Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/08
Nutzungsrechte von Bildern
Guten Tag,
ich habe eine Frage betreff des Bilderhochladen. Da ich mehrere Fotos zum Hochladen habe, würde ich gerne wissen, bei welchem Szenario ich die Bilderrechte besitze und diese problemlos hochladen kann.
Variante I) Ich habe die Erlaubnis des Fotografen ein gewisses Bild auf Wikipedia hochzuladen.
Variante II) Der Fotograf vererbte mir die Bilder (stammen aus den 1950er und 1960er Jahren) nach seinem Tod (dh aus dessen Nachlass).
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen --Fgach80 (Diskussion) 16:28, 2. Aug. 2015 (CEST)
- Variante I geht so nicht. Der Fotograf müsste nicht nur erlauben, das Bild auf Wikipedia hochzuladen, sondern er müsste es unter eine freie Lizenz stellen. Dies sollte durch eine Mail des Fotografen an das Support-Team dokumentiert werden, siehe hier für eine Textvorlage und zum Vorgehen. Variante II geht im Prinzip, wenn du der Alleinerbe bist (und zwar nicht nur der physischen Exemplare, sondern der Bilder mit ihren Rechten - ein Fotograf könnte ein ausschliessliches Nutzungsrecht an den Bildern vor seinem Tod auch an jemand anderen übertragen haben; dann nützt es dir nichts, Abzüge der Fotos zu besitzen). Auch dies sollte am besten durch eine Mail an das Support-Team dokumentiert werden, in der du angibst, um welche Bilder es geht und bestätigst, dass du der Rechteinhaber bist und eine freie Lizenz vergibst. Gestumblindi 16:34, 2. Aug. 2015 (CEST)
Benutzer Gestumblindi,
ich danke für Deine Nachricht. Bei der Variante II handelt es sich in meinem Fall um Fotografien die ich von einem Elternteil, der diese Fotos auch machte, als Teil des Nachlasses erhielt. Muss ich bei dieser Variante auch ein E-Mail an das Support-Team senden, oder ist es ausreichend, wenn ich dies beim jeweiligen Hochladevorgang anmerke? --Fgach80 (Diskussion) 19:54, 2. Aug. 2015 (CEST)
- Im Prinzip müsste ein passender Vermerk in der Beschreibung (Hochlader ist Erbe und Rechteinhaber) schon ausreichen, aber ich kann nicht garantieren, dass nicht doch jemand Zweifel äussert (besonders wenn es sich um einen bekannteren Fotografen handeln sollte), und um Probleme gleich zu vermeiden, wäre eine Dokumentation via Support-Team vielleicht doch ganz gut. Gestumblindi 20:01, 2. Aug. 2015 (CEST)
- (nach BK) Im Prinzip reicht tatsächlich ein entsprechender Vermerk beim Upload (weil Du in diesem Fall ja selbst der Rechteinhaber bist). Sauberer wäre eine Freigabe aber schon.
- Wenn Du denn gesamten Bildnachlass Deines Vaters verwaltest und viele Bilder hochladen möchtest, würde ich empfehlen, das einmal im OTRS zu dokumentieren. Wir können Dir dann einen Freigabebaustein basteln, denn Du bei allen Bildern Deines Vaters verwenden kannst.
- P.S.: Hochladen solltest Du die Bilder bitte auf Commons. // Martin K. (Diskussion) 20:05, 2. Aug. 2015 (CEST)
Lieber Benutzer Gestumblindi und Martin Kraft, Danke für Eure Hilfe. Mit freundlichen Grüßen--Fgach80 (Diskussion) 20:08, 2. Aug. 2015 (CEST)
The Treasury (Neuseeland) = Finanzministerium von Neuseeland
Hallo, kann Datei:The Treasury of New Zealand (Logo).png - versehen mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} hier bleiben? Ich denke, die Schöpfungshöhe ist bei diesen Details unstrittig. --emha d℩b 15:25, 3. Aug. 2015 (CEST)
- Die Datei ist eine Ableitung des neuseeländischen Wappens von 1956. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:27, 3. Aug. 2015 (CEST)
Rheinland-Pfälzische Personendatenbank: Übernahme von Biographien
Über den Artikel Nikolaus Weis bin ich auf diese Datenbank gestoßen. Frage: Der Artikel zu Weis ist eine nur leicht ausformulierte Übernahme des Datenbestandes in der RPPD. Reichen diese Überarbeitungen aus? Auf der Homepage der RPPD gibt es keine Informationen, unter welcher Lizenz die enthaltenen Informationen bereitgestellt werden. Allerdings scheinen die Rechte nicht exklusiv bei der RPPD zu liegen.
Da es noch mehr Artikel nach dem Muster Weis zu geben scheint (z. B. Adolf Billen, wäre eine grundsätzliche Klärung sinnvoll. --Vierteltakt (Diskussion) 13:19, 5. Aug. 2015 (CEST)
- Der Eintrag zu Nikolas Weis (Service) erreicht sicherlich keine Schöpfungshöhe, er ist damit nicht geschützt und kann problemlos übernommen werden, da er ausschließlich Fakten in einfachen Sätzen wiedergibt. Eine geistige Schöpfung ist das nicht. Grüße, Yellowcard (D.) 16:32, 5. Aug. 2015 (CEST)
Foto eines Gedichtes hochladbar, das in einer Straßenbahn über dem Passagierraum zu lesen ist?
Kann ich ein eigenes Foto eines Gedichtes hochladen, das in einer Straßenbahn über dem Passagierraum zu lesen ist, ohne den noch lebenden Autor fragen zu müssen? --C.Koltzenburg (Diskussion) 13:08, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Nein. Was wäre die Ausnahmebegründung für eine solche Veröffentlichung? --Magnus (Diskussion) für Neulinge 13:32, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Keine Ahnung: öffentlicher Raum? Oder bleibt es urheberrechtlich gesehen sog. geistiges Eigentum, egal, ob es im öffentlichen Raum zu sehen ist (wenn eine Straßenbahn ein solcher ist)? --C.Koltzenburg (Diskussion) 14:27, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Es käme ja allenfalls die Panoramafreiheit zum Tragen. Allerdings ist das Innere einer Straßenbahn kein öffentlicher Raum und ein dort angebrachtes Gedicht erfüllt zudem möglicherweise nicht das Kriterium "dauerhaft". Zudem ist auch noch das Hausrecht des Betreibers zu beachten, der ggf. Fotos bzw. die Veröffentlichung von Fotos unter Vorbehalt stellt. Ich rate dir davon ab, ein solches Bild hochzuladen. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 14:33, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Danke. Bliebe als nur, den Autoren des Gedichts zu fragen. --C.Koltzenburg (Diskussion) 14:36, 6. Aug. 2015 (CEST)
Ansichtskarten von der Ö Nationalbibliothek
Mit AKON bietet die ÖNB Ansichtskarten bis in die 1940er Jahre an. Als Benutzung steht dabei: Zusätzliche Möglichkeiten neben dem Abspeichern der Datei auf dem eigenen Computer, sind das Verschicken als PDF und per E-Mail und das Teilen über die Social-Media-Kanäle Facebook, Twitter, Google+, Pinterest und Tumblr. Auch das kostenpflichte Versenden einer gedruckten Ansichtskarte auf dem Postweg ist über die Plattform Touchnote möglich. (siehe hier - Dieser Text implementiert doch auch den Gebrauch auf WP bzw. Commons als frei - oder liege ich da falsch? --K@rl 13:50, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Nachstehender Absatz aus «Wie darf ich Bilder von AKON nutzen?» dürfte etwas Klarheit schaffen.
- «An allen Inhalten, die von der ÖNB ins Netz gestellt werden, macht die ÖNB kein eigenes urheberrechtliches Verwertungsrecht geltend. Sie erklärt sich insofern auch mit einer Nachnutzung von über die ÖNB-Website abrufbaren Inhalten ausdrücklich einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechte Dritter für jede Form der Nachnutzung individuell zu klären sind. […]»
- Knackpunkt ist also nicht die ÖNB, sondern die einzelnen Bildautoren. --Хрюша ? ! ? ! 14:29, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Aber wenn die ÖNB erlaubt, die Fotos auch auf Facebook hochzuladen, muss sie ja wohl die Rechte dazu besitzen --K@rl 14:39, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Nun, sie geht davon aus, dass die Karten gemeinfrei sind und ist bereit das Restrisiko hinzunehmen. Wir haben für eine ähnliche Risikoabwägung unsere 1923-Regelung, sind also um 17 Jahre vorsichtiger. Grüße --h-stt !? 15:54, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Dann trägt sie aber doch auch das Restrisiko wenn wir es von der ÖNB kopieren ;-) --K@rl 18:04, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Ich fürchte es obliegt dem Rechteinhaber, wenn er klagen mag ;-) --Geiserich77 (Diskussion) 20:06, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Dann trägt sie aber doch auch das Restrisiko wenn wir es von der ÖNB kopieren ;-) --K@rl 18:04, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Nun, sie geht davon aus, dass die Karten gemeinfrei sind und ist bereit das Restrisiko hinzunehmen. Wir haben für eine ähnliche Risikoabwägung unsere 1923-Regelung, sind also um 17 Jahre vorsichtiger. Grüße --h-stt !? 15:54, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Aber wenn die ÖNB erlaubt, die Fotos auch auf Facebook hochzuladen, muss sie ja wohl die Rechte dazu besitzen --K@rl 14:39, 6. Aug. 2015 (CEST)
@Karl Gruber: Wir hatten das Thema hier gerade erst, ist bloss schon im Archiv verschwunden, siehe hier. Und nein: Jeder, der die Karten verwendet, trägt das Risiko selbst - wenn die ÖNB für sich zum Schluss gekommen sein sollte, dass die Wahrscheinlichkeit, dass gewisse Karten noch urheberrechtlich geschützt sind und der Rechteinhaber gegen ihre Veröffentlichung vorgehen könnte, für sie gering genug und das Risiko tragbar ist, wirkt sich das auf andere Nutzer jedoch überhaupt nicht aus, darum auch ihr Hinweis "Es wird darauf hingewiesen, dass Rechte Dritter für jede Form der Nachnutzung individuell zu klären sind". Und wir haben hier eine vorsichtigere Praxis - insbesondere auf Commons. Dort sollte die Gemeinfreiheit schon sehr sicher sein, bevor man etwas hochlädt. Siehe auch meine Antwort im Archiv... Gestumblindi 20:56, 6. Aug. 2015 (CEST)
- okay, danke die Disk sah ich nicht, da ich die MItteilung der ÖNB auch erst heute bekam. gruß K@rl 22:36, 6. Aug. 2015 (CEST)
Fürsorgediktatur als Großzitat zulässig?
Hallo, der Artikel besteht ja fast nur aus einem 7 Zeilen langen Zitat, dazu eine kurze zweizeilige Einleitung. ist das noch zulässig oder schon URV? --Jbergner (Diskussion) 23:46, 6. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist ein Missverhältnis. Bitte aus dem Zitat nur zwei Sätze rausnehmen und wörtlich zitieren. Den Rest frei neu formulieren und mit ein paar Erklärungen anreichern. Ich halte eine Versionslöschung in solchen Fällen nicht für erforderlich, aber andere mögen das anders sehen, deshalb überlasse ich diese Entscheidung dem jeweils Umsetzenden. Grüße --h-stt !? 13:45, 7. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jbergner (Diskussion) 19:18, 12. Aug. 2015 (CEST)
Diskussion:Adam von Aretin
Das Haus der Bayerischen Geschichte fordert mich auf eine Abbildung zu löschen. Meiner Meinung nach ist die Abbildung eine Reproduktion eines gemeinfreien Gemäldes. Wie soll ich da vorgehen ?
