Kabinett Papen

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Das Kabinett Papen; stehend v.l.: Gürtner (Justiz), Warmbold (Wirtschaft), von Schleicher (Reichswehr); sitzend v.l.: von Braun (Ernährung, Landwirtschaft), von Gayl (Inneres), von Papen (Kanzler), von Neurath (Äußeres); es fehlen: von Krosigk (Finanzen), Schäffer (Arbeit), von Eltz-Rübenach (Verkehr, Post)

Das Kabinett Papen, ein Präsidialkabinett, war während der Weimarer Republik in der Zeit vom 1. Juni 1932 bis zum 3. Dezember 1932 die Regierung des Deutschen Reiches. Von Zeitgenossen wurde das Kabinett, dem der Adelige Franz von Papen als Reichskanzler vorstand und dem nahezu ausschließlich parteilose Fachminister mit adliger Abstammung oder akademischem Hintergrund angehörten, auch spöttisch als Kabinett der Barone bezeichnet. Nach Angaben des ehemaligen Papen-Mitarbeiters Fritz Günther von Tschirschky war der Name, den auch sozialdemokratische und kommunistische Gegner der Regierung benutzten, eine Erfindung des nationalsozialistischen Propagandachefs Joseph Goebbels.[1]

Das Kabinett Papen wurde auf Initiative des im Hintergrund wirkenden Kurt von Schleicher gebildet, der auch Papen ausgesucht hatte. Neben den Parteilosen waren nur die Deutschnationalen in der Regierung vertreten, zu der sie drei Minister beisteuerten. Die meisten Mitglieder der Regierung waren der breiten Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Berufung praktisch unbekannt. Selbst Konservative sahen in der Regierung nur eine Übergangslösung. Der rechte Publizist Edgar Julius Jung fällte beispielsweise, als ihm die Kabinettsliste am 1. Juni während eines Vortrags vor dem Dortmunder Industrieklub durch einen Freund vorgelegt wurde, das Urteil: „Ich kenne sie fast alle, sind Gestalten, die vorübergehen. Diese Regierung hat transitorischen Charakter. Was wird nach ihr kommen?“

Das Präsidialkabinett konnte sich nur ein halbes Jahr halten. Grund dafür war, dass es keine Mehrheit im Reichstag fand und Reichspräsident Paul von Hindenburg nach Schleichers Planspiel Ott einen Bruch der Verfassung durch das Ignorieren eines Misstrauensvotums des Reichstags oder einen Staatsstreich für zu gefährlich hielt. Schließlich wurde es vom Kabinett Schleicher abgelöst.

Zusammensetzung

Reichsminister

Kabinett Papen
1. Juni 1932 bis 3. Dezember 1932
Reichskanzler Franz von Papen parteilos
Auswärtiges Amt Konstantin Freiherr von Neurath
ab 2. Juni 1932
parteilos
Inneres Wilhelm Freiherr von Gayl DNVP
Finanzen Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk
ab 2. Juni 1932
parteilos
Wirtschaft Hermann Warmbold parteilos
Arbeit Hermann Warmbold
bis 5. Juni 1932 mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
Hugo Schäffer
ab 6. Juni 1932
parteilos
Justiz
Bundesarchiv Bild 183-H13466, Franz Gürtner.jpg
Franz Gürtner
ab 2. Juni 1932
DNVP
Reichswehr Kurt von Schleicher parteilos
Post Paul Freiherr von Eltz-Rübenach parteilos
Verkehr
Ernährung und Landwirtschaft Magnus Freiherr von Braun DNVP
Reichsminister ohne Geschäftsbereich
Bundesarchiv Bild 183-2007-1009-501, Franz Bracht.jpg
Franz Bracht (seit 29. Oktober 1932) parteilos
Reichsminister ohne Geschäftsbereich Johannes Popitz (seit 29. Oktober 1932) parteilos

Beamte der Reichskanzlei

Beamte der Reichskanzlei
Staatssekretär der Reichskanzlei Erwin Planck
Gemeinsamer Dienst bei Reichskanzler und Staatssekretär Ministerialdirektor Edwin Pukaß
Referent Ministerialdirektor Viktor von Hagenow (zum 1. Juli 1932 in den einstweiligen Ruhestand versetzt)
Referent Ministerialrat Othmar Feßler
Referent Ministerialrat Heinrich Vogels
Referent Ministerialrat Richard Wienstein
Referent Ministerialrat Edwin Pukaß
Referent Oberregierungsrat Hans Thomsen
Referent Oberregierungsrat Curt Walter
Referent Oberregierungsrat Otto Westphal
Referent Oberregierungsrat Joseph Krebs
Ministerialbürodirektor Rudolf Ostertag
Pressechef der Reichsregierung Ministerialdirektor Heinrich Ritter von Kaufmann-Asser (bis 17. August 1932)
Pressechef der Reichsregierung seit 17. August 1932: Ministerialdirektor Erich Marcks

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Fritz Günther von Tschirschky: Erinnerungen eines Hochverräters. 1972, S. 81.