Thomas Wüppesahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Thomas Wüppesahl (2012)

Thomas Wüppesahl (* 9. Juli 1955 in Hamburg) ist ein deutscher, wegen einer strafrechtlichen Verurteilung aus dem Polizeidienst entlassener Kriminalbeamter[1] und ehemaliger Politiker (bis 1987 Die Grünen). Er ist Gründungsmitglied und Pressesprecher der kritischen Polizisten. Er war von 1987 bis 1990 Bundestagsabgeordneter. Nach mehr als 40 erfolglosen Ermittlungsverfahren gegen ihn[2] wurde er 2004 verhaftet und wegen der Vorbereitung und des Versuchs der Beteiligung an einem Raubmord sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Ausbildung und Beruf

Wüppesahl kam im Oktober 1971 im Alter von 16 Jahren zur Hamburger Polizei. Nachdem er 1974 seine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst beendet hatte, absolvierte er 1977 auch den einjährigen Kriminalbeamtenanwärterlehrgang.

Im Jahre 1985 erhielt Wüppesahl die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizei FHÖV/P (Studiengruppe 10/85/1). Die Fachhochschulstudenten wählten ihn für das Akademische Jahr 1986/87 zum Studentensprecher des Fachbereichs. 1987 wurde Wüppesahl in den Bundestag gewählt. Zu diesem Zweck wurde er als Polizist beurlaubt und musste auch sein Fachhochschulstudium nach dem dritten Semester unterbrechen. Den Studienabschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) erwarb er im November 1994. Nach dem erfolgreichen Besuch weiterer Lehrgänge wurde er Wirtschaftskriminalist im Landeskriminalamt Hamburg. Zudem wurde er Vertrauensmann der Gewerkschaft der Polizei.

Von 1987 bis 1990 war Wüppesahl Mitglied des Deutschen Bundestages. Nach dem rechtswidrigen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen die Kernenergie, die als Hamburger Kessel bekannt wurde, gründete Wüppesahl 1987 zusammen mit anderen Polizeibeamten die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten in Hamburg. Seit 1998 ist Wüppesahl Sprecher des Vereins.

Engagement gegen die Kernenergie

Thomas Wüppesahls Pass der Republik Freies Wendland, 1980

Wüppesahl engagierte sich ab 1975 im Verein „Bürgerinitiative Umweltschutz Oberelbe“ in Verbindung mit „Verein zur Förderung juristischer Schritte gegen das Kernkraftwerk Krümmel“ gegen das Kernkraftwerk Krümmel. Wüppesahl klagte zusammen mit dem Mediziner Jens Mulzer unter anderem gegen das Sozialministerium in Kiel, das die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein ausübte, gegen die Hamburgische Electricitäts-Werke und PreussenElektra gegen den Bau und die Inbetriebnahme und insbesondere gegen 14 von 16 Teilerrichtungsgenehmigungsbescheide.[3]

Die eigentlichen Prozessziele konnten bis vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht erreicht werden, doch wurden aufgrund der Gerichtsentscheidungen Nachrüstungen für die Sicherheit seitens der Betreiber erforderlich.[4][5]

Partei

[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]:
Wüppesahl auf Stuttgart21, September 2012

Wüppesahl wurde 1978 Mitglied einer grünen Gruppe, später Grün-Alternative Liste, in Hamburg. Er gründete zu den Kommunalwahlen 1982 zwei grüne Wählergemeinschaften für die Ratsversammlung in Geesthacht und den Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Im Jahr 1986 wurde er in das Präsidium des Landeshauptausschusses des grünen Landesverbandes in Schleswig-Holstein gewählt. In den Jahren 1986 bis 1987 organisierte er eine Kampagne gegen Missstände im Johanniter-Krankenhaus Geesthacht; die Strafanzeigen gegen ihn führten zur Bestätigung der Missstände.[6] Am 31. Mai 1987 trat er wegen interner Streitigkeiten aus der Partei aus.[7]

Wüppesahl zählt insbesondere zu den Kritikern der Veränderung der Programmatik von Bündnis 90/Die Grünen.[8][7]

Abgeordneter

Von 1982 bis 1986 gehörte Wüppesahl der Ratsversammlung von Geesthacht, Schleswig-Holstein, sowie dem Kreistag des Herzogtums Lauenburg in Ratzeburg an. Im Kreistag war er für zwei Jahre Fraktionsvorsitzender. Als Ratsherr von Geesthacht klagte er vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Geschäftsordnung der Ratsversammlung und bekam in zwei von drei Klagepunkten Recht: die Begrenzung auf höchstens zwei Anträge und zwei Anfragen pro Sitzung und die Begrenzung der schriftlichen Antragsbegründungen auf maximal eine DIN-A-4-Seite beeinträchtigten Rechte und Pflichten eines Gemeindeparlamentariers und seien daher rechtswidrig; hingegen sei eine Redezeitbegrenzung rechtmäßig, so 1985 die Schleswiger Richter.[9][10][11]

