Diskussion:Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland
„Diskriminierung Ungeimpfter“
Es ist an der Zeit, Praktiken der Ungleichbehandlung Ungeimpfter im Vergleich zu vollständig Geimpften und Genesenen „auf dem Schirm zu haben“ (d. h. bei Recherchen darauf zu achten, ob es Gerichtsurteile zu den genannten Themen gibt), die unter das Urteil Volker Boehme-Neßlers (Verfassungswidrigkeit aller Ungleichbehandlungen Ungeimpfter) fallen:
- 3G- und 2G-Regelungen beziehen sich insbesondere auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen, aber auch auf größere Versammlungen im Freien.
- Testpflichten für Ungeimpfte verteuern, sobald sie von den zu Testenden selbst bezahlt werden müssen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungsangeboten. Dass durch Impfdurchbrüche Gefährdete (also alle Geimpften) von solchen Testpflichten befreit sind, verstärkt den Verdacht, hier liege eine unzulässige Diskriminierung vor.
- Der Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führt bei einer vierzehntägigen Quarantäne bei Vollzeiterwerbstätigen oft zu Einkommensverlusten in vierstelliger Höhe. Dies kommt einer „Strafe fürs Nichtimpfen“ gleich, wenn nur Nichtgeimpften die Entgeltfortzahlung verweigert wird. Eine derart hohe „Strafe“ ist möglicherweise nicht verhältnismäßig.
- Alle Kinder unter zwölf Jahren dürfen derzeit nicht geimpft werden. Sie können sich bei einer 2G-Regelung für einen Restaurantbesuch mit ihren Eltern und für die Inanspruchnahme anderer Dienstleistungsangebote nicht „freitesten“ lassen, müssten also zu Hause bleiben.
- In besonderem Maße diskriminiert werden Minderjährige, die sich selbst impfen lassen würden, dies aber nicht dürfen, da ihre Eltern Impfskeptiker oder Impfgegner sind. --CorradoX (Diskussion) 12:40, 18. Sep. 2021 (CEST)
- Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende November 2021 ist all denen die Grundlage ihrer Argumentation entzogen worden, die (wie Volker Boehme-Neßler) alle möglichen Freiheitseinschränkungen pauschal als „verfassungswidrig“ bewerten.
- Jetzt ist es an der Zeit, in dem Artikel entsprechende Passagen mit den Worten einzuleiten: „Vor dem Verfassungsgerichtsurteil wurde vereinzelt die Ansicht vertreten, dass…“. --CorradoX (Diskussion) 11:11, 3. Dez. 2021 (CET)
Der Vorfall in Münster im September 2021
Nach einer 2G-Party in Münster wurden 85 von 380 Gästen positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
faz.net zieht (wie übrigens auch Karl Lauterbach) daraus den Schluss, dass man froh sein könne, dass bislang keiner dieser Gäste schwer erkrankt sei und dass dieses Ergebnis nur dadurch möglich sei, dass man sich nicht auf eine 3G-Regelung eingelassen habe (mit Ungeimpften im Partyraum).
Mit keinem Wort wird ausdrücklich erwähnt, dass ein Großteil der Teilnehmer der Party inzwischen Kontakt mit Ungeimpften hatte. Insofern ist die Charakterisierung der Veranstaltung als „Superspreader Event“ richtig. Denn ohne diese Party gäbe es weniger mit COVID-19 Infizierte in der vierten Welle der Pandemie.
Wir sollten genau beobachten, was Juristen und Politiker aus dem Vorfall machen. Bei Lauterbach habe ich den Verdacht, dass er nicht im Endspurt des Bundestagswahlkampfs der Clubszene den Todesstoß versetzen will, ein durchaus legitimer Wunsch. --CorradoX (Diskussion) 16:58, 20. Sep. 2021 (CEST)
Beschreibung oder Bewertung?
Worum geht es in diesem Artikel? Um eine Beschreibung Covid-relevanter Sachverhalte oder um eine Beschreibung der juristischen Beurteilungen oder, schlimmer noch, um persönliche Bewertungen?
Ich bin über die BKL und das Suchwort 3G-Regel hier gelandet. Da erwarte ich eine Beschreibung dieser Regel, aber nicht eine "juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland". Die Beschreibung findet erstaunlicherweise hier ja auch statt, gehört aber m.E. doch nicht unter "juristische Beurteilung", sondern besser ausgelagert in einen eigenen, einfach nur beschreibenden Artikel.
