Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/02

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ergänzung in Wolfgang Sigl

Hier hat jemand eine Ergänzung an einem Artikel vorgenommen, die wörtlich von einer als Einzelnachweis eingefügten Webquelle übernommen ist. Stellt das in dem Umfang ein Problem dar? Wenn ja, was ist zu machen? —MisterSynergy (Diskussion) 17:45, 1. Feb. 2015 (CET)

Kein Problem – das ist zu wenig Text, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:31, 1. Feb. 2015 (CET)
Alles klar, Dankeschön für die Rückmeldung! —MisterSynergy (Diskussion) 21:38, 1. Feb. 2015 (CET)
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Scan einer Seite aus einer Zeitung

Frage: Was ist zu beachten, wenn ich einen Scan einer Seite aus einer Grazer Tageszeitung aus dem Jahr 2013 nach Commons bringen möchte? Oder sollte ich den Zeitungsartikel (unter Angabe der Zeitung mit Datum) nur als Nachweis zitieren? Das hätte den Nachteil, dass die Leser unserer Wikipedia-Artikel glauben müssen, was in der Zeitung stand. --GFHund (Diskussion) 19:34, 1. Feb. 2015 (CET)

Bitte nur zitieren, etwa: Max Schmidt: Das Leben des Schachspielers XYZ, Grazer Zeitung, 10.März 2013, Seite 30 --tsor (Diskussion) 20:50, 1. Feb. 2015 (CET)
WP:Belege gibt Online-Quellen in keinsterweise irgendwie den Vorang. Gedruckte Quellen haben vielmehr sogar den Vorzug, dass man sie i.d.R. noch ewig in irgendwelchen Bibliotheken und Archiven nachschlagen kann, während Online-Quellen auch gerne mal einfach so verschwinden.
Abgesehen davon ist Commons eigentlich auch keine Quellensammlung - schon allein, weil das aus urheberrechtlichen Gründen bei allen Werken, deren Regelschutzfrist noch läuft und die nicht ausdrücklich unter einer freien Lizenz veröffentlich wurden, gar nicht zulässig ist. Also auch bei Deiner Zeitung. // Martin K. (Diskussion) 21:17, 1. Feb. 2015 (CET)
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Fotos von Monica Boirar in WP

In einer Reihe von Artikeln ändert @Monica Boirar: die Legende von Fotos, die Monica Boirar aufgenommen hat, mit dieser Begründung:

Freigabe der Fotografie unter der Lizenz 3.0, Namensnennung - Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

korrekt ?
--Goesseln (Diskussion) 22:20, 1. Feb. 2015 (CET)

Klarheit darüber existiert nicht. Klar ist, dass es keine Pflicht gibt, den Namen direkt unter dem Bild zu nennen. Vielmehr sagt der Lizenztext im Abschnitt 4c (hier mal die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz genommen, die ja anwendbar ist und etwas besser lesbar für uns ist): Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben: Den Namen […]den Titel des Inhaltes; […] den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat. […] Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden;
Demzufolge müssen die Angaben in angemessener Form erscheinen. In Wikipedia ist es üblich, dass die Namensnennung durch Klick auf das Bild erst angezeigt wird. Das ist angemessen und der Hochladerin auch im Vorfeld bekannt. Daher wird es hier auch nicht gemacht und diese Bearbeitungen von Benutzer:Monica Boirar auch wieder rückgängig gemacht. Es gab da schonmal solche Fälle, da haben andere bestimmt noch Links bzw. entsprechende Rechtsurteile. -- Quedel Disk 22:45, 1. Feb. 2015 (CET)
Uh-ha ... Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis da mal jemand versucht, seine Vorstellung der Lizenzbestimmungen hier durchzudrücken. Vielleicht wäre es klug, Monica Boirar mal darauf hinzuweisen, in welches Wespennest sie sich gerade setzt.
Juristisch ist die Attribution in der Wikipedia (wen wunderst) nämlich ziemlich wasserfest:
  1. Eine überkorrekte Attribution befindet sich im selben Werk (der Wikipedia).
  2. Es gibt einen direkten Link zwischen Bild und Attribution.
  3. Die Attribution ist mindestens so auffällig wie bei allen andere Bildern.
  4. Die Wikipedia als ganzes steht unter einer kompatiblen Lizenz.
Strengenommen könnte diese Einzelaktion sogar dazu führen, dass 3. bei vielen anderen Bidler nicht mehr gilt, und sollte daher schon im Sinne des Wikifriedens unterbunden werden.
Dass das Ganze ziemlich nach EIgen-PR riecht, macht die Sache auch nicht besser. //Martin K. (Diskussion) 23:00, 1. Feb. 2015 (CET)
Dass das aus den genannten Gründen ziemlich wasserfest sei, würde ich so nicht unterschreiben. Am sichersten finde ich noch das Argument, dass der Urheber mit dem Upload auf Commons konkludent der aktuellen Nutzungsart in den Wikimedia-Projekten zustimmt. Dennoch ist die Guerilla-Taktik hier nicht zielführend. Früher oder später sollten wir aber die mittlerweile einigermaßen zuverlässig automatisch ermittelbaren Urheberinformationen in Wikipedia-Artikeln direkt anzeigen. Nicht nur bei extern veröffentlichten Bildern könnte uns das einigen Ärger ersparen. Grüße, ireas (Diskussion) 23:18, 1. Feb. 2015 (CET)
+1. Dass unsere Handhabung tatsächlich wie von Quedel (und sinngemäß Martin Kraft) behauptet "angemessen" ist, bedarf eines Belegs. Wurde das schonmal gerichtlich untersucht? Es ist ja bei Bildern bzgl. der praktischen Ausgestaltung doch erheblich einfacher als bei der Attributierung von Textspenden. Der WP zumutbar wäre die Namensnennung beim Bild schon. Schwierig wird es allenfalls bei mehrfach von verschiedenen Autoren bearbeiteten Bildern, bei denen dann eine echte längere Versionsgeschichte vorliegt. --Grip99in memoriam Ahmed 20:25, 2. Feb. 2015 (CET)

Bitte hier erlen, weil das Thema auch schon bei Wikipedia:Administratoren/Anfragen diskutiert wird, das hatte ich nicht gesehen. --Goesseln (Diskussion) 23:21, 1. Feb. 2015 (CET)

Ist hier wohl besser aufgehoben. Die Frage der Namensnennung am Bild sollte noch einmal ernsthaft durchdiskutiert werden. Und das geschieht sinnvollerweise hier. Vom rechtlichen Standpunkt abgesehen, halte ich die Namensnennung am Bild für durchaus sinnvoll und angemessen. Schon wegen der Vorbildwirkung die ein solches Vorgehen gegenüber Nachnutzern entfaltet. --Ne discere cessa! (Kontakt) 11:06, 2. Feb. 2015 (CET)
Problem dabei - und aus meiner Sicht Grund für die emotionale Sicht vieler Diskussionsteilnehmer - ist die Ungleichbehandlung der Fotografen gegen die Textautoren. Oder wir gestehen den Hauptautoren ebenfalls zu, über ihren Beiträgen zu signieren. --MBq Disk 11:24, 2. Feb. 2015 (CET)
Zu den Textautoren bitte bedenken: Es würde um Textautoren gehen, die ein abgeschlossenes eigenes Werk spendieren. Das können sie bisher nicht nach CC BY SA 3.0, oder? (Andernfalls fände ich es sehr interessant, passt aber nicht so recht in die Wikipedia, sondern würde andere Formate erfordern, wo z.B. Aufsätze oder Bücher kollektiv nachbearbeitet werden.)
Für Bildautoren sehe ich wie Ne discere cessa! den Vorteil, dass hier unter Umständen ein Sog erzeugt werden kann (d.h. wir mehr hochwertige Bilder erhalten), wenn wir bezüglich der Bildunterschrift locker sind.--Engelbaet (Diskussion) 11:39, 2. Feb. 2015 (CET)
Unabhängig von der Diskussion über Sinn und Unsinn einer Attribution beim Bild (das Hauptargument wäre für mich dabei der Punkt Nachnutzbarkeit) halte ich es für nicht praktikabel diese Attribution händisch im Wikitext vorzunehmen, weil auf diese Art Inkonsistenzen, Fehler und Attributionsmängel gerade zuprovoziert werden. Wenn man eine Urheber- und Lizenzangabe beim Bild für sinnvoll erachtet (was zu diskutieren wäre) müsste diese softwareseitige aus der Bilddetailseite generiert werden. Nur so liese sich sicherstellen, dass dort auch immer der richtige Urheber und die richtige Lizenz steht. // Martin K. (Diskussion) 12:08, 2. Feb. 2015 (CET)
Grundsätzlich könnte man Lizenz und Urheber aus einer zentralen Quelle einbinden. Aber man müsste auch Raum für manuelle Anpassungen lassen um uns die nötige Flexibilität zu erhalten. Manipulationen kann man durch eine automatische Einbindung von Urheber und Lizenzen jedenfalls nicht verhindern. Denn man würde die Daten ja idR aus Commons beziehen. Manipulationen oder Falschangaben würden übernommen werden. Die Richtigkeit der angegebenen Daten wäre dadurch also keineswegs garantiert. Bei der händischen Übertragung der Daten wären Manipulationen durch unser GSV-System zumindest weitgehend ausgeschlossen. --Ne discere cessa! (Kontakt) 13:05, 2. Feb. 2015 (CET)
Bewusste Manipulation ist das eine, Systembedingte Asynchronitäten das andere. Und letzteres sehe ich als erhebliches Risiko, wenn die Attribution manuell in den Artikel übernommen werden sollte. Zum einen können und werden sich bei einer dabei Fehler einschleichen (Name oder Pseudonym? Welche Lizenzversion? Abgeleitete Werke? Miturheber?) und zum anderen ist das ja nur eine Momentaufnahme der Bildbeschreibungsseiten, die (Wenn z.B. das Bild oder die grafik von irgendwem überarbeitet wird) nicht mit aktualisiert werden kann. // Martin K. (Diskussion) 13:55, 2. Feb. 2015 (CET)
@Martin K. et. al: Natürlich müsste das Software-seitig erfolgen, das sollte aber kein Hexenwerk mehr sein. Die API bietet mittlerweile zumindest auf Commons sogar einigermaßen gute Informationen an (Beispiel). Eventuell könnte man das sogar bereits jetzt über ein Gadget auslesen. Die Nennung muss auch nicht zwingend am Bild erfolgen, sondern könnte zum Beispiel im Footer passieren. Ich persönlich könnte mir auch eine prominentere Kennzeichnung von Autoren oder Hauptautoren vorstellen, aber das Fass will ich jetzt lieber nicht aufmachen. ;) ireas (Diskussion) 16:24, 2. Feb. 2015 (CET)
Es gibt gute Gründe dieses Fass endlich mal auf zu machen - und da die CC-Lizenzen eigenliche ein Ungleichbehandlung verbieten, sollte eine vernünftige Lösung für Bild und Text Autoren gleichermaßen funktionieren. Aus meiner Sicht spricht vor allem folgendes für eine Autorennennung auf der Vorderseite:
  • Man wäre ein besseres Vorbild für potentielle Nachnutzer.
  • Man würde endlich mit diesem unterschwelligen anonyme Redaktion Gerücht aufräumen und zeigen, dass hinter den Artikeln die verschiedensten Autoren stecken.
Und dass die Extraktion der Urheber auch heute schon technisch realisierbar ist, beweisen ja der Media-Viewer (für Bilder) und das Helferlein Benutzer:Jah/Hauptautoren (für Texte). // Martin K. (Diskussion) 17:03, 2. Feb. 2015 (CET)
Bei dem Ganzen kommt m.M.n. auch noch hinzu, dass bei weitem nicht jeder Benutzername auch artikeltauglich ist. Da hätten wir unter Umständen das Problem, dass Bilder nicht verwendet werden (können), weil der Benutzername schlicht unpassend/vulgär/pietätlos ist. --Kam Solusar (Diskussion) 21:18, 2. Feb. 2015 (CET)

