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Berg-Mähwiesen

Berg-Mähwiesen sind ein durch die FFH-Richtlinie geschützter Lebensraum.

Beschreibung

In den kühl-feuchten Lagen der deutschen Mittelgebirge ab einer Höhenlage von ca. 500 bis 600 m und der Alpen werden die Flachland-Mähwiesen von den Berg-Mähwiesen abgelöst. Diese Wiesen sind bunt und artenreich und entstehen auf Untergründen mit mittlerer Feuchtigkeit und Temperatur. Der Untergrund kann sowohl sauer, als auch basisch sein. Sie eine typische Kulturformation, die durch die extensive Mahd ohne oder mit nur geringer Düngung gekennzeichnet ist. Eine der typischen Arten des Lebensraumtyps ist der Goldhafer. Je nach Wasservorsorgung und Nährstoffreichtum können Bergwiesen Übergänge zu Nasswiesen, Borstgrasrasen oder Zwergstrauchheiden aufweisen und treten auch oft mit diesen in räumlicher Nähe auf.

Die nördlichsten Berg-Mähwiesen finden sinch im Harz. Hauptverbreitungsgebiete sind u.a. die Eifel, das südliche Sauerland, das Schwäbische und Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge, das Erzgebirge, der Schwarzwald und das Voralpengebiet. Weitere Bergwiesenstandorte finden sich im Vogtland, in der Sächsischen Schweiz und im Zittauer Gebirge.

Aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung gehören die Berg-Mähwiesen zu den im Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) unter dem EU-Code 6520 geschützten Lebensraumtypen. Die Berg-Mähwiesen sind auch ein Kulturgut. Einer der wichtigsten Punkte für den Schutz des Lebensraumtyps ist die Fortsetzung oder Wiedereinführung der traditionellen Nutzung mit Mahd ab Mitte Juni und allenfalls geringer Düngung. Eine extensive Nachbeweidung ist möglich.

Siehe auch

Weblinks

Kategorie:FFH-Lebensraumtyp Kategorie:Wiese

FFH-Gebiet Westliches Hanauer Land

FFH-Gebiet
„Westliches Hanauer Land“
Lage Landkreis Rastatt und Ortenaukreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-7313-341
WDPA-ID 555521781
FFH-Gebiet 16,507 km²
Geographische Lage 48° 39′ N, 7° 54′ OKoordinaten: 48° 39′ 0″ N, 7° 53′ 56″ O
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 11. Januar 2019
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das FFH-Gebiet Westliches Hanauer Land ist ein im Jahr 2015 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7313-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt.

Lage

Das rund 1651 Hektar große FFH-Gebiet gehört zum Naturraum 210-Offenburger Rheinebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 10-Mittleres Oberrheintiefland. Es liegt zwischen Kehl und Lixhtenau und erstreckt sich über die Markungen von vier Städten und Gemeinden im Ortenaukreis und im Landkreis Rastatt:

Beschreibung und Schutzzweck

Es handelt sich um ein Teilbereichs des Rheins mit für die Rheinaue charakteristischen Gewässern, Uferzonen und Wäldern. Man findet eine hohe Dichte kleiner und mittelgroßer Wasserläufe und Baggerseen, Wiesengebiete und Wälder der Flussniederungen.

Lebensraumtypen

Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 25. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer 0,44
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 0,44
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition Natürliche nährstoffreiche Seen 0,44
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 16,67
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation 0,44
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Kalk-Magerrasen 0,83
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) Pfeifengraswiesen 0,73
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen 143,24
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 3,34
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 74,80
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Hartholzauenwälder 0,44

Arteninventar

Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind für das Gebiet gemeldet:

Bild EU
Code
* Art wissenschaftlicher Name Artengruppe
Biber 1337 Biber Castor fiber Sonstige Säugetiere
Gelbbauchunke 1193 Gelbbauchunke Bombina variegata Amphibien
Kammmolch 1166 Kammmolche Triturus cristatus Amphibien, Reptilien
Groppe 1163 Groppe Cottus gobio Fische und Rundmäuler
Bachneunauge 1096 Bachneunauge Lampetra planeri Fische und Rundmäuler
Strömer 1131 Strömer Leuciscus souffia agassizi Fische und Rundmäuler
Bitterling 1134 Bitterling Rhodeus amarus Fische und Rundmäuler
Steinkrebs 1093 Steinkrebs Austropotamobius torrentium Sonstige Wirbellose
Grüne Flussjungfer 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea nausithous Schmetterlinge
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea teleius Schmetterlinge
Grüne Flussjungfer 1037 Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia Libellen
Grünes Koboldmoos 1386 Grünes Koboldmoos Buxbaumia viridis Moose

