Kategorie Diskussion:DDR-Bürger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen an der Kategorie „DDR-Bürger“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Verwirrt

Bei diesem Artikel Erich Schulz (Radrennfahrer) hatte jemand den "DDR-Bürger" entfernt. Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, dass ich nach der (endgültigen?) Definition diese Kat wieder einfügen könnte? Es erscheint etwas widersinnig, dass Schulz Kapitän der DDR-Mannschaft war, aber nicht DDR-Bürger ... oder? Vielleicht bin ich schwer von Begriff :) Die ganze Situation war ja schizo, das schlägt sich jetzt hier nieder. --Kölner sprinter farbig.svg Nicola - Ming Klaaf 09:05, 28. Sep. 2014 (CEST)

Zu seiner Zeit in der DDR waren er und die Mannschaft Deutsche. Zudem ist er über die Kategorie:Radsportler (DDR) in der Kategorie:Person (DDR) erfasst. Gab es nicht sogar gesamtdeutsche Nationalmannschaften? -- Gödeke 10:02, 28. Sep. 2014 (CEST)
Ok, ich habe mir diese Definition durchgelesen. Ich finde sie nicht klar genug, sondern eher für Eingeweihte formuliert. Wie wäre es mit:
Diese Kategorie beinhaltet Personen, die ab 1967 die Staatsbürgerschaft der DDR besaßen. Sonst muss der Benutzer weiterklicken auf Staatsbürgerschaft oder weiterlesen, und dann kommt was mit einem Paragrafen... och nee, denkt sich da der eine oder andere (oder die eine wie ich).
Benutzer:Gödeke. Gesamtdeutsche Mannschaften gab es bei den Olympischen Spielen von 1956 bis 1964. --Kölner sprinter farbig.svg Nicola - Ming Klaaf 10:27, 28. Sep. 2014 (CEST)

was ist ein "DDR-Bürger"?

Ich würde "DDR-Bürger" grundsätzlich für schlechten Journalisten-Jargon halten, wie etwa auch den "Bundesbürger", es sei denn, es ist eine Art offizieller DDR-Begriff gewesen, die so ihre Staatsbürger (offizieller Begriff) bezeichnete. Ist der "DDR-Bürger" denn tatsächlich sowas wie ein menschliches "Winkelement" oder eine ganzjährige flugunfähige "Jahresendflügelfigur"? Viele Grüße! 95.113.101.27 14:41, 17. Jan. 2015 (CET)

Ganz einfach: Ein DDR-Bürger war ein Bürger der DDR. Wie würdest Du den denn nennen? --Rita2008 (Diskussion) 17:58, 17. Jan. 2015 (CET)
Bürger also? Aha! Und da fallen also alle darunter, die in dieser Kategorie aufgelistet sind? Was das ist doch nun mal genau die Frage! Sind DDR-Bewohner gemeint oder DDR-Menschen oder einfach DDRer (mit oder ohne "l" in der Mitte). Ich lasse mich jedenfalls nicht widerspruchslos "Bundesbürger" nennen und ich kann mir vorstellen der ein oder andre (früherer) DDRer könnte auch was dagegen haben als (ehemaliger) "DDR-Bürger" tituliert zu werden. Wählt doch nicht einfach unreflektiert irgendwelche Begriffe, die ihr irgendwo gehört habt. Vielleicht ist die ganze auch daneben und nicht nur falsch benannt, das kann schon sein! Jetzt stelle ich mir grade eine Kategorie "Altbundesbürger" vor, nur mal um diese Skurrilität gedanklich weiterzuspinnen. Viele Grüße! 95.113.101.27 19:43, 17. Jan. 2015 (CET)
Altbundesbürger würde ich BRD-Bürger nennen, also Menschen, die bis 1990 die Bundesdeutsche Staatsbürgerschaft hatten. heute sindwir ja alle Bundesbürger. Die Frage, wie Du eine Person nennen würdest, welche die Staatsbürgerschaft der DDR hatte, hast Du noch nicht beantwortet. Eigentlich ist doch die Kategorie eindeutig definiert. Und ich bekenne mich eindeutig dazu, dass ich bis 1990 DDR-Bürgerin war. --Rita2008 (Diskussion) 15:18, 19. Jan. 2015 (CET)
Langsam zeigt sich also die Absurdität dieser Kategorie (je nachdem, entweder Name oder Bedeutung, das ist die Frage). Etwas Genauigkeit bedarf es dabei aber schon. "Bundesbürger" sind natürlich "Bürger" eines jeden Bundes, also z. B. auch "Bürger" der Bundesrepublik Nigeria. Daß sich tatsächlich aber jeder Nigerianer auch "Bundesbürger" nennen lassen möchte, würde ich nicht wagen ihm vorzuschreiben. Ich für meinen Teil jedenfalls, lege Wert darauf Deutscher zu sein! Und "BRD-Bürger" sind selbstverständlich alle, die sich in der alten, wie der neuen BRD "Bürger" nennen. Wenn man die Kategorie also richtig versteht, so müßte sie "Deutscher (DDR)" heißen um die gemeinte Gruppe darunter zu subsumieren. Sofort würde sich aber die Frage nach der Kategorie "Deutscher (BRD, alt)" o. Ä. stellen, ohne die auch die andere sogleich der Absurdität überführt wäre. Gibt es diese Kategorie denn? Zur Frage, wie Personen mit DDR-Staatsbürgerschaft zu nennen sein, habe ich oben geschrieben, was ich dazu zu sagen habe, die Frage danach stammt dabei aber von mir, nicht verwechseln! Viele Grüße! 95.113.101.27 00:36, 20. Jan. 2015 (CET)
Das Gesetz spricht von "Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik". DDR-Bürger ist davon einfach die Kurzform (entsprechend Kategorie:Sowjetbürger‎). Wenn Du lieber die Langfassung wünschst, stell einfach einen Umbenennungsantrag. Sinnvoll halte ich das nicht. "Deutscher (DDR)" ist aber das, was wir als WP:TF bezeichnen: Die DDR hat ja 1967 bewußt die Bezeichnung "Deutscher", wie sie das StAG verwendet, abgelegt. Den Ansatz, eine gesonderte Kategorie für einen bestimmten Zeitabschnitt der deutschen Staatsangehörigkeit zu propagieren (also z.B. bis zum Beitritt des Saargebietes oder dem Beitritt der DDR), müsstest Du ebenfalls im Wikipedia:WikiProjekt Kategorien vorstellen. Hier ist das off topic.--Karsten11 (Diskussion) 12:05, 20. Jan. 2015 (CET)

