Benutzer:Wuselig/Baustelle/Ehrbarkeit (Württemberg)

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Literatur

  • Hansmartin Decker-Hauff: Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit. 1250-1534. Dissertation Universität Wien, Wien 1946..
Signatur: 26 B 34
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  • Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966..
  • Otto K. Deutelmoser: Die Ehrbarbeit und andere württembergischen Eliten.Hohenheim Verlag Stuttgart, Leipzig 2010, ISBN 978-3-89850-201-6.
  • Werner Gebhardt, Bürgertum in Stuttgart. Beiträge zur ‚Ehrbarkeit‘ und zur Familie Autenrieth, Neustadt (Aisch) 1999, ISBN 3-7686-6029-X.
  • Christian Hesse: Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseleiten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg, 1350-1515. In: Schriften der historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Band 70. Göttingen 2005. Digitalisat: (historische Entwicklung), (wirtschaftliche und soziale Grundbedingungen), 123 (Vogteien und Kellereien in Württemberg), (Die Verwaltungsfunktionen in Württemberg)
  • Gabriele Haug-Moritz: Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der frühen Neuzeit. Thorbecke, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-5513-5. Inhaltsverzeichnis
  • Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534) (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78). Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2.
Eigene Zusammenfassung:
Dankesrede anlässlich der Verleihung des Forschungspreises des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e. V. auf dem „43. Tag der Landesgeschichte“ in Hannover am 3. November 2016
Besprechungen:
Robert Kretzschmar, Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 78. Jahrgang, 2019, S. 576-578
Thomas Simon, Ohne Gleichen: württembergische »Ehrbarkeit« in: Rechtsgeschichte – Legal History Rg 27 (2019), S. 329-331. Auch hier
  • Dieter Mertens: Württemberg. In: Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden Württemberg von Meinrad Schaab und Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit Dieter Mertens und Volker Press (Hrsg.): Handbuch derBaden-Württembergischen Geschichte. Band 2. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8.
  1. Begleitbuch und Katalog
Titel: Landschaft, Land und Leute: politische Partizipation in Württemberg, 1457 bis 2007: Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart und des Landtags von Baden-Württemberg
Herausgeber: Peter Rückert
Mitwirkende: Peter Rückert, Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Baden-Württemberg (Germany). Landtag
Verlag: Landesarchiv Baden-Württemberg, 2007
ISBN: 3000230122, 9783000230127
Länge: 228 Seiten
  • Geschichte Würtembergs nach seinen Sagen und Thaten. 2 Bände. Imle & Krauß, Stuttgart 1836/37. (Digitalisat Band 1), (Band 2) - mehr im Sinne der geschichtlichen Wahrnehmung der Ehrbarkeit, aber auch zur Einordnung des Verhältnisses der württembergischen Grafen zu den benachbarten Adeligen

Offene Fragen

"Ehrbarkeit" wird in der Geschichtsschreibung zu Württemberg oft als stehender Begriff verwendet, der als allgemein bekannt vorausgesetzt wird und eigentlich nicht weiter erläutert werden muss. Manchmal wird er noch um den Zusatz "städtische Oberschicht" ergänzt.

Handelt es sich bei "Ehrbarkeit" um eine Eigen, oder um eine Fremdbezeichnung? Wann tritt diese Bezeichnung erstmals auf?

Decker-Hauff sricht von "älterer" und "jüngerer" Ehrbarkeit. Wo ist die Bruchlinie? Reformation? Nina Gallion (Zeitraum von 1250-1534). Gabriele Haug-Moritz (ab 1648). Welche Brüche und Kontinuitäten sind zu beobachten?

Württembergische Landstände. Wer waren diese? Welche Rolle spielte die "Ehrbarkeit" darin.

Gibt es eine "Württembergische Ehrbarkeit"? Wenn ja, was ist das spezifisch württembergische daran? Gibt es vielleicht eine spezifische, württembergische Entwicklung?

Die Ritterschaft "verschwand", wurde "verdrängt", wurde "reichsunmittelbar", oder zog sich auf diese Position zurück. Blieb katholisch. Gab es "württembergischen Adel"? Also Niederadelige, die den Grafen von Württemberg lehenspflichtig waren. Oder war es ein wechselndes Spiel von Fehden, bzw. in Dienst Stellung je nach machtpolitischer Konstellation? Welche Rolle spielte die Territorialisierung, also der Übergang von personalisierten Herrschaftsverhältnissen zur Abgrenzung von räumlich klar definierten Territorien?

Hierzu Nina Kühnle, ab S. 164: Dabei geht es aber mehr um die Adelung städtischer Familien
In ihrem Fazit gesteht sie ein, die Prozesse des "Rückzugs", der "Verdrängung" oder des "Ausbleibens" des Niederadels ausgeklammert zu haben und bedauert den Mangeln an Studien zur Bedeutung des Niederadels im spätmittelalterlichen Württemberg im Allgemeinen (S. 446)

Linksammlung

  • Linkliste mit Vertretern der Ehrbarkeit (sortiert nach Lebensdaten und mit Zesur Vor und nach der Reformation 1534)
  • Welling, Fürderer, Gaißberger,Kühlhorn, Vautt, Gremp, Lorcher, Sattler (vornehmlich Namen aus Stuttgart, nach D-H, Stuttgart, S. 305)
  • Moser von Filseck (Balthasar Moser genannt Marstaller (um 1400)). Mit Balthasar (1487–1552) Übergang von vorreformatorischer Ehrbarkeit, Ehrbarkeit zur Zeit der habsburger Verwaltung und nachreformatorischer Zeit. Auch Valentin Moser (1520–76) und Balthasar Moser von Filseck und Weilerberg (siehe unten)
  • Konrad Breuning 1430–1440 - 1517
  • Sebastian Breuning - 1516
  • Konrad Vaut um 1446 - 1516
  • Hans Stickel
  • Ambrosius Volland um 1468 - 1551; aus der Grüniger Patrizierfamilie Volland und Lyher
Reformation in Württemberg 1534
Landtage
Juli 1457 Stuttgart (für den Stuttgarter Landesteil)
Als Gegenleistung für ihre Unterstützung wird gefordert, dass Ulrich V mit dem Rat und nach dem Rat von Rittern, Prälaten und Landschaft regieren soll
17. November 1457 Leonberg (für den Uracher Landesteil)
Graf Ulrich V vom Stuttgarter Landesteil suchte Unterstützung seiner Vormundschaftsrechte über seine Neffen, die unmündigen Erben des Uracher Landesteils, Ludwig II. (verstarb 3. November 1457) und Eberhard V. gegenüber derem anderen Onkel (mütterlicherseits) Friedrich I. (Pfalz) durchzusetzen. Für kurze Zeit erfolgreich.
1459 Tübinger Landtag (Uracher Landesteil) Eberhard V. wird für volljährig erklärt.

Literaturarbeit

Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966..

Aus einer Urkunde von 1286 lässt sich die Zusammensetzung der Schultheiße und Richter des Stuttgarter Gerichts (also der Stadtverwaltung) rekonstruieren. Sieben der vierzehn genannten entstammen der Ministralität, teilweise noch nach Wappen dem Haus Baden zuzuordnen. Nur einer, ist nach der Bezeichnung Schumacher, eindeutig als Handwerker zu identifizieren. D-H lässt offen, ob diese Adeligen wegen der Attraktivität der Stadt dort hingezogen sind (analog zu Entwicklungen in den Reichsstädten), oder gezielt vom Landesherren so erzwungen wurde. (S. 179)

Ratssitzung Eberhards des Milden, Hofmaler Herzog Ludwigs von Wurttemberg, Stuttgart, 1575-1583 - Landesmuseum Württemberg - Stuttgart,

Das Tafelbild Eberhard des Milden (nach 1362-1417)

Das Original vom Anfang des 15. Jahrhunderts ist verschollen. Es wurde aber unter Herzog Ludwig (1554-1593) zwischen 1575 - 1583 mehrfach kopiert. Es zeigt die Räte Eberhard des Milden. Nur wenige landsäsige Adelige, aber viele Adelige aus dem geografischen Umfeld der Württemberger. Gerade die häufige Kopie des Bildes im 16. Jahrhundert als dieser Adel in der Reichsritterschaft ihre Unabhängigkeit unterstrich den Wunsch Württembergs diese an sich zu binden, was aber nicht mehr gelang. Es fehlen die Prälaten und die Vetreter der Städte (Landschaft) (S. 254-256)

D-H und sein Hang zum genealogisch-anektotischen

  • Unehelicher Sohn von Eberhard dem Jüngeren: Wilhelm von Dagersheim (Bürgermeister von Stuttgart) verheiratet mit Margarethe von Enzberg (Tochter des Bischofs von Speyer). Ihm wurde in der Hospitalkirche in Stuttgart ein Grabstein errichtet mit den württembergischen Hirschstangen und einem Bastardbalken und der Bezeichnung Lediger von Württemberg. Seine Tochter Agnes von Dagersheim heiratete den Stuttgarter Ratsherren Hans Welling und wurde Mutter von Sebastian Welling, dem Stuttgarter Bürgermeister und Mitregent Württembergs während der Vormundschaft für Herzog Ulrich.[1]
  • Uneheliche Tochter: Antonia von Dagersheim, ⚭ Konrad Lyher, Kanzler in Stuttgart. Aus dieser Ehe ging Elisabeth Lyher hervor, Ehefrau des Markgröninger Vogtes Heinrich Volland, deren Sohn Ambrosius Volland (1472–1551) württembergischer Kanzler, kaiserlicher Rat und Rechtsgelehrter an der Universität Wittenberg war.[2] Über diese Linie ist sie Vorfahrin von Hegel, Schelling, Hölderlin, Uhland, Mörike, Hauff, Kerner...[3]
  • Anna von Dagersheim, ⚭ Hans Ferg, genannt Vergenhans, bedienstet am Hof zu Urach. Dieser Verbindung entstammen die Tochter Anna Vergenhans, der Sohn Ludwig Vergenhans (Dr., Probst in Stuttgart, Domherr in Konstanz und Augsburg, Kanzler in Stuttgart) und sein Bruder Johannes Vergenhans.[4]

Stuttgarter und Leonberger Landtag 1457: Was aber ab diesem Zeitpunkt bleibt, ist dass die Herrscher Württembsberg ihre Politik immer in Aushandlung mit dem Landtag betreiben (mussten). Kein Geburtsstunde der Demokratie, aber eine Aushandlung mit einer landständischen Oligarchie, zunächst aus drei Ständen, später nur noch der bürgerlichen Oberschicht. In seiner Geschichte der Stadt Stuttgart sagt D-H, dass sich hier die Schicht herausgebildet habe, die sich selbst mit der Eigenbezeichnung "Ehrbarkeit" betitelt habe. (S.274)

Stuttgart zur Zeit Eberhard im Bart: "Neben dem Adel und der Geistlichkeit, neben dem Hof und seinen Behörden war in weniger als zwei Menschenaltern die untereinander durch Schwägerschaft und Blutsverwandschaft aufs engste verbundene, ja verfilzte Gruppe der für die Geschicke der Stadt wichtigsten Leute herangewachsen und zu immer steigerndem Einfluß gelangt: die >>Ehrbarkeit<<. Dem Patriziat der Reichstädte zwar nicht gleich, ihm aber an Einfluß, Reichtum und gesellschaftlicher Abgeschlossenheit nach unten doch weitgehend vergleichbar, mit Landadel und Patriziat vielfach verschwägert, besetzte diese Schicht das Stadtgericht und ließ keinen, der nicht zu ihr gehörte, ins Stadtregiment gelangen." (S. 295)

In Stuttgart ca. 30 Familien. Da Wahl zu Gericht und Rat nur durch Zuwahl geschah war die Macht, selbst vom Landesherren nur noch schwer einschränkbar. Sie stellten die Vetreter für Stadt und Amt in den Landtag. Sie hatten die Möglichkeit ihre Söhne auf die Hohen Schulen zu schicken. Sie besetzten auch die geistlichen Pfründe und die Schreiberstellen in der Kanzlei und sie stellten die Vögte und Amtleute. (S. 296)

  • Letzteres aber noch Stellen, die vom Landesherren besetzt wurden. Mein Gefühl: In Zentralstädten kam der Landesherr an der "Ehrbarkeit" nicht mehr herum. In der Peripherie, z.B. Balingen, blieb der Adel als Besetzungsreservoir erhalten. Nach Belegstellen für diese Annahme suchen.

