Diskussion:Alterseinkünftegesetz

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Berechtigung

Steuerpflichtiger Anteil einer Bestandsrente von bisher 27% auf nunmehr 50% erhöht: Mit welcher Berechtigung?

Eine Altersrente ab 65 setzt sich aus einem Kapitalanteil von 73% und einem Ertragsanteil von 27% zusammen. Bisher war allein der Ertragsanteil von 27% steuerpflichtig. Nun sind ab 2005 nicht mehr 27% sondern 50% der Rente steuerpflichtig. Das heißt, zusätzlich zu den 27% Ertragsanteil werden nun auch noch 23% des Kapitalanteils zur Einkommenssteuer herangezogen.

Der Kapitalanteil sind die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Diese sind im Brutto-lohn enthalten und wurden somit schon einmal versteuert. Warum wird nun auf 23% von den 73% ein zweites Mal Einkommenssteuer erhoben? Gilt der Grundsatz nicht mehr, dass dieselben Einkünfte nicht zweimal zur Einkommenssteuer herangezogen werden dürfen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.184.18.86 (DiskussionBeiträge) 17:39, 5. Apr 2006) Forevermore 11:51, 9. Dez. 2007 (CET)

Die Antwort findet sich in diesem Urteil und zusammengefasst geht es darum, dass die Rentenzahlungen zum Teil aus Arbeitgeberleistungen zur Rentenversicherung bestehen, die bisher (also während der Einzahlungsphase) eben nicht besteuert wurden. (siehe auch: "Rentensteuer") --Omi´s Törtchen 20:09, 5. Apr 2006 (CEST)

Im Artikel ensteht der falsche Eindruck, die Vorsorge für die 1. und 2. Schicht werden steuerlich gleich behandelt. Das ist nicht so.

Nur für die 1. Schicht gilt: Die Vorsorge kann zu 60% als Sonderausgabe bis max. 20000 Euro mit den beschriebenen Übergangsfristen geltend gemacht werden.

Für die 2. Schicht gibt es neben der Steuerbegünstigung Förderzulagen.

Gem. § 10a Abs. 1 EStG können Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente)bis zu einer Höhe von maximal 525 Euro im Veranlagungszeitraum 2002/2003 1.050 Euro im Veranlagungszeitraum 2004/2005 1.575 Euro im Veranlagungszeitraum 2006/2007 2.100 Euro ab Veranlagungszeitraum 2008 (jeweils abzüglich Grund- und Kinderzulagen)

als Sonderausgaben von der Summe der Einkünfte abgezogen werden. Das FinAmt nimmt außerdem eine eine Günstigerprüfung mit der Sparzulage vor gem. § 83 EStG. (nicht signierter Beitrag von 46.115.22.97 (Diskussion) 15:51, 14. Okt. 2011 (CEST))

Spätfolgen von Rot-Grün: Finanzämter stellen Rentern zu hunderttausenden Bescheide mit Nachforderungen zu

Wie diesem Bericht des Bayrischen Rundfunks zu entnehmen ist, erweist sich das durch Rot-Grün beschlossene Gesetz (beziehungsweise die darin anscheinend enthaltenen Übergangsregelungen) nunmehr für hunderttausende Rentner als „Altersversüßung“ der eigenen Sorte. Dem Bericht zufolge hat der Fiskus massenweise Anschreiben mit Steuernachforderungen (zum Teil im vierstelligen Bereich!) zugestellt. Den betroffenen Rentern drohen darüber hinaus, so jedenfalls der Bericht, auch Konflikte mit Gesetz – wegen Steuerhinterziehung. Ebenso Nachzahlungen und Versäumniszuschläge. All das, weil der Gesetzgeber offensichtlich versäumt hat, die betroffenen Personengruppen auf angemessene Weise zu informieren.