War Wilhelm Pieck, der einzige Präsident der DDR, DDR-Bürger? Gemäß einiger Wikipedia-Kategorien-Erfinder soll er das nicht gewesen sein, da er 1960 verstarb und das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erst seit 1967 bestand. So hat Wikipedia den Pieck kurzum ausgebürgert.
Pieck war seit 1949 DDR-Bürger, oder Bürger der DDR!- Das o.a. Gesetz formuliert in § 1: „Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, wer a) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, in der Deutschen Demokratischen Republik seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatte und die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik seitdem nicht verloren hat; b) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hatte, danach keine andere Staatsbürgerschaft erworben hat und entsprechend seinem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der Deutschen Demokratischen Republik als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik geführt wird;“
Nun könnte man auf die Idee kommen die DDR über diesen Umweg nicht anzuerkennen und nur auf den Begriff Deutscher oder Deutsche Staatsangehörigkeit abheben. Dann galt nicht etwa das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 wonach man Bürger eines Bundeslandes des Kaiserreiches oder der Weimarer Republik und dadurch erst Deutscher war, sondern es galten die Hitler-Gesetze und -Verordnungen von 1933/34, wonach durch die Gleichschaltung die Länder ihrer relativen Souveränität verloren (Gleichschaltungsgesetze von 1933, Gesetz über den Neuaufbau des Reichs von 1934) und durch Verordnung vom 5. Februar 1934 eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt wurde. Wikipedia dazu: „Mit der Neuordnung der deutschen Staatsangehörigkeit dürfte sich die in der nationalsozialistischen Volkstumspolitik zur Vollendung kommende Vereinheitlichung dessen, was unter einem „Deutschen“ zu verstehen sei, am folgenreichsten ausgewirkt haben.“
Auf dieser Basis wäre also Pieck zwar Deutscher aber nicht DDR-Bürger. Wollen wir das wirklich? Sicherlich ist es angebracht die Kategorie DDR-Bürger im Sinne des o.a. § 1 des DDR-Gesetzes zu interpretieren. Der Einstiegssatz „Diese Kategorie beinhaltet Personen, die die Staatsbürgerschaft der DDR besaßen.“ muss dann nicht geändert werden, nur die Praxis.
Nebenbei: DDR-Bürger oder Bürger der DDR war im Sprachgebrauch der DDR eine zutreffende Formulierung. BRD-Bürger ist hingegen falsch da im Bundesgebiet die Formulierung Bundesbürger, Bürger der Bundesrepublik Deutschland damals üblich waren.--Roland Kutzki (Diskussion) 15:08, 11. Apr. 2016 (CEST)

