Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/04
Nicht commons-fähig wegen URAA, obwohl deutlich vor 1923 erschaffen?
Hallihallo, ich verstehe nicht, wieso [[:Datei:WP Christian Gottlieb Geyser.jpg]]
nicht commons-fähig sein soll, wenn laut Artikel Uruguay Round Agreements Act (URAA) nur Bilder betroffen sein sollten, die nach 1923 veröffentlicht wurden. Zudem kommt noch hinzu, dass auf Commons mit commons:File:C-G-Geyser.jpg (absichtlich so verlinkt) eine kleinere und leicht farbveränderte Version dieses Bildes bereits existiert. — Speravir (Disk.) – 22:30, 8. Apr. 2016 (CEST)
- Der Hinweis steht in der Vorlage:Bild-PD-alt. Er besagt nicht, dass Bilder, welche diese Vorlage verwenden, zwingend nicht commonsfähig sind, dass sie aber vor einem Übertragen nach Commons aufgrund der URAA-Problematik "individuell geprüft" werden sollen. Im konkreten Fall sehe ich auch gar kein Problem, denn da es sich um eine Druckgrafik handelt, die mutmasslich in einer gewissen Auflage verbreitet wurde, ist auch von einer Veröffentlichung weit vor 1923 (wahrscheinlich etwa zur Entstehungszeit) auszugehen. Das Bild kann nach Commons. Gestumblindi 22:49, 8. Apr. 2016 (CEST)
Kopie aus einem Melderegister 1918
Im Internet habe diesen c:File:Israel Kristal Certificate 1918.jpeg Scan aus einem Melderegister "gefunden" und nach Commons transportiert. Bitte mal helfen, ob ich den Urheber der Meldeurkunde und die Bildrechte mit PD-ineligible halbwegs richtig beschrieben habe. Oder ist alles ganz anders? Sollte das Objekt aus irgendwelchen guten Gründen gelöscht werden, dann wäre das halt so, ich habe hier nur meinen guten Willen gezeigt. --Goesseln (Diskussion) 19:41, 1. Apr. 2016 (CEST)
- Wunderbar. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:48, 1. Apr. 2016 (CEST)
Übersetzung eines Abschnittes aus der EN WP
Ich habe lokal einen Abschnitt aus einem Artikel der EN-WP [1] übersetzt. Ich möchte nun diese Übersetzung in den in der DE-WP bereits existierenden Artikel Tyson Fury einfügen. Muss dafür ein Versionsimport (Versionsvereinigung?) beantragt werden? Wenn ja, wo kann ich das machen? Danke im voraus! --HanFSolo (Diskussion) 00:25, 13. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HanFSolo (Diskussion) 20:46, 13. Apr. 2016 (CEST)
Zitat in „Hawk & Chick“
Hallo, bitte mal prüfen, ob der Mängelbaustein bezüglich der Zitatlänge in Hawk & Chick (Diskussion ▪ Versionsgeschichte ▪ Seitenschutz-Logbuch{{Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen/Vorlage-Artikel|Hawk & Chick}} ) berechtigt ist. Danke! --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 17:22, 4. Apr. 2016 (CEST)
Niemand da, der sich das anschauen will/kann? --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 16:16, 14. Apr. 2016 (CEST)
- das ganze ist nicht nur URV-verdächtig, sondern hochgradig einschlägig; völlig unabhängig von der frage, ob es sich um ein sog. "großzitat" handelt. vgl. dazu auch den iRights.info-beitrag „Meine Worte, Deine Worte“. ich werde den passus entsprechend komplett herausnehmen. --JD {æ} 16:25, 14. Apr. 2016 (CEST)
- Dein Beitrag wundert mich doch sehr. Inwieweit verstößt besagtes Zitat gegen den von dir verlinkten Text? --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 16:37, 14. Apr. 2016 (CEST)
- Ach es geht dir um den ersten Punkt, also den Zweck.
- Der Zweck des Zitats ist es, zu zeigen, wie die Folge bewertet wurde; damit wird die Benotung (bspw. A oder B−) begründet. --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 17:46, 14. Apr. 2016 (CEST)
- „Um das Zitatrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein. ... Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen. ... Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will. ... zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der „geistigen Auseinandersetzung“ mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.“ --- hältst du etwa die formulierung „XYZ bewertete mit 'A' und schrieb:“ für eine irgendwie nennenswerte leistung, um hier das zitatrecht anwenden zu können? --JD {æ} 20:06, 14. Apr. 2016 (CEST)
- Mit dem Zitat will ich ganz bestimmt keine eigenen Ausführungen sparen, denn gemäß WP:NPOV dürfte ich sowas gar nicht schreiben. Ich will den Artikel auch nicht ausschmücken oder länger aussehen lassen, eine solche Außendarstellung ist für mich fester Bestandteil eines solchen Artikels. Wenn du den einen Satz für zu wenig hälst, kann ich das gerne ein wenig ausführlicher formulieren.
- Ich würde dazu gerne mal eine (oder zwei) weitere Meinung lesen. --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 23:32, 14. Apr. 2016 (CEST)
- wenn du meinst, du dürftest gamäß WP:NPOV "sowas gar nicht schreiben", dann hast du da grundsätzliches hinsichtlich WP:Q/WP:KTF nicht verstanden. schaue bitte beispielsweise in von mir verbrochene artikel wie Spieglein,_Spieglein…#Rezeption_und_Kritik oder auch Rinderwahnsinn_(Band)#Stil rein - vielleicht wird es dann klarer. --JD {æ} 11:11, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Ach so meinst du das, das ginge auch. Bei übersetzten Zitaten finde ich ein Blockzitat aber besser geeignet, auch weil man so auch das Original im Artikel hat. Es erfüllt aber nicht weniger seinen Zweck als bei deinen Beispielen. --Morten Haan 🍗 Wikipedia ist für Leser da • Skin-Entwurf 12:32, 15. Apr. 2016 (CEST)
- +1 zu JD. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:43, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Gnom (Diskussion) 12:43, 15. Apr. 2016 (CEST)
Korrekte Nachnutzung von WP-Bildern in Buch-Publikationen
Frage: Wie verwendet man auf Wikimedia Commons stehende Wikipedia-Bilder korrekt in Buch-Publikationen oder sonstigen Print-Produkten? Ist es korrekt, wenn Fotografen-Name sowie Lizenzform direkt am Bild angegeben werden und der Text der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zusätzlich irgendwo im Buch dokumentiert wird? Oder sind weitere Restriktionen zu beachten? Für sachdienliche Hinweise vorab schon mal Vielen Dank. --Richard Zietz 12:04, 5. Apr. 2016 (CEST)
- @Zietz: Im Prinzip korrekt. Der Text der GFDL muss aber lediglich abgedruckt werden, wenn das Bild ausschließlich unter GFDL steht oder der Nachnutzer bei Mehrfachlizenzen ausgerechnet die GFDL wählt. Hilfreich für die meisten Fotos ist auch der Lizenzhinweisgenerator. — Raymond Disk. 12:35, 5. Apr. 2016 (CEST)
- @Zietz: Wobei es auf den Einzelfall ankommt. Auf Commons finden sich Bilder unter verschiedenen Lizenzen, darunter auch gemeinfreie oder mit einer Lizenz wie CC-zero zur bedingungslosen Nachnutzung freigegebene - solche Bilder kann man im Prinzip gar ohne jede Quellenangabe verwenden, wenn ich sie auch grundsätzlich (abgesehen vom rechtlichen Aspekt) sinnvoll finde. Es kommen auch andere freie Lizenzen mit etwas anderen Bedingungen vor. Gestumblindi 13:05, 5. Apr. 2016 (CEST)
- @Raymond, @Gestumblindi: Danke für die Hinweise (insbesondere auch den Link zum Lizenzhinweis-Generator). Ich verstehe die Antworten mal so, dass bei den gängigen CC-Lizenzen Name + Lizenz (in der Regel) genügt und zusätzlicher GFDL-Mitabdruck lediglich dann fällig wird, wenn ein verwendetes Bild allein unter GFDL oder einer entsprechenden Lizenz steht. --Richard Zietz 15:48, 5. Apr. 2016 (CEST)
- @Zietz: Bei den CC-BY(-SA)-Lizenzen sollte neben dem Namen der Lizenz (also z.B. CC-BY-SA 4.0) auch ein Link zu dieser angegeben werden. Gestumblindi 22:14, 5. Apr. 2016 (CEST)
- @Raymond, @Gestumblindi: Danke für die Hinweise (insbesondere auch den Link zum Lizenzhinweis-Generator). Ich verstehe die Antworten mal so, dass bei den gängigen CC-Lizenzen Name + Lizenz (in der Regel) genügt und zusätzlicher GFDL-Mitabdruck lediglich dann fällig wird, wenn ein verwendetes Bild allein unter GFDL oder einer entsprechenden Lizenz steht. --Richard Zietz 15:48, 5. Apr. 2016 (CEST)
URV auf Commons
Weiß jemand, wo man URV auf den Commons melden kann? Diese Datei wurde nämlich recht dreist von hier kopiert und so beschnitten, dass das Logo nicht mehr drauf ist. Mit der angeblich als Grundlage verwendeten Datei hat das nichts zu tun. So ein Vorgehen finde ich inakzeptabel und würde die Datei gerne löschen lassen. Gruß, --Donkey shot (Diskussion) 15:37, 17. Apr. 2016 (CEST)
