Wikiup:Löschkandidaten/2. Oktober 2021
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Hier werden zur Löschung vorgeschlagene Seiten in der Regel sieben Tage diskutiert, danach wird über die Löschung entschieden, sofern der Löschantrag nicht schon vorher gemäVorlage:SS Wikipedia:Löschantrag entfernen aufgehoben oder der Artikel gemäVorlage:SS Wikipedia:Schnelllöschantrag gelöscht wurde. Der abarbeitende Admin löscht oder behält je nach Auswertung der sinnvoll begründeten Diskussionsbeiträge mit entsprechendem Kommentar die Seite. In den Diskussionen verwendete Begriffe und Abkürzungen findest du im Glossar erklärt. Bitte beachte die Wikiquette und unterlasse insbesondere sachfremde und beleidigende Diskussionsbeiträge. Jeder Mitlesende kann und soll solche Beiträge gemäVorlage:SS den Richtlinien für Diskussionsseiten entfernen. Die Wiederherstellung bereits gelöschter Artikel kannst du bei der Löschprüfung beantragen.
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Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland (bleibt)
WP:WWNI: Wikipedia ist kein allgemeines Verzeichnis für Studienmöglichkeiten für Jura in Deutschland. Inhalt gehört nach Wikiversity, siehe Liste der juristischen Fakultäten in Deutschland--ZemanZorg (Diskussion) 05:10, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Das ist doch kein allgemeines Verzeichnis, sondern interessantes Wissen, wo die Schwerpunkte in Jus liegen (durch die Kennwerte) Wenn wir sogar Listen der Medizinischen Unis in Russland haben! Nix gegen Wikiversity, aber wer sucht dort? Dort gehören Inhalte hin, die man aber in Wikipedia auch verlinken sollte, um alles besser zu vernetzen. --Ghormon • Disk 07:50, 2. Okt. 2021 (CEST)p
- Keine der aufgefährten rechtswissenschaftlichen Fakultäten in dieser Liste ist im Gegensatz zu den Unis der Liste der Universitäten in Russland relevant. Eine Liste medizinsicher Universitäten in Russland existiert nicht. Medizinische Universität listet nur auf Medizin spezialisierte Hochschulen auf und nicht alle medizinischen Fakultäten von Unis. --ZemanZorg (Diskussion) 08:48, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Weil keine Fakultät für sich relevant ist, wurde eine Liste gemacht, geradezu geniale Idee. Denn da bei uns nur ein Artikel pro Uni grundsätzlich da sein darf, kann man so einen guten Überblick über die Fächer geben. Zudem ist die Liste gut gemacht und gepflegt. Ich würde LAZ an Deiner Stelle machen, alles andere wird peinlich. --Ghormon • Disk 09:28, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Weder trifft hier WWNI zu, noch gibt es für Listen eine Einschränkung auf nur für einzeln relevante Elemente. Schnellbehalten--Fano (Diskussion) 09:48, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich denke, der LA ist vor allem eine Retourkutsche hierfür; dies und die anderen Reaktionen auf den LA zu Menn erwecken jedenfalls den Eindruck, dass der LA dort (zu) persönlich genommen wurde. Zur Liste: Ich finde es auch ganz interessant, zu sehen, wie viele Fakultäten samt Professoren und Studenten in Deutschland als Staat insgesamt vorhanden sind und wieviel Wert die einzelnen Ländern im Vergleich auf die Juristenausbildung legen. Aber sollte sich die Liste als irrelevant oder in diesem Projekt unpassend herausstellen, kann die auch ruhig wieder weg. Grüße --Quintil Jan Verus • ✉ 09:58, 2. Okt. 2021 (CEST)
- klar Behalten. Die Liste hat kleine formale Mängel (Formatierung der vielen Weblinks) und birgt natürlich einen relativ hohen Wartungsaufwand (genaue Zahlen). Die Anzahl der Studierenden ist wohl immer eher eine Richtzahl ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 10:54, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich finde die Liste sehr informativ und gut gemacht. Behalten --Doc Schneyder Disk. 10:58, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die Liste bietet einen guten Überblick, bin auch für behalten.--Berita (Diskussion) 11:00, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich finde die Liste sehr informativ und gut gemacht. Behalten --Doc Schneyder Disk. 10:58, 2. Okt. 2021 (CEST)
- klar Behalten. Die Liste hat kleine formale Mängel (Formatierung der vielen Weblinks) und birgt natürlich einen relativ hohen Wartungsaufwand (genaue Zahlen). Die Anzahl der Studierenden ist wohl immer eher eine Richtzahl ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 10:54, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich denke, der LA ist vor allem eine Retourkutsche hierfür; dies und die anderen Reaktionen auf den LA zu Menn erwecken jedenfalls den Eindruck, dass der LA dort (zu) persönlich genommen wurde. Zur Liste: Ich finde es auch ganz interessant, zu sehen, wie viele Fakultäten samt Professoren und Studenten in Deutschland als Staat insgesamt vorhanden sind und wieviel Wert die einzelnen Ländern im Vergleich auf die Juristenausbildung legen. Aber sollte sich die Liste als irrelevant oder in diesem Projekt unpassend herausstellen, kann die auch ruhig wieder weg. Grüße --Quintil Jan Verus • ✉ 09:58, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Weder trifft hier WWNI zu, noch gibt es für Listen eine Einschränkung auf nur für einzeln relevante Elemente. Schnellbehalten--Fano (Diskussion) 09:48, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Weil keine Fakultät für sich relevant ist, wurde eine Liste gemacht, geradezu geniale Idee. Denn da bei uns nur ein Artikel pro Uni grundsätzlich da sein darf, kann man so einen guten Überblick über die Fächer geben. Zudem ist die Liste gut gemacht und gepflegt. Ich würde LAZ an Deiner Stelle machen, alles andere wird peinlich. --Ghormon • Disk 09:28, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Keine der aufgefährten rechtswissenschaftlichen Fakultäten in dieser Liste ist im Gegensatz zu den Unis der Liste der Universitäten in Russland relevant. Eine Liste medizinsicher Universitäten in Russland existiert nicht. Medizinische Universität listet nur auf Medizin spezialisierte Hochschulen auf und nicht alle medizinischen Fakultäten von Unis. --ZemanZorg (Diskussion) 08:48, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich votiere auch für Behalten, jedoch sollten die Einzelnachweise formatiert werden. --Stephan Tournay (Diskussion) 11:20, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Bis jetzt ist es dieser Artikel die einzige Liste zu Fakulträten. Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland scheint nur eine reine Datensammlung von Zahlen zu Studierenden und Professoren ohne praktischen Nutzen für Studieninteressierte zu sein wie die Liste von Hotellerieverbänden auf Mallorca nach Bettenzahlen, die keinen Nutzen für Touristen hat.
- Es scheint schwierig zu sein, die Gesamtzahlen der Professoren in der juristischen Fakultät zu pflegen, weil sie von der Universität oft nicht angegeben ist, sondern selbst anhand der aufgeführten Namen und Lehrstühle zusammengezählt werden muss.
- Die Liste wurde am 15. Februar 2021 angelegt, aber anscheinend wurden die Zahlen zum Wintersemester 2021/22 nicht aktualisiert.
- Es ist die Frage, ob sich die Liste überhaupt aktuell halten lässt und was es Leuten, die studieren wollen, bringt, wie viele Professoren und Studenten an den jeweiligen juristischen Fakultäten sind. Das einzige sinnvolle für Studieninteressierte ist der Weblink unter der Liste: Jurastudium - Infos, News & Stories Umfassende Datensammlung des LTO, wo man Einzelheiten erfahren kann.
- Die einzige beiden juristischen Fakultäten mit Artikel sind die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg und die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes,
- Beim Artikel [Juristische Fakultät der Universität Heidelberg]] weicht die Zahlen der Professoren und Studenten von der der Liste ab.
- Es sind 25 Professoren io der Liste und 23 im Artikel [Juristische Fakultät der Universität Heidelberg]]. „An der Juristischen Fakultät sind 23 Professuren angesiedelt, von denen 11 dem Bürgerlichen Recht, 4 den Kriminalwissenschaften - dem Strafrecht oder der Kriminologie - sowie 7 dem Öffentlichen Recht“ gewidmet sind. Juristische Fakultät, Lehrstühle und Lehrende (Winter-Semester 2020/21), jura.uni-heidelberg.de
- Bei der Uni Augsburg gibt es zwar eine Liste von Professoren, aber es ist keine Anzahl angeegeben. [1] Welche Professoren werden mitgezählt? Sind Gast-Professuren eingeschlossen? Entweder 23 Profesoren (ohne Jniorprofessor) oder 22 Profesesoren (ohne Gast- und Juniorprofessor). Im Artikel stehen 21 Professoren. Zählen Gastprofessoren mit?
- Die Angaben zum Namen der Fakultät in der Liste (Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland) entspricht nicht immer dem tatsächlichen Name der Fakultät, weil teilweise Recht- und Staatswissenschaften oder Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (bespielsweise Universität Bayreuth: „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“ Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, uni-bayreuth.de, und Universität Bonn hat eine „Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät“ mit Fachbereich Rechtswissenschaft. Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät: Fachbereich Rechtswissenschaft, jura.uni-bonn.de) in der gleichen Fakultät zusammengefasst sind. In der Liste sind jedoch dann anscheinend nur Zahlen der Professoren und Studenten des Fachbereiches Rechtswissenschaft angegeben.
- Der für die Studierendenhzahl mehrfach verwendete Weblink https://ranking.zeit.de/che/de/rankingunion/show?&left_f1=309&left_f2=23&left_f3=611&left_f4=42&left_f5=803&order=alpha&subfach=undefined&esb=5&ab=3&hstyp=1#&left_f1=309&left_f2=23&left_f3=611&left_f4=42&left_f5=803&order=alpha&subfach=undefined lässt sich amscheinend nur nach Anmeldung bei zeit.de einsehen.