-- Vuxi (Diskussion) 12:30, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Vgl. mal hier--Oursana (Diskussion) 12:47, 10. Aug. 2015 (CEST)
- So ein richtiges Ergebnis hat die Diskussion ja nicht. Wurde das Wagner-Bild denn dann gelöscht oder nicht ? Mein Bedarf nach einer Abmahnung hält sich in Grenzen. -- Vuxi (Diskussion) 13:11, 10. Aug. 2015 (CEST)
- File:Richard Wagner by Caesar Willich ca 1862.jpg, war verlinkt. s. dort Dateiverwendung.--Oursana (Diskussion) 13:21, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Ok. Was soll ich jetzt machen? --Vuxi (Diskussion) 13:57, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Der Fall Reiss-Engelhorn-Museen gehört eigentlich nicht ins Archiv, solange kein Ergebnis feststeht. Anscheinend kümmert sich keiner mehr drum: gutes oder schlechtes Zeichen für Wikipedia? Wäre doch gut, wenn Wikimedia mal ein Statement abgeben würde zu diesen für Hochlader von gemeinfreien Bildern wichtigen Vorfällen. Stattdessen lässt man sie allein ... -- 78.52.62.181 14:07, 10. Aug. 2015 (CEST)
- @IP: Ich bin ziemlich sicher, dass im Hintergrund Gespräche zwischen den Beteiligten Parteien und WMDE laufen. Solange aber noch kein Ergebnis feststeht, kann auch nichts kommuniziert werden. Ich sehe daher nicht, dass wir alleine gelassen werden.
- @Vuxi: Wende sich bitte an legal@wikimedia.de, um Argumentationshilfe und ggfs. auch juristische Hilfe von Wikimedia Deutschlands zu erhalten. — Raymond Disk. 14:56, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Danke. Hab ich gemacht. -- Vuxi (Diskussion) 15:14, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Info: Es geht um Datei:Johann Adam Freiherr von Aretin 2.png, siehe auch die dortige Versionsgeschichte :-) Stehe bei Fragen gern zur Verfügung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:56, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Danke. Hab ich gemacht. -- Vuxi (Diskussion) 15:14, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Der Fall Reiss-Engelhorn-Museen gehört eigentlich nicht ins Archiv, solange kein Ergebnis feststeht. Anscheinend kümmert sich keiner mehr drum: gutes oder schlechtes Zeichen für Wikipedia? Wäre doch gut, wenn Wikimedia mal ein Statement abgeben würde zu diesen für Hochlader von gemeinfreien Bildern wichtigen Vorfällen. Stattdessen lässt man sie allein ... -- 78.52.62.181 14:07, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Ok. Was soll ich jetzt machen? --Vuxi (Diskussion) 13:57, 10. Aug. 2015 (CEST)
- File:Richard Wagner by Caesar Willich ca 1862.jpg, war verlinkt. s. dort Dateiverwendung.--Oursana (Diskussion) 13:21, 10. Aug. 2015 (CEST)
- So ein richtiges Ergebnis hat die Diskussion ja nicht. Wurde das Wagner-Bild denn dann gelöscht oder nicht ? Mein Bedarf nach einer Abmahnung hält sich in Grenzen. -- Vuxi (Diskussion) 13:11, 10. Aug. 2015 (CEST)
- Zwischenfrage: Nutzen wir noch andere Bilder aus derselben Quelle? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:04, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Jedenfalls--Oursana (Diskussion) 16:56, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Ah, danke. Ich habe die Kategorie mal hinzugefügt und verknüpft. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:59, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Jedenfalls--Oursana (Diskussion) 16:56, 12. Aug. 2015 (CEST)
Europa » EC » JRC » IES » FRC » FOREST » EFFIS
http://forest.jrc.ec.europa.eu/effis/about-effis/data-license/ ist das {Attribution} im Sinne Commons:Copyright tags, oder wegen 3. RESTRICTIONS {Noncommercial}? es ginge um die karte waldbrandgefahr http://forest.jrc.ec.europa.eu/effis/applications/current-situation/, wobei der google-hintergund ausretouchiert würde, damit deren (C) nicht zum tragen käme. dank für eine begutachtung --W!B: (Diskussion) 20:34, 15. Aug. 2015 (CEST)
- W!B:, soweit ersichtlich nicht möglich, weil sich „The use of the Work as a component for developing new commercial products and/or services by You or Your collaborators is not permitted without the prior written consent of the Community“ in den dortigen Lizenzbestimmungen mit „the license must not limit the freedom to distribute a modified version (or, for physical works, a work somehow derived from the original), regardless of the intent and purpose of such modifications“ (https://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy i.V.m. http://freedomdefined.org/Definition) beißt. Daneben verbliebe ohnehin die Frage, ob sich die Lizenz hierauf überhaupt bezieht; jedenfalls firmiert sie da unter der Bezeichnung „Data License“, während der verlinkte Inhalt zwar möglicherweise auch eine Datenbank ist, in dieser visualisierten Form aber regelmäßig auch die (niedrige) Schwelle zur wissenschaftlich-technischen Darstellung überschreitet. Deren Nutzungsbedingungen unter den Begriff „Data License“ zu rubrizieren, erscheint mir dann aber jedenfalls wenig intuitiv (und praktisch schwierig, weil auch Google, zumindest an sehr vielen darstellbaren Kartenansichten, Rechte halten wird – die sie auch beanspruchen, wie man aus dem „Nutzungsbedingungen“-Link unten rechts auf der Karte ersehen kann). — Pajz (Kontakt) 21:10, 15. Aug. 2015 (CEST)
- @Pajz: danke dir, insb. die prompte erledigung. google wär übrigens kein problem gewesen, ich hab grad entdeckt, dass sie auch OSM als hintergrund anbieten: brave europäer! trotzdem aber: dann nicht. GIS-daten sind sowieso eine besonders schwierige sache --W!B: (Diskussion) 21:25, 15. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --W!B: (Diskussion) 21:25, 15. Aug. 2015 (CEST)
Was kann man bei bearbeiteten alten Bildern machen?
Ich habe das Problem, mit einem Bild, daß ich verwenden möchte, das von 1916 ist und von einer Postkarte mit unbekanntem Fotografen stammt. Leider steht mir nur eine Version davon zur Verfügung, bei der in einem Buch eine farbliche Bearbeitung des Motivs vorgenommen wurde. Kann ich das Bild einfach auf schwarz-weiss "rückbearbeiten" und dann frei verwenden? --Emergency doc (D) 23:40, 16. Aug. 2015 (CEST)
- Emergency doc: Es gilt das Entscheidend-ist-was-hinten-rauskommt-Prinzip; wenn der Bearbeiter irgendetwas gemacht hat und du dieses irgendetwas so modifizierst, dass es nicht mehr erkennbar ist, dann wird auch das Bearbeiterurheberrecht nicht verletzt. Dass du „von der Bearbeitung her“ (und nicht: „vom Original her“) gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Damit ist freilich noch nicht gesagt, ob du das Original (bzw. deine Umgestaltung hiervon) in Wikipedia einstellen darfst; hier wird WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist zu beachten sein. grüße, — Pajz (Kontakt) 00:09, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Danke, das hilft mir weiter. Gruß --Emergency doc (D) 19:54, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Emergency doc (D) 19:54, 17. Aug. 2015 (CEST)
möglicher URV?
Hallo. Hier sind Passagen wörtlich dort abgeschrieben. Ist das eine URV, die Handlungsbedarf nach sich zieht? --Roger (Diskussion) 17:01, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Da ist eine Quellenangabe; ergo keine URV. --PL DK NL D (Diskussion) 20:18, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Es ist URV, da hilft auch die Quellenangabe nicht.
- @PL DK NL D: Lies bitte hier nach.
- @RoBri: Ich habe es weitergegeben; in solchen Fällen ist hier die richtige Anlaufstelle. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 20:42, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 20:43, 17. Aug. 2015 (CEST)
Wikipedia-Logo
Wenn ich die Seiten zum Wikipedia-Logo auf Commons richtig verstehe, dann darf ich das Wikipedia-Logo innerhalb von Wikipedia so oft nutzen, wie ich will, oder habe ich das falsch verstanden?--JTCEPB (Diskussion) 17:45, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Richtig - viel Spaß damit! Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:54, 12. Aug. 2015 (CEST)
Weitere Frage: Unter welche Lizenz muss ich Bild stellen, welches das Wikipedia Logo enthält?--JTCEPB (Diskussion) 01:53, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Wie Datei:Wikipedia-logo-v2.svg: 2014 wurden die Wikimedia-Logos (inkl. jenes der Wikipedia) von der WMF unter die CC-BY-SA 3.0 gestellt, stehen jetzt also urheberrechtlich unter einer freien Lizenz. Das erstreckt sich jedoch nur auf den urheberrechtlichen Aspekt; das Markenrecht ist davon nicht berührt und die WMF ist auch weiterhin daran interessiert, ihre Marke zu schützen - darum enthält die Beschreibung zusätzlich die Vorlage Wikimedia trademark, die du ebenfalls zusätzlich zur CC-BY-SA 3.0 einsetzen solltest. Gestumblindi 21:06, 14. Aug. 2015 (CEST)
Logo eines Spiels, dessen Publisher nicht mehr exisitert?
Das Spiel Die Römer (Artikelentwurf) wurde von cdv Software Entertainment veröffentlicht. Die Firma existiert aber nicht mehr. Wie steht es jetzt mit der Verwendung des Logos (via Vorlage:Infobox Software)? Die gleiche Frage stellt sich übrigens auch für Screenshots und das Bild auf der Verpackung des Spiels.
Die Römer
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<Logo hier> | |
<Screenshot hier> | |
Basisdaten |
--Hashtag (Diskussion) 17:04, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Da das Urheberrecht ist nicht an die juristische Person der Firma, sondern an die natürliche Person des jeweiligen Urhebers geknüpft ist und der definitiv noch keine 70 Jahre Tod ist, ist die Rechtslage eigentlich unverändert. Screenshots des Spiels und Packshots der Verpackung können hier nur dann unter freier Lizenz veröffentlicht werden, wenn dafür eine Freigabe des Urhebers oder Exklusivrechteinhabers vorliegt. Letzteres wäre der Rechtsnachfolger der Firma bzw. derjenige, der die Rechte aus der Insolvenzmasse gekauft oder zugesprochen bekommen hat.
- Ich weiß, dass es auf dieser Basis schwierig bis unmöglich ist, eine Freigabe zu bekommen. Aber so ist halt die Rechtslage. // Martin K. (Diskussion) 17:25, 14. Aug. 2015 (CEST)
Bis um 1920 etwa: Fortlaufend nummerierte Ansichtskarten der Deutschen Luft-Reederei
Guten Abend, liebe Wikipedianerinnen,
soeben habe ich nicht bei Commons, sondern in der deutschsprachigen Wikipedia die hier nebenstehend abgebildete Ansichtskarte mit der fortlaufenden Nummer 1848 hochgeladen. Sie ist sicher vor 1923 hergestellt und vertrieben worden. Das dazugehörige Revers der Ansichtskarte habe ebenfalls hochgeladen, allerdings bei Commons. Beide Seiten der Karte sind im Wikipedia-Artikel Deutsche Luft-Reederei eingefügt. Wohl sämtliche - fortlaufend nummerierten Ansichtskarten dieser Serie und dieses Unternehmens tragen keinen Hinweis auf einen eventuellen Urheber im Sinne einer natürlichen Person. Auch ist mir keinerlei Literatur zu dem Thema bekannt. Die Deutsche Lufthansa als - potentieller - Rechtsnachfolger, hat meines Wissens vor ein paar Jahren zur Abwehr eventueller Entschädigungsfragen hinsichtlich des NS-Unrechts eben diese Rechtsnachfolge wohl verneint. Die Deutsche Digitale Bibliothek zeigt etwa eine ähnliche Ansichtskarte, postalisch „gelaufen“ (Poststempel, Datierung) 16. September 1921 mit der fortlaufenden Nummer 882. Kann ich also diese nebenstehende und auch andere Karten bei Commons hochladen? Können wir - alle zusammen - versuchen, die vollständige Serie über Commons und die Wikipedien als gemeinschaftliches kulturelles Erbe abzubilden - und zu Bildungszwecken anzubieten? Einen ersten Dank für Eure ehrenamtlichen Mühen vorab zu später Stunde sendet --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 23:07, 13. Aug. 2015 (CEST)
- Für jede Berufung auf unsere 1923-Richtlinie erstell bitte einen formalen Eintrag bei WP:DÜP/1923, damit wir das auch korrekt dokumentieren können. Grüße --h-stt !? 14:23, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Vielen Dank, h-stt. Es ist vollbracht. Besten Gruß, --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 10:43, 15. Aug. 2015 (CEST)
eigene Essensfotos abmahnfähig?