Der Reichtum der Stuttgarter "Ehrbaren" beruhte auf Grundbesitz, insbesonders Weinberge, die durch "Bauleute - Weinberg -Taglöhner" bestellt wurden. Der Weinhandel ging vor allem in Richtung Bayern.

Sie verteidigten die Vorrechte ihrer Stadt gegen die Herrschaft, aber zumeist waren ihre Interessen eher deckungsgleich mit den denen der Herrschaft. Sie waren gewohnt über die Menge der Handwerker und kleinen Mitbürgern, wie Gesellen, Weingärtner, Bauern und Taglöhner zu herrschen. Im Gegensatz zum Patriziat der Reichstädte mussten sie sich auch nicht mit Zünften auseinandersetzen. (S.296f.)

Sie besaßen etwa 80% des Vermögens der Stadt (Stuttgart)

Ihre Bauten wetteiferten mit denen des Landadels und der Stiftsherren.

Sie waren die wirtschaftlich Führenden, die politisch Ausschlaggebenden, die in Kunssachen Entscheidenden. die großen Auftraggeber der Ausstattung der Stuttgarter Kirchen: Grabmäler, Glasfenster, Altäre, Statuen. Kreuzberg vor Sankt Leonhard.

In den Häusern der reichen Stuttgarter brachten die Landesherren ihre fürstlichen Besucher unter. (S.297)

Namensliste bei D-H: Welling, Gaisberger, Kühhorn, Widmann, Nüttel, Lorcher, Sattler, Fautt, Eysengrein, Keller, Moser, Staehelin, Brünzler, Dagersheim, Trutwin, Königsbach, Haug, Winzelhauser (S. 297)

Nie vorher und nie später hat es in der Stadt ein so selbstbewußtes, so unabhängiges, politisch einflußreiches und in Fragen des öffentlichen Lebens erfahrenes, geschultes Bürgertum gegeben als in den Tagen der Alten Ehrbarkeit, in dem knappen Jahrhundert von ihrem Aufstieg über die dauernde Einrichtung des Stuttgarter Landtags, ihrem Höhepunkt unter Eberhard im Bart und dann nochmals unter dem Stadtherren Erzherzog Ferdinand von Österreich, bis zu dem jähen Absturz in der Katastophe der Alten Ehrbarkeit durch und unter Herzog Ulrich 1534. (S. 297)

Die Auseinandersetzung mit Eberhard II.

  • Eberhard II. hat mittellose und unwürdige Günstlinge. Er zwingt die Erbinnen aus den großen Stuttgarter Familien gegen ihren und ihrer Willen zu Heiraten mit diesen.
  • Familien der Ehrbarkeit fliehen aus dem Land (wie auch später unter Herzog Ulrich). Diesmal und nach der Absetzung Herzog Ulrichs können sie zurückkehren. 1534 ist der Auszug entgültig. (S.300f)
  • Eberhard II. setzt Bürger gefangen, zieht Vermögen, läßt Menschen foltern.
  • 1498 Einberufung eines Landtages nach Stuttgart (gemäß des Esslinger Vertrags), Treibende Kraft der Stuttgarter Bürgermeister Sebastian Welling und der Vogt Hans Gaisberger (S. 301)
    • 30. März 1498 Aufstellung einer Regimentsordnung
    • Eberhard II flieht nach Ulm
    • 28. Mai 1498 der römisch-deutsche König Maximilian I. setzt ihn von Reutlingen aus ab.
    • 10. Juni 1498 Horber Schiedspruch durch Maximilian: Eine jährliche Rente von 6000 Gulden, Landesverweisung. Sein Neffe Ulrich wird als Nachfolger bestimmt. Bis zu seiner Volljährigkeit wird das Land von einem Ständerat regiert.

Für D-H gaben in der Ehrbarkeit besonders die reichen Stuttgarter Familien ( Welling, Fürderer, Gaißberger, Kühlhorn, Vautt, Gremp, Lorcher, Sattler) den Ton an. Reiche Familiensieht er noch in Tübingen, Leonberg, Markgröningen, Waiblingen, Schorndorf und Urach. Aber auch diese tendieren nach Stuttgart. (S.305)

Politisch lehnen sie sich eng an den König und späteren Kaiser an.. Aber viel zu früh (1503), lange vor dem vertraglichen Zeitpunkt geben sie die Macht wieder ab. (vorzeitige Volljährigkeit von Ulrich).

Bautätigkeit der Ehrbarkeit

zerstört durch Reformation und Bildersturm, Vertreibung der Ehrbarkeit nach 1534,, Dreißigjähriger Krieg, Unvernunft des 19. Jahrhunderts und Bomben des 2. Weltkrieg-

"Ölberg bei St. Leonhard" (S.305)

  • Baumeister Hans Seyffer. Auftraggeber. Der Stuttgarter Ratsherr Jakob Walther genannt Kühhorn und seine zweite Frau Clara, geborene Mager. 1499 in Stein gehauen und 1501 aufgestellt. Auftraggeber für Seyffer sonst Bischöfe und Domkapitel (Speyer), Reichsstädte (Heilbronn), hier ein einzelner Bürger. Mittelpunkt einer Familiengrablege, der Walther, genannt Kühlhorn ud der Fürderer von Richtenfels, Widmann,, von Dagersheim, Gaißberger, Mager, Grempp. Aufgestellt am Chor von St. Leonhard, wo die wichstigen Gassen Stuttgrts zusammenliefen. (S. 305)


Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534)

Besprechung von Thomas Simon: Ohne Gleichen: württembergische »Ehrbarkeit« Rechtsgeschichte Legal History Rg 27, 2019, 329-331

Zentrale Frage(n) Kühnles:

  1. Handelt es sich bei der sogenannten "Ehrbarkeit" in Württemberg um eine ständegeschichtlich einzigartige Sondergruppe unter den städtischen Oberschichten in Deutschland? (S.8)
  2. Handelt es sich bei dieser "Ehrbarkeit" um einen halbwegs abgrenzbaren stadtbürgerlichen Stand, der sich von den Patriziaten anderer, zumal süddeutscher Städtelandschaften in signifikanter Weise unterscheidet?

Dies hätte Hansmartin Decker-Hauff so behauptet.

  1. Die Ehrbarkeit sei ein spezifischer Stand der sich in den ausgeübten Ämter und Funktionen konstituierte.

Nina Gallion folgt hingegen der Kritik von Gabriele Haug-Moritz: Die "Ehrbarkeit" bestand nicht aus den Amtsinhabern, sondern sie waren zu Amt und Würden gelangt weil sie aus einer bestimmten Gesellschaftsschicht stammten. Gallion spricht deshalb von "städtischen Führungsgruppen" oder "Stadtelite" (S. 26f)

Im Zweiten Teil gibt Gallion dann einen Überblick über die Territorialbildung der Grafschaft Württemberg.

  1. geprägt durch Klein- und Kleinststädte (s. 34ff) bei der Stadtherrschaft und Ämterverwaltung auf Engste miteinander verklammert waren. Die städtischen Führungsgruppen übernahmen dabei nicht nur das Stadtregiment, sondern auch die landesfürstliche Territorialverwaltung in den Ämtern (Stimmt das? Die Rolle der Vögte, die der Landesherr aus "angestellten" Adligen aus der Nachbarschaft rekrutierte, untersuchen.

Im Dritten Teil stellt Gallion die städtischen Führungsgruppen in Württemberg dar. (Kap. 3.2.1)

  1. Das meist zwölfköpfige Stadtgericht (S. 81), als eigentliche Stadtregierung
  2. Der Vogt (kein städtsches Amt, sondern ein Amt der Territorialverwaltung) (S. 82)
  • Der Vogt stellt die Spitze der Stadt- und Amtsregierung; fungiert als Stellvertreter des Stadt- und Landesherren
  1. Der Schultheiß (S.83) Simon bemängelt, dass die Abgrenzung zum Vogt nicht klar sei (S. 330)
  2. Der Rat mit bis zu 12 Mitgliedern (als genuin-gemeindliches Gremium) (bildet sich im 15. Jahrhundert heraus)
  3. Der Bürgermeister
Simon beklagt, dass nicht deutlicher zwischen Stadt- und Territorialverwaltun unterschieden wird. Nicht zwischen Amtsverwaltung und städtischer Selbstverwaltung. Auch sei der Begriff "Amtleute", bzw. "Amtmänner" auf die Gallion ab S. 329 Bezug nimmt nicht deutlich abgegrenzt. Es bleibt unklar, ob eine Identität zum Vogt bestünde.
In der sozialgeschichtlichen Charakterisierung sei Gallion "plastischer"
Die städtische Führungsruppe ist eine:
  1. territoriale Führungselite (S.90), die sich durch Kooption über Generationen an entscheidenden Stellen der Stadt- und Ämterverwaltung halte konnte (S.91)
Beschrieben werden die
  • wirtschaftlichen Grundlagen dieses "Kleinstadtpatriziats"
  • der Aufbau familärer Netzwerke durch Heiratsstrategien
  • die Repräsentation von Reichtum und Macht zu Lebzeiten und danach
- in Hausbau
- und Memorialkultur (z.B. Grabplatte, Altarbildern, frommen Stiftungen)
  • die Bedeutung des Universitätsstudiums. (S.147) Im Spätmittelalter noch nicht Karrierevoraussetzung, sondern Repräsentationsmittel. (Siehe dazu auch Walter Jens: Eine deutsche Universität S. 107ff: Die Rolle des Landexamen im Gegensatz zur Ausbildung der Juristen und Mediziner. Wohlgemerkt - nach der Reformation)

Im Vierten verfassungsgeschichtlichen Teil wird die Formierung von Landschaft und Ständen in Württemberg dargestellt

  1. Leonberger Regimentordnung - die Landschaft erhält erstmals einen vertraglich festgelegten Anteil an der Regierungsgewalt (S. 277)
  2. Uracher Vertrag von 1473
  3. Münsinger Vertrag von 1482 - der Landschaft werden nicht unerhebliche Kontroll- und Schiedsgerichtsfunktionen übertragen
  4. Tübinger Vertrag von 1514 - "Magna Charta" der amtstädtischen Ehrbarkeit (S.352) Beginn des landschaftlichen Steuerbewilligungsrechtes
Beginn des "dualistischen Ständestaates" Aber auch Festigung des ausgeprägten Gegensatz der Ehrbarkeit als städtische Elite auf der einen Seite und dem Land und der städtischen Unterschicht auf der anderen Seite.

Simon (S. 311) : Auch in Württemberg waren die Stände eine Sekundärbildung, die der Entstehung des Territoriums nachfolgte.

Die Stände wurden vom herrschaftlichen Element geformt, stiegen dann aber zum Widerpart der fürstlichen Landesherrschaft auf. Ursache dafür: Zwei Schwachpunkte fürstlicher Landesherrschaft

finanzielle Unterstützungsbedürftigkeit
unsichere Nachfolgesituation beim Tod des Fürsten

Simon (S. 311): Gallion lässt die Frage nach der Einzigartigkeit der württembergischen Ehrbarkeit als spezifische Form einer städtischen Oberschicht unbeantwortet. Sie ist zwar kein "sozialgeschichtliches Spezifikum" aber für die dominate Stellung im spätmittelalterliche-frühneuzeitlichen Herschaftsgefüge Württembergs finden sich denoch keine Parallelen in anderen Territorien. (S. 311) Was war also anders in Württemberg? Simon sagt: dass große Teile des landsässigen Adel, nicht wie in anderen Territorialstaaten der frühen Neuzeit eingebunden und ständisch integriert wurden, sondern im Gegenteil aus dem Territorium ausschieden und die Reichsunmittelbarkeit erlangten. (S.311). Mit der Reformation verschwand der Prälatenstand. Dem Herzog stand also nur noch der "Dritte Stand" in Form der "Landschaft" gegenüber. Diese war wegen der württembergischen Amtsverfassung (klein-)städtisch geprägt. Das sei singulär. Wie es zu dieser Singularität kommen konnte müsse, so wie das auch Nina Gallion (S. 446) anspricht, mit der Rolle des Niederadels, "dessen Rückzug aus der Lokaladministratio erst die Freiräume schuf, in die die städtische Führungsgruppen vorstoßen konnten" untersucht werden.