Ist ein Textautor relevant und er wird zitiert, dann wird er verlinkt. Bei Fotografen und Malern wird dies seit eh und jeh auch gemacht. Allerdings nur, wenn ein Artikel existiert, nicht wie bei den Norwegern, die es konsequent machen. Warum sollte davon abgewichen werden? Soll jetzt eine Rangliste angelegt werden, welcher Künstler verlinkt werden darf und wer nicht? --Pölkky 12:43, 2. Feb. 2015 (CET)

@Pölkkyposkisolisti: Wo genau kann ich mir das in der Norwegischen Wikipedia denn mal ansehen? Ich hab unter no.wikipedia.org gerade mal testweise ein paar Artikel geöffnet - finde darin aber keine gesonderte Attribution?! // Martin K. (Diskussion) 13:55, 2. Feb. 2015 (CET)
Das wird bei weitem nicht durchgängig so gemacht, aber Beispiele wären etwa no:Berlin und nn:Berlin. --тнояsтеn 14:05, 2. Feb. 2015 (CET)
Danke, du hast mir die Antwort weggenommen ;) Mir ist das kürzlich wieder bei https://no.wikipedia.org/wiki/Oslo_Lufthavn aufgefallen. Ich kann kein Schema erkennen, wann das gemacht wird und wann nicht. Das erste Beispiel von Berlin zeigt auffallend viele berliner Alt-Wikipedianer, die nicht unbedingt als typische Fotografen und Selbstdarsteller verschrien sind. --Pölkky 16:03, 2. Feb. 2015 (CET)
Die Richtlinie ist wohl no:Hjelp:Bilder: "Hvis bildet har en lisens som krever kreditering, og fotografens navn finnes i informasjonen under bildet på Commons, bør det også oppgis hvem fotografen er." (Kann das jemand sauberer als Google übersetzen?) Zur Einbindung gibt es die Vorlage no:Template:Byline. --тнояsтеn 16:16, 2. Feb. 2015 (CET)
MMn nach belegt die uneinheitliche Praxis in der no.WP, dass eine vernünftige Lösung Softwareseitig funktionieren muss. Dass manuelle Nachtragen von Bildautoren in Bildunterschriften für nur zu einem völlig unübersichtlichen Wildwuchs. // Martin K. (Diskussion) 17:03, 2. Feb. 2015 (CET)

Frau Beurer scheint es aber nicht immer so genau zu nehmen: bei File:Monica-Boirar-aka-Monica-Beurer-als-kleines-Maedchen-Foto-privat.jpg ist der Urheber falsch angegeben. --Bilderrxtl (Diskussion) 12:49, 2. Feb. 2015 (CET)

Vermutlich hat sie Urheber mit Rechteinhaber verwechselt bzw. weiß nicht wie sie das entsprechend in die Vorlage eingibt. --Ne discere cessa! (Kontakt) 13:08, 2. Feb. 2015 (CET)

NS-Gesetz amtliches Werk?

Moin, ich würde gerne das Reichsleistungsgesetz (RLG, Gesetz über Sachleistungen für Reichsaufgaben) für einen noch zu schreibenden Artikel einscannen und bei Commons hochladen. Mir wird aus den Angaben, die in der Ausgabe stehen, die direkt vor mir liegt, nicht klar, ob das ein amtliches Werk ist (weil kein Ministerium o.Ä. angegeben ist, sondern nur die Herausgeber und Bearbeiter). Sind sämtliche Gesetze des Deutschen Reiches amtliche Werke und somit gemeinfrei? Es handelt sich bei der Ausgabe, die ich mir ausgeliehen habe, um folgende (die im Impressum angegebenen Berufe habe ich mal dazugesetzt, damit man weiß, von wem genau der Text stammt):

  • Ministerialrat Georg Wagner, Regierungsrat Dr. iur. H. F. Röder, Oberstleutnant im Oberkommando der Wehrmacht H. Boedecker, Major im Reichsluftfahrtministerium H. Adler (Hrsg.): Reichsleistungsgesetz (Gesetz über Sachleistungen für Reichsaufgaben) und Durchführungsbestimmungen. Dritte erweiterte Auflage. Verlag für Recht und Verwaltung GmbH, Berlin 1940.

Das Gesetz scheint nur in dieser Form veröffentlicht worden zu sein, da ich keine direkt vom Justizministerium o.Ä. herausgegebene Ausgabe finden kann. Das macht mich etwas stutzig. Danke und beste Grüße, XenonX3 – () 16:48, 2. Feb. 2015 (CET)

Solange das Gesetz irgendwann in Kraft getreten ist, bestehen meinerseits keine Bedenken. Die Ausnahme des § 5 Abs. 1 UrhG ist nicht darauf gerichtet, bestimmte Organe einer Freistellung ihrer Erzeugnisse zu unterwerfen, sondern darauf, bestimmte Werktypen (nämlich eben: Gesetze) vom Schutz auszunehmen. Deshalb kann ein und derselbe Gesetzestext je nach Stadium des Gesetzgebungsverfahrens auch mal überhaupt kein amtliches Werk, mal ein amtliches Werk nach Abs. 2 und mal eines nach Abs. 1 sein (Schricker/Loewenheim/Vogel, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 41 f. m.W.N.). Insofern sehe ich auch keine Veranlassung, bei Gesetzen zu eruieren, wer jetzt genau wie als Herausgeber/Bearbeiter/Ministerium angegeben/verantwortlich ist; die Frage „Sind sämtliche Gesetze des Deutschen Reiches amtliche Werke und somit gemeinfrei“ dürfte mithin klar zu bejahen sein. — Pajz (Kontakt) 17:56, 2. Feb. 2015 (CET)
Supi, dann jage ich den Text gleich mal durch den Scanner. XenonX3 – () 18:00, 2. Feb. 2015 (CET)
@XenonX3, Pajz: Ergänzend dazu sei angemerkt, dass auch das damals gültige Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst die Nutzung von amtlichen Werken privilegiert hat (§ 16 LUG). Und nach etwas Recherche habe ich auch die Veröffentlichung des gesuchten Gesetzes im Reichsgesetzblatt gefunden: RGBl. 1939, 1639. Übrigens sind damals täglich, manchmal sogar mehrmals am Tag, Reichsgesetzblätter erschienen (was die Suche nicht gerade erleichtert hat ;)). Wie man daran wieder mal sieht, waren die damaligen (furchtbaren) Juristen nicht nur sehr kreativ, sondern auch sehr produktiv, wenn es darum ging, menschenverachtende Gedanken in Gesetze umzuformen … ireas (Diskussion) 18:21, 2. Feb. 2015 (CET)

Pressefotos von Künstler, Politikern oder sonst. Prominenten

Hallo Experten, auf zahlreichen Webseiten von Personen des öffentlichen Lebens finden sich sog. Pressefotos, die wohl dazu gedacht sind in Publikationen Verwendung zu finden. Können wir diese ohne Probleme in Wikipedia bei der entsprechenden Person einbauen? Oder kommt's auch hier "darauf an"? Beispielsweise diese hier: Pressefotos von Maria Peschek. Gruß Richard Huber (Diskussion) 17:37, 2. Feb. 2015 (CET)

Die Bilder stehen offensichtlich nicht unter einer freien Lizenz und sind daher für uns nicht verwendbar. Du kannst aber den Urheber (also nicht A.P., sondern den Urheber des Bildes) um eine Freigabe bitten. Dass diese erteilt wird, ist aber unwahrscheinlich. Gruß, --Ne discere cessa! (Kontakt) 18:04, 2. Feb. 2015 (CET)

Sergei Alexandrowitsch Jessenin

Hallo, Jessenin starb 1925, das im Kapitel "Tod" zitierte Gedicht ist also frei. Aber die Übersetzung stammt laut Anmerkung und Disk von Paul Celan, und der starb 1970 - müßte also eine Urheberrechtsverletzung sein? Gruß --Rarus (Diskussion) 23:14, 2. Feb. 2015 (CET)

Zitate sind eine der Schranken des Urheberrechts, die unter bestimmten Bedingungen (hier Zitatzweck, Urheberangaben) auch die Nutzung geschützter Werke gestattet. Wenn das Zitat regelkonform umgesetzt wurde, spielen die Todesdaten des oder der Urheber keine Rolle. Mehr zu diesem Thema unter WP:Zitate.
Im konkreten Fall sollte zumindest noch irgendwo der Name des Übersetzers angegeben werden. // Martin K. (Diskussion) 00:39, 3. Feb. 2015 (CET)

Kraftwerk Tour de France Soundtracks Cover

Das Cover ähnelt dieser ungarischen Briefmarke aus dem Jahr 1953.