- Hier steht, wie Du die Löschung beantragen kannst: [2]. Im Antragstext einfach deine Begründung oben schreiben. Wobei - eigentlich ist das ein Fall für speedy deletion. --Blutgretchen (Diskussion) 16:07, 17. Apr. 2016 (CEST)
- Besten Dank für die schnelle Auskunft. Ich habe einen Schnelllöschantrag gestellt. Gruß, --Donkey shot (Diskussion) 17:21, 17. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Donkey shot (Diskussion) 17:22, 17. Apr. 2016 (CEST)
File:Theobroma flowerdiagram.png
Ich bin interessiert diese Zeichnung einer Kakaoblüte in meinem Logo zu verwenden. Ist das möglich? Was habe ich zu beachten? Ist es möglich dieses Bild in einer Wort- Bild Marke zu sichern? Herzlichen Dank Peggy Walter (nicht signierter Beitrag von 90.186.0.74 (Diskussion) 09:15, 1. Apr. 2016 (CEST))
- Die ersten beiden Fragen kann ich beantworten: Ja und nichts. Ich vermute, dass man aus der Kombination von Bild und Text eine schutzfähige Wort-Bild-Marke bilden kann. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 09:21, 1. Apr. 2016 (CEST)
- Das Bild ist gemeinfrei.--kopiersperre (Diskussion) 10:50, 1. Apr. 2016 (CEST)
- @Kopiersperre: Ich wäre etwas vorsichtiger: Es ist mit recht hoher Wahrscheinlichkeit gemeinfrei. Allerdings ist auf Commons kein Urheber angegeben; eine 1900 publizierte Zeichnung könnte durchaus noch geschützt sein, denn es ist nicht sicher, dass der Zeichner vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Gestumblindi 10:54, 2. Apr. 2016 (CEST)
- Falls das überhaupt Schöpfungshöhe hat. Es geht ja da um eine schematische Darstellung einer natürlichen Sache. Da gibt es gar nicht viel "individuellen" Gestaltungsspielraum. Und wenn es den gäbe, wäre das ohnehin aus wissenschaftlicher Sicht schlecht. D.h. auch wenn du dich an die Richtlinien für solche Schmemata hälst und eine Kakaoblüte dann schematisch zeichnest, wirst du auf dasselbe Ergebnis kommen müssen. Also fehlt da schon mal die schöpferische Eigenleistung bzw. die liegt dann in der Evolution und nicht etwa beim Zeichner. --Micha 11:07, 7. Apr. 2016 (CEST)
- @Kopiersperre: Ich wäre etwas vorsichtiger: Es ist mit recht hoher Wahrscheinlichkeit gemeinfrei. Allerdings ist auf Commons kein Urheber angegeben; eine 1900 publizierte Zeichnung könnte durchaus noch geschützt sein, denn es ist nicht sicher, dass der Zeichner vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Gestumblindi 10:54, 2. Apr. 2016 (CEST)
- Das halte ich hier für relativ unkritisch, weil die Grafik aus der 4. Auflage eines erstmalig 1894 veröffentlichten Lehrbuches stammt, dessen Autoren (Eduard Strasburger, Fritz Noll, Heinrich Schenck, Wilhelm Schimper) alle deutlich vor 1946 gestorben sind. Da Botaniker meiner Einschätzung nach solche Zeichnungen meistens selbst anfertigen, dürfte das Risiko, dass sie doch von irgendjemand anderem Stammt, der erst 50 Jahre später verstarb verschwindend gering sein. // Martin K. (Diskussion) 11:13, 7. Apr. 2016 (CEST)
Datei:Julius Robert Mayer von Friedrich Berrer 2.jpg Datei:James Prescott Joule by John Collier, 1882.jpg Datei:Ludvig August Colding PAST.png Datei:Hermann von Helmholtz.jpg Datei:Perpetuum mobile villard de honnecourt.jpg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich, Philip Podolsky, besuche die 12. Schulstufe am BG/BRG Keimgasse Mödling. Im Zuge meiner Matura (Abitur) musste ich eine vorwissenschaftliche Arbeit (VwA) verfassen. Diese ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, jedoch würde ich diese VwA nun gerne bei den Dr. Hans Riegel-Fachpreisen (genauer bei der Universität Wien) einreichen, wodurch sie veröffentlicht würde.
Aus diesem Grund möchte ich Sie um eine Genehmigung bitten, die Tabellen/Bilder mit den folgenden URL-Adressen in meiner Arbeit zu verwenden: Tabelle unter https://de.wikipedia.org/wiki/Energie#Einheiten https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Mayer#/media/File:Julius_Robert_Mayer_von_Friedrich_Berrer_2.jpg https://de.wikipedia.org/wiki/James_Prescott_Joule#/media/File:James_Prescott_Joule_by_John_Collier,_1882.jpg https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_August_Colding#/media/File:Ludvig_August_Colding_PAST.png https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_Helmholtz#/media/File:Hermann_von_Helmholtz.jpg https://de.wikipedia.org/wiki/Perpetuum_mobile#/media/File:Perpetuum_mobile_villard_de_honnecourt.jpg
Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Philip Podolsky --91.130.242.121 16:25, 7. Apr. 2016 (CEST)
- Die Tabelle hat keine Schöpfungshöhe und das Urheberrecht aller genannten Bilder ist abgelaufen. Mit anderen Worten: Da gibt es nicht szu genehmigen. --Magnus (Diskussion) 16:34, 7. Apr. 2016 (CEST)
- [BK] Hallo Philip, zuerst ein Disclaimer: Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung leisten.
- Grundsätzlich können aber alle Inhalte in der Wikipedia problemlos weitergenutzt werden, solange der Urheber und die Lizenz angegeben werden (siehe Wikipedia:Weiternutzung). Zu den konkreten Punkten:
- Die Tabelle ist meiner Meinung nach gar nicht geschützt und kann somit ohne Einschränkungen genutzt werden.
- Die Bilder sind entweder gemeinfrei, weil ihre Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, und wir vermuten, dass sie gemeinfrei sind, weil sie schon so alt sind. Hier gibt es also unserer Meinung nach auch keine Einschränkungen für die Weiternutzung.
- Es wäre natürlich schön, wenn du dennoch den Wikipedia-Artikel bzw. die Dateinamen auf Wikimedia Commons als Quelle angibst.
- Grüße, ireas (Diskussion) 16:40, 7. Apr. 2016 (CEST)
"Dieses Foto ist rechtefrei verwendbar."
Können die hier mit der Bemerkung "Dieses Foto ist rechtefrei verwendbar." gekennzeichneten Bilder in der Wikipedia benutzt werden? Ist das quasi CC-0? (nicht signierter Beitrag von Baramdamdam (Diskussion | Beiträge) )
- @Baramdamdam: Gut möglich, dass die damit sowas wie CC-0 meinen. Aus juristischer Sicht ist das aber eine ziemliche Gurkenformulierung: Da das Urheberrecht unveräußerlich ist, benötigt man für jede Verwendung eines noch nicht gemeinfreien Bildes zwangsläufig irgendwelche Nutzungsrechte – sowas wie „rechtefrei“ gibt es daher bei allem, was nicht aus Altersgründen oder mangels Schöpfungshöhe eh gemeinfrei ist, eigentlich nicht.
- Ich würde Dir daher vorschlagen, die mal anzuschreiben und darum zu bitten, uns entweder eine explizite Freigabe zugeben oder die Formulierung auf Ihrer Website direkt in eine vernünftige Lizenz (wie CC-0 oder CC-BY-SA) zu ändern. // Martin K. (Diskussion) 10:58, 7. Apr. 2016 (CEST)
- Nein, das reicht nicht. Denn damit wird nur eine Nutzungserlaubnis gegeben. Wir verlangen aber auch des Recht, ein Werk zu bearbeiten und bearbeitet wieder zu veröffentlichen. Und das wird durch derartige Presse-Rechte nicht abgedeckt. Grüße --h-stt !? 13:38, 8. Apr. 2016 (CEST)
Fotoanfrage
Ich habe zwei Fragen. Hoffentlich bin ich hier richtig:
Ich habe heute eine Person per Mail um die Freigabe einiger Fotos gebeten und auch gleich eine positive Antwort bekommen. Da es sich nicht um Fotos handelt, die von einer frei zugänglichen Website kommen (mir wurde ein Dropbox-Link geschickt), lautet meine Frage: Genügt es, wenn ich bei der Quelle den Namen der Person angebe?
Und außerdem: Ist es möglich, dass die Person die Freigabebestätigung(en) an permissions-de@wikimedia.org schon im Voraus schickt, also bevor ich die Bilder in Commons uploade? --Clemens Stockner (Diskussion) 20:10, 8. Apr. 2016 (CEST)
- Hallo Clemens,
- grundsätzlich zweimal ja. Allerdings ist es insbesondere dann, wenn die Quelle nicht-öffentlich ist, für uns in Zukunft besser nachvollziehbar, wenn in der Freigabe schon von den Dateien auf Commons die Rede ist. (Die Bilder auf der Dropbox sind schnell gelöscht, und in zwei Jahren weiß keiner mehr, um welche Bilder es in der E-Mail eigentlich ging.) Alternativ können wir auch zuerst die Freigabe prüfen, dann lädst du die Bilder hoch, und der Urheber soll dann nochmal bestätigen, dass er mit den Dateien X, Y und Z auf Commons einverstanden ist. Gib am besten auch hier nochmal kurz unter Angabe der Ticketnummer Bescheid, wenn die Freigabeemail verschickt wurde.