Zur Diskussion Wilhelm Pieck:
  • Hier geht es um die Frage, ob Wilhelm Pieck in die Kategorie:DDR-Bürger gehört, obwohl er die dortige Voraussetzung: „Diese Kategorie beinhaltet Personen, die die Staatsbürgerschaft der DDR besaßen,“ nicht erfüllt.
    Es existiert in der Wiki die Kategorie:Staatsoberhaupt der DDR, in die Pieck eingeordnet ist. Diese ist eine Unterkategorie von Kategorie:Politiker (DDR), die wiederum eine Unterkategorie von Kategorie:Person (DDR) ist. Und hier befindet sich vernünftigerweise Pieck, denn diese Kategorie ist für Personen gedacht, zu denen es in der Beschreibung heißt: „Die Einkategorisierung ist ... nicht an die Staatsbürgerschaft der DDR geknüpft. Personen mit DDR-Staatsbürgerschaft befinden sich in der Kategorie:DDR-Bürger“.
  • Die Nazigesetzgebung zur deutschen Staatsangehörigkeit, das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 (mit den daraus abgeleiteten Vorschriften), ist durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben worden. In Deutschland galt daher nach 1945 weiterhin das (bereinigte) Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Damit hatten alle Bürger in Westdeutschland, der DDR und in der Viersektorenstadt Berlin die deutsche Staatsangehörigkeit, bis die DDR das durch Gesetz vom 20. Februar 1967 einseitig für die Bewohner ihres Territoriums änderte. Der 1960 verstorbene Pieck konnte nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“ besessen haben und nicht die „Staatsangehörigkeit der DDR“; entsprechend ist er in der Unterkategorie Kategorie:Staatsoberhaupt der DDR einkategorisiert.--Gloser (Diskussion) 20:22, 11. Apr. 2016 (CEST)
@Gloser: Pieck ist im Kategorienbaum für Personen sicher richtig eingeordnet. Die Kategorie DDR-Bürger hebt darauf nicht ab. Sie ist eigentlich überflüssig und nur was für Kategorien-Editsammler, also nichts für uns. Wenn sie aber leider weiter besteht, muss auf das o.a DDR-Gesetz von 1967 abgehoben werden, und nach § 1 ist Staatsbürger der DDR, wer zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutscher Staatsangehöriger war, und das war 1949. Pieck und viele Andere vor 1967 verstorbenen DDR-Bürger. Sie sind und bleiben DDR-Bürger, was denn sonst? Darauf gehe doch bitte ein. Gruß --Roland Kutzki (Diskussion) 10:21, 12. Apr. 2016 (CEST)
Nachtrag 1: Aus dem von Dir angegebenen Link geht nicht hervor das die o.a. Verordnung vom 5. Februar 1934 aufgehoben wurde. Durch was also?--Roland Kutzki (Diskussion) 10:30, 12. Apr. 2016 (CEST)
Nachtrag 2: Die VO wurde erst aufgehoben durch Gesetz vom 15. Juli 1999 (BGBl. I. S. 1618). Damit galt die VO und somit der „§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“--Roland Kutzki (Diskussion) 18:33, 12. Apr. 2016 (CEST)

Folgende Unterscheidungen sind vorzunehmen:

Deutscher war und ist man u.a. nach den o.a. geltenden Gesetzen und Verordnungen.

Bürger

  • „Bürger der Deutschen Domokratischen Republik“ bzw. „Bürger“ (kürzer Bürger der DDR oder DDR-Bürger) sind Begriffe aus der Verfassung der DDR: Artikel 5, 20–22, 24, 25, 27, 29, 32–40 bzw. nur Bürger in 19, 23, 28, 30, 102, 103, 106.
  • In der Bundesrepublik wird stattdessen im Grundgesetz der Terminus „Jeder, Jede, Jedermann, Wer, Niemand“ (Art. 2, 5, 6, 17, 18, 101, 104), Alle Menschen (Art. 3) sowie „Alle Deutschen“, „Deutscher“ „Jeder Deutsche“ (Art. 8, 9, 11, 12, 20/4, 33, 116) verwendet. Bundesbürger ist ein umgangssprachlicher Begriff und Gustav Heinemann verstand sich als Bürgerpräsident.

In der Kategorie:DDR-Bürger sind alle Bürger der DDR aufzunehmen auch die vor dem 20. Februar 1967 verstorbenen Bürger

  • entsprechend der Verfassung der DDR und
  • auf Grund der o.a. Rückwirkung der Staatsangehörigkeit gem. § 1 Abs. a nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR. --Roland Kutzki (Diskussion) 14:57, 13. Apr. 2016 (CEST)
Leute, Leute, das ist eine juristische Frage! Schaut daher bitte in die juristische Fachliteratur, anstatt hier persönliche Ansichten zu verbreiten und gesetzliche Bestimmungen eigenmächtig auszulegen, was letzten Endes völlig nutzlos, weil solch private Gesetzesauslegung wenig überzeugend ist. Was die DDR-Staatsbürgerschaft betrifft, so lese man daher bitte z. B. bei Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit, 2007, S. 91 ff. (insbesondere S. 94 bezugnehmend auf das Interregnum zwischen der Verkündung der Verfassung der DDR von 1949 und der Verkündung des StBG 1967) nach. Kurz: Die DDR ging davon aus, dass mit ihrer Gründung auch die DDR-Staatsbürgerschaft entstanden war. Diese Staatsbürgerschaft gab es seit 1949, das RuStAG galt nur für jene Bereiche, die noch nicht geregelt waren und fand seine Anwendung bis 1967. Beides schloss sich also nicht aus. Näher dazu hier und folgende Seiten. Dort steht alles dazu geschrieben.
Ich frage mich des Öfteren, warum hier lang und breit fabuliert wird, anstatt einfach die einschlägige Literatur zu konsultieren?!! Benatrevqre …?! 16:47, 13. Apr. 2016 (CEST)