Ein aktueller Artikel "Das Fotografieren von Essen könnte teuer werden" auf Welt-online[1] hat auf Commons eine entsprechende Anfrage ausgelöst: Copyright_in_food_in_Germany?. Möchte einer unserer legal experts kurz Stellung nehmen? --Túrelio (Diskussion) 22:53, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Auch wenn ich mich als juristischer Laie nicht als legal experts bezeichnen würde...
- MMn ist dieser Artikel ziemlich substanzarm und unnötig alarmistisch. Für mich riecht das schon sehr nach einem publicity-süchtigem Anwalt, der den Medien aus Eigen-PR-Gründen mit dieser steilen These ein Sommerlochthema serviert hat - offensichtlich mit Erfolg.
- Jedenfalls finde ich es schon sehr gewagt mit nichts weiter als dem Geburtstagszug-Urteil einen solchen Wind zu veranstalten:
- Zunächsteinmal muss man die Frage stellen, ob ein Food-Arragment überhaupt ein Werk sein und damit unter Urheberrecht fallen kann. Und wenn man sich die Formulierung in der Auflistung der Werkarten in §2 UhrG so ansieht (insbesondere die in (1) 4) ist das zumindest kein naheliegender Schluss.
- Dann wäre zu klären, wo in dieser hypothetischen Werkgattung die Schöpfungshöhen-Schwelle läge - was bei klassischen Werken schon schwierig genug und bei sowas vergänglichem wie Essen fast unmöglich sein dürfte.
- Und zu guter Letzt müsste man in einem Streitfall dann noch beziffern, wie hoch der Wert eines solchen vermeintlichen Werkes wäre. Und spätestens da dürfte der Koch dann in Schwierigkeiten kommen, weil er im Gegensatz zu den klassischen Urhebern angewandte Kunst (als z.B. Industrie- und Grafikdesignern) ja üblicherweise nicht das Werk (also die ästhetische Schöpfung) verkauft, sondern das Gericht (also Essen).
- Natürlich kann man eine solche Einordnung nicht kategorisch ausschließen (bei Kunst ist alles möglich) aber ich halte es doch für extrem unwahrscheinlich, dass es in dieser Hinsicht mal zu einem Prozess kommt und sich dann noch ein Gericht findet, dass sich diese Argumentation zu Eigen macht. Und selbst wenn, würde das bestenfalls extrem ästhetische Arrangements von etablierten Food-Artists betreffen und damit für das, was wir hier an Essensbildern haben, kaum relevant sein. Jedenfalls dürfte das rechtliche Risiko bei Logos und anderen Grafiken um einige Zehnerpotenzen höher liegen als hier.
- Anders sieht die Sache übrigens beim Hausrecht aus. Da dieses theoretisch alles Betrifft kann der Besitzer einer Immobilie einem natürlich auch verbieten Essen in seinen Räumlichkeiten zu photographieren. Aber zum einen gilt das nur in seinen Räumlichkeiten (nimmt man den Muffin mit und photographiert ihn auf der Straße, ist alles ok) und zum anderen betrifft das nicht nur Essen sondern alles (von einer weißen Tapete über die Hauskatze bis hin zum Klostein) - ein Photoverbot ist eben ein Photoverbot.
- Kurzum: Ich halte diese Artikel für einen Haufen heiße Luft (hierzuwiki würde man sowas wohl als Theoriefindung löschen) und für unsere Belange schlicht irrelevant. // Martin K. (Diskussion) 00:05, 18. Aug. 2015 (CEST)
Wappen von Türkischen Städten. Dateien hier (waren) hier zu finden; https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Logbuch/DreamShooter7
Guten Tag, darf man Türkische Wappen hier auf Wikipedia hochladen und verwenden? Meine wurden nämlich gelöscht da es "nicht gemeinfrei" sei.. Stimmt dies? Als beispiel wie so ein Türkisches Wappen aussah: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Logoant1.jpg Besteht ja eigentlich aus einfachen geometrischen Formen, oder? Also darf mans verwenden? Vielen Dank für Eure Antwort :)
--DreamShooter7 (Diskussion) 12:28, 15. Aug. 2015 (CEST)
- @DreamShooter7: Um solche Wappen hier ohne Zustimmung ihres Rechteinhabers nutzen zu dürfen kommen grundsätzlich folgende Regelungen in Betracht:
- Gemeinfreiheit mangels Schöpfungshöhe: Das halte ich hier eher für unwahrscheinlich, weil es ja schon im Beispiel eher ganze Illustrationen als „einfache geometrischen Formen“ sind. Und die anderen Wappen, die ich in DÜP gesehen habe waren da meiner Erinnerung nach noch deutlich illustrativer.
- Gemeinfreiheit aus Altersgründen: Das trifft in Deutschland auf viele Ortswappen zu, weil diese wenn nicht als ganzes so doch in ihren heraldischen Bestandteilen schon vor Jahrhunderten entstanden sind. Diese türkischen Wappen hingegen sind ja eher Logos und dürften in den letzten 30 Jahren entstanden sein, womit sie hierfür nicht in Betracht kommen.
- Die Schrankenregelung für Amtliche Werke: In der Wikipedia werden traditionell Wappen deutscher Gebietskörperschaften als solche angesehen – was aber nicht unumstritten ist. Ob es in der Turkei eine vergleichbare Regelung gibt und ob die fraglichen Zeichen tatsächlich einen solch offiziellen Rechtsstatus innehaben, müsste man recherchieren. Leider habe ich auf unseren offiziellen Seiten zum türkischen Urheberrecht dazu nichts gefunden.
- Die Panoramafreiheit: Wenn man nicht das Wappen selbst als Grafik hochlädt, sondern ein im öffentlichen Raum entstandenes Photo eines dort fest installierten Wappens, könnte man dieses auf Commons problemlos auf Commons unter FoP-Turkey nutzen.
- Mit einer Freigabe des Urhebers (also des Grafikers, der das Zeichen gemacht hat) oder des Inhabers der vollumfänglichen Nutzungsrechte (also i.d.R. der zugehörigen Gemeinde) wäre eine Nutzung natürlich problemlos möglich. Mehrsprachige E-Mail-Vorlagen für eine solche Anfrage findest Du hier. // Martin K. (Diskussion) 10:24, 19. Aug. 2015 (CEST)
Beitrag aus dem Archiv holen
Wie holt man einen Beitrag aus dem Archiv, um etwas hinzuzufügen? Einerseits soll die Archivseite nicht verändert werden; anderseits würde durch Kopieren das meiste doppelt dastehen. --Heinrich Puschmann (Diskussion) 21:23, 18. Aug. 2015 (CEST)
- @Heinrich Puschmann:
- Wenn das eine allgemeine Frage ist, solltest Du sie eher unter Fragen zur Wikipedia stellen – mit Urheberrecht hat das ja wirklich nicht viel zu tun.
- Wenn es hingegen um einen konkreten Beitrag im Archiv von WP:URF geht, kannst Du diesen einfach hier verlinken und dann Deinen Frage dazu stellen.
- // Martin K. (Diskussion) 10:01, 19. Aug. 2015 (CEST)
Richtig, schon geschehen, danke für den Link! --Heinrich Puschmann (Diskussion) 16:16, 22. Aug. 2015 (CEST)
Datenbank-Infosystem (DBIS)
Das Datenbank-Infosystem hat hier ein Passwort für das Buch "Die Körperschaftsteuer" von Schäfer-Poeschel angegben (noch eins). Ist das vermutlich versehentlich geschehen? Oder ist nur aus technischen Gründen Einlog-Vorgang erforderlich? Oder ist Einloggen nur für spezielle uni-IPs möglich? Sowas habe auf DBIS noch nie gesehen. Wenn es verboten ist sich unauthorisiert einzuloggen, was genau begeht jemand dann? Muss man die "Bibliothek des Studienzentrums der Finanzverwaltung und Justiz" (Land Hessen) über das veröffentlichte Passwort informieren. Für eine Seite einer Justizbehörde ist das ja recht peinlich.-- Cherubino (Diskussion) 14:36, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Mit dem Urheberrecht hätte das erst was zu tun, wenn Du die Datenbank oder ihre Teile kopieren und veröffentlichen würdest.
- Ansonsten wüsste ich nicht, wie Dir jemand einen Strick daraus drehen sollte, wenn Du mit auf einer offizieller Seite veröffentlichen Logindaten auf so ein System zugreifst. Ich kann daran nichts illegales entdecken.
- Außerdem könnte ich mir schon vorstellen, dass das sogar so gewollt ist. Möglicherweise ist bei dieser Datenbank einfach ein Login mit automatisch generiertem Bandwurm-Passwort obligatorisch - so dass man für Gastnutzer mit niedrigsten Rechten eben diesen Login angelegt hat. // Martin K. (Diskussion) 14:48, 19. Aug. 2015 (CEST)
Bernd Hering (Maler)
Bei Bernd Hering (Maler) und Sabine Hering wurden in Commons eine Reihe Bilder hochgeladen und auch in WP eingebunden. Neben solchen Kleinigkeiten wie Commonsattribute fehlt auch eine Beantwortung urheberrechtlicher Fragen. Was tun? --Goesseln (Diskussion) 00:04, 20. Aug. 2015 (CEST)
- "Own work" ist auf jeden Fall eine falsche Angabe. Wenn der Künstler 2013 verstorben ist, kann er schlecht 2015 ein eigenes Werk auf Commons hochladen. Vermutlich soll sich die Angabe auf die Fotos der Bilder beziehen, das ist aber dann keine zulässige Angabe. Im günstigen Fall handelt es sich beim Uploader um einen Erben Herings. Ein Verwandschaftsverhältnis von Sabine und Bernd Hering klären die Wikiartikel leider nicht. Da die Änderungen hier durch IPs vorgenommen wurden, den Benutzer am besten mal auf Commons ansprechen und erstmal freundlich nachfragen bzw. darauf hinweisen, dass der Quellenbaustein so nicht ok ist. Als nächstes ist dann wohl eine OTRS-Freigabe erforderlich. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 09:36, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Insbesondere gilt das natürlich für die Litho von Harald Hofer, die muss vermutlich gelöscht werden. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 09:38, 20. Aug. 2015 (CEST)
Bild frei?