- Grüße, ireas (Diskussion) 20:19, 8. Apr. 2016 (CEST)
- OK, danke. Da fällt mir aber gleich noch eine Frage ein: Wenn mehrere Bilder auf einmal freigegeben werden sollen, reicht es da, wenn das Formular einmal (mit mehreren Objektnamen) ausgefüllt wird oder muss für jedes Bild extra eine Freigabemail verschickt werden? --Clemens Stockner (Diskussion) 20:39, 8. Apr. 2016 (CEST)
- @Clemens Stockner: Ein Formular mit einer Bildliste reicht völlig (und macht uns die Arbeit auch einfacher). // Martin K. (Diskussion) 21:22, 8. Apr. 2016 (CEST)
- OK, danke. Da fällt mir aber gleich noch eine Frage ein: Wenn mehrere Bilder auf einmal freigegeben werden sollen, reicht es da, wenn das Formular einmal (mit mehreren Objektnamen) ausgefüllt wird oder muss für jedes Bild extra eine Freigabemail verschickt werden? --Clemens Stockner (Diskussion) 20:39, 8. Apr. 2016 (CEST)
Klärung Urheberrechtsfragen
Ich bitte um Überprüfung ob die Abbildungen in der Datei https://journals.lib.unb.ca/index.php/GC/article/view/geocanj.2013.40.007/24237 in WP hochgeladen können. Danke--Chillibilli (Diskussion) 18:58, 10. Apr. 2016 (CEST):
- Die Grafiken scheinen wie der Text 2012 erstellt worden zu sein. Die Landkarten und Fotos sind hier ohne Freigabe definitiv nicht verwendbar. Selbst bei den Tabellen würde ich hier persönlich aufgrund des wissenschaftlichen Charakters von einem Hochladen abraten. -- Quedel Disk 19:08, 10. Apr. 2016 (CEST)
Scan/Fotos von Bildern, die älter als 100 Jahre alt sind
Bei Ebay habe ich diese Ansichtskarte entdeckt. Die Ansichtskarte ist deutlich älter als 100 Jahre. Jedoch ist der Scan der Ansichtskarte nicht von mir. Ist das aber ein Nicht schützbares Foto? Könnte ich dieses Foto bzw. den Scan der Ansichtskarte also bei Wikipedia bzw. Commons hochladen?--Gesundbrunnen Berlin (Diskussion) 22:04, 10. Apr. 2016 (CEST)
- Wenn du die Ansichtskarte nicht selbst in Händen gehalten hast, finde ich das schwierig. Die Rückseite ist auf ebay ja nicht abgebildet und dort könnte durchaus ein Urheber bzw. ein Studio genannt sein. Die Nummer "0236 B" auf der Vorderseite lässt auch auf einen professionellen Vertrieb schliessen. Bei einer Postkarte, die um 1892 erschienen ist, ist zwar relativ wahrscheinlich, dass der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, aber sicher ist es nicht - es könnte z.B. ein um 1860 geborener Fotograf 1950 im Alter von 90 Jahren gestorben sein, kommt durchaus vor. Auf Commons würde ich das Bild nicht hochladen; die beliebte Begründung "anonymes Werk" würde nicht zählen, da du ja nicht weisst, ob (auf der Rückseite) ein Urheber genannt ist. Und hier würde es zwar Vorlage:Bild-PD-alt-100 geben - aber Voraussetzung dafür ist auch, dass "das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann", und für eine solche Recherche fehlt dir ja der Ansatzpunkt. Gestumblindi 01:03, 11. Apr. 2016 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort! --Gesundbrunnen Berlin (Diskussion) 22:25, 11. Apr. 2016 (CEST)
Titelseite Textbuch aus dem Jahr 1929 - Urheberrechtsschutz / Schöpfungshöhe
Zur Illustration des Artikels Marietta hätte ich gerne einen Scan der Titelseite des zierlichen Textbüchleins (7,2 cm x 11 cm) aus dem Jahr 1929 hochgeladen. Gilt hier noch das Urheberrecht? Falls ja, kann ich die Schöpfungshöhe nicht einschätzen (https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Darf_man_Buchumschl.C3.A4ge_oder_Zeitschriftencover_fotografieren_oder_einscannen_und_diese_in_die_Wikipedia_einf.C3.BCgen.3F).
Im Textbuch ist angegeben: 'Copyright 1929 by Edition Bristol, Musik- und Bühnenverlag A. G., Wien, Berlin'. Ich wüßte aber keinen Verlagsnachfolger, den ich fragen kann. Meine letzte Spur ist, dass die 'Edition Bristol' 1940 an einen Heinrich Strecker verkauft wurde (https://books.google.at/books?id=RN1_f6nnrpcC&pg=PA400&lpg=PA400&dq=edition+bristol+wien+nachfolge&source=bl&ots=zOMJPTI9Z1&sig=P-zTVy5KfAWMdagQqqkRtlHGeDI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiPl_Hn8IbMAhXDuRQKHeG8CdUQ6AEINzAF#v=onepage&q=edition%20bristol%20wien%20nachfolge&f=false)
Ich gehe davon aus, dass es sich hier bei der Diskussion um eine geschlossene Gruppe handelt und stelle daher einen Scan mit der Bitte um entsprechende Beurteilung zur Verfügung: https://dl.dropboxusercontent.com/u/6471650/Marietta_Titelblatt.jpg bzw. https://dl.dropboxusercontent.com/u/6471650/Marietta_Titelblatt_gr.jpg
Darf ich dieses Bild zum Artikel stellen oder würde ich dadurch das Urheberrecht verletzen? --WHWalter (Diskussion) 17:32, 11. Apr. 2016 (CEST)
- Rein von der Schöpfungshöhe her betrachtet, würde ich da durchaus Schwierigkeiten vermuten: Wir haben schon Briefe von Verlagen erhalten, die sich auf weit weniger aufwendige Gestaltungen beziehen, wo wir darauf hingewiesen wurden, dass auch die Farbgestaltung etc. zur Schöpfungshöhe zählen. Da es sich aber im gegenständlichen Fall nur um Schrift handelt und diese Schriften schon sehr alt sind, könnte es bei Commons unter PD-ineligible fallen (schau mal hier. In der englischen Wikipedia (nicht auf Commons) gibt es den "Fair Use" der auf die Abbildung eines Covers oder Filmplakats in Zusammenhang mit dem entsprechenden Werk (Film) abzielt. Eine kommerzielle Nutzung durch andere und Bearbeitung des Covers wie bei unserer Lizenz ist damit nicht verbunden. Ob andere Bestimmungen, wie das Alter des Werks greifen könnten, habe ich mir nicht angesehen. --Regiomontanus (Diskussion) 17:50, 11. Apr. 2016 (CEST)
Titelseite einer Doktorarbeit
Ich habe hier die Kopie der maschinengeschriebenen Titelseite einer Doktorarbeit von 1920. Ich würde diese Kopie gerne einscannen und bei Wikipedia hochladen. Spricht etwas dagegen? MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:51, 11. Apr. 2016 (CEST)
- als Nichtexperte aber Gelegenheits-Hochlader habe ich dies gefunden:
{{PD-ineligible}}
, damit statte ich bei Commons Umschlag- oder Titelseiten von Büchern aus - wenn sie denn keine auffällige Grafik enthalten. Als Autor trage ich den Verfasser der Schrift ein, was natürlich bei Druckwerken auch nicht ganz stimmt, da die Schrifttype von einem Buchdrucker oder Schriftsetzer ausgewählt und angeordnet wurde. - Bis ich dann hier oder dort mal eines Besseren belehrt werde...