- Bei den einzelnen Fakultäten https://ranking.zeit.de/che/de/fachbereich/400210 gibt es dieses Problem nicht. ---ZemanZorg (Diskussion) 15:34, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Wenn keine Einsicht qua LAZ gezeigt wird, kann einer LAE machen. Die Links würde ich ausnahmsweise mal nicht formatieren, die sind für sich interessant (wie sehr die Anhängsel sind). Arbeitsaufträge sollte man eh nicht vergeben - sondern es machen, wenn einen was stört.--Ghormon • Disk 15:03, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Löschen WWNI trifft hier mMn schon zu, ich erkenne hier auch keinen echten Mehrwert für Leser. Rechtswissenschaften ist auch kein Studiengang, der an nur wenigen Hochschulen angeboten wird. --Morten Haan 🥨 Wikipedia ist für Leser da 🦔 Übersichtliche Artikelkriterien 15:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Was für eine Logik!? Es ist eine interessante Liste, weil das an so vielen angrboten wird, was der Laie anhand der Liste sieht. Tauchwissenschaft o.ä. sähe anders aus.--Ghormon • Disk 15:15, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die meisten verlinkten Universitätsartikel führen keine aktuelle Zahl der Professoren und Studenten nicht auf oder es wird die Zahl der Studienplätze pro Jahr angegeben, z. B. Heinrich-Heine-Universität_Düsseldorf#Juristische Fakultät mit Zahlen vom WS 2011/12. [Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität_Bonn#Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät]]: keine Angaben. Europa-Universität_Viadrina#Juristische_Fakultät: nur Studienfächer und Institute; Albert-Ludwigs-Universität Freiburg#Studiengänge gibt für den zulassungsbeschränkten Studiengang Rechtswissenschaft 360 Studienplätze pro Jahr an. Universität_Konstanz#Studienangebot gibt für den zulassungsbeschränkten Studiengang Rechtswissenschaft 352 Studienplätze pro Jahr an; Universität Greifswald#Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät gibt keinerlei Zahlen an. Universität Mannheim#Abteilung Rechtswissenschaften: In der Abteilung Rechtswissenschaften sind ca. 1460 Studierende eingeschrieben. (Stand:2017) Eberhard_Karls_Universität_Tübingen#Studiengänge Zu den größten zulassungsbeschränkten Studiengängen bezogen auf die Studienplätze pro Jahr gehören die Studiengänge Rechtswissenschaft (398)
- Oder die Artikel geben gar keine Zahlen oder weitergehende Inforamtionen dazu an, wie Universität Augsburg#Fakultäten: „Juristische Fakultät seit Oktober 1971“; Universität_Bayreuth#Fakultäten: „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW)“; Universität_Bielefeld#Fakultäten: „Fakultät für Rechtswissenschaft“; Universität Bremen#Lehre: „Fachbereich 06: Rechtswissenschaft“ Ruhr-Universität Bochum#Fakultäten: Juristische Fakultät, Friedrich-Alexander-Universität_Erlangen-Nürnberg#Aktuelle_Struktur: „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“; Johann_Wolfgang_Goethe-Universität_Frankfurt_am_Main#Fachbereiche_und_interne_Organisation: „FB 01: Rechtswissenschaft“ Justus-Liebig-Universität Gießen#Fachbereiche: 1. Rechtswissenschaft; Justus-Liebig-Universität_Gießen#Fachbereiche: Juristische Fakultät
- Bei Freie Universität Berlin sind die Infos zu Fachbereich Rechtswissenschaften über den ganzen Artikel verteilt, aber Zahlen zu Profs und Studenten fehlen. --ZemanZorg (Diskussion) 16:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich verstehe nicht so ganz, was diese Infomationsflut mit der Löschdiskussion zu tun hat.--Quintil Jan Verus • ✉ 17:05, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die Zahlen der Planstellen für Professoren lässt sich auch durch Zählen ermitteln, auf den verlinkten Seiten des LTO ist sie neben der Zahl der Studenten auch vermekrt. Ich finde es jedoch interessanter, die Planstellen aufzuführen, weil die vom Land dauerhaft vorgesehen sind.--Quintil Jan Verus • ✉ 17:12, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ich verstehe nicht so ganz, was diese Infomationsflut mit der Löschdiskussion zu tun hat.--Quintil Jan Verus • ✉ 17:05, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Bei Freie Universität Berlin sind die Infos zu Fachbereich Rechtswissenschaften über den ganzen Artikel verteilt, aber Zahlen zu Profs und Studenten fehlen. --ZemanZorg (Diskussion) 16:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Was für eine Logik!? Es ist eine interessante Liste, weil das an so vielen angrboten wird, was der Laie anhand der Liste sieht. Tauchwissenschaft o.ä. sähe anders aus.--Ghormon • Disk 15:15, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Löschen WWNI trifft hier mMn schon zu, ich erkenne hier auch keinen echten Mehrwert für Leser. Rechtswissenschaften ist auch kein Studiengang, der an nur wenigen Hochschulen angeboten wird. --Morten Haan 🥨 Wikipedia ist für Leser da 🦔 Übersichtliche Artikelkriterien 15:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die genauen Zahlen ändern sich ja ständig, warum nicht einfach weglassen? --Hannes 24 (Diskussion) 19:26, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Bloss nicht, das sagt ja was aus! Es ist doch ein Stichtag genannt, so machen wir das normalerweise. --Ghormon • Disk 19:56, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Aber das sind dann wohl eher inhaltliche Diskussionen, die dort geführt werden können. Aus meiner Sicht aber behalten. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:51, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Bloss nicht, das sagt ja was aus! Es ist doch ein Stichtag genannt, so machen wir das normalerweise. --Ghormon • Disk 19:56, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die genauen Zahlen ändern sich ja ständig, warum nicht einfach weglassen? --Hannes 24 (Diskussion) 19:26, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Eine Ergänzung: Die juristischen Fakultäten sind die (ausschließliche, maßgebliche) Schmiede für die dritte Staatsgewalt. Natürlich sind die Mediziner in der gegenwärtigen Realität wichtiger! Aber es ist doch schon (unter rechtsstaatlichen, rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosopischen Gesichtspunkten) interessant und relevant, zu sehen, in welchem Umfang die angehende Judikative ausgebildet wird.--Quintil Jan Verus • ✉ 00:57, 5. Okt. 2021 (CEST)
Über die Liste lässt sich reden. Allerdings leuchtet die Beschränkung auf Fakultäten, an denen Examensstudiengänge angeboten werden, nicht ein. In Rostock gibt es eine juristische Fakultät, an der zwar nicht auf Examen, aber immerhin auf Bachelor und Master studiert werden kann. Das ist für Leserinnen und Leser auch eine relevante Info. Die Zahl der Lehrstühle und Professuren würde ich aus der Liste herausnehmen, hier gibt es zu viele Misch- und Teilformen (etwa Teilzeitstellen, Lehr- und Entlastungsprofessuren, Junior- und Seniorprofessuren, Gastprofessuren, angestellte Hochschuldozenten ohne Lehrstuhl, die den Titel "Professor" führen dürfen, etc.). Auch sind Honorarprofessuren, die ja in die Zählung einfließen müssten ("Lehrstühle und Professuren"), in diesem Zusammenhang vollkommen uninteressant. Gert Lauken (Diskussion) 15:50, 5. Okt. 2021 (CEST)
- +1 (Staatsexamen): die mit Abstand größte juristische Fakultät in Deutschland (nach Studierenden) hat erst vor Kurzem die Staatsprüfung als Studienziel eingeführt und die meisten studieren immer noch LL.B. bzw. LL.M./Master of Mediation (kA, welche Abkürzung das Biest hat) oder Zertifikate/FA. sуrcrо.ПЕДИЯ 16:24, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Die Aufführung (nur) der Planstellen finde ich nicht verwirrend (nur Lehrstühle und ordentliche Professuren) und sinnvoll, weil nur diese eine langfristige Etat-Entscheidung des Hochschul-haushalts anzeigen. Ist ja btw auch in der Fußnote erklärt, die ggf. ergänzt werden könnte. Die Beschränkung auf Examenstudiengänge hat den Zweck, dass nur Fakultäten, welche auf das Ziele der Befähigung zum Richteramt ausbilden, abgebildet sind (Stichwort Judikative) Mit Bachelor oder Master kann man in den klassichen juristischen Berufen nicht arbeiten. Aber das sind eigentlich alles Aspekte, die auf der Diskussionsseite des Artikels besprochen werden sollten/könnten.--Quintil Jan Verus • ✉ 21:22, 5. Okt. 2021 (CEST)
- was sind für dich „klassiche juristischen Berufe“ (Richter, (Rechts)Anwalt?, Verwaltungsjurist). Ich vermute mal, dass die meisten Absolventen in der Wirtschaft arbeiten, der geringste Teil geht in die „Justiz“/Verwaltung/öffentl. Dienst. Dafür reichen Bach./Master locker ;-) Die (nicht billige) Ausbildung muss ja auch einen Sinn machen, dh Seniorenstudenten (die nur mehr zum Spaß einen Titel erwerben) sind wohl die Ausnahme. lG --Hannes 24 (Diskussion) 15:53, 6. Okt. 2021 (CEST)
- Die Berufe. LG--Quintil Jan Verus • ✉ 10:56, 7. Okt. 2021 (CEST)
- was sind für dich „klassiche juristischen Berufe“ (Richter, (Rechts)Anwalt?, Verwaltungsjurist). Ich vermute mal, dass die meisten Absolventen in der Wirtschaft arbeiten, der geringste Teil geht in die „Justiz“/Verwaltung/öffentl. Dienst. Dafür reichen Bach./Master locker ;-) Die (nicht billige) Ausbildung muss ja auch einen Sinn machen, dh Seniorenstudenten (die nur mehr zum Spaß einen Titel erwerben) sind wohl die Ausnahme. lG --Hannes 24 (Diskussion) 15:53, 6. Okt. 2021 (CEST)
- Da steht aber nicht "Planstellen", sondern "Lehrstühle und Professuren". Aus der Fußnote ergibt sich nichts anderes, vielleicht aus dem dort hinterlegten Link (hab´ ich nicht geprüft) - aber auch dann passt die Spaltenüberschrift nicht. Wenn eine Liste in einem so wichtigen Aspekt in die Irre lenkt, kann das schon auf die Relevanz durchschlagen. Gert Lauken (Diskussion) 01:41, 6. Okt. 2021 (CEST)
- In der Einleitung ist es beschrieben: Lehrstühle und hauptamtliche Professuren (=Planstellen). Dass, was in die Irre lenkt, ist die schwierig zu durchblickende Praxis und die Vielgestaltigkeit der Positionen des akademischen Lehrpersonals. Wer da etwas nicht versteht, kann es im verlinkten Artikel nachlesen, wo man nachlesen kann, dass Professor ohne Zusatzbezeichnung eine Amtsbezeichnung für eine Planstelle ist. Eben deswegen passt die Spaltenüberschrift auch, erst Recht mit der Fußnote und den Verlinkungen. Dezidierte Erklärungen dazu wären im Lemma mMn unpassend.--Quintil Jan Verus • ✉ 10:56, 7. Okt. 2021 (CEST)
- In der Einleitung steht Derzeit gibt es in Deutschland 43 juristische Fakultäten mit knapp über 900 Lehrstühlen und hauptamtlichen, habilitierten Professoren (...) Woraus ergibt sich, dass sich das auch die Angaben in der Liste bezieht? Und wieso wird nur auf habilitierte Lehrstuhlinhaber abgestellt? Es gibt es doch auch nicht-habilitierte Lehrstuhlinhaber, wie z.B. Ralph Weber (und an der Uni Bremen war das früher fast die Regel). Wer rechnet also die nicht-habilitierten Lehrstuhlinhaber aus der Gesamtliste der Lehrstuhlinhaber heraus? In der verlinkten "Quelle" steht im Übrigen überhaupt nix von "900 Lehrstühlen und hauptamtlichen, habilitierten Professoren". Die Angaben in der Einleitung der Liste und in der Liste sind schon aus diesem Grund höchst unseriös.