Hallo, kann man das Cover [1] des Tour de France Soundtracks der Band Kraftwerk in der deutschen Wikipedia einbetten? Es basiert wohl auf einer ungarischen Briefmarke.--62.143.56.236 16:27, 3. Feb. 2015 (CET)

@62.143.56.236: Nein: „ähnelt“ reicht nicht. Insbesondere dann, wenn das vermeintliche Ursprungsmotiv selbst nur auf Grund einer Schrankenregelung gemeinfrei ist, müsste es exakt dassselbe Werks sein. Jede Veränderung oder Ableitung, die einen eigenständigen Werkkcharakter erzeugt, würde so sie nicht selbst gegen ein ggf. vorhandenes Veränderungsverbot der Schrankenregelung verstößt, die Gemeinfreiheit aufheben. Zumal unklar ist, ob die Briefmarke nicht ihrerseits auf einem (nicht unter die Schrankenregelung fallendem) Werk basiert, dass dann höchstwahrscheinlich noch geschützt ist.
Abgesehen davon, dass das Kraftwerk-Cover nicht nur aus der Zeichnung des Radfahrers besteht und auch die Komposition und das Tour de France-Logo Schöpfungshöhe erreichen können, ist das nicht dieselbe Zeichnung. Wenn man die beiden Radfahrer mal genau miteinander vergleicht, findet man neben der sehr ähnlichen Körperhaltung etliche Unterschiede: Z.B. ist auf der Briefmarke am Steuersatz irgendwas rundes (eine Lampe?) während andererseits die auf dem Kraftwerk-Cover vorhandene Kettenschaltung fehlt. Auch geht es hier offensichtlich um zwei unterschiedliche Disziplinen (Bahnradsport vs. Straßenradsport).
Nur mal interessehalber: Kennst Du irgenwelche Belege für die im englischen Artikel kolportierte Behauptung das Cover sei direkt von der Briefmarke inspiriert? Bei einer kurzen Suche finde ich dazu nämlich nur Quellen, die sich selbst auf die en.WP beziehen. Und mangels Einzelnachweis könnte diese Aussage da kann ja genauso gut eine freie Assoziation sein?! // Martin K. (Diskussion) 17:11, 3. Feb. 2015 (CET)

TTIP und Bildrechte zu: MEPs protestieren gegen eingeschränkten Zugang

Hallo, kann jemand beurteilen, ob das hier gezeigte Bild für Wikipedia nutzbar ist? Dann wäre es doch etwas für den Artikel Transatlantisches Freihandelsabkommen. Illustrationen und Bilder sind bisher für den abstrakten Gegenstand ja leider Mangelware.

Falls die Verwendung möglich ist und jemand mit Erfahrung mit Hochladen usw. mitliest: Ich würde es auch sehr zu schätzen wissen, wenn jemand das Bild für Wikipedia erstellen könnte. Ich habe damit keine Erfahrung. --Meyenn (Diskussion) 18:17, 3. Feb. 2015 (CET)

Ja, das Bild steht unter der CC-by-Lizenz und ist bei uns und auf Commons zulässig. Grüße --h-stt !? 18:25, 3. Feb. 2015 (CET)
Ich kümmere mich gerade ums Hochladen, stay tuned... — Raymond Disk. 18:55, 3. Feb. 2015 (CET)
 Ok Voila: c:Category:Open the Door to Transparency: StopTTIP. — Raymond Disk. 18:58, 3. Feb. 2015 (CET)

Technische Daten / Datenblätter

Hallo, wie sieht es mit technischen Daten bzw. Datenblättern aus (http://otc-mittelmosel.de/content/?p=681)? Wäre es möglich, die hochzuladen, wenn bspw. die Fotos entfernt werden? (Benutzer:Trekkerfahrer auf WB). --217.186.22.183 13:11, 4. Feb. 2015 (CET)

Hm, man könnte darüber nachdenken, dass das geschützte Datenbanken sind. Aber ich denke, wenn man die Fotos entfernt, ist der verbleibende Rest gemeinfrei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:38, 4. Feb. 2015 (CET)

Überschreiben eines freigegebenen Bildes

Zwei Fragen zur Datei Datei:Werner_Schramm.jpg (2D-Reproduktion vom Selbstbildnis von Werner Schramm von 1970, von den Erben für WP freigegeben).

(1) Was bedeutet der Lizenztext "Lua error in Module:Fallback at line 73: attempt to index a nil value"?

(2) Ich verfüge über eine bessere 2D-Reproduktion desselben Gemäldes. Kann ich die Datei einfach überschreiben?

Für begründete Antworten dankt -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 19:05, 5. Feb. 2015 (CET)

1. Das ist kein Lizenztext, sondern eine Fehlermeldung. Wikipedia spinnt derzeit mal wieder etwas, wird wohl wieder an den Servern geschraubt. Bei mir wird die Lizenz aber korrekt angezeigt: CC-by-sa 3.0 Deutschland.
2. Eine höher aufgelöste Version desselben Werkes fällt nicht unbedingt unter dieselbe Lizenz wie die niedriger aufgelöste Version (das ist aber umstritten). Um auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du auch für die höher aufgelöste Version eine Freigabe. -- Chaddy · DDÜP 19:46, 5. Feb. 2015 (CET)
Zu 2: Creative Commons, der Herausgeber der Lizenzen, sieht das offiziell anders: Eine Lizenz gilt für alle Auflösungen. Man sollte die gegenteilige Meinung daher bitte nicht als Fakt darstellen. (Und wie das mit dem urheberrechtlichen Werkbegriff vereinbar sein soll, hat mir auch noch keiner erklärt.) Yellowcard (D.) 19:48, 5. Feb. 2015 (CET)
Ich sehe das auch anders. Aber hier auf UF ist diese Sichtweise leider nicht Konsens, weshalb ich es sinnvoll finde, darauf hinzuweisen. -- Chaddy · DDÜP 19:50, 5. Feb. 2015 (CET)
Konsens nicht, ich sehe aber mittlerweile eine überwiegende Mehrheit, die das so sieht – spätestens seit der sehr klaren Stellungnahme durch CC selbst. Ich meine daher, dass sich das Gemälde überschreiben lässt. Grüße, Yellowcard (D.) 19:54, 5. Feb. 2015 (CET)

Also dann, Versuch läuft: Ich habe das Bild jetzt mit einer besseren Version überschrieben. Mal sehen, was passiert (und wer mit welcher Begründung reagiert). PS: Schramms Werk ist in seinem Artikel nur sehr abstrakt und vage beschrieben. Da sollte dringend mal jemand ran, der Ahnung davon hat und auch das Gesamtwerk und seine Feinheiten kennt. PPS: Es gibt von seiner Frau ein Bild von 1976, das das hier besprochene Bild zitiert. Schade, dass man das nicht auch zeigen kann und „die Erben“ nur das eine freigegeben haben. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 23:04, 5. Feb. 2015 (CET)

Bilder von Bahnhöfen

Hallo,

wie sieht das Urheberrecht auf Bahnhöfen aus? Darf man vom dort aus Züge ohne weiteres fotografieren und auf Commons laden oder brauche ich (auch bei oberirdischen Bahnhöfen) dazu eine Genehmigung? --M ister     Eiskalt 15:48, 9. Feb. 2015 (CET)

Da geht's wohl eher ums Hausrecht bzw. Recht am Bild der eigenen Sache als ums Urheberrecht. War hier schon öfter umstritten --Martina Disk. 17:21, 9. Feb. 2015 (CET)

Schöpfungshöhe

Ist dieses Logo commonstauglich? Ich würde es verneinen, aber die nebenstehenden Logos, die dem Total-War-Logo imho gestalterisch ebenbürtig sind, werden auf Commons geduldet. --Chewbacca2205 Gamepad.svg 16:46, 8. Feb. 2015 (CET)

@Chewbacca2205: Ich halte dieses LOgo nicht für commonstauglich – schon allein, weil dieses Logo es nicht nur aus Vektorformen besteht, sondern diese mit einer Textur gefüllt sind, die entweder 3d-gerendert oder eine Lichtbild ist. Unter c:Template:PD-Text-Logo fällt sowas genauso wenig wie z.B. das jüngste OS X-Logo.
Theorie und Wirklichkeit klaffen leider auch auf Commons beim Thema Commons:Threshold of originality häufig auseinander. Da es in diesem Bereich keine einfache Faustregel geben kann, wird meiner Erfahrung nach kaum eine konsequente Eingangskontrolle praktiziert. Stattdessen verfährt man dort eher nach dem Prinzip „wo kein Kläger, da kein Richter“ und wartet ab, bis mal wieder in irgendeinem Bereich von irgendjemandem ein Massenlöschantrag gestellt wird. // Martin K. (Diskussion) 17:14, 8. Feb. 2015 (CET)
OK, sowas dachte ich mir schon. --Chewbacca2205 Gamepad.svg 17:15, 8. Feb. 2015 (CET)
Auf Commons gibt es eine noch schlechtere Eingangskontrolle als hier (im Dateibereich). Man sollte sich nicht grämen, wann immer man auf solche Dateien trifft, sie entsprechend zu markieren (hier: Genehmigung fehlt, also {{npd}}, oder direkt als URV, also {{Copyvio}}). Hab das in den konkreten Fällen mal nachgeholt. Grüße, Yellowcard (D.) 17:36, 8. Feb. 2015 (CET)
Beide Logos gelöscht. Yellowcard (D.) 10:45, 13. Feb. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 10:45, 13. Feb. 2015 (CET)

Lizenz

Kann diese Datei in de:wp verwendet werden? --2003:6A:6D49:4B53:C046:C1FB:D81C:81B 23:46, 11. Feb. 2015 (CET)

Nein. Das Bild wurde in Frankreich durch einen französischen Agenturfotografen (Fernand Parizot) von AFP gemacht. Der PD-tag auf Commons ist schlicht falsch. Нактаффэ 03:12, 12. Feb. 2015 (CET)

Logo hier verwendbar?