Kann http://www.fraperu.de/ftp/Luise04/22571.JPG nach Wikipedia oder Commons? Es ist eine Lithografie (links unten: ?? Druck v. C. Bollmann, Gera = Lithographische Kunst-Anstalt von Carl Bollmann) nach einer Zeichnung von Johann Stüdl (gestorben 1925). Auf [14] ist der Druck auf 1870 datiert. --тнояsтеn ⇔ 21:15, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Kann nach Commons und dort in die c:Category:Johann Stüdl. -- Rosenzweig δ 22:45, 19. Aug. 2015 (CEST)
- ...aber bitte nicht als "Bild frei" sondern als PD-old-70 --Martin K. (Diskussion) 23:19, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist dann schon klar ;) Danke für eure Einschätzung. Ist die Arbeit des Lithografen (wer auch immer das war, vmtl. Angestellter von C. Bollmann) also nicht schützenswert und es zählt nur der Urheber der zugrunde liegenden Zeichnung (= Stüdl)? --тнояsтеn ⇔ 23:34, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Die Lithographie hat keine eigene Schöpfungshöhe, sondern ist Handwerk.--Ratzer (Diskussion) 07:53, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Das wiederum würde ich so nicht unterschreiben wollen. Das hängt nämlich davon ab ob die Lithographie eine schlichte Reproduktion der Zeichnung ist (also z.B. als Fotolithografie erstellt wurde) oder die Druckvorlage selbst mit zeichnerichen Mitteln auf Basis einer Vorlage erstellt wurde. In letzterem Fall kann eine lithographische Druckvorlage (genauso wie bem Kupferstich bzw. der Radierung) Schöpfungshöhe erreichen.
- Da der Druck selbst aber von 1870 stammt und damit auch die Druckvorlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon lange gemeinfrei ist, dürfte das hier keinerlei Unterschied machen. // Martin K. (Diskussion) 12:22, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Die Lithographie hat keine eigene Schöpfungshöhe, sondern ist Handwerk.--Ratzer (Diskussion) 07:53, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist dann schon klar ;) Danke für eure Einschätzung. Ist die Arbeit des Lithografen (wer auch immer das war, vmtl. Angestellter von C. Bollmann) also nicht schützenswert und es zählt nur der Urheber der zugrunde liegenden Zeichnung (= Stüdl)? --тнояsтеn ⇔ 23:34, 19. Aug. 2015 (CEST)
- ...aber bitte nicht als "Bild frei" sondern als PD-old-70 --Martin K. (Diskussion) 23:19, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Jetzt Datei:Watzmann Wimbachschloss Stuedl.jpg. --тнояsтеn ⇔ 18:56, 20. Aug. 2015 (CEST)
Schöpfungshöhe politischer Karte
Besitzen einfache politische Karten eine Schöpfungshöhe (Farbauswahl, Anordnung/Markierung ausgewählter Orte, ...)? Speziell geht es um diese Postleitzahlenkarte. --Toffel (Diskussion) 21:33, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Toffel: Grundsätzlich eher ja. Bei Karten ist die Art und Weise der „Informationsvermittlung“ geschützt, wobei ein geringer schöpferischer Beitrag genügt (Kleine Münze). Wie auch im Beispiel: Merkmale sind hier insbesondere die großen PLZ-Anfangsziffern, die hier ein grafisches Mittel sind, um die Orientierung zu erleichtern; die unterschiedliche Farbdarstellung, um zusammenhängende Bereiche als „Einheit“ darstellen zu können; aber auch die karthografische Leistung selbst: Die Grenzen sind beispielsweise abgerundet, weil es auf sie nicht im Detail ankommt (hier wurde also eine bewusste Auswahl getroffen – auch das ist ein Gestaltungsmittel); einzelne Inseln/Städte werden benannt, andere nicht (Gewichtung nach „subjektiver“ Bedeutung), etc. Hier also bitte nicht ohne Genehmigung (→ WP:Textvorlagen) hochladen. grüße, — Pajz (Kontakt) 21:42, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Ok, danke für deine Ausführungen. --Toffel (Diskussion) 00:30, 21. Aug. 2015 (CEST)
Siemens
Hallo liebe Community, Siemens gibt auf seiner Seite (www.siemens.com/press/de/pressebilder/copyright.htm) an, dass deren Pressebilder unter bestimmten Bedingungen weitergenutzt werden dürfen, auch verändert werden dürfen, etc. Würde das Hochladen in Wikipedia rechtlich klappen, wenn ja welche Lizenz wäre dazu notwendig, wenn nein, woran hakt es? Beste Grüße 217.5.205.2 09:09, 19. Aug. 2015 (CEST)
- @217.5.205.2: Die Einschränkung „nur für redaktionelle und wissenschaftliche Zwecke“ ist leider mit keiner der in der Wikipedia zulässigen Lizenzen kompatibel. // Martin K. (Diskussion) 09:57, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Vielen Dank für die Aufklärung! Beste Grüße 217.5.205.2 22:16, 21. Aug. 2015 (CEST)
Panoramafreiheit auch bei Scans?
Hallo zusammen!
Angenommen, in der Stadt stehen dauerhaft Infotafeln mit wertvollen Bildern herum, dann sind diese wegen der Panoramafreiheit für uns nutzbar.
Nun ist mir unklar wie sich die Sache verhält, wenn ich ein Buch mit den gleichen Bildern habe und diese digitalisiere. Greift diese Panoramafreiheit automatisch auch hier durch? Danke für Eure Antworten! hilarmont 08:37, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Panoramafreiheit hast du gelesen? "… urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind" Genauer für Deutschland (§ 59 UrhG): "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden". Also: nein. --тнояsтеn ⇔ 09:23, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Einfacher ausgedrückt: Wenn du Bilder scanst oder fotografierst, die ein anderer gemacht hat, nein, wenn du selbst knipst, ja. Zu einem Scan reinzuschreiben, du hättest das selbst geknipst, wäre das nicht o. k. --Gwexter (Diskussion) 09:31, 20. Aug. 2015 (CEST)
- @Hilarmont: Auch das im ersten Absatz beschriebene Vorgehen ist sehr umstritten. Die Literaturmeinung geht mehrheitlich davon aus, dass die Panoramafreiheit hier nicht mehr greift. Dazu finden sich ausführliche Diskussionen im Archiv dieser Seite. Ich persönlich glaube nicht, dass das Abfotografieren und anschließende starke Beschneiden dieser Fotos auf die Infotafeln bzw. einzelner Bestandteile dieser mit der Panoramafreiheit vereinbar ist. Grüße, Yellowcard (D.) 12:31, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Schade, aber danke für die Infos!
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: hilarmont 09:46, 24. Aug. 2015 (CEST)
EU-Copyright = freie Lizenz?
Ausgehend von dieser Karte wollte ich mal die Urheberrechts- und Lizenzfrage klären, und bin irgendwann gelandet bei der Copyright Notice der Europäischen Kommission. Dort heißt es unter Copyright Notice: Reuse is authorised, provided the source is acknowledged. The reuse policy of the European Commission is implemented by a Decision of 12 December 2011. Letzterer Link führt uns zu einem PDF-Dokument, und darin ist wiederum in Artikel 4 wiederholt: Article 4 General principle: All documents shall be available for reuse: (a) for commercial or non-commercial purposes under the conditions laid down in Article 6; ... usw. Die folgenden Artikel inkl. Artikel 6 enthalten m.E. keine weiteren Einschränkungen, die nicht mit einer freien Lizenz vereinbar wären. Zustimmung? Widerspruch?--Ratzer (Diskussion) 14:34, 25. Aug. 2015 (CEST)
Den Copyright-Vermerk einschl. verlinkter PDF-Datei gibt's auch auf Deutsch, wie ich gerade feststellen konnte.--Ratzer (Diskussion) 15:17, 25. Aug. 2015 (CEST)
https://cloud.web.de/ngcloud/external?locale=de&guestToken=bz2CzEIcRWivie51WxyaeA&loginName=wolfram.k
Dieses Autogrammbild hätte ich gerne in Wikipedia auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rosl_Schwaiger hochgeladen und veröffentlicht. Das Autogramm ist nun ca 50-53 Jahre alt und müßte dadurch lizenzfrei sein. Sehe ich das richtig? Viele Grüße K.W.--Wokowiki (Diskussion) 13:32, 27. Aug. 2015 (CEST)
- @Wokowiki: Das siehst Du leider falsch. Die Regelschutzfrist endet in Deutschland erst 70 Jahren nach Tode des Urhebers (hier des Photographen). Wenn Du keine Freigabe für dieses Bild auftreiben kannst, müssen wir also noch eine ganze Weile darauf verzichten. // Martin K. (Diskussion) 14:02, 27. Aug. 2015 (CEST)
- @Martin K.: Ich habe aber folgendes gelesen:
- "Das Urheberrecht an (einfachen) Lichtbildern erlischt nach § 72 Abs. 3 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist." Vorlage:Https://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
- Warum ist dann nicht 50 Jahre nach Erscheinen das Ende der Schutzrechte erreicht? (Nichtjurist) K.W. --Wokowiki (Diskussion) 16:10, 27. Aug. 2015 (CEST)
- Weil es eben kein (einfaches) Lichtbild ist, sondern ein Lichtbildwerk. Lichtbilder sind typischerweise „nur mehr Automatenfotos (ohne besondere Gestaltung), Bilder aus Überwachungskameras, Satellitenaufnahmen und Ähnliches“ (Zitat aus dem Artikel Lichtbild). -- Rosenzweig δ 18:18, 27. Aug. 2015 (CEST)
Bild von 1937, aus Armenien / Sowjetunion
Es geht um das Bild von 1937, aus Armenien (seiner Zeit:) Sowjetunion (Urheber wahrscheinlich anonym, ich kann kein Armenisch). Als Bilderquelle kommen die Seiten [15] & [16] in Frage. Es wäre schön wenn wir das im Artikel Kindereisenbahn Jerewan verwenden könnten. Leider weiß ich nichts über die Urheberschutzfristen in dem betroffenen Gebiet. --Jmv (Diskussion) 23:18, 7. Aug. 2015 (CEST)
- Jmv, ich sehe, und das ist wohl auch der Grund für die nichtvorhandenen Antworten auf deine Frage, nicht ausreichend viele Anhaltspunkte, um die rechtliche Situation des Fotos in sinnvoller Weise klären zu können. Daran würde auch die Kenntnis der dortigen/damaligen Rechtslage nichts ändern. Es sind alle möglichen Konstellationen denkbar, in denen das Foto noch geschützt ist, und alle möglichen, in denen es gemeinfrei ist. Es wird dir dementsprechend nichts anderes übrig bleiben als die pragmatischen Regelungen unter WP:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist anzuwenden, und das wird leider heißen: abwarten bis 2037. — Pajz (Kontakt) 23:25, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Auf Commons gilt in solchen Fällen von "Es sind alle möglichen Konstellationen denkbar, in denen das Foto noch geschützt ist, und alle möglichen, in denen es gemeinfrei ist" übrigens das "Vorbeugende Prinzip" (precautionary principle), nach dem Dateien gelöscht werden, an deren Freiheit "erhebliche Zweifel" bestehen. Eine solches relativ neues Foto würde ohne nachvollziehbare Darstellung der Gründe für die Gemeinfreiheit wohl nicht behalten - es gibt sogar ein eigenes Template PD-Armenia für Bilder, die in Armenien gemeinfrei sind, aber die Voraussetzungen scheinen so ziemlich die selben wie standardmässig in Europa zu sein. Dass du den Urheber gerade nicht kennst, reicht jedenfalls nicht, um einfach eine anonyme Veröffentlichung anzunehmen. Gestumblindi 00:12, 29. Aug. 2015 (CEST)
Danke für eure Antworten, ich hatte es schon vermutet das das schwierig ist. --Jmv (Diskussion) 16:45, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jmv (Diskussion) 16:45, 30. Aug. 2015 (CEST)
Anton Niedermaier
Sehr geehrtes Team, ich möchte auf der Seite Anton Niedermaier Kunstmaler (das ist mein Großvater) Fotos die nur in meinem Besitz sind hochladen lassen. Das Urheberrecht ist bei mir. Ich hatte das schon einmal gemacht und da wurde das Foto entfernt von Ihrer Seite. Was ist zu tun! Beste Grüße Roth Solveig Taufkirchenerstr. 59 85662 Hohenbrunn (nicht signierter Beitrag von 85.181.120.46 (Diskussion) 08:52, 24. Aug. 2015 (CEST))