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das FFH-Gebiet besteht aus zahlreichen Teilgebieten. Es ist in Teilbereichen deckungsgleich mit mehreren Landschaftsschutzgebieten. Innerhalb des FFH-Gebiets liegen die [[Naturschutzgebiet (Deutschland)|Naturschutzgebiete]

Siehe auch

Weblinks


Kategorie:FFH-Gebiet im Ortenaukreis Kategorie:FFH-Gebiet im Landkreis Rastatt Kategorie:Geographie (Lichtenau, Baden)‎ Kategorie:Geographie (Kehl) Kategorie:Geographie (Willstätt) Kategorie:Geographie (Rheinau, Baden)‎

LSG Esslingen

Landschaftsschutzgebiet „Esslingen“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Esslingen am Neckar im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 8,81 km²
Kennung 1.16.082
WDPA-ID 320715
Geographische Lage 48° 45′ N, 9° 17′ O
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 16. Juli 1990
Verwaltung Landkreis Esslingen

Esslingen ist ein Landschaftsschutzgebiet mit der Schutzgebietsnummer 1.16.082 im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg.

Lage und Beschreibung

Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus sieben Teilflächen und liegt nördlich und östlich des bebauten Gebiets der Stadt. Das Schutzgebiet entstand durch Verordnung vom 16. Juli 1990. Es gehört zu den Naturräumen 106-Filder und 107 Schurwald und Welzheimer Wald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der noch unbebauten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Esslingen, die insbesondere durch die Streuobstwiesen, durch die Weinberglandschaft, durch die Waldränder und sonstige schützenswerte Grünbestände geprägt sind. Diese Flächen bestimmen den landschaftlichen Charakter und sind als natürlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere besonders wertvoll. Weitere Schutzzwecke sind die Erhaltung von Erholungsraum für die Allgemeinheit und der Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen durch Kleinbauten und Einfriedigungen.

Siehe auch

Weblinks

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Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg

FFH-Gebiet
„Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“

Altrhein bei Russheim

Lage Stadtkreis Karlsruhe und Philippsburg, Graben-Neudorf, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und Dettenheim im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-6816-341
WDPA-ID 555521711
FFH-Gebiet 46,514 km²
Geographische Lage 49° 9′ N, 8° 23′ O
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Januar 2005
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das FFH-Gebiet Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6816-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.

Lage

Das rund 4.651 Hektar große FFH-Gebiet besteht aus mehreren Teilgebieten und gehört zu den Naturräumen 222-Nördliche Oberrheinniederung und 223-Hardtebenen innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland. Es liegt zwischen Karlsruhe und Philippsburg und erstreckt sich über die Markungen von sechs Städten und Gemeinden.

Landkreis Karlsruhe:

Beschreibung und Schutzzweck

Es handelt sich um naturnahe und regenerierbare Auen- und Feuchtwälder mit bedeutenden Vorkommen von Stromtalarten und Wasserpflanzen (Trapa natans, Salvinia natans) und seltenen Typen des Extensivgrünlands. Hohe Bedeutung für gefährdete Tierarten. Es bestehen zahlreiche Bauwerke zur Urbarmachung einer Auenlandschaft (Damm- und Grabensysteme, Schleusen). Großflächige Reste eines Auenreliefs: Mäanderbögen, ehemalige Rheinläufe mit Niedermoorbildung, Uferwälle, Schluten, Altarme, Kiesrücken unterschiedlich alter Rheinsysteme.

