer vor. Dieser sah unter anderem vor, die finanziellen Mittel für die Seenotrettung und die Zahl der Schiffe zu erhöhen und Boote von Schleppern zu zerstören.[55] Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wies darauf hin, dass Flüchtlinge in Libyen „regelmäßig ausgeraubt, gefoltert, entführt und sexuell missbraucht“ würden. AI verlangte eine bessere Seenotrettung und eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen durch die EU.[56]

    EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini warb am 11. Mai 2015 vor dem UN-Sicherheitsrat für ein robustes Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta zur Zerstörung von Schlepperbooten.[57]

    EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

    Jahrelang wurde erfolglos versucht, eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten zu definieren. Im Jahr 2008 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der EU-Ministerrat ohne das Europäische Parlament nicht über eine solche Liste entscheiden könne; er erklärte dabei Art. 29 Abs. 1 und 2 und Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2005/85/EG aus kompetenzrechtlichen Gründen für nichtig.[58] Im Juli 2015 wurde, gefördert durch die Flüchtlingskrise, das Vorhaben, bei den sicheren Herkunftsländern zu gemeinsamen Einschätzungen zu gelangen, erneut aufgegriffen. Bisher (Stand: 9. September 2015) führen zwölf EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Slowakei, Tschechische Republik, und Vereinigtes Königreich) eine Liste sicherer Herkunftsstaaten.[59] Laut Zeitungsberichten vom Herbst 2015 sollten nach Plänen der EU-Kommission zunächst die Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) und die Türkei zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, um so die Zuwanderung von dort zu erschweren.[59][60] Die Einstufung der Westbalkanstaaten als Sichere Herkunftsstaaten geschah in Deutschland parlamentarisch 2016,[61] Die Einstufung der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien und Tunesien) wird politisch seit 2016 von Parteien wie CDU, CSU, AfD, FDP und SPD gefordert, erhielt aber im Bundesrat keine parlamentarische Mehrheit, da die politischen Parteien Grüne und Linkspartei dies verhinderten.[62]

    2016 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine Stellungnahme dazu, welche Auswirkungen einer EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten bezüglich der Grundrechte zu berücksichtigen sind. Darin führte sie bestimmte Garantien auf, die in diesem Zusammenhang für Menschen aus diesen Staaten zu gewährleisten sind.[63]

    Politische Forderungen 2016

    Nach Medienberichten forderten die EU-Staaten nach ihrem EU-Gipfel in Brüssel vom Februar 2016 in ihrer Abschlusserklärung „das Regime von Machthaber Baschar al-Assad und seine Alliierten auf, Angriffe auf moderate Oppositionsgruppen unverzüglich zu beenden“.[64]

    Änderungen gab es 2016 auch im Bereich der Pläne für die Zusammenarbeit der Behörden. Beispielsweise nahmen die europäischen Innenminister am 13. Oktober 2016 einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines europäischen Reisedokuments an. Dieses Dokument soll die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, erleichtern.[65]

    Weitere Entwicklungen

    Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union, im Rahmen der Operation SOPHIA (früher EUNAVFOR MED) den Aufbau einer libyschen Küstenwache zu unterstützen.[66] Nach Medienberichten belief sich die Zahl der von der EU für die Küstenwache ausgebildeten Libyer bis Mitte 2017 zunächst auf 100 Personen, und weitere 300 sollten folgen.[67] Bezüglich einer Rückführung der Flüchtlinge nach Libyen durch die libysche Küstenwache erklärte die deutsche Bundesregierung mehrfach, dass das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot auf diese Situation nicht anwendbar sei.[68]

    Im August 2017 erklärte die libysche Regierung ein Gebiet vor der Küste, das weit über die libyschen Hoheitsgewässer hinaus in internationales Gebiet reicht, zu einer „Search-and-Rescue-Zone“ (SAR-Zone) und forderte Hilfsorganisationen auf, diese Zone nicht anzusteuern.[69]

    Medien, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen prangern teils Verstrickungen zwischen Einheiten der Küstenwache und den Milizen, welche die Internierungslager der Einheitsregierung betreiben,[67] teils auch mit Menschenschmugglern an.[70]

