Diskussion:Deutsches Reich
Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Verfassungsgeschichte
Der Artikel sollte sich entscheiden, in welcher Weise er rechtliche Fragen behandeln soll. Es ist jedenfalls nicht zielführend, mehrfach die deutschen Einigungskriege abzuhandeln, sich bei der Verfassungsgeschichte aber auf Minimalangaben zu beschränken. Eine Reproduktion des Artikels Deutsches Kaiserreich oder Geschichte Deutschlands kann ja wohl auch nicht das Ziel sein. Begriffsgeschichte macht Sinn, staats- und verfassungsrechtliche Aspekte auch, nur findet man von letzteren nicht viel, sodass ich einen Lückenhaft-Baustein gesetzt habe.--Assayer (Diskussion) 17:36, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Oh sorry, ich habe dies hier übersehen und daher unten einen Abschnitt hingesetzt. Mir war nicht klar, welche wichtigen Informationen hier fehlen würden - ich gucke mir den Inhalt mal an und versuche zu überlegen, was da staats- und verfassungsrechtlich fehlen könnte. Ziko (Diskussion) 19:54, 1. Jan. 2022 (CET)
- Naja, hier fehlen Informationen über Inhalte der Verfassungen wie Wahlrecht, Parlamentarismus usw.; zur Revolution und Weimarer Reichsverfassung werden keine Informationen angeboten und Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz kommen nicht vor, stattdessen staatsrechtliche Fragen ab 1945 in extenso. --Assayer (Diskussion) 21:55, 1. Jan. 2022 (CET)
- Diese Informationen findest du im Wesentlichen unter Deutsches Kaiserreich und Weimarer Republik bzw. in den zugehörigen Spezialartikeln. --Benatrevqre …?! 10:41, 22. Mär. 2022 (CET)
- Es wären vielleicht Verweise auf die Artikel gut, anstelle das hier nochmal zu schreiben? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:55, 22. Mär. 2022 (CET)
- In unserem Artikel hier finden sich 34.575 Zeichen zu staatsrechtlichen Fragen nach 1945 vor dem Hintergrund eines Hauptartikels Rechtslage Deutschlands nach 1945 mit 85.777 Zeichen. Über die Verfassungsgeschichte, wie ich sie oben skizziert habe, finden sich hier 716 Zeichen Quelltext. Anders gesagt, 1,2% handeln von der Verfassungsgeschichte und 58,4% von den staatsrechtlichen Fragen nach 1945. Ich halte es für einen schlechten Witz, wenn einer der Hauptverantwortlichen für dieses Ungleichgewicht vor "Redundanzen" warnt.[1] Als Literatur wird hier im Artikel allen ernstes auf Haffner, den § 5 eines Staatsrechtslehrbuchs (über Völkerrechtssubjekte) und Blumenwitz über "Staats- und völkerrechtliche Grundsätze zur deutschen Frage und ihre Konsequenz für die deutsche Ostpolitik" verwiesen. Warum das so ist, muss ich wohl kaum erklären.[2] Von dem Kaperfahrer dieses Artikels muss ich mich aber nicht darüber belehren lassen, wo essentielle Informationen andernorts zu finden seien. Der Artikel Deutsches Reich sollte ganz wesentlich Verfassungsgeschichte sein.--Assayer (Diskussion) 23:51, 22. Mär. 2022 (CET)
- Naja, geneau diese Verfassungsgeschichte wird in den spezielleren Artikeln zur Bismarcksche Reichsverfassung (1871–1919) und zur Weimarer Reichsverfassung (ab 1919). Es stellt sich also die Frage, weshalb die Verfassungsgeschichte, zu der es zwei Hauptartikel gibt, hier nochmal beschrieben werden soll. Das ist auch mit Blick auf die Pflege nicht unbedingt wünschenswert. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:57, 23. Mär. 2022 (CET)