Lebensraumklassen

(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)

Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

N06 - Binnengewässer (stehend und fließend)
  
24 %
N08 - Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana
  
1 %
N10 - Feuchtes und mesophiles Grünland
  
12 %
N14 - Melioriertes Grünland
  
7 %
N15 - Anderes Ackerland
  
12 %
N16 - Laubwald
  
43 %
N23 - Sonstiges
  
1 %

Lebensraumtypen

Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3140 Oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 43,45
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einerVegetation des Magnopotamions oderHydrocharitions Natürliche nährstoffreiche Seen 642,56
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufemit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 49,96
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetationdes Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation 10,33
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Kalk-Magerrasen 6,10
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden(Molinion caeruleae) Pfeifengraswiesen 5,75
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planarenund montanen bis alpinen Stufe Feuchte Hochstaudenfluren 0,95
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorbaofficinalis) Magere Flachland-Mähwiesen 174,22
7210 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Kalkreiche Sümpfe mit Schneidried 0,08
7230 Kalkreiche Niedermoore Kalkreiche Niedermoore 2,44
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Waldmeister-Buchenwald 1,41
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald(Carpinion betuli) Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 95,83
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 298,89
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinusexcelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Hartholzauenwälder 65,20

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das FFH-Gebiet überschneidet sich teilweise mit dem Landschaftsschutzgebiet 2.15.012 Rheinaue nördlich von Karlsruhe und dem EU-Vogelschutzgebiet 6816-401 Rheinniederung Karlsruhe-Rheinsheim. Innerhalb des Gebiets liegen die Naturschutzgebiete

Siehe auch

Weblinks

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Natur‑ und Landschaftsschutzgebiet Hausener Wand

Natur‑ und Landschaftsschutzgebiet „Hausener Wand“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Gemeinde Bad Überkingen im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 77,6 ha (NSG); 16,0 ha (LSG)
Kennung 1031 (NSG); 1.17.054 (LSG)
WDPA-ID 81839
Geographische Lage 48° 36′ N, 9° 47′ OKoordinaten: 48° 36′ 29″ N, 9° 47′ 30″ O
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Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1971-111-08
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Hausener Wand liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Überkingen in Baden-Württemberg.

Kenndaten

Bereits am 9 August 1937 entstand durch Sammelverordnung des Landratsamts Geislingen ein Landschaftsschutzgebiet, das unter anderem die Hauserner Wand beinhaltete. Durch Verordnung des damaligen Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 8. November 1971 enstand dann das Naturschutzgebiet. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 23. Juni 1972 veröffentlicht und trat anschließend in Kraft. Der CDDA-Code des Naturschutzgebiets lautet 81839 [1] und entspricht der WDPA-ID. De Verordnung des Landratsamts Geislingen von 1937 trat insoweit außer Kraft, als sie die Flache des NSG betraf. Das Landschaftsschutzgebiet besteht noch auf kleineren Restflächen von 16 Hektar.

Lage

Die Schutzgebiete liegen zwischen Bad Überkingen und seinem Ortsteil Hausen. Sie gehören sowohl zum FFH-Gebiet Nr. 7423-342 Filsalb als auch zum Vogelschutzgebiet Nr. 7422-441 Mittlere Schwäbische Alb. Sie gehören zu den Naturräumen 094-Mittlere Kuppenalb und 101-Mittleres Albvorland innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 09-Schwäbische Alb und 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und der Schutz des komplexen und in seiner Eigenart einmaligen Landschaftsausschnittes eines historischen Bergsturzes, der von herausragender geologischer und wissenschaftlicher Bedeutung ist. Der Schutz gilt außerdem den Felsbiotopen mit typischer Felsvegetation und der daran angepaßten Fauna und den naturnah ausgeprägten Kalk-Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und Steppenheide-Eichenwäldern mit angrenzenden wärmeliebenden Saumgesellschaften sowie den Wacholderheiden, den mageren Wiesen und Obstwiesen, den Feuchtwiesen und den Hecken und Gehölzen am Hangfuß. Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Sicherung von ökologisch notwendigen Ergänzungsräumen für das Naturschutzgebiet.

Siehe auch

Literatur

  • Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2.

Einzelnachweise

Weblinks

Commons: Naturschutzgebiet Hausener Wand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Achtung: Der Sortierungsschlüssel „Hausener Wand“ überschreibt den vorher verwendeten Schlüssel „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“. Kategorie:Schutzgebiet der IUCN-Kategorie V Kategorie:Naturschutzgebiet in Europa Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Göppingen Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Göppingen Kategorie:Geographie (Bad Überkingen)‎

NSG Rohrwiesen und Gänswiesen

Naturschutzgebiet „Rohrwiesen und Gänswiesen “

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Hemsbach und Laudenbach im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 1,16 ha
Kennung 2113
WDPA-ID 165213
Geographische Lage 49° 36′ N, 8° 39′ OKoordinaten: 49° 36′ 3″ N, 8° 39′ 9″ O
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Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 24. Oktober 1988
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Naturschutzgebiet Rohrwiesen und Gänswiesen liegt auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises in Baden-Württemberg.