Und nochmals mein Angebot: mir liegt das Buch vor.--scif (Diskussion) 19:50, 13. Apr. 2016 (CEST)

Das ist keine nur den Juristen vorbehaltene Diskussion, wiewohl Wikipedia (noch) nicht von Juristen beherrscht wird. Auch ist Bürger der DDR zu sein eine politische Dimension. Es geht hier darum, wann war man Bürger der DDR.--Roland Kutzki (Diskussion) 14:30, 15. Apr. 2016 (CEST)
Doch, sobald du und andere mit Gesetzestexten hantierst (wie oben geschehen), wird es zu einer Diskussion, die sich auf juristische Literatur stützten muss. Sonst ist es Quatsch, mit der Auslegung von Gesetzen hier argumentativ beizuwohnen, das wäre sonst inkonsequent und wenig überzeugend. Dann nämlich kann ja einfach jeder nach Gutdünken aus seinem freien Erfahrungsschatz plaudern, nur aber eben ohne Hand und Fuß. Ich denke auch, zu dem Thema, dass man DDR-Bürger auch bereits vor dem StBG von 1967 war, ist inzwischen alles gesagt worden. Die DDR war schließlich auch nach Ansicht des BVerfG ab 1949 ein Staat und Völkerrechtssubjekt. Benatrevqre …?! 18:18, 15. Apr. 2016 (CEST)
Sehr Juristenvonobenherab: Du argumentierst, ich plaudere. Belegte politische Argumente werden bundesrechtsdogmatisch als Quatsch abgewertet. Die o.a. angeführten Argumente bleiben aber unbeantwortet: Die DDR spricht seit 1949 von den Bürgern der DDR, also DDR-Bürger. Und so lautet die Kategorie und nicht Staatsbürger der DDR. Die DDR verwendet 1949 den Begriff Staatsangehörige und erst 1967 Staatsbürger, aber verbunden mit der Rückwirkung „zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik“. Diese eigene Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nie anerkannt und als unbeachtlich bewertet. Gem. Bundesrecht waren Bundesbürger und DDR-Bürger Deutsche i.S. Art. 16 und 116 GG. Ich lehne nach wie vor diese Kategorie ab, das die Kategorie Person (Deutsche) samt Unterkategorien richtig ist. Bei Beibehalt dieser Kategorie ist sie im politischen Sinne so Auszulegen, das sie alle Bürger der DDR ab 1949 einbezieht. --Roland Kutzki (Diskussion) 15:26, 16. Apr. 2016 (CEST)
Deine Behauptung "Diese eigene Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nie anerkannt und als unbeachtlich bewertet" ist unbelegt. Und angesichts des Teso-Beschlusses des BVerfG kann man ihn in diesem Zusammenhang auch nicht unkommentiert stehen lassen. Den Rest deiner Ausführungen teile ich ja durchaus. Benatrevqre …?! 00:08, 18. Apr. 2016 (CEST)
OK, das stimmt spätestens seit dem Grundlagenvertrag von 1972, was ja der Teso-Beschluss 1987 bekräftigt. Einzelmeinungen wie DDR-Staatsangehörigkeit ist nur ein „Unterfall“ von Blumenwitz und „unbeachtlich“ von Zieger zählen da nicht. Die eigentliche Frage ist: Was kann in dieser Kategorie:DDR-Bürger nun einsortiert werden? Das beste wäre wahrscheinlich diese Kategorie löschen.--Roland Kutzki (Diskussion) 15:15, 23. Apr. 2016 (CEST)

"Umdefinition der Kat" oder Klarstellung ?

Nachdem eine logische Klarstellung im Vortext durch mich von einem Benutzer als "Umdefinition der Kat" revertiert worden war, verweise ich auch hierauf. Qaswa (Diskussion) 18:04, 5. Apr. 2018 (CEST)

Die Kategoriedefinition ist in einer Sachaussage falsch. Jeder von der DDR als Staatsbürger beanspruchte Mensch ist immer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes gewesen. --Bahnmoeller (Diskussion) 11:45, 11. Feb. 2022 (CET)