Nach der Bundestagswahl 1987 zog er über die Landesliste der Grünen von Schleswig-Holstein in den Deutschen Bundestag ein. Nachdem er im Mai 1987 aus der Partei ausgetreten war, wurde er am 26. Januar 1988 aus der Bundestagsfraktion Die Grünen ausgeschlossen. Dadurch verlor er neben seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher der Fraktion auch seine Sitze in den Ausschüssen. Als fraktionsloser Abgeordneter wollte auch Wüppesahl das Recht für Gesetzesinitiativen, den Rechtsanspruch auf einen Ausschussplatz, auf einfache Anträge sowie Schriftliche Kleine Anfragen innehaben. Ebenso wollte er den Rechtsanspruch auf ein angemessenes Rederecht im Plenum des Bundestags nicht verlieren. Nicht zuletzt beanspruchte er zwecks Gleichsetzung mit den Abgeordneten in den Bundestagsfraktionen einen Zuschuss aus dem Haushalt, um sich damit – wie andere Abgeordnete – Zuarbeit (Gutachten, Experteneinladungen, Rechtsberatung usw.) erwerben zu können. Seine diesbezüglichen Anträge wurden im Plenum des Deutschen Bundestages abgelehnt. Als er zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte und entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages beantragte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert.

Deswegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren, bei dem Antragsgegner sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Bundestagspräsidentin und die grüne Bundestagsfraktion waren. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) sowie der völlige Ausschluss von Einflussnahmen auf das Gesetzgebungsverfahren gegen das Recht des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße.[12] Seit dieser Entscheidung haben Einzelabgeordnete auch das Recht auf Änderungsanträge in 2. Lesung. Des Weiteren erhielt er ein angemessenes Rederecht im Plenum. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden mit Verweis auf fehlende Formvorgaben (6-Monatsfrist) zurückgewiesen. Das Wüppesahl-Urteil wird als Grundsatzentscheidung auch in den Diskussionen seit 2011 im Deutschen Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin um die Einschränkungen des Rederechts für Abweichler herangezogen.[13][14]

Wüppesahl war bis zum Ende der 11. Wahlperiode 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er gehört mit 113 Redebeiträgen in der 11. Wahlperiode[15] zu den aktivsten Abgeordneten in der Geschichte des Bundestags. Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle machen seine „Präsenz und Teilhabe offenbar“.[16][17] Im Februar 1990 kritisierte Wüppesahl im Bundestag die Methodik der Deutschen Wiedervereinigung „mit der völligen Beseitigung jeglicher Einflußmöglichkeiten der Menschen in der DDR auf den Ablauf dieses Vorgangs.“[18] Die Zeitschrift Titanic würdigte Wüppesahl 1991 als „den letzten Parlamentarier“.[19] Zum Festakt des 60. Jahrestags des Bundestags im September 2009 eingeladen, wurde Wüppesahl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als der Abgeordnete vorgestellt, der „vom Recht eines fraktionslosen Abgeordneten ausgiebig Gebrauch gemacht hatte, zu jedem Tagesordnungspunkt einer Bundestagssitzung sprechen zu dürfen.“[20]

Verfahren und Verurteilungen

Ende 1999 wurde Wüppesahl wegen des Verdachts des Aktendiebstahls und Verwahrungsbruchs für rund ein Jahr vom Dienst an der OK-Dienststelle für Kfz-Hehlerei und betrügerische Verkehrsunfälle des LKA Hamburg suspendiert und im September 2000 vom Amtsgericht Hamburg-Altona freigesprochen.

Am 10. Mai 2004 wurde Wüppesahl vom Landgericht Hamburg wegen Nötigung, Körperverletzung und Verfolgung Unschuldiger zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hob das Urteil am 20. Dezember 2004 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück.[21]

Am 25. Oktober 2004 wurde Wüppesahl wegen des Verdachts der Vorbereitung einer Straftat verhaftet. Informant und Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft war ein ehemaliger Polizist und Kollege Wüppesahls, der ebenfalls Mitglied der Kritischen Polizisten war. Dieser besorgte Wüppesahl zum Schein eine unbrauchbar gemachte Pistole aus Polizeibeständen und ein Fleischerbeil. Damit sollte ein Überfall auf einen Geldtransport durchgeführt werden. Dabei sollte der Geldbote erschossen und diesem dann die Hand abgehackt werden, um an den Geldkoffer zu kommen. Die Festnahme fand bei der Übergabe des Beils in der Wohnung des ehemaligen Polizisten statt.[22]

