Diskussion:Abgeordnetenentschädigung

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hallo - tut mir leid um das foto, aber wenn wir zulassen, dass in jedem artikel zu einem potentiell strittigen thema großflächig werbung für den eigenen pov gemacht wird, indem bilder von entsprechenden demo-parolen hochgeladen werden, dann können wir das prinzip des neutralen standpunkts gleich vergessen. grüße, Hoch auf einem Baum 02:40, 4. Okt 2004 (CEST)

Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben.

Ich habe erhebliche Zweifel an dem Satz, inwieweit sind die Sozialversicherungen dort berücksichtig? Was ist mit "allgemein" gemeint. Die Schere zwischen arm und reich ist erheblich und geht in den letzten Jahren in der BRD weiter auseinander, da wäre eine genauere Definition von "allgemein" sinnvoll. Siehe dazu Sozialbericht NRW 2004, Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.--Dirk33 18:06, 27. Jan 2005 (CET)

Die Quelle für die Aussage ist die Webseite des Deutschen Bundestags Abgeordnetenentschädigung
--Marcel Janus 11:22, 12. Mär 2005 (CET)
Ist schon klar, dafür gibt es ja solche Statistiken, nur das 1% Diätenerhöhung wesentlich mehr € bedeuten als 5% Gehaltserhöhung von 0815 Bürger. Habe wenigstens den Zusatz "statistisch gesehen" hinzugefügt. Der Realanstieg (also in harten Euro) liegt wesentlich über dem Durchschnitt. --Michmo 09:18, 28. Sep 2006 (CEST)
Die Textänderung ist unkritisch. Die Argumentation ist aber nicht sachgerecht. Natürlich ist (in jeder Berufsgruppe) die Steigerung in absoluten Beträgen nicht nur von der prozentualen Lohnerhöhung sondern auch von bisherigen Gehalt abhängig. Das ist Statistik, die hier keiner besonderen Erwähnung bedarf. Das Thema, um das es hier geht, ist, dass das Einkommen der Abgeordneten prozentual zurückgeblieben ist und auch absolut gegenüber der gewünschten Vergleichgruppe (Richter) um 950 € zurückgeblieben ist. Karsten11 11:31, 28. Sep 2006 (CEST)

Vor 15 Jahren wurden Abgeordnete vergleichbar B3 (Ministerialrat) bezahlt. Heute sollen Sie vergleichbar B6 (Ministerialdirigent) bezahlt werden. Sie haben sich also befördert. Gleichzeitig wurden Kompetenzen vom Bundestag zur EU verlagert. Insofern ist die Beförderung zweifelhaft.

Die Abgeordneten haben - abgesehen von ihrer Beförderung - genauso am Einkommenswachstum teilgenommen wie die Beamten. Es stellt sich die Frage, weshalb das nicht ausreicht. wolfgang40627 09:10, 16. Nov. 2007 (CET)wolfgang40627

Woher stammt diese Information? Nach allen Quellen, die mir vorliegen strebte der Bundetag 1977 eine Bezahlung analog dem Richtergehalt Stufe R6 (entspricht bei Beamten B 6) an. Von B3 ist in keiner mir bekannten Quelle die Rede.Karsten11 12:50, 16. Nov. 2007 (CET)

Ja genau, nachdem sie vorher B3 hatten. wolfgang40627 18:36, 17. Nov. 2007 (CET)wolfgang40627

Nein, die Diäten sollten niemals B3 entsprechen. Aber wenn Du andere Quellen hast...Karsten11 11:01, 18. Nov. 2007 (CET)

Ihr redet aneinander vorbei: B3 war nicht angestrebt, es wurde nur faktisch annähernd gezahlt. --Feliks 08:47, 7. Mai 2008 (CEST)

