Benutzer:Karsten11/Gerichte in Preußen

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Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919

Das Landgericht Konitz wurde aufgelöst, nachdem Konitz und der größte Teil des Landgerichtssprengels an Polen gefallen waren. Die bisherigen Amtsgerichte Baldenburg, Hammerstein und Preußisch Friedland und die verblieben Teile des Amtsgerichte Schlochau und Flatow wurden dem Landgericht Schneidemühl zugeordnet.

Das Amtsgericht Marienwerder wurde vom Landgericht Graudenz zum Landgericht Elbing übertragen. Der Rest des Amtsgerichtes Fraustadt wurde vom Landgericht Lissa zum Landgericht Glogau übertragen.

Die Landgerichte Schneidemühl und Meseritz wurden dem Oberlandesgericht Marienwerder zugeordnet.

[1].

Diese Änderungen traten zum 1. Januar 1920 in Kraft[2].

Die nicht zum Saargebiet gehörenden Teile der Amtsgerichte St. Wendel und Merzig wurden von diesen abgetrennt und der Teil des Amtsgerichtes St. Wendel dem Amtsgericht Baumholder und der Teil des Amtsgerichtes Merzig dem Amtsgericht Wadern zugeordnet. Die Amtsgerichte Baumholder und Crumbach wurden aus dem Sprengel des Landgerichtes Saarbrücken herausgelöst und dem Landgericht Koblenz zugeordnet. Dies erfolgte mit In Kraft treten des Friedensvertrags.[3].

Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Mühlhausen zum 30. September 1932 aufgehoben[4] und sein Sprengel dem Amtsgericht Preußisch Holland zugeordnet[5].

Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933

Gegen die Schließung dieser Amtsgerichte agitierte die NSDAP in vielen Fällen. Nach der Machtergreifung 1933 wurden mit dem Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933 eine Reihe dieser im Vorjahr aufgehobenen Gerichte zum 1. Oktober 1933 wieder eingerichtet, darunter auch das Amtsgericht Mühlhausen[6].

Einzelne Rechtsakte


Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919, GS 1919, S. 145 f., Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 24. Dezember 1919, GS 1919, S. 198, Digitalisat
  3. Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichgtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 1. Oktober 1919, GS 1919, S. 157, Digitalisat
  4. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  5. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
  6. Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933, GS 1933, S. 319, Digitalisat