- Wegen der Vielgestaltigkeit der verschiedenen "Professorenarten" ist meines Erachtens die Spalte irreführend und deshalb entbehrlich.
- Gert Lauken (Diskussion) 11:37, 7. Okt. 2021 (CEST)
- In der Einleitung ist es beschrieben: Lehrstühle und hauptamtliche Professuren (=Planstellen). Dass, was in die Irre lenkt, ist die schwierig zu durchblickende Praxis und die Vielgestaltigkeit der Positionen des akademischen Lehrpersonals. Wer da etwas nicht versteht, kann es im verlinkten Artikel nachlesen, wo man nachlesen kann, dass Professor ohne Zusatzbezeichnung eine Amtsbezeichnung für eine Planstelle ist. Eben deswegen passt die Spaltenüberschrift auch, erst Recht mit der Fußnote und den Verlinkungen. Dezidierte Erklärungen dazu wären im Lemma mMn unpassend.--Quintil Jan Verus • ✉ 10:56, 7. Okt. 2021 (CEST)
- Die Aufführung (nur) der Planstellen finde ich nicht verwirrend (nur Lehrstühle und ordentliche Professuren) und sinnvoll, weil nur diese eine langfristige Etat-Entscheidung des Hochschul-haushalts anzeigen. Ist ja btw auch in der Fußnote erklärt, die ggf. ergänzt werden könnte. Die Beschränkung auf Examenstudiengänge hat den Zweck, dass nur Fakultäten, welche auf das Ziele der Befähigung zum Richteramt ausbilden, abgebildet sind (Stichwort Judikative) Mit Bachelor oder Master kann man in den klassichen juristischen Berufen nicht arbeiten. Aber das sind eigentlich alles Aspekte, die auf der Diskussionsseite des Artikels besprochen werden sollten/könnten.--Quintil Jan Verus • ✉ 21:22, 5. Okt. 2021 (CEST)
Der vorgebrachte Löschgrund ist ungültig: WP:WWNI: Wikipedia ist kein allgemeines Verzeichnis für Studienmöglichkeiten für Jura in Deutschland. ist im ersten Teil unkonkret und besteht im zweiten Teil aus einer reinen Behauptung bzw. einem persönlichen Geschmacksurteil. Der Verweis auf irgendwelche anderen Websites, wo diese Liste hingehört, ist erst recht irrelevant. Bleibt also nur WP:WWNI. Aber welcher Punkt von WWNI soll denn verletzt sein? Eigentlich kommt nur Punkt 7.2 halbwegs in Frage, aber es wäre Aufgabe des LA-Stellers, dies konkret darzulegen. Wie dem auch sei, in Punkt 7 von WWNI wird auf WP:LIST verwiesen. Keine der dort genannten Punkte wird verletzt. Listen sollen dazu dienen, in einer kurzen, übersichtlichen Form einen Überblick über ein Thema zu geben. Das ist der Fall. Eine Kategorie ist kein Ersatz, weil es kaum WP-Artikel zu Rechtsfakultäten gibt. Fließtext wäre im Vergleich zu den Sortiermöglichkeiten der Tabelle erst recht verschenkt. Verlinkt werden WP-Artikel über Universitäten (und Orte, Bundesländer), an denen man Jura studieren kann. Dass es zu den wenigsten Rechtsfakultäten einen eigenen WP-Artikel gibt, steht dem nicht im Wege. Es gibt im Gegenzug viel mehr Universitäten, an denen man eben kein Jura studieren kann. Über die Zählweise von Lehrstühlen mag man verschiedener Meinung sein, aber solche Details werden auf der Artikel-DS geklärt, sie sind kein Löschgrund. Ebenso die Abgrenzung der Liste, kann man diskutieren, kein Löschgrund. Der Wartungsaufwand für die Liste ist nicht übermäßig hoch: so schnell werden Fakultäten nicht eröffnet bzw. geschlossen. Natürlich gibt es in ein paar Jahren andere Zahlen zu Studenten und Lehrstühlen - aber keine Sprünge in der Größenordnung. Da sind auch veraltete Angaben besser als nichts. --Minderbinder 12:00, 4. Nov. 2021 (CET)
Artikel
Anette Schmidt (gelöscht)
Sehe die RK nicht erfüllt. Sie war bzw. ist Bürgermeisterin von 2 unterschiedlichen Kommunen, die beide wneiger als 20.000 Einwohner haben AF666 (Diskussion) 00:15, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ist wohl wahr. Die RK für Politiker sind klar verfehlt. Ausserhalb der RK ist ebenfalls nichts zu erkennen, was enz. Relevanz begründen könnte. --WAG57 (Diskussion) 09:33, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Relevanzstiftend fand ich, dass Anette Schmidt die erste Frau bzw. erste Bürgermeister"in" in der Geschichte des 18 Gemeinden umfassenden Main-Tauber-Kreises ist, auch die Altkreise und vorherigen Verwaltungseinheiten mit einbezogen. Daher und da sie schon von 2 unterschiedlichen Kommunen Bürgermeisterin war/ist, würde ich den Artikel behalten, da dies Einschluss- und keine Ausschlusskriterien sind:
- Schon ganz zu Beginn der WP:RK heißt es: Erfüllt ein Thema die nachfolgenden Kriterien nicht, so muss das nicht zwingend zum Ausschluss dieses Artikelgegenstands führen, es müssen dann aber andere stichhaltige Argumente für dessen Relevanz angeführt werden. Die Relevanzkriterien sind also hinreichende, nicht aber notwendige Bedingungen für enzyklopädische Relevanz.
- Das 20.000 Einwohner-Kriterium ist also nicht zwingend notwendig. Für mich sind die oben genannten Besonderheiten (erste Frau in der Geschichte usw.), relevanzstiftend. Gruß´-- Triple C 85 |Diskussion| 10:34, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Mit dieser Begründung wären alle Frauen die erstmals das Amt einer Bürgermeisterin in einer beliebigen Gemeinde ausübten relevant. In zwei verschiedenen Gemeinden Bürgermeister*in zu sein ist nun wirklich nichts ungewöhnliches. Die Argumentation des Vorredners scheint doch ziemlich weit hergeholt und konstruiert zu sein. Ich kann nicht sehen wie die beiden Punkte ernsthaft zu enz. relevanz reichen sollen. --WAG57 (Diskussion) 11:16, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Es steht im Artikel auch nicht eine Gemeinde, sondern erste Bürgermeisterin "aller" 18 Gemeinden des Kreises mit der Wahl in Großrinderfeld. Dann in der 13.000-Einwohner-"Kreisstadt" Tauberbischofsheim nach über 1000 Jahren erstmals eine Frau als Bürgermeisterin. Das finde ich persönlich bedeutender als beliebig viele 20.000-Einwohner-Nicht-Kreistadt-Bürgermeister-Artikel, die nichts vorzuweisen haben, außer gewählt zu sein. Wie oben bereits erwähnt sind diese auch als Einschlusskriterien zu sehen, nicht als pauschale Ausschlusskriterien.
- Das ihre Wahl nicht unbedeutend war (erste Frau als Bürgermeisterin im gesamten Kreis; dann Bürgermeisterin der Kreisstadt), zeigte auch eine weit überregionale Berichterstattung (nicht nur Fränkische Nachrichten, Main-Post, Main-Echo) bis Heilbronn, Stuttgart, SWR, Süddeutsche Zeitung, Welt. für mich als Autor war das relevanzstiftend -- Triple C 85 |Diskussion| 20:20, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Mit dieser Begründung wären alle Frauen die erstmals das Amt einer Bürgermeisterin in einer beliebigen Gemeinde ausübten relevant. In zwei verschiedenen Gemeinden Bürgermeister*in zu sein ist nun wirklich nichts ungewöhnliches. Die Argumentation des Vorredners scheint doch ziemlich weit hergeholt und konstruiert zu sein. Ich kann nicht sehen wie die beiden Punkte ernsthaft zu enz. relevanz reichen sollen. --WAG57 (Diskussion) 11:16, 2. Okt. 2021 (CEST)
Wir können jetzt rein formal entscheiden - dann erreicht sie nicht so richtig die allgemeinen RK und auch nicht die speziellen für Bürgermeister. Oder wir können innerhalb der RK für Bürgermeister hinterfragen inwieweit sie bedeutung hat im Vergleich zu anderen. Und dann ist Tauberbischofsheim hhalt nicht irgendeine Gemeinde mit gerade so über 20.000 Einwohnern ohne besondere Merkmale sondern eine Kreisstadt welche gleichzeitig innerhaln eines eher dünn besiedelten Gebiets als Mittelzentrum Bedeutung für die allgemeine Daseinsfürsorge auch für umliegende Gemeinden hat (siehe Tauberbischofsheim#Wirtschaft_und_Infrastruktur mit allen Unterpunkten). In der Summe würde ich den Artikel behalten - gerade auch im Vergleich zu bspw. dieser Berufskollegin, die in einem anderen Bundesland zwar unsere RK erfüllt, aber aufgrund einer anderen Kommunalordnung und in einem Umfeld mit mehreren größeren Städten in der Nähe sehr viel weniger Einfluss und auch öffentliche Aufmerksamkeit. --Die QuasiIP (Diskussion) 13:28, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Mein Reden seit Jahren, dass wir dringend eine Lex Tauberbischofsheim brauchen, egal ob es Provinzgrößen in der Politik, Provinzvereine im Fußball oder dorfbekannte Skatgroßmeister betrifft. Wurde hier leider immer mit dem Hinweis abgebügelt, dass das eine Lex Posemuckel wäre.--Definitiv (Diskussion) 16:03, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Keine Ahnung was das mit einer LexXYZ zu tun haben soll, wenn von mir für eine Einzelfallentscheidung mit Augenmaß plädiert wird. --Die QuasiIP (Diskussion) 17:27, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Es ist immer möglich, von den RK abweichend weitere Personen im Einzelfall für relevant anzusehen. Hier allerdings sehe ich einen Artikel über eine Bürgermeisterin, der über "wurde gewählt" hinaus keinerlei Infos über ihre Tätigkeit enthält. Damit erscheint mir eine Relevanz im Einzelfall schwer begründbar. Die Besonderheiten aus ihrem Geschlecht oder aus der besonderen Bedeutung der Gemeinde herzuleiten, sind m.E. im Ansatz verfehlt. Bei einer Relevanz eines Personenartikels müsste sich die Relevanz aus persönlichen Faktoren ergeben. Dass sie erste Frau war, lag in erster Linie darin, dass bis vor sehr kurzer Zeit Bürgermeister eben immer Männer waren, d.h. sie ist hier nicht persönlich Pionier o.ä. gewesen, sondern folgt nur dem gewandelten Zeitgeist. Und die ausnahmsweise besondere Bedeutung einer bestimmten Ortschaft: da ist der Einwand schon berechtigt - wo sollte das enden?