Nein, wir reden nicht aneinander vorbei. $11 AbgG regelt (seit 1977) klar "Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den - Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) - eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6) orientiert.". Der Maßstab nach dem die Abgeordnetendiäten bemessen sein sollen ist klar definiert und lautete seit 1977 B6 und niemals B3. Die 1977 festgelegten Diäten entsprachen auch B6. In den letzten 30 Jahren sind sie abgebröckelt. Vieleicht hat wolfgang40627 ja dahingehend Recht, dass die Diäten vor 1977 B3 entsprachen. Hier fehlen mir die Quellen und wolfgang40627 hatte leider auch keine Ergänzungen geliefert.Karsten11 09:02, 7. Mai 2008 (CEST)
§11 AbgG wurde seit 1977 wiederholt geändert (die Online-Versionen geben -nach Möglichkeit- stets den aktuellen Stand wieder, nennen aber durchaus richtig das Datum der Ursprungsfassung: SoUndSo-Gesetz vom XX.XX.200X), die Anbindung an die Richtergehälter erfolgte erst 1995:[1]. Davor war das Gehalt in der Tat deutlich niedriger. Die Anbindung wäre übrigens sinnvoll, wenn sie konsequent gehandhabt werden würde. Medienträchtige Nullrunden vor Wahlen, die dann mit Nach- und Zuschlag nach dem Wahltag nachgeholt werden, entfachen nur unnötige Neiddebatten um das insgesamt angemessene System.--Feliks 10:20, 7. Mai 2008 (CEST) PS: War der Tippfehler §/$ in dem Zusammenhang freudscher Natur? Ich find Tippfehler auf Diskussionsseiten nicht schlimm und mach nicht nur da gern welche, aber der erinnert so an Dagobert mit $-Augen...;-) --Feliks 10:24, 7. Mai 2008 (CEST)
Hab noch ein wenig gegoogelt und folgende Bundestagsdrucksache gefunden: [2] (dort S.7). Der Rahmen war ab 1977 bereits in der Tat so definiert, dass er auf B6 hinauslief, erst ab 1995 wurde die Bezugsgröße konkret auf R6 festgelegt. Faktisch wurde vor 1995 aber 3000 DM weniger gezahlt, was dann ungefähr auf den Unterschied zu B3 hinauskommt. Damit hatte jeder von uns fast vollständig Recht - also die optimale Lösung. --Feliks 11:06, 7. Mai 2008 (CEST)
Prima. Was das Dollarzeichen betrifft. Ist es ein Zufall, dass § und $ auf der Tastatur nebeneinanderliegen? Wäre doch eine prima Verschwörungstheorie.Karsten11 13:25, 8. Mai 2008 (CEST)

Gläserner Abgeordneter

Mir fehlen Verweise zB auf gläserne Abgeordnete und evtl. die zusätzlichen "Einnahmen" (zB Beraterfunktion) der Abgeordneten anhand von Beispielen. Sie gäben ein klareres Bild über die tatsächlichen Einnahmen. Dadurch liesse sich auch (persönlich) die Frage "Wie viel Geld ist für einen MdB gerecht(fertigt)?" besser beantworten.

ew_h2002

SChwierig, da es ja davon abhängt, was der Abgeordnete nebenberuflich macht. --94.221.225.205 00:15, 27. Feb. 2018 (CET)

Vergünstigungen?

Im Unterabschnitt "Zuschuss zur Krankenversicherung" wird dargestellt, dass für Abgeordnete genau die gleiche Regelung gilt, wie für jedermann, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wo ist da die Vergünstigung, die die Überschrift des Abschnitts suggeriert?

Ähnliches gilt für die "Beitragsfreiheit zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung". Hier ist die Regelung der Abgeordneten analog derjenigen der Selbstständigen: Keine Beiträge (erwähnt), keine Leistungen (nicht erwähnt). Wo ist da die Vergünstigung, die die Überschrift des Abschnitts suggeriert?Karsten11 21:08, 27. Jun 2006 (CEST)

Dass in Sachsen noch NIE oder NICHT darüber nachgedacht wurde, Änderungen bezüglich der Altersvorsorge vorzunehmen, ist absoluter Nonsense! Es gab zahlreiche Diskussionen - sogar ein Expertengremium beschäftigte sich mit dem Thema. Richtig ist jedoch, dass es noch keinerlei Implementierung gleich welcher Vorschläge gab.