Die Prozesseröffnung fand am 4. März 2005 statt. Der Hauptbelastungszeuge sagte aus, Wüppesahl habe ihn im September 2004 für den Überfall gewinnen wollen.[23] Wüppesahl führte an, er habe die Planung lediglich als „undurchführbares Gedankenspiel“ ersonnen. Er habe die Vorbereitung nur zum Schein mitgetragen, um seinen ehemaligen Kollegen als Spitzel der Polizei zu entlarven und eine Bespitzelung und Racheaktion der Hamburger Justiz wegen seiner unbequemen Tätigkeiten zu beweisen.[24] Wahlverteidiger war Uwe Maeffert. Das Landgericht Hamburg verurteilte Wüppesahl am 7. Juli 2005 wegen der Vorbereitung und Versuchs der Beteiligung an einem Raubmord und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Nach der zurückgewiesenen Revision wurde das Urteil rechtskräftig. Er wurde daraufhin aus dem Polizeidienst entlassen und verlor damit auch seine Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Polizist.

Wüppesahl in der JVA Düppel, Mai 2007

Wüppesahl wurde in verschiedenen Haftanstalten untergebracht, zunächst etwa 17 Monate in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg, dann in der Justizvollzugsanstalt Billwerder in Hamburg. Wenige Tage später, am 6. Dezember 2006, wurde Wüppesahl nach der Bedrohung durch Mithäftlinge in die Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin verlegt. Am 8. Mai 2007 wurde er in die Justizvollzugsanstalt Düppel und den offenen Vollzug verlegt.[25] Am 22. Oktober 2007 wurde er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen.[26] Wüppesahl reichte am 27. Dezember 2006 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen seine Verurteilung ein.[22] Der Antrag wurde im Dezember 2010 als unzulässig abgewiesen.[27]

Bei den Bürgermeisterwahlen seiner Heimatstadt Geesthacht konnte Wüppesahl im Dezember 2009 nicht kandidieren, weil jemand, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit verliert, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 StGB). Sein Gnadengesuch wurde vom Justizamt Hamburg abgelehnt.[28][29][30]

Ermittlungen gegen Imtech Deutschland

Die niederländische Tageszeitung De Telegraaf identifizierte Thomas Wüppesahl als den offiziell als „Mr. Y“ bezeichneten Kriminalisten, der 2011 beauftragt wurde, Korruptionsvorwürfen innerhalb des Unternehmens Imtech Deutschland im Zusammenhang mit dem Bau des Deutsche-Bank-Hochhauses in Frankfurt nachzugehen. Er warnte vor „Mafia-Strukturen“ im Unternehmen und belastete den Manager Klaus Betz. Imtech sah zunächst keinen Anlass, aus den Ermittlungen Konsequenzen zu ziehen, und erteilte dem Ermittler Hausverbot. Als der Umfang der Korruption im Frühjahr 2013 bekannt wurde, stürzte der Börsenwert des Unternehmens um eine Milliarde Euro. Im Jahr 2015 folgte die Insolvenz.[31][32]

Querdenker-Bewegung

Thomas Wüppesahl trat als Redner mit populistischer Kritik an den Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland bei sogenannten Querdenker-Veranstaltungen auf.[33][34] Außerdem veröffentlichte die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten Berichte darüber, dass es sich bei der Besetzung der Treppen des Reichstags bei der Demonstration am 29. August 2020 um eine staatliche Inszenierung gehandelt habe. Wüppesahl ist Bundessprecher des Vereins.

Weitere Tätigkeiten

Wüppesahl machte Ausbildungen als Mediator und Systemischer Coach mit zusätzlicher Fachausbildung Wirtschaftsmediation. Er war als Wirtschafts- und Politikberater und Privatermittler mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität tätig.[35][36]