Bei einigen der Beiträge auf dieser Artikeldisk. habe ich - sorry - darüberhinaus den Eindruck, dass es weder um das eine noch um das andere geht, sondern bestenfalls darum, noch schnell ein paar Quellen zu finden, um die eigenen Thesen und Bewertungen in den Artikel einbauen zu können. --91.34.45.225 11:56, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Deine Frage impliziert, dass du eine juristische Beurteilung als schlimm findest? Aber das ist doch gerade das Lemma. Der Artikel soll die juriostische Beurteilung darstellen. Dass in diesem Rahmen 2/3G behandelt wird, erscheint mir auf den ersten Blick nicht falsch, aber man könnte durchaus über eine Ausgliederung nachdenken. Wenn du vorderseitig eine persönliche Bewertung findest, kannst du gere auf diese aufmerksam machen, dass diese mal geprüft wird. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 14:55, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Meine Frage impliziert erstens, dass ich die Vermischung mit Sachbeschreibungen als unglücklich empfinde und eine Auslagerung für angemessener halten würde. Sie impliziert zweitens, dass ich die Vermischung mit persönlichen Wertungen schlimm finde. Beschreibungen der juristischen Beurteilungen gerne, aber juristische Quellensuche nur zur Untermauerung des persönlichen POV, so wie das hier auf der Artikeldisk. offenkundig von einigen mit Vehemenz angestrebt wird, nein danke. Sofern andere noch einen guten Blick auf den Artikel haben, um solche Einträge zu verhindern, ist ja alles gut. --91.34.39.13 10:22, 15. Okt. 2021 (CEST)
- Mein Beitrag zur „Diskriminierung Ungeimpfter“ (man beachte die Anführungszeichen!) vom 18. September ist nicht dahingehend zu interpretieren, dass die Statements meine persönliche Meinung wiedergäben oder dass ich womöglich beabsichtigen würde, die Thesen in den Artikeltext einzubauen.
- Der Abschnitt enthält vielmehr einen Appell an alle Bearbeiter des Artikels, bei der Sichtung von Gerichtsurteilen und Äußerungen maßgeblicher Juristen außerhalb von Gerichten darauf zu achten, ob tatsächlich öffentlich so argumentiert wird, wie ich das im Anschluss an die Meinung von Volker Boehme-Neßler erwarte, die im Artikeltext referiert wird.
- Dagegen, den „Vorlauf“ zu der Darstellung der Bewertung von 3 G und 2 G in diesem Artikel in einen eigenen Artikel auszulagern, ist IMO nichts einzuwenden. --CorradoX (Diskussion) 18:46, 8. Okt. 2021 (CEST)
- PS: Einige Aussagen beruhen auf einem von Anfang an falschen Verständnis geplanter konkreter Maßnahmen, andere Aussagen sind inzwischen gegenstandslos. So war es z. B. nie geplant, den Restaurantbesuch von Kindern unmöglich zu machen (der Ausschluss Ungeimpfter bei 2 G-Regelungen gilt nur für Personen, denen die STIKO eine Impfung empfiehlt), und es geht auch nicht darum, dass kranke (positiv getestete) Arbeitnehmer in Quarantäne keine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber mehr erhalten sollen, sondern darum, dass der Staat an Ungeimpfte keinen Schadensersatz für quarantänebedingte Verdienstausfälle negativ Getesteter (die eben nicht krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben) mehr zahlen muss. --CorradoX (Diskussion) 19:02, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Im Kern liegen allen aktuellen Diskursen zu den Fragen: „Wem steht wie viel ‚Normalität‘ zu? Und wer darf bzw. muss ausgegrenzt werden?“ die Fragen zugrunde: „Wie groß darf das Ausmaß der wahrscheinlichen Gefährdung sein, das von einem bestimmten Menschen ausgeht?“ und: „Wer beurteilt in welchem Verfahren, welches Ausmaß an Gefährdung als ‚Restrisiko‘ hingenommen werden darf bzw. muss?“
- Damit der Artikel nicht völlig ausufert, sollten wir darauf achten, dass diese Fragen den Kern der Darstellung im Artikel bilden. --91.97.51.42 09:59, 14. Okt. 2021 (CEST)
Weiß nicht, ob es hier reinpasst
Laut Bundesarbeitsgericht gehen Minijobber, deren Betrieb wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen wurde, komplett leer aus. Sie können weder Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur, noch Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beanspruchen. Das Gericht hob dabei gegenteilige Entscheidungen der unteren Instanzen auf. [1]
Wenn es hier rein passt, vielleicht einarbeiten? -- 2A02:908:121:9900:0:0:0:8D38 06:25, 14. Okt. 2021 (CEST)
- Laut Lemma geht es um Urteile über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die Nichtzahlung von Lohn ist sicherlich keine Maßnahme, die etwas mit Pandemiebekäpfung zu tun hat. --CorradoX (Diskussion) 09:47, 14. Okt. 2021 (CEST)
- Ist die Schließung von Geschäften keine Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie? -- 2A02:908:121:9900:0:0:0:8D38 15:40, 14. Okt. 2021 (CEST)
- Ja, aber die Antwort auf die Frage, wer von den Beschäftigungslosen wie viel Geld aus welcher Quelle erhält, hat nur indirekt mit der Frage zu tun, was wer auch immer gegen die Pandemie unternehmen kann, darf, muss oder soll.