--Meloe (Diskussion) 17:38, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Einzelfallentscheidung immer gerne, wenn es denn auch was zu entscheiden gibt. Hier gibt es nichts, was aus meiner Sicht eine solche rechtfertigen wuerde und damit Export ins regionale und hier loeschen--KlauRau (Diskussion) 00:33, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Immerhin Kreisstadt-Bürgermeisterin, 1. Frau an der Spitze der Stadt seit über 1000 Jahren, davor in Großrinderfeld schon erste Bürgermeisterin aller 18 Gemeinden im Kreis. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim, die für drei umliegende Gemeinden Aufgaben mit übernimmt. Ihre Wahl als erste Frau wurde in Süddeutscher Zeitung und WELT erwähnt, wo die meisten Bürgermeister vergleichbarer Kommunen wohl nie aufgetaucht sind. Also gibt es sehr wohl etwas zu entscheiden. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 09:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Seit über 1000 Jahren an der Spitze der Stadt? Das sollten wir beim Dunkelbier-Rekordebuch einreichen. Und den Artikel auf jedem Fall behalten. --Jbergner (Diskussion) 16:00, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Immerhin Kreisstadt-Bürgermeisterin, 1. Frau an der Spitze der Stadt seit über 1000 Jahren, davor in Großrinderfeld schon erste Bürgermeisterin aller 18 Gemeinden im Kreis. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim, die für drei umliegende Gemeinden Aufgaben mit übernimmt. Ihre Wahl als erste Frau wurde in Süddeutscher Zeitung und WELT erwähnt, wo die meisten Bürgermeister vergleichbarer Kommunen wohl nie aufgetaucht sind. Also gibt es sehr wohl etwas zu entscheiden. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 09:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Einzelfallentscheidung immer gerne, wenn es denn auch was zu entscheiden gibt. Hier gibt es nichts, was aus meiner Sicht eine solche rechtfertigen wuerde und damit Export ins regionale und hier loeschen--KlauRau (Diskussion) 00:33, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Es ist immer möglich, von den RK abweichend weitere Personen im Einzelfall für relevant anzusehen. Hier allerdings sehe ich einen Artikel über eine Bürgermeisterin, der über "wurde gewählt" hinaus keinerlei Infos über ihre Tätigkeit enthält. Damit erscheint mir eine Relevanz im Einzelfall schwer begründbar. Die Besonderheiten aus ihrem Geschlecht oder aus der besonderen Bedeutung der Gemeinde herzuleiten, sind m.E. im Ansatz verfehlt. Bei einer Relevanz eines Personenartikels müsste sich die Relevanz aus persönlichen Faktoren ergeben. Dass sie erste Frau war, lag in erster Linie darin, dass bis vor sehr kurzer Zeit Bürgermeister eben immer Männer waren, d.h. sie ist hier nicht persönlich Pionier o.ä. gewesen, sondern folgt nur dem gewandelten Zeitgeist. Und die ausnahmsweise besondere Bedeutung einer bestimmten Ortschaft: da ist der Einwand schon berechtigt - wo sollte das enden?--Meloe (Diskussion) 17:38, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Keine Ahnung was das mit einer LexXYZ zu tun haben soll, wenn von mir für eine Einzelfallentscheidung mit Augenmaß plädiert wird. --Die QuasiIP (Diskussion) 17:27, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Als Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim wäre sie mit über 20.000 relevant.--Gelli63 (Diskussion) 20:26, 4. Okt. 2021 (CEST)
- + @Gelli63: Danke für diesen weiteren, relevanzstiftenden Aspekt. -- Triple C 85 |Diskussion| 23:41, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Nichts ist da relevanzstiftend. Wie in Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim#Struktur klar und deutlich beschrieben, sind Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg keine gemeindegleichen Körperschaften, auf die die RK für Bürgermeister von Gemeinden anzuwenden wären.--Definitiv (Diskussion) 11:24, 5. Okt. 2021 (CEST)
- + @Gelli63: Danke für diesen weiteren, relevanzstiftenden Aspekt. -- Triple C 85 |Diskussion| 23:41, 4. Okt. 2021 (CEST)
Spezial-RK für Politiker klar verfehlt, Belege für eine anhaltende, überregionale Wahrnehmung fehlen. Die Argumentation zur ersten Frau an der Spitze des Gemeindeverbunds / der großen Kleinstadt ist per Meloe nicht stichhaltig. Wenn diese Tatsache von so großer, überregionaler Bedeutung wäre, dann würde man dazu auch eine ausführliche Wahrnehmung in überregionalen Medien finden. Das ist nicht der Fall, insofern bleibt die Einschätzung von Triplec85 eine valide Meinung, aber eben per WP:Q auch nur das. Die angebliche Besonderheit von Tauberbischofsheim, welche die Spezial-RK ausstechen soll, ist eine ähnlich quellenfreie Privatmeinung. So etwas könnte man zu vielen Städtchen von 13.000 Einwohnern schreiben. Irgendwas ist immer, aber der Vorschlag gehört dann nach WD:RK. --Minderbinder 12:23, 4. Nov. 2021 (CET)
Harry Roselmack (LAE)
so kein Artikel dä onkäl us kölle (Diskussion) 08:15, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Als Vorschlag zurück in den BNR zum weiteren Ausbau aufgrund der franz. (Harry Roselmack) oder engl. (Harry Roselmack) Beiträge. Alternativ auch hier ausbauen, belegen und behalten. --Stephan Tournay (Diskussion) 08:28, 2. Okt. 2021 (CEST)
- +1. Person ist fraglos relevant, aber das ist kein Artikel. 7 Tage, danach ggf. BNR. --Yen Zotto (Diskussion) 18:24, 2. Okt. 2021 (CEST)
Nach Überarbeitung und Ergänzung (Ausbau) LAE Fall 1. --Stephan Tournay (Diskussion) 20:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
Karin Baumüller-Söder (gelöscht)
Relevanz für die "Frau an Söders Seite", wie EZ titeln, bitte ich erneut zu diskutieren. Der LA war nach nur einem Tag entfernt worden. RK, nach denen Ehefrauen von deutschen Ministerpräsidenten grundsätzlich enzyklopädisch relevant sind, haben wir nicht.--Fiona (Diskussion) 09:29, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Erbin und Miteigentümerin eines Familienunternehmens stiftet ebenso wenig Relevanz.
- Der Artikel in der FAZ 2017 (Frau an Söders Seite) entstand, als Söder designierter Ministerpräsident von Bayern wurde. Er porträtiert nicht ihr Wirken danach.--Fiona (Diskussion) 09:39, 2. Okt. 2021 (CEST)
- wie präsent ist sie in der Öffentlichkeit? In dieser Form ist der Artikel auch recht schwach. Hat sie zB irgend welche (öffentliche) Ehrenämter (karitative oder kulturelle Organisationen etc). 7 Tage zum Nachbessern, --Hannes 24 (Diskussion) 11:10, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Um uns Wiederholungen zu ersparen habe ich im folgenden und ganz neutral den Diskussionsverlauf vom 11. August 2021 eingestellt.
- wie präsent ist sie in der Öffentlichkeit? In dieser Form ist der Artikel auch recht schwach. Hat sie zB irgend welche (öffentliche) Ehrenämter (karitative oder kulturelle Organisationen etc). 7 Tage zum Nachbessern, --Hannes 24 (Diskussion) 11:10, 2. Okt. 2021 (CEST)
Übertrag:
Relevanz wird nicht dargestellt. Ähnliche Situation wie bei Susanne Laschet, deren Artikel gestern gelöscht wurde. --Kluibi (Diskussion) 21:00, 11. Aug. 2021 (CEST)
- Zustimmung; der Fall liegt hier mMn vergleichbar mit LD Susanne Laschet (gelöscht), also keine Relevanz vorhanden, demnach hier ebenfalls: bitte löschen. (nicht signierter Beitrag von ThüringerChatte (Diskussion | Beiträge) 22:19, 11. Aug. 2021 (CEST))
- 385 Genios-Treffer zeigen eine nicht unerhebliche Medienbeachtung auf, damit sehe ich Relevanz als gegeben an. Die Frage ist eher, ob die wenigen Informationen nicht besser im Artikel Markus Söder untergebracht sind. Auch dann ist aber keine Löschung angebracht, sondern eine Weiterleitung. --Rudolph Buch (Diskussion) 22:24, 11. Aug. 2021 (CEST)
- Davon 28 Erwähnungen als Begleiterin des Ministerpräsidenten beim Auftakt der Bayreuther Wagner Festspielen (Berichte in den deutschen Medien am 27. 7.2021); 30 x Patin einer Polizeipferdestafel (10.07. und 29.06.2021 in der Regionalpresse), und und und, meist an der Seite ihres Gatten Markus Söder. So kommt man locker auf die 385 Treffer. Susanne Laschet hat in Genius übrigens 507 Eintragungen und wurde trotzdem gelöscht. Die Zahl der Eintragungen ist nicht immer maßgebend für die Relevanz eines Artikels. --Kluibi (Diskussion) 08:53, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Wesentlich ist nicht, als was sie Medienaufmerksamkeit auf sich zieht, sondern dass sie es tut - öffentliches Interesse an ihr scheint vorhanden, sonst würde sie nicht so oft erwähnt. Und wenn Du in Susanne Laschet einen Präzedenzfall sehen willst, dann schau auch auf Karin Seehofer, die nach LA und LP behalten wurde (womit alle acht bayerischen Ministerpräsidentenfrauen einen Artikel haben). --Rudolph Buch (Diskussion) 10:15, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Hier haben wir das Problem dass es keine RK zum Thema Ehepartner von Prominenten gibt. Wäre mal ein Vorschlag zur Erweiterung der RK. Ich werde ihn aber nicht unterbreiten, weil ich weiss wie er ausgeht. In einer endlos und ergebnislosen Diskussion. In der WP gilt der Grundsatz (von mir aber nicht unterstützt), dass Vergleiche in der LD unerwünscht sind. Das heisst jeder Fall wird neu ausdiskutiert und ähnliche gelagerte Fälle sollen nicht zu Rate gezogen werden. (Nochmals ich stimme dieser Praxis ausdrücklich nicht zu, muss sie aber respektieren). Durch diese Handhabe werden gelegentlich ähnliche Fälle unterschiedlich entschieden wie man am Beispiel Laschet-Seehofer sieht. Nun zum Fall Söder. Ich denke durch Medienpräsens (Besuche gesellschaftlicher Veranstaltungen wie z.B Festspiele, Operngalas, Karnevalssitzungen u.vm. und die damit verbunde Berichterstattung in den Medien sollten für genügend enz. Relevanz sorgen um den Artikel behalten zu können. --WAG57 (Diskussion) 10:38, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Hm, uff, schwieriger Fall. Ich sehe das schon auch so, dass das Merkmal „Ehepartner:in von“ ganz sicher kein alleiniges RK ist, wenn es nicht gerade auf der Ebene „First Lady oder Gentleman“ angesiedelt ist. Nun ist es in diesem Fall so, dass der Artikel nicht im Zuge des aktuellen Wahlkampfs zur Bundestagswahl angelegt wurde, wie bei Frau Laschet, sondern schon seit 2018 besteht. Zugegebenermaßen inhaltlich dünn. Bayern ist aber ein großes Bundesland und Söder als Landeschef auch immer wieder bei Events stark in den Medien präsent, so auch mit Gattin. Das Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Biografie ist somit gegeben und ich denke, das sollte für uns auch (mit) ein ausschlaggebendes Kriterium sein. Behalten und ausbauen. --Grizma (Diskussion) 12:05, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Als Miteigentümerin der Baumüller-Gruppe und Geschäftsführerin von Baumüller Services liegt der Fall schon anders als bei Frau Laschet. Vgl. auch Söders Frau soll an Schutzmasken verdienen. Meiner Ansicht nach in der Summe enzyklopädisch relevant.