Wikiup Diskussion:Pressespiegel/Archiv-2021-Q03

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Corona spaltet Wikipedia

Habe ich etwas verpasst, oder vor welchem Schiedsgericht liegt der Fall zur angeblichen Laborherkunfthypothese von COVID-19? --Holder (Diskussion) 10:07, 7. Jul. 2021 (CEST)

Da dürfte die englischsprachige Wikipedia gemeint sein: en:Wikipedia:Arbitration/Requests/Case/COVID-19#Final decision. Dass die Sprachversionen der Wikipedia unabhängig voneinander sind, ist leider schon zu viel für die Journaille.--Mautpreller (Diskussion) 10:13, 7. Jul. 2021 (CEST)
Auch noch ein Gespräch und Artikel auf Deutschlandfunk Nova --KurtR (Diskussion) 23:11, 8. Jul. 2021 (CEST)
Und ein Zitat aus dem Link:
„Doch der Streit hält auf den sogenannten Talkseiten an. Das sind gemeinschaftlich genutzte Google Docs, auf denen Autorinnen und Autoren Fragen aufwerfen und/oder neue Ideen zur Verbesserung von Artikeln einbringen können.“
Das ist jetzt nicht wahr, oder? --Henriette (Diskussion) 00:16, 9. Jul. 2021 (CEST)
Leider auch im Podcast. Ich verstehe langsam, warum Mautpreller den abwertenden Begriff "Journaille" verwendet. --Bellini 10:00, 9. Jul. 2021 (CEST)
Ohgott, das wird ja immer schlimmer: Offenbar baut der Deutschlandfunk-Nova-Bericht auf diesem Artikel auf – ist auch verlinkt im Satz „Laut der Webseite Cnet.com gibt es eine "Armee" an Autoren und Autorinnen von etwa 97.000 Freiwilligen, die tausende Artikel zum Thema Corona in verschiedenen Sprachen schreiben und checken.“ (ich fand die "Armee" so merkwürdig und habe deshalb mal nachgeschaut). Im englischen Artikel kommen die "Google Docs" auch vor: Aber um etwas anschaulicher zu beschreiben wie eine talk page oder Diskussionsseite funktioniert; nicht als Aussage das Wikipedianer Google Docs nutzen! Zitat:
„The Talk page is like a collaborative Google Doc, a place where the legion of volunteer editors can raise queries and kick around new ideas on how articles might be improved. Even veteran Wikipedia users might not notice the small tab at the top left of every article that takes you behind the curtain.“
Der englische Artikel fokussiert zudem erkennbar darauf, daß man versucht in WP Falschinformationen aus den Artikeln herauszuhalten (daher die "Armee" der 97.000) und dreht sich (m. E. sehr ordentlich und gut argumentiert) vor allem darum wie und warum in Diskussionen ausgehandelt wird was am Ende in einem Artikel ankommt und dann auch bestehen bleibt. Wie man aus diesem langen und gut erklärten Stück so einen komischen Text machen kann (den Podcast anzuhören, erspare ich mir lieber), ist mir ein Rätsel. --Henriette (Diskussion) 10:38, 9. Jul. 2021 (CEST)
Inzwischen haben sie "englische" Wikipedia ergänzt. --KurtR (Diskussion) 00:16, 10. Jul. 2021 (CEST)

"Journaille" war vielleicht etwas hart, das Problem ist bloß, dass völlig absurder, irgendwo aufgeschnappter und nie geprüfter Quatsch über die Wikipedia auch in sonst halbwegs seriösen Medien mittlerweile immer häufiger wird.--Mautpreller (Diskussion) 23:29, 9. Jul. 2021 (CEST)