- Mir geht es darum, dass eine Grenze gezogen wird zwischen dem, was der Artikel behandeln soll und was nicht, damit er nicht ausufert. Meiner Ansicht nach sollten indirekte Folgen der Pandemie nicht in dem Artikel behandelt werden.
- Außerdem ist die Schlechterstellung von Minijobbern im Arbeitsrecht im Vergleich zu regulär Beschäftigten keine (indirekte) Folge der Pandemie, sondern ein Systemfehler, den es schon vor 2020 gab. --CorradoX (Diskussion) 10:15, 15. Okt. 2021 (CEST)
- Die BAG-Entscheidung ist im Artikel zur Betriebsrisikolehre, wo sie systematisch hingehört, erwähnt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:02, 19. Okt. 2021 (CEST)
Länge des Artikels, Umbenennung, Ausgliederung "2G/3G"
Hallo, Mitautoren, vor allem @Pistazienfresser: und @Corradox:, der Artikel wird immer länger und nicht gerade übersichtlicher. Wie hier schon unter dem Punkt Beschreibung oder Bewertung angemerkt, enthält der Artikel mitunter auch persönliche Meinungsäußerungen, die enzyklopädisch nicht relevant sind. Ich schlage deshalb vor, den Artikel umzubenennen in Rechtsprechung zu den Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland bzw. Gerichtsentscheidungen zu den Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland und sich auf die Darstellung eben dieser zu konzentrieren. Außerdem würde ich gerne den Abschnitt 3G-Regel und 2G-Regel in einen eigenen Artikel ausgliedern und ausbauen. Zu diesem in der Öffentlichkeit omnipräsenten Stichwort sollte es ein eigenes Lemma geben, das von interessierten Lesern gegoogelt werden kann. R2Dine (Diskussion) 12:15, 8. Nov. 2021 (CET)
- +1 --CorradoX (Diskussion) 12:51, 8. Nov. 2021 (CET)
- Die Auslagerung von 2G/3G ist durchaus sinnvoll und zu befürworten. Ohne jetzt konkret etwas in den Blick zunehmen, frage ich mich jedoch, ob eine Verengung auf die Rechtsprechung sinnvoll ist. Zumindest deren Bewertung in der juristischen (Fach-)Literatur müsste wohl Aufnahme finden. Vielleicht kann man auch beim Lemma bleiben, aber ihn entwas straffen und kürzen? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:04, 8. Nov. 2021 (CET)
- Auslagerung 2G/3G ist leichter gesagt als getan...--Doc Schneyder Disk. 14:21, 8. Nov. 2021 (CET)
- Wichtig finde ich eine Konzentration auf die juristische Diskussion der Maßnahmen, um nicht einfach die sehr moralisch geführte Debatte in den Medien nachzuerzählen. Derzeit versuche ich mich an einem 3G-Artikel. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:52, 9. Nov. 2021 (CET)
- Na denn man tau, - wie man im Norden sagt... --Doc Schneyder Disk. 22:23, 9. Nov. 2021 (CET)
- In naher Zukunft dürfte es mehrere Grundsatzurteile in Hauptsacheverfahren an deutschen Gerichten geben, durch die Eilurteile ersetzt werden. Meinungsäußerungen, die nicht in den Urteilsbegründungen berücksichtigt sind, können dann im Artikeltext gelöscht werden. Ansonsten könnte man sie nach dem Schema: „Das Gericht erkennt zwar an, dass […], aber…“ behandeln.