- Was bitte ist an Wahlrecht, Parlamentarismus und Revolution, Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz so speziell, dass man keinen erläuternden Fließtext verfassen kann, der Links auf die Hauptartikel enthält? Sollten wir Deiner Meinung nach also diesen Artikel leeren und mit Siehe auch-Verweisen auf Hauptartikel füllen? Siehst Du keine Unwucht in den Artikelanteilen? --Assayer (Diskussion) 13:39, 23. Mär. 2022 (CET)
- Ich würde den Abschnitt Verfassungsrecht ähnlich wie Deutsches Reich#Staatsoberhäupter und Regierungschefs gestalten. Das ist dann keine Unwucht, sondern ein Verweis auf in gewisser Weise Auslagerungen. Wenn jemand für diesen Artikel einen knappen Übersichtstext schreibt, ist dagegen wohl nichts einzuwenden, aber ich halte es nicht für notwendig. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:59, 23. Mär. 2022 (CET)
- Aha. Und das gilt dann auch für die anderen Abschnitte, und wir machen hieraus einen begriffsgeschichtlichen Artikel? Oder siehst Du hierin auch einen staatsrechtlichen Artikel zur "Rechtslage" 2.0, wie er sich momentan präsentiert? --Assayer (Diskussion) 14:27, 23. Mär. 2022 (CET)
- Soweit ich es sehe, geht es doch hier nun gerade um den Abschnitt "Verfassungsgeschichte" und nicht um die restlichen Teile des Artikels? --Gmünder (Diskussion) 14:31, 23. Mär. 2022 (CET)
- Wenn das gebetsmühlenartige Gegenargument lautet, Verweise seien grundsätzlich besser als Redundanzen, kommt man nicht umhin, den Artikel als Ganzes in den Blick zu nehmen. Bei der eklatanten Unwucht sieht es nämlich so aus, als ob es durch bewusst praktizierte Inkonsequenz darum geht, eine bestimmte Sichtweise zu etablieren: Ein Aspekt wird in extenso ausgebreitet, andere Aspekte unterdrückt. Anders gesagt, wie ausführlich einzelne Abschnitte gestaltet werden sollten, hängt auch immer von ihrem qualitativen und quantitativen Verhältnis zueinander ab. Wenn man einen Nebenaspekt auswalzen will, kann man zentrale Aspekte nicht kappen. --Assayer (Diskussion) 15:19, 23. Mär. 2022 (CET)
- Soweit ich es sehe, geht es doch hier nun gerade um den Abschnitt "Verfassungsgeschichte" und nicht um die restlichen Teile des Artikels? --Gmünder (Diskussion) 14:31, 23. Mär. 2022 (CET)
- Aha. Und das gilt dann auch für die anderen Abschnitte, und wir machen hieraus einen begriffsgeschichtlichen Artikel? Oder siehst Du hierin auch einen staatsrechtlichen Artikel zur "Rechtslage" 2.0, wie er sich momentan präsentiert? --Assayer (Diskussion) 14:27, 23. Mär. 2022 (CET)
- Ich würde den Abschnitt Verfassungsrecht ähnlich wie Deutsches Reich#Staatsoberhäupter und Regierungschefs gestalten. Das ist dann keine Unwucht, sondern ein Verweis auf in gewisser Weise Auslagerungen. Wenn jemand für diesen Artikel einen knappen Übersichtstext schreibt, ist dagegen wohl nichts einzuwenden, aber ich halte es nicht für notwendig. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:59, 23. Mär. 2022 (CET)
- Was bitte ist an Wahlrecht, Parlamentarismus und Revolution, Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz so speziell, dass man keinen erläuternden Fließtext verfassen kann, der Links auf die Hauptartikel enthält? Sollten wir Deiner Meinung nach also diesen Artikel leeren und mit Siehe auch-Verweisen auf Hauptartikel füllen? Siehst Du keine Unwucht in den Artikelanteilen? --Assayer (Diskussion) 13:39, 23. Mär. 2022 (CET)