    Beim EU-Afrika-Gipfel Ende 2017 wurde eine Task Force aus Vertretern der EU, der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen gegründet, welche die humanitäre Situation von Flüchtlingen und Migranten in Afrika und vor allem Libyen verbessern soll:[71]

    • Zugang für internationale Hilfsorganisation zu Lagern, die unter der Libyschen Einheitsregierung stehen.
    • Ausweitung der freiwilligen Rückkehr. Die Afrikanische Union erklärte sich bereit Rückführungen aus Libyen unbürokratisch zu organisieren.
    • Verbesserter Informationsaustausch und Aufklärungskampagnen.
    • Austausch legaler Migration nach Europa
    • Unterstützung der Stabilisierungsbemühungen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten vereinbarten den Europäischen Außeninvestitionsplan, der private Investitionen in Afrika zu unterstützen und fördern soll. Mit einem Fondsvolumen von 3,35 Milliarden Euro sollen bis zu 44 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden. Durch die Stärkung der afrikanischen Wirtschaft sollen afrikanische Jugendliche motiviert werden in ihren Heimatländern zu bleiben.

    Die Rückführung soll wie folgt geschehen: Das UN-Flüchtlingshilfswerk soll zunächst politisch Verfolgte und Arbeitsmigranten identifizieren. Politisch Verfolgte sollen zunächst in die Nachbarländer Niger und Tschad in Sicherheit gebracht werden und dann auf aufnahmewillige Länder verteilt werden. Arbeitsmigranten sollen unter der Verantwortung der Afrikanischen Union und mit Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration in ihre Herkunftsländer zurückkehren, wobei die EU Gelder zur Wiedereingliederungshilfe zur Verfügung stellt.[72]

    Weiterhin wurden legale Migrationskanäle für Arbeit und Ausbildung in EU-Staaten vereinbart. Der damalige Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach davon, jedes Jahr mehrere hunderttausend junge Afrikaner zur Ausbildung nach Europa zu holen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, dass sie nicht gleich in hunderttausenden denke und sich im Übrigen auf Zahlen nicht festlegen wolle.[73]

    Bis April 2018 wurden 20.000 Migranten mit EU-Geldern in ihre Heimatländer zurückgebracht. 137 Menschenhändler wurden festgenommen und der italienischen Justiz übergeben. Libysche Behörden haben inzwischen 20 der 53 Internierungslager geschlossen. EU-Länder nehmen im Rahmen des Umsiedlungsprogramms bis 2019 50.000 Migranten auf, Deutschland hat sich bereit erklärt 10.000 Migranten zu übernehmen.[74]

    Im Jahr 2020 haben die EU-Staaten während der COVID-19-Pandemie sehr unterschiedliche Maßnahmen getroffen, darunter Grenzschließungen, die Aussetzung oder Einschränkung von Asylverfahren, die Verlegung von Flüchtlingen in andere Unterkünfte, zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zum Gesundheitssystem sowie Relocation-Maßnahmen für minderjährige Flüchtlinge. Integrationsprogramme und anderen Bildungs- und Unterstützungsprogramme wurden teils unterbrochen oder eingeschränkt. Teils wurden Flüchtlinge für freiwillige Arbeiten eingesetzt.[75]

    Im September 2020 präsentierte die Europäische Kommission den Entwurf eines neuen Migrations- und Asylpakets zur Überwindung der langwierigen politischen Blockade in der europäischen Asylpolitik. Zentrale Elemente sind die geplanten Vorprüfungen von Anträgen auf internationalen Schutz an den Außengrenzen und eine neue Aufteilung von Verantwortung und Lasten zwischen den Mitgliedstaaten, die nach dem Kommissionsvorschlag die Wahl zwischen der Aufnahme von Asylsuchenden und der Rückführung abgelehnter Antragsteller haben sollen.[76] Wie beim Flughafenverfahren soll dabei über Menschen aus sicheren Herkunfts- oder Einreiseländern entschieden werden können, ohne dass sie rechtlich Personen, die bereits eingereisten sind, gleichgestellt werden müssten.[77] In Kommentaren und Stellungnahmen wurde auf das Risiko von Menschenrechtsverletzungen hingewiesen, das mit diesen Vorschlägen verbunden sei.[76][78]