Die "Netzreporterin" (Namen spar ich mir) von Deutschlandfunk Nova hat also den Beitrag auf cnet.com gelesen, das war ihre Recherche. Und dann hat sie ihn schlecht und wirr übersetzt, das war die journalistische Leistung. Naja.--Mautpreller (Diskussion) 00:01, 10. Jul. 2021 (CEST)
Viel schlimmer: Sie hat den Tenor und Kern des Artikels meilenweit verfehlt. Aus dem englischen Artikel hätte sie eine Menge korrekter Dinge über die Aushandlungsprozesse der Community lernen und berichten können. Geliefert wird aber ein wirrer Text, der sich mit dem eigentlich randständigsten Detail beschäftigt: „Das ArbCom befasst sich damit *gasp* …“.
Was ich an dem Text von Nova überhaupt nicht verstanden habe und verstehe (Goto: wirr?): Was haben sie eigentlich mit der Labor-(Hypo-)These? Ist das jetzt gut, daß WP nur geprüftes, bestätigtes und von der Mehrzahl der wissenschaftlichen Auskenner anerkanntes Wissen vermittelt – oder ist das schlecht, daß die (Hypo-)These (immer) noch nicht in den "WP-proof" Pool der allgemein bekannten Wahrheiten™ überführt wurde? --Henriette (Diskussion) 01:02, 10. Jul. 2021 (CEST)
Wenn ich das mal wüsste. CNet: „The discussions have become so labyrinthine and complex, stretching across dozens of pages, that it's practically impossible to figure out where Wikipedia actually stands on the lab leak theory. The impenetrable walls of text that make up each page are "intimidating" to both experienced editors and newcomers, says Netha Hussain, the medical doctor from India.“ Bedeutet für mein Gefühl: Wenn man sich als Editor orientieren will, ist das fast unmöglich, weil die "undurchdringlichen Textwände" nicht mehr zu bewältigen sind. Deutschlandfunk Nova: "Die internen Diskussionen sind mittlerweile so komplex und ziehen sich über so viele Seiten, dass es laut Cnet.com kaum mehr möglich ist zu erkennen, wo Wikipedia in Sachen Labortheorie eigentlich steht." Da fehlt der wichtigste Kontext. Haben wir nicht oben erfahren, dass die Leser der Artikel davon kaum was mitkriegen? Aber wenn Du was schreiben willst, wird es kompliziert, sich auszukennen.--Mautpreller (Diskussion) 13:26, 10. Jul. 2021 (CEST)
Ja, genau! Dieses Textstück hab ich überhaupt nicht mehr verstanden: „ … dass es laut Cnet.com kaum mehr möglich ist zu erkennen, wo Wikipedia in Sachen Labortheorie eigentlich steht.“ Ist doch für den Leser offenbar sehr genau zu erkennen: Nix im Artikel zu lesen. Heißt: WP hat noch keinen "artikelfesten" Standpunkt entwickelt.
Was mich stört – aber vllt. lese ich auch nur zu viel in den Bericht rein – ist ein mitschwingender Unterton von „WP muß jetzt aber was dazu sagen; muß uns sagen, ob da was dran ist“. --Henriette (Diskussion) 13:41, 10. Jul. 2021 (CEST)

MMn. handelt es bei diesen WP-Streit wohl zumindest teilweise um Nachwehen der Trump-Präsidentschaft, nachdem der das Thema (insbesondere den Ursprung) politsiert hatte, war ein rein sachbezogene nüchterne Diskussionen des Themas praktisch unmöglich geworden.--Kmhkmh (Diskussion) 10:51, 16. Jul. 2021 (CEST)

Jein … mit eher ja als nein :)
Für die en. und die Konflikte dort ist die vorherige Politisierung des Themas ganz sicher Teil der derzeitigen Verheerung des Themas – daher: Ja, seh ich auch so.
Aber (jetzt kommt der leichtes-Nein-Teil) wir drehten uns oben um das, was der Text von Deutschlandfunk Nova aus dem Stück von cnet.com gemacht hat. Da zieht das Argument der Trump'schen Politisierung (natürlich?) nicht mehr. Der Nova-Text ist einer von der Sorte, die ich als „inhaltliche Grütze“ bezeichne ;): Es ist ein Text, den ich nicht lesen will, weil ich ganz genau weiß, daß es a) mindestens eine halbe Stunde dauern wird das zu debunken und b) mich inhaltlich keinen Millimeter vorwärts bringt was die Rezeption der WP angeht. (Zugegeben: Das Stück von cnet fand ich klasse; immerhin für den Hinweis darauf war der schlechte Text von Nova gut :)) --Henriette (Diskussion) 15:43, 18. Jul. 2021 (CEST)

Francesca Tripodi

wurde heute hier als Pressemeldung von profil eingetragen, wer mehr wissen will, kann sich auch das Original ansehen

  • Tripodi, Francesca (2021). "Ms. Categorized: Gender, notability, and inequality on Wikipedia". New Media & Society. doi:10.1177/14614448211023772. ISSN 1461-4448.