Das Logo des Kinder- und Jugendrates NRW ist nun schon ewig und drei Tage mit einem unklaren lizenzrechtlichen Status in der WP. Es würde sich ja super für den Artikel eignen, aber erst, wenn es nicht mehr so in der Schwebe hängt. Was ist Eure Einschätzung? Lässt es sich hier verwenden? Ich kenne Artikel mit deutlich aufwendigeren Logos.--Excolis (Diskussion) 17:14, 2. Feb. 2015 (CET)

Das Wappen ist als amtliches Werk gemeinfrei, der Rest imho ein einfacher Schriftzug. Sollte daher sogar commonsfähig sein, oder? XenonX3 – () 17:21, 2. Feb. 2015 (CET)
Das Logo wurde heute übrigens gelöscht. --Marlus Gancher (Diskussion) 21:52, 7. Feb. 2015 (CET)
Das gleiche hier, steht aber seit über 2 Monaten in der Prüfung. Kann jemand die richtige Lizenz einfügen? Das andere Logo bitte wiederherstellen.User: Perhelion  10:34, 8. Feb. 2015 (CET)
Ich frag mich ehrlich gesagt wozu diese Seite da ist, wenn sich dann eh kein Admin hierauf bezieht (und löscht oder nix passiert). Also muss man erst wem andern wieder auf die Ketten gehen (Wiederherstellung... nochmalige Prüfung... nochmal einfügen)!?User: Perhelion  17:08, 11. Feb. 2015 (CET)
@Excolis: Das Logo des Kinder- und Jugendrats ist simpel genug, um gemeinfrei zu sein, da das Wappen gemeinfrei ist und der Rest aus simplem Text und einfachen Farben und Formen besteht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:58, 11. Feb. 2015 (CET)
Danke kümmert sich jetzt jemand drum oder muss man zur nächsten Stelle einen Antrag machen? Vereinswappen Hier mal noch ein anschauliches Bsp. von was die Rede ist Commons:Category:Association football logos of Germany (z.B. Stuttgart, TSV 1860 München, Chemnitz, Eintracht Braunschweig alles "Wappen ähnlich"). Also früher war es ja mal so, dass man hier die Sachen die auf Commons nicht erlaubt waren noch hier hochladen konnte, aber jetzt scheint das wohl umgekehrt zu sein.User: Perhelion 21:09, 11. Feb. 2015 (CET)
@Gnom: Wollen wir uns hier jetzt auch an österreichisches Recht halten oder nicht? Dann würde das Logo nämlich nicht akzeptabel sein... Gestumblindi 22:00, 11. Feb. 2015 (CET)
@Gestumblindi, meines Wissens haben wir dazu noch keine Entscheidung getroffen. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 10:27, 13. Feb. 2015 (CET)
Ich wäre dafür, bis auf Weiteres das österreichische Recht nicht auf deutsche, sondern nur österreichische Logos zu beziehen. Das ist zwar nicht schutzlandprinzip-gerecht, aber vielleicht eine irgendwie logisch wirkende pragmatische Lösung? Yellowcard (D.) 10:45, 13. Feb. 2015 (CET)
Wenn wir unsere eigenen Richtlinien ernstnehmen, müssten wir das wohl tun. Wenn nicht müsste man die wohl mal ändern...
Ich fände es aber gut, wenn wir hier wenigstens bei Neuuploads endlich mal klare Kante zeigen würden. Diffuse Empfehlungen schaffen doch nur mehr Unsicherheit als Klarheit und führen dazu, dass einige munter {{Bild-LogoSH}} weiterverwenden, während wir allen, die blöd genug sind nachzufragen, hier wieder und wieder erklären müssen, warum die der Status Quo im Datei-Bereich eine ganz andere Sprache spricht als unsere Empfehlung.
Da ein lokaler Upload eines Logos eh nur dann sinnvoll ist, wenn es hierzulande deutlich unterhalb der Schöpfungshöhe läge, während es in seinem Ursprungsland als geschützt gilt, und das insbesondere im Hinblick auf Österreich nicht mal für ein Promille der hier verwendeten Logos Bedeutung haben dürfte, würde ich folgende Konkretisierung unserer Übergangsregelung vorschlagen:
  1. Grundsätzlich kein lokaler Upload von Logos!
  2. Alles was auf Commons akzeptiert wird, sollte sofort dahin verschoben werden.
  3. Deaktivierung der Vorlage Bild-LogoSH (für sämtliche Neuuploads)
  4. Einführung einer neuen (regional spezifizierten) Vorlage für den oben erwähnten Sonderfall.
// Martin K. (Diskussion) 10:49, 13. Feb. 2015 (CET)
Die Grundlagendiskussion, die über den Unterschied zwischen österreichischem und deutschem Recht hinausgeht, würde ich lieber auf WD:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst führen wollen, sonst verstreuen wir die Diskussion immer weiter. Die Aussage „Da ein lokaler Upload eines Logos eh nur dann sinnvoll ist, wenn es hierzulande deutlich unterhalb der Schöpfungshöhe läge, während es in seinem Ursprungsland als geschützt gilt“ teile ich jedenfalls nicht, da sie mehreren Prämissen unterliegt, die so klar nicht sind. Grüße, Yellowcard (D.) 10:56, 13. Feb. 2015 (CET)

MikaV, Mikamote, Mika-photography, Mikael Väisänen

Kann bitte ein Admin mit OTRS-Zugang, am besten zugleich Commons-Admin, folgende Sache im Blick behalten? Hier (und hier). Danke. --Martina Disk. 19:09, 5. Feb. 2015 (CET)

@Martina Nolte: Bevor jetzt alle die Diskussion lesen müssen, um festzustellen, dass sie doch nichts tun können: Kannst Du hier mal einen kurzen Abriss geben, um was es geht und was getan werden muss? Danke und Gruß Yellowcard (D.) 10:57, 13. Feb. 2015 (CET)
Ja, sorry. Als ich die Links setzte, war es noch etwas überschaubarer. Die Accounts sind seit heute alle drei auf deWP verifiziert. Insofern ist die urheberrechtliche Frage geklärt. Aber es gibt noch viel zu tun. Wer sich also interessiert:
Es geht um zahlreiche Uploads von hochwertigen Musikerfotos (Upload-Übersichten); mit drei Accounts nach Problemen mit den enWP-Namenskonventionen und einem gescheiterten Ansatz zur Kontozusammenführung. Seine Fotos wurden auf Commons überwiegend gelöscht wegen fehlender Verifizierung/Freigabe bzw. als ""Wiederkehrer". Ein paar hat er neulich lokal auf deWP wieder hochgeladen.
Jetzt steht an, einen möglichst sinnvollen Arbeitsablauf zu vereinbaren, um
  • die Dateien auf Commons wiederherzustellen;
  • alle Dateien mit einem OTRS-Baustein zu versehen,
  • hiesige Doppelungen zu löschen, die tatsächlich neuen nach Commons zu transferieren.
  • Und dann die Bilder (wieder) in Artikel einzubinden.
Helfer willkommen!
Wenn das erledigt ist, werde ich ihm den Commonisten erklären. --Martina Disk. 16:26, 13. Feb. 2015 (CET)

Screenshots

Schon zum zweiten mal habe Ich gesehen das ein Screenshot, von youtube, als Bild für die Wikipedia verwendet wird. Ist das wirklich so einfach und rechtens?--O omorfos (Diskussion) 16:51, 11. Feb. 2015 (CET)