- Naja, geneau diese Verfassungsgeschichte wird in den spezielleren Artikeln zur Bismarcksche Reichsverfassung (1871–1919) und zur Weimarer Reichsverfassung (ab 1919). Es stellt sich also die Frage, weshalb die Verfassungsgeschichte, zu der es zwei Hauptartikel gibt, hier nochmal beschrieben werden soll. Das ist auch mit Blick auf die Pflege nicht unbedingt wünschenswert. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:57, 23. Mär. 2022 (CET)
- In unserem Artikel hier finden sich 34.575 Zeichen zu staatsrechtlichen Fragen nach 1945 vor dem Hintergrund eines Hauptartikels Rechtslage Deutschlands nach 1945 mit 85.777 Zeichen. Über die Verfassungsgeschichte, wie ich sie oben skizziert habe, finden sich hier 716 Zeichen Quelltext. Anders gesagt, 1,2% handeln von der Verfassungsgeschichte und 58,4% von den staatsrechtlichen Fragen nach 1945. Ich halte es für einen schlechten Witz, wenn einer der Hauptverantwortlichen für dieses Ungleichgewicht vor "Redundanzen" warnt.[1] Als Literatur wird hier im Artikel allen ernstes auf Haffner, den § 5 eines Staatsrechtslehrbuchs (über Völkerrechtssubjekte) und Blumenwitz über "Staats- und völkerrechtliche Grundsätze zur deutschen Frage und ihre Konsequenz für die deutsche Ostpolitik" verwiesen. Warum das so ist, muss ich wohl kaum erklären.[2] Von dem Kaperfahrer dieses Artikels muss ich mich aber nicht darüber belehren lassen, wo essentielle Informationen andernorts zu finden seien. Der Artikel Deutsches Reich sollte ganz wesentlich Verfassungsgeschichte sein.--Assayer (Diskussion) 23:51, 22. Mär. 2022 (CET)
- Es wären vielleicht Verweise auf die Artikel gut, anstelle das hier nochmal zu schreiben? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:55, 22. Mär. 2022 (CET)
- Ich glaube, in der Grundlinie kann ich dir folgen, Assayer. Aber das Wahlrecht zum Beispiel würde ich herauslassen, weil das mit dem "Reich"-Sein, mit dem Staat als solchen, mit der Einordnung in die (Verfassungs)geschichte nicht so viel zu tun hat. Ziko (Diskussion) 16:42, 23. Mär. 2022 (CET)
- In diesem Artikel werden keine „Aspekte unterdrückt“, das stimmt nicht. --Benatrevqre …?! 17:05, 23. Mär. 2022 (CET)
- Diese Informationen findest du im Wesentlichen unter Deutsches Kaiserreich und Weimarer Republik bzw. in den zugehörigen Spezialartikeln. --Benatrevqre …?! 10:41, 22. Mär. 2022 (CET)
- Naja, hier fehlen Informationen über Inhalte der Verfassungen wie Wahlrecht, Parlamentarismus usw.; zur Revolution und Weimarer Reichsverfassung werden keine Informationen angeboten und Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz kommen nicht vor, stattdessen staatsrechtliche Fragen ab 1945 in extenso. --Assayer (Diskussion) 21:55, 1. Jan. 2022 (CET)
- Nach den jüngsten Ergänzungen ist der Lückenhaft-BS nicht mehr gerechtfertigt, er wurde aus diesem Grund nun herausgenommen. --Benatrevqre …?! 11:39, 14. Jun. 2022 (CEST)
Fehlende Informationen?
Hallo, jemand hat einen Baustein eingefügt (bei Verfassungsgeschichte):
- "In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen. Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst."