- Wenn wir systematisch so vorgehen, kann der Text erheblich kürzer werden. --CorradoX (Diskussion) 09:07, 10. Nov. 2021 (CET)
- Das finde ich gut. Wenn eine Gerichtsentscheidung ergeht, sollten auch die rechtswissenschaftlichen Kommentare dazu in den Artikel. R2Dine (Diskussion) 12:36, 11. Nov. 2021 (CET)
- Na denn man tau, - wie man im Norden sagt... --Doc Schneyder Disk. 22:23, 9. Nov. 2021 (CET)
- Wichtig finde ich eine Konzentration auf die juristische Diskussion der Maßnahmen, um nicht einfach die sehr moralisch geführte Debatte in den Medien nachzuerzählen. Derzeit versuche ich mich an einem 3G-Artikel. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:52, 9. Nov. 2021 (CET)
- Auslagerung 2G/3G ist leichter gesagt als getan...--Doc Schneyder Disk. 14:21, 8. Nov. 2021 (CET)
- Die Auslagerung von 2G/3G ist durchaus sinnvoll und zu befürworten. Ohne jetzt konkret etwas in den Blick zunehmen, frage ich mich jedoch, ob eine Verengung auf die Rechtsprechung sinnvoll ist. Zumindest deren Bewertung in der juristischen (Fach-)Literatur müsste wohl Aufnahme finden. Vielleicht kann man auch beim Lemma bleiben, aber ihn entwas straffen und kürzen? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:04, 8. Nov. 2021 (CET)
- Ein solcher Artikel - wie auch dieser hier im jetzigen Zustand - kann nur auf Basis von fachbezogener Sekundärliteratur geschrieben werden. So ist das eine wikifantische Theoriefindung. Gut gemeint, aber nicht enzyklopädisch.--Chianti (Diskussion) 16:19, 15. Nov. 2021 (CET)
- Ich denke es ist nicht zielführend in zwei Abschnitten zu diskutieren. Da Chianti nun den Baustein gesetzt hat, sollte die Diskussion –um auch Verwirrungen zu vermeiden – im Abschnitt zum Baustein (s.u.) weiterlaufen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:18, 15. Nov. 2021 (CET)
Geimpfte und/oder Genesene
In den Status Geimpfter UND Genesener kommt man auf zwei Wegen:
Impfung -> Infektion -> Genesung oder
Infektion -> Genesung -> Impfung.
Ansonsten ist man Geimpfter ODER Genesener, auch wenn man Geimpfter UND Genesener ist (Aussagenlogik).
Unenzyklopädischer, theoriefindender Essay - wie soll daraus ein enzyklopädischer Artikel werden?
Dieser Text ist als juristische Haus- oder Fleißarbeit brauchbar, aber kein enzyklopädischer Artikel (das zeigt alleine schon der Titel). Es ist eine Mischung aus Urteilssammlung, Politkermeinungen, Medienmeldungen (Newstickeritis), zusammengestellt nach wikifantischem Gusto ("das könnte auch noch reinpassen"), ohne dass anhand von Sekundärliteratur eine Auswahl getroffen wurde. WP:WWNI: keine Essays. Gibt es Vorschläge, wie aus dieser wüsten Sammlung ein enzyklopädischer Artikel gemacht werden kann und unter welchem Lemma?--Chianti (Diskussion) 16:03, 15. Nov. 2021 (CET)
- Zunächst einmal ist er eine Auskopplung. Daher rührt ja auch das Lemma (vgl. Versionsgeschichte). Ich denke bei Politikermeinungen wird hier auch kaum jemand ernsthaft widersprechen, dass diese nicht hierher gehören. Aber was ein Essay ist haben wir wohl unterschiedliche Ansichten, denn ich zumindest sehe hier – zwar nicht durchgehend aber dennoch – eine Darstellung weitgehend an Gerichtsentscheidungen (siehe Kapitel Maßnahmen). Es ist natürlich ein Stoff der im Fluss ist, was eine systematische Darstellung erschwert und dazu führt, dass es abermals zu Auslagerungen kommt, wie jüngst zu 3 G. Auch die Sekundärlitertur ist sehr davon geprägt, dass noch alles im Fluss ist. Daher wäre es wohl zielführender, wenn du präzisierst, in welchen Teilen du welche Probleme erkennst. das der Artikel letztlich nicht sehr gut ist bezweifelt wohl auch kaum jemand. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 16:14, 15. Nov. 2021 (CET)