Eigene Zusammenfassung in Ihrer Dankesrede anlässlich der Verleihung des Forschungspreises des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e. V. auf dem „43. Tag der Landesgeschichte“ in Hannover am 3. November 2016

Ausgangapunkt war die Befassung mit den württembergischen Kleinstädten des spätmittelalterlichen Württemberg. Dies innerhalb der Urbanisierungsgeschichte seit dem 12. Jahrhundert die geprägt war durch massive zahlenmäßige Zunahme städtischer Siedlungen und der sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichn und kulturellen Ausdifferenzierung des städtischen Lebensraums und der Untersuchung des Verhältnisses dieser urbanen Gruppen zu den Landesherren, ihren lokalen Vertretern und der dazugehörigen Adelsklientel. In Württemberg stösst man dabei auf den Personenkreis der so genannten "Ehrbarkeit", die sowohl innerstädtisch, als auch territorialpolitisch von erheblicher Bedeutung war, aber Forschungsgeschichtlich in den letzen Jahren kaum angefasst war. (sie weist darauf hin, dass Haug-Moritz, Deutelmoser und Gebhardt sich mit der Ehrbarkeit in der Frühen Neuzeit beschäftigten)

Wer war also diese, insbesonders seit Decker-Hauff so bezeichnete "Ehrbarkeit"? Definition Decker-Hauff: "ständegeschichtlich einzigartige Sondergruppe von Familienbünden" (D-H, Diss., Vorwort, S.1) Erkennbar sei diese Gruppe am vorgestellten Attribut "ehrbar" und dies bedeute "ein Amt tragend". (D-H, Diss., Vorwort, S.204f.) Die Diss. D-H sei auch nicht hilfreich als definitorische Grundlage herangezogen zu werden, da sie ih ihrer Nachkriegsbruchhaftigkeit mit teils fehelenden Quellen- und Literaturangaben bruckstückhaft blieb. Der Terminus "Ehrbarkeit" in den Quellen des 15. und 16. Jahrhunderts sei auch nicht semantisch eindeutig, changiere zwischen sozialem Status, sittlicher Eigenschaft und Gruppenbezeichnung. Nina Kühnle spricht deshalb lieber in Anlehnung an Erich Maschke und Otto Gerhard Oexle von "urbanen Führungsgruppen" oder "städtischen Eliten".

Der Ausbau der württembergischen Landesherrschaft ab der Mitte des 13. Jahrhunderts erfolgte durch den Erwerb von Herrschaften, Städten und Rechten. Die Städte wurden dabei "als Instrument landesherrlicher Politik sogleich erkannt" (war das nicht auch der Zweck dieser Städte für die alten Eigentümer?) Sie wurden zu regionalen Verwaltungszentren mit wirtschaftlichen, juristischen, militärischen und soziokulturellen Kompetenzen ausgebaut. Die Stadteliten erhielten dadurch einen Kompetenzgewinn.

Wie lassen sich diese Eliten eschreiben? Es sind die, die in den höchsten politischen Ämtern in der Stadt und im Verwaltungsbezirk sind. Verfügen über erhebliches Vermögen aus Handel und Renten. Heiraten bevorzugt untereinander, oder schließen Ehen in benachbarten Territorien oder Reichstätten, gerne auch mit Niederadligen des In- und Auslands. (Was meint Kühnle hier? Württembergischer und Nicht-württembergischer Adel?) Sie tätigen Stiftungen, nutzen die Universität für Karrieren im landesherrlichen Dienst und positionieren sich in der höheren württembergischen Geistlichkeit. Modellhaft wird die Familie Gaisberg aus Schorndorf herangezogen. (Differenziert Kühnle etwa doch nicht zwischen Bürgertum und Adel? Oder sind die Gaisberger ein Beispeil, wie aus der städtischen Elite/Ehrbarkeit ein württembergischer Adel gebildet wird?) Abgesichert wird mit vier Fallanalysen aus Stuttgart, Brackenheim, Nagold und Münsingen. Dort wird untersucht, welche Familien komen und gehen. Wer in Gericht und Rat vertreten ist. Wer in den ladesherrlichen Ämtern, wie Vogt und Keller. Wer Stadtschreiber.

Die "Landschaft" stellt für Kühnle bereits seit ihrer Ausformung in der Mitte des 15. Jahrhunderts eine Vertretung der Städte unter Führung der urbanen Eliten dar. Was ab dem 16. Jahrhundert zu Konflikten rund um die Partizipation der württembergischen Dörfer führte. Beleuchtet wird die Rolle der Landschaft in den Vormundschaftsstreitigkeiten der 1450er Jahre ("Landschaft betritt die politische Bühne in Württemberg"). Die Wiedervereinigungsbemühungen. Die Nachfolgeregelung für Graf Eberhard V. Absetzung Herzog Eberhard II. Armer Konrad. Tübinger Vertrag. Verwerfungen nach der Vertreibung Herzog Ulrichs. Fragile und spannungseiche Beziehung zwischen städtischer Führungsgruppe und Landesherr, zwischen Kooperation und Konflikt. Innerhalb der Landschaft, widerstreitende Interessen und wechselnde Führerschaft.

Kühnle sieht ihre Arbeit als kritische Auseinandersetzung mit den Thesen Hansmarti Decker-Hauffs und neuen Interpretationsansatz durch Verwendung des Eliten- und Führungsgruppenkonzepts. Dadurch vom vermeintlichen Sonderstatus erlöst und einem monokausalen Erklärungsmodell entzogen.

Sie zeichnet die Genese einer territorialen Funktionselite nach. In Würtemberg stiegen eine Reihe von Familien aus rein städtischen Ämtern in herrschaftliche Ämter auf. Durch beinahe strategische Ämterkumulation verwalteten sie ganze Regionen des Herzogtums und machten sich durch ihre Dienste für den Herzog unverzichtbar. (siehe dazu auch: Christian HESSE, Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg, 1350–1515 (Schriften der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 70), Göttingen 2005). Dennoch könne man nicht davon reden, dass die urbanen Eliten zu einem "homogenen, statischen und abgeschlossenen Personenverband" entwickelt hätten. Einflussreiche Familien verschwanden, neue Namen tauchen plötzlich auf. Es bestand eine hohe soziale Durchlässigkeit.

Kühnle hebt ihre Forschungsergebnisse zur Rolle der württembergischen Teritorialstädte in der Zeit von Herzog Ulrichs Vertreibung hervor.

Ebenso die Rolle, die die Kleinstädte in Württemberg als Zentren der lokalen Verwaltungsbezirke und dem Zusammenhang mit dem Aufstieg der urbanen Eliten dabei. Gerade im Zusammenschluss innerhalb der Landschaft entwickelten sich die Städte (und ihre urbane Elite) bis zur frühen Neuzeit zum wichtigsten Landstand noch vor dem Adel. (Hierzu auch: Walter GRUBE, Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg, Bd. 1: Geschichtliche Grundlagen, Stuttgart 1975. - DERS., Stadt und Amt in Altwürttemberg, in: Erich MASCHKE, Jürgen SYDOW (Hgg.), Stadt und Umland. Protokoll der X. Arbeitstagung des Arbeitskreises für südwestdeutsche Stadtgeschichtsforschung Calw 12.–14. November 1971 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B, 82), Stuttgart 1974, S. 20–28)

Nina Kühnles Arbeit im Detail
Die württembergischen Territorialstädte und ihre Bedeutung für die Landesherrschaft

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   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.430314,
         48.947018
       ]
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   },
   {
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   {
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       ]
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         9.256851,
         48.940565
       ]
     }
   },
   {
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         9.152515,
         49.075306
       ]
     }
   },
   {
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         9.066718,
         49.078145
       ]
     }
   },
   {
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     "geometry": {
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         9.000147,
         49.066639
       ]
     }
   },
   {
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         9.021032,
         48.999299
       ]
     }
   },
   {
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     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.128155,
         48.959755
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.988834,
         48.978768
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
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     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.957113,
         48.932189
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
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     "geometry": {
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       "coordinates": [
         9.029329,
         48.927499
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.142142,
         48.999692
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.080742,
         48.90519
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.135163,
         48.905936
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.205758,
         48.910257
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.862899,
         48.805794
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.015463,
         48.801112
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.179631,
         48.778275
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.003643,
         48.709855
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.009825,
         48.685391
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.132071,
         48.637421
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.263645,
         48.626117
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.868835,
         48.596422
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.724351,
         48.551347
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.053881,
         48.524271
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.318222,
         48.831404
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.530097,
         48.805868
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.215233,
         48.804911
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.654499,
         48.703263
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         10.153737,
         48.678325
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.451449,
         48.648828
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.442771,
         48.920728
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
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     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.648164,
         48.660305
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.53723,
         48.618576
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.337436,
         48.626598
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.451168,
         48.58574
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.376657,
         48.554322
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.5181,
         48.533282
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.398104,
         48.493655
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.150151,
         48.433189
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.495143,
         48.412905
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.787829,
         48.412773
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.587443,
         48.849329
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.550311,
         48.750527
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.744521,
         48.71257
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.688873,
         48.694408
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.697528,
         48.661663
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.746984,
         48.624246
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.648838,
         48.525067
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.501793,
         48.466827
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.508133,
         48.350781
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.631694,
         48.362123
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.725342,
         48.286882
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.851742,
         48.273545
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         9.026854,
         48.213075
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.346866,
         48.290654
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.231628,
         48.213084
       ]
     }
   },
   {
     "type": "Feature",
     "properties": {},
     "geometry": {
       "type": "Point",
       "coordinates": [
         8.820007,
         47.985983
       ]
     }
   }
 ]

} </mapframe>Bis zum Jahr 1500 verfügte Württemberg über etwa 50 Städte. Im Zeitraum zwischen 1250 und 1534 mehr als 80 Städte, die sich lang-, oder kurzfristig als Pfand, Lehen, oder Eigen unter württembergischer Hand befanden. Die Literatur hierzu ist nicht ganz eindeutig, was aber mit der Quellenlage und Einordnungssystematiken zu tun hat. Am Gesamtbild ändert das aber wenig. (S.35ff) (z.B. Rudolf SEIGEL: Die württembergische Stadt am Ausgang des Mittelalters. Probleme der Verfassungs- und Sozialstruktur, in Wilhelm RAUSCH (Hg.): Die Stadt am Ausgang des Mittelalters (Beiträge zur Geschichte Mitteleuropas, Bd. 3), Linz 1974, S. 177-193.)