--Engelbaet (Diskussion) 15:18, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Ich muss WAG57 beipflichten. Es ging mir auch nie darum, die Löschung des Artikels durchzusetzen, sondern die Unterschiede bei der Bewertung der Relevanz von Politikergattinnen aufzuzeigen. Ich sehe keine Chance, das zu ändern und kann durchaus damit leben, dass es die absolute Gerechtigkeit auf der Welt nicht gibt. Vor Gericht, Wikipedia und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Daher ziehe ich meinen Löschungsantrag zurück. Danke allen für die Beteiligung an der Diskussion! --Kluibi (Diskussion) 22:23, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Als Miteigentümerin der Baumüller-Gruppe und Geschäftsführerin von Baumüller Services liegt der Fall schon anders als bei Frau Laschet. Vgl. auch Söders Frau soll an Schutzmasken verdienen. Meiner Ansicht nach in der Summe enzyklopädisch relevant.--Engelbaet (Diskussion) 15:18, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Hm, uff, schwieriger Fall. Ich sehe das schon auch so, dass das Merkmal „Ehepartner:in von“ ganz sicher kein alleiniges RK ist, wenn es nicht gerade auf der Ebene „First Lady oder Gentleman“ angesiedelt ist. Nun ist es in diesem Fall so, dass der Artikel nicht im Zuge des aktuellen Wahlkampfs zur Bundestagswahl angelegt wurde, wie bei Frau Laschet, sondern schon seit 2018 besteht. Zugegebenermaßen inhaltlich dünn. Bayern ist aber ein großes Bundesland und Söder als Landeschef auch immer wieder bei Events stark in den Medien präsent, so auch mit Gattin. Das Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Biografie ist somit gegeben und ich denke, das sollte für uns auch (mit) ein ausschlaggebendes Kriterium sein. Behalten und ausbauen. --Grizma (Diskussion) 12:05, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Hier haben wir das Problem dass es keine RK zum Thema Ehepartner von Prominenten gibt. Wäre mal ein Vorschlag zur Erweiterung der RK. Ich werde ihn aber nicht unterbreiten, weil ich weiss wie er ausgeht. In einer endlos und ergebnislosen Diskussion. In der WP gilt der Grundsatz (von mir aber nicht unterstützt), dass Vergleiche in der LD unerwünscht sind. Das heisst jeder Fall wird neu ausdiskutiert und ähnliche gelagerte Fälle sollen nicht zu Rate gezogen werden. (Nochmals ich stimme dieser Praxis ausdrücklich nicht zu, muss sie aber respektieren). Durch diese Handhabe werden gelegentlich ähnliche Fälle unterschiedlich entschieden wie man am Beispiel Laschet-Seehofer sieht. Nun zum Fall Söder. Ich denke durch Medienpräsens (Besuche gesellschaftlicher Veranstaltungen wie z.B Festspiele, Operngalas, Karnevalssitzungen u.vm. und die damit verbunde Berichterstattung in den Medien sollten für genügend enz. Relevanz sorgen um den Artikel behalten zu können. --WAG57 (Diskussion) 10:38, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Wesentlich ist nicht, als was sie Medienaufmerksamkeit auf sich zieht, sondern dass sie es tut - öffentliches Interesse an ihr scheint vorhanden, sonst würde sie nicht so oft erwähnt. Und wenn Du in Susanne Laschet einen Präzedenzfall sehen willst, dann schau auch auf Karin Seehofer, die nach LA und LP behalten wurde (womit alle acht bayerischen Ministerpräsidentenfrauen einen Artikel haben). --Rudolph Buch (Diskussion) 10:15, 12. Aug. 2021 (CEST)
- Davon 28 Erwähnungen als Begleiterin des Ministerpräsidenten beim Auftakt der Bayreuther Wagner Festspielen (Berichte in den deutschen Medien am 27. 7.2021); 30 x Patin einer Polizeipferdestafel (10.07. und 29.06.2021 in der Regionalpresse), und und und, meist an der Seite ihres Gatten Markus Söder. So kommt man locker auf die 385 Treffer. Susanne Laschet hat in Genius übrigens 507 Eintragungen und wurde trotzdem gelöscht. Die Zahl der Eintragungen ist nicht immer maßgebend für die Relevanz eines Artikels. --Kluibi (Diskussion) 08:53, 12. Aug. 2021 (CEST)
Übertrag Ende. --WAG57 (Diskussion) 11:21, 2. Okt. 2021 (CEST)
Mal wieder eine ganz groteske Sache! Die Dame hat keinerlei eigene Relevanz. Die Relevanz ihres Gatten ist nicht auf sie zu übertragen. Bitte löschen. --Landkraft (Diskussion) 18:54, 2. Okt. 2021 (CEST)
- im Netz finden sich die Anschuldigungen bezüglich der FFP2-Masken. Sie ist auch Schirmherrin über zB die berittene Polizei und eine Kinderklinik. Ansonsten dürfte sie die Öffentlichkeit eher scheuen?? --Hannes 24 (Diskussion) 19:41, 2. Okt. 2021 (CEST)
Wie so oft, Frau von reicht nicht es sei denn, es kommt eine relevante eigenstaendige Tätigkeit, Wahrnehmung oder was auch immer hinzu und dies ist hier eher nicht der Fall--KlauRau (Diskussion) 00:34, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Ich sehe da eher die Persönlichkeitsrechte. Sucht sie die Öffentlichkeit. Eher nein, dann soll man bitte der Person Ihre Ruhe lassen. Der Artikel ist sowieso lalalaa, also nichtssagend. --Salier100 (Diskussion) 03:34, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Sehe ich genauso, außerdem sind wir ja grad dabei den Artikel von Gabriele Haseloff Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/28._September_2021#Gabriele_Haseloff zu löschen. Wir sollten aber grundsätzlich mal in unseren Relevanzkriterien das jetzt eindeutig entscheiden, ob Frau von... relevant ist oder nicht, denn bei jeder Diskussion wird gesagt, wir müssen das klären, aber es passiert nichts.--Der König von Franken (Diskussion) 19:12, 3. Okt. 2021 (CEST)
- „Angehöriger von …“ schafft keine Relevanz, das ist fix. lG --Hannes 24 (Diskussion) 19:28, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Und trotzdem wird bei jeder von diesen Diskussionen darüber gestritten. --Der König von Franken (Diskussion) 15:57, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Weil es eben nicht "fix" irgendwo in den RK niedergeschrieben ist. Auch deshalb fordere ich schon seit langem eine RK Reform bei der solche Fälle "fix" festgeschrieben werden. Dabei ist es im Prinzip egal ob dort "relevant" oder "nicht relevant" steht. Hauptsache es steht überhaupt was, an dem wir uns orientieren können. Dann wären solche Diskussionen überflüssig. Eine solche Reform wird aber nach Lage der Dinge in absehbarer Zeit nicht kommen und so diskutieren wir halt immer die gleichen Argumente rauf und runter. --WAG57 (Diskussion) 13:14, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Frau von Markus Söder und Anteilseignerin von Baumüller reicht nicht aus. Löschen. --87.162.175.127 18:20, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Weil es eben nicht "fix" irgendwo in den RK niedergeschrieben ist. Auch deshalb fordere ich schon seit langem eine RK Reform bei der solche Fälle "fix" festgeschrieben werden. Dabei ist es im Prinzip egal ob dort "relevant" oder "nicht relevant" steht. Hauptsache es steht überhaupt was, an dem wir uns orientieren können. Dann wären solche Diskussionen überflüssig. Eine solche Reform wird aber nach Lage der Dinge in absehbarer Zeit nicht kommen und so diskutieren wir halt immer die gleichen Argumente rauf und runter. --WAG57 (Diskussion) 13:14, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Und trotzdem wird bei jeder von diesen Diskussionen darüber gestritten. --Der König von Franken (Diskussion) 15:57, 4. Okt. 2021 (CEST)
- „Angehöriger von …“ schafft keine Relevanz, das ist fix. lG --Hannes 24 (Diskussion) 19:28, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Sehe ich genauso, außerdem sind wir ja grad dabei den Artikel von Gabriele Haseloff Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/28._September_2021#Gabriele_Haseloff zu löschen. Wir sollten aber grundsätzlich mal in unseren Relevanzkriterien das jetzt eindeutig entscheiden, ob Frau von... relevant ist oder nicht, denn bei jeder Diskussion wird gesagt, wir müssen das klären, aber es passiert nichts.--Der König von Franken (Diskussion) 19:12, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Ich sehe da eher die Persönlichkeitsrechte. Sucht sie die Öffentlichkeit. Eher nein, dann soll man bitte der Person Ihre Ruhe lassen. Der Artikel ist sowieso lalalaa, also nichtssagend. --Salier100 (Diskussion) 03:34, 3. Okt. 2021 (CEST)
- ad personam--Fiona (Diskussion) 08:45, 14. Okt. 2021 (CEST) Plädiere für behalten. --92.76.65.112 19:30, 11. Okt. 2021 (CEST)
Der Artikel über Gabriele Haseloff wurde nun gelöscht. Ehepartner von Ministerpräsident:innen haben per se keine enzyklopädische Relevanz. Wer das ändern möchte, möge bitte eine Diskussion bei WP:RK anstoßen, ggfs. ein Meinungsbild. --Fiona (Diskussion) 11:41, 16. Okt. 2021 (CEST)