--Goesseln (Diskussion) 22:18, 11. Aug. 2021 (CEST)

Wenigstens steht in dem Beitrag bei profil mal ausdrücklich - wenn auch nicht prominent - dass es sich um eine Untersuchung der englischsprachigen Wikipedia handelt. Für die deutschsprachige Wikipedia bin ich ja Anfang Jahr mit einer viel weniger gründlichen Untersuchung, einer kleinen Stichprobe, zu einem ganz anderen vorläufigen Ergebnis gekommen. Wie ich dort schrieb, eine umfangreichere Auswertung wäre natürlich auch für die deutschsprachige Wikipedia wünschenswert. Und wenn das Ergebnis dann wäre, dass hier die von F. Tripodi beschriebene Ungleichheit (mehr Löschanträge auf Artikel über Frauen) nicht besteht, würde ich das dann auch gerne in den Medien als erfreuliche Nachricht lesen... Gestumblindi 22:26, 11. Aug. 2021 (CEST)
Mit deiner damaligen Methodik kann man aber keine Aussage dazu treffen, ob Frauenbiographien mit höherer Wahrscheinlichkeit Löschanträge kassieren. Dazu müsste man sich eventuell auf neue Artikel beschränken oder ein relevantes Zeitfenster nach Erstellung definieren. Komplizierte Sache. --Perfect Tommy (Diskussion) 22:53, 11. Aug. 2021 (CEST)
Der Artikel bei profil stellt die an sich schon in der Auswertung fragwürdige Studie noch verzerrt dar. Es wurde nicht die Häufigkeit der Löschanträge oder Löschungen auf Frauenartikel untersucht (wobei man absolute Zahlen dazu auch findet), sondern wie häufig Löschdiskussionen zu Frauenartikeln in Behalten oder Löschen ausgehen. Und das mit der Häufigkeit bei Männerartikeln verglichen. Über den Grund des Unterschieds ist sich die Studie zwar sicher (Diskriminierung von Frauen durch die Antragsteller), zieht andere Erklärungen für den festgestellten Unterschied (zB andere Qualität der Artikel) aber gar nicht erst in Betracht. Zudem werden die Diskussionsentscheidungen als absolute Wahrheit und als Urteil über Richtig oder Falsch des Antrags angenommen (wenn Artikel behalten, dann zweifelsfrei/objektiv relevant + Löschantrag war fehlerhaft/ungerechtfertigt). Wir sind uns mit unseren Erfahrungen hier wohl einig, dass man das so nicht verallgemeinern kann. Daher ist die Studie aus meiner Sicht nur im Teil der Datenauswertung brauchbar, nicht in ihren Schlussfolgerungen. --Don-kun Diskussion 17:57, 12. Aug. 2021 (CEST)
Die „fragwürdige Studie“ von Francesca Tripodi im Volltext.--Fiona (Diskussion) 01:16, 16. Okt. 2021 (CEST)
Der Profil-Artikel ist ärgerlich und dumm, von jemanden geschrieben ohne jede Kenntnis, wie Wikipedia funktioniert. Im Schnitt wurden Artikel über Frauen öfter zur Löschung angeregt, obwohl sich dann im Prüfverfahren herausstellte, dass die jeweilige Frau sehr wohl den Relevanzkriterien der Enzyklopädie entsprach. Nein, es stellt sich nicht von allein im Prüfverfahren heraus, vielmehr machen sich während der Löschdiskussionen erfahrene Autorinnen und Autoren daran auch bei meist unzureichenden bis schlechten Artikeln die Relevanz belegt herauszuarbeiten und Argumente abzuwägen. Nach meiner Erfahrung haben eher Frauenbiografien die Chance auf diese Weise doch behalten zu werden, mitunter auch bei grenzwertiger Relevanz.--Fiona (Diskussion) 01:27, 16. Okt. 2021 (CEST)

DFN-Infobrief Recht. Forschungsstelle Recht im DFN

Bitte einpflegen:

Marten Tiessen: „‚Nachschlagen‘ in der Enzyklopädie, LG Koblenz zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Wikipedia“, DFN-Infobrief Recht 2/2021, Seite 7.