- Ohne Details lässt sich das schwer beantworten. Von wann sind die Fotos, wen oder was zeigen sie? Wer ist der Fotograf? Bist du sicher, dass das Urheberrecht bei dir liegt bzw. warum denkst du, dass es bei dir liegt? Unter welchem Dateinamen hast du schon einmal ein Bild hochgeladen, wann war das? Gruß -- Rosenzweig δ 18:12, 27. Aug. 2015 (CEST)
- Wenn dies Anton Niedermaier gest. 1932 betrifft sind die Fotos aus dem 50j. Lichtbildschutz heraus.--Oursana (Diskussion) 03:11, 28. Aug. 2015 (CEST)
- @Oursana: Wie kommt Ihr denn plötzlich alle (s.u.) auf die Idee, dass solche Photos grundsätzlich als Lichtbilder und nicht als Lichtbildwerke anzusehen sind? Wie man im zugehörigen Artikel nachlesen kann, kann man nur bei eher automatisch erzeugten Aufnahmen (wie Automaten- und Radarfallenphotos oder Satellitenbildern) davon ausgehen, dass sie keine Schöpfungshöhe erreichen. Hinzu käme dann die Problematik, dass man um die Gemeinfreiheit von Lichtbildern zu bewerten, nachweisen müsste, dass deren Erstveröffentlichung mehr als 50 Jahre zurückliegt (ob das Bild älter als 50 Jahre ist, ist nur dann relevant, wenn es nie eine Veröffentlichung gab). Und deshalb ordnen wir hier in der Wikipedia schon aus pragmatischen Gründen alle von Menschen gestalteten Photos als Lichtbildwerke ein – womit sie bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt sind. // Martin K. (Diskussion) 11:15, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Wenn dies Anton Niedermaier gest. 1932 betrifft sind die Fotos aus dem 50j. Lichtbildschutz heraus.--Oursana (Diskussion) 03:11, 28. Aug. 2015 (CEST)
500schillingvorderseite.jpg
Hallo! Ich würde gerne Bilder von österreichischen Münzen bei Wikipedia einstellen. Zum Beispiel auf der Seite Liste der österreichischen 100-Schilling-Gedenkausgaben. Da ich aber der Meinung bin, dass eigene gescannte Münzen (die man, so glaube ich, bedenkenlos einfügen darf - bitte teilt mir es mit, falls es nicht so bedenkenlos erlaubt ist) nicht so schön aussehen wie gezeichnete Münzen (wie zum Beispiel auf der Seite Liste der österreichischen 500-Schilling-Gedenkausgaben, würde ich gerne die Bilder der ÖNB-Gratis-Kataloge "Gesamtverzeichnis der Schillingmünzen von 1947 bis 2001" (auf der 100-Schilling-Liste unter der Fussnummer 2 gratis downloadbar) und "Euro-Münzen in Österreich" einscannen und einstellen, nur denke ich, dass das verboten ist. Wäre interessant, wie man eine Genehmigung bekommt, wie man zum Beispiel auf der Seite "https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:500schillingvorderseite.jpg" schön als grün unterlegten Text sehen kann (genau solche Bilder würde ich gerne einfügen, denn auch dieses Bild ist aus dem schon oben erwähnten "Gesamtverzeichnis der Schillingmünzen" irgendwie rauskopiert worden). Wie muss ich vorgehen, dass ich die gescannten Bilder einstellen darf? --DJGrandfather (Diskussion) 13:38, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Möglicherweise ist schon die Vorlage, also die Abbildung der Münzen selbst, geschützt. Hast Du mal recherchiert, ob die Münzen frei sind? Yellowcard (D.) 18:00, 28. Aug. 2015 (CEST)
Schöpfungshöhe von Logos
Ist bei diesem Logo die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um Urheberrechtsschutz zu genießen? Oder kann man diese Logos zu enzyklopädischen Zwecken verwenden? Ich benötige das Logo für den Artikel Republic Airlines (1979–1986). LG --Swiss Global (Diskussion) 21:08, 24. Aug. 2015 (CEST)
Liebe/r Swiss Global, die Grafik ist nicht schutzfähig, du kannst sie also verwenden. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 17:05, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Toll das zu hören. --Swiss Global (Diskussion) 21:19, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Swiss Global (Diskussion) 21:19, 31. Aug. 2015 (CEST)
Schöpfungshöhe Buchcover
Moin,
ich gestehe, dass ich seit dem Geburtstagszugurteil und den Logo-Querelen nicht mehr auf dem aktuellen Stand bezüglich Schöpfungshöhe bin, deshalb frage ich einfach mal: Ich würde gern ein Buchcover hochladen, das im Wesentlichen aus Text besteht, hinterlegt durch eine gerissene Papierseite und einen roten background: [17] - wie steht es dabei mit dem Urheberrecht und der Schöpfungshöhe? Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 21:26, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Achim Raschka, m.E. ist das geschützt (künstlerische Gestaltung, zugleich völlig unbedingt durch den Gebrauchszweck des Covers). — Pajz (Kontakt) 16:46, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Dem würde ich mich aus dem "Bauchgefühl" (nützlicher Indikator bzgl. Schöpfungshöhe) anschließen. Wenn der Nicht-Text-Hintergrund fehlen würde, sähe das wohl anders aus. --Túrelio (Diskussion) 16:54, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Och... Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:51, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Dem würde ich mich aus dem "Bauchgefühl" (nützlicher Indikator bzgl. Schöpfungshöhe) anschließen. Wenn der Nicht-Text-Hintergrund fehlen würde, sähe das wohl anders aus. --Túrelio (Diskussion) 16:54, 30. Aug. 2015 (CEST)
O.k., danke -- Achim Raschka (Diskussion) 20:26, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Achim Raschka (Diskussion) 20:26, 31. Aug. 2015 (CEST)
Versehentlich Panoramafreiheit angenommen
Hallo. ich habe irrtümlich ein haus vom Grundstück der Eigentümers aufgenommen (war nicht erichtlich das der Weg ohne übergang auf das Grundstück führte) Ich habe die Löschung beantragt. Meine Frage nun: darf ich von eine Wiese nebenan fotografieren? Waldstück, oder Parkplatz der zu einem anderen Grundstück wie DIskounter, große Firma usw? Gruß aus der Eifel Caronna (Diskussion) 21:30, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Caronna, das kommt jetzt darauf an, ob das Haus urheberrechtlich geschützt ist. Wenn es das nicht ist, gibt es „nur“ ein eigentumsrechtliches Problem, wenn es das ist, gibt es neben einem eigentumsrechtlichen Problem auch ein urheberrechtliches. Aus dem Urheberrechtsproblem kommst du nur über die Panoramafreiheit; aus dem eigentumsrechtlichen mitunter auch anders. Im Einzelnen: Die Aufahme eines Gebäudes vom Grundstück des Eigentümers kann eigentumsrechtlich problematisch sein; das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Eigentümer ein Fotografieverbot (oder gar ein Verbot, das Grundstück zu betreten) kundgetan hat, möglicherweise (umstritten, nicht abschließend geklärt) auch bereits dann, wenn es an einer Erklärung fehlt, aus der hervorgeht, dass der Eigentümer das Fotografieren erlaubt. Auf die Panoramafreiheit wirst du dich bei Aufnahmen vom Grundstück aus auch in aller Regel nicht berufen können. Nach der Logik der zugrundeliegenden Rechtsprechung sollte es demgegenüber eigentumsrechtlich kein Problem darstellen, wenn das Foto des Hauses von einem fremden Grundstück aus angefertigt wird. Die Panoramafreiheit gilt in diesem Fall aber i.d.R. ebenfalls nicht, ergo hast du, falls Urheberrechtsschutz besteht, noch ein urheberrechtliches Problem an der Backe. „Waldstück“ (jedenfalls falls frei zugänglich) klingt schon besser für die Annahme einer „öffentlichen Straße“ bzw. eines „öffentlichen Platzes“ (Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“). Dann wäre über die Panoramafreiheit urheberrechtlich alles in Ordnung; Panoramafreiheit schlägt außerdem Eigentumsrecht, also wäre dann alles ganz unproblematisch. — Pajz (Kontakt) 21:59, 28. Aug. 2015 (CEST)
- @Pajz: Caronna schreibt, dass der Weg "ohne Übergang auf das Grundstück" führe... wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen Weg handelt, der jederzeit begangen werden kann, und der nicht offensichtlich als Bestandteil eines Privatgrundstücks erkennbar ist, könnte die Panoramafreiheit nicht trotzdem gelten? Im Artikel Panoramafreiheit steht ja (vermutlich von dir so formuliert ;-) ): "Der Begriff der „öffentlichen“ Wege, Straßen und Plätze ist nicht öffentlichkeitsrechtlich zu verstehen, sondern zielt auf den tatsächlichen Zugang für die Allgemeinheit. Die allgemeine Literaturmeinung fordert dazu eine Widmung zum Gemeingebrauch, die auch dann vorliegen kann, wenn die Straße oder der Platz im Privateigentum steht." Gestumblindi 23:08, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Meine Erfahrung sagt mir, dass man, wenn man genau guckt, hinterher meistens schon einen Unterschied feststellt. Aber ausschließen kann man es natürlich nicht, dass der Weg wirklich öffentlich ist, da hast du Recht. (Ich habe den Part in Caronnas Beitrag übrigens nicht so verstanden wie wohl du, sondern eher als Ausdruck eigener „Unachtsamkeit“, denn jetzt scheint sie es ja zu wissen? Aber egal.) Ohne genaue Ortskenntnis ist die Beurteilung dieser Frage allerdings ehrlich gesagt ein Herumstochern im Nebel. Grüße, — Pajz (Kontakt) 23:16, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Ist ein Baudenkmal, ein sehr altes Haus. Der Eigentümer hat mich angeschrieben mit der Bitte das Bild zu entfernen von wegen Privatsphäre und so. Am weg liegen noch 3 weitere Häuser. Ich habe mal im Kartenmaterial (über Josm) nachgesehen, der Weg endet tatsächlich mit der einfahrt ins Grundstück und geht auch nicht weiter z.B. als Wanderweg. Ich könnte also von einer parallelen WIese fotografieren? Gruß aus der Eifel Caronna (Diskussion) 09:26, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Caronna, jedenfalls hat der Hauseigentümer dann keine Ansprüche mehr, weil man ja nicht mehr sein Grundstück zur Aufnahme benutzt hat. Wenn die Wiese wiederum Privatgrund ohne öffentliche Zugänglichkeit und öffentliche Widmung ist, wäre bloß denkbar, dass der Eigentümer der Wiese Ansprüche hat; zu einem solchen Fall hat sich die Rechtsprechung soweit bekannt aber noch nicht geäußert. Am Besten ist es eben immer, wenn man von Orten fotografiert, die öffentlich zugänglich und dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Nur so ist man auch urheberrechtlich auf der sicheren Seite (und kann sich die zusätzliche Prüfung sparen, ob der Urheber des fotografierten Gebäudes seit mehr als 70 Jahren tot ist). — Pajz (Kontakt) 16:51, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Ist ein Baudenkmal, ein sehr altes Haus. Der Eigentümer hat mich angeschrieben mit der Bitte das Bild zu entfernen von wegen Privatsphäre und so. Am weg liegen noch 3 weitere Häuser. Ich habe mal im Kartenmaterial (über Josm) nachgesehen, der Weg endet tatsächlich mit der einfahrt ins Grundstück und geht auch nicht weiter z.B. als Wanderweg. Ich könnte also von einer parallelen WIese fotografieren? Gruß aus der Eifel Caronna (Diskussion) 09:26, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Meine Erfahrung sagt mir, dass man, wenn man genau guckt, hinterher meistens schon einen Unterschied feststellt. Aber ausschließen kann man es natürlich nicht, dass der Weg wirklich öffentlich ist, da hast du Recht. (Ich habe den Part in Caronnas Beitrag übrigens nicht so verstanden wie wohl du, sondern eher als Ausdruck eigener „Unachtsamkeit“, denn jetzt scheint sie es ja zu wissen? Aber egal.) Ohne genaue Ortskenntnis ist die Beurteilung dieser Frage allerdings ehrlich gesagt ein Herumstochern im Nebel. Grüße, — Pajz (Kontakt) 23:16, 28. Aug. 2015 (CEST)
Lizenzfrage
Dürfen Wappen, z. B. italienischer Provinzen von der deutschen Wikipedia nach Commons übertragen werden? Diese sind in D, A, CH gemeinfrei, welche Lizenz wäre dann einzutragen?