Es spielt keine Rolle, ob das, was abgebildet ist, freie Software ist oder nicht. Es geht allein um den Inhalt des Screenshots. Hat der keine Schöpfungshöhe, ist es problemlos. Umgekehrt kann der Screenshot von freier Software unzulässig sein, wenn er geschützte Inhalte enthält. --Pölkky 16:57, 11. Feb. 2015 (CET)
@O omorfos: Geht es Dir um das Player-GUI (also die Zeitleiste, der Playbutton usw.) oder um den Inhalt des Players? Letzteres dürfte spätestens dann wenn da ein Realbild zusehen ist (Lichtbild) so gut wie immer geschützt sein. D.h. ohne ausdrücklich Zustimmung des Urhebers (frei Lizenz) geht da nichts.
Kannst Du mal die Beispiele verlinken, auf Die Du Dich beziehst?! // Martin K. (Diskussion) 17:07, 11. Feb. 2015 (CET)
Koutsoumbas
Yanis Varoufakis, Subversive interview 2013
Klar kann Ich das, vielleicht wird auch dann verständlicher was Ich meine. Diese zwei Bilder scheinen beide von youtube zu stammen. Also aus einem Video einfach einen screenshot gemacht und auf WP hochgeladen.--O omorfos (Diskussion) 17:16, 11. Feb. 2015 (CET)
Auch Youtube-Videos können unter einer freien Lizenz stehen, das scheint bei dem Film aus dem das erste Bild stammt der Fall zu sein: Auf [2] auf "Mehr anzeigen" klicken, dann erscheint "Lizenz: Creative Commons-Lizenz mit Quellenangabe (Wiederverwendung erlaubt)". -- bgfx - Diskussion 17:53, 11. Feb. 2015 (CET)
O omorfos: „Einfach“ ist es nicht. Vorliegend – ich habe jetzt mal nur https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Yanis_Varoufakis,_Subversive_interview_2013.jpg angeschaut – besteht die Rechtfertigung darin, dass das Video selbst unter einer CC-Lizenz steht. Dann geht das schon. Generell (also ohne entsprechende Freistellung unter freier Lizenz) geht das nicht, und zwar würde es anders als oben angedeutet im Übrigen selbst dann nicht gehen, wenn kein geschützter, Schöpfungshöhe aufweisender „Inhalt“ ersichtlich ist, weil Videos aus urheberrechtlicher Sicht mindestens Laufbilder sind, Laufbilder leistungsschutzrechtlich geschützt sind und nach Ansicht des BGH die Verwertung eines beliebigen Einzelbildes aus einem Laufbild auch in den Laufbildschutz selbst eingreift (BGH, Urt. v. 16. August 2012, I ZR 96/09 – Einzelbild); daneben greift sie im hiesigen Fall eines mit einer Kamera aufgenommenen Beitrags freilich auch noch in den Lichtbildschutz ein (BGH, Urt. v. 6. Februar 2014, I ZR 86/12 – Peter Fechter), c.f. Laufbildschutz. Aber, wie gesagt, dafür haben wir hier ja die freie Lizenz. Grüße, — Pajz (Kontakt) 17:58, 11. Feb. 2015 (CET)
Pajz erstmal danke für die Antwort. Wenn Ich das richtig verstehe, eigentlich geht es schon weil das Video selbst unter freier Lizenz steht aber auf der anderen Seite geht es dann doch nicht weil es den laufbildschutz gibt?--O omorfos (Diskussion) 19:49, 11. Feb. 2015 (CET)
Nein, nein, so geht es schon, wenn es unter einer freien Lizenz steht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass, wenn dem nicht so wäre, es in jedem Fall nicht gehen würde, ungeachtet dessen, was auf dem Einzelbild abgebildet ist. grüße, — Pajz (Kontakt) 19:53, 11. Feb. 2015 (CET)
Dann wären Youtube Videos eine gute Quelle für benötigte Bilder für Wikipedia insofern sie unter freier Lizenz stehen?--O omorfos (Diskussion) 19:58, 11. Feb. 2015 (CET)
Sicher - ich würde allerdings bei Youtube-Inhalten dreimal überlegen, ob die Lizenz auch plausibel ist. Soviel ich weiss, ist die einzige freie Lizenz, die auf Youtube möglich ist, die einfache CC-BY (CC-BY-SA haben sie nicht), das geht aber soweit in Ordnung. Wenn nun bei einem Video plausibel scheint, dass der Uploader auch wirklich über die Rechte daran verfügt und damit die Möglichkeit hat, das Video unter eine freie Lizenz zu stellen, kann man nicht nur Einzelbilder aus dem Video übernehmen, sondern man könnte auch gleich das ganze Video nach Wikimedia Commons transferieren; ich denke, es gibt dafür geeignete Tools... Damit würde man den frei lizenzierten Inhalt auch langfristig für unsere Projekte erhalten, es kann ja sein, dass ein Video auf Youtube wieder gelöscht wird. Aufpassen sollte man allerdings bei Videos mit Musik. Auch wenn jemand ein Video selbst aufgenommen hat, kann es sein, dass in der Tonspur urheberrechtlich geschützte Musik enthalten ist, für die er keine freie Lizenz erteilen kann. In diesem Fall wäre das Video jedenfalls mit Ton bzw. dem betroffenen Ton-Anteil für Commons nicht geeignet. Gestumblindi 20:35, 11. Feb. 2015 (CET)
Ja das mit der Musik verstehe Ich. Aber für einen Uploader wird es wohl schwer einzuschätzen sein ob die Musik nun geschützt ist oder ebenfalls eine freie Lizenz hat insofern diese nicht gesondert ausgeschildert ist.--O omorfos (Diskussion) 20:45, 11. Feb. 2015 (CET)
Naja, in manchen Fällen wird es recht einfach sein - insbesondere natürlich bei gefilmten Konzerten, da wird die Musik meist geschützt und nicht freigegeben sein. Schwieriger wird es sicher, wenn es sich um Hintergrundmusik ohne genaue Angaben zur Quelle handelt. Im Zweifelsfall würde ich diese aber auch als geschützt ansehen und weglassen. Eine Ausnahme ist übrigens Kevin MacLeod: Dieser amerikanische Komponist hat dankenswerterweise eine riesige Menge an Musikstücken unter CC-BY freigegeben, diese kommen somit bei vielen Youtube-Videos zur Anwendung und eignen sich auch für uns. Gestumblindi 20:49, 11. Feb. 2015 (CET)
@O omorfos: Im Zweifelsfall hilft es nur zu recherchieren (die allermeiste bekannte Popmusik dürfte geschützt sein, Konzertaufnahmen sind fast immer problematisch, ...), beim YouTube-Uploader nachzufragen und, bleiben Zweifel, vom Upload nach Commons abzusehen, schließlich begibt sich der Uploader damit in ein gewisses Risiko. Ohne zu hinterfragen Videos von YouTube zu übernehmen, weil sie dort als frei lizenziert markiert sind, ist jedenfalls nicht ungefährlich (dasselbe gilt für Bilder von Flickr und anderen Portalen). Grüße, Yellowcard (D.) 10:48, 13. Feb. 2015 (CET)
Das die Hintergrundmusik eines Videos, insofern sie aus dem letzten Album von Lady Gaga oder sonst wem stammt, nicht frei ist, lässt sich schnell erkennen. Aber bei irgendeiner instrumentalen Musik müsste Ich ja erstmal erkennen welches Stück gespielt wird wenn es nicht explizit angegeben ist. Den Youtube Uploader zu fragen, dazu müsste Ich mich erstmal bei You Tube anmelden und selbst wenn er sagt es wäre okay bedeutet das noch lange nicht das dass auch stimmen muss. Von daher ist ein Restrisiko wohl immer gegeben.Und so sehr Ich auch Fan der WP bin, wozu dieses Risiko eingehen.--O omorfos (Diskussion) 12:12, 13. Feb. 2015 (CET)

@Pajz, Yellowcard, Gestumblindi, O omorfos: Ich würde diese Frage gerne noch um einen Aspekt erweitern. Gehen wir mal von folgendem Szenario aus:

  • Es gibt ein Werk X (z.B. ein Video auf YouTube), das unter einer freien Lizenz veröffentlich wurde.
  • Von diesem wird nun auf Basis der freinen Lizenz ein Werk Y abgeleitet bzw. ein Ausschnitt entnommen (z.B. ein Screenshot). Dieses Werk Y wird ebenfalls unter derselben freien Lizenz veröffentlicht.
  • Nun stellt sich heraus, dass in Werk X verschiedene andere Werke (U, V und W) abgeleitet bzw. bearbeitet wurden, ohne das dafür die nötige Freigabe/Lizenz von deren Urhebern vorlag.

Werk X ist somit zweifelsohne eine Urheberrechtverletzung dar. Was aber ist mit Werk Y?

  • Kann Werk Y weiterhin als urheberrechtlich unbedenklich angesehen werden, wenn dort nur Teil von Werk X verwendet werden, die eindeutig nicht direkt von den Werken U, V und W abgeleitet wurden? Ein Sreenshot z.B. kann ja schon allein aus technischen Gründen nicht das Urheberrecht einer Musik verletzen.
  • Oder gibt es da so eine Art Ansteckungseffekt, der bewirkt das bei einem URV die Lizenz für das gesamte Werk erlicht und dass dann auch alle Ableitungunge beträfe?
  • Macht es in dieser Hinsicht einen Unterschied, ob Werk Y eine eigenständige Schöpfungshöhe erreicht, oder aber nur eine Auschnitt von Werk X ist?

Diese Frage dürfte nicht nur im Hinblick auf YouTube relevant sein, sondern könnte auch erhebliche Konsequenzen für den Umgang mit URVs in Bildern haben: In der Fotowerkstatt ist es ja z.B. durchaus üblich, urheberrechlich problematische Teile einfach wegzuretuschieren – was natürlich ziemlich sinnlos wäre, wenn die zugehörige Lizenz mit der des URV-Ausgangsmaterials erlöschen würde?! // Martin K. (Diskussion) 14:54, 16. Feb. 2015 (CET)

Meines Erachtens gibt es einen solchen "Ansteckungseffekt" nicht. Es kommt immer auf das jeweilige konkrete Werk in Bezug auf den jeweiligen Inhaber des ursprünglichen Rechts an. Wer ein Video anfertigt, das geschützte Musik enthält, kann für diese Musik kein freie Lizenz einräumen, da er kein Recht dazu hält. Egal, unter welcher Lizenz er das Video als Gesamtwerk veröffentlicht, die Ableitung der Musik aus dem URV-Werk bleibt also immer eine URV, da das Recht des Urhebers weiter verletzt wird. Der Ersteller des Videos kann aber sehr wohl Lizenzen vergeben für alle Inhalte des Videos, deren Rechte er hält (oder als rechtmäßige freie Lizenzen weitergibt). Das von ihm angefertigte Video seines Golden Retrievers kann also als Quelle für Hundebilder dienen, auch wenn im Hintergrund "Who let the dogs out" läuft, auch eine Nutzung des Videos ohne Tonspur wäre unproblematisch. Denn der Urheber der Musik erwirbt ja kein Recht am Bildmaterial, kann also dafür auch keinen Schutz geltend machen. Gleiches gilt für Bilder aus der Werkstatt, aus denen geschützte Inhalte entfernt wurden. Da die geschützten Inhalte nicht dargestellt werden, werden auch keine Rechte verletzt. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:56, 16. Feb. 2015 (CET)
Den Ausführungen von Gonzo.Lubitsch ist nichts hinzuzufügen. Die andere Konstellation wäre auch etwas befremdlich: Wenn der A den C verklagen könnte, weil dieser eine vom B erstellte und frei lizenzierte Grafik verwendet, nur weil der B in diesem Video rechtswidrig auch das Lied vom A im Video verwendet hatte. A hat allerdings keinen schöpferischen Anteil an der vom C genutzten Grafik. Grüße, Yellowcard (D.) 16:11, 16. Feb. 2015 (CET)

URV?