    Angesichts der Entwicklungen im Herbst 2021 in zeitlichem Zusammenhang mit der Migrationskrise an der Grenze zwischen Belarus und der EU forderten Minister von zwölf EU-Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Erklärung vom 7. Oktober 2021 eine EU-Finanzierung für „physische Barrieren“ an den EU-Außengrenzen.[79][80]

    Nach dem Russischen Überfall auf die Ukraine beschloss die Europäische Union am 3. März 2022, für Flüchtende aus der Ukraine erstmals die Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese war 2001 angesichts der Erfahrungen der Jugoslawienkriege geschaffen worden, um auf außergewöhnliche Lagen reagieren zu können, und gewährt den betroffenen Flüchtlingen vorübergehenden Schutz. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einer „historischen Entscheidung“.[81]

    Anfang Juni 2022 einigten sich die 27 EU-Innenminister auf einen Solidaritäts-Mechanismus zur Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. So sollen 10.000 Menschen in andere Länder gebracht werden, die vor allem über das Mittelmeer nach Europa gekommen sind. Gut 10 von 27 EU-Ländern zeigten sich aufnahmebereit.[82]

    Nach der Mobilmachung in Russland 2022 drängten einige EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie für den Umgang mit russischen Kriegsdienstverweigerern; die politischen Positionen hierzu liegen jedoch weit auseinander. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Leitlinien zur Visavergabe „unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken der Mitgliedstaaten zu überprüfen, zu bewerten und gegebenenfalls zu aktualisieren“.[83]

    Literatur

    • Autorinnenkollektiv Meuterei: Grenzenlose Gewalt. Der unerklärte Krieg der EU gegen Flüchtende, Hamburg und Berlin 2022, ISBN 978-3-86241-491-8, 312 Seiten

    Siehe auch

    Weblinks

    Quellen:

    Weiteres:

    Einzelnachweise

    1. Gemeinsames Europäisches Asylsystem Website der Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 23. Februar 2019
    2. Almut Cieschinger: Flüchtlingsbürokratie: In Europa angekommen - und dann? Der Spiegel, 22. April 2015
    3. Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem, KOM(2007) 301 endgültig, 6. Juni 2007 (PDF) bei EUR-Lex
    4. Gemeinsames Europäisches Asylsystem. In: Glossar Migration – Integration – Flucht & Asyl. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 24. Juli 2021.
    5. Petra Bendel: Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Verantwortung des Europäischen Parlaments. In: WISO direkt. Friedrich-Ebert-Stiftung, April 2014, abgerufen am 24. Juli 2021.
    6. Petra Bendel: Nach Lampedusa: das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem auf dem Prüfstand. In: WISO direkt. Friedrich-Ebert-Stiftung, Dezember 2013, abgerufen am 24. Juli 2021.
    7. Study on the Feasibility of Establishing a Mechanism for the Relocation of Beneficiaries of International Protection. Europäische Kommission, Juli 2010, abgerufen am 28. November 2018 (englisch).
    8. https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/new-pact-migration-and-asylum_de
    9. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-asyl-und-migrationspaket-1797080
    10. Migrationspakt - Wie die EU die Asylpolitik reformieren will. Abgerufen am 24. September 2020 (deutsch).
    11. EU-Kommission: Konzept der "Rückführungspatenschaften"
    12. UNHCR urges meeting on irregular migration in Mediterranean (Hintergrundnotiz des UNHCR vom 20. Mai 2009).
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    14. UNHCR urges EU and FRONTEX to ensure access to asylum procedures, amid sharp drop in arrivals via the Mediterranean (Hintergrundnotiz des UNHCR vom 10. Dezember 2010).
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    21. Janne Haaland Matlary: "Hard Power in Hard Times - Can Europe Act Strategically ?" Palgrave Macmillan, Oslo, 2018, ISBN 978-3-31976513-6, S. 106 und 113 bis 119
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