Ist eine direkte Übertragung möglich oder müsste die Datei herunter- und dann wieder hochgeladen werden?
--Friedo (Diskussion) 15:47, 29. Aug. 2015 (CEST)
- @Friedo: Wegen der Lizenzfrage kann ich nicht helfen. Bzgl. der Frage, wie du beim Verschieben vorgehen solltest, kannst du auf Hilfe:Dateien nach Commons verschieben eine Antwort finden. -- Stephan Kulla (Diskussion) 20:27, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Das habe ich gelesen. Und genau dort wird im Falle einer Unsicherheit die Nachfrage bei "Urheberrechtsfragen" (also hier) angeregt. Bei Amtlichen Werken ist die Unsicherheit gegeben, eine {{NoCommons}}-Markierung allerdings nicht vorhanden. Daher bitte ich nochmals um Klärung meiner Frage an diesem Beispiel. --Friedo (Diskussion) 14:20, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Friedo: Es ist umstritten, ob nach deutschem Recht Wappen von Gebietskörperschaften amtliche Werke darstellen (dagegen Ahlberg in Ahlberg/Götting, BeckOK UrhG, 7. Aufl. 2012, § 5 Rn. 15; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 5 Rn. 11; Katzenberger in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 68; a.A. Marquardt in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl. 2014, § 5 Rn. 17 für eine Freistellung unter § 5 Abs. 2 UrhG; in der Tendenz wohl auch OLG Köln, Urteil vom 05. Mai 2000 – 6 U 21/00 –, Rn. 35, juris, das für „Darstellungen […] in Gemeindewappen“ zumindest die Möglichkeit der Amtlichkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 UrhG anerkennt). Gemäß Wikipedia:Bildrechte dürfen derartige Wappen nichtsdestoweniger in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. Dies stützt sich auf eine Überlegung zur deutschen Rechtslage. Bei einer Übertragung des Bildes auf Commons ist die deutsche Rechtslage grundsätzlich irrelevant und kommt allenfalls als zusätzliche Hürde zum Tragen, wenn nämlich der Hochladevorgang aus Deutschland vorgenommen wird (vgl. commons:COM:Licensing#Interaction of US and non-US copyright law). Relevant wäre demnach maßgeblich die italienische und die amerikanische Rechtslage. Unterstellt man, dass in den jeweiligen Rechtsordnungen für die Beurteilung auch heimische Urheberrechtsmaßstäbe angelegt würden (was vernünftig erscheint), so dürfte jedenfalls nach US-Recht von einer Gemeinfreiheit auszugehen sein; zum italienischen Recht kann ich aus dem Stegreif nichts beitragen. Die Commons-Informationsseite commons:COM:Coats of arms führt keine Vorlage/Rechtsgrundlage für Italien auf. Als „Lizenz“ wäre, sofern auch nach italienischem Recht Gemeinfreiheit besteht, grundsätzlich ein Lizenzbaustein nach den Vorbilder auf der verlinkten Seite einzutragen; falls es, wonach es den Anschein hat, keinen gibt, hilfsweise ein allgemeiner „Public Domain“-Baustein. Sollte es nach italienischem Recht keine die Bildverwertung erfassende Urheberrechtsausnahme geben, kann man prüfen, ob das jeweilige Wappen nicht mitunter aufgrund Zeitablaufs bereits in die Gemeinfreiheit eingetreten ist. Wappen von Gebietskörperschaften sind in nicht wenigen Fällen bereits sehr alt und über die Jahre mehr oder minder unverändert geblieben. Ich hoffe, das beantwortet die Frage. — Pajz (Kontakt) 16:23, 30. Aug. 2015 (CEST)
Bild und Bildinhalt
Freundlichen Guten Tag, ich bin auf das Bild des Logenhauses in der Emser Straße gestoßen. Das Bild ist unter "self|Cc-zero" veröffentlicht. Tatsächlich ist der Architekt (Max Grünfeld) auch bereits 1932 gestorben. Ist die Lizenz richtig gewählt oder wäre eine andere anzugeben. Wie wäre zu "lizensieren" wenn der Architekt noch nicht 70 Jahre tot wäre? Zum Beispiel Logenhaus/Heerstraße der Architekt Curt Leschnitzer verstarb erst 1959. Im beiden Fällen setze ich voraus, dass die "Schöpfungshöhe erreicht ist. Vielen Dank--Hiram Abiff Δ (Diskussion) 16:03, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Hiram Abiff, die Lizenz bezieht sich im vorliegenden Fall auf das Lichtbild(werk), also die Fotografie des Gebäudes. Der CC-0-Baustein signalisiert, dass der Fotograf auf seine urheberrechtlichen Ansprüche aus seinem Schaffen bzw. seiner Leistung weitgehend verzichtet. Einer „Lizenzkennzeichnung“ für das (nach deiner Schilderung) gemeinfreie abgebildete Werk bedarf es in rechtlicher Hinsicht nicht, weil es keinem Urheberrechtsschutz unterliegt. Es empfiehlt sich allerdings, zusätzlich einen entsprechenden Vermerk einzufügen, damit es zu Missverständnissen erst gar nicht kommen kann. // Wenn der Architekt noch nicht 70 Jahre tot wäre, könnte das Gebäude unter Berufung auf die Panoramafreiheit fotografisch wiedergegeben werden. Auch in diesem Fall bräuchte es zwar in rechtlicher Hinsicht keinen expliziten Hinweis auf die in Anspruch genommene Schrankebestimmung (also die Panoramafreiheit). Allerdings sollte trotzdem unbedingt der entsprechende Hinweisbaustein commons:Template:FoP eingesetzt werden ({{FoP}}). Damit wird dann insbesondere auch klar, worauf sich die CC-0 Lizenz bezieht (nämlich nur auf das Foto, nicht auch das abgebildete Werk). Dieser Baustein sollte m.E. insofern auf File:Logenhaus-GNML-3WK-Berlin-Heerstrasse.png nachgetragen werden. Ich würde dort auch etwas detaillierter die „Quelle“ benennen, was insbesondere heißt, dass ich den ja offenbar bekannten Architekten explizit nennen würde (vgl. Panoramafreiheit#Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 UrhG)). Hoffe, das hilft weiter. — Pajz (Kontakt) 16:36, 30. Aug. 2015 (CEST)
Prometheus (Hymne)
Hallo bei Wikipedia
Mein Kunde würde gerne den Text des Wikipedia Artikels "Prometheus (Hymne)" [[18]]
sowie die Abbildung Heinrich Füger: „Prometheus bringt der Menschheit das Feuer“ [[19]]
auf einer Infotafel im Park der Stadt verwenden.
Bei der Abbildung von Heinrich Füger ist die Rechtslage glaube ich klar, da das Bild mit "Gemeinfrei" deklariert wurde.
Beim Text bin ich mir leider nicht sicher.
In den Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported - Deed - veröffentlicht unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Creative_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported/DEED beschriebenen Lizenzbedingungen wird die Zitat "Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." gefordert.
Wo genau finde ich diese Angaben? Muss ich dafür angemeldet sein?
Für Hilfe würe ich euch sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen Karl Heinz (nicht signierter Beitrag von Harl Keinz (Diskussion | Beiträge) 11:35, 20. Aug. 2015 (CEST))
- Lieber Harl Keinz, diese Informationen findest du unter Wikipedia:Weiternutzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:07, 31. Aug. 2015 (CEST)
Frage nach Schöpfungshöhe bei bestimmten Bildern
Bei folgenden Bildern auf Wikibooks behauptet der Uploader, dass die Bilder nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um unter das Urheberrecht zu fallen:
- b:Datei:Schlüter Wappen.jpg
- b:Datei:Urkunde-bridge-ioc.jpg
- b:Datei:Eicheremblem.jpg
- b:Datei:UPC2.jpg
Ist dies wirklich so? Zumindestens bei b:Datei:Schlüter Wappen.jpg und b:Datei:Urkunde-bridge-ioc.jpg bezweifle ich, dass die Schöpfungshöhe wirklich unterschritten ist. Grüße Stephan Kulla (Diskussion) 22:41, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Stephan Kulla, das ist in der Tat alles nicht schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:54, 31. Aug. 2015 (CEST)
- @Gnom: Danke für die Info! -- Stephan Kulla (Diskussion) 18:19, 31. Aug. 2015 (CEST)
Ein eigenes Foto hochladen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe versucht, ein eigenes Foto, das ich selbst aufgenommen habe, auf meiner Seite - Eberhard Weißbarth - hochzuladen. Ich habe auch das Foto als Download gesehen, jedoch nicht auf meiner Wikipedia-Seite. Wie kommt das? Mit freundlichen Grüssen Eberhard Weißbarth (nicht signierter Beitrag von Eberhard Weißbarth (Diskussion | Beiträge) 21:58, 29. Aug. 2015 (CEST))
- Hallo Eberhard, Du hast das Foto in die Wikipedia hochgeladen. Damit erscheint es nicht automatisch auf Deiner Benutzerseite. Dazu müsstest Du es da noch einbinden. Hast Du Dir schon Hilfe:Bildertutorial durchgelesen? vg -- Gerd (Diskussion) 22:12, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Service: Datei:Eberhard Weißbarth 2015.jpeg. --Goesseln (Diskussion) 15:59, 31. Aug. 2015 (CEST)
Logo PPRO Ltd - Die Datei konnte ich leider noch nicht hochladen
Hallo
ich bin mir beim Logo der PPRO Ltd nicht sicher, ob es sich um ein einfaches Logo mit einfachsten(!) geometrischen Formen und Text handelt. Muss ich mir davor eine schriftliche Genehmigung des Unternehmens einholen, wenn ich es hochladen will? Der Link zur Logodatei ist: https://www.ppro.com/wp-content/uploads/PPRO-logo_with-slogan-300x106.jpg Die Datei konnte ich leider noch nicht hochladen. Bitte entschuldigt das, falls ich etwas übersehen habe, sagt gerne Bescheid, wie ich die Datei dennoch als .png hochladen kann, unter https://commons.wikimedia.org/wiki/Special:UploadWizard hat es gerade nicht funktioniert. Gerne hole ich das nach.