Angesichts der vollkommenen Ahnungslosigkeit des Beitrags würd ich mir das noch mal überlegen. Es spricht nicht für DFN und den Autor, dass in diesem recht kurzen Text praktisch sämtliche Tatsachenfeststellungen falsch sind, obwohl man es sehr wohl besser wissen könnte.--Mautpreller (Diskussion) 22:11, 4. Sep. 2021 (CEST)
Außerdem ist das keine Fundstelle aus der Presse. --Viele Grüße, 📚 Aschmidt (Diskussion) 22:41, 4. Sep. 2021 (CEST)
Dann soll das so sein. Obschon die Argumentation nicht überzeugend ist. Wenn schon der juristische Fachterminus "Tatsachenfeststellungen" falsch verwendet wird, bezweifle ich, dass die Urteilsbesprechung überhaupt verstanden wurde. Mit meinungsstarken Ausdrücken ("vollkommenen Ahnungslosigkeit") kann ich nichts anfangen. Und dass der "DFN-Infobrief Recht" von der Deutschen Nationalbibliothek als Zeitschrift angesehen wird und damit selbstverständlich unter Presse kategorisiert wird, wird wohl niemanden überzeugen. Auch wenn solche Publikationen auf der aktuellen Vorderseite wie bspw. saxorum.hypotheses.org, die-Naehmaschine.org, oder JurPC problemlos eingehen. Auf die Bedeutung und Reichweite des Deutschen Forschungsnetz einzugehen, ist wohl angesichts der eindeutigen Ablehung offensichtlich überflüssig.
Just shoot the messenger and everything will be fine... (nicht signierter Beitrag von 84.182.165.248 (Diskussion) 13:09, 5. Sep. 2021 (CEST))
Nun, der einleitende Absatz unter II. ist in jedem einzelnen Punkt sachlich falsch. Das Urteil ist übrigens nicht rechtskräftig (ein Hinweis darauf fehlt). Wenn Ihr das trotzdem im Pressespiegel haben wollt, bitte sehr, es wirft aber kein gutes Licht auf DFN und den Autor.--Mautpreller (Diskussion) 14:23, 5. Sep. 2021 (CEST)
Davon gehst du aufgrund deines Kenntnisstandes aus. Ob das in jedem einzelnen Punkt falsch ist, sei dahingestellt. Es ist aber so "in der Welt" und nicht der erste und einzige Punkt, wo wir alles besser wissen. Wenn das hier wie oben mehrheitlich gewollt eine Arbeitsgrundlage sein soll, gehört das hier rein - ich würde nicht davon ausgehen, dass die absichtlich irgendwas falsch darstellen wollen. Ist aber ein Grund, nochmal über erläuternde Kommentierungen nachzudenken. Da kannst du dann ausgewählte oder einzelne Aussagen nachvollziehbar kommentieren, was daran nicht stimmt. Alle hier verstehen es und wir können konsistent argumentieren. --GhormonDisk 15:15, 5. Sep. 2021 (CEST)
Vielleicht möchte sich ja Herr Tiessen dazu äußern, warum er nicht erwähnt, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist; warum er behauptet, dass "der Beklagte" "wiederholt tendenziöse Bearbeitungen" vorgenommen habe; warum er behauptet, dass dieser "mehrere falsche Behauptungen" aufgestellt habe; warum er behauptet, dass dieser den Kläger als etwas Bestimmtes bezeichnet habe. Es gäbe auch noch anderes, wozu mich eine Stellungnahme von Herrn Tiessen interessieren würde. So zum Beispiel die Frage, woher er die Behauptung nimmt, die Meinungen des Klägers seien vom Beklagten "falsch dargestellt worden". Um das mal klarzustellen: Der Kläger ist in erster Linie dafür bekannt, dass er sämtliche Anschläge der letzten zwei Dekaden (mit Ausnahme von Utøya) amerikanischen Geheimdiensten oder Regierungsstellen zuschreibt. Inklusive 9/11. Noch interessanter fände ich eine Stellungnahme bezüglich der Rolle einzelner Edits im kollaborativen Bearbeitungsprozess der Wikipedia. Von mir aus kann man den Text in den Pressespiegel aufnehmen, ich frage mich bloß, ob das in dieser Form ernstlich im Sinn des Autors und des Periodikums sein kann.--Mautpreller (Diskussion) 21:48, 5. Sep. 2021 (CEST)
Volle Zustimmung, Mautpreller! Dennoch können wir das mE nur neutral betrachten. Die DNB schätzt das, wie oben korrekt ausgeführt, als Zeitschrift ein und ordnet Zeitschriften zum Oberbegriff Presse: [1]. So uninformiert der Artikel auch immer sein mag, er gehört damit in den Pressespiegel. Die Nichterwähnung, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, macht das dann aber auch wieder problematisch. Hmm. --Jonaster (Diskussion) 22:28, 5. Sep. 2021 (CEST)
Ahnungslosigkeit ist ohnehin keine Grund nicht in den Pressespiegel aufgenommen, es gibt, um die Dokumentation der Rezeption und die ist halt gelengtlich (oder auch öfters) recht anhnunglos as WP betrifft.--Kmhkmh (Diskussion) 10:21, 6. Sep. 2021 (CEST)
Ja, macht nur. Im Grunde frag ich mich hauptsächlich, ob es irgendwann mal eine Korrektur dieses DFN-Beitrags gibt oder geben wird.--Mautpreller (Diskussion) 10:36, 6. Sep. 2021 (CEST)
Eine Korrektur würde sichtbar, wenn jemand unter dem Link eine Anmerkung diesen Inhalts machen. Selber kommen die höchstwahrdcheinlich nie drauf und die Realitäten Welt und Wikipedia sind nicht verzahnt. Magst du das mal aufnehmen und machen? Dass kann dann eine Blaupause für anderes werden. --GhormonDisk 12:45, 7. Sep. 2021 (CEST)