Unkostenersatz

(*) plus Tagegeld 450 DM plus Unkostenersatz 300 DM plus 600 DM Reisekostenersatz bei dem Wort da grault es mir ja. Unkosten gibt es nicht. Wär hier vielleicht Auslagenersatz oder Auslagenerstattung ein glücklicherer Ausdruck? --Manuel Bieh 22:23, 15. Jan. 2008 (CET)

Ja, Unkosten ist ein echtes Unwort. Am besten wäre es, hier die Formulierung der damaligen Fassung des Abgeordnetengesetzes zu verwenden. Liegt mir aber leider nicht vor. Ich denke "pauschalierte Auslagenerstattung" ist nach heutigem Sprachgebrauch das beste und habe die Formulierung geändert.Karsten11 12:48, 16. Jan. 2008 (CET)

Diäten von Abgeordneten der Grünen

Ist es richtig, dass Abgeordnete der Grünen freiwillig einen gewissen Betrag ihrer Diäten an den Staat zurückzahlen?

Ich wüsste nicht. Aber sie zahlen "freiwillig" Mandatsträgerbeiträge an die Parteikasse.Karsten11 13:27, 8. Mai 2008 (CEST)

Könnte man das hier vll. in diesem Artikel erwähnen? Irgendwie als Trivia oder ähnliches. Es fangen nämlich schon Leute an genau diesen Sachverhalt in Politiker-Artikel zu schreiben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Kuhn#Fraktionsgehalt http://de.wikipedia.org/wiki/Renate_K%C3%BCnast

Und wenn man das fortführt (was einige vorhaben), haben wir in 1000 Artikel zu stehen, "Während frühere Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen auf einen Teil ihrer Diäten verzichteten, erhält xxx über ihre/seine Fraktionsvorsitzendendiät in Höhe von monatlich 7009 Euro hinaus einen Zuschlag von monatlich 3500 Euro aus der Fraktionskasse."

Das wäre eine ziemlich überflüssige Doppelung. - Krisstian (15:10, 4. Jul 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

3.1.1.1 Kostenpauschale

Unter dem Punkt 3.1.1.1 Kostenpauschale heißt es :" In der Regel deckt die Kostenpauschale die mandatsbedingten Aufwendungen nicht ab." Wo ist eine Quelle,die belegt, dass ein Teil, bzw. wie der Autor behauptet sogar die Mehrheit ("in der Regel..") der MdBs mit inzwischen 3.868 € monatlich, nicht die in der Pauschale geregelten mandatsbedingten Aufwendungen abdecken kann? Solange das nirgends belegt ist, ist das eine Behauptung,die so nicht hier stehen sollte. Auf der Website des Bundestags heißt es sogar ausdrücklich : "Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten...", In meinen Augen ein Beleg dafür,dass die Kostenpauschale in der Regel eben doch ausreicht, da sich ihre Berechnung offiziell am Durchschnnitt der Ausgaben alle MdBs orientiert. --Tzuio 16:08, 1. Feb. 2009 (CET)

Um herauszufinden, ob die Pauschale reicht, müssten die Abgeordneten ja Buch führen. Da sie das nicht tun, ist jede Spekulation, ob die Pauschale angemessen, zu hoch oder zu niedrig ist schlicht Kaffeesatzleserei. Ich habe die Aussage entfernt.Karsten11 16:21, 1. Feb. 2009 (CET)

Fehler bei Punkt "Sachsen"

Unter "Sachsen" steht: "Nach Verlust des Abgeordnetenstatus zahlt der Freistaat für maximal Euro Jahre ein Übergangsgeld von 4.284 Euro monatlich." - Konnte jetzt auf die Schnelle nicht die richtige Jahreszahl finden - aber "Euro" stimmt ja nun nicht... (nicht signierter Beitrag von 78.48.193.122 (Diskussion | Beiträge) 00:14, 17. Jun. 2009 (CEST))

