Kreis Saargemünd

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Basisdaten[1]
Bundesstaat Reichsland Elsaß-Lothringen
Bezirk Lothringen
Verwaltungssitz Saargemünd
Fläche 795 km² (1910)
Einwohner 74.186 (1910)
Bevölkerungsdichte 93 Einw./km² (1910)
Gemeinden 73 (1910)
Lage des Kreises Saargemünd
Datei:Kreise Forbach und Bolchen.png

Der Kreis Saargemünd war von 1871 bis 1920 ein Landkreis im Bezirk Lothringen des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Von 1940 bis 1944 war er unter dem Namen Landkreis Saargemünd als Teil des im besetzten Frankreich errichteten CdZ-Gebiets Lothringen nochmals eingerichtet. Das Gebiet des Kreises liegt heute im Wesentlichen im Arrondissement Sarreguemines des französischen Départements Moselle.

Der Kreis Saargemünd im Deutschen Kaiserreich

Verwaltungsgeschichte

Nachdem Elsaß-Lothringen durch den Frankfurter Friedensvertrag an das Deutsche Reich gefallen war, wurde 1871 aus dem bis dahin französischen Arrondissement Sarreguemines der Kreis Saargemünd gebildet. Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Saargemünd. Damit gehörte der Kreis Saargemünd zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde der Kreis 1918 von Frankreich besetzt und gehörte mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 als Arrondissement Sarreguemines wieder zu Frankreich.

Kreisdirektoren

1871–188200Alexander von der Goltz
1882–189100Sigismund von Kramer
1891–189700von Gagern
1897–190200Wilhelm Weinmann
1902–190600Paul Böhmer
1906–191300Rheinart
1913–191500Fleurent
1915–191800Flohr

Kommunalverfassung

Zunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung.

Einwohnerentwicklung

Einwohner 1890 1900 1910
Kreis Saargemünd[2] 66.527 70.799 74.186

Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern (Stand 1910):[1]

Gemeinde Einwohner
Bitsch 4290
Großblittersdorf 2434
Neunkirchen 2033
Saargemünd 15.384

Gemeinden

Im Jahre 1910 umfasste der Kreis Saargemünd 73 Gemeinden:[1]

Der Landkreis Saargemünd im Zweiten Weltkrieg

Verwaltungsgeschichte

Im Zweiten Weltkrieg stand Elsaß-Lothringen von 1940 bis 1944 unter deutscher Besatzung. Während dieser Zeit bildete das Gebiet des Arrondissements Sarreguemines den Landkreis Saargemünd. Zu seiner Verwaltung wurde ein deutscher Landkommissar in Saargemünd eingesetzt. Das Kreisgebiet wurde nicht im völkerrechtlichen Sinne annektiert, sondern war Teil des CdZ-Gebiets Lothringen, das dem Gauleiter für den Gau Saarpfalz (ab 1942 Westmark) in Saarbrücken unterstellt. Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert. Die Gemeinden Behren bei Spichern, Buschbach (Westmark), Dieblingen, Etzlingen, Kerbach, Metzingen (Westmark), Nußweiler bei Forbach und Tentelingen wurden aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Saargemünd eingegliedert, und die Gemeinde Nellingen (Westmark) wurde aus dem Landkreis Saargemünd in den Landkreis Salzburgen umgegliedert. Vom gleichen Zeitpunkt an wurde der Verwaltungschef wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet. Während der Besatzungszeit waren folgende Landräte eingesetzt:

Landkommissar

1940–999900Eduard Kern (kommissarisch)

Landräte

1940–194100Eduard Kern
1942–999900Karl Hautmann
1942–999900Werner Heinze
1942–194400Schlessmann

Zwischen November und Dezember 1944 wurde das Kreisgebiet durch alliierte Streitkräfte befreit und wieder an Frankreich zurückgegeben.

Kommunalverfassung

Ab 1. Januar 1941 galt für alle Gemeinden im Landkreis die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden Gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten. Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden. Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Bitsch, Püttlingen b. Saaralben, Saaralben, Saargemünd und 63 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten je nach Größe eigene Ortspolizeibezirke oder waren zu Gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst.

Eindeutschung von Ortsnamen (1940–1944)

Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter. Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen offiziell in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:

Literatur

  • Gustav Neumann: Das Deutsche Reich in geographischer, statistischer und topographischer Beziehung, Band II, Grg. Ferd. Otto Müller, Berlin 1874, S. 564–565 (Google Books).
  • Georg Lang: Der Regierungs-Bezirk Lothringen. Statistisch-topographisches Handbuch, Verwaltungs-Schematismus und Adressbuch, Metz 1874, S. 140–152 (online)
  • Eugen H. Th. Huhn: Deutsch-Lothringen. Landes-, Volks- und Ortskunde, Stuttgart 1875, S. 402–429 (online).
  • Statistisches Büreau des Kaiserlichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen: Ortschafts-Verzeichniß von Elsaß-Lothringen. Aufgestellt auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. C. F. Schmidts Universitäts-Buchhandlung Friedrich Bull, Straßburg 1882, S. 137–145.
  • Michael Rademacher: Reichsland Elsaß-Lothringen – Landkreis Saargemünd. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.

Weblinks

  • Landkreis Saargemünd Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 4. Oktober 2013.

Einzelnachweise

  1. a b c Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
  2. Michael Rademacher: Els_saargemuend. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.