Hallo, ich der OP von oben; nein, ich bin nicht Hr. Tiessen und bin auch diesem nicht bekannt. In der Urteilsbesprechung werden die Tatsachenfestellungen des Gerichts im Indikativ wiedergegeben ("einleitende Absatz unter II."), die rechtlichen Schlußfolgerungen(2. Absatz unter II.) im Konjunktiv I (indirekte Rede). Über letzteres, die Schlussfolgerungen, können Juristinnen und Juristen diskutieren; über ersteres können sie es nicht. Wer war denn beim Prozess als Beobachter dabei? Welcher Rezensent hat die Zeit und die Möglichkeit die Beweiswürdigung des Gerichts und damit die Tatsachenfestellungen des Gerichts zu überprüfen? Ob dem Gericht bekannt gewesen ist, dass der "Kläger ist in erster Linie dafür bekannt" sei für dies&jenes, kann ich von meinem Schreibtisch aus nicht beurteilen; quod non est in actis, non est in mundo. Und da das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz gebunden ist, ist es auch ziemlich unerheblich, ob das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Soviel mal zum Lamento der "Ahnungslosigkeit". Und eine Frage: Eure Diskussionen über das Urteil kenne ich nicht. Warum habt Ihr hier, auf dieser Seite, denn nicht eine Seite oder Kommentar verlinkt, der EURE Sicht auf die Tatsachenfeststellung des Gerichts wiedergibt? Dass Richter nach dem Motto "tout notre raisonnement se réduit à céder au sentiment" urteilen, also eine Entscheidung nicht aus Oberbegriffen oder Gesetzeswortlauten logisch abgeleitet wird, ist unter erfahrenen und vernüftigen Leuten unstreitig. Ihr beschwert Euch über das Ergebnis und die Boten der schlechten Nachricht, aber die Beweggründe des Richters thematisiert Ihr nicht? Zum Schluß: Es hat sich in der Diskussionskultur in der wikipedia in den letzten 10 Jahren nichts geändert, offensichtlich ist Konsens noch immer Trumpf. (nicht signierter Beitrag von 84.182.166.122 (Diskussion) 12:49, 11. Sep. 2021 (CEST))