Stadt eigene Stadt Erwerb Vorgänger Verlust
Mockmühl
Neuenstadt
Weinsberg
Beilstein
Murrhardt
Backnang
Winnenenden
Neustadt
Marbach
Lauffen
Brackenheim
1321
1367
Burkhard von Hohenberg
von den Söhnen Erkinger IV. von Magenheim
Güglingen
Hohenhaslach
Bietigheim 1364
Horrheim
Vaihingen (Enz) Grafen von Öttingen
Oberriexingen
Besigheim
Markgröningen
Asperg
Hoheneck
Heimsheim
Leonberg
Stuttgart
Sindelfingen
Böblingen
Waldenbuch Hohenberg
Grötzingen
Herrenberg
Nagold (Erwerb 163)
Tübingen
Waiblingen 1273
Schorndorf 1262
Canstatt 1330
Göppingen
Heidenheim
Kirchheim
Heiningen
Weilheim
Nürtingen 1303 1254 Grafen von Urach
Owen
Neuffen
Gutenberg
Urach (Erwerb vor 1265)
Gönningen
Münsingen
Blaubeuren 1447
Neuenbürg
Wildbad
Calw
1308
1345
Grafen von Berg-Schelklingen
Graf Wilhelm von Tübingen
Zavelstein
Neubulach
Wildberg
Haiterbach
Dornstetten Hohenberg
Dornhan
Sulz
Rosenfeld 1317
Balingen (Erwerb 1403 Herrschaft Schalksburg) 1403 Zollern-Schalksburg
Ebingen zweite Hälfte 14. Jahrhundert Hohenberg
Schiltach zweite Hälfte 14. Jhd.
Hornberg
Tuttlingen
Stadt eigene Stadt Erwerb Vorgänger Verlust
Wiesensteig
Haigerloch zweite Hälfte 14. Jhd. Hohenberg
Hechingen
Trochtelfingen 1310 1316/17 an Werdenberg
Gammertingen
Hettingen
Veringenstadt
Oberndorf
Sigmaringen

Die meisten der Städte keine württembergischen Gründungen. Langsamer Start im 13. Jahrhundert. 14. Jahrhundert "Jahrhundert Württembergs" (S. 38): 43 Käufe und Pfandnahmen. Abschluss im 15. Jahrhundert mit Erwerb der Herrschaft Hellenstein mit Heidenheim durch Graf Ludwig I. Württemberg folgt der "Kunst des Möglichen" (Gerhard FOUQUET: Stadt, Herrschaft und Territorium - Ritterschaftliche Kleinstädte Südwestdeutschlands an der Wende von Mittelalter zur Neuzeit, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S.70-120) hier: S. 76

Räumliche Stoßrichtung: Schwäbische Alb - Urach

Süden: Neuffen, Tübingen

Norden: Zabergäu

Westen: Calw, Dornstetten und Rosenfeld

In Konkurrenz zu: Pfalzgrafen zu Rhein bei Nagold (die zur gleichen Zeit Herrschaft Wildberg und Bulach kauften und im Zabergäu

Markgrafen von Baden, die Herrschaft Altensteig erwarben

habsburgische Herzöge von Österreich - oberer Teil der Grafschaft Hohenbergund am oberen Neckar un der oberen Donau

Reichstadt Ulm, aber 1447 Erwerb Blaubeurens als Grenzbefestigung, Zollstation und Anbindung an das europäische Fernhandelsnetz (s. 40)

Der Erwerb von Herrschaften kein einmaliger Rechtsakt, sondern langwieriger Prozess:

Bsp Calw

1308 Graf Eberhard I kauft die Hälfte den Grafen Ulrich, Heinrich und Konrad von Berg-Schelklingen ab. Zweite Hälfte 1345 von Graf Wilhelm von Tübingen

Bsp. Brackenheim

1321 von Burkhard von Hohenberg, Rest 1367 von den Söhnen Erkinger IV. von Magenheim

Bsp Heimsheim

Fünf Teilkäufe zwischen 1443 - 1497

Bsp. Herrenberg und die Pfalzgrafen von Tübingen

1342 Verkauf des Stammsitzes Tübingen an Württemberg. Dann in schneller Folge Böblingen, tübinger Teil von Calw und Sindelfingen über Ulrich von Rechberg (dem Jüngeren) an Württemberg.

Die Grafen Rudolf III. und Konrad I. von Tübingen teilen 1334 erst die Herrschaft und 1347 die Stadt untereinander auf.

1347/48 verkauft Konrad I seine Rechte am Schönbuch an die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg

Der Neffe Konrad I., Ulrich verschreibt sich 1356 als württembergischer Dienstmann, ebenso wie sein Sohn Konrad II 1357, der 1356 Eberhard II das Vorverkaufsrecht auf Herrenberg einräumt. Aber da ist noch die Schwester Margaretha, die per Beschluss des kaiserlichen Hofgerichts die Hälfte der Herrschaft erhält. Um die Schwester aus zu bezahlen nimmt Konrad II ab 1379 mehrere Darlehen bei Eberhard II auf und erhält Oberherrenberg, sowie weiteren Besitz in und um Herrenberg zum Pfand. Für 10.000 Pfund Heller kommt Herrenberg 1382 dann an Württemberg. (S.41)

Ähnlich im Fall der Herzöge von Teck, die auf ähnliche Weise Marbach, Rosenfeld, Kirchheim unter Teck, Heiningen, Gutenberg, Owen und Dornhan an Württemberg veräußerten.

Die Brüder Konrad und Ludwig von Teck hatten 1320 500 Pfund Heller von Graf Eberhard I. von Württemberg erhalten und mussten nur ein Jahr später Heiningen abtreten. Herzog Friedrich von Teck erhielt 1383 von Graf Eberhard II. 5.600 Gulden um das an Bayern verpfändete Mindelheim auszulösen und verpfändete dazu im Gegenzug Gutenberg und Owen an Württemberg. Württemberg bürgte für weitere Kredite Friedrichs, setzte ihm aber auch eine zweijährige Rückzahlungsfrist. Als diese verstrich, kamen 1387 Owen und Gutenberg an Württemberg. (S. 42)

Vaihingen Pfandnahme und Kauf liegen eng beieinander (S. 42)

Nina Kühnle bezeichnet die Grafen von Württemberg als "erfolgreiche Pfandpolitiker" (S. 42)

Ebenfalls aus vorherigem Pfandbesitz erworben: Kirchheim unter Teck, Böblingen, Großbottwar, Winnenden, Ebingen (s.42)

Bei Dornstetten wurde gleich das Einlösungsrecht des Pfndes gekauft. (S. 42/43)

Nicht immer reibungslos:

  • Rosenfeld. Der geplante Verkauf 1306 wird rückgängig gemacht. Übergang erst 1317 (S. 43)
  • Ebingen, Dornstetten, Waldenbuch. 1381 Herzog Leopold von Österreich kauft für 66.000 Gulden die Herrschaft Hohenberg. Verpfändet die Herrschaft aber selbst wieder vielfach. Im 15. Jahrhundert als Habsburg die Pfänder wieder eingelöst hat pocht sie auf Herausgabe der drei Städte. Aber die Hohenberger hatten schon vor dem Verkauf an Habsburg bereits auf das Einlösungsrecht verzichtet, und Waldenbuch explizit verkauft. Maximilian erkennt das 1490 im Ulmer Vertrag an. (S. 43)

Murrhardt: 1369 leiht Graf Eberhard II von Württemberg seiner entfernten Verwandten Udelhilt von Wedenberg, als diese sich mit Graf Albrecht II. von Löwenstein verheiratet 2.000 Gulden. Als Pfand für die Mitgift erhielt Udelhilt von Albrecht die Stadt Murrhardt. Nach dem Tod Albrechts und dem Tod des gemeinsamen Sohnes Albrecht III. in der Schlacht von Döffingen, als sich die finanzielle Lage derr Löwensteiner verschlechtert, verlangt Eberhard sein Geld zurück. Udelhilt überschreibt ihm die Stadt Murrhardt.

Und so weiter und so fort... Aber das ist eher interessant für einen Ausbau der Geschichte Württemberg

Württembergische Stadtgründungen

  • Leonberg Mitte 13. Jahrhundert
  • Schorndorf
  • Waiblingen
  • Nürtingen Mitte 14. Jahrhundert
  • Münsingen
  • Wildbad
  • Zavelstein
  • Neuenbürg
  • Cannstatt
  • Bietigheim

Es handelt sich zwar um "bescheidene Gründung mit begrenztem Wirkungskreis", aber der herrschaftliche Impuls der Gründung ist hoch anzusetzen. Alle Gründungen spielten für den Gründer als Mittel der Konsolidierung des entstehenden Herrschaftsgebites eine wichtige Rolle. Ein gut befestigter Ort, als Stützpunkt und potentielles Verwaltungszentrum von wo sich Herrschaft ausgestalten konnte. Durch die besondere Privilegierung bildeten sich Handel und Gewerbe aus, was in Folge finanzielle Einnahmen generierte. (S.53) Die Motive lassen sich kategorisiern in

  • militärisch-strategisch
  • herrschaftlich-administrativ
  • wirtschaftlich (S. 54)

Schorndorf und Leonberg haben starken wehrhaften Charakter.

Auch hier die weiteren Ausführungen nur interessant für einen Ausbau der Geschichte Württemberg


Weitere Formen der Stadterwerbung

*Erbschaft

  • Stuttgart (Mitgift der Mechthild von Baden als Ehefrau von Graf Ulrich I.) Mitte 13. Jhd.
  • Besigheim, Erbansprüche Eberharst I. aus seiner Ehe mit Irmengard von Badenspätesten 1304
  • Backnang, Erbansprüche Eberharst I. aus seiner Ehe mit Irmengard von Badenspätesten 1304
  • Beilstein

*Eroberung

  • Göppingen 1273 Staufischer Besitz nach der Enthauptung Konradins
  • Sulz 15. Jahrhundert "Salzkrieg" unter der Regentschaft von Henriette von Mömpelgard. Durchsetzung eines Rechtsstreits vor dem Rottweiler Hofgericht . Schuldforderung von Wolf von Bubenhofen gegen die Grafen von Sulz. Württemberg erhält ein Viertel der Stadt und ein Vorkaufsrecht. Die Herren von Geroldseck müssen in Württembergische Dienste treten. Württemberg leiht den Geroldseckern 1449 600 Gulden, 1459 3.000 Gulden, die dieser benötigt um andere Gläubiger zu befriedigen. 1469 kündigt Hans von Geroldseck seine Dienstpflicht und wendet sich Herzog Sigmund von Österreich zu. Eberhard V und sein Onkel Ulrich V. kaufen alle Forderungen gegen die Geroldsecker auf und ziehen 1471 mit einem Heer vor die Stadt. Die Stadt liegt schon seit 10 Jahren wegen der Schulden unter Kirchenbann. Sie nimmt Hans von Geroldseck gefangen und übergibt die Stadt an Württemberg. Hans von Gerolseck kommt zwei Jahre später frei. Gegen 1.000 Gulden in bar Abfindung und ein Leibgeding von 200 Gulden verzichtet er auf die Herrschaft Sulz. (S.67)
  • Durch Herzog Ulrich von Württemberg im Landshuter Erbfolgekrieg 1505
    • Beilstein
    • Weinsberg
    • Neuenstadt
    • Mockmühl
    • Heidenheim

Stadtverluste

  • Haigerloch
  • Oberndorf
  • Hechingen
  • Trochtelfingen, gelangte bereits 1310 in württembergischen Besitz, aber Reichskrieg gegen Heinrich II. Deshalb geht Trochtelfingen als Mitgift an Agnes von Württemberg, die Heinrich von Werdenberg heiratet, der nun wiederum selbst dort ein für die Werdenberger wichtiges Herrschaftszentrum aufbaut S. 71, 72)
  • Gammertingen
  • Hettingen
  • Veringenstadt
  • Sigmaringen
  • Wiesensteig Nach einem Streit unter den drei Brüdern Ulrich, Friedrich und Ludwig von Helfenstein unterstützt Graf UlrichV 1450 seinen Diener Ulrich und bringt 1450 2/3 an sich. Das Hofgericht zu Rottweil fordert ihn 1455 zur Herausgabe auf. Ein Vergleich 1457 regelt, dass Ulrich V die 2/3 pfandweise erhalten soll, aber 1480 gelingt es Ulrich von Helfenstein das Pfand auszulösen. (S. 71)

Versuch der Expansion am oberen Neckar und der oberen Donau (S.72)

1317 Erwerb Rosenfelds

in der zweiten Hälfte ds 14. Jahrhunderts Ebingen, Haigerloch und Schiltach

Dabei treten sie in Konkurrenz zu Habsburg.