Kenndaten

Das Schutzgebiet entstand am 24. Oktober 1988 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit der Schutzgebietsnummer 2.113. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 22. Dezember 1988 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Der CDDA-Code lautet 165213 [1] und entspricht der WDPA-ID.

Lage

Das Naturschutzgebiet befindet sich entlang des Neckars im Stadtgebiet von Heidelberg beim Stadtteil Wiblingen, es ist Teil des FFH-Gebiets 6517-341 Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim. Gemeinsam wurden 1986 unter dem Oberbegriff Unterer Neckar sechs Gebiete als ein gemeinsames Naturschutzgebiet ausgewiesen. Da sie aber räumlich nicht zusammenhängen, wird in der Schutzgebietsstatistik und den Schutzgebiets-Steckbriefen der LUBW mit sechs getrennten Bezeichnungen gearbeitet. Als Ergänzungsflächen dienen mehrere Landschaftsschutzgebiete die ebenfalls entlang des Unteren Neckars liegen und die Naturschutzgebeite untereinander verbinden. Das hier beschriebene Teilgebiet Altneckar Heidelberg-Wieblingen liegt im Naturraum 224-Neckar-Rhein-Ebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung die Erhaltung

  • eines Teiles der prähistorischen Neckaraue
  • des Feinreliefs feuchter Standorte, das durch nutzungsbedingte Veränderungen um trockene Standorte bereichert wurde,
  • und Förderung der typischen Vegetationsmosaike auf den unterschiedlichen Standorten,
  • der an sie angepaßten, z. T. in ihrem Bestand bedrohten Tierarten und Tiergemeinschaften,

Siehe auch

Literatur

  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7

Einzelnachweise

Weblinks

Commons: Naturschutzgebiet Rohrwiesen und Gänswiesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wehratal (Bannwald)

Bannwald
„Wehratal“ mit Erweiterungen
Lage Wehr im Landkreis Waldshut und Schopfheim im Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 122,7 ha
Kennung 100006
Geographische Lage 47° 40′ N, 7° 56′ O
Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 27. Januar 1970
Verwaltung Forstdirektion Freiburg

Das Gebiet Wehratal ist ein mit Verordnung vom 27. Januar 1970 durch die Körperschaftsforstdirektion Freiburg ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100006) in Baden-Württemberg. 2015 und 2017 wurde das Bannwald-Gebiet erweitert.

Lage

Der ursprünglich 122,7 Hektar große, zum Naturraum Hochschwarzwald gehörende Bannwald ist nahezu deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet Bannwald Wehratal. Er liegt nördlich der Stadt Wehr und umfasst den landschaftlich interessantesten Teil der Wehratalschlucht. Er ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 8313-341 Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra und auch Teil des Vogelschutzgebiets Nr. 8114-441 Südschwarzwald. Außerdem gehört das gesamte Wehratal zum Naturpark Südschwarzwald.

2015 wurde durch eine Sammelverordnung (Biosphären-Bannwälder-VO) des Regierungspräsidiums Freiburg das Bannwaldgebiet unter dem Namen Wehratal-Erweiterung um 110,0 Hektar erweitert. Diese Erweiterung grenzt nordöstlich an den bestehenden Bannwald an und folgt dem Oberlauf der Wehra rund vier Kilometer. Die Erweiterung liegt teilweise auch auf dem Gebiet der Stadt Schopfheim. Am 2. Mai 2017 wurde das Schutzgebiet durch die zweite Biosphären-Bannwälder-VO des Regierungspräsidiums Freiburg nochmal um drei Teilbereiche (Wehratal-Ost mit 27,0 ha, Wehratal-Südost mit 16,6 ha und Wehratal-Südwest mit 5,8 ha), erweitert. Zusammen sind dadurch inzwischen 282,1 Hektar als Bannwald im Wehratal geschützt.