Weblinks

Commons: Thomas Wüppesahl – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. www.alt.kritische-polizisten.de Thomas Wüppesahl: 1. Prozess-Erklärung vom 23. Mai 2005, Kapitel III. Aufgerufen am 26. August 2013.
  2. Rainer Link: Polizist, Parlamentarier, Mordverdächtiger. Deutschlandfunk, 17. Januar 2012, S. 4, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  3. Holger Marohn: Der Kampf gegen den Atommeiler. In: Lübecker Nachrichten, 22. Juli 2018
  4. Jürgen Schröder: Kernkraftwerk Krümmel. Materialien zur Analyse von Opposition. Stand 29. Mai 2011 (online)
  5. Bestand S Umweltschutz: Sammlung Umweltschutz Wilhelm Knobloch. Nr. 247. AKW Krümmel (KKK) und Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt Geesthacht (GKSS). Generallandesarchiv Karlsruhe (online)
  6. Freispruch für Johanniter-Ankläger Thomas Wüppesahl. In: taz Hamburg, 25. Mai 1988 (online; PDF; 76 kB)
  7. a b Lars Sobiraj: Grünes Rauschen statt grüner Werte? Interview mit Thomas Wüppesahl. In: gulli.com, 8. November 2012 (online (Memento vom 24. Januar 2013 im Webarchiv archive.today))
  8. Lars Sobiraj: Vergangenheit, Gegenwart und mögliche Zukunft der Grünen. Interview mit Thomas Wüppesahl. In: gulli.com, 11. Februar 2011 (online (Memento vom 25. Januar 2013 im Webarchiv archive.today))
  9. Kieler Nachrichten vom 11. Februar 1985
  10. Grüner Ratsherr wehrt sich gegen „Maulkorb“. In: Süddeutsche Zeitung, 14. September 1984 (online; PDF; 152 kB)
  11. Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 8. Februar 1985, 6 A 459/84 (online; PDF; 665 kB)
  12. BVerfG Urteil vom 13. Juni 1989, Az. 2 BvE 1/88, BVerfGE 80, 188 – Wüppesahl-Urteil.
  13. Lob dem Abweichler. In: Der Tagesspiegel, 1. Oktober 2011 (online)
  14. Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (online)
  15. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Band II, 1999, ISBN 978-3-7890-5928-5, Seite 1677
  16. Eike Michael Frenzel: Zugänge zum Verfassungsrecht: ein Studienbuch. Tübingen: Mohr Siebeck, 2009; ISBN 978-3-16-150157-9; Seite 40
  17. Ralf Altenhof: Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, 2002; ISBN 3-531-13858-8.
  18. Dieter Herberg, Doris Steffens, Elke Tellenbach: Schlüsselwörter der Wendezeit: Wörter-Buch zum öffentlichen Sprachgebrauch 1989/1990. Berlin, New York: de Gruyter, 1997; ISBN 978-3-11-015398-9; Seite 436
  19. Christian Schmidt: Der letzte Parlamentarier. In: Titanic, Nr. 1, 1991 (online; PDF; 1,9 MB)
  20. Günter Bannas: 60 Jahre Bundestag. Dönekes und allerlei Deutungen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. September 2009
  21. Wortlaut des Beschlusses des OLG Hamburg vom 20. Dezember 2004 zur Aufhebung des Landgerichtsurteils vom 27. Mai 2004 (online)
  22. a b Wüppesahl-Fall vor Euro-Gericht. In: Die Tageszeitung, 29. Januar 2007 (online)
  23. Raubmord-Urteil: Wüppesahl muss für viereinhalb Jahre in Haft. In: Spiegel Online. 7. Juli 2005, abgerufen am 15. Mai 2020.
  24. Kai Portmann: Ein Raubmord gegen gesellschaftliche Missstände. In: Stern, 8. Juli 2005 (online)
  25. Kurzer Weg in die Freiheit. In: Tagesspiegel, 30. Juni 2007 (online)
  26. Liberaler Bewährungshelfer In: Die Welt, 24. Oktober 2007 (online)
  27. Thomas Wüppesahl: Die Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof
  28. Grüne zur Kandidatur: „Wüppesahl ist doch nur ein Trittbrettfahrer“. In: Bergedorfer Zeitung, 22. September 2009 (online)
  29. Wüppesahl will Bürgermeister von Geesthacht werden. In: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag online, 24. September 2009
  30. Wüppesahl darf nicht Bürgermeister werden. In: Bergedorfer Zeitung, 26. Oktober 2009 (online)
  31. Aufklärung verschleppt. Vom eigenen Management ausgeraubt. In: Handelsblatt, 27. Juni 2013 (online)
  32. Detective tipte fraude Imtech al in mei 2011. In: Telegraaf, 27. Juni 2013 (online)
  33. Weinheim: Querdenker-Demo am Sonntag verlief friedlich. In: rnz.de. 2. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021.
  34. Dieter Hanisch: Coronaleugner-Cops organisieren sich (neues deutschland). In: neues-deutschland.de. 30. Dezember 2020, abgerufen am 3. Januar 2021.
  35. Mediator und Coach Thomas Wüppesahl
  36. Detective tipte fraude Imtech al in mei 2011. In: Telegraaf, 27. Juni 2013 (online)