Trotzdem erlangen sie die halbe Stadt Kirchheim und Sigmaringen (zunächst pfandweise, ab Mitte des 14. Jahrhunderts ganz)

Herrschaft Veringen1321 und 1344 schrittweise und spätestens 1359 als Pfand

Aber Habsburg verhindert 1344/45 den Kauf Ehingen an der Donau

Aber Württemberg erwirbt 1376/77 Tuttlingen

Aber 1381 erwirbt Habsburg die Grafschaft Hohenberg. Eberhard II versucht zwar noch die Finanzierungsmethode indem er Herzog Leopold die Hälfte der Kaufsumme leiht, aber Habsburg bleibt zahlungskräftig.

Ende des 14. Jahrhunderts: Württemberg gewinnt zwar den Städtekrieg ist aber finanziell angeschlagen und verpfändet 1399 Sigmaringen und Veringen an die Werdenberger und verzichtet 1459 ganz. (S. 73)

Versuch des Erwerbs der Zollerischen Herrschaften

Ende des 14. Jahrhunderts, Verpflichtung der Grafen von Zollern als württembergische Dienstleute. Öffnungsrechte für die Burg Zollern und Hechingen.

1403 Kauf der Herrschaft Schalksburg

1415 weitere Pfänder von Friedrich dem Öttinger

1429 Gröninger Vertrag: Beim Erlöschen des Hauses Zollern im Mannesstamm, soll die Herrschaft an Württemberg fallen.

Aber Eitelfriedrich I. zeugte noch den spätgeborenen Stammhalter Jost Niklaus und näherte sich bündistechnisch enger an das Haus Habsburg an und löste sich von der Abhängigkeit von Würrtemberg.

Die Württemberger konzentrierten sich also wieder mehr auf die östliche Alb.

Kauf von Heidenheim und Blaubeuren. Besetzung von Wiesensteig.

1447 erwirbt Ulrich V. Gammertingen und Hettingen, aber die Schulden des Krieges gegen die Pfalz zwingen ihn noch 1461 Balingen und Ebingen an die Herren von Bubenhofen zu verpfänden, 1469 sogar Gammertingen und Hettingen zu verkaufen.

Ein letzter VersuchTeile der oberen Grafschaft Hohenberg zu erlangen erfolgte unter Graf Eberhard V. Seine Mutter Mechthild war in zweiter Ehe mit Erzherzog Albrecht VI von Österreich verheiratet und hatte große Teile der Grafschaft als Pfand empfangen.

1472 verschrieb sie ihrem Sohn Haigerloch. 1475 wurde ein Tauschvertrag vereinbart, der Eberhard die obere Herrschaft Hohenberg mit den Städten Hohenberg, Fridigen und 15 weiteren Dörfern verschafft hätte. Nach einem Prozess vor dem kaiselichen Kammergericht 1476 musste der Vertrag rückgängig gemacht werden. Württemberg verblieb nur das Pfand Haigerloch, welches aber auch 1488 ausgelöst wurde. (S.74)

Die Organisation der Ämter

Als Bezeichnung neben "Amt" tauchen anfangs auch die Namen "Pflege", "Vogtei" oder lateinisch "advocatia" auf. (S. 75)

Zunächst ist es eine organisatorische Zusammenfassung von Rechten in einem bestimmten Raum. Erst mit der Zeit entwickelt sich ein klar fassbarer geografischer Raum (Territorialisierung)

Demnach waren die Ämter auch nicht statisch sondern entwickelten sich im Zuge des Erwerbs von Herrschaften. (S. 76)

Beispiel Amt Böblingen

Keimzelle: Böblingen, mit den Orten Dagersheim und Darmsheim (1344)

Erwerbungen: Sindelfingen (1351), Ostelsheim und Ehningen (1357), Aidlingen (1365), Maichingen (1369)

im 16. Jahrhundert: Magstadt, Döffingen, Malmsheim, Holzgerlingen, Schönaich, Schafhausen, Dettenhausen

Meist waren die Keimzellen bereits Verwaltungsmittelpunkt der vorhergehenden Herrschaft.

Die Zahl der Ämter wuchs also im Zuge der Herrschaftserweiterung.

Aus dem Urbar von 1350 lassen sich vier Ämter rekonstruieren, es muss aber schon mehr gegeben haben. (S. 76)

1442: 38 Ämter auf deren Basis die Landesteilung vereinbart wurde.

frühes 16. Jahrhundert: 45 Ämter die das Herzogtum definierten.

Kleinstes Amt: Ebingen (nur die Stadt selbst)

Größtes Amt: Urach: Stadt Urach und Stadt Münsingen, sowie 76 weitere Orte

  • Leitung ein Vogt (hohe Gerichtsbarkeit) Keller (Finanzverwaltung)
    • in jedem Ort:
      • ein Schultheiß
      • Gericht
      • Rat (soweit vorhanden)

In der Amtsstadt übt der Vogt also zusammen mit Schultheiß, Gericht und Rat das Stadtregiment aus.

Die Amtsstadt erlangte dadurch eine Kompetenzerhöhung. Durch das kaiserliche Privileg von 1361, der Befreiung von fremden Gerichten für die Grafschaft wurde durch die Vertretungsfunktion des Vogtes, die Amtsstadt zur ersten Appelationsinstanz für die Dorfgerichte im Land.

Auch militärisch wurden die Amtstädte aufgewertet. Hier fanden Musterungen statt, Im Konfliktfall dienten sie als Zufluchtsort. Die Befestigung der Amtsstadt war eine kollektive Aufgabe aller Amtsorte.

Durch Schulen, Spitäler, Wochen- und Jahrmärkte wurde die Rolle der Amtsstadt weiter aufgewertet. (S.77)

Andere Städte fielen in ihrer Bedeutung zurück. Das betraf etwa 20 Städte. Nur Sindelfingen gelang es 1605 noch eigenen Amtsstatus zu erlangen.

Einfluss hatte diese Entwicklung auch auf die Führungspersonen in diesen Amtsstädten und dem Einfluss die diese dann im Laufe des 15. Jahrhunderts in der landständischen Vertretung der "Landschaft" erlangen konnten.

Charakteriesierung der städtischen Führungsgruppen
= welche Ämter galt es zu besetzen? =

Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rat nehmen als Mitglieder des städtischen Regiments den Spitzenrang innerhalb der städtischen Gemeinde ein. Und es gibt eine Verbindung zwischen diesen Ämtern und der Stadteliten. "Die Partizipation an der herrschaftlichen Lokalverwaltung [zählt] zu den wesentlichen Charakteristika der urbanen Führungsgruppen" Hier ist sich N.K. mit D-H ausdrücklich einig. (S. 81)

  • Das zwölfköfige Stadtgericht spielt die bedeutsamste Rolle als wichtigstes Exekutivorgan
    • Es war nicht nur in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten tätig, sondern auch:
      • Verwaltung aller städtischen Angelegenheiten
      • Besorgung der Heiligen-, sowie der Spital- und Stiftspflege
      • Aufsicht über das Bauwesen innerhalb und außerhalb der Stadtmauern
      • Bezeugungen und Besigelungen
      • Schiedsgerichte
  • Mitglieder mussten über einen gewissen Erfahrungsschatz verfügen. Ein nicht fixiertes Mindestalter. Ansehen. Ausreichende finanzielle Mittel um überhaupt für die Tätigkeit abkömmlich zu sein Andererseits: Befreiung von herrschaftlichen und städtischen Frondiensten, Ehrenplätze in der Kirche, Rechte zum Tragen kostbarer Kleider.
  • wurden per Kooption aus den eigenen Reihen heraus gewählt. Oft sehr lange Amtszeiten von 20-30 Jahre
  • Der Vogt
    • Differenzierung in Obervogt, Vogt/Schultheiß
      • ist ein herrschaftliches, nicht ein städtisches Amt. Stellvertreter des Landesherrn (Wer jetzt? Obervogt? siehe weiter unten die nicht eindeutigen Zuordnungen)
      • rekrutiert sich oft aus dem Stadtgericht (Auf Vorschlag des Gerichts, aus dem Ermessen des Landesherren)
        • Hat Gerichtsvorsitz
        • übernimmt diplomatische Aufgaben
        • Entscheidet zusammen mit dem Gericht über Aufnahmen in das Bürgerrecht
        • verwaltet die Amtseinkünfte
        • Für Steuereinzug und Rechenschaftslegung verantwortlich
      • Im 15. Jahrhundert immer mehr Verdrängung des Adels durch Stadtbürger. Laut Kühnle wegen höherem Erfahrungschatz und Sachkompetenz. Beziehungsweise die Übernahme der Aufgabe des Obervogts durch Adelige und des (Stadt)Untervogts durch Bürger
      • Obervogt mehr militärische und außenpolitische Aufgaben
      • Schultheiß ist das ältere Amt. In der Regel aus der städtischen Bevölkerung rekrutiert. Deshalb von Herrschaftsseite den Vogt als "Gegenschultheiß."
      • Amt des Schultheißen mehr für die Gerichtsverwaltung. Der "Keller" mehr für die Finanzverwaltung. Beide Ämter oft in Personalunion. Dann ist das schon wieder Vogtgleich.
      • Beide Ämter in Württemberg parallel
Liste nach einer Rechnung der Landschreiberei von 1506/07
Vogt Schultheiß
Markgröningen Großbottwar
Schorndorf Bietigheim
Waiblingen Vaihingen
Winnenden Nagold
Stuttgart Wildbad
Böblingen Rosenfeld
Urach Dornhan
Canstatt Ebingen
Dornstetten Hoheneck
Kirchheim Sulz
Backnang Herrenberg
Besigheim Beilstein
Calw Herrenberg
Nürtingen Beilstein
Güglingen
  • Der Keller
    • Oberster Finanzverwalter
      • zieht die zu leistenden Abgaben ein. Lagert und verkauft die Naturalabgaben. Führt den Überschuß an die Zentralverwaltung ab. Übernimmt die Auszahlung von Renten und Zinsen. In Arbeitsteilung mit dem Vogt, die Rechnungslegung.
  • Der Bürgermeister
    • entwickelte sich aus dem Amt des Stadtrechners.
      • Leiter des städtischen Rechnungswesens
      • Beufsichtigt die städtischen Bediensteten
      • Vetreter des Vogtes
      • weitere Sonderaufgaben
        • in Stuttgart: zweimal jährlich die Waagen und Gewichte überprüfen und die Straßen überpfrüfen
        • in Sindelfingen: regelmäßige Inspektion der städtischen Gebäude und Abhaltung des dreiwöchentlichen Dinggerichts.
        • in Dornhan: Aufbewahrung des Stadtsiegels und der Schlüssel der Stadttore
    • oft zwei Bürgermeister: Bürgermeister des Gerichts und Bürgermeister der Gemeinde
  • Stadtschreiber
    • Anfangs Nebenamt des Lateinschulmeisters, oder des Kellers. Später mit ähnlichen Privilegien wie die Richter ausgestattet
      • protokoliert bei Gerichtssitzungen
      • hilft bei der Rechnungsführung
      • Verfasst Eingaben, Bittschriften und Verträge
  • weitere Sonderaufgaben
    • Untergänger, entschied auch nachbarschaftliche Streitsachen
    • Pfleger. Verwalter der jeweiligen Heiligen-, Stifts-, Spital-, oder Armenpflegschaften
= durch wen? =

Kooption und Wahl aus den eigenen Reihen führte dazu, dass einzelne Familien in den Städten herausragende Rollen übernahmen.