Schutzzweck

In Baden-Württemberg sind Bannwälder Totalreservate, in denen jegliche Nutzung per Rechtsverordnung verboten ist. In anderen Ländern Deutschlands sind die Totalreservate unter dem Namen Naturwaldreservat, Naturwaldparzelle, Naturwaldzelle oder Naturwald bekannt. Bannwälder dienen der wissenschaftlichen Erforschung natürlicher Abläufe in Wäldern. Durch ihren Reichtum an Struktur und abgestorbenem Holz sind Bannwälder Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Schutzzweck des Bannwaldes Wehratal ist es gemäß Schutzgebietsverordnung, die unbeeinflusste, spontane Entwicklung des Waldes mit seinen Tier- und Pflanzenarten (Schutz des Sukzessionsablaufs, Prozessschutz) sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich im Gebiet befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung des Waldbestandes innerhalb des Schutzgebietes ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.

Betreuung

Wissenschaftlich betreut wird der Bannwald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (BVA).

Siehe auch

Weblinks

Kategorie:Waldschutzgebiet in Baden-Württemberg Kategorie:Wehr (Baden) Kategorie:Geographie (Schopfheim)‎ Kategorie:Schutzgebiet im Landkreis Waldshut Kategorie:Schutzgebiet im Landkreis Lörrach

Baaralb und Oberes Donautal

Der Naturraum Baaralb und Oberes Donautal ist in der naturräumlichen Haupteinheitengruppe Schwäbische Alb eine Hauptgruppe, die aus der Baaralb und dem Oberen Donautal besteht.[1]

Naturräumliche Gliederung

Die genaue Abgrenzung von Baaralb, Hegaualb und Donautal nach dem Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands differiert zwischen Blatt 178 Sigmaringen (1959) und Blatt 186 Konstanz (1964), die Aufstellung zeigt die Aufteilung nach dem Blatt Sigmaringen, da auch die LUBW in Ihren Naturraumsteckbriefen diese Systematik verwendet,

Die dreistellig nummerierte Haupteinheit[2] teilt sich in folgende Untereinheiten (Nachkommastellen) auf[3]:

  • 09 (=D60) Schwäbische Alb
    • 092 Baaralb und Oberes Donautal
      • 092.10 Baar-Alb nördlich der Donau
        • 092.11 Prim-Faulenbachtal
        • 092.30 Tuttlinger Donautalweitung
        • 092.31 Oberes Donautal
        • 092.32 Schmeiental

Einzelnachweise

  1. Naturraum Baaralb und Oberes Donautal (Nr. 92)
  2. Emil Meynen, Josef Schmithüsen: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953–1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960).
  3. Verschiedene Autoren: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten in Einzelblättern 1:200.000. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1952–1994.

Koordinaten: 48° 36′ 3,6″ N, 9° 4′ 19,2″ O

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Naturdenkmal Teufelsklinge (Aich)

Naturdenkmal „Teufelsklinge“
Lage Nürtingen im Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,5 ha
Kennung 81160493240
Geographische Lage 48° 39′ N, 9° 19′ OKoordinaten: 48° 38′ 34″ N, 9° 18′ 37″ O
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Roland1950/Naturschutz (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 290 m bis 370 m
Einrichtungsdatum 20. Februar 1995
Verwaltung Landratsamt Esslingen

Die Teufelsklinge ist ein flächenhaftes Naturdenkmal und ein Geotop auf dem Gebiet der baden-württembergischen Stadt Nürtingen im Landkreis Esslingen.

Kenndaten

Das Naturdenkmal wurde am 20. Februar 1995 unter Schutz gestellt. Ebenfalls unter dem Namen Teufelsklinge ist das Naturdenkmal vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als Geotop geschützt worden. Die Teufelsklinge gehört naturräumlich zu den Fildern im Schwäbischen Keuper-Lias-Land.

Lage und Beschreibung

Die Teufelsklinge ist ein teilweise tief eingeschnittenes Bachtal. Der Teufelsklingenbach entspringt auf der Oberensinger Höhe und mündet nach rund 700 Metern in die Aich. Das Naturdenkmal liegt östlich des Nürtinger Stadtteils Hardt.

In der Klinge treten Sandsteinbänder offen zu Tage. Die Schichten von Stubensandstein bis zu Rhätsandstein sind deutlich sichtbar. Dazwischen finden sich andere Ablagerungen des Keupers wie z.B. Knollenmergel und Tonstein.