- --Goesseln (Diskussion) 13:50, 11. Apr. 2016 (CEST)
- Genau, das geht ganz einfach so. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 15:36, 11. Apr. 2016 (CEST)
- Herzlichen Dank! GregorHelms (Diskussion) 18:24, 11. Apr. 2016 (CEST)
- Genau, das geht ganz einfach so. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 15:36, 11. Apr. 2016 (CEST)
Zusatzfrage: Wenn sich auf einer gescannten Titelseite Bibliotheksstempel (und Signaturen und andere Nummern) befinden, gibt es da irgendetwas zu beachten? Kann die Bibliothek etwas gegen eine Veröffentlichung haben und/oder rechtlich einwenden? --= (Diskussion) 16:22, 12. Apr. 2016 (CEST)
Fehlende Panoramafreiheit bei Aufnahmen von Booten
Ich habe jüngst als Fahrgast einer Hamburger Hafenrundfahrt einige Videoaufnahmen gemacht und habe mir gedacht, dass ein Video doch eine ganz gute Ergänzung für den Artikel bzw. die Commons-Kategorie, die bislang nur statische Fotos enthält, sein könnte. Jedoch: Wie sieht's mit urheberrechtlich geschützten Gebäuden aus, die dabei im Bild sein könnten? Ich denke natürlich besonders an die Elbphilharmonie. Es scheint ja klar zu sein: Bei Aufnahmen von einem Boot aus gibt's keine Panoramafreiheit. In welchem Umfang dürften dann z.B. die Elbphilharmonie oder andere moderne Gebäude im Video vorkommen? Gelten sie als Beiwerk, solange sie nur kurz zu sehen sind, oder muss auch darauf geachtet werden, dass sie das Bild nie dominieren, auch nicht in einer kurzen Einstellung? Dürfen solche Gebäude also nur unscheinbar im Hintergrund zu sehen sein? Gestumblindi 03:27, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Wieso sollte die Panoramafreiheit von einem Boot aus grundsätzlich entfallen? Die Elbe in Hamburg ist AFAIK eine Bundeswasserstraße und damit ein öffentlicher Verkehrsweg wie eine Landstraße auch... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 03:45, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Ach, daran hatte ich gar nicht gedacht! In der Tat findet sich im Artikel Panoramafreiheit auch der Hinweis "Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln zählen zu den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen entsprechend der Zwecksetzung der Schrankenbestimmung auch öffentliche Wasserstraßen". Das würde also heissen, dass die Panoramafreiheit in diesem spezifischen Fall (Elbe in Hamburg) gelten würde, aber nicht z.B. bei Aufnahmen von einem Vergnügungsboot auf einem Gewässer, das nicht als öffentliche Wasserstrasse gilt? Würde mich ja doch noch interessieren, was Pajz dazu meint :-) Gestumblindi 04:04, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Das Kölner OLG-Urteil ist für mich als Laie in den Absätzen 50b bis 53 bemerkenswert eindeutig. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 04:37, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Ach, daran hatte ich gar nicht gedacht! In der Tat findet sich im Artikel Panoramafreiheit auch der Hinweis "Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln zählen zu den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen entsprechend der Zwecksetzung der Schrankenbestimmung auch öffentliche Wasserstraßen". Das würde also heissen, dass die Panoramafreiheit in diesem spezifischen Fall (Elbe in Hamburg) gelten würde, aber nicht z.B. bei Aufnahmen von einem Vergnügungsboot auf einem Gewässer, das nicht als öffentliche Wasserstrasse gilt? Würde mich ja doch noch interessieren, was Pajz dazu meint :-) Gestumblindi 04:04, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Na ja, das würde es heißen. Viel mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen, außer dass die zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt wurde und wir damit vielleicht auch auf diese Frage bald eine höchstrichterliche Antwort bekommen werden (aber nur „vielleicht“, weil das nicht der Grund ist, aus dem die Revision zugelassen wurde, und sich der Senat abhängig von der Antwort im Übrigen ggf. eine Befassung damit sparen wird bzw. sie sich unter Umständen ganz erübrigt). Der Fall wurde in der Gesetzgebungsgeschichte zwar nie bedacht, aber die OLG-Position erscheint mir durchaus nicht unplausibel und der Fall ist, siehe Artikel, ja auch im Schrifttum schon als erfasst angesehen worden. Fragt sich bloß, wie man die Sache mit dem Hilfsmittel lösen will, die das OLG Köln geschickt „umschifft“ hat. Denn da ja nicht jeder über’s Wasser gehen kann, sondern fast immer, wie in deinem Fall, auf stattlichen Schiffen in stattlicher Höhe stehen wird, müsste man schon mal überlegen, wie eigentlich die „Fußgängerperspektive“ auf einer Wasserstraße aussieht, schließlich disqualifiziert auf dem Land ja z.B. auch bereits der Gebrauch einer Leiter nach einhelliger Meinung von der Inanspruchnahme der Schranke. Die Frage ist nur dann tendenziell wenig bedeutend, wenn man mit dem OLG davon ausgeht, dass die Panoramafreiheit immer dann greift, wenn sich eine bestimmte Perspektive theoretisch auch von einem öffentlichen Platz/Weg aus hätte ergeben können (der tatsächliche Standort bei der konkreten Aufnahme aber unbedeutend ist); das meint das OLG der Hundertwasser-Entscheidung entnehmen zu können – weite Teile des Schrifttums haben die Entscheidung in diesem Punkt aber (m.E. zu Recht) anders verstanden (siehe hierzu Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“, Ende erster Absatz). Bleibt abzuwarten, was sich aus dem laufenden Verfahren ergibt. — Pajz (Kontakt) 07:47, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Da gabs doch mal eine Entscheidung, daß Fotos vom Doppeldeckerbus zulässig sind, das gleiche Motiv aus gleicher Höhe von einer Leiter jedoch nicht. Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. --Pölkkyposkisolisti 09:15, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Und Vorsicht mit anderen Bootsfahrern, die im Sommer nackicht auf dem Boot sitzen... (da kennen die hier in Berlin nix!) --Andrea014 (Diskussion) 09:21, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Da gabs doch mal eine Entscheidung, daß Fotos vom Doppeldeckerbus zulässig sind, das gleiche Motiv aus gleicher Höhe von einer Leiter jedoch nicht. Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. --Pölkkyposkisolisti 09:15, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Na ja, das würde es heißen. Viel mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen, außer dass die zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt wurde und wir damit vielleicht auch auf diese Frage bald eine höchstrichterliche Antwort bekommen werden (aber nur „vielleicht“, weil das nicht der Grund ist, aus dem die Revision zugelassen wurde, und sich der Senat abhängig von der Antwort im Übrigen ggf. eine Befassung damit sparen wird bzw. sie sich unter Umständen ganz erübrigt). Der Fall wurde in der Gesetzgebungsgeschichte zwar nie bedacht, aber die OLG-Position erscheint mir durchaus nicht unplausibel und der Fall ist, siehe Artikel, ja auch im Schrifttum schon als erfasst angesehen worden. Fragt sich bloß, wie man die Sache mit dem Hilfsmittel lösen will, die das OLG Köln geschickt „umschifft“ hat. Denn da ja nicht jeder über’s Wasser gehen kann, sondern fast immer, wie in deinem Fall, auf stattlichen Schiffen in stattlicher Höhe stehen wird, müsste man schon mal überlegen, wie eigentlich die „Fußgängerperspektive“ auf einer Wasserstraße aussieht, schließlich disqualifiziert auf dem Land ja z.B. auch bereits der Gebrauch einer Leiter nach einhelliger Meinung von der Inanspruchnahme der Schranke. Die Frage ist nur dann tendenziell wenig bedeutend, wenn man mit dem OLG davon ausgeht, dass die Panoramafreiheit immer dann greift, wenn sich eine bestimmte Perspektive theoretisch auch von einem öffentlichen Platz/Weg aus hätte ergeben können (der tatsächliche Standort bei der konkreten Aufnahme aber unbedeutend ist); das meint das OLG der Hundertwasser-Entscheidung entnehmen zu können – weite Teile des Schrifttums haben die Entscheidung in diesem Punkt aber (m.E. zu Recht) anders verstanden (siehe hierzu Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“, Ende erster Absatz). Bleibt abzuwarten, was sich aus dem laufenden Verfahren ergibt. — Pajz (Kontakt) 07:47, 15. Apr. 2016 (CEST)
Neues Verwertungsgesellschaftengesetz - Umsetzung der EU-Richtlinie vom 10. April 2014
Mitglieder der GEMA (Komponisten) oder der GVL (Interpreten) können und dürfen ihre Aufnahmen/Werke nicht unter einer freien Lizenz zur Verfügung stellen, da sie die entsprechenden Nutzungsrechte pauschal an die entsprechende Verwertungsgesellschaft abgetreten haben.
Hallo,
Ich weiß nicht, ob bekannt ist, daß dieser Hinweis auf der Seite Wikipedia:Musikrechte vermutlich in einigen Tagen veraltet sein wird. Das Mitgliedermagazin der GEMA virtuos (12/2016 S. 22f.) macht auf das neue Verwertungsgesellschaftengesetz aufmerksam, daß der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom 10. April 2016 dient und eigentlich bis zum 10. April 2016 hätte verabschiedet werden müssen, aber offenbar nicht ist (offenbar weil es - keinen wunderts - in einigen hier nicht interessierenden Punkten ziemlich amateurhaft ausgefallen ist und die aktuelle Rechtsprechung des EUGH ignoriert). § 11 VGG sieht vor, daß von nun an die Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern ermöglichen müssen, vergütungsfreie Aufführungslizenzen ihrer Werke für nicht-kommerzielle Zwecke zu vergeben. Die GEMA schlägt auf ihrer kommenden Mitgliederversammlung am 25.-27. April 2016 eine entsprechende Regelung zum Beschluß vor. Die Tagesordnung kann hier heruntergeladen werden; die vorgeschlagenen Änderungen finden sich dort auf (Druck-)Seite 53-54 (pdf Seite 54-55).
Gruß -- Rarus (Diskussion) 15:46, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Rarus, mir ist das Gesetzgebungsverfahren (nicht jedoch die GEMA-interne Diskussion) bekannt, allerdings sehe ich den Zusammenhang zu Wikipedia nicht ganz. Denn § 11 RegE VGG bezieht sich ohnehin nur auf nichtkommerzielle Nutzungen, sodass die Einräumung einer – einzig hier akzeptierten – auch kommerzielle Nutzungen zulassenden Lizenz (vgl. foundation:Resolution:Licensing policy) von vornherein nicht davon berührt würde. Fraglich ist auch, was die Verwertungsgesellschaften aus dem ihnen gewährten Spielraum machen; eine Verwertungsgesellschaft hat schon in den Anhörungen (oder einer Stellungnahme, weiß ich nicht mehr genau) kundgetan, dass Creative-Commons-NC-Lizenzen natürlich ganz und gar nicht infrage kommen. Siehe etwa auch die entsprechende Äußerung von Nina George (Verwaltungsrat VG Wort) zum § 11 RegE VGG, wonach sich „[a]us dem Verständnis der Autorinnen und Autoren heraus […] nicht kommerziell – noncommercial – nur auf die Nutzungserlaubnis, nicht aber auf die Vergütung“ beziehe und die Creative-Commons-NC-Lizenzen „von Google und Wikimedia initiierte[] Systeme“ darstellten, die „Partiuklarinteressen Dritter, aber selten den Rechten der Urheberinnen und Urheber“ dienten (George, Der Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz aus Sicht der Autorinnen und Autoren – eine gefährliche Umdeutung der Realität, ZUM 2016, 102, 105). Nota bene: Auf Wikipedia:Musikrechte ist generell einiges veraltet/unpräzise, das ist leider ein seit Längerem bekannter Zustand. Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:14, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Na, so ganz stimmt das nicht. Die grundsätzliche Erlaubnis zur kommerziellen Weiternutzung gilt auch in der WP nur für die Artikeltexte, nicht aber für Dateien. Auf der Lizenzseite sind die entsprechenden Bausteine ausdrücklich zur Verfügung gestellt, und die Liste der neuesten Änderungen enthüllt gleich Datei:Sender-Sinsheim.jpg und die dazugehörige Lizenz. Insofern ist das also für die WP sehr wohl relevant. Und was den Umgang der Verwertungsgesellschaften mit den CC-Lizenzen angeht, mag da eine Autorin ihre Meinung gesagt haben - ist das eine offizielle Stellungnahme der VG Wort? -, aber der Umgang der GEMA ist auch klar. Der Text der von mir verlinkten Tagesordnung ist eindeutig, und falls das nicht genügt, ein Zitat aus virtuos 1/2015 S. 15, wo das Projekt erstmals vorgestellt wurde: "Das Mitglied hat dabei die Wahl zwischen verschiedenen freien Lizenzen: Es kann gegenüber Dritten beispielsweise eine auf einen konkreten Nutzungsfall bezogene Einzellizenz oder eine zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, standardisierte Lizenz (z. B. eine "Creative-Commons-Lizenz") erteilen." --Rarus (Diskussion) 21:42, 15. Apr. 2016 (CEST)
- @Rarus: Da hast du offenbar etwas missverstanden. Wikimedia-Projekte inkl. Wikipedia erlauben nur Bildlizenzen, die eine kommerzielle Weiternutzung ermöglichen. Das ist auch bei den Lizenzen der Fall, die für die von dir genannte Datei:Sender-Sinsheim.jpg vergeben wurden: CC-BY-SA 3.0 und GNU-FDL erlauben beide eine kommerzielle Nutzung. Es gibt einen "nichtkommerziell"-Baustein für die CC-Lizenzen, "NC", aber Dateien, die nur über eine so eingeschränkte Lizenz verfügen (als zusätzliche Lizenz ist sie erlaubt) werden hier gelöscht. Gestumblindi 13:58, 16. Apr. 2016 (CEST)
- PS: "wonach sich „[a]us dem Verständnis der Autorinnen und Autoren heraus […] nicht kommerziell – noncommercial – nur auf die Nutzungserlaubnis, nicht aber auf die Vergütung“ beziehe"
- Was meint sie überhaupt? Ich erlaube dir, meinen Text kostenlos zu verwenden, aber nicht, von der Erlaubnis auch Gebrauch zu machen - dafür bitte zahlen? --Rarus (Diskussion) 21:58, 15. Apr. 2016 (CEST)
- PS: "wonach sich „[a]us dem Verständnis der Autorinnen und Autoren heraus […] nicht kommerziell – noncommercial – nur auf die Nutzungserlaubnis, nicht aber auf die Vergütung“ beziehe"
Scans aus Zeitungsartikeln vor 1933
Hallo und guten Tag,
darf ich zur Illustration eines Artikels in der Wikipedia ein bis zwei Mikrofilm-Scans von deutschen Zeitungsartikeln mit Erscheinungsdatum vor 1932 hochlanden und einbinden? Es handelt sich dabei eher um kurze Artikel ohne Namensnennung und ein längerer Artikel mit zwei Fotos und einem Kürzel des Autors. Und auch Werbeanzeigen.