Beispiele (ab S.87)

Heinrich Aichmann von 1463-1484 Richter in Schorndorf

Auberlin Wenck von 1383-1421 Richter in Herrenberg (S. 88)

1383 Hans Schuch und sein gleichnamiger Sohn sitzen gleichzeitig im Herrenberger Gericht

1498 die Stadt Grötzingen entsendet 1498 den Richter Friedrich Klöwer und den Ratsherren Michel Klöwer auf den Stuttgarter Landtag

1416-1447 in den vollständig erhaltenen Richterlisten zu jedem Zeitpunkt ein Mitglied der Familie Kofel

Tübingen von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zu Beginn des 15. Jahrhunderts drei Generationen der Familie Last als Richter: Konrad (Vater), Hans (Sohn), Werner (Enkel)

Ebingen dreimal ein Hans Kauffmann (selbe Person? unbekanntes Verwandschaftsverhältnis): Schultheiß (1448), Richter (1470), Bürgermeister (1534)

Vaihingen Heinrich Gremp (ab 1425) und Enkel Konrad (1515) Schultheiß. Konrads Sohn Eberhard (1514) Sitz im Gericht

Neubulach Claus Grückler (1396) und sein Sohn Konrad (1434-1446) Richter. Konrads Söhne Heinrich (1389-1428) und Berthold (1434-1446) Vögte

Schorndorf "Vogtsdynastie" Gaisberg: im Laufe von 150 Jahren, neunmal das Vogtsamt und fünfmal das Richteramt

Oft wurden Söhne und Verwandte als Boten, Schreiber, Verweser an die späteren Amtsgeschäfte ihrer Väter, oder Verwandten herangeführt (S. 89)

Im Laufe der Zeit sind städteübergreifende Aktivitäten zu beobachten.

Sebastian Breuning (Wende 15./16. Jhd.): zuerst Vogt von Canstatt, dann Vogt von Weinsberg. Sein Bruder Konrad, Vogt von Tübingen

Auberlin Schertlin aus Leonberg zog nach Nagold um dort Schultheiß (Beginn 1480er) zu werden. 1490 ist er Vogt in Calw

Wilhelm Dachtler (1515-1519) Untervogt und Keller in Balingen. Dann Stadtschreiber in Herrenberg. Dann Keller in Tübingen.

Balthasar Moser Stadtschreiber aus Urach. Dann Vogt in Herrenberg, dann Vogt in Kirchheim (S.90)

Kühnle sieht die Herausbildung einer Funktionselite, die eine sich eine langfristige Machtbasis schafte und die sich auf Verwaltungsdienste spezalisierte. Dazu war eine gewisses finanzielles Vermögen und eine weitverzweigte Familienbande notwendig. (S.91)

= die wirtschaftlichen Grundlagen dieser Personen =

(S. 91ff) Die Bezüge, die aus Geld- und Sachbezügen, teilweise auch aus "Beinutz", also spezifische Fronleistungen die sich aus dem Amt ableiteten (Pflügen, Mähen, Heumachen), oder Anteile an Frevelgeldern. Unterschiede in den Bezügen scheinen noch zwischen adeligen und bürgerlichen Amtsträgern bestanden haben. Die Bezüge kann man aber eher als Aufwandentschädigungen ansehen und nicht als Möglichkeiten der Vermögensakkumulation. Da die Amtsinhaber auch für Schäden ihrer Amtsführung persönlich haftbar waren und oft auch im Rahmen der Amtsführung in Vorleistungen treten mussten, war eine gewisse finanzielle Basis eine Grundvoraussetzung für die Übernahme eines Amtes. Anektodenhaft an Einzelbeispielen zeigt Kühnle auf über welche Vermögen die Funktionsträger verfügten. Sie zählt den aus Steuerlisten fassbaren Immobilienbesitz auf. Auch Rentenbesitz (Gült). Handel mit Wein, Tuch, Getreide, Vieh, Metall, Immobilien. Auch Handwerker sind unter den städtischen Eliten vertreten. Fernhandel hingegen bei den württembergischen Eliten kaum. Kühnle weist darauf hin, dass das Vermögen notwendig war um für ein Amt abkömmlich zu sein, sie erklärt (bis zu diesem Zeitpunkt) nicht worin der Anreiz bestand ein Amt zu übernehmen.

= Heirat und Familie =

Gezielte Heiraten dienten der Erlangung und der längerfristigen Sicherung von Einfluss. Konnten zum sozialen Aufstieg beitragen, zum Beispiel auch durch Einheirat in den Niederadel. Wirtschaftlich waren sie relevant in Bezug auf Heiratsgüter, Erbschaften und wirtschaftliche Kontakte. (S. 109)

Dies führte auch zu raschen Wiederverheiratungen, sowohl von Witwern, als auch Witwen. Bei Witwen lässt sich dies aber wenig gut nachvollziehen, da sie urkundlich oft nur mit ihrem Vornamen, oder mit dem Namen ihres jeweiligen Ehemanns genannt werden.

Interessantes Beispiel: Klara Mager aus Vaihungen. Heiratet in Vaihingen den Richter Burkhard Fürderer. Geht mit ihren beiden Söhnen nach Stuttgart und heiratet den reichen Kaufmann Jakob Walther d.Ä., genannt Kühlhorn. Nach dessen Tod den Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg. Das engmaschige Beziehungsnetzwerk zwischen den Familien Fürderer, Walther, genannt Kühlborn und Gaisberg ist auf sie zurückzuführen. (S. 109/110)

Bei Männern besteht das Problem mit der Wiederholung der Vornamen.

Eheverbindungen gingen sehr bald auch über die die jeweiligen Heimatstädte hinaus. Bei den Schorndorfer Gaisbergs nach Kirchheim unter Teck, Tübingen, Stuttgart, Vaihingen an der Enz, Waiblingen, Canstatt. Mit den Familien Öttinger, Gremp, Volland, Sattler, Kühlhorn, Tegen, Fünffer, Keller, genannt Moll, Welling.

Die lokale Vernetzung führte zu einer relativen Abgeschlossenheit der urbanen Eliten und zu einer Ausformung der sozialen Hierarchie. Die regionale Vernetzung begünstigte die zwischenstädtische Mobilität. Zumeist durch "Töchtertransfer", aber oft auch neue Perspektiven für Söhne. (S.116)

Verweis auf Hesse (Amtsträger): 1507/08: zehn Vögte aus den Familien Volland, Gaisberg, Sattler, Kühlhorn und Widmann. 1514: die Hälfte der 43 württembergischen Ämter unter der Leitung von nur 9 Vogtsfamilien.

Hansmartin Decker-Hauff bezichtigt die frühneuzeitliche Ehrbarkeit zwar der "Adelsfeindschaft" (D-H: Die gesellschaftliche Struktur der mittelalterlichen Städte in Württemberg, in: Protokoll des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte 119 (1964), S 130) (S. 116), aber Verbindungen doch häufig. Gaisberg - Thumb von Neuburg. Gaisberg - Ow. Auch außerwürttembergisch Gaisberg - Truchsessen von Wetzhausen (unterfränkisch). Gaisberg - von Lichteneck. Gaisberg - von Waldeck. Heiraten beruhten auf beiderseitigem Interesse. Standes- und Prestigeerhöhung auf der einen Seite, Kontakte zu den Grafen von Württemberg und der württembergischen Führungselite. So Hermann und Georg von Sachsenheim. Begütert im namensgebenden Sachsenheim, aber auch in Bissingen, Sersheim, Metterzimmern, Bietigheim und Bönnigheim und mit einem großen Anwesen in Stuttgart. Deshalb Ehe Hermann von Sachsenheim mit Susanna von Volland. (S. 117/118)

Bei den Gaisberg keine Verbindungen zum Patriziat der Reichsstädte, aber zum Beispiel bei Ludwig Schertlein, Sohn des Nagolder Schultheißen Auberlin Schertlein mit Ulmer Familie Kobolt (1498). Vaihinger Schultheißensohn Onuphrius Gremp mit Agnes Besserer aus Ulm. Gremp war 1515 mit einem Steuervermögen von 16.800 Gulden der reichste württembergische Bürger. (S. 119)

Verbindungen gab es auch zwischen Tübingen und Reutlingen (S. 119)

Auch Verbindungen zum Grafenhaus über uneheliche gräfliche Kinder. Wobei einige Annahmen, wie bei Johannes Vergenhans und Gregor Lamparter weder bestätigt, noch widerlegt werden konnten. (S.120)

Agnes von Dagersheim - Graf Eberhard IV: Sohn Wilhelm von Dagersheim (Richter und Bürgermeister). Dessen Tochter heiratet Hans Welling. Weitere Tochter Elisabet oder Antonia, die Kanzleischreiber Konrad Lyher heiratet (Auch hier herrschen Zweifel) (Otto-Günter Lonhard: Die Familie Volland und ihre Verbindungen zu Entzlin, Dreher und Lyher, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 23 (2001-2003), S 372f. (S. 120)

1436: Ulrich Württemberger, Herold. Sohn von Graf Eberhard V. Verheiratet mit Richterstochter und Vogtschwester Margarete Brünzler (S. 120)

Hans von Karpfen, ebenfalls Sohn von Eberhard dem V., verheiratet mit der Tochter des Esslinger und württembergischen Rat Berhard Schöfferlin und der Adelheid Widmann. Deren Geschwister Konrad Widmann (Vogt in Brackenheim und Marbach) und Barbara, verheiratet mit Jakob Kühorn d. Ä.

= Repräsentation im Leben und im Tod =

Für Württemberg liegen mit einer Ausnahme (Einzug Erzherzog Ferdinands in Stuttgart) keine Aufzeichnungen über Prozessionen vor aus denen Rangunterschiede abzuleiten wären. (S. 121)

Auch Kleiderordnungen kennen wir vor 1549 nicht (S. 121)

Deshalb muss auf die Kriterien Hausbesitz und Memorialkultur Rückgriff genommen werden.