Guten Morgen.

bei einer Recherche bin ich auf diese Veröffentlichung gestossen. Inhalt und Formulierung stimmen im großen Umfang mit dem Artikel Habicht überein.

Kann das bitte geprüft werden? Danke + Gruß --Cebalrai (Diskussion) 09:51, 16. Feb. 2015 (CET)

Es gibt einen Freigabe-Hinweis auf der Disk.seite, nämlich von Benutzer:Achim Raschka (früher Necrophorus). Dieser stammt aus dem Jahr 2004. Damals genügten noch solche Hinweise, zumal wenn diese von einem Mitarbeiter stammen, dem die Community vertraut. Konkret: Da liegt mit Sicherheit keine URV vor. Ich werde mal bei Achim anklopfen, ob er noch eine offizielle Freigabe erwirken kann. --tsor (Diskussion) 10:50, 16. Feb. 2015 (CET)
Zitat von der erwähnten Disk.seite: Nach telefonischer Klärung: Der Text stammt im wesentlichen aus der Diplomarbeit von Rainer Altenkamp, Berlin, und wurde in überarbeiteter Form der Wikipedia gespendet -- Necrophorus 13:13, 31. Jul 2004 (CEST)
Mmh, mein Hinweis bezieht sich auf die Diplomarbeit von Rainer Altenkamp, die Veröffentlichung von Bernd Kamphuis ist mir nicht bekannt - diese stammt zudem aus dem Jahr 2006, mein Hinweis aus 2004 - eine Übernahme von Wikipedia-Text ist also ebenfalls möglich (habe jetzt nicht verglichen mit einer Version von 2006, bsp. [3]. Eventuell kann Benutzer:Accipiter als Hauptautor etwas zur Klärung beitragen. Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 11:06, 16. Feb. 2015 (CET)
  • Da die "Freigabe" auf der Diskusionseite von 2004 ist, der Bericht aber von 2006. Ist wenn überhaupt (kann gut sein das alles aus der selben Feder stammt), die URV eher anders rum. Also das da wer aus der Wikipedia abgekupfert hat, da sein Werk jünger ist. Man müsste da schauen wer von wem WANN welche Sätze abgekupfert hat. Gerade das Wann nicht vergessen. Denn wenn die Ausage im WP-Artikel älter ist, ist nicht der WP-Betrag der jenige der die Urheberechtsverletzung gemacht hat, sondern die andere Schrift. Denn ausschlaggebend für den urheberrechtlichen Schutz ist immer das Veröffentlichungsdatum. Wenn zwei unabhängig von einander und zur selben Zeit die selbe Idee haben, ist der langsamere derjenige der die Arschkarte gezogen hat. --Bobo11 (Diskussion) 11:42, 16. Feb. 2015 (CET)
Sorry Bobo11, aber sowohl „Denn ausschlaggebend für den urheberrechtlichen Schutz ist immer das Veröffentlichungsdatum.“ als auch „Wenn zwei unabhängig von einander und zur selben Zeit die selbe Idee haben, ist der langsamere derjenige der die Arschkarte gezogen hat.“ sind schlicht falsch. Woher nimmst Du diese Vermutungen eigentlich immer, sind das persönliche Vermutungen? Grüße, Yellowcard (D.) 12:10, 16. Feb. 2015 (CET)
Weil er schlichtweg das Problem hat zu beweissen, dass er nicht abgeschrieben hat. Es gibt dabei immer "nur" eine klitze-kleines Beleg-Problem, wenn man nicht das Veröffetlichungs-Datum nimmt. Wann wurde denn die handschriftliche Entwurf niedergeschrieben? Zurückdatieren kann bei was handschriftlichem jeder! Da liegt das Problem, solange es eine nichtveröffetlichte Sachen sind, ist deren Exisenz nicht bekannt/belegbar. Also kann davon niemand abgekupfet haben, sprich der jenige der etwas als erstes Veröffentlicht kann, deswegen grundsätzlich mal das Urheberrecht für sich beanspruchen kann. Das heist natürlich nicht, dass der zweite, langsammere dann immer automatisch ein Urheberrechtsverletzung getätigt hat. Er wird aber Mühe haben seine Rechte durch zusetzten, da es ja ein Gegenpart gibt, der die Recht wegen der Erstveröffentlichung beanspruchen kann. Es wird verdammt schwer vor Gericht Recht zu bekommen das man als zweiter dem Erstveröffentlicher die Rechte streitig machen kann. Dafür müsst ich ihm schon fast den Diebstahl meiner eigene Idee nachweisen können. Das wird in den wenigsten Fällen fuktionierern. Auch wenn im Gesetz ausdrücklich vom Zeitpunkt der Schöpfung die Rede ist, es wird im Streitfall immer darauf hinauslaufen, welches Datum du belegen kannst. Und ein belegbares Veröffentlichkeitsdatum wird dabei immer einer der wichtigsten Punkte sein.
Hier in dem Fall kann man es eben wie folgt anwenden. Wenn wir eine Satzformulierenung schon verwendet haben, bevor sie im DJZ-Werk (oder sonst wo) veröffentlicht wurde, kann uns vom DJZ-Autor kein Urheberverstoss vorgeworfen werden. Denn er müsste beweissen können, dass seine Formulierung älter ist, und somit nicht von der WP abgeschrieben ist. Er hat also die Arschkarte gezogen, und muss den Beweis erbringen (nicht wir als Erstveröffetlicher). Um den Punkt ging es mir. Zugegeben, ist bisschen unglücklich Formuliert, setzt einfach anstelle des X „Denn ausschlaggebend X für den urheberrechtlichen Schutz“ ein „vor dem Gericht“ ein, dann stimmst. Wenn er nachweisen kann, dass er die Idee zeitgleich gehabt hat (also vor der WP-Veröffetlichung), hat er aber auch keine Rechteverletzung begangen. Und er kann hoffen, dass man zu einem Vergleich kommt. Aber grundsätzlich sollte man jedem von einer Klage abraten, dessen Werk nach der Veröffentlichung des anderen Werkes erschienen ist. Es kann ein klassisches Eigentor vor Gericht werden, man hat in der Regel verdamt schlechte Karten zu gewinnen. --Bobo11 (Diskussion) 13:47, 16. Feb. 2015 (CET)
Die Beweisführung ändert aber die Rechtslage nicht. Möglicherweise gibt es einen Zeugen, der die Aussage bestätigt, oder der Richter findet die Aussagen des einen glaubhafter als die des anderen, oder ... Ist für uns doch auch völlig egal, es stimmt eben einfach nicht, dass der urheberrechtliche Schutz erst mit der Veröffentlichung beginnt oder derjenige Anspruch auf den Schutz hat, der zuerst veröffentlicht oder sonstwas, wie von Dir behauptet. Wäre auch der Knaller, wenn ich in ein Tonstudio einbrechen, mir die neusten Demoaufnahmen der angesagtesten Bands klauen und veröffentlichen könnte – und schon wäre ich der Urheber?! Grüße, Yellowcard (D.) 14:17, 16. Feb. 2015 (CET)
Weswegen wohl hab ich das oben wegen dem Diebstahl geschrieben? Wenn ich beweisen kann das ein unveroffentlichtes Werk gestohlen wurde, dann sieht die Sache ganz anderes aus. Ich wiederhole mich gerne noch mal vor Gericht, wird zuerst mal das Veröffentlichungsdatum geprüft. Ist das schlüssig, hab ich als Später-Veröffetlicher die Arschkarte gezogen. Denn dann hab ich ein Problem mein Rechte durch zusetzen. Selbst wenn mir das Gericht recht gibt und mein Werk als unabhängig entstanden taxiert. Es wird keine unmitelbaren Auswirkung auf das schon veröffentliche Werk des Anderen haben. Er wird sein schon veröffentlichtes Werk weiter verwerten dürfen. Ich werde meine Rechte gegenüber ihm nicht durchsetzen können. Aber du kanst natrürlich weiter behaupten es sei sowas von egal ob was veroffetlicht wurde oder nicht um Rechte daran zu haben, vor Gericht sieht die Sache ganz anders aus (Recht haben, und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe). Ich hab die Sache versucht praxisbezogen zu erkleären, und dann ist das Veröffentlichungsdatum nun mal das Hauptkriterium, wer wem beweisen muss, dass er der Urheber ist.--Bobo11 (Diskussion) 14:29, 16. Feb. 2015 (CET)

Naja, der Fall ist hier erst Mal relativ unkompliziert. Der Artikel aus der Jagdzeitung stammt aus August 2006, die fast wortgleichen Texte in der Wikipedia sind jedoch deutlich älter. WP hat also zumindest aus diesem Artikel nicht abgeschrieben. Der zweite Teil des JZ-Artikels entspricht zudem den Inhalt des Artikels Sperber von Anfang 2006. Spricht also viel dafür, dass hier einfach jemand aus der WP oder der besagten Diplomarbeit abgeschrieben hat. Oder -aber das erscheint eher abwegig- sowohl WP (und damit auch die Diplomarbeit) als auch der JZ-Autor- bedienen sich bei einer bislang unbekannte dritten Quelle. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:20, 16. Feb. 2015 (CET)

Der Artikel in WP ist im Wesentlichen von mir und wurde 2004 von mir erstellt. Er basiert, wie Achim Raschka damals schon schrieb, in wesentlichen Teilen auf dem Einführungskapitel meiner Diplomarbeit von 2001. Herr Kamphuis ist nicht mit mir identisch und mir auch nicht bekannt, hat hier also ganz sicher den Text aus WP kopiert. Gruß, --Accipiter (Diskussion) 16:35, 17. Feb. 2015 (CET).