Geschichte

In diesem Unterpunkt wird gesagt, dass es im Deutschen Kaiserreich zunächst keine Abgeordnetenentschädigung gab, diese dann aber "vor allem auf Drängen der SPD" eingeführt wurden. So weit ich weiß, bestand das Diätenverbot ja extra, um weniger gut gestellt Menschen von einem Abgeordnetenberuf fern zu halten. Die Parteien, die auf "der Seite" der Reichsregierung standen, hatten meist Mitglieder, die sich selbst versorgen konnten. Die Gegner, allen voran eben die SPD, bestand aber in aller erster Linie aus Arbeitern, die auf Diäten eigentlich angewiesen wären, um als Abgeordnete tätig zu sein. Meine Frage: wieso hat man sich dann doch geeinigt, dass Diätenverbot anzuschaffen, wenn es eine wichtige Waffe gegen die Sozialdemokraten war? Das geht im Text nicht hervor und ich finde es sollte ergänzt werden. (nicht signierter Beitrag von 141.35.9.215 (Diskussion) 13:17, 18. Aug. 2010 (CEST))

Bei der Reichstagswahl 1903 hatte sich eben eine Mehrheit von Parteien ergeben, deren Abgeordnete auch/vor allem "kleine Leute" waren. Dies waren neben SPD auch Zentrum, diverse Regional- und Bauernparteien und auch Teile der linksliberalen Parteien. Daneben war es schlicht eine Frage des Zeitgeistes. In Österreich war im gleichen Jahr das allgemeine Wahlrecht eingeführt worden, die Russische Revolution 1905 hatte die Idee des Parlamentarismus gestärkt, im Vereinigten Königreich schränkte der Parliament Act von 1911 die Rechte des Oberhauses ein.Karsten11 13:49, 18. Aug. 2010 (CEST)
Tut mir Leid, ich sehe grade, ich habe nicht klar gemacht, warum ich die Frage gestellt habe. Das Diätenverbot war in der Verfassung (Reichsverfassung Artikel 32) verankert, es konnte also nur durch eine Verfassungsänderung aufgehoben werden. Für eine Verfassungsänderung war damals nicht nur die Mehrheit im Reichstag nötig - das war noch verhältnismäßig leicht. Man musste auch die Abstimmung im Bundesrat gewinnen. Im Bundesrat waren aber lediglich die (nicht demokratisch gewählten) Regierungen der Bundesstaaten vertreten, welche sicherlich keine "kleinen Leute" waren. Die waren durchweg nur daran interessiert, ihre eigene Machtstellung zu bewahren. Schon 14 Stimmmen reichten übrigens aus, um im Bundesrat eine Verfassungsänderung zu blockieren und Preußen hatte schon allein 17 Stimmen. Die veränderte Mehrheit im Reichstag ist also irrelevant und die Sache mit dem "Zeitgeist" hinkt irgendwie auch; man bedenke nur, dass das ungleich undemokratischere Dreiklassenwahlrecht in Preußen ja immmer hin noch bis 1918 bestehen sollte. Also erneut: was hat den BUNDESRAT dazu bewogen, der Verfassungsänderung zuzustimmen?(nicht signierter Beitrag von 141.35.20.90 (Diskussion) )
Ob die Mehrheit im Reichstag oder Bundestag leichter zu erreichen war, ist Spekulation. Eindeutig ist, dass die Verfassung durch Gesetz vom 21. Mai 1906 (mit Zustimmung beider Kammern) den Wortlaut erhielt: "Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung beziehen. Sie erhalten eine Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes." Dies war wohl ein Formelkompromiss, der Befürwortern und Gegnern (und dem Zeitgeist) vertretbar erschien. Über Motivationen der Abgeordneten und Regierungen zur Zustimmung kann man spekulieren. Ich denke, die Angst vor weiteren Gewinnen der Sozialisten trug zu der Zustimmung bei.Karsten11 21:31, 19. Aug. 2010 (CEST)