  • Hausbesitz (S. 122) präferiert wurde das Stadtzentrum, bevorzugt der Marktplatz. Herausragend, waren Eckhäuser mit zwei möglichen Schauseiten
    • Markgröningen
      • Konrad Volland (1474) Haus am Markt
    • Leonberg
      • Hans Dreher (Richter und später Vogt) (1528) zwei Häuser direkt neben dem Rathaus
    • Böblingen
      • Jörg Gerlach (Vogt) am Marktplatz,
    • Stuttgart
      • Familie Vaut am Marktplatz
      • Johannes Grunbach und seine Frau Anna Gaisberg (Keller aus Schorndorf); am Marktplatz
      • Sebastian Breuning (Vogt aus Canstatt), am Marktplatz
    • Herrenberg
      • Familie Wenck (am Marktplatz)
      • Hans Heulin (am Marktplatz)
      • Beg (Vogtsfamilie) (am Marktplatz)
      • Hermann Strütter (Keller) (am Marktplatz)
      • Marx Hiller (Vogt) (am Marktplatz)
    • Schorndorf
      • Dorothea Schreiber, Witwe des Richters Fritz Gaisberg (1484), Haus am Markt liegt zwischem dem ihres Schwagers
      • Hans Gaisberg (Vogt) und
      • Dr. Ludwig Scheuermann (aus Heidelberg), Gemahl der Vogtstochter Anna Gaisberg
    • Sindelfingen (S. 123)
      • Untere Burggasse 4 (erbaut 1429) und 5 erbaut 1466/70)
        • Konrad Heinrichmann (Schultheiß)
      • Untere Burggasse 4, kompletiert um zwei Scheunen
        • vererbt an Konrads mutmaßliche Tochter Guta, die einen Dennler heiratet
      • Untere Burgasse 5 (altes Sindelfinger Rathaus)
        • Johannes Sattler (1523) (Stadtschreiber, später Schultheiß)
      • Hintere Gasse 9 (errichtet 1475) (Bohlenstube im ersten Stock)
        • Michael Schafhäuser (1495) (aus gleichnamiger reichen Bauernfamilie) (Schultheiß, später Bürgermeister
    • Innenausstattung
      • Häuser wurden für represantative Zwecke genutzt
        • Steuervergleich zwischen Stuttgart und Canstatt (1420) im Haus des Richters Auberlin Goldschmid
        • Eid des Abtes des Klosters Lorch auf ein Hofgerichtsurteil (1477) im Haus des Kanzlers Johannes Fünffer
        • Festlichkeiten, wie Uracher Hochzeit (1474) und
        • Hochzeit Herzog Ulrichs (1511)
          • Herzog von Bayern nächtigt bei Sebastian Welling
        • Kirchgasse 6 (Markgröningen) (S. 125) Hauptstraße in der Nähe des Marktplatzes, steinernes Erdgeschoss, zwei Fachwerkgeschosse, dreistöckiger Dachstuhl. Zweistöckiger Keller., private Hauskapelle. Mindestens eine, vielleicht zwei Bohlenstuben, Wandmalerein (noch erhalten: Pflanzenornamente, ein Wagen mit Pferd). Neben dem Haus Scheuer und wohl als Ställe genutzte Nebengebäude)
          • Allianzwappen Scholl und unbekannt
            • Hans Scholl (Vaihinger Schultheiß), oder Konrad Scholl
    • Memoralienkultur
      • Stiftungen (Armen., Stipendien- und Pfründstiftungen)
        • Dietrich Bälz aus Münsingen stammender Stuttgarter Kanzleischreiber (1408):Gült an die Stadt für 4 Pfund Heller. Daraus ein Jahrtag, 1 Pfund Heller als Almosen für die Armen, 4 Schilling an das Spital, 7 Schilling an das Siechenhaus
        • Jakob Walther d. Ä., genannt Kühlhorn und seine Frau Klara Mager (1501): 1.500 Pfund Heller für einen Jahrtag in der Stiftskirche. Eine Gült von 45 Scheffel Roggen für jährliche Almosen. Aus einem Scheffel Roggen wöchentlich Brot, welches von den Pflegern am Stadthaus ausgegeben werden sollte.
        • Nikolaus Bälz (Leibarzt): stellt seinen Hof Obdacgtlosen zur Verfügung. Der Hof soll von zwei aus dem Gericht, oder Rat bestellten Pfleger beaufsichtigt werden.
          • Emericus Emhart (Brackenheim) 1512/13 Kapitalbetrag von 1.500 Gulden. Aus den Zinsen 60 Gulden für vier junge Männer (drei aus Brackenheim, einer aus Hausen, dem Heimatort Emharts) für sechs Jahre zum Studium in Tübingen
        • Ulrich Gaisberg und seine Frau Katharina Truchsessin von Wetzhausen (1517): 2.500 Gulden als ewige Stiftung: der lateinische Schulmeister von Schorndorf und drei in Tübingen immatrikulierte Studenten aus Schorndorf, jährlich 20 Gulden, weitere 20 Gulden als Almosen und 14 Gulden für die Instandhaltung der Pfarrkirche
        • Bei Pfründestiftungen wurde das Nominationsrecht durch den Stifter festgelegt, und diente so der Absicherung der Nachkommen.
          • Albrecht Tegen (Vogt in Stuttgart) und sein Bruder Heinrich (Kirchherr in Böblingen) (1419): Pfründe auf den Marienaltar in Echterdingen, ausgestattet mit Gütern und Gülzen im Stuttgarter Raum. Das Nomminatsionsrecht geht auf den Sohn Heinrich (späterer Sindelfinger Stiftspropst), dann an den anderen Soh Johannes und danach an seine Söhne.
          • Elisabeth Volland (1483) auf Wunsch ihres verstorbenen Mannes auf den Matthäusaltar der Markgöninger Bartholomäuskirche. Die Hälfte des Zehnten zu Oberriexingen im Wert von 500 Gulden, zwei Gültbriefe, ein Fischwasser, ein Wohnhaus für den Kaplan. Die Präsentation sollte beim jeweiligen männlichen Erbe bleiben. Ihr erstgeborener Sohn Ambrosius, der spätere württembergische Kanzler, hatte die Pfründe zunächst selbst inne, vergab sie dann an seinen Neffen Johannes.
      • Bauliche Subventionen Solche Wappenanbringungen als Zeichen der Repräsentation
        • Waiblingen, Michaelskirche
          • Familien: Gaisberg, Hap, Wolfart, Kühorn, Lidhorn und Sattler (letztere 1489, mit eigener Seitenkapelle)
        • Vaihingen, Neubau der Stadtkirche
          • Heinrich und Dionysius Gremp, Enkel des Schultheißen Heinrich Gremp
        • Vaihingen, Erbauung des Pulverturms
          • Familie Aschmann und Famile Gremp
        • Markgröningen, erweiterung der Spitalkirche
          • Philipp Volland (Vogt): Beginn des 16. Jahrhunderts Renovierung und Erweiterung. Sein Wappen im Chor
      • Epitaphien, Gemälde, Skulpturen, sonstige Kunstgegenstände
        • Stuttgart
          • Aposteltor der Stuttgarter Stiftskirche (zerstört im Zweiten Weltkrieg): 1445 vom Baumeister Hänslin Jörg gestiftet. 1494 von seinem Sohn Aberlin und der Familie seiner dessen Frau Adelheid von Magstadt um 12 Apostelfiguren ergänzt. (S. 130)
          • Epitaphien
            • Stiftskirche
              • Ambrosius Volland († 1551)
            • Leonhardskirche (ehemals Friedhofskirche)
              • Hans Gaisberg, Vogt († 1516), seine Frau Klara Mager († 1525) und ihres zweiten Mannes Jakob Kühlhorn d.Ä. († 1503) (Widerspruch in Todesdaten) (S.131)
            • Hospitalkirche
              • mehrere Epitaphien der Familie Welling
                • Hans Welling, Richter und Bürgermeister († 1504) und seine Frau Agnes von Dagersheim († 1504)
                • sein Enkel Hieronymus Welling († 1559) und seine Frau Anna Gaisberg († 1571) (S. 131)
                • Sebastian Welling († 1532) (Abb 6. S.136)
                  • Biografie und Beschreibung
                  • Sebastian Welling. Sohn des Stuttgarter Richters und Bürgermeister Hans Welling und der Richterstochter Agnes von Dagersheim. Zunächst in städtischen Diensten. 1498 als einer von vier Landschaftsvertretern im Regimentssrat für den unmündiegen Herzog Ulrich. Langjährige Tätigkeit als Bürgermeister, Landschaftsverordneter, Hofgerichtsassesor, herzöglicher Rat. Zog 1525 nach Ulm und erwarb dort das Haus des Jörg Syrlin d.J., aber nicht das Ulmer Bürgerrecht. Beuftragt 1530 den Ulmer Maler Martin Schaffner mit der anfertigung eines Epitaphs. Ein in rotbraunem Marmor eingefassten Gemälde. Vollendet 1535. Ursprünglich in der Hospitalkirche, seit 1912 in der Hamburger Kunsthalle. (Inv.Nr. 220) Beim Abbruch des Kreuzgangs 1839 verschwunden. Mitte des 19. Jahrhunderts beim Augsburger Antiquar Munk (angeblich bei einem Ulmer Bauern gefunden). Als Teil der Sammlung Hefner-Alteneck, München im Jahr 1904 beim Müncher Kunsthändler Helbig für 10.500 Mark versteigert. An Hamburger Konsul Eduard Weber. Aus dessen Sammlung an die Kunsthalle. Zentral ausgerichteten, zweigeteilten Bildbereich. Oben: Christus als Schmerzensmann mit rotem Mantel und Kreuz auf den Schultern umgeben von zehn Engeln, die die Werkzeuge seiner Martern in den Händen halten. Darunter: zwei Zitate aus dem Matthäus Evangelium, die auf göttliche Erlösung und Allmacht hinweisen. Unten: Das innere einer grau gemauerten Kapelle mit je zwei rotbraunen Säulen links und rechts. In der Mitte ein Fenster mit Blick in eine im Abendrot liegende Hügellandschaft mit Burg. In der Kapelle im stillen Gebiet die Familie Welling. Fast mittig links (heraldisch rechts) Sebatian Welling in schwarzer Amtstracht über einem roten Gewand. Vor ihm sein Wappen. Neben ihm links (heraldisch rechts) seine sieben Söhne., fünf, mit Totenschädeln in der Hand, als verstorben gekennzeichnet. Vorne die überlebenden Söhne in kostbaren Kleidern. Hans Welling (beim Vater) und Hieronymus Welling (dahinter). Hans Welling, wie sein Vater Richter und Bürgermeister von Stuttgart. Dann ab 1521 Vogt in Besigheim und siedelte 1534 mit seiner Frau Apollonia Encker (Wappen) nach Esslingen. Hieronymus Welling, war Mitglied des Stuttgarter Gerichts und zeitweiliger Bürgermeister. Er heiratete die Schorndorfer Vogtstochter Anna Gaisberg (Wappen) und galt 1545 mit einem Steuervermögen von 7.738 Gulden als drittreichster Stuttgarter. Auf der Frauenseite (heraldisch links). Seine fünf Tochter, drei als verstorben gekennzeichnet und seine Frau, Katharina (nach Koepf, Die Stuttgarter Baumeisterfamilie Joerg, S. 51) , oder Anna (nach Decker-Hauff, Geschichte der Stadt Stuttgart, S, 348, 368. Nr. 349), eine Enkelin von Alberlin Jörg. Sie trägt schwarze Kleidung und eine weiße Haube. Eine der Töchter in wallendem gelb-roten Kleid dargestellt heiratete in die Ulmer Patrizierfamile Kraft (Wappen). Zwei der Schwestern in Dominikanerinnen Tracht. Die vordere mit Buch ist Margarete Welling, die 1530 in das Kloster Weil bei Esslingen eintrat und nach der Reformation in das Kloster Mariental bei Steinheim an der Murr wechselte. (S. 137). Im unteren Teil eine Schrifttafel: Todesvermerk des Stifters der ihn als FROM*THVIR*Man anspricht, der SO*VIL*IAR*BY*DER*HERSCHAFFT*WIRTEMBERG*EIN*REGENT*VND*DIENER*GEWEST sei. Die Darstellung unterstreicht Wellings Altgläubigkeit in der Zeit der Reformation. Diese hatte er 1530 bei der Ulmer Abstimmung unter den Augsburger Reichstagsabschied unter Beweis gestellt, als er selbigen befürwortete und die neue Lehre ablehnte. Was das Ulmer Bürgerrecht wohl noch weiter in die Ferne rückte. (Abstimmungsliste der Pfahlbürger: "Sebastion Welling allt: Er wiß, seiner Gewissin halb, kain annder Glauben, dann sein Vatter und Elltfordern gehabt aben, antzunemen, sonnder wöll er in demselben bleiben, bis er von seiner ordentlichen Oberkait ains anderen bericht werd. zit. nach.: Specker/Weig: Die Einführung der Reformation in Ulm, S. 369, Nr. 1626)
          • Kreuzigungsgruppe vor dem Chor der Leonhardkirche (S. 138) Stiftung von Jacob Walther der Ältere, genannt Kühorn und seiner Frau Klara Mager (1501) Ausgeführt von Hans Seyfer. Vorgänger derSpeyerer Ölberggruppe. "Kalvarienberg". Höhe 6,70 Meter, Sandstein. Christus am Kreuz, davor, das Kreuz umfassend, knieend Maria Magdalena. Links die trauernde Maria, rechts der Jünger Johannes mit Evangelienbuch Feine Bearbeitung: zahlreiche Gewandfalten, gelocktes Haar, Kleidung mit Granatapfelmuster beim Johannes. brokatenes Kleid der Maria Magdalena und edle Haube. realistisch wirkender Holzbalken. Der nicht mehr erhaltene Sockel mit Pflanzen, Steinen und Tieren lebensecht in Szene gesetzt. Davor die Stifterwappen. Heute im Chor der Hospitalkirche. Das Stifterpaar war in der Leonhardkirche begraben. Sie stifteten auch einen wöchentlichen Kreuzgang, bei dem die fünf Kirchenkapläne und der Spitalskaplan eine feierliche Prozession zur Kreuzigungsgruppe durchzuführen hatten.
          • Gemälde "Kreuzigung Christi" ( Staatsgalerie Stuttgart, Inv. Nr. 640) (S. 140) von Balthasar Berger (1508 bis 1532 in Stuttgart und Leonberg nachgewiesen, aus Ulm stammend) Gestiftet von Jakob Fürderer (im Jahr 1532) Sohn des Stuttgarter Vogtes Burkhard Fürderer und der Margarete Kühorn. Jakob war zunächst Vogt in Kirchheim unter Teck, dann ab 1526 Nachfolger seines Vaters in Stuttgart Enkel von Jacob Kühorn und Klara Mager (Beiden waren in zweiter Ehe verheiratet. Ihre Kinder aus der jeweils ersten Ehe heirateten einander: Margarethe Kühorn und Burkhard Fürderer) Bild greift Motive aus dem Kalvarienbrg auf. Mittig der gekreuzigte Jesus. Am Fuß des Kreuzes die reich gekleidete Maria Magdalena, das Kreuz umfassend. Links eine sechsköpfigeköpfige Gruppe um Maria und Johannes, darüber schon die Grabkammer um die Joseph von Arimathäa gerade einen Römer bittet. Der Hauptmann neben dem Lanzenträger erkennt gerade die Unschuld des Gekreuzigten. Dem Mitgekreuzigten wird gerade die Erlösung gewährt. Rechts zwischen dem Kreuz und dem Kreuz des verdammten Verbrechers, dessen Seele gerade von einem dämonenaften Untier fortgeführt wird, eine Gruppe Edelleute, Soldaten und habgieriges Volk. Der Stifter ist auf der Seite der Gläubigen, in schwarzer Amtstracht, mit Hut und aufgeschlagenem Buch dargestellt.
          • Die Muttergotes der Familie Gremp (um 1510 (Stuttgart, Altertümersammlung) (S. 142f) unbekannter Künstler. Mittelstück eines Altarretables. Lindenholz. Gestiftet für die Canstatter Uffkirche. Maria mit dem Kind und zwei begleitende Engel. Flankiert vom Heiligen Onophrius mit Krone und fellartiger Körperbehaarung und Heilige Margarethe mit Drachen. auf der rechten Seite. Heiliger Konrad mit Bischofsmitra und Heilige Cordula, links. Direkt vor Maria, in Rückenansicht mit aufblickendem Kopf zu Maria, die Heilige Agathe. Noch um 1648 sollen die Wappen der Stifter an einer Vorrichtung angebracht zu sehen gewesen sein: Der Vaihinger Schultheiß Konrad Gremp und seine Frau Cordula Widmann. Seine Mutter, die Vogttochter Margarethe Kudermann, sein Sohn Onophrius mit seiner Frau Agathe Besserer (aus dem Ulmer und Memminger Patriziergeschlecht).
        • Waiblingen
          • Sattlerepitaph in der Sattlerkapelle (nur noch auf Familiengemälde erhalten): 30 Mitglieder der Familie Sattler (S.130)
          • Außenwand: "Ehrbaren Kühlhorn) (Abb. 4, S 132), Postkartenzeichnung von ca. 1930 wohl Vogt Thomas Kühlhorn, Sohn des Stuttgarte Kaufmanns Jakob Kühlhorn d.Ä.
        • Vaihingen - Peterskirche
          • Familie Gremp
            • Konrad Gremp, Schultheiß († 1531)
            • dessen Bruder Heinrich († 1533)
            • ihre Nichte Magdalena (um † 1520)
        • Marbach
          • Alexanderkirche: Konrad Widmann, Vogt († 1508)
        • Bietigheim
          • Johannes Trutwin († 1528) Hohenasperger Keller und seine Frau Agnes Schultheiß († 1521), Tochter des Markgröninger Vogts
        • Tübingen
          • Wolfgang Breuning († 1563), kaiserlicher Rat, Enkel von Konrad Breuning
          • Albrecht Hurnuß d.J. († um 1440) Schultheiß
        • Leonberg
          • Eberhard Welling d.Ä. (um † 1350) (eines der ältesten bürgerlichen Grabmonumente
        • Markgröningen Bartholomäuskirche
          • Elisabeth Volland († nach 1490) (Abb 5, S. 134). Tochter des Stuttgarter Kanzleischreibers und späteren Markgröninger Vogts Konrad Lyhers (S. 133)
= Die Bedeutung des Universitätsstudiums =