Schade, dass Du nicht Herr Tiessen bist und auch keinen Draht zu ihm hast. Zu Deinen weiteren Anmerkungen später. --Mautpreller (Diskussion) 12:06, 15. Sep. 2021 (CEST)
Nur kurz: In der Tat gibt es sehr "konkrete Anhaltspunkte [, die] Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen" (s. den von Dir zitierten § 529 ZPO). Die im "Tatbestand" des Urteils formulierten Tatsachenbehauptungen sind teilweise faktisch nachweislich falsch, teilweise grob entstellend. Warum das Gericht hier den Vortrag des Klägers "unstreitig" stellte (so im "Tatbestand" des Urteils), ist mir nicht erklärlich, der Nachweis ist sehr leicht zu führen und die Klägerseite hätte das auch wissen müssen. Zusätzlich ist die Darstellung im DFN-Artikel weiter irreführend, weil sie auf "Tatsachen" abhebt, die nicht einmal im Tatbestand der Gerichtsentscheidung so zu finden sind. Und dies im Indikativ.
Es ist bei der Würdigung der Entscheidungsgründe zudem sehr überraschend, dass der Autor (ebenso wie das Gericht) nicht einmal den kollaborativen Charakter der Wikipedia sowie den Grundsatz der Belegpflicht erwähnt. Das hat hier sehr erhebliche Folgen, bereits für die zugrundeliegenden Tatsachen.
"Wir" haben nicht DIE EINE Sicht auf "die Tatsachenfeststellung des Gerichts". Völlig eindeutig ist jedoch, dass einiges schlicht nicht zutrifft, egal welche Meinung man dazu vertritt.
Die "Beweggründe des Richters" würde ich gern kennen.--Mautpreller (Diskussion) 12:44, 15. Sep. 2021 (CEST)
So, jetzt hab ich mir das Urteil mal im Volltext angesehen: das viermalige Unstreitig-Stellen im Koblenzer Urteil sind ein Zitat des LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 – 324 O 468/18, das in der Berufung weitgehend gehalten wurde. Und das wurde als Urkundenbeweis vom Kläger in den Prozess eingeführt. Diese abgeschlossene Gerichtsverfahren sollen beweisen, dass der Beklagte vorsätzlich gehandelt hat, denn die Höhe des Geldentschädigungsanspruchs hängt ua. vom "Grad des Verschuldens" ab. In dieser Funktion taucht das Urteil des LG Hamburg im Tatbestand auf und dann spiegelbildlich in den Gründen. Zudem "(ist) Beklagte dem entsprechenden (Vorsatz-)Vorwurf des Klägers nicht entgegen getreten". Damit ist der Beklagte in der Berufung hinsichtlich eines Bestreitens seines vorsätzlichen Handelns ausgeschlossen, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO. Und das gilt auch für die anderen Vorwürfe des Klägers, die der Beklagte nicht entgegengetreten ist:
"Der Kläger hat vorgetragen, dass er keine Übungsstücke komponiere und das Komponieren konzertanter Musik nicht aufgegeben habe.(...) Der Kläger hat weiter vorgetragen, dass er den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 nicht als „fake“ bezeichnet habe und er auch nicht behauptet habe, dass nie ein Lastwagen durch den Weihnachtsmarkt gefahren sei. Diesem Vortrag ist der Beklagte nicht entgegen getreten."
"Bezüglicher der angegriffenen Behauptungen der Kläger sei „isländischer Hauptvertreter des Antizionismus“ bzw. „isländischer Hauptverfechter antiisraelischer und antiamerikanischer Theorien" hat der Kläger erklärt, dass er sich weder selbst als einen entsprechender „Hauptvertreter“ bzw. „Hauptverfechter“ sehe, noch eine wie auch immer geartete öffentliche Meinung vorhanden sei, die ihm diese Rolle zuschreiben würde. Auch hierzu hat der Beklagte sich nicht erklärt".
"Vor diesem Hintergrund ist die weitere Behauptung des Klägers, der Beklagte habe die entsprechenden Einträge bewusst in der Absicht vorgenommen, ihm zu schaden und ihn in ein negatives Licht zu rücken, nachvollziehbar und naheliegend. Auch diesem Vorwurf ist der Beklagte im Übrigen nicht entgegen getreten."
"Woraus sich entsprechende Anhaltspunkte für den einschränkenden Zusatz ergeben haben sollten, ist weder ersichtlich noch vorgetragen. Auch der Behauptung des Klägers, die entsprechenden musikalischen Fähigkeiten bezüglich jener Instrumente ließen sich durch einen schnellen Blick auf die Internetseite des Klägers verifizieren, ist der Beklagte nicht entgegen getreten."
