Bundestagsausschuss

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Ausschuss-Tagungsraum im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat zur fachspezifischen Arbeit Bundestagsausschüsse zu verschiedenen Themenbereichen eingerichtet. Sie dienen als Parlamentsausschüsse der Vorbereitung der Bundestagsentscheidungen, da aufgrund der Größe des Plenums nicht alle Beschlüsse und Gesetzesentwürfe den Bundestag in seiner Gesamtheit durchlaufen können. Sie geben nach ausführlichen Vorberatungen, an denen die Fachpolitiker der Fraktionen sowie ggfs. externe Experten in Anhörungen beteiligt sind, einen entsprechenden Bericht ab, der dann als Beschlussvorlage für das Plenum dient.[1] Neben den Ausschüssen gibt es im Deutschen Bundestag die Bundestagsgremien, zu denen trotz seines Namens der Wahlausschuss gehört. Die Ausschüsse tagen im Paul-Löbe-Haus.

Anzahl und Aufbau

Zu jedem wichtigen Fachgebiet existiert ein Ausschuss des Bundestages. Die Ausschüsse des 20. Bundestages bestehen aus 16 bis 50[2] Abgeordneten und spiegeln die Zusammensetzung der Fraktionen im Plenum wider, sodass die Mehrheitsverhältnisse entsprechend sind. Die Ausschussmitglieder werden von den Fraktionen bestimmt.

Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Normalerweise werden auch die Vorsitzendenposten entsprechend der Fraktionsgrößen auf alle Fraktionen aufgeteilt, sodass jede Partei berücksichtigt wird.[3][4] „Neben den Vorsitzenden nehmen die Obleute eine Schlüsselstellung in den Ausschüssen ein: Jede Fraktion bestimmt für jeden Ausschuss einen ‚Obmann‘, der für die Fraktionsführungen Hauptansprechpartner ist.“ Die Obleute bestimmen den Kurs ihrer Fraktion in den einzelnen Ausschüssen maßgeblich mit. Auch sind sie Schlichtungsinstanz, wenn es bei Verhandlungen zu Konflikten kommt.[5]

Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung. Mitglieder des Bundestages können als Zuschauer teilnehmen (§ 69 GO-BT). Der Bundestag beschließt bei der Einsetzung des Auswärtigen, des Verteidigungs- und des Innenausschusses (in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit) regelmäßig, dass das Zutrittsrecht auf die ordentlichen Mitglieder oder deren namentlich benannte Vertreter beschränkt ist.[6]

Das Grundgesetz schreibt folgende Ausschüsse bereits verpflichtend vor:

Zudem sind auch das Parlamentarische Kontrollgremium (Art. 45d GG), die G10-Kommission (Art. 10 GG) und das Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz (Art. 13 GG) direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet, wobei diese formal keine „Ausschüsse“ im engeren Sinne sind.

Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.

Die Ausschüsse können Sachverständige zu Anhörungen einladen. Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.

Ständige Bundestagsausschüsse nach Wahlperiode

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F025979-0004, Bonn, Sitzung sozialpolitischer Ausschuss.jpg
Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses im Bundeshaus in Bonn am 29. November 1967
Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F077918-0018, Bonn, Verteidigungsausschuss des Bundestages.jpg
Sitzung des Verteidigungsausschusses in Bonn am 13. April 1988

Temporärer Bundestagsausschuss

Mitte November 2013 wurde vorgeschlagen, am 28. November einen sogenannten Hauptausschuss einzusetzen, der die regulären Ausschüsse (mit Ausnahme des Parlamentarischen Kontrollgremiums) zeitweise ersetzen sollte. Ihm sollten rund 40 Parlamentarier (und ebenso viele Stellvertreter) angehören und bei Einsetzung der regulären Ausschüsse sollte er wieder aufgelöst werden. Hintergrund war, dass CDU/CSU und SPD die regulären Ausschüsse erst nach der Wahl einer Regierung einsetzen wollten und deshalb seit der Bundestagswahl am 22. September 2013 keine Ausschussarbeit stattfand. Kritik und Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit an dem Plan wurden von den Grünen, Der Linken und von Wissenschaftlern wie Wolfgang Zeh und Hans Meyer geäußert.[8][9][10] Am 21. November 2017 wurde erneut ein Hauptausschuss eingesetzt, da sich nach der Bundestagswahl 2017 die Regierungsbildung verzögerte. Nach Konstituierung der ständigen Ausschüsse wurde der Hauptausschuss am 31. Januar 2018 wieder aufgelöst.[11] Ebenso verhielt es sich nach der Bundestagswahl 2021.

Unterausschüsse

Die Ausschüsse können wiederum Unterausschüsse einsetzen. So hat der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in der 15. und 16. Wahlperiode einen Unterausschuss Neue Medien eingesetzt. Das Vertrauensgremium ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Bundestagsausschuss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Bundestagsausschüsse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 1, S. 152.
  2. Deutscher Bundestag - Ausschuss für Arbeit und Soziales. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  3. Deutscher Bundestag: Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung
  4. Bundestag: Vorsitz des Rechtsausschusses geht an die AfD. In: Zeit Online. 23. Januar 2018
  5. Funktion und Aufgabe der ständigen Ausschüsse / Fraktionen und ihre Obleute (Memento vom 15. Dezember 2009 im Internet Archive)
  6. § 69 Abs. 2 GO-BT; im 20. Deutschen Bundestag beispielsweise in BT-Drs. 20/228.
  7. Art. 45 GG (Memento vom 30. Oktober 2009 im Internet Archive)
  8. Der Trick mit dem Super-Ausschuss. In: Süddeutsche Zeitung. 20. November 2013, abgerufen am 20. November 2013.
  9. Unbehagen am Super-Ausschuss. In: Süddeutsche Zeitung. 21. November 2013, abgerufen am 20. November 2013.
  10. Tagesschau
  11. Hauptausschuss