(S. 144ff)

Gabriele Haug-Moritz: Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der frühen Neuzeit. Thorbecke, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-5513-5.

Abgrenzung zu Decker-Hauff
  • Ehrbarkeit ist seine Begriffsschöfung (S.1)
  • Seine Arbeiten sind im Detail, wie im Grundsätzlichen überholt. Untermauert durch: Christian Hess: Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württembergn 1350-1515 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 70), Göttingen 2005. Bzw. das "biologistische Geschichtsverständnis D-Hs Julian Kümmerle: Luthertum, humanistische Bildung und württembergischer Territorialsstaat. Die Gelehrtenfamilie Bidembach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen 170) Stuttgart 2008, S. 13f.
  • Aber seine Sicht der Dinge ist immer noch prägend für die Vorstellungen der historisch interessierten Laien im Südwesten.
  • D-H setzt die "Ehrbarkeit" mit den führenden Beamtenfamilien gleich. Er spricht von einer "ständegeschichtlich einzigartigen Sondergruppe von Familienbünden" (D-H, Vorwort, ohne Paginierung). Er stilisiert das alte Herzogtum Württemberg zum "kassischen Land der Familienherrschaft" (D-H, S. 3)
  • Im Gegensatz zum Pöbel sind die "Ehrbarkeit" die "Eingesessenen (...), diejenigen, die man imDorf und in der Stadt kennt und auf die sich die Obrigkeit verlassen kann" (D-H, S. 81)
  • Tübinger Vetrag (Tübinger Vertrag)
Gegensatz Pöbel und Ehrbarkeit
"Damit aber hertzog Ulrich von Wirttemberg by land und leuten und herwiderumb land und leut by sinen fürstlichen gnaden in fryden und gehorsami, ouch ain yeder biderman by hüslichen eeren, wyb und kinden, ouch hy recht und gerechtigkait belyben, desglychcn sein fürstlich gnad und die erberkait sieh vor ungehorsami, schmach und niderdruckung der ungehorsamen und böfels ufenthalten mögen, so haben genannter hertzog Ulrich, ouch getnaine landschaft, der nachfolgenden satzung sich miteinander beratenlich veraint und entschlossen."
"Ob sich begebe fürohin, das jemands, wer der were, ainich uflöff und embörung machen oder fürnemen würde wider die herschafft, irer fürstlichen gnaden rät, amptleut, diener, prelaten, gaistlichait, burgermaister, gericht, rat oder sunst wider die erberkait, die niderzudrücken, desglychen wölicher in ainem feldleger oder in besatzungen den houptleuten ainich frevelich ungehorsami erzögten, onch ob yemands ain geboten oder glopten friden frevelich brechen würden, an wölichem deren jetweder übeltat erfunden und usgefürt oder solichs offenlich am tag lege, der soll sein lyb und leben verwirckt haben und ime daruf sein verschulte straf ufgelegt und an ihm vollstreckt werden, es sy mit viertaylen, radbrechen, ertrencken, enthoupten, mit dem strick richten, die hend abhowen und derglychen, wie sich das alles nach grössen und gelegenhait der übeltat zu thund gebürt."
Definition nach Haug-Moritz
  • Die Ehrbarkeit ist aber nach Haug-Moritz eben kein fest umrissener Stand, sondern eine variable Machtelite. Nach (Wolfgang Reinhard: Itroduction. Power Eltes, State Servants, Ruling Classes, and the Growth of State Poweer, IN: Power Elites and State Building, hg. von DEMS:, Oxford 2005, S. 1-18) "the people who really matter in the political system" "dynamic and variable group, not to be defined in terms of any elite theory, but by their interconnection with the growth of state power" Nutzen "family networks (als) strongest source" "to establish their coherence and continuity" (Reinhard, SS. 7 u 8) H-M, S. 3). Wenn man also herausarbeitet, wer es denn ist, auf den es wirklich ankommt, könne man für Württemberg auch herausarbeiten, was denn an der "württembergischen Ehrbarkeit" so einzigartig sei. Nämlich ihre Bürgerlichkeit und die oftmals abschätzig beurteilte "Vetterleswirtschaft" quasi konstitierend.
  • Das Alleinstellungsmerkmal in Württemberg ist dass die (Bürgerlichen) Landeskinder in den Machtzentren des politischen Systems vertreten sind. In der geistlichen und weltlichen Zentralverwaltung (nicht ausschließlich) Auf der Ebene von Stadt und Amt. (hier wird selbst der traditionell vom Adel besetzte Posten des Oberogts, allmählich übernommen). In den Landständen ist es eine ausschließliche Teilhabe. Das spezifisch württembergische ist, dass die Teilhabe nicht nur lokal ist, sondern das gesamte württembergische Gemeinwesen umspannt (H-M, S. 4)
  • Im 18. Jahrhundert setzt sich die Eigenbezeichnung "Honoratiores" durch. (H-M, S. 2)
  • Auch bei Haug-Moritz Hinweis auf die Ausscheidug des Adels zu Beginn der 1560er Jahre. (H-M, S. 4)
Politik und Verwaltung

Mertens "Württemberg" in Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte, Band 2

"Nie war Habsburgs Macht in Südwestdeutschland so umfassend wie in den 1520er Jahren, und nie besaßen die Führer der württembergischen Ehrbarkeit so großen Einfluß wie zur Zeit der sogenannten "Fremdherrschaft". Seit 1521 wurden die Stadthalter - es waren Christoph von Schwarzenberg (1519) und Maximilian von Zevenberghen (1520) Truchseß Wilhelm von Waldenburg (1521-1525), Truchseß Georg von Waldenburg (1525-1531) und Pfalzgraf Philipp von Pfalz-Neuburg (1532-1534) - auf Vorschlag der Landschaft von Karl, dann von Ferdinand bestellt. (Mertens-Württemberg, S. 57) Nach dem Tod Ludwig II (3. November 1457) rief Ulrich V. die Landschaft von Württemberg-Urach an. Die Ritterschaft und die Landschaft von Württemberg-Stuttgart berief er zu einer gemeinsamen Tagung. Ziel war es den pfälzischen Einfluß auf die adeligen Räte in Urach auszuschalten. 1457 im Juli (sic!) tagte in Stuttgart die gemeinsame Versammlung der adeligen Räte und der "armen von der Lanntschafft" in Stuttgart. (Mertens-Württemberg, S. 58) Ulrich sicherte zu, in Zukunft mit dem Rat der Ritterschaft, der Prälaten und der Landschaft zu regieren. Die Uracher Räte riefen auch einen Rat in Leonberg ein (in der Nähe zur Pfalz), aber die Landschaft setze sich durch. Ulrich wurde zum Vormund für Eberhard bestellt, der Vormundschaftsregierung durften nur auf Württemberg (nicht der Pfalz) verpflichtete Räte angehören und im erweiterten Vormundschaftsrat stellte die Uracher Landschaft neben den Uracher und Stuttgarten Räten, ein Drittel der Mitglieder. (Mertens-Württemberg, S. 58)

  1. Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966., S. 259
  2. Otto Beuttenmüller (Bearb.): Schwäbisches Geschlechterbuch. Neunter Band, Starke, Limburg an der Lahn 1975 (Deutsches Geschlechterbuch. Band 170), S. 69 ff.
  3. Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966., S. 259
  4. Hansmartin Decker-Hauff et al., Die Universität Tübingen von 1477 bis 1977 in Bildern und Dokumenten. 500 Jahre Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Beiträge zur Geschichte der Universität Tübingen 1477–1977. Attempto, Tübingen 1977, ISBN 3-921552-02-8, Stammtafel S. 24f.