Teilweise sind es nur gesammelte einzelne Einträge aus dem Lokalteil, also wie z. B. unter der Überschrift "Neues aus unserem Bezirk XY" oder auch Werbeanzeigen. Die Zeitungen selbst existieren seit dem Ende 2. Weltkrieg nicht mehr.
Die Frage ist, welche Artikel darf ich als Screenshot in Originalschrift ohne Bilder zitieren? Oder wenigstens als Text-Zitat ohne Screenshot? Und wie sieht es mit Werbeanzeigen aus?
Danke für eine Auskunft, --Miklas (Diskussion) 09:35, 15. Apr. 2016 (CEST)
- Die Antworten sind immer die gleichen: Jedes einzelne Teil muss eigens bewertet werden, immer die Frage, ob der Autor, Zeichner, Fotograf 70 Jahre tot ist. Vermutlich nicht nachweisbarbzw äußerst unwahrscheinlich, deshalb dann nein. --Hachinger62 (Diskussion) 11:18, 28. Apr. 2016 (CEST)
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Formular für Bildlizenz
Hallo zusammen,
wo finde ich nochmal dieses Formular, das ich verwenden kann, wenn ich Bilder von Dritten hier veröffentlichen möchte? Das Formular in dem es um die Lizenzfrage geht.
Herzliche Grüße, --Arimja (Diskussion) → Wikiliebe?! 12:55, 18. Apr. 2016 (CEST)
- @Arimja: Unter Wikipedia:Textvorlagen findest du vorformulierte Texte, hier eine interaktive Version. – ireas (Diskussion) 13:07, 18. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:20, 28. Apr. 2016 (CEST)
Fotografien Carlo Montis
Es werden gerade zahlreiche Fotos von Monti eingestellt († 1982). Haltet Ihr die Lizenz in :de für ausreichend? Beispiel hier in Jean Dubuffet. VG -- Alinea (Diskussion) 15:49, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Das deutet darauf hin, dass man sich mit den Urheberrechtsfragen auseinandergesetzt hat. Bis zu einem Widerruf/gegenteiligen Bescheid würde ich daher von der Rechtmäßigkeit auch für die dewp ausgehen. --Magnus (Diskussion) 15:54, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Danke sehr. Solche hilfreichen Seiten finde ich natürlich nicht. Alles klar. VG -- Alinea (Diskussion) 16:05, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:03, 28. Apr. 2016 (CEST)
Scannen einer US-Zeitung von 1915 ohne URV möglich?
Hallo miteinander,
könnte mir bitte jemand bei der Klärung des Copyrights für ein "Foto" behilflich zu sein?
Es geht um die beiden Schiffsbilder in diesem Zeitungsartikel (USA, 1915) [3]. (Sind das überhaupt Fotos oder sind es Zeichnungen?) Darf ich einen Screenshot davon machen, ihn in Commons hochladen und die Datei dann in einem Artikel verwenden? Welche Lizenz müsste ich in Commons angeben?
Ich wäre sehr dankbar für eine möglichst konkrete, praktische Antwort ohne Hinweise wie "Lies bitte einfach dieses oder jenes!" (das hab ich schon versucht...)
Herzlichen Dank im Voraus für jegliche Hilfe, und viele Grüße --Maimaid (Diskussion) 18:11, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Als US-Veröffentlichung von 1915 sind die Inhalte dieser Zeitung in den USA auf jeden Fall public domain, wie alle Veröffentlichungen vor 1923. Es ist damit überhaupt kein Problem, diese auf Commons hochzuladen, denn auf Commons gilt: Dateien müssen in ihrem Herkunftsland und in den USA (hier identisch) gemeinfrei bzw. PD sein. Für eine bessere Qualität (höhere Auflösung) würde ich übrigens keinen Screenshot machen, sondern den von der LoC angebotenen Download-Link im Format JP2 (oben rechts) nutzen. Du kannst die gewünschten Schiffsbilder dann aus der Datei ausschneiden. Der richtige Lizenzbaustein wäre PD-1923. Ob man diese Bilder dann auch hier in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden darf, ist allerdings eine andere Frage und zumindest mir nicht recht klar. In Europa gilt grundsätzlich die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers, der bei einer Veröffentlichung von 1915 ja durchaus noch nicht so lange verstorben sein muss. Da fragt sich dann, ob in den Ländern des deutschsprachigen Raums einseitig ein Schutzfristenvergleich vorgenommen wird, d.h.: man würde die Bilder für gemeinfrei erklären, da in ihrem Ursprungsland USA nicht mehr geschützt, selbst wenn sie z.B. in Deutschland oder in der Schweiz noch geschützt wären. Die USA selbst nehmen keinen Schutzfristenvergleich vor. Ältere Abkommen können hier auch noch eine Rolle spielen; wenn ich mich recht entsinne, ist es recht kompliziert. Am einfachsten wäre es, wenn du ermitteln könntest, wer die Fotos gemacht hat (ja, ich würde sagen: Es sind Fotos, wahrscheinlich retuschiert und mit einem einem reprografischen Verfahren grob gerastert wiedergegeben) und dieser seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, dann könnte man sich ganz sicher sein. Bleibt der Urheber unbekannt, bin ich mir hinsichtlich der Verwendbarkeit in der deutschsprachigen Wikipedia wie gesagt etwas unsicher; vielleicht können andere Hilfreicheres dazu sagen. Auf Commons und auch in der englischen Wikipedia würde es jedenfalls keine Probleme damit geben. Gestumblindi 21:27, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Ich danke Dir für die ausführliche und gut verständliche Antwort. Dann werde ich mal den ersten Schritt tun und eine solche Datei auf Commons hochladen. Mit der Verwendung kann ich ja noch warten, bis neue Erkenntnisse vorliegen. Eine Anfrage beim US-Zeitungsarchiv hab ich gestartet... Viele Grüße --Maimaid (Diskussion) 14:41, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Allein darüber könnte man wohl eine Proseminararbeit schreiben. Laut nachgedacht, US-Urheber angenommen: Der Schutz in den USA wäre, soweit ersichtlich, 1916 + 75 = 1991 ausgelaufen, bestand also noch beim Beitritt der USA zur Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), sodass es in deren Schutzbereich fällt. Das schließt seitdem die Anwendbarkeit des Welturheberrechtsabkommens mit seinem Schutzfristenvergleich aus. Der Rest ist etwas schwierig: Einigermaßen klar scheint noch zu sein, dass der Schutzfristenvergleich der RBÜ bei US-Urhebern vom Übereinkommen von 1892 zwischen dem Deutschen Reich und den USA überlagert wird, das reine Inländerbehandlung vorsieht (BGH, Tarzan). Nach deutscher Rechtslage wäre ein 1912 erschienenes Lichtbildwerk (wir nehmen hier ja prinzipiell Lichtbildwerke an) allerdings 1991 längst gar nicht mehr geschützt gewesen. Fragt sich, ob das noch mit der Intention der RBÜ in Einklang steht. Angenommen, dass dem so ist, wäre weiter fraglich, ob der Schutz, wie bei anderen Lichtbildwerken, mit Umsetzung der Schutzdauer-Richtlinie 1995 wiederaufgelebt ist. Das würde voraussetzen, dass das Bild zu diesem Zeitpunkt in einem EWR-Staat noch geschützt war. Das weiß ich nicht, aber tippe mal darauf, dass es so war, da, wenn ich mich recht erinnere, die spanische Schutzdauer für Lichtbildwerke seit dem 19. Jahrhundert durchgängig 80 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers (p.m.a.) betragen hat. Zugleich haben die USA laut en:Bilateral copyright agreements of the United States 1895 auch mit Spanien ein bilaterales Abkommen geschlossen, das Inländerbehandlung vorsieht (das wurde immer in beide Richtungen vereinbart, es kann also ein spanisches Pendant angenommen werden). Davon ausgehend ist wohl anzunehmen, dass dieses ebenfalls (wie in Deutschland) den Schutzfristenvergleich der RBÜ überlagert, sodass das Foto in Spanien 80 Jahre p.m.a. und damit, sofern der Urheber noch mehr als ~10 Jahre nach Erscheinen gelebt hat, auch Mitte 1995 noch geschützt war. Das müsste dann zum Wiederaufleben des Schutzes in Deutschland (mit den üblichen 70 Jahren p.m.a.) geführt haben. // Die hiesige Nutzbarkeit müsste jedoch, soweit ersichtlich, dessen unbeschadet durch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind zumindest auf „pragmatischer“ Ebene gewährleistet sein. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:47, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Dankeschön auch Dir - für Dein lautes Nachdenken und vor allem für den letzten Satz! --Maimaid (Diskussion) 22:52, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Allein darüber könnte man wohl eine Proseminararbeit schreiben. Laut nachgedacht, US-Urheber angenommen: Der Schutz in den USA wäre, soweit ersichtlich, 1916 + 75 = 1991 ausgelaufen, bestand also noch beim Beitritt der USA zur Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), sodass es in deren Schutzbereich fällt. Das schließt seitdem die Anwendbarkeit des Welturheberrechtsabkommens mit seinem Schutzfristenvergleich aus. Der Rest ist etwas schwierig: Einigermaßen klar scheint noch zu sein, dass der Schutzfristenvergleich der RBÜ bei US-Urhebern vom Übereinkommen von 1892 zwischen dem Deutschen Reich und den USA überlagert wird, das reine Inländerbehandlung vorsieht (BGH, Tarzan). Nach deutscher Rechtslage wäre ein 1912 erschienenes Lichtbildwerk (wir nehmen hier ja prinzipiell Lichtbildwerke an) allerdings 1991 längst gar nicht mehr geschützt gewesen. Fragt sich, ob das noch mit der Intention der RBÜ in Einklang steht. Angenommen, dass dem so ist, wäre weiter fraglich, ob der Schutz, wie bei anderen Lichtbildwerken, mit Umsetzung der Schutzdauer-Richtlinie 1995 wiederaufgelebt ist. Das würde voraussetzen, dass das Bild zu diesem Zeitpunkt in einem EWR-Staat noch geschützt war. Das weiß ich nicht, aber tippe mal darauf, dass es so war, da, wenn ich mich recht erinnere, die spanische Schutzdauer für Lichtbildwerke seit dem 19. Jahrhundert durchgängig 80 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers (p.m.a.) betragen hat. Zugleich haben die USA laut en:Bilateral copyright agreements of the United States 1895 auch mit Spanien ein bilaterales Abkommen geschlossen, das Inländerbehandlung vorsieht (das wurde immer in beide Richtungen vereinbart, es kann also ein spanisches Pendant angenommen werden). Davon ausgehend ist wohl anzunehmen, dass dieses ebenfalls (wie in Deutschland) den Schutzfristenvergleich der RBÜ überlagert, sodass das Foto in Spanien 80 Jahre p.m.a. und damit, sofern der Urheber noch mehr als ~10 Jahre nach Erscheinen gelebt hat, auch Mitte 1995 noch geschützt war. Das müsste dann zum Wiederaufleben des Schutzes in Deutschland (mit den üblichen 70 Jahren p.m.a.) geführt haben. // Die hiesige Nutzbarkeit müsste jedoch, soweit ersichtlich, dessen unbeschadet durch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind zumindest auf „pragmatischer“ Ebene gewährleistet sein. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:47, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Auch von mir besten Dank an Pajz - in der Tat, die Fotos sind ja nun älter als 100 Jahre und damit würden wir hier "lokal" bei nicht ermittelbarem Todesjahr des Urhebers gar das Hochladen erlauben, wenn sie auf Commons nicht eh unproblematisch wären (was hier, wie gesagt, der Fall ist, PD-1923); somit wäre es inkonsequent, ein blosses Einbinden von auf Commons vorhandenen Fotos, welche diese Bedingungen erfüllen, abzulehnen. Gestumblindi 22:58, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:14, 28. Apr. 2016 (CEST)
Unstimmigkeiten in der Vorlage {{Logo}}
Drüben bei den Lizenzvorlagen findet gerade eine Diskussion über den Inhalt des Bausteins {{Logo}} statt. Wäre schön, wenn sich der ein oder andere der hiesigen „Urheberrechts-Experten“ dort mal dazu äußern könnte. // Martin K. (Diskussion) 13:52, 22. Apr. 2016 (CEST)
- Wohl erledigt – danke, Martin K.! :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Gnom (Diskussion) 15:45, 28. Apr. 2016 (CEST)
Mopo24 hat mal wieder was ungekennzeichnet aus der Wikipedia entnommen
Der Artikel entstammt teilweise aus Goatman. Sollte man die Redaktion nicht mal darauf hinweisen, dass das nicht rechtens ist? Oder ist das rechtens? -- 77.64.190.242 19:58, 27. Apr. 2016 (CEST)
- Eine solche Übernahme einzelner Formulierungen ist urheberrechtlich nicht von Belang. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:40, 28. Apr. 2016 (CEST)
Datei:Modular Festival.png
Bitte mir zu sagen, ob das korrekt von mir lizenziert wurde und vor allem: hat das Schöpfungshöhe? MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 13:56, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Schon allein aufgrund der Tatsache, dass der Text nicht einfach so normal hintereinanderweggeschrieben, sondern die Worte auf besondere Art zerstückelt wurden (irgendwie modular halt, aber nicht einfach in Silben, sondern "kreativ" getrennt), würde ich dem Logo eine sehr große Schöpfungshöhe zusprechen - so gefühlsmäßig. Fast ein kleines Kunstwerk - wenn man sich nur bei den Worten "Fest ival" und "Augs burg" auch mehr Mühe gemacht hätte... M. E. ein Fall für Schnelllöschung. --Blutgretchen (Diskussion) 18:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Wenn das bisserl schon Schöpfungshöhe haben soll, dann ist es aber mit der Schöpfung und der Kunst ziemlich bergab gegangen, in den letzten Jahrzehnten... Also Kunstwerk ist das sicher keins. Das bringe ich in 5 Minuten hin. Ohne Künstler zu sein, nur mit Word. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:37, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Buchtipp für Dich: [4] --Blutgretchen (Diskussion) 19:40, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Dann sagen wir es so: wenn das Kunst ist, dann ist BILD Literatur. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:45, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Auch wenn ich diesen Fall für nicht so eindeutig halte, wie der Kollege...
@Informationswiedergutmachung: Für jemanden, der uns vor Kurzem noch erklärt hat, dass praktisch jeder Bühnenbilder ein für die Wikipedia hochrelevanter Künstler ist, bringst Du erstaunlich wenig Verständnis für zeitgenössisches Design auf. Aber wenn Du meinst selbst etwas auf diesem Niveau hinzubekommen, stelle ich mich (als immerhin diplomierter Designer) gerne als Jury für denen Plakatentwurf für ein (Theater-)Festival Deiner Wahl zur Verfügung ;)
P.S.: Noch ein Lektüretipp. // Martin K. (Diskussion) 20:53, 19. Apr. 2016 (CEST)- So so, ich habe also erklärt, dass praktisch jeder Bühnenbildner für die Wikipedia relevant ist. Danke für die Information, wußte ich bisher nocht nicht. Aber selbst wenn: was hat dieser Äpfel-Birnen-Vergleich mit dem vorliegenden Fall zu tun? Mir ist übrigens völlig egal, ob das Bild drin ist oder nicht. Ich habe es auf Wunsch des Benutzer Andreas Keilholz (der für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Modular Festivals zuständig ist) hochgeladen. Da es ein Augsburger Thema ist, habe ich ihn sogar angerufen: wir waren uns einig, falls diesem Schriftzug Schöpfungshöhe unterstellt wird, es eben auch wieder gelöscht wird. Das ist auch kein Beinbruch. Trotzdem sehe ich da keine Schöpfungshöhe, dass aber jeder Designer, der sowas in 5 Minuten aus dem Rechner haut, das als Design sieht, weil er es ja verkaufen will, ist mir auch klar. Die Schöpfungshöhe besteht wohl eher darin, dass als Design zu verkaufen. Also entscheidet: hat das Ding Schöpfungshöhe oder hat es keine? Ich wiederhole: letztendlich mir egal.
- Ach ja: Zeitgenössisches Design interessiert mich wirklich kaum bis nicht, von mir aus könnte die Wikipedia ruhig gänzlich ohne jegliches Bild sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- @Informationswiedergutmachung: Wenn Du es auf Wunsch eines offiziellen Vertreeters dieses Festivals hochgeladen hast, dann bitte denn doch einfach um eine Freigabe. Das ist nämlich in jedem Fall der sauberste Weg und völlig unabhängig von irgendwelchen Schöpfungshöhen Einschätzungen.