- Behalten siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schpr%C3%BCfung/Archiv/2014/Woche_23#Karin_Seehofer_(erl.), https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AL%C3%B6schpr%C3%BCfung&diff=62072123&oldid=62070672#Karin_Stoiber_.28erl..29, https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/30._M%C3%A4rz_2020#J%C3%B6rn_Kubicki_(bleibt). Relevanz färbt sogar auf deutsche Schäferhunde ab: Champ und Major. --Kimastram (Diskussion) 16:57, 22. Okt. 2021 (CEST)
- hat ebensowenig wie Frau Laschet oder Frau Haseloff irgendeine ausreichende Relevanz. Löschen.--Mirmok12 (Diskussion) 14:28, 23. Okt. 2021 (CEST)
In der Presse heißt es, Baumüller-Söder meide mediale Ereignisse und halte den Großteil des privaten Familienlebens aus der Öffentlichkeit heraus. Bestimmte Auftritte als Frau des Ministerpräsidenten sind nicht vermeidbar. Dennoch scheint der vorliegende Artikel aufgeblasen, was wohl auch eine Folge des Mangels an Home Stories ist. Als Erbin, Gesellschafterin und Prokuristin ist sie weit unterhalb der laufenden LD-/LP-Praxis zu Managern. Die zweifellos vorliegende anhaltende Wahrnehmung richtet sich auf ihren Mann. Entsprechend gehört das knapp zusammengefasst dorthin. --Minderbinder 13:46, 4. Nov. 2021 (CET)
Verein für Orts- und Heimatkunde Hohenlimburg (LAE)
Der tolle Verein hat ganze 538 Mitglieder, absolut irrelevant. 2A02:810D:8ABF:DB3E:F13D:B5A5:3BC8:1312 09:56, 2. Okt. 2021 (CEST)
- für so einen Verein sind über 500 aber mMn recht viel. Wenn die Publikationen wissenschaftlich von Bedeutung sind (und in staatlichen Bibliotheken aufliegen), kann im Zweifel behalten werden. (bei kurzem Blick auf die kat:Heimatverein haben wir etliche ähnlich gelagerte Fälle). --Hannes 24 (Diskussion) 10:59, 2. Okt. 2021 (CEST)
Manfred Dechert (gelöscht)
Wird man durch örtliche Wettbewerbe relevant? Keine Veröffentlichungen. -- Karl-Heinz Jansen (Diskussion) 11:27, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Hallo, M. Dechert hat meines Wissens kein eigenes Werk veröffentlicht, ich kann aber noch einige Werke mit Mitautorenschaft angeben. Die Relevanz liegt bei ihm in seiner großen Bekanntheit in der Pfalz und Umgebung als Mundartdichter.--Peter62x (Diskussion) 11:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
- keine überregionale Relevanz erkennbar u. dargestellt. Löschen --Jb31 (Diskussion) 12:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Sein ganzes Wirken scheint lokal auf die Pfalz begrenzt zu sein. Von daher ist das optimal für ein entsprechended Regional Wiki. Da sich sein Wirken und auch sein Bekanntsheitsgrad nicht wesentlich über diese Region hinaus nachweisen lässt reicht es für enz. Relevanz für die WPDE eher nicht. --WAG57 (Diskussion) 12:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
- ins Regional (wenn moeglich) und hier Loeschen--KlauRau (Diskussion) 00:35, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Sein ganzes Wirken scheint lokal auf die Pfalz begrenzt zu sein. Von daher ist das optimal für ein entsprechended Regional Wiki. Da sich sein Wirken und auch sein Bekanntsheitsgrad nicht wesentlich über diese Region hinaus nachweisen lässt reicht es für enz. Relevanz für die WPDE eher nicht. --WAG57 (Diskussion) 12:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
- keine überregionale Relevanz erkennbar u. dargestellt. Löschen --Jb31 (Diskussion) 12:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
Formell: Autoren-RK nicht erfüllt, keine zwei belletristischen Monographien in regulären Verlagen. Die Veröffentlichungsliste ist lang, aber es handelt sich um Beiträge zu Anthologien / Veröffentlichungen von Vereinen, bei denen Dechert selbst Mitglied ist (Literarischer Verein der Pfalz, Heidelberger „Literatur-Offensive“). Das ist dem Selbstverlag gleichzustellen, bei bildenden Künstlern wäre das die Teilnahme an einer Jahresausstellung des regionalen BBK, wo die entsprechende Malerin selbst Mitglied ist. WP:RK#A ist praktisch ausgeschlossen, Mundartdichter (ob nun in der Pfalz oder anderswo) haben per definitionem nur einen eng begrenzten Kreis der Wahrnehmung. Das mag man bedauern, aber wir stellen hier Realität dar, nicht Wunschdenken. Aktuelle Poesie wird ohnehin kaum wahrgenommen, Mundart-Poesie noch weniger. --Minderbinder 12:12, 4. Nov. 2021 (CET)
Deutsche Heimatvertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg (gelöscht)
Redundant zu Heimatvertriebener (Bundesvertriebenengesetz) und Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945–1950, 14 Tage Qualitätssicherung blieben ohne Ergebnis. Nach Aussage des Erstellers wollte er hier in erster Linie Statistiken aus den 1950er Jahren präsentieren, die jedoch mit guten Gründen entfernt wurden. Jetzt hat der Artikel gar kein Alleinstellungsmerkmal mehr: Löschen. --Φ (Diskussion) 12:01, 2. Okt. 2021 (CEST)
- +1 löschen --Landkraft (Diskussion) 18:58, 2. Okt. 2021 (CEST)
Die allgemeine QS war dann wohl auch gänzlich ungeeignet und taugt bestenfalls als Alibi. Und es hat schon ein gewisses Geschmäckle aus diesem Artikel solch ein Fragment zu machen um dann selbst auf letzteres einen LA zu stellen. Enzyklopädisch denke ich immer noch, dass Statistiken zwar veralten können - aber gerade das veraltete Datenmaterial (soweit ergänzt um neuere Zahlen) enzyklopädisch relevant ist um Zusammenhänge zu verstehen. Einmal ganz abgesehen davon, dass Redundanz nicht durch Löschung von bisher nirgends auffindbaren Daten gelöst wird, damit man dann auf das Restfragment ein Löschantrag stellen kann. --Die QuasiIP (Diskussion) 13:50, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Die Daten betrafen nicht die Heimatvertriebenen, deswegen wurden sie gelöscht. --Φ (Diskussion) 14:39, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Schon direkt nach Veröffentlichung des Artikels wurde auf die Redundanz zu anderen Artikeln hingewiesen, dieser Mangel konnte nie erklärt und behoben werden. Also löschen. --TeleD (Diskussion) 21:35, 2. Okt. 2021 (CEST)
Behalten!!--2003:E5:3F07:2200:3D6D:9864:12A0:F897 22:06, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Hätte die werte IP dafür auch einen Grund anzuführen? --Landkraft (Diskussion) 22:08, 2. Okt. 2021 (CEST)
Der Artikel diente ursprünglich ausdrücklich dazu, phantastische Zahlen zu präsentieren, die in der modernen Forschung keinerlei Grundlage mehr haben. Nach Entfernung dieser Zahlen bleibt zwar noch ein Artikel übrig, der aber redundant zu anderen Artikeln ist. Es ist bisher nicht klar geworden, wieso es diesen Artikel noch braucht. Daher löschen -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 00:28, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Sollte demzufolge als Redundanz behandelt werden und danach dann geloescht--KlauRau (Diskussion) 00:37, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Der Artikel ist einseitig und gibt den Forschungsstand verfälschend wieder. Nicht nur, dass veraltete Opferzahlen unkommentiert reproduziert werden, die schon über Jahrzehnte immer weiter nach unten korrigiert wurden. Das Bundesarchiv etwa ist nach einer Untersuchung 1969 bei den Verlusten für die Gebiete jenseits von Oder und Neiße von 1,6 Mio auf 400.000 herunter gegangen. Das fällt ebenso zugunsten älterer Zahlen unter den Tisch wie die Arbeit der Deutsch-Tschechische Historikerkommission, welche in den 1990ern die Opferzahlen aus der Tschechoslowakei auf ein Zehntel der Angaben von 1958 korrigierte. Rüdiger Overmans wird verfälschend referiert. Er zeigte Ende der 1990er, dass ungeklärte Wehrmachtssterbefälle, also etwa Vermisste, einfach den Vertreibungsverlusten zugeschlagen worden waren. In der Diskussion 2005/6 hielt er fest, die Zahl der nachgewiesen oder zumindest plausibel Todesopfer von ca. 500.000 "zu verwenden, erfordert allein schon das Gewissenhaftigkeitsgebot: Unklare Fälle harren der Erklärung, nur Tote sind als Tote zu zählen."[2] Hier dann ausgerechnet Overmans Aussagen über einen "demographischen Gesamtverlust" zuzuschreiben, ist alles andere als lauter. Dass dann auch noch Erika Steinbach und Christoph Bergner das letzte Wort erhalten, ist ein Paradebeispiel für false balance. Es sind, so Overmans, "Laien", die sich auf die veralteten Zahlen berufen. Die kann man nicht gleichsam korrigierend neben die Forschungen der Historiker stellen. Bergner etwa beruft sich auf die Schiedersche Kommission, bei der sogar jemand wie Manfred Kittel nicht umhin kommt, auf Schieders NS-Vergangenheit hinzuweisen. Über die Kommission gibt es ausreichend Forschungsliteratur wie eben auch über die Zahlendebatte. Es ist ja nicht so, als ob 500.000 Todesopfer nicht eine erschreckend hohe Zahl wäre. Aber dieser Artikel war von Anfang an dazu gedacht, jenseits der Forschungsdebatte einen bestimmten POV zu verbreiten und nicht, um Zusammenhänge zu verstehen. Um die geht es bei diesem Artikel gerade nicht. Deshalb ist da mit QS auch nichts zu retten. --Assayer (Diskussion) 01:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Die drei genannten Artikel müssen kosulidiert werden. Das ist aber außerhalb der LD , wenn es auch ein schwerer QS Fall ist. --Salier100 (Diskussion) 03:38, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Dann muss aber etwas passieren. Der Artikel kann so nicht im ANR stehen bleiben. Wie Assayer ausführlich begründete, möchte sich an dem Artikel niemand mehr die Finger verbrennen. Also am besten löschen, sonst wenigstens in den BNR des Erstellers verschieben. --TeleD (Diskussion) 10:40, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Die drei genannten Artikel müssen kosulidiert werden. Das ist aber außerhalb der LD , wenn es auch ein schwerer QS Fall ist. --Salier100 (Diskussion) 03:38, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Der Artikel ist einseitig und gibt den Forschungsstand verfälschend wieder. Nicht nur, dass veraltete Opferzahlen unkommentiert reproduziert werden, die schon über Jahrzehnte immer weiter nach unten korrigiert wurden. Das Bundesarchiv etwa ist nach einer Untersuchung 1969 bei den Verlusten für die Gebiete jenseits von Oder und Neiße von 1,6 Mio auf 400.000 herunter gegangen. Das fällt ebenso zugunsten älterer Zahlen unter den Tisch wie die Arbeit der Deutsch-Tschechische Historikerkommission, welche in den 1990ern die Opferzahlen aus der Tschechoslowakei auf ein Zehntel der Angaben von 1958 korrigierte. Rüdiger Overmans wird verfälschend referiert. Er zeigte Ende der 1990er, dass ungeklärte Wehrmachtssterbefälle, also etwa Vermisste, einfach den Vertreibungsverlusten zugeschlagen worden waren. In der Diskussion 2005/6 hielt er fest, die Zahl der nachgewiesen oder zumindest plausibel Todesopfer von ca. 500.000 "zu verwenden, erfordert allein schon das Gewissenhaftigkeitsgebot: Unklare Fälle harren der Erklärung, nur Tote sind als Tote zu zählen."