"Der Kläger hat diesbezüglich angeben, dass er keine „False-Flag-These“ anderer „Verschwörungstheoretiker“ verbreite. Auch dem ist der Beklagte nicht entgegen getreten." (...) "Eine sonstige Grundlage für die entsprechende Behauptung hat die Beklagtenseite nicht vorgetragen."
"Der Beklagte habe den Namen Saddam Hussein eingefügt, um den Kläger in die Nähe dieser berüchtigten Person zu rücken und durch diese Assoziation dem wissenschaftlichen Ruf des Klägers zu schädigen. Auch dem ist der Beklagte nicht entgegen getreten."
"Dies(es Nicht-Entgegen-treten) gilt ebenfalls bezüglich der Abänderung der „Reise zum iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad“
"Der Kläger hat auch unwidersprochen vorgetragen und anhand von Beispielen verdeutlicht, dass die streitgegenständlichen Darstellungen für ihn zu schwerwiegenden Nachteilen in seinem geschäftlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und persönlichen Ansehen geführt haben."
Das alles ist von der Überprüfung durch das Berufungsgericht ausgeschlossen. Also so ziemlich alle Vorwürfe des Klägers an den Beklagten. Darum kommt es hier in diesem Fall nun wirklich nicht mehr auf die Rechtskraft des Urteils an. Dass "Nachweis(e) ist sehr leicht zu führen" seien, ist für dieses Gerichtsverfahren nicht mehr erheblich, weil verspätet. Wenn der Beklagte sich augenscheinlich nicht äussert, wenn er könnte und müsste, dann ist das nicht die Schuld des Richters, sondern des Beklagten, denn ein Zivilprozess ist ein Verfahren im Parteitrieb, Da mihi factum, dabo tibi ius. Darum geht deine Urteilschelte auch an der Sache komplett vorbei, weil es am notwendigen Vorwissen fehlt. Sorry, dass in aller Deutlichkeit nochmals sagen zu müssen! Was aber sehr befremdend ist, dass Du behauptest, dass der DFN-Artikel "irreführend" sei, weil er "auf 'Tatsachen' abhebt, die nicht einmal im Tatbestand der Gerichtsentscheidung so zu finden sind. Und dies im Indikativ." Statt dem Geraune bitte genau mit Zitaten darlegen, weshalb der DFN-Artikel irreführend sei. Ich vermag das nicht zu sehen. (nicht signierter Beitrag von 84.182.166.122 (Diskussion) 15:07, 19. Sep. 2021 (CEST))
Meines Wissens hat der Beklagte dem allen durchaus widersprochen. Mit Verweis auf die Briefe der beiden Anfwälte vor dem Verfahren. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 14:10, 16. Okt. 2021 (CEST)
Ja, das entspricht auch meinem Kenntnisstand.--Mautpreller (Diskussion) 14:19, 16. Okt. 2021 (CEST)
Da nix mehr gekommen ist, komme ich auf meine eingangs geäußerte Bitte zurück, den Infobrief einzupflegen. Danke im Voraus!--84.182.166.122 18:51, 27. Sep. 2021 (CEST)
Es braucht dazu nichts mehr „zu kommen“. Auf WP:PS werden Pressebeiträge gesammelt. Der DFN-Infobrief zählt nicht zu dieser Gattung. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:18, 27. Sep. 2021 (CEST)
Ach Leute, das ist doch keine Art zu diskutieren, und dafür ist mir meine Zeit zu schade. Selbstverständlich habt Ihr das Recht
a) nicht das nötige Vorwissen zu haben, (um eine wissenschaftliche Publikation zu verstehen)
b) von irreführunde Tatsachen zu raunen, (ohne den Beweis dafür anzutreten)
c) Nachweise zu ignorieren, (die ein anderer bereits genannt)
Mit dem Argument Gattung Presse, Pressegattung, kann ich nichts anfagen: nach welcher Definition? Der DFN-Infobrief Recht ist juristische Fachzeitschrift und damit Presse presserechtlich (weil zugleich als Druckausgabe erscheint (laut dnb (s.o.) nach dem BVerfG (Rn. 16)). Und nach der Definition der Presseverleger auch (=sind Mitglieder des Deutschen Presserat und unterliegen somit dem Pressekodex) und wie mir scheint, auch der Kommunkationswissenschaftler (Presseforscher). Ich vermute, das mit der Pressebeiträgegattung (Punkt c.)ist Marke Eigenbau à la"Ich brauch keine keine Belege, weil wir schreiben hier eine Enzyklopädie". So wie der Rest (Punkte a und b). Lassen wir gut sein, macht doch was Ihr wollt.--84.182.166.122 22:58, 4. Okt. 2021 (CEST) P.S. den Unterschied zwischen Presseschau und Pressespiegel zu erklären...lasst doch gleich die Presse die Wikipedia-Artikel schreiben, wie bspw von Übermedien: [https://uebermedien.de/63942/endlich-ein-wikipedia-eintrag-fuer-die-tanja-may/?fbclid=IwAR2sPCCZAnPOKuFmOqza1HdTqDoQlMrtHp1nOfeyQXLEBkiadeDNyU2rgGI