Brecht Gedicht

Gehen diese Zeilen eigentlich unter dem Zitatrecht durch? --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 02:25, 17. Feb. 2015 (CET)

Nach dem Text ist das auf der Benutzerseite ca. 40% des Gedichtes. Zitatrecht kommt überhaupt nicht in Frage, da dafür eine Auseinandersetzung mit dem Text erfolgen müsste, hier ja aber kein Bezug zu irgendwas genommen wird. -- Quedel Disk 16:45, 17. Feb. 2015 (CET)

File:IBU_Logo.jpg

Hallo zusammen, für den Verein, in dem ich arbeite, wollte ich die Wikipedia-Seite überarbeiten, darunter auch unser Logo aktualiseren. Nach dem Einstellen wurde es aber wieder gelöscht, da es ein registriertes Logo ist und ich habe es bislang nicht geschafft, die Löschung rückgängig machen zu lasen. Meine Frage: Als Inhaber der Rechte müsste es doch möglich sein, das Logo hier zu veröffentlichen, oder? Wie wäre der richtige Weg?

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:IBU_Logo.jpg

--IBU e.V. (Diskussion) 11:50, 18. Feb. 2015 (CET)

@IBU e.V.: In der Wikipedia können ausschließlich Inhalte genutzt werden, die entweder gemeinfrei sind oder unter eine freien Lizenz veröffentlich wurden, die aus urheberrechtlicher Sicht jedem die Nutzung gestattet.
Da das IBU Logo (ich vermute es geht um dieses hier) ziemlich sicher Schöpfungshöhe erreicht und auch nicht aus Altersgründen gemeinfrei ist, können wir es hier nur dann verwenden, wenn es von seinem Urheber (also dem Grafike) oder dem Inhaber die exklusiven Nutzungsreche (also wahrscheinlich dem Verein selbst) unter einer freien Lizenz veröffentlicht wird.
Für diese Freigabe gibt es hier eine Textvorlage. Wenn diese ausgefüllt beim Support-Team eingangen ist, können die auf Commons das Logo wieder herstellen. // Martin K. (Diskussion) 12:04, 18. Feb. 2015 (CET)
Auch für die anderen Dateien bitte: c:Special:ListFiles/IBU_e.V. --тнояsтеn 13:16, 18. Feb. 2015 (CET)
Habe erstmal alle Dateien auf Commons markiert. Wir benötigen wie oben von Martin dargestellt eine Freigabe für die Dateien. Grüße, Yellowcard (D.) 13:26, 18. Feb. 2015 (CET)

Person vor Plakat

Da es mit den Bildrechten zumindest in der deutschen WP sehr genommen wird, mal diese Frage: Kann man eine Person vor einem Filmplakat von Flickr übernehmen und rechtlich einwandfrei in die WP bekommen? Beispiel: Michelle Pfeiffer hier. Kommt mir eigenartig vor. --Delabarquera (Diskussion) 14:53, 20. Feb. 2015 (CET)

Das Plakat ist Beiwerk. --Pölkky 14:55, 20. Feb. 2015 (CET)
Es ist nicht nur Beiwerk, sondern im derzeitigen Ausschnitt ist vom Plakat ja nichts schützenswertes erkennbar. In dem Sinne wie Pöly zuvor: problemlos verwendbar.-- Quedel Disk 15:49, 20. Feb. 2015 (CET)
Irgendwie erschreckend, dass das tatsächlich das beste Bild zu sein scheint, was wir von ihr haben?! // Martin K. (Diskussion) 16:08, 20. Feb. 2015 (CET)
Sie versteckt sich vor uns ;) --Pölkky 16:13, 20. Feb. 2015 (CET)

Evelyn M. Witkin

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3469448/figure/pgen-1003009-g001/

Dieses Bild stammt aus einem PLOS-Artikel. Dort steht unter "Copyright notice": This is an open-access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License, which permits unrestricted use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author and source are credited. Darf ich annehmen, dass das auch für die Bilder im Artikel gilt? Unter welcher Lizenz sollte ich das Bild nach Commons hochladen?

Danke für eure Einschätzungen. --Drahreg01 (Diskussion) Hilf mit! 15:54, 21. Feb. 2015 (CET)

Das kommt so eine bisschen darauf an, ob diese Lizenz (die ja auch beim Bild erwähnt wird) zurecht vergeben wurde. Also konkret: Ob der Autor dieses Artikels den Photographen gefragt hatm, ob er das Bild unter eine frei Lizenz stellen darf.
Wenn wir davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit hat, könntest Du das Bild mit der einer aktuellen CC-BY-Lizenz und Link auf dieses OA-Plattform auf Commons hochladen. // Martin K. (Diskussion) 17:51, 21. Feb. 2015 (CET)
Muss ich denn prüfen, ob das alles seine Richtigkeit hatte? --Drahreg01 (Diskussion) Hilf mit! 18:14, 21. Feb. 2015 (CET)
Rechtlich ist der Uploader wie jeder andere Nachnutzer dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er die erforderlichen Verwertungsrechte (also zur Veröffentlichung und Verbreitung) hatte. --Martina Disk. 18:50, 21. Feb. 2015 (CET)
PLOSOne ist unbedenklich, die Zeitschrift legt großen Wert auf die freie Lizensierung und lässt sich die ausdrücklich nachweisen. Alles, was dort erscheint, können wir bedenkenlos übernehmen. Grüße --h-stt !? 15:21, 23. Feb. 2015 (CET)

Datei:Blockschaltbild des TI99-4A.jpg

Meines Erachtens ist der Lizenzbaustein falsch gesetzt: Das Gerichtsurteil bezieht sich auf einfache Reproduktionen von Reproduktionen gemeinfreier Werke. Hier ist es jedoch eine technische Zeichnung von ca. 1980, eher URV. Meinungen? --Baba66 (Diskussion) 19:21, 21. Feb. 2015 (CET)

Ja, das ist wohl schutzfähig, siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.3.1.1. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:14, 22. Feb. 2015 (CET)
Das Problem ist, Blockschaltbilder sind nicht genormt, im Gegensatz zu anderen Typen von technischen Zeichungen. Womit eben eines der besten Argumenten gegen Schöpfungshöhe wegfällt. Das kann und darf man anders darstellen, man ist nicht gezwunges es auf diese Weise darzustellen. --Bobo11 (Diskussion) 19:44, 22. Feb. 2015 (CET)
Auch wenn man das anders darstellen kann, ist das dennoch keine künstlerische, sondern einen handwerkliche Darstellung. Damit ist ein urheberrechtlicher Schutzbereich nicht eröffnet. Ich sehe da kein Problem. Grüße --h-stt !? 15:23, 23. Feb. 2015 (CET)
Ich schon: Werkklasse der wissenschaftlich-technischen Darstellungen, damit sehr niedrige Schwelle zum Erreichen der SH. Kreative Elemente wären da schon die Anordnung der Einzelelemente und die Wahl der nicht-genormten Symbole. Siehe auch Bobo11 und Gnom. Habe es mit dem DÜP-Baustein markiert. Gruß Yellowcard (D.) 15:26, 23. Feb. 2015 (CET)
Schwer nachvollziehbar. Die im "Almanach" zitierte Entscheidung des LG Düsseldorf bezieht sich auf anatomische Zeichnungen. Ich kenne keine einzige Entscheidung, in der ein Schaltbild für schutzfähig erklärt wurde. Dieses ist ausgesprochen simpel, die Anordnung ist an praktischen Erwägungen orientiert und niemand wird hier irgendeine Individualität erkennen können. Das ist Handwerk, pure and simple. Grüße --h-stt !? 16:01, 23. Feb. 2015 (CET)

Überprüfungen (II)

Aus gegebenem Anlass bitte ich - nachdem sich leider bisher nichts mehr getan hat - höflich um Überprüfung der angeblich URV-bedingten Versionslöschungen nachfolgender Artikel:

  • Perikopenbuch Heinrichs III. (Quelle: Gerhard Knoll: Das Echternacher Evangelistar Kaiser Heinrichs III. Wiesbaden 1995, S. 27–33) (Es wurden hier sechs Seiten auf wenige Zeilen zusammengefasst und diese wiederum mit einschlägigen Belegen versehen!); einschlägige Disk. blieb zudem (bis vor der Löschung) uneindeutig.
  • Schatzkammer-Evangeliar (Herta Lepie, Georg Minkenberg: Die Schatzkammer des Aachener Domes. Aachen 1995, S. 19–20)
  • Marienschrein (Herta Lepie, Georg Minkenberg: Die Schatzkammer des Aachener Domes. S. 90–91)

Vielen Dank vorab,--85.197.7.229 02:51, 22. Feb. 2015 (CET)