Vielen Dank und liebe Grüße David
--Dwidr (Diskussion) 15:27, 25. Aug. 2015 (CEST)
- Zur Schöpfungshöhe kann ich nichts sagen. Vermutlich nicht einfachst und daher genehmigungspflichtig. Aber: Unabhängig davon sollte der Upload natürlich technisch möglich sein. Ein JPG als PNG hochzuladen ist aber ... Unsinn. Nun aber die Frage, was du mit dem Logo vorhast. Das Unternehmen ist mit 50 Mitarbeitern ziemlich sicher nicht relevant (mehr Geschäftsdaten geben die ja nicht bekannt). --Magnus (Diskussion) für Neulinge 15:34, 25. Aug. 2015 (CEST)
Hallo Magnus,
besten Dank für die Informationen. Ich müsste ja ohnehin eine Genehmigung für das Bild einholen, da könnte ich auch gleich nachfragen, ob sie weitere Geschäftsdaten haben. Falls nicht, könnte ich mir einen Eintrag auch gleich sparen.
LG David (nicht signierter Beitrag von Dwidr (Diskussion | Beiträge) 16:07, 26. Aug. 2015 (CEST))
- Hallo Dwidr und Magnus, dieses Logo ist nicht schutzfähig und kann daher einfach so hochgeladen werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:10, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Gnom, vielen Dank für die Auskunft. Dann versuche ich mal die Datei in Commons einzustellen. Oder ginge das auch direkt der deutschsprachigen Wikipedia?
LG, David --Dwidr (11:37, 1. Sep. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Demis-Daten, Copyright
Beim Demis Web Map Servier wird inzwischen auf den Karten ein Copyright-Vermerk eingeblendet. Können wir den Verweis der Kartenwerkstatt auf die Demis-Daten zur Verwendung für Wiki-Karten, hier, trotzdem halten? VG, --Mr Südsee (Diskussion) 09:17, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Ich sehe da nur "@ www.demis.nl". --тнояsтеn ⇔ 09:38, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Bei mir sieht es aus wie "© www.demis.nl", stark verpixelt. Aber ok. Und danke. --Mr Südsee (Diskussion) 10:46, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Falls du zur Beruhigung eine »3M« brauchst: Es ist eindeutig ein @. Grüße --Gwexter (Diskussion) 22:01, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Bei mir sieht es aus wie "© www.demis.nl", stark verpixelt. Aber ok. Und danke. --Mr Südsee (Diskussion) 10:46, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Mr Südsee, steht irgendwo, unter welcher Lizenz diese „Demis-Daten“ stehen? Und vor allem: Woraus bestehen diese Daten bzw. was von Demis steckt in der Karte, die in der Kartenwerkstatt dann hochgeladen wird? Ich verstehe die Anleitung da nicht ganz. Das, was die Werkstätter von Demis herunterladen und dann nach eigenen Wünschen gestalten, sind fertige Bilddateien („Layer“)? Oder erhalten sie auch „(Roh)daten“, die sie dann auf irgendeine Weise zur Umgestaltung der Karte nutzen (können)? — Pajz (Kontakt) 22:16, 28. Aug. 2015 (CEST)
- @Gwexter:: Danke, & no-nonsense, ist wirklich eine Beruhigung, denn bei mir ist das als "@" nicht zu erkennen.
- @Pajz: Bei den Karten, die ich selber zur Wikipedia beigetragen habe, habe ich mir die Bilddateien von Demis ("Layer") genommen und dann als Grundlage für eine Pause (Vektorisierung) verwendet, wonach man ja alles, bis hin zu den Umrißlinien, nach eigenen Wünschen um- bzw. neugestalten kann. Damit ist die Antwort im eigenen Fall ein Sowohl/Als Auch: Bilddateien genommen ja, aber nur, um daraus Rohdaten für eine eigene Karten-Erstellung zu extrahieren. So habe ich aber auch die Anleitung verstanden: Das sollte das gängige Verfahren sein.
- Unter welcher Lizenz die Demis-Daten stehen, wüßte ich auch gerne genau. Bevor ich die Diskussion hier angefangen habe, habe ich über Google gesucht, aber nur die folgende, schon zehn Jahre alte Aussage gefunden:
- “The company Demis in the Netherlands sells software for a map server and also runs a demo on their own site. The map data for this demo have been collected from public domain sources, and the company doesn't claim any copyright for the generated maps. The maps are not the very best, but good enough for many purposes.” online
- Sorry, nützt vielleicht nicht viel, aber das ist, was ich zu der Sache weiß. --Mr Südsee (Diskussion) 06:42, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Mr Südsee, zunächst einmal: Ob da ein Copyright-Zeichen steht oder nicht, ändert für uns eigentlich nichts. Das hat nur eine Bedeutung dafür, wie „einfach“ jemand in einem Rechtsstreit seine Urheberschaft behaupten kann („Vermutung der Urheberschaft“), aber mit der Frage, ob überhaupt Urheberrechtsschutz besteht, hat es nichts zu tun, denn ein solcher besteht (oder besteht eben nicht) völlig unabhängig davon, ob der Produzent selbst behauptet, das Erzeugnis sei geschützt. // Zum Erstellprozess: In dem Fall sollte man jedenfalls mal http://dejure.org/2014,31595 im Blick behalten; der Bundesgerichtshof wird sich in Bälde dazu äußern, ob auch Landkarten selbst – als grafisch verkörperte Produkte – über ihre Anordnung einzelner Koordinaten und die Angabe deren Eigenschaft (also etwa: „Ist Koordinate xy ein Fluss/Landstück/…?“) Datenbanken sind. Hierzu gibt es derzeit widersprüchliche Rechtsprechung der Instanzgerichte. Wenn das bejaht wird, sehe ich ein Problem in dem beschriebenen Vorgehen. Denn du kannst zwar allerlei Farben ändern und also das grafische Produkt so umgestalten, dass man die Rechte an der originalen Demis-Karte als wissenschaftlich-technische Darstellung nicht mehr verletzt; aber wenn die grafische Demis-Karte zugleich auch eine Datenbank ist, dann zieht sich das durch den Erstellprozess. Irgendjemand bei Demis muss ursprünglich mal Informationen über die Position kathografischer Merkmale reingeworfen haben (Ist Koordinate xy ein Fluss/Landstück/…?), und an denen änderst du ja nichts. Dieses „Problem“ ist hier eher noch präsenter als anderswo; denn zwar werden die einzelnen Koordinatenpunkte, soweit ich das verstehe, nicht im Einzelnen ausgeliefert (etwa über eine Liste), aber immerhin werden zusammenhängende karthografische Elemente (ein See, eine Landesgrenze etc.) in grafischer Form als einzelne Layer bereitgestellt. Das wirft die Frage auf, ob man nicht bereits auf dieser Ebene eine Datenbank anzunehmen hat: Dann müsste man gar nicht so weit wie der BGH einsteigen (da geht es nämlich um eine analoge Karte) und fragen, ob die einzelnen „Koordinatenpunkte“ unahängige Elemente i.S.v. § 87a UrhG sind, sondern dann wären jedenfalls auch die einzelnen „Koordinatencluster“ unabhängig, die einzelne Gewässer/Flüsse/Gebirge repräsentieren. Deren Unabhängigkeit wird hier gerade besonders ersichtlich, denn, wie in der Kartenwerkstatt beschrieben, wird darauf eben oft auch einzeln zurückgegriffen: Wer beispielsweise eine politische Karte erstellt, benötigt nur den Datensatz (als grafisches Layer) „Landesgrenzen“, wer Flussverläufe vergleicht, nur das Layer „Fluss x“ etc. Diese Elemente sind ferner systematisch angeordnet über ihre Verknüpfung in der „Master-Karte“, und sie sind offenkundig „einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel“ zugänglich (als solche werden sie ja explizit bereitgestellt). Die wesentliche Investition liegt sowieso ohne Frage vor. Das ist schon ein problematischer Bereich. Wenn TK50 durch ist, sollten wir dazu m.E. auch mal Wikimedia Deutschland um anwaltliche Erstellung einer rechtlichen FAQ ersuchen. Das ist ein großes und kompliziertes Problemfeld, von dem ich hier sehr, sehr selten lese, und das ist nicht gut. Hier beschäftigen sich nicht wenige Leute mit der Erstellung von Karten, und die sollten sich dieser Datenbank-Problematik bewusst sein, sonst fällt uns bzw. den Nachnutzern das irgendwann mal auf die Füße. (Ist nebenbei auch ein gesamteuropäisches Problem; die Datenbankbestimmung wurde in den allermeisten EU-Ländern fast wortgleich aus der EU-Richtlinie gezogen.) — Pajz (Kontakt) 09:46, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Unabhängig davon war es bis vor einiger Zeit so, dass unter jeder Demis-Karte der Hinweis zu finden war, dass die Karten frei nutzbar seien. Spontan habe ich dazu noch zwei Mails der Betreiber gefunden, vgl. commons:Template talk:PD-Demis und Datei:Demis Bestätigung.png. Die Prozedur fand offenbar vor der Einführung von OTRS statt, weshalb das nicht besser dokumentiert ist. Wenn der Hinweis unter den Demis-Karten mittlerweile offenbar verschwunden ist, sollte man ggf. nochmal beim Betreiber anfragen. Gruß, Yellowcard (D.) 10:35, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Zur Schutzfähigkeit der Daten als Datenbankwerk: Hier sind die Quellen der Demis-Karten aufgelistet, die alle gemeinfrei (Public Domain) zu sein scheinen. Yellowcard (D.) 10:37, 29. Aug. 2015 (CEST)
- Danke Euch allen für die Beiträge. Ich maile an Demis eine Anfrage, wie es aktuell um den Schutz der Daten steht, die über den Web Map Server angeboten werden. Pajz, abhängig davon, wie die Antwort von Demis ausfällt, könntest Du ja dann http://dejure.org/2014,31595 weiter im Blick behalten, ich bin in Rechtsdingen leider nicht so trittsicher wie Du. An der Arbeit für einen FAQ-Katalog, sollte ein solcher nötig sein, beteilige ich mich gerne. --Mr Südsee (Diskussion) 23:08, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Das ist nett, Mr Südsee. Falls Du eine entsprechende Antwort bekommen solltest, wäre es hilfreich, wenn Du sie an permissions-en@wikimedia.org (falls in Englisch) oder an permissions-de@wikimedia.org (falls in Deutsch) weiterleiten könntest, damit wir das im OTRS dokumentieren und archivieren können. Dankeschön, Yellowcard (D.) 23:29, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Hallo Yellocard, habe die Anfrage gestern abgeschickt und mache es, wenn Antwort kommt, so wie Du vorschlägst. Zusätzlich melde ich mich dann auch hier mit einer Nachricht. Viele Grüße! --Mr Südsee (Diskussion) 23:50, 2. Sep. 2015 (CEST)
Urheberrecht bei Logos?
Hallo, ich wollte ein paar Logos von LoL Teams hochladen, allerdings darf man das laut der Wikipedia Richtlinien nur, wenn es sich um ein "einfaches" Logo handelt oder wenn es vom Ersteller erlaubt ist. Allerdings gibt es einige Bilder, die dagegen verstoßen. Bsp:. Darf man dann auch andere Logos hochladen? Bsp: http://flashignite.com/img/teams/logos/UOL_logo.png--Motte001 (Diskussion) 23:25, 25. Aug. 2015 (CEST)
- @Motte001: Man kann hier jedes Logo hochladen, wenn dieses (wie das Thumb oben) vom zugehörigen Rechteinhaber unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde und das ggf. durch eine Freigabe nachgewiesen wurde.