Okay, diese Antwort war nicht nur falsch, sondern auch verwirrend. Zu erst einmal schreiben Sie "Bundestag", verlinken dann aber auf den Bundesrat (des Kaiserreiches). Was ist denn nun gemeint? Ich gehe einfach mal davon aus, Sie meinten den Bundesrat; in diesem Fall wäre ihre Aussage, es wäre Spekulation "ob die Mehrheit im Reichstag oder Bundesrat leichter zu erreichen war", ebenfalls nicht richtig. Wie ich in meinen vorherigen Punkt geklärt habe, ist das aber ganz und gar nicht so. Der Reichstag war demokratisch gewählt, viele (aber keineswegs alle) seiner Mitglieder hatten deshalb ein Interesse an der Stärkung dieser demokratischen Institution, in der sie ja schließlich selbst saßen, eine Abschaffung des Diätenverbots war also in ihrem Interesse. Anders im Bundesrat: dessen Mitglieder waren weisungsgebundene Gesandte der Landesregierungen. Das ist heute zwar auch noch so, der Unterschied ist aber, dass die Regierungen in den Bundesstaaten des Deutschen Reiches damals NICHT gewählt wurden. In den meisten Fällen wurden sie einfach von den jeweiligen Fürsten entnannt. Faktisch war der Bundesrat, auch wenn das so nicht gesagt wurde, die Interessenvertretung der Bundesfürsten. Und die waren schlichtweg NICHT an einer Stärkung des demokratischen Elements im Kaiserreich interessiert, vielfach sogar explizit anti-demokratisch. Ganz einfach. Da gibts nichts zu spekulieren, dafür gibt unzählige historische Belege, die ich jetzt hier nicht aufzählen will. Und wie gesagt, die Erklärung Zeitgeist stimmt auch nicht. Der Reichstag war schon viel demokratischer als die meisten Institutionen in den einzelnen Bundesstaaten (das beste Beispiel Preußisches Dreiklassenwahlrecht habe ich schon angebracht). Die hätte man also auch reformieren müssen, das wurde aber nicht gemacht. Nein, tut mir Leid, Zeitgeist ist falsch, Diäteneinführung "einfach nur so" der Gerechtigkeit wegen, das hatte man im Kaiserreich von Kaiser und Bundesfürsten nicht zu erwarten. Der einzige Grund, warum man es also dennoch eingeführt hat, ist weil die Bundesfürsten etwas dafür im Gegenzug bekamen (oder erhofften), aller Wahrscheinlichkeit nach die Bewilligung von Mitteln, denn kein Haushaltsgesetz konnte ohne die Zustimmung des Reichstages bewilligt werden. Ich weiß es eben aber einfach nicht, deswegen habe bis jetzt ja auch das Spekulieren vermeiden wollen. Also: WEISS jemand, warum es zur Änderung der Verfassung kam? Ich denke weiteres Raten hilft da jetzt nicht weiter. (nicht signierter Beitrag von 141.35.20.90 (Diskussion) 17:04, 20. Aug. 2010 (CEST))

Entschädigungsentwicklung unvollständig

Wie haben sich die Diäten zwischen 1951 und 1975 entwickelt? Der gesamte Zeitraum – immerhin 24 Jahre (!) – fehlt komplett. 93.205.125.127 21:29, 10. Mai 2011 (CEST)

Begriffsverwendung

Ist nun Diät = Abgeordnetenentschädigung oder gibt es da Unterschiede? Zum Teil wird Abgeordnetenentschädigung als Teil der Diät bezeichnet (Definition oben) und dann doch wieder gleichgesetzt, wie in der Tabelle zu den Bezügen in den verschiedenen Bundesländern. In dieser sind dann aber nicht alle direkten Geldleistungen aufgeführt. Diese Unsauberkeit und dieser Widerspruch zieht sich durch das gesamte Dokument. -- 91.64.116.204 19:09, 24. Jan. 2012 (CET)

und Ministergehälter, Staatssekretäre etc...?