[2] Hier dann ausgerechnet Overmans Aussagen über einen "demographischen Gesamtverlust" zuzuschreiben, ist alles andere als lauter. Dass dann auch noch Erika Steinbach und Christoph Bergner das letzte Wort erhalten, ist ein Paradebeispiel für false balance. Es sind, so Overmans, "Laien", die sich auf die veralteten Zahlen berufen. Die kann man nicht gleichsam korrigierend neben die Forschungen der Historiker stellen. Bergner etwa beruft sich auf die Schiedersche Kommission, bei der sogar jemand wie Manfred Kittel nicht umhin kommt, auf Schieders NS-Vergangenheit hinzuweisen. Über die Kommission gibt es ausreichend Forschungsliteratur wie eben auch über die Zahlendebatte. Es ist ja nicht so, als ob 500.000 Todesopfer nicht eine erschreckend hohe Zahl wäre. Aber dieser Artikel war von Anfang an dazu gedacht, jenseits der Forschungsdebatte einen bestimmten POV zu verbreiten und nicht, um Zusammenhänge zu verstehen. Um die geht es bei diesem Artikel gerade nicht. Deshalb ist da mit QS auch nichts zu retten. --Assayer (Diskussion) 01:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
Bei dem Artikel verbreitet der Benutzer, wie unter seinen vorherigen Accounts wieder einmal sein geschichtsrevisionistisches Weltbild, mit Hilfe veralteter Literatur bzw. ihm genehmer Primärquellen. --Otberg (Diskussion) 17:02, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Ein Lichtblick, dass wenigstens Assayer sich auskennt. Immerhin einer. Allerdings würde ich empfehlen, Overmans Zusammenfassung aller dokumentierten Todesfälle im Original zu lesen. Wie der Artikelautor ganz richtig schrieb, kommt Overmans auf die Zahl von 500.000, die nachweislich umkamen. Overmans Buch steht als Einzelnachweis im Artikel (Ref 6). Dass etwa die Bevölkerungsstatistik von 1939 nicht richtig sei, es etwa eine neuere gäbe, wie hier diverse Diskutanten behaupteten, steht jedenfalls nicht bei Overmans. Die Differenz von zwei Millionen Menschen, deren Verbleib ungeklärt ist, kann auch Overmans nicht erklären. Dazu steht in seinem gesamten Buch kaum eine Seite. Das ist enttäuschend, aber er ist eben ein nüchterner Statistiker, der einfach alle Register ausgewertet hat, die ihm zugänglich waren. Über Ungeklärtes hat er nicht spekuliert. Ganz im Gegensatz zu einschlägigen Politikern. Aber das ist nun nicht ungewöhnlich. 2001:9E8:291A:6A00:A0CE:E5A5:9C42:BAD6 21:44, 4. Okt. 2021 (CEST)
Unerwünschte Redundanz--Karsten11 (Diskussion) 09:24, 9. Okt. 2021 (CEST)
Morgan David King (gelöscht)
Keine Relevanz als Musiker dargestellt (wohl weil nicht darstellbar). Löschantrag, weil dem berechtigten SLA wohl jemand widersprechen tät‘. --MfG, KlausHeide () 13:04, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Haette schnelle Bearbeitung als voellig ok empfunden, aber dann eben auch so und YT alleine reicht nicht aus--KlauRau (Diskussion) 00:38, 3. Okt. 2021 (CEST)
Keine Relevanz ersichtlich. --Gripweed (Diskussion) 11:25, 9. Okt. 2021 (CEST)
Walter Immobilien (gelöscht)
Eigenständige Relevanz gemäß WP:RKU nicht dargestellt und ohne kostenpflichtige Firmenbuch-Anfrage auch nicht ergründbar. Nicht verwechseln mit der Walter Immobilien AG aus Deutschland, die mit diesem Unternehmen wohl nichts zu tun hat. --Linseneintopf (Diskussion) 13:05, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Da muesste die Relevanz gemaess RKU eindeutig belegt werden. So bleibt da nur Loeschen--KlauRau (Diskussion) 00:39, 3. Okt. 2021 (CEST)
Keine enzyklopädische Relevanz (und auch: kein ausreichender Artikel)--Karsten11 (Diskussion) 09:28, 9. Okt. 2021 (CEST)
Time Machine (Fanzine) (gelöscht)
Viel Text, wenig Darstellung von Relevanz — sogar so wenig, dass ein Löschantrag gerechtfertigt erscheint. Beim Erstsichten entdeckt und meinen ersten Eindruck habe ich bewusst nicht verschriftlicht... --MfG, KlausHeide () 13:09, 2. Okt. 2021 (CEST)
- 4x erschienen, mit jeweils 60/64 Seiten. Rezeption scheint nur in Form von weiteren Fan-Sites zu existieren. Ist irgend eines dieser Kriterien erfüllt? Sieht derzeit nicht so aus. Gruß --Blik (Diskussion) 22:22, 4. Okt. 2021 (CEST)
keien Relevanz ersichtlich. --Gripweed (Diskussion) 11:26, 9. Okt. 2021 (CEST)
Krieg und Konflikt (LAE)
Ich mach es kurz: +500 Tage ungesichtet, ursprünglich erstellt mit URV, gedroppt von einem mutmaßlichen SPA (siehe Beitragsliste), allerdings ohne sichtbare Darstellung der Relevanz... und eben dieser letztgenannte Punkt begründet den LA. --MfG, KlausHeide () 14:23, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Relevanz der Buchreihe dürfte doch bei den Herausgebern Martin Clauss, Marian Füssel, Oliver Janz, Sönke Neitzel und Oliver Stoll vorliegen, da diese Herren ja z.B. alle Artikel bei uns haben.--Falkmart (Diskussion) 15:16, 2. Okt. 2021 (CEST)
Hat in der ZDB hier eine Reihe von Einträgen und sollte danach relevant sein: Darüber hinaus werden Titel (auch eingestellte und fremdsprachige) als relevant betrachtet, wenn sie in mehreren öffentlichen Bibliotheken vorhanden sind oder waren (Zeitschriftendatenbank-Nachweis) ... Behalten. --Jageterix (Diskussion) 16:51, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Dann trag die ISSN in den Artikel ein und mach hier zu. Solange es nicht im Artikel steht, gilt „giltet nicht“. --MfG, KlausHeide () 17:18, 2. Okt. 2021 (CEST)
- ISSN 2567-806X --ZemanZorg (Diskussion) 18:56, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Kein Löschgrund erkennbar. Herausgeber Wiki bekannt, Artikel müsste mal ausgebaut werden was nun wirklich erschienen ist. Behalten (nicht signierter Beitrag von Salier100 (Diskussion | Beiträge) 03:40, 3. Okt. 2021 (CEST))
ISSN-Eintrag jetzt zweimal im Artikel. Mache LAE. --Jageterix (Diskussion) 15:20, 3. Okt. 2021 (CEST)
Kreative Intelligenz (gelöscht)
Seit dem Ende der QS in 2016 ist da GAR NICHTS gereift, es ist immer noch der damals bereits bemängelte "unbrauchbare Artikelwunsch". Zudem verwaist, was heißt, kein anderer Artikel benötigt den hiesigen Inhalt für irgendetwas. --Jbergner (Diskussion) 15:14, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ein vorgeblicher psychologischer Fachartikel, dessen einzige "Quellen" zwei CreaPedia-Artikel sind, gehört schon deshalb gelöscht, da ist es schon nicht mehr notwendig, weiterzulesen. Dass sowas seit 2016 existiert, ist eigentlich nur dadurch erklärbar, dass es schlicht niemand gefunden und bemerkt hat.--Meloe (Diskussion) 17:47, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Aus Qualitaetsgruenden nicht fuer den Verbleib im ANR geeignet--KlauRau (Diskussion) 00:41, 3. Okt. 2021 (CEST)
Keine ausreichende Qualität--Karsten11 (Diskussion) 09:29, 9. Okt. 2021 (CEST)
Uhud (LAE)
In meinen Augen unerwünschte Weiterleitung: Uhud ist ein Berg (d:Q1436040), der natürlich eng mit diesem Schlüsselereignis verknüpft ist, aber als geografisches Objekt eine eigenständige Relevanz hat. Im Zielartikel wird der Berg nicht dargestellt, es wird nur in einer Apposition darauf hingewiesen, dass es ein Berg ist. Das ist in meinen Augen nicht im Sinne von WP:WL#Nebenaspekt und Hauptthema sowie keine Weiterleitung auf unterschiedliche Dinge. Es eigenständiger Artikel zum Berg ist definitiv möglich und die Weiterleitung zum Artikel zur Schlacht von Uhud dafür zumindest in der gegebenen Form dafür kein sinnvoller Ersatz. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 15:45, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Einen Stub gebastelt. Belegmässig ziemlich mau außer den errechneten Werten des Lysbot. --Die QuasiIP (Diskussion) 23:49, 2. Okt. 2021 (CEST)
Lead Scoring (erl., Weiterleitung)