- Einfach so ohne EInwilligung des Rechteinhabers darf man hingegen nur die Logos nutzen, die gemeinfrei sind - entweder, weil sie entweder keine Schöpfungshöhe erreichen oder ihr Urheber schon vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Und gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe sind spätestens seit dem Geburtstagszug-Urteil bestenfalls noch sehr sehr einfach Zeichen (alle, bei denen das nicht der Fall ist, sind Altfälle an die sich noch niemand getraut hat). Und dazu gehört das von Dir verlinkte Logo ziemlich sicher nicht. // Martin K. (Diskussion) 23:45, 25. Aug. 2015 (CEST)
- @Martin Kraft: Ich hab mal das Team angeschrieben und gefragt.--Motte001 (Diskussion) 16:06, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Deine Interpretation des Geburtagszugs halte ich nicht für korrekt. Der BGH hat darin ausdrücklich eine künstlerische - nicht eine allgemein gestalterische - Qualität verlangt. Auch das OLG Schleswig hat in der nachfolgenden Entscheidung relativ hohe Anforderungen angelegt. Ich gehe inzwischen davon aus, dass der BGH mit dem Geburtstagszug die Schwelle eher höher gelegt hat als vorher und bin auf eine Dissertation gespannt, die sich bekanntlich zur Zeit genau mit diesem Aspekt befasst. Grüße --h-stt !? 17:01, 26. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist m.E. allerdings keine besonders realistische Einschätzung, sodass wir uns in der Praxis der Fallbearbeitung nicht damit aufhalten sollten. Der BGH fordert, und darauf hebt h-stt wohl ab, in der Geburtstagszug-Entscheidung für den Schutz als Werk der angewandten Kunst, dass der Gegenstand „eine Gestaltungshöhe erreich[t], die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer ‚künstlerischen‘ Leistung zu sprechen“ (BGH, Urteil vom 13. November 2013 – I ZR 143/12 –, BGHZ 199, 52-71, Rn. 26). Das ist allerdings ein alter Hut. Es handelt sich dabei nämlich um die Standarddefinition der „persönlichen geistigen Schöpfung“; sie wurde vom BGH zuvor schon 2011 als Mindesanforderungen an Werke der angewandten Kunst formuliert („Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer ‚künstlerischen‘ Leistung gesprochen werden kann“; BGH, Urteil vom 01. Juni 2011 – I ZR 140/09 –, Rn. 31, juris) (wortgleich in Seilzirkus [2011], ganz ähnlich in Kristallfiguren [1988]), zurückgehend auf die Entscheidung Brombeer-Muster aus dem Jahr 1983[!] („[Das Berufungsgericht] hat mit Recht angenommen, daß auch einem Stoffmuster als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlicher Schutz zuerkannt werden kann, wenn es sich um eine Schöpfung individueller Prägung handelt, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, daß nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer ‚künstlerischen‘ Leistung gesprochen werden“) und bereits damals als „ständige Rechtsprechung“ ausgewiesen. Wir laufen also seit mindestens 30 Jahren mit dieser Definition durch die Welt, aber jetzt plötzlich herrscht großes Erstaunen über eine vermeintliche Novität. Come on.
Das zeigt jedenfalls, dass hier kein neues Kriterium erschaffen wurde. Im Lichte dessen erscheint mir der Gedanke, dass die Schwelle für angewandte Kunst gar „höher“ anzulegen sei als zuvor, ganz und gar abwegig. Der BGH schreibt in seinen Urteilsgründen zum Geburtstagszug ja selbst, mit Blick auf die Änderung des Geschmacksmusterrechts könnten „die erhöhten Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst […] nicht mehr begründet werden.“ Viel klarer kann man ja nicht mehr sagen, dass die Schutzanforderungen an Werke der angewandten Kunst nunmehr geringer sind als vorher. Ich verstehe wirklich nicht, was einige hier hereininterpretieren. Jedenfalls sind die Gedanken über die Maßen akademisch, laufen sie doch – siehe der zitierte Satz und viele andere mehr – darauf hinaus, dem BGH zu unterstellen, dass er sein Urteil selbst nicht versteht oder alternativ, dass der Senat versteckte Botschaft an ein paar eingeweihte BGH-Versteher übersendet, die seinem eigenen Wortlaut völlig widersprechen. Das sollte uns nicht als Basis für die Bearbeitung von bildrechtlichen Problemfällen dienen. grüße, — Pajz (Kontakt) 23:04, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist m.E. allerdings keine besonders realistische Einschätzung, sodass wir uns in der Praxis der Fallbearbeitung nicht damit aufhalten sollten. Der BGH fordert, und darauf hebt h-stt wohl ab, in der Geburtstagszug-Entscheidung für den Schutz als Werk der angewandten Kunst, dass der Gegenstand „eine Gestaltungshöhe erreich[t], die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer ‚künstlerischen‘ Leistung zu sprechen“ (BGH, Urteil vom 13. November 2013 – I ZR 143/12 –, BGHZ 199, 52-71, Rn. 26). Das ist allerdings ein alter Hut. Es handelt sich dabei nämlich um die Standarddefinition der „persönlichen geistigen Schöpfung“; sie wurde vom BGH zuvor schon 2011 als Mindesanforderungen an Werke der angewandten Kunst formuliert („Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer ‚künstlerischen‘ Leistung gesprochen werden kann“; BGH, Urteil vom 01. Juni 2011 – I ZR 140/09 –, Rn. 31, juris) (wortgleich in Seilzirkus [2011], ganz ähnlich in Kristallfiguren [1988]), zurückgehend auf die Entscheidung Brombeer-Muster aus dem Jahr 1983[!] („[Das Berufungsgericht] hat mit Recht angenommen, daß auch einem Stoffmuster als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlicher Schutz zuerkannt werden kann, wenn es sich um eine Schöpfung individueller Prägung handelt, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, daß nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer ‚künstlerischen‘ Leistung gesprochen werden“) und bereits damals als „ständige Rechtsprechung“ ausgewiesen. Wir laufen also seit mindestens 30 Jahren mit dieser Definition durch die Welt, aber jetzt plötzlich herrscht großes Erstaunen über eine vermeintliche Novität. Come on.
- Dein Bezug auf Rechtsprechung vor dem "laufenden Auge" bringt uns nicht weiter. Tatsache ist, dass der BGH im Laufenden Auge eine sehr klare Rechtslage geschaffen hat, auf die wir uns in der Folge berufen haben. Aufgrund von Kritik in der Literatur hat der BGH dann im "Geburtstagszug" seine Rechtsprechung umgeworfen und erneut mit der Formulierung von der künstlerischen Leistung eine Abgrenzung vom Handwerklichen, Alltäglichen, Banalen gefordert. Das bedeutet, dass nur das Außergewöhnliche schutzfähig ist. Grüße --h-stt !? 14:55, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Ich habe eine Antwort von de Unicorns erhalten: Laut der Email ist das Logo geschützt, aber Wiki darf ich es verwenden. Reicht das aus?--Motte001 (Diskussion) 20:23, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Nein. Wikipedia und Commons wollen nur Bilder, die von jedermann für jedliche Zwecke verwendet werden können, Genehmigungen "für Wikipedia" reichen nicht. -- Rosenzweig δ 18:24, 1. Sep. 2015 (CEST)
- In welcher Form braucht man eine Genemigung für Bilder, dass man sie auf Wikipedia verwenden darf?--Motte001 (Diskussion) 18:52, 1. Sep. 2015 (CEST)
- @Motte001: Nach unseren eigenen Richtlinien können wir hier nur Inhalte nutzen, dass aus urheberrechtlicher Sicht auch von jedem außerhalb der Wikipedia (auch kommerziell) nachgenutzt werden dürfen - und das gilt auch für Bilder. Eine Textvorlage für eine entsprechende Freigabe findest Du hier. // Martin K. (Diskussion) 19:08, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Ich will hier gar nicht über diese Richtlinie diskutieren, u.a. auch, da hier der falsche Platz dafür ist. Aber soll ich jetzt ernsthaft sie darum bitten, ihr beim Markenamt eingetragenes Logo unter freie Lizenz zu stellen?--Motte001 (Diskussion) 19:47, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Hielte ich für sinnlos. Und ja, die Konsequenz ist, dass wir manche Bilder etc. hier nicht nutzen können. -- Rosenzweig δ 22:45, 2. Sep. 2015 (CEST)
- Ich will hier gar nicht über diese Richtlinie diskutieren, u.a. auch, da hier der falsche Platz dafür ist. Aber soll ich jetzt ernsthaft sie darum bitten, ihr beim Markenamt eingetragenes Logo unter freie Lizenz zu stellen?--Motte001 (Diskussion) 19:47, 1. Sep. 2015 (CEST)
- @Motte001: Nach unseren eigenen Richtlinien können wir hier nur Inhalte nutzen, dass aus urheberrechtlicher Sicht auch von jedem außerhalb der Wikipedia (auch kommerziell) nachgenutzt werden dürfen - und das gilt auch für Bilder. Eine Textvorlage für eine entsprechende Freigabe findest Du hier. // Martin K. (Diskussion) 19:08, 1. Sep. 2015 (CEST)
- In welcher Form braucht man eine Genemigung für Bilder, dass man sie auf Wikipedia verwenden darf?--Motte001 (Diskussion) 18:52, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Nein. Wikipedia und Commons wollen nur Bilder, die von jedermann für jedliche Zwecke verwendet werden können, Genehmigungen "für Wikipedia" reichen nicht. -- Rosenzweig δ 18:24, 1. Sep. 2015 (CEST)
Fotos von Tropfsteinhöhlen?
Hi everyone,
I shot a series of fotographs of/in Grotta del Fico, Sardinien, and I would be willing to upload them. However, I wonder whether it is worth the trouble: could it be that photographs of the interior of the Grotta will be deleted later on anyway, because of copyright issues? I mean, the Grotta is accessible only after having paid an entrance fee (imposed by the municipality)... Could someone please clear this point?
Thanks a lot! Thomas
- Warums schreibst du auf englisch? Das Urheberrecht steht da nicht im Wege, es sei denn, du möchtest nicht nur Bilder der Höhle, sondern auch von Infotafeln oder dergl. hochladen. Möglicherweise gibt es in der Höhle ein Fotoverbot oder einen Hinweis, dass Bilder nur zu privaten Zwecken gemacht werden dürfen. Allerdings ist das etwas zwischen dir und dem "Betreiber" der Höhle. Die Foundation ist der Meinung, dass solche Bilder, die nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, auf Commons bleiben können. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 13:47, 20. Aug. 2015 (CEST)
- Danke! (Und, nein: kein Verbotsschild gesehen.) -Welt-der-Form (Diskussion) 14:50, 20. Aug. 2015 (CEST)
Hochgeladene Datei:Władysława Chomsowa.JPG
Hallo, ich bin mir nicht klar, welchen Lizenz ich für das Foto verwenden soll, und ob meine Annahmen zur rechtmäßigen Verwendung in Wikipedia richtig sind. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei dem Foto um ein Lichtbild, dessen Schutzfrist nach 50 Jahren abgelaufen ist (nach dem Geburtsdatum von Wladyslawa Choms geschätzt 1980). Die Veröfftlichung hier war nach 1980, also müsste das Foto gemeinfrei sein. Danke für die Hilfe.--Thunderdan81 (Diskussion) 16:02, 23. Aug. 2015 (CEST)
- Aus Lichtbild#Juristischer_Begriff: „[…] Als einfache Lichtbilder gelten dadurch beispielsweise nur mehr Automatenfotos (ohne besondere Gestaltung), Bilder aus Überwachungskameras, Satellitenaufnahmen und Ähnliches.“ Dieses Foto erfüllt m. E. keine dieser Kategorien und ist damit auch kein Lichtbild (im juristischen Sinn). Ohne genauere Angaben zum Bild und Entstehungsjahr lässt sich nicht sagen, ob einer der WP-Lizenzbausteine möglich ist, im Zweifelsfall wird das Bild daher gelöscht werden. -- Rosenzweig δ 20:32, 25. Aug. 2015 (CEST)