Die Teufelsklinge wird überspannt von der Teufelsbrücke, einer Bogenbrücke, die ein Kulturdenkmal darstellt und 1497 erstmals urkundlich erwähnt wird. Über diese Brücke führte ein wichtiger Verkehrsweg von der Festung Hohenneuffen nach Stuttgart.

Siehe auch

Literatur

Die Teufelsbrücke, Kulturgeschichte und Sanierung. Broschüre des Schwäbischen Heimatbunds Regionalgruppe Nürtingen, 2012, S. 6–7.

Weblinks

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Vorlage:Navigationsleiste NSG im Landkreis Heilbronn

Heilbronn, Landkreis


Vorlage:Navigationsleiste Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Lörrach

Lörrach Landkreis


Abschnitt Schutzgebiete in Ortsartikeln

Schutzgebiete, Natur

Bitte einfügen unter Geographie nach dem Abschnitt Landschaft.

Auf dem Gemeindegebiet von Vogtsburg im Kaiserstuhl liegen 14 Naturschutzgebiete:

Außerdem das Landschaftsschutzgebiet

Teile des Stadtgebiets gehören zu den FFH-Gebieten

und auch zu den Vogelschutzgebieten

Natur im Alb-Donau-Kreis

Der Alb-Donau-Kreis besitzt folgende 33 Naturschutzgebiete. Nach der Schutzgebietsstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW)[1] stehen 1.763,72 Hektar der Kreisfläche unter Naturschutz, das sind 1,30 Prozent.

  1. Ägenberg-Ofenloch: 19,9 ha, Gemeinde Bernstadt und Stadt Langenau
  2. Arnegger Ried : 20,3 ha; Stadt Blaustein
  3. Blauer Steinbruch: 5,2 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  4. Bleich: 9,8 ha; Gemeinde Merklingen
  5. Braunsel: 40,2 ha; Gemeinden Emeringen und Rechtenstein
  6. Breitinger Schönrain: 7,0 ha; Gemeinde Breitingen
  7. Ehinger Galgenberg: 124,9 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  8. Galgenberg: 8,5 ha; Stadt Laichingen
  9. Geißrucken: 10,1 ha; Gemeinde Merklingen
  10. Guggenbühl: 10,0 ha; Gemeinde Emeringen
  11. Hausener Berg-Büchelesberg: 39,4 ha; Gemeinde Allmendingen und Stadt Ehingen (Donau)
  12. Heiden im Langen Tal: 30,7 ha; Stadt Laichingen
  13. Heiden in Lonsee und Amstetten: 232,9 ha; Gemeinden Lonsee und Amstetten
  14. Heuhofer Weg: 11,8 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  15. Hungerberg: 12,5 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  16. Hungerbrunnental: 29,9 ha; Gemeinde Altheim
  17. Kleines Lautertal: 278,5 ha; Gemeinde Berghülen, Städte Blaubeuren und Blaustein
  18. Kuhberg: 9,0 ha; Stadt Laichingen
  19. Laichinger Eichberg: 26,5 ha Stadt Laichingen
  20. Langenauer Ried: 79,6 ha; Stadt Langenau und Gemeinde Rammingen
  21. Laushalde: 28,2 ha; Stadt Langenau
  22. Mönchsteig: 49,9 ha; Gemeinde Nellingen
  23. Oberes Schmiechtal: 121,0 ha; Gemeinde Schelklingen
  24. Pfaffenwert: 10,1 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  25. Rabensteig: 27,0 ha; Stadt Blaubeuren
  26. Salenberg: 28,7 ha; Gemeinde Lonsee
  27. Sandburr: 10,9 ha; Gemeinde Merklingen
  28. Schmiechener See: 50,6 ha; Gemeinden Allmendingen und Schelklingen
  29. Sulzwiesen-Lüssenschöpfle: 20,5 ha; Stadt Ehingen (Donau)
  30. Umenlauh: 36,3 ha; Stadt Ehingen (Donau) und Gemeinde Allmendingen
  31. Untere Hellebarten: 29,0 ha; Stadt Blaubeuren

Landkreise in denen der Abschnitt "Natur" bereits eingebaut ist

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  1. Schutzgebietsstatistik der LUBW Stand: tagesaktuell