- Im Übrigen finde ich den Bausteintext wenig konsturktiv, dieser sollte mE knapper formuliert sein. --Gmünder (Diskussion) 16:16, 15. Nov. 2021 (CET)
- Da längere Zeit keine Antwort erfolgt ist, habe ich den Baustein wieder entfernt. Dass sämtliche Artikel rund um COVID-19 auf Sekundärliteratur und die nötige Distanz warten, um wirklich enzyklopädisch werden zu können, ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu braucht man diesen Baustein nicht.--Appelboim (Diskussion) 15:35, 21. Dez. 2021 (CET)
Epidemiologische Beurteilung der Maßnahmen
Ich suche dringend eine Epidemiologische Beurteilung der Maßnahmen. Wo finde ich eine solchen Übersichtsartikel? Äquivalent zum umseitigen... Gruss, --Markus (Diskussion) 08:07, 25. Nov. 2021 (CET)
- Noch besteht meines Wissens kein eigner. Finden sich nicht enstprechende Ausführungen im Hauptartikel. Fraglich, ist ob sie dort ausgelagert werden sollten. Das wäre dann dort auf der Diskussionsseite zu diskutieren. beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:40, 25. Nov. 2021 (CET)
- Finde ich sinnvoll. Aber was ist denn "der Hauptartikel"?
- Dann kann man die Ausgliederung hier verlinken. Bei der Vielfalt der Sichtweisen auf Corona wäre zur intuitiven Navigation eine Übsersichtsbox mit Verweisen zu korrespondierenden Artikeln in allen relevanten Artikeln hilfreich. Gruss, --Markus (Diskussion) 09:54, 25. Nov. 2021 (CET)
- Der Hauptartikel ist diser hier: COVID-19-Pandemie in Deutschland. Eine solche box, die durchaus Nutzen haben kann, wäre wohl auch dort auf der Diskussion zu diskutieren. Beste grüße und Dank! --Gmünder (Diskussion) 10:06, 25. Nov. 2021 (CET)
- Ein Artikel, den es in der Tat noch nicht gibt, müsste sich mit dem Vorwurf des „Politiker-“ bzw. des „Staatsversagens“ in Sachen COVID-19-Bekämpfung in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland befassen. Er müsste sich vor allem auf den wachsenden Frust der Mehrheit der für das Thema maßgeblichen Wissenschaftler beziehen.
- Der Vorwurf ist nach der Bundestagswahl im September 2021 bilanzierend von mehreren Meinungsführern unter den seriösen Medien erhoben worden, was seine Relevanz unterstreicht. Mögliches Lemma: Beurteilung des Verhaltens deutscher Politiker durch Fachwissenschaftler während der COVID-19-Pandemie. --CorradoX (Diskussion) 16:51, 21. Dez. 2021 (CET)
- Nicht zu vergessen: Man bräuchte noch einen Artikel über den wachsenden Frust von Wikipedianern, die angesichts der Unfähigkeit seriöser Medien zur Selbstkritik mit dem daraus sich ergebenden Mangel seriöser Belege für Kritik an der Rolle der "Meinungsführer unter den seriösen Medien" zu kämpfen haben… :-( --Appelboim (Diskussion) 17:32, 21. Dez. 2021 (CET)
- Ganz ohne Ironie: Die „harte Nuss“, mit der wir es hier zu tun haben, ist der Topos von der „objektiv (einzig) richtigen Politik.“ Alles Wesentliche hierzu ist unter Demokratieverdrossenheit#Topos der „richtigen“ Politik nachzulesen.