P.S.: Bei der Gelegenheit kannst Ihn ja gleich mal Fragen, ob der Designer das wirklich "in 5 Minuten zusammengehauen" hat. // Martin K. (Diskussion) 00:34, 20. Apr. 2016 (CEST)- So schnell geht das nicht, und ob die alle Rechte freigeben wollen, weiß ich nun echt nicht. Das kann auch der Mensch, der die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit macht, nicht alleine entscheiden. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:46, 20. Apr. 2016 (CEST)
- @Informationswiedergutmachung: Wenn Du es auf Wunsch eines offiziellen Vertreeters dieses Festivals hochgeladen hast, dann bitte denn doch einfach um eine Freigabe. Das ist nämlich in jedem Fall der sauberste Weg und völlig unabhängig von irgendwelchen Schöpfungshöhen Einschätzungen.
- Ach ja: Zeitgenössisches Design interessiert mich wirklich kaum bis nicht, von mir aus könnte die Wikipedia ruhig gänzlich ohne jegliches Bild sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:16, 19. Apr. 2016 (CEST)
- So so, ich habe also erklärt, dass praktisch jeder Bühnenbildner für die Wikipedia relevant ist. Danke für die Information, wußte ich bisher nocht nicht. Aber selbst wenn: was hat dieser Äpfel-Birnen-Vergleich mit dem vorliegenden Fall zu tun? Mir ist übrigens völlig egal, ob das Bild drin ist oder nicht. Ich habe es auf Wunsch des Benutzer Andreas Keilholz (der für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Modular Festivals zuständig ist) hochgeladen. Da es ein Augsburger Thema ist, habe ich ihn sogar angerufen: wir waren uns einig, falls diesem Schriftzug Schöpfungshöhe unterstellt wird, es eben auch wieder gelöscht wird. Das ist auch kein Beinbruch. Trotzdem sehe ich da keine Schöpfungshöhe, dass aber jeder Designer, der sowas in 5 Minuten aus dem Rechner haut, das als Design sieht, weil er es ja verkaufen will, ist mir auch klar. Die Schöpfungshöhe besteht wohl eher darin, dass als Design zu verkaufen. Also entscheidet: hat das Ding Schöpfungshöhe oder hat es keine? Ich wiederhole: letztendlich mir egal.
- Auch wenn ich diesen Fall für nicht so eindeutig halte, wie der Kollege...
- Dann sagen wir es so: wenn das Kunst ist, dann ist BILD Literatur. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:45, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Buchtipp für Dich: [4] --Blutgretchen (Diskussion) 19:40, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Wenn das bisserl schon Schöpfungshöhe haben soll, dann ist es aber mit der Schöpfung und der Kunst ziemlich bergab gegangen, in den letzten Jahrzehnten... Also Kunstwerk ist das sicher keins. Das bringe ich in 5 Minuten hin. Ohne Künstler zu sein, nur mit Word. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:37, 19. Apr. 2016 (CEST)
- Ich finde den Fall nicht leicht. Man müsste sich anschauen, ob es solche Schriftgestaltungen in ähnlicher Form vorher gab, und ich lehne mich mal aus dem Fenster, dass das wahrscheinlich der Fall ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:19, 28. Apr. 2016 (CEST)
Zeichnungen eines Faustkeils
Es geht um diese Abbildung, entstanden 1997 oder später. Ursprünglich herrschte Unklarheit über das Funddatum, sodass vermutlich von einer Zeichnung aus dem zuerst angenommenen Fundjahr (1905) ausgegangen wurde. Sinn der Zeichnung ist natürlich, das Objekt möglichst wirklichkeitsnah wiederzugeben. So bleibt nur noch die Frage, ob man fehlende Schöpfungshöhe annehmen kann. Danke. --Magnus (Diskussion) 12:53, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Diese wissenschaftlichen Zeichnungen finde ich immer schwierig zu bewerten. Das ist ja keine Gebrauchsgrafik oder Kunst, sondern eine Technisch-wissenschaftliche Darstellung. Hier sogar besonders aufwändig, mit vielfältigen Schattierungen. Im Ergebnis würde ich diese Zeichnung für schutzfähig einordnen. Bei einfacheren ohne diese Schattierungen ist es schwieriger. Grüße --h-stt !? 17:10, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Meiner Einschätzung nach besitzen Zeichnungen wie diese eindeutig Schöpfungshöhe. Wissenschaftliches Zeichnen ist eine eigenständige künstlerische Disziplin und mit nicht mit der Erstellung von irgendwelchen Schaltplänen oder standardisierten Ingenieurzeichnungen zu vergleichen.
- Wäre das tatsächlich eine historische Zeichnung von 1905, könnte man sie hier im Rahmen von {{Bild-PD-alt-100}} behalten. Rein Stilisitisch würde ich jedoch davon ausgehen, dass wir es hier mit einem zeitgenössischen Werk zu tun haben. Ich würde Dir daher empfehlen einfach mal den Autor der Buches nach seiner Quelle zu fragen, um dann diesen Zeichner um eine reguläre Freigabe zu bitten. // Martin K. (Diskussion) 17:38, 29. Apr. 2016 (CEST)
Datei:Soviet Union-1963-Stamp-0.10. Valentina Tereshkova.jpg
Hallo,
ich möchte den Scan der Tereshkova-Briefmarke gerne in einem nicht-kommerziellen Magazin verwenden (Auflage 1.500). Wir hatten die Datei aus der englischsprachigen Wikipedia kopiert, sehen aber nun den folgenden Hinweis in der deutschsprachigen Wikipedia: "Diese Datei kann eventuell nach deutschem Recht noch nicht problemlos genutzt werden, obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird (weil in den USA keine Einschränkungen bestehen). Daher sollte diese Datei in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden. Die rechtliche Lage ist insofern nicht eindeutig und wird noch geklärt."
Wir möchten das Bild gerne verwenden, wenn möglich. Gibt es für uns die Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu klären? Wen kontaktieren wir am besten?
Danke für die Hilfe,
Ben (nicht signierter Beitrag von Benedictus Levita (Diskussion | Beiträge) 09:10, 12. Apr. 2016 (CEST))
- Russische Briefmarken und Briefmarken der Sowjetunion sind gemeinfrei und dürfen ohne Einschränkungen in Publikationen wiedergegeben werden. Entsprechende Verweise auf die geltenden Gesetze findet man bei Commons [5]. Der Hinweis, dass diese Dateien in der de:Wikipedia nicht genutzt werden kann, ist nicht zutreffend. --Diorit (Diskussion) 10:43, 4. Mai 2016 (CEST)
Wir lagen vor Madagaskar
Hallo, könnte jemand dies URV-Meldung begutachten? Wenn der Liedtext tatsächlich geschützt ist, dann müssen wir alle Versionen ab dem 8. Juni 2008 18:37 Uhr [6] verstecken. --tsor (Diskussion) 16:29, 16. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor: Soweit ich sehen kann: Der Schutz besteht. GEMA-Werk.-Nr: 775256-001 ff. Allerdings erschließt sich mir daraus nicht das Nicht-Eintragen von Notenblättern und / oder Textzeilen. Siehe hierzu auch Gema-Tarife - eindeutig wird hier ausschließlich die Aufführung, nicht das Abdrucken der Texte reglementiert … Soweit ich das Ganze Verstanden - oder auch nicht verstanden ;) - habe, regelt die Gema ausschließlich die Musiknutzung. Musiknutzung = Veranstaltung, Konzert, Hintergrundmusik im Betrieb, Diskothek, Musikkneipe, Messe, Musikweiterleitung im Hotel … Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. --Rothwild (Diskussion) 21:28, 16. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor, Rothwild: Das Grundproblem hat mit der GEMA erstmal gar nichts zu tun: Wenn der Komponist und Texter wirklich der 1956 verstorbene Just Scheu ist (der Artikel schreibt etwas zurückhaltend von "zugeschrieben", ist es denn nicht sicher?), ist das Werk noch bis und mit 2026 urheberrechtlich geschützt. Eine Freigabe durch die Rechteinhaber ist unwahrscheinlich und ich würde mich gar nicht erst darum bemühen, da dies ja bedeuten würde, dass sie das Werk künftig für jedermann zur unentgeltlichen auch kommerziellen Nutzung freigeben würden - mal ganz abgesehen von der gerade oben thematisierten Inkompatibilität einer GEMA-Mitgliedschaft mit einer solchen Lizenz. Aaaaber: Der Artikel hat ja gar nie den ganzen Liedtext zitiert, sondern nur zwei Strophen. Das dürfte doch angesichts des Artikels, der sich mit dem Lied auseinandersetzt, urheberrechtlich als Kleinzitat in Ordnung gehen? Selbst ein Großzitat wäre ja vielleicht denkbar. Bei den Noten, die die ganze Melodie wiedergeben, bin ich mir allerdings nicht sicher. Gestumblindi 21:36, 19. Apr. 2016 (CEST)
- @Tsor, Rothwild: Da hier sonst niemand mehr etwas schreibt... Mein Abarbeitungs-Vorschlag sieht also so aus: Artikel zurück auf die Version, in der zwei Strophen aus dem Lied zitiert werden (mutmasslich im Rahmen eines enzyklopädischen Artikels erlaubtes Kleinzitat), aber ohne die eingebundenen Noten, auf die zur Zeit ein Commons-Löschantrag läuft und die dort ziemlich sicher gelöscht werden (da noch geschützt, wenn Just Scheu der Komponist ist). Es würde mich aber doch interessieren, warum der Artikel so nebulös "Es wird dem Komponisten und Texter Just Scheu zugeschrieben; als Entstehungsjahr gilt 1934" schreibt. Zugeschrieben und gilt? Ja was denn nun? Kann man nicht schreiben: "Es wurde 1934 vom Komponisten und Texter Just Scheu geschrieben" o.ä.? Das als Einzelnachweis verwendete PDF vom WDR gibt es dort übrigens offenbar nicht mehr; der Link leitet auf die Startseite weiter. Es ist allerdings bei archive.org zu finden, dort heisst es einfach "K. & T: Just Scheu" - ohne Entstehungsjahr (der Einzelnachweis ist also falsch plaziert), aber auch ohne irgendwelche Einschränkungen oder Zweifel. Gestumblindi 00:52, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Für Versionslöschungen sehe ich hier keinen Grund, wenn man sich meiner Auffassung anschliessen kann. Dann sind nämlich die beiden Strophen ein erlaubtes Kleinzitat und die Noten werden als Bilddatei sowieso gelöscht und sind dann auch über die Versionsgeschichte nicht mehr aufrufbar. Gestumblindi 01:16, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Spannender Fall. Ich finde, Gestumblindis Vorschlag lässt sich hören. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:26, 28. Apr. 2016 (CEST)
Panoramafreiheit in der Praxis: abfotografierte Schautafeln
Hallo Experten! Wie ist denn nun der Stand, fallen solche abfotografierte Schautafeln wie rechts unter die Panoramafreiheit? Und, da vermutlich keine 100 % sichere Antwort möglich sein wird: Akzeptieren wir solche Dateien? (Ob die einzelnen abgebildeten Fotos selbst noch geschützt sind und der Text Schöpfungshöhe erreicht, kann ja erstmal dahinstehen.) Yellowcard (D.) 15:20, 18. Apr. 2016 (CEST)
- Alle Jahre wieder...
