Landgericht Stadtsteinach

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Das Landgericht Stadtsteinach war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Stadtsteinach im heutigen Landkreis Kulmbach. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Stadtsteinach errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war.

Dem Landgericht Stadtsteinach war das Patrimonialgericht Fischbach nachgeordnet.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Stadtsteinach errichtet, dessen Sprengel den Bezirk des vorherigen Landgerichts Stadtsteinach mit Ausnahme zweier an das Amtsgericht Kronach abgegebener Gemeinden umfasste: Enchenreuth, Eppenreuth, Gösmes, Gössersdorf, Grafengehaig, Grünlas, Guttenberg, Heinersreuth, Hohenberg, Horbach, Köstenberg, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marienweiher, Marktleugast, Neuensorg, Presseck, Rappetenreuth, Reichenbach, Rugendorf, Schlackenreuth, Schlockenau, Schwand, Seibelsdorf, Stadtsteinach, Traindorf, Triebenreuth, Untersteinach, Vogtendorf, Walberngrün, Wartenfels, Weidmes, Wildenstein und Zaubach.[1][2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 369)
  2. Landgericht Stadtsteinach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1111–1118.