Ich such mir schon die ganze Zeit in der Wikipedia den Wolf nach weiteren Informationen über Gehälter für Minister (sowohl auf Bundes- als auch jeweils auf Länderebene), für Ministerpräsidenten, für Staatssekretäre etc. Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Minister ohne Abgeordnetenstatus und für Minister mit Abgeordnetengehalt. Wenn man diese Informationen nicht in den Artikel Abgeordnetenentschädigung einbauen kann, sollte wenigsten verlinkt werden, wo man diese Informationen in der Wikipedia finden kann? - (nicht signierter Beitrag von 93.133.242.168 (Diskussion) 00:55, 20. Apr. 2013 (CEST))

Der passende Artikel wäre z.B. Bundesministergesetz. § 11 regelt die Bezüge der Bundesminister und des Kanzlers. Bundesminister erhalten eineindrittel des Gehaltes nach B11, der Kanzler inzweidrittel. Vieleicht ist ein Übersichtsartikel Politikergehalt sinnvoll. Politikergehälter (Österreich) haben wir bereits.--Karsten11 (Diskussion) 16:59, 21. Sep. 2013 (CEST)

Saarland

In der Auflistung fehlt das Saarland vollständig, bekommen die dortigen Abgeordneten nichts? --EHaseler (Diskussion) 17:20, 4. Nov. 2013 (CET)

Bild/ Tabelle Landesparlamante

Bild und Tabelle passen nicht zusammen, oder? Vielleicht verstehe ich das Bild auch nicht. Kann da noch mal wer drauf schauen? https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung#Abgeordnetenentsch%C3%A4digungen_der_deutschen_Landesparlamente --94.221.225.205 00:26, 27. Feb. 2018 (CET)

Krankenversicherung der MdBs

Zitat aus https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334b-260794:

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.

Somit ist die Darstellung im Artikel falsch, da der Aspekt der Wahl der Beihilfe unberücksichtigt bleibt.(nicht signierter Beitrag von 2003:E5:3F5:5A01:A5CF:B0C8:F48C:7F74 (Diskussion) 12:56, 3. Mär. 2019 (CET))

Hinterbliebenenversorgung

"...Stirbt ein Abgeordneter während der Ausübung seines Mandates, so erhalten die Hinterbliebenen ein Überbrückungsgeld, welches ihnen den Übergang in neue Lebensverhältnisse erleichtern soll. Bei der Abschaffung des Sterbegeldes wurde das Überbrückungsgeld um einen entsprechenden Betrag gekürzt...." Stimmt das so? Wieso gekürzt? Welches Sterbegeld ist damit gemeint? Fehlt da bei dem Sterbegeld ein Zusatz was oder welche Personengruppe damit gemeint ist? (nicht signierter Beitrag von 88.68.25.179 (Diskussion) 21:07, 25. Nov. 2020 (CET))

Tabelle "Abgeordnetenentschädigungen der deutschen Landesparlamente"

Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern weichen stark voneinander ab, nicht nur in den Summen, sondern schon in den Formulierungen + Unterteilungen in den Gesetzestexten. Ich würde dennoch gerne vorschlagen, die Tabelle weiter zu differenzieren. Es ergibt sich sonst eine verzerrte Abbildung. Denn z.B. in Hamburg setzt sich die "Aufwandsentschädigung" aus mehreren zusätzlichen Faktoren zusammen, welche die hier aufgeführte monatliche Pauschale deutlich übersteigen.--wikiuka (Diskussion) 14:10, 3. Jan. 2021 (CET)