- Vom Bildaufbau finde ich das Photo ok, weil es (im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, die wir hier schon hatten) ja wenigstens zeigt, dass das so im öffentlichen Raum steht.
- Allerdings ist das ja hier eher ein Schaukasten als eine Tafel. Und das Schloss unten könnte man so interpretieren, dass der Kasten dafür gemacht ist, den Inhalt mehr oder weniger regelmäßig auszutauschen. Und das wiederum stände dann wohl im Widerspruch zu Kriterium „bleibend“. // Martin K. (Diskussion) 15:28, 18. Apr. 2016 (CEST)
- Hi Yellowcard, aus meiner Sicht muss man nur schauen, ob diese Tafel langfristig genug in dieser Form bestehen soll, um als "bleibend" zu gelten. Martin K.s Einwand zum Bildausschnitt möchte ich wie immer heftig widersprechen – die Panoramafreiheit macht nicht das Panorama frei, sondern die Abbildung des Werks, hier der einzelnen Lichtbilder. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 28. Apr. 2016 (CEST)
- Der Text auf der Tafel ist doch wohl auch vor unbefugter elektronischer Vervielfältigung geschützt, oder sehe ich da Gespenster? --Goesseln (Diskussion) 20:50, 6. Mai 2016 (CEST)
- Fotografieren ist doch auch elektronische Vervielfältigung oder sehe ich auch Gespenster ;-)? --K@rl 22:58, 6. Mai 2016 (CEST)
- Wie soll der Text da überhaupt "geschützt" sein? Etwas pikant in diesem Fall ist übrigens: Die beiden Texte in der Schautafel stammen offenbar ihrerseits aus dem Web; wenn man sich das Foto in voller Auflösung anschaut, ist am Ende der beiden Texte jeweils eine Web-Quellenangabe zu sehen. Man könnte sich ja nun fragen, ob die Rechteinhaber eine ausdrückliche Genehmigung für diese Nutzung erteilt haben; aber natürlich auch, ob diese kurzen und einfachen Sachtexte überhaupt Schöpfungshöhe haben, wie bereits Yellowcard antönte. Beim Foto von Drory steht oben links auch irgendwas, es ist aber auf dem Foto nicht lesbar. Gestumblindi 23:25, 6. Mai 2016 (CEST)
- Das Foto stammt aus der auf der Schautafel angegebenen Seite, die Aufschrift scheint identisch zu sein. --Vexillum (Diskussion) 23:37, 6. Mai 2016 (CEST)
- Wie soll der Text da überhaupt "geschützt" sein? Etwas pikant in diesem Fall ist übrigens: Die beiden Texte in der Schautafel stammen offenbar ihrerseits aus dem Web; wenn man sich das Foto in voller Auflösung anschaut, ist am Ende der beiden Texte jeweils eine Web-Quellenangabe zu sehen. Man könnte sich ja nun fragen, ob die Rechteinhaber eine ausdrückliche Genehmigung für diese Nutzung erteilt haben; aber natürlich auch, ob diese kurzen und einfachen Sachtexte überhaupt Schöpfungshöhe haben, wie bereits Yellowcard antönte. Beim Foto von Drory steht oben links auch irgendwas, es ist aber auf dem Foto nicht lesbar. Gestumblindi 23:25, 6. Mai 2016 (CEST)
File:Superman-facebook.jpg
Wie von Martin Kraft angeraten, möchte ich gerne mal um eine Dritte Meinung zu einem Derivative des "Standard-Profilbildes" (dessen Abwandlung eine Art Kunstbereich zu sein scheint, da es hunderte gibt) von Facebook erfragen. Grund ist der neuerliche LA auf dbzgl. (wohl nicht unbekanntes) Profilbild. Ich vertrete die Meinung von Martin K., der es für keine ausreichende Schöpfungshöhe erachtet. ↔ User: Perhelion 22:01, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Puh, die Form des Kopfes und das "S" sowie die Pose stammen ja von anderswo, also könnte nur die Zusammensetzung schutzfähig sein. Ich würde euch da zustimmen, Martin Kraft und Perhelion. Gruß,
- Könnte das Superman-S zumindest hier in D/A/CH noch geschützt sein? Jerry Siegel und Joe Shuster sind erst in den 90ern verstorben. --Kam Solusar (Diskussion) 09:35, 1. Mai 2016 (CEST)
- Das S selbst ist nicht schutzfähig, Kam Solusar. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:54, 6. Mai 2016 (CEST)
Saalfelder Ostereierbaum#Gestaltung der Eier
Sind die dort gezeigten Werke ggf. ein Problem? --Leyo 18:44, 29. Apr. 2016 (CEST)
- Schwierige Frage, Leyo. Die Panoramafreiheit greift schon einmal nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 6. Mai 2016 (CEST)
- Danke, das sehe ich auch so. Ist es Kunst bzw. haben die Bemalungen SH? --Leyo 20:40, 8. Mai 2016 (CEST)
- Wieso greift die Panoramafreiheit nicht? Ostereiermotive dürften auch hunderte Jahre alt sein und keine SH haben. --Pölkkyposkisolisti 11:45, 12. Mai 2016 (CEST)
- Hm, ich bezog mich auf das Kriterium bleibend. Nun ja, die Motive dürften sich (teilweise) gewandelt haben. --Leyo 15:56, 17. Mai 2016 (CEST)
- Gute Frage. Ich gaube auch nicht, dass Panoramafreiheit greift, weil die Eier nicht bleibend angebracht sind. (Und wir wissen auch nicht, ob Aufnahmen von öffentlichem Grund aus erstellt wurden - ich bezweifle das besonders für die Nahaufnahmen.)
- Ich möchte aber behaupten, dass es sich nicht hier um eine individuelle schöpferische Leistung, sondern um Folklore handelt. Ostereier, Christbaumschmuck, Blumengebinde um Dorfbrunnen, bunte Bänder um Maibäume usw. würde ich mit traditionellen Volksliedern gleichsetzen: urheberrechtlich keine Kunstwerke. Die schiere Anzal der Eier macht den Baum besonders; das könnte man als reine Fleißarbeit betrachten. --Martina Disk. 05:14, 18. Mai 2016 (CEST)
- Trifft deine Einschätzung auch auf File:Eiermotiv-Pflanze.jpg zu? Falls ja, transferiere ich alle Fotos nach Commons. --Leyo 11:17, 19. Mai 2016 (CEST)
- Ja, auch dafür würde ich Folklore behaupten.Das ist aber für die Detailaufnahme vermutlich grenzwertig und bislsng eine Einzelmeinung. Ob das Argument auf Commons Bestand hat, weiß ich nicht. --Martina Disk. 15:45, 19. Mai 2016 (CEST)
- @Gnom, Pölkkyposkisolisti: Seht ihr es auch so? --Leyo 17:38, 19. Mai 2016 (CEST)
- Grenzfälle sollten nie nach Commons, sie sind dort nicht sicher. --Pölkkyposkisolisti 17:45, 19. Mai 2016 (CEST)
- Also ich habe bei der zuletzt verlinkten Darstellung Zweifel. Warum sollte das kein Werk der bildenden Kunst sein? Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:25, 19. Mai 2016 (CEST)
- Grenzfälle sollten nie nach Commons, sie sind dort nicht sicher. --Pölkkyposkisolisti 17:45, 19. Mai 2016 (CEST)
- @Gnom, Pölkkyposkisolisti: Seht ihr es auch so? --Leyo 17:38, 19. Mai 2016 (CEST)
- Ja, auch dafür würde ich Folklore behaupten.Das ist aber für die Detailaufnahme vermutlich grenzwertig und bislsng eine Einzelmeinung. Ob das Argument auf Commons Bestand hat, weiß ich nicht. --Martina Disk. 15:45, 19. Mai 2016 (CEST)
- Trifft deine Einschätzung auch auf File:Eiermotiv-Pflanze.jpg zu? Falls ja, transferiere ich alle Fotos nach Commons. --Leyo 11:17, 19. Mai 2016 (CEST)
- Hm, ich bezog mich auf das Kriterium bleibend. Nun ja, die Motive dürften sich (teilweise) gewandelt haben. --Leyo 15:56, 17. Mai 2016 (CEST)
- Wieso greift die Panoramafreiheit nicht? Ostereiermotive dürften auch hunderte Jahre alt sein und keine SH haben. --Pölkkyposkisolisti 11:45, 12. Mai 2016 (CEST)
- Danke, das sehe ich auch so. Ist es Kunst bzw. haben die Bemalungen SH? --Leyo 20:40, 8. Mai 2016 (CEST)