Mal angenommen, Lead Scoring wäre wissenschaftlich anerkannt und etabliert, gäbe es dann nicht superduper Quellen, um einen schönen Artikel zu schreiben? Um dann mal gegenangenommen, das Lemma ist wissenschaftlich nicht anerkannt, sondern wäre noch in der Phase der Begriffsetablierung, würde sich das dann nicht bei den Belegen im Artikel zeigen? Und wenn die zweite Annahme zutreffend ist, insbesondere hinsichtlich der Belege, wäre „KTF“ dann nicht ein valider Löschgrund? --MfG, KlausHeide () 17:15, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Einzige Quelle des Artikels ist ein Bitkom-Leitfaden, beruhend auf einer Masterarbeit. Darin kommt das Lemma "LeadScoring" Null(!)mal vor. Bis hierhin ist es also eine offene Frage, ob der Lemmabegriff überhaupt existiert. Von irgendwelchen Sachaussagen oder Eigenschaften reden wir da noch gar nicht.--Meloe (Diskussion) 17:52, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Egal ob aus Qualitaets- oder TF-Gruenden, dies sollte o derzeit nicht im ANR verbleiben--KlauRau (Diskussion) 00:42, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Begriffsetablierung ist wohl komkplett falsch siehe [3], [4], [5] und vor allen Dingen in Büchern wie [6], [7], [8] , [9], [10], [11], [12]... --Gelli63 (Diskussion) 20:59, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Maßgeblich ist, was im Artikel steht. Dieser ist es, der nachher in der Wikipedia als Informationsquelle steht (oder nicht). Dass es ggf. möglich wäre, sich weitere Infos per Suchmaschinenrecherche zusammenzusuchen, ist mit Artikel genauso richtig wie ohne ihn. Ohne Quellenangabe kann es sich nicht um verlässliche, enzyklopädische Informationen handeln, es sei denn, jemand mit ausgewiesener Sachkunde versichert glaubhaft, das wäre so und steht mit Namen und Reputation dafür ein. Wenn der Artikel wegen mangelnder enzyklopädischer Qualirät gelöscht wird (gelöscht werden muss), kann nachher jeder der möchte einen Neuen dazu schreiben. Darauf läuft es hier ggf. ohnehin hinaus.--Meloe (Diskussion) 07:54, 5. Okt. 2021 (CEST)
- für die fehlende Belege gibt es schon den Babberl. Das muss deshalb nicht gelöscht werden, sonst könnte man viele Artikel löschen.--Gelli63 (Diskussion) 08:11, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Schon richtig. Das gilt für den Fall, dass die vorhandenen Artikelinhalte im Kern als richtige Information eingeschätzt werden, es nur an der Quellenangabe dafür mangelt. Sobald der Inhalt inhaltlich strittig ist, muss er entweder belegt oder gelöscht werden. Inhalte mit Quellenbaustein dürfen gelöscht werden, das steht so wörtlich im Vorlagentext (" Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden."). Demgemäß kann, wenn der gesamte Artikelinhalt unbelegt und sachlich strittig ist, der gesamte Artikel gelöscht werden, mit Vorlage oder ohne diese. Bei stärker beobachteten Artikeln wäre es ein Gebot der Fairness, ggf. vor der Löschung einen Quellenbaustein zu setzen, um zur Nacharbeit aufzuforden. Diese Funktion erfüllt aber in Rand- und Nischenartikeln der Löschantrag in gleicher Weise. Es ist nicht vorgesehen, dass Artikel mit Quellenbaustein auf Dauer im ANR stehen bleiben.--Meloe (Diskussion) 08:42, 5. Okt. 2021 (CEST)
- ein Gutteil des Artikels ist aber nicht strittig und inzwischen auch belegt.--Gelli63 (Diskussion) 12:41, 6. Okt. 2021 (CEST)
- Schon richtig. Das gilt für den Fall, dass die vorhandenen Artikelinhalte im Kern als richtige Information eingeschätzt werden, es nur an der Quellenangabe dafür mangelt. Sobald der Inhalt inhaltlich strittig ist, muss er entweder belegt oder gelöscht werden. Inhalte mit Quellenbaustein dürfen gelöscht werden, das steht so wörtlich im Vorlagentext (" Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden."). Demgemäß kann, wenn der gesamte Artikelinhalt unbelegt und sachlich strittig ist, der gesamte Artikel gelöscht werden, mit Vorlage oder ohne diese. Bei stärker beobachteten Artikeln wäre es ein Gebot der Fairness, ggf. vor der Löschung einen Quellenbaustein zu setzen, um zur Nacharbeit aufzuforden. Diese Funktion erfüllt aber in Rand- und Nischenartikeln der Löschantrag in gleicher Weise. Es ist nicht vorgesehen, dass Artikel mit Quellenbaustein auf Dauer im ANR stehen bleiben.--Meloe (Diskussion) 08:42, 5. Okt. 2021 (CEST)
- für die fehlende Belege gibt es schon den Babberl. Das muss deshalb nicht gelöscht werden, sonst könnte man viele Artikel löschen.--Gelli63 (Diskussion) 08:11, 5. Okt. 2021 (CEST)
- Maßgeblich ist, was im Artikel steht. Dieser ist es, der nachher in der Wikipedia als Informationsquelle steht (oder nicht). Dass es ggf. möglich wäre, sich weitere Infos per Suchmaschinenrecherche zusammenzusuchen, ist mit Artikel genauso richtig wie ohne ihn. Ohne Quellenangabe kann es sich nicht um verlässliche, enzyklopädische Informationen handeln, es sei denn, jemand mit ausgewiesener Sachkunde versichert glaubhaft, das wäre so und steht mit Namen und Reputation dafür ein. Wenn der Artikel wegen mangelnder enzyklopädischer Qualirät gelöscht wird (gelöscht werden muss), kann nachher jeder der möchte einen Neuen dazu schreiben. Darauf läuft es hier ggf. ohnehin hinaus.--Meloe (Diskussion) 07:54, 5. Okt. 2021 (CEST)
Der verlinkten in Fachverlagen erschienenen Literatur [13][14] ist zu entnehmen, dass "Lead Scoring" nur ein mit zwei, drei Sätzen abgehandelter Aspekt des Lead Management ist. Dort sollte der belegbare Teil des Textes im Abschnitt Lead-Qualifizierung eingearbeitet werden, da gemäß WP:ART eine Atomisierung des Wissen unerwünscht ist: WP erklärt Begriffe und Zusammenhänge, und der Zusammenhang ist nun mal Lead Management. Um einen bei manchen Benutzern offenbar verbreiteten Irrtum zu korrigieren: dass ein Begriff in der Fachliteratur genannt wird, rechtfertigt noch lange keinen Wikipedia-Artikel. Ein eigener Artikel (das gilt auch für eine Weiterleitung) ist möglicherweise dann angebracht, wenn sich ein wissenschaftliches Fachbuch mit dem Thema alleine beschäftigt. Das ist nicht der Fall, daher: in Lead Management einarbeiten und Lemma löschen.--Chianti (Diskussion) 00:31, 11. Okt. 2021 (CEST)
- Belegtes Wissen Löschen? das muss nicht sein. Wobei Einarbeitung bei Lead Management mit WL auch eine Möglichekit wäre.--Gelli63 (Diskussion) 19:47, 28. Okt. 2021 (CEST)
Der Begriff kommt hier und da in der Literatur vor. Daher durch Weiterleitung auf Lead Management ersetzt. Inhalte könnten dort in angemessener Kürze ergänzt werden, erwähnt ist der Zielbegriff bereits. --Minderbinder 12:38, 4. Nov. 2021 (CET)
Germanys Supercars Rallye (gelöscht)
Verwaistes Geschwurbel zu einer Privatveranstaltung, vom "beschenkten Sohn" Benutzer:Marvin Ladage hier abgeworfen. Was fehlt, ist die enz. zeitüberdauernde Relevanz. --Jbergner (Diskussion) 17:35, 2. Okt. 2021 (CEST)
- ich schreib mal was ;-) Ich würde den Wahnsinn auch gern löschen (lassen), aber leider gefällt das offensichtlich. Das Ding fand 3x statt, es gab Medienecho, 2016 auch angeblich das größte Event dieser Art (mit 500 Autos). Es wurde sogar ein eignes Lied dazu verfasst. Leider behalten, --Hannes 24 (Diskussion) 16:06, 6. Okt. 2021 (CEST)
- Hallo zusammen, die Seite der Germanys Supercars Rallye aus Wikipedia zu entfernen, halten wir nicht für richtig. Es ist zwar korrekt, dass das Event aus einer Privatveranstaltung hervorgegangen ist, nämlich der Geburtstagsfeier von Marvin Ladage, dennoch hat sich die Veranstaltung zum größten Sportwagenrallye-Event der Welt mit 500 startenden Sport- und Supersportwagen entwickelt. Und auch heute noch hat die Germanys Supercars-Veranstaltungs-Trilogie - 5 Jahre nach dem dritten Event - bei diversen Fernsehsendern eine sehr große Relevanz.
- So senden sowohl öffentlich-rechtliche Sender wie das WDR-Fernsehen als auch Privatsender wie SAT.1, RTL, Pro Sieben und Motorvision auch heute noch mehrfach pro Jahr längere Filmausschnitte vom Event, da dieses - wie gesagt - das größte Sportwagenrallye-Event aller Zeiten war.
- Und auch das ist der Grund, warum wir vor einigen Jahren diese Seite auf Wikipedia erstellt haben: Nicht nur das Interesse der Fernsehsender sondern auch der Zuschauer, die diese unvergleichlich schönen Sport-, Supersport- und Hypersportwagen erleben möchten schrieben uns regelmäßig an, wann das nächste Event stattfindet, und wollten mehr Details zu den drei ersten Veranstaltungen von uns erhalten.
- Aus diesem Grund halten wir es nach wie vor für sehr interessant für die Wikipedia-Leser, entsprechende Details zum größten Sportwagenrallye-Event aller Zeiten bei Wikipedia nachschlagen zu können. Diese Seite vom Netz zu nehmen, bringt für die Wikipedia-Leser, die nach dem Suchbegriff "Germanys Supercars Rallye" oder "Größtes Sportwagenevent der Welt" suchen, keinerlei Vorteile.
- Ganz besonders vor dem Hintergrund, dass sich inzwischen auch die zweite Supercarsrallye-Trilogie in Planung befindet und in den nächsten Jahren starten soll, sind wir der Meinung, dass diese Wikipedia-Seite behalten werden sollte, wie auch schon Benutzer:Hannes 24 geschrieben hat. --Marvin Ladage (Diskussion) 15:31, 11. Okt. 2021 (CEST)
- Guten Abend sehr geehrte Community, als Teilnehmer der Germanys Supercars Rallye in 2015 und 2016 halte ich es nicht für sinnvoll diese Seite aus Wikipedia zu entfernen, da dieses Event aus einer Privatveranstaltung heraus sich zur größten Supercars Rallye der Welt mit 500 startenden Sport- und Supersportwagen entwickelt hat, was seines gleichen sucht. Weltweit gibt es keinen anderen Veranstalter der in der Lage ist eine so große Zahl von Fahrzeugen in einer Rallye zu vereinen.
- Nicht umsonst ist diese Veranstaltung, auch 5 Jahre nach dem letzten Event in 2016 in der Community und bei den vielen vielen Fans auf der ganzen Welt sowie auch bei diversen Fernsehsendern immer noch in aller Munde.
- Aus diesem Grund halte ich es, gerade als Teilnehmer, nach wie vor für wichtig und sehr interessant gerade auch für die Wikipedia-Leser, entsprechende Details und Informationen zur größten Supercars Rallye aller Zeiten bei Wikipedia nachschlagen zu können. Auch aus dem Grund, dass eine Fortsetzung schon in Planung ist. Heribert J. H. H. Freiherr zu Reckenthal --Heribert Reckenthäler (Diskussion) 09:26, 14. Okt. 2021 (CEST)
- Unser darüberstehender Neuautor