Bin in der Thematik leider nicht ausreichend drin. Außerdem muß ich mich, nachdem ich den BR-Artikel gelesen habe, auch erst mal sortieren :-(((. Zum Artikel selbst: Weshalb es nötig ist, alten Leuten klammheimlich eine Rentenbesteuerung reinzudrücken und warum das Bundesverfassungsgericht angeblich auf diesem Gesetz bestanden haben soll und warum, wird leider nicht so recht klar. Denke allerdings, die für die betroffenen äußerst unerfreulichen Folgen sollte man im Beitrag schon thematisieren. --Richard Zietz 18:29, 29. Apr. 2013 (CEST)

Doppelbesteuerung

Anders als der Artikel vermuten lässt, liegt durch das Alterseinkünftegesetz natürlich eine Doppelbesteuerung vor: Ein Pflichtversicherter, der seine Arbeit vor 2025 aufnahm und 2040 oder später in den Ruhestand tritt, konnte erst ab 2025 seine RV-Beiträge vollständig von der Steuer absetzen. In der davor liegenden Zeit wurden seine Beiträge teilweise besteuert. Als Konsequenz liegt eine Doppelbesteuerung vor. Denn den versteuerten Beiträgen zur Rentenversicherung aus der Zeit vor 2025 steht kein Steuerfreibetrag der Rente entgegen. Anders als bei Beamten liegt bei Pflichtversicherten also eine Doppelbesteuerung vor. Diese Situation bedeutet auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. (nicht signierter Beitrag von 87.187.35.201 (Diskussion) 11:12, 19. Nov. 2014 (CET))

Das Thema ist immer wieder Gegenstand der Kritik. --TennisOpa (Diskussion) 13:09, 31. Jan. 2019 (CET)

Hierzu auch Rentenbesteuerung insbesondere Abschnitt "Kritik".--Karl 3 (Diskussion) 16:40, 6. Jun. 2019 (CEST)

Missverständliche Formulierung bei der Altersentlastung von Rentenbezügen

Hallo, den nachfolgenden Passus finde ich schwer bis misverständlich: "Für alle Neurentner eines Jahres gilt ihr Leben lang der Prozentsatz, der im Jahr des ersten Rentenbezugs anzuwenden war. Außer bei außergewöhnlichen Rentenanpassungen wird der Prozentsatz aber nicht jedes Jahr neu, sondern der Unterschiedsbetrag zwischen der zu versteuernden Rente und der gesamten Rente (=steuerfreier Teil) aus dem Jahr nach der ersten Rentenzahlung für alle fortlaufenden Jahre angewandt (§ 22 Nr. 1. a) aa) Satz 5 EStG)." Denn wenn es in dem zweiten Satz um den Prozentsatz ginge, ist dazu ja im ersten Satz gesagt, dass der angeblich gleich bleiben soll - gemeint dagegen scheint zu sein, dass der steuerfreie Teil der Rente - als Prozentsatz der jeweiligen Gesamtrente - nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern ab dem auf die erste Rentenzahlung folgenden Jahr als gleichbleibender Absolutbetrag für alle fortlaufenden Jahre übernommen wird. Falls ich da so richtig sehe, sollte das vielleicht korrigiert werden, oder? --Qniemiec (Diskussion) 11:13, 26. Aug. 2017 (CEST)

Das siehst Du richtig. Jetzt musst Du nur „glückliche“ Worte darfür finden.--Stephan Klage (Diskussion) 17:50, 26. Aug. 2017 (CEST)
Ok, hoffe sie gefunden zu haben. :-)) --Qniemiec (Diskussion) 16:28, 28. Aug. 2017 (CEST)
Wenn man weiß worum es geht, leuchtet es gut ein. Merci und LG --Stephan Klage (Diskussion) 18:34, 28. Aug. 2017 (CEST)

Siehe auch

Das scheinen Kernelemente des Alterseinkünftegesetzes zu sein. Warum stehen die unter Siehe auch? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:11, 20. Jan. 2021 (CET)

Ergänzung, ist angewachsen auf

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:17, 20. Jan. 2021 (CET)

Ja so ist es. Es muss sich halt mal jemand die Mühe machen, die Stichworte sinnvoll im Flusstext zu verarbeiten. Das wäre sogar eine Maßnahme der Qualitätssicherung. --Stephan Klage (Diskussion) 11:43, 20. Jan. 2021 (CET)