Das sollte gemacht werden. Denn wenn sich zwar die Begriffe gleichen (Diäten, Aufwandspauschale, Versorgungsaufwendungen, Mitarbeiterpauschale), diese aber im Detail nicht vergleichbar sind, ist die Tabelle ohne Erklärung oder verbesserte Darstellung nicht nur schlecht, sondern auch desinformativ. Gibt es irgendwo eine vergleichende Quelle, die den Details besser gerecht wird? --Jens Best 💬Antifa.svg 14:58, 3. Jan. 2021 (CET)
Eine Unterteilung in der Tabelle ist eine gute Sache. Allerdings bereitet mir das Ranking der Zahlen in der Grafik Stirnrunzeln. Laut Grafik hat z.B. der Landtag Schleswig-Holstein unter allen Landtagen nach NRW die zweithöchste Abgeordnetenentschädigung. Sieht man allerdings auf der Webseite des Kieler Landtags nach, so steht dort:
Anders als die meisten Länder zahlt Schleswig-Holstein keine Pauschalen für mandatsbedingten Mehraufwand, allgemeine Bürokosten, Informationstechnik oder Wahlkreisbüros. Vielmehr wurden diese Ausgaben sowie Jahressonderzahlungen in die Abgeordnetenentschädigung eingerechnet. Andere Länder zahlen ihren Abgeordneten steuerfreie Pauschalen bis zu 4.294 € pro Monat.
Vor diesem Hintergrund scheint mir die Grafik etwas verzerrend, da offensichtlich in S-H aus der Abgeordnetenentschädigung Kosten bezahlt werden, die in anderen Landtagen "on top" entschädigt werden. Würde es da nicht eher Sinn machen in der Grafik eine (Teil-?) Summe anzugeben?--Reichtumsdaten (Diskussion) 09:23, 19. Mär. 2021 (CET)

Abgeordnetenmitarbeiter

es wäre vielleicht sinnvoll, für die Abgeordnetenmitarbeiter (Deutschland) einen eigenen Artikel anzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass 212 Millionen Euro dafür bereitgestellt wurden, zum Vergleich: der Fraktionszuschuss betrug 88 Millionen Euro, die Parteienfinanzierung 143 Millionen Euro. Ein bißchen Statistik wäre natürlich auch gut: Gesamtzahl, Anzahl der Vollzeitbeschäftigten, Frauenanteil. Sodann die Rechtsentwicklung der Parteienfinanzierung (Deutschland) seit 2019 in Folge des 2 BvC 46/14: Das BVerfG hat den Einsatz von Bundestagsmitarbeitern als "missbrauchsanfällig" bezeichnet und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. --Goesseln (Diskussion) 19:00, 11. Mär. 2021 (CET)

In der Variante Abgeordnetenmitarbeiter volle Zustimmung: Enzyklopädisch wichtig ist zunächst einmal Darstellung des Grundthemas: Wozu brauchen Abgeordnete Mitarbeiter (wissenschaftlicher Dienst des Parlaments; Wahlkreisbüro, Zuarbeit im Parlament selbst), in welchem Umfang stehen solche Kräfte im internationalen Vergleich zur Verfügung und dann natürlich auch: Welche Mißbrauchsrisken bestehen (indirekte Parteifinanzierung, Familienangehörige als Mitarbeiter) und welche Maßnahmen werden gegen Mißbrauch ergriffen.--Karsten11 (Diskussion) 20:30, 11. Mär. 2021 (CET)
ps. Ich bin zwar nicht deshalb auf das Thema gekommen, aber es fällt mir grad ein, dass jetzt, Anfang März 2021, zwei (oder 3?) Bundestagsabgeordnete fristlos das Handtuch geworfen haben. Damit sind dann auch zwei mal vier (?) Bundestags?angestellte ohne ihren Chef. Also wäre es auch interessant zu wissen, was für ein Arbeitsvertragsverhältnis da herrscht. usw.
Also: Freiwillige Enzyklopädisten gesucht! --Goesseln (Diskussion) 21:17, 11. Mär. 2021 (CET)