Ohne weitere Angaben, welche wichtigen Informationen denn nun fehlen, ist der Baustein nicht sehr hilfreich. Ich denke auch nicht, dass die Abschnitte noch länger werden müssen. Falls sich kein Widerspruch erhebt, würde ich den Baustein in naher Zukunft entfernen. Ziko (Diskussion) 19:51, 1. Jan. 2022 (CET)
- Es gab bisher keinen Widerspruch, aber der Baustein ist immer noch drin? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:37, 21. Mär. 2022 (CET)
- Nimmermehr. Aufgrund fehlender Begründung entfernt. --Benatrevqre …?! 17:54, 21. Mär. 2022 (CET)
- Merci! --Gmünder (Diskussion) 18:01, 21. Mär. 2022 (CET)
- (BK) Den Baustein habe ich wieder eingesetzt. Link zu dem Thread Verfassungsgeschichte, der von den Diskutanten übersehen wird. --Assayer (Diskussion) 22:24, 21. Mär. 2022 (CET)
- Dass die Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches mit diesen drei Sätzen hinreichend dargestellt wäre, ist ja wohl ein Scherz. Danke an Assayer für die Wiedereinsetzung des Bausteins. --Φ (Diskussion) 22:16, 21. Mär. 2022 (CET)
- Ich halte es allerdings nicht für sinnvoll, in diesem Lemma Redundanz zu bereits bestehenden Artikeln zu erzeugen. --Benatrevqre …?! 10:42, 22. Mär. 2022 (CET)
- Ggf. Verweise auf bestehende Artikel? --Gmünder (Diskussion) 11:00, 22. Mär. 2022 (CET)
- Ich halte es allerdings nicht für sinnvoll, in diesem Lemma Redundanz zu bereits bestehenden Artikeln zu erzeugen. --Benatrevqre …?! 10:42, 22. Mär. 2022 (CET)
- Dass die Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches mit diesen drei Sätzen hinreichend dargestellt wäre, ist ja wohl ein Scherz. Danke an Assayer für die Wiedereinsetzung des Bausteins. --Φ (Diskussion) 22:16, 21. Mär. 2022 (CET)
- (BK) Den Baustein habe ich wieder eingesetzt. Link zu dem Thread Verfassungsgeschichte, der von den Diskutanten übersehen wird. --Assayer (Diskussion) 22:24, 21. Mär. 2022 (CET)
- Merci! --Gmünder (Diskussion) 18:01, 21. Mär. 2022 (CET)
- Nimmermehr. Aufgrund fehlender Begründung entfernt. --Benatrevqre …?! 17:54, 21. Mär. 2022 (CET)
- Es gab bisher keinen Widerspruch, aber der Baustein ist immer noch drin? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:37, 21. Mär. 2022 (CET)
Info: Diskussion findet oben im Bereich Verfassungsgeichte statt --Gmünder (Diskussion) 14:54, 23. Mär. 2022 (CET).
Gesamte Struktur
Hallo, ich habe mir noch mal den Artikel angeschaut und mich gefragt, ob die Struktur ideal ist. Sie springt zumindest chronologisch viel hin und her. Und einen eigentlich thematischen Grund für die heutige Struktur habe ich auch nicht gefunden. Ich könnte mir etwa vorstellen, dass die Begriffsgeschichte an den Anfang (nach der Einleitung) kommt und man den Rest etwas chronologischer fasst. "Geschichte" und "Verfassungsgeschichte" müssen auch nicht zwei verschiedene Abschnitte sein. Ziko (Diskussion) 18:28, 21. Mär. 2022 (CET)
- Es sollte bedacht und bei aller Strukturgedanken vor Augen gehalten werden, dass dieser Artikel lediglich eine Übersicht bieten soll, schwerpunktmäßige Ausführungen gehören in die Hauptartikel zu Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Staat und Nachkriegsdeutschland bis zur Gründung von Bundesrepublik und DDR. --Benatrevqre …?! 10:39, 22. Mär. 2022 (CET)
- Richtig - etwas Kürzung wäre auch nicht verkehrt. Ziko (Diskussion) 21:28, 22. Mär. 2022 (CET)