- Konkret: Naturwissenschaftler müssten als solche nicht mit dem „Volkszorn“ zurechtkommen, der unweigerlich entstehen würde, wenn durch einen kurzfristig verordneten Lockdown noch vor Weihnachten Millionen Pläne für das Weihnachtsfest 2021 Makulatur würden. --CorradoX (Diskussion) 18:00, 21. Dez. 2021 (CET)
- Wow, also Formulierungen wie "Was bei Pandemien mit neuartigen Erregern im Falle der Untätigkeit politisch Verantwortlicher geschehen wird, ist keine Frage des Glaubens, sondern kann mit Hilfe von Exponentialfunktionen ausgerechnet werden" im von Dir genannten Artikel sind, ganz ohne Ironie, ein Grund für meinen Frust. Wo soll man hier nur anfangen, wenn solcher … (mir fehlen die Worte) monate- oder jahrelang in WP-Artikeln stehen kann? Rechne mal bitte selbst aus, wie viele Infektionen es in Deutschland inzwischen gegeben haben müsste, wenn es bei exponentiellem Wachstum der Infektionszahlen mit gleichbleibendem Exponenten geblieben wäre: Nur Hunderte Milliarden, oder doch vielleicht schon Billionen, Billarden oder Trillionen? Und wie viele Tote? Naja, bei einer Infektionssterblichkeit von 0,2 % hätten wir bei 1 Billion Infektionen nun schon 2 Milliarden Tote allein in Deutschland zu beklagen. Das ergäbe jedenfalls meine sich mir nahelegende hochwissenschaftliche Milchmannrechnung. Traurig, aber wahr.--Appelboim (Diskussion) 19:03, 21. Dez. 2021 (CET)
- Nicht zu vergessen: Man bräuchte noch einen Artikel über den wachsenden Frust von Wikipedianern, die angesichts der Unfähigkeit seriöser Medien zur Selbstkritik mit dem daraus sich ergebenden Mangel seriöser Belege für Kritik an der Rolle der "Meinungsführer unter den seriösen Medien" zu kämpfen haben… :-( --Appelboim (Diskussion) 17:32, 21. Dez. 2021 (CET)
- Der Hauptartikel ist diser hier: COVID-19-Pandemie in Deutschland. Eine solche box, die durchaus Nutzen haben kann, wäre wohl auch dort auf der Diskussion zu diskutieren. Beste grüße und Dank! --Gmünder (Diskussion) 10:06, 25. Nov. 2021 (CET)
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 ist der lapidare Satz zu lesen: „Infektionen breiteten sich exponentiell aus.“ ([2], Leitsatz 155) Hältst du das Bundesverfassungsgericht auch für eine Ansammlung „Unwissender“? --CorradoX (Diskussion) 17:55, 10. Jan. 2022 (CET)
Die Frage ist leider schon, wie genau es das Bundesverfassungsgericht wissen wollte. Wurde der Bundesregierung vielfach vorgeworfen, sich einseitig auf ausgewählte Experten zu stützen, die für eine (harte) Lockdown-Politik standen, und anderen Stimmen aus der Wissenschaft kein Gehör zu schenken, muss dem Bundesverfassungsgericht derselbe Vorwurf gemacht werden.--Appelboim (Diskussion) 08:40, 11. Jan. 2022 (CET)
- Natürlich flacht die Kurve ab, sobald das Virus nicht mehr genug Wirte findet, die es infizieren kann, und findet irgendwann ihr Maximum. Und selbstverständlich ändert sich der Kurvenverlauf mit jeder zielführenden Gegenmaßnahme. Richtig ist aber, dass das „Anfluten“ einer Welle richtig durch Exponentialfunktionen beschrieben werden kann. Und der Hauptvorwurf, der von Naturwissenschaftlern gegenüber Laien erhoben wird, ist, dass es diesen an Phantasie dafür fehle, sich vorzustellen, welche Entwicklung ein Ereignis nimmt, das den Regeln einer Exponentialfunktion folgt.