„Endlich! Ein Wikipedia-Eintrag für die Tanja May“], [2]

Glatte Falschbehauptungen, die nicht einmal vom "Tatbestand" des Urteils gedeckt sind: "Unter anderem hat er den Kläger als 'isländische(n) Hauptvertreter des Antizionismus' bzw. als 'isländische(n) Hauptvertreter antiisraelischer und antiamerikanischer Theorien' bezeichnet." Im "Tatbestand" steht das keineswegs, dort wird jeweils zitiert: "gilt als". Faktisch korrekt wäre: … hat der Beklagte ein Fachbuch zitiert, in dem es heißt, der Kläger gelte als …, unter Angabe der genauen Quelle. Ganz abgesehen davon, dass diese Angabe ursprünglich gar nicht vom Beklagten stammt, sondern von Anfang an im Artikel stand.--Mautpreller (Diskussion) 13:44, 16. Okt. 2021 (CEST)

Unzutreffend ist auch, dass das Gericht dies als "falsche Behauptung" gewertet hat. Das hat es nicht, wie aus den Entscheidungsgründen deutlich hervorgeht. Das Gericht hat vielmehr drei andere Aussagen als "unwahre Tatsachenbeuahptungen" gewertet, irrte darin allerdings nachweislich.--Mautpreller (Diskussion) 13:50, 16. Okt. 2021 (CEST)

Falls Interesse bestehen sollte: Der zitierte Satz stand seit dem 27. Januar 2012 im Artikel, bereits damals unterlegt mit einem Artikel aus einem Fachbuch, wie es den Belegregeln der Wikipedia entspricht. Er wurde nicht vom Beklagten eingefügt. Da der Kläger sich auf seiner eigenen Website und in diversen Publikationen als Antizionist bezeichnet und auch politisch öffentlich als scharfer Kritiker der Politik Israels, der USA und des Zionismus hervorgetreten ist, ist die Angabe des Fachbuchs auch plausibel. Von Antisemitismus war und ist übrigens im Artikel nie die Rede gewesen. Die Wiedergabe dieser Einschätzung ist (1) keine "falsche Behauptung über die Arbeit des Klägers und dessen Ansichten". Soweit man sie als "Tatsachenbehauptung" verstehen will (was das Gericht offenbar nicht tut), besteht diese Tatsachenbehauptung darin, dass der Kläger gemäß der Encyclopedia of the Jewish Diaspora als Hauptverfechter (etc.) gilt. Das ist aber nicht falsch, sondern wahr. Man kann sich natürlich (2) fragen, ob diese Auffassung selbst zutrifft. Sie ist jedoch nicht unfundiert und es gibt ausreichend Material, um sie als plausibel zu stützen. Dazu kommt (3), dass diese Ausage nicht vom Beklagten in den Artikel eingebracht wurde, sondern dort bereits jahrelang ohne sein Zutun stand.--Mautpreller (Diskussion) 11:34, 18. Okt. 2021 (CEST)
So aus der Ferne betrachtet schein es so zu sein, dass der Anwalt des Klägers versucht grundsätzlich irgendwelche Autoren eines Artikels, deren Klarname zufällig bekannt wird, für Inhalte verantwortlich zu machen, welche sie gar nicht verursacht haben. Das Unwissen über die Strukturen von Wikipedia und wie überhaupt Artikel entstehen scheint solche Urteile Vorschub zu leisten. Dieses Unterfangen sollte man im Verein im Auge haben, am besten durch Juristen, welche diesen Unsinn besser parieren können als wir Laien.--KarlV 18:39, 18. Okt. 2021 (CEST)
Es scheint vor allem so zu sein, dass der Anwalt des Klägers Behauptungen aufstellt, von denen er wissen musste, dass sie nicht zutreffen. Er ist ja mit der Wikipedia vertraut und muss demzufolge wissen, wie man eine Versionsgeschichte liest und was ein Beleg ist. Das ist übrigens auch im zitierten Urteil des LG Hamburg ähnlich. Da wird mal flott behauptet, dass ein Link zu einem Theater gelöscht worden sei, zu dem es "offenbar einen Wikipedia-Eintrag … gibt". Das ist unwahr, es gab nie einen solchen "Wikipedia-Eintrag" und wird wohl auch nie einen geben, da das Theater nach unseren Relevanzkriterien eindeutig irrelevant ist. Dass nie ein Artikel bestanden hat, ist jenseits jeden Zweifels nachzuweisen und der betr. Anwalt musste das auch wissen. --Mautpreller (Diskussion) 20:34, 18. Okt. 2021 (CEST)
Besonders schrill übrigens diese Passage aus dem "Tatbestand" des Koblenzer Urteils: "Der Kläger verbreitet jedoch keine „False-Flag-Thesen“ von „Verschwörungstheoretikern“. Nein, tut er nicht? Im Vorwort seines eigenen Buchs erfahren wir: "Back to details: those painstakingly amassed by Elias Davidsson in this book reveal, one by one, that the events of 9/11 were a sordid false flag terror fraud." Selbst wenn das Gericht hier bloß dem Vortrag des Klägers bzw. seines Anwalts gefolgt sein sollte – diese haben dem Gericht doch ganz offensichtlich einen Bären aufgebunden.--Mautpreller (Diskussion) 20:47, 18. Okt. 2021 (CEST)