Eine Prüfung ist nur möglich, wenn die Vergleichsliteratur vorliegt. Hat die jemand zu Hause / erreichbar? --Quedel Disk 13:21, 22. Feb. 2015 (CET)
Benutzer:Tsor hat einen Scan der Literatur, man möge sich an ihn wenden, wer das prüfen will/kann. --Quedel Disk 17:49, 22. Feb. 2015 (CET)
Einen Scan vom Knoll hätte ich auch gerne, das andere Werk steht in meinem Handapperat. Das Schatzkammer-Evangeliar hatte ich seinerzeit gegengelesen, mir war Liuthars Fassung zu eng am Original, zumal es sich im Wesentlichen um eine Beschreibung des einzigen Bildes in der Handschrift (fol. 14v) handelte. Ein Bild kann man ohne Theoriefindung selbst beschreiben, es machte schlichtweg keinen Sinn, die Beschreibung eines anderen zu paraphrasieren. -- Tobnu 23:43, 22. Feb. 2015 (CET)
Den Knoll hatte ich ja - auszugsweise S.30 bis 33 - einigen Autoren am 8. September als Scan auf ausdrückliche Bitte zur Verfügung gestellt. Zumindestens das Perikopenbuch Heinrichs III (Geschichtsabschnitt) hätte ich auch wegen wortwörtlicher Passagen oder mit Passagen, die sehr nah am Ursprungstext paraphrasiert wurden, als URV gemeldet. Da die Artikel noch bestehen und nicht komplett gelöscht werden mussten, lassen sich die Abschnitte jederzeit ohne URV wieder ergänzen. Die anderen beiden Textstellen hatte ich seinerzeit vor der Löschung nicht überprüft. Aber zum Schatzkammer-Evangeliar hat sich Tobnu weiter oben schon geäußert. --Geolina mente et malleo 18:25, 23. Feb. 2015 (CET)
Kannst du mir den Knoll auch mal schicken? -- Tobnu 19:15, 23. Feb. 2015 (CET)
Hatte ich das nicht? Zumindestens die fraglichen Seiten 30-33 + die zwei Deckblätter, am 8. September 2014..per mail. Soll ich die noch einmal schicken?--Geolina mente et malleo 02:43, 24. Feb. 2015 (CET)

Überprüfungen (II)

Aus gegebenem Anlass bitte ich - nachdem sich leider bisher nichts mehr getan hat - höflich um Überprüfung der angeblich URV-bedingten Versionslöschungen nachfolgender Artikel:

  • Perikopenbuch Heinrichs III. (Quelle: Gerhard Knoll: Das Echternacher Evangelistar Kaiser Heinrichs III. Wiesbaden 1995, S. 27–33) (Es wurden hier sechs Seiten auf wenige Zeilen zusammengefasst und diese wiederum mit einschlägigen Belegen versehen!); einschlägige Disk. blieb zudem (bis vor der Löschung) uneindeutig.
  • Schatzkammer-Evangeliar (Herta Lepie, Georg Minkenberg: Die Schatzkammer des Aachener Domes. Aachen 1995, S. 19–20)
  • Marienschrein (Herta Lepie, Georg Minkenberg: Die Schatzkammer des Aachener Domes. S. 90–91)

Vielen Dank vorab,--85.197.7.229 02:51, 22. Feb. 2015 (CET)

Eine Prüfung ist nur möglich, wenn die Vergleichsliteratur vorliegt. Hat die jemand zu Hause / erreichbar? --Quedel Disk 13:21, 22. Feb. 2015 (CET)
Benutzer:Tsor hat einen Scan der Literatur, man möge sich an ihn wenden, wer das prüfen will/kann. --Quedel Disk 17:49, 22. Feb. 2015 (CET)
Einen Scan vom Knoll hätte ich auch gerne, das andere Werk steht in meinem Handapperat. Das Schatzkammer-Evangeliar hatte ich seinerzeit gegengelesen, mir war Liuthars Fassung zu eng am Original, zumal es sich im Wesentlichen um eine Beschreibung des einzigen Bildes in der Handschrift (fol. 14v) handelte. Ein Bild kann man ohne Theoriefindung selbst beschreiben, es machte schlichtweg keinen Sinn, die Beschreibung eines anderen zu paraphrasieren. -- Tobnu 23:43, 22. Feb. 2015 (CET)
Den Knoll hatte ich ja - auszugsweise S.30 bis 33 - einigen Autoren am 8. September als Scan auf ausdrückliche Bitte zur Verfügung gestellt. Zumindestens das Perikopenbuch Heinrichs III (Geschichtsabschnitt) hätte ich auch wegen wortwörtlicher Passagen oder mit Passagen, die sehr nah am Ursprungstext paraphrasiert wurden, als URV gemeldet. Da die Artikel noch bestehen und nicht komplett gelöscht werden mussten, lassen sich die Abschnitte jederzeit ohne URV wieder ergänzen. Die anderen beiden Textstellen hatte ich seinerzeit vor der Löschung nicht überprüft. Aber zum Schatzkammer-Evangeliar hat sich Tobnu weiter oben schon geäußert. --Geolina mente et malleo 18:25, 23. Feb. 2015 (CET)
Kannst du mir den Knoll auch mal schicken? -- Tobnu 19:15, 23. Feb. 2015 (CET)
Hatte ich das nicht? Zumindestens die fraglichen Seiten 30-33 + die zwei Deckblätter, am 8. September 2014..per mail. Soll ich die noch einmal schicken?--Geolina mente et malleo 02:43, 24. Feb. 2015 (CET)
habe ich nicht gefunden...am 8.9 hast du mir eine Mail geschickt, dass Du dafür nach Aachen müßtest, um das Buch zu beschaffen. Hermetiker hat mir inzwischen Auszüge geschickt. Die wenigen Sätze des Abschnitts waren danach nicht besonders gut paraphrasiert, aber meiner Meinung nach hätte man das ganze mit Fußnoten retten können. Eine komplette, unrettbare Textübernahme war es nicht. Verglichen mit diesem Vorgang war dieser Fall in meinen Augen eher "Peanuts". -- Tobnu 16:19, 1. Mär. 2015 (CET)
Hmm, du hattest Dich am am 8.September nachmittags bei mir par mail bedankt, incl. einer vorläufigen Einschätzung - daher hatte ich gedacht, es wäre bei Dir angekommen.Geolina mente et malleo 14:23, 4. Mär. 2015 (CET)
Danke für deine Ausführungen, Tobnu! Sofern keine anderweitige Rückmeldung erfolgt, bleibt mir nur, um umgehende Wiederherstellung der gelöschten Versionen zu bitten.--Hinkmar (Diskussion) 22:26, 3. Mär. 2015 (CET)
Ehrlich gesagt: Ich empfehle, das nicht zu machen. Nimm dir den Knoll, den Katalog der Bremer Bibliothek, und zusätzlich gute Literatur zur Echternacher Buchemalerei - und schreib' den Absatz umfassend neu. Dass Knolls Ausführungen zum Verhältnis Giselas zum Echternachter Skriptorium möglicherweise nicht stimmig sind, hatte ich bereits auf der Artikeldisk angemerkt. Zeig' uns endlich mal, dass Du mehr kannst als fremde Texte zu paraphrasieren und Bilder rumzuschupsen. -- Tobnu 22:45, 3. Mär. 2015 (CET)
Die URV-Meldungen von Schatzkammer-Evangeliar und Marienschrein kamen von mir und Tsor hat m. E. vollkommen korrekt entschieden, weil teilweise ganze Sätze original übernommen wurden und auch die Reihenfolge und Gliederung der Beschreibungen mit dem Original übereinstimmten. Ich habe dir per E-Mail angeboten, dir die Textvergleiche zukommen zu lassen mit der Auflage, dass diese Plagiate nicht wieder veröffentlicht oder hier breit diskutiert werden. --CaS2000 (Diskussion) 23:06, 3. Mär. 2015 (CET)
+1 zu Tobnu's letzer Bemerkung: Ich denke, dass es in jedem Fall besser wäre, die Artikel/-teile mit Hilfe von aussagekräftiger Literatur (je mehr desto besser) neu zu erstellen, die Artikelstruktur der Originale nicht automatisch zu übernehmen sondern sich an eine Gliederung zu halten, die in der WP üblich und sinnvoll ist und auf eine Paraphrasierung mehr oder weniger vollständig zu verzichten. Die Themen sind eigentlich so, dass man den Sachverhalt auch mit eigenen Worten formulieren kann. Bei Biografien lassen sich Dubletten, wie " XY ist am tag Y im Ort Y geboren"....sicher nicht vermeiden (Da würde es auch keinen stören!) Aber schon bei der Darstellung des Lebensweges lassen sich eigene Worte und Satzkonstruktionen finden. Bei kunstgeschichtlichen Darstellungen halte ich eine Paraphrasierung für unnötig, wenns sich nicht umgehen lässt, dann lieber ein kurzes, als solches gekennzeichnetes Zitat, als ein Text, der zu nah am Original ist.Geolina mente et malleo 14:23, 4. Mär. 2015 (CET)
Danke für euere Anmerkungen. Dennoch: Solange keine eindeutige URV nachgewiesen werden kann, ist die Löschung von Versionen rückgängig zu machen, solange sich niemand - aus gegebenem Anlass mich derzeit eingeschlossen - findet, der bereit ist, eine bessere Alternative in der Artikelgestaltung zu entwerfen. Was den Knoll angeht: Da habe ich schon sehr viel zusammengefasst oder, wie von Geolina vorgeschlagen, mit belegten Zitaten gearbeitet. Ich wiederhole zudem nochmals: Sechs Seiten auf ca. zwanzig mit mehrfachen Belegen versehene Zeilen zu reduzieren schließt faktisch jede URV aus!!! Also, liebe Admins, bitte ich höflich um Wiederherstellung gelöschter Versionen insbesondere von Perikopenbuch Heinrichs III., solange der entsprechende Abschnitt nicht neu erstellt wird.--Hinkmar (Diskussion) 15:27, 4. Mär. 2015 (CET)

Bildrechte

Ich möchte folgende Bilder für ein Buch nutzen: (nicht signierter Beitrag von 2003:6B:A01:FC85:DC92:ABE1:4F84:234D (Diskussion | Beiträge) 12:39, 27. Feb. 2015 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:52, 8. Mär. 2015 (CET)