- Entscheidend ist doch: Wer etwas ausrechnen kann, ist nicht auf „Glaubenswahrheiten“ und „bloße Meinungen“ angewiesen. Darüber, dass 2+2=4, kann es keine Diskussion und auch keine Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip geben. Wer das anders sieht, begibt sich in den Bereich der „alternativen Fakten“. --CorradoX (Diskussion) 12:28, 22. Dez. 2021 (CET)
- Dass es einen großen „Volkszorn“ gäbe, wenn Politiker das täten, was Experten ihnen raten und was die Politiker selbst als notwendig erkannt haben, ist eine bloße Vermutung. Die große Zahl Befragter, die sich in Meinungsumfragen für schärfere Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie ausspricht, legt im Gegenteil die Vermutung nahe, dass die Mehrheit mit harten, aber notwendigen Maßnahmen einverstanden ist. --91.97.78.7 12:50, 22. Dez. 2021 (CET)
Überschriften im Abschnitt zu Alkohol
Es gab nun in der Versionsgeschichte den Versuch Unterüberschriften in den Abschnitt des Alkoholverobotes einzufügen. Wie sieht die Stimmungslage aus. Sollen diese wieder eingezogen werden, wie hier zunächst eingefügt? Mit besten Grüßen --Gmünder (Diskussion) 19:13, 25. Nov. 2021 (CET)
Zweifach- und Dreifachgeimpfte
In der Nachrichtensendung „Tagesthemen“ der ARD differenzierte die Moderatorin, Karen Miosga, am 2. Dezember erstmals nicht nur zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften, sondern auch zwischen Zweifach- und Dreifachgeimpften. Am gleichen Tag sprach sich der niedersächsische Ministerpräsident Weil dafür aus, Dreifachgeimpfte von der Pflicht zu befreien, sich im Rahmen von 2G plus-Regelungen regelmäßig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Es gilt zu beobachten, auf welches Echo der neue Denkansatz stößt (juristische Grundlage: Wer so gut geschützt ist, wie man es zu Beginn der Impfungen von allen Geimpften angenommen hatte, der wird unverhältnismäßig streng behandelt, wenn von ihm erwartet wird, sich ständig testen lassen zu müssen). --CorradoX (Diskussion) 10:45, 3. Dez. 2021 (CET)
- Neu wäre einerseits, dass es bei Umsetzung des „Modells Weil“ zwei Stufen der Ungleichbehandlung gäbe (bedingsloses Zutrittsverbot der Ungeimpften vs. Zutritt unter Bedingungen für Zweifachgeimpfte vs. bedingungsloser Zutritt für Dreifachgeimpfte). Andererseits würden ausdrücklich Wirtschaftsinteressen berücksichtigt: Je mehr Booster-Geimpfte es gäbe, desto weniger Menschen würden davon abgeschreckt, Präsenzangebote von Dienstleitern in Anspruch zu nehmen (Kontaktreduzierungen bei Menschen, die nicht dreifach geimpft sind, sind voll beabsichtigt!) und desto weniger Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze müsste der Staat zahlen. --91.97.54.149 10:55, 3. Dez. 2021 (CET)
- Auf der aktuellen (Stand: 8. Januar 2022) Seite von „zusammengegencorona.de“ ([3]) ist im Hinblick auf den Status des „vollständig Geimpften“ zu lesen:
Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht laut Impfstoffzulassung [aber nicht tatsächlich] eine Dosis. Zur Optimierung der [erwartbar geringen] Wirksamkeit der Grundimmunisierung [nach nur einer Impfung] sollte [tatsächlich] laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vier Wochen nach der Erstimpfung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 18 Jahren) verabreicht werden, um so den bestmöglichen Impfschutz zu sichern.
- Die Gleichbehandlung aller vier im Jahr 2021 zugelassenen Vakzine einerseits und die Ungleichbehandlung ohne überzeugende Begründung von Personen, die wirklich Geboosterten (= mindestens dreimal Geimpften) bloß rechtlich gleichgestellt werden, und der Masse der übrigen zweimal Geimpften stellt eine Steilvorlage für diejenigen dar, die den Gang nach Karlsruhe nicht scheuen. --CorradoX (Diskussion) 11:59, 8. Jan. 2022 (CET)
- Inzwischen hat das Paul-Ehrlich-Institut für Klarheit gesorgt: Ab dem 15. Januar 2022 gelten Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen erstgeimpft wurden und noch keine zweite Impfung erhalten haben, nicht mehr als „vollständig geimpft“. Die zweite Impfung der mit diesem Impfstoff Erstgeimpften führt jetzt dazu, dass sie als „vollständig geimpft“ (und nicht als „geboostert“) gelten. Erst ihre dritte Impfung führt dazu, dass sie anderen dreimal Geimpften gleichgestellt sind (vor allem im Hinblick auf die Befreiung von Testpflichten im Zusammenhang mit 2Gplus-Regelungen. – [4] und [5] –). --CorradoX (Diskussion) 12:32, 19. Jan. 2022 (CET)
Staatshaftung
Neuerdings wird die Frage erörtert, wer für etwaige Schäden haften soll, die (vor allem bei Schülern) durch Anwesenheitspflichten entstehen.
Als Beispiel hierfür wird die Situation angeführt, dass der Staat über die Schulpflicht Schüler dazu zwinge, am Präsenzunterricht teilzunehmen, obwohl er nicht mehr in der Lage sei, die ihm obliegenden Garantien aus Art. 2 GG zu erfüllen, und dadurch die Schüler schutzlos einem zunehmenden Risiko für ihre Gesundheit aussetze.
Ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt beklagte sich: „Weniger PCR-Tests für Schüler führen jetzt dazu, dass Ansprüche nicht mehr gegenüber den Unfallkassen durchgesetzt werden können. Infizieren und nicht dafür haften. Was kommt noch?“ ([6]) --CorradoX (Diskussion) 17:57, 27. Jan. 2022 (CET)
PS: Hintergrund der Äußerung des Anwalts ist vermutlich diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit der Aussage, dass man zur Anerkennung einer Infektion mit SARS-CoV-2 als „Arbeitsunfall“ angeben können müsse, wer die „Indexperson“ sei, bei der man sich infiziert habe. --CorradoX (Diskussion) 12:24, 28. Jan. 2022 (CET)
- Es ist noch zu früh, um im Artikeltext den Vorwurf: „Der Staat will nicht haften, obwohl er es eigentlich müsste.“ unterzubringen, da es noch keine „Klageschriften“ gibt, aus denen detailliert hervorgehen müsste, welche Pflicht genau der Staat durch welche Unterlassung oder welches Verhalten genau verletzt haben soll, die ihn zu welchen Leistungen genau verpflichten sollen. Die Antworten müssten auch Angaben darüber enthalten, aufgrund welcher Rechtsnormen genau eine solche Pflicht begründet sein soll.
- Sinnvoll ist es allerdings, im Vorfeld von möglichen Ergänzungen im Artikeltext der Frage Aufmerksamkeit zu schenken, wie sich die Idee einer Staatshaftung weiterentwickelt. --91.97.52.56 10:25, 28. Jan. 2022 (CET)
- In dieser Quelle vom 9. April 2020 wird das Problem der Staatshaftung (auf der Grundlage von Art. 34 GG)
- Art. 34 GG regelt die Amtshaftung, d. h. die Folgen des Verhaltens derjenigen, die Vorschriften anzuwenden haben und falsch anwenden. Nicht erfasst werden von Art. 34 das Verhalten des Gesetzgebers sowie derjenigen, die Verordnungen, Verfügungen usw. formulieren und in Kraft setzen. --91.97.52.56 11:18, 28. Jan. 2022 (CET)
- weit über den Aspekt der Schulpflicht in Form von Präsenzunterricht hinausgehend, allgemein erörtert, und zwar vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass der Staat verpflichtet sei, von Wissenschaftlern veröffentlichte „worst case“-Szenarien nicht nur zur Kenntnis, sondern auch ernst zu nehmen und in seinen Planungen zu berücksichtigen. Das RKI erhebt in diesem Zusammenhang den Vorwurf, der Staat habe „unangemessene Steuerungsmaßnahmen“ ergriffen. „Von einem gewissenhaften Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Kaufmann wird aufgrund zahlreicher gesetzlicher Vorschriften (§§ 93, 116 AktG, 43 GmbHG, 347 HGB), aufgrund des Legalitätsprinzips und aufgrund der kodifizierten Business Judgment Rule (§ 91 Abs. 2 Satz 1 AktG) verlangt, rational, risikobasiert und complianceorientiert zu denken, zu entscheiden und zu handeln.“, stellt der Autor der Quelle fest. Umso mehr müsse dies auch für Politiker und Ministerialbeamte gelten. --CorradoX (Diskussion) 10:46, 28. Jan. 2022 (CET)
- Man muss aber auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2022 berücksichtigen. In diesem stellen die Richter einstimmig fest, dass alle beklagten Maßnahmen des Staates in der Zeit bis Mitte 2021 durch die mit der Pandemie verbundene Notsituation gerechtfertigt gewesen seien. Dadurch dürfte es schwer fallen, für diesen Zeitraum Pflichtverletzungen des Staates geltend zu machen.
- Allerdings erwarten die Richter von Politikern auch ein höheres Maß an Lernfähigkeit und die zügige Umsetzung des inzwischen als richtig Erkannten.
- Im Übrigen waren es im September 2021 die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und nicht Politiker, die einem klagenden Schüler und seinen Eltern bescheinigten, dass sie kein Recht auf Distanzunterricht hätten. Schadensersatz für „falsche“ Gerichtsurteile? --91.97.52.56 11:05, 28. Jan. 2022 (CET)
Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG
„Evalution der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik – Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG“, siehe Kap. 7 ab S. 138 im Bericht des Sachverständigenausschusses (pdf). --Treck08 (Diskussion) 19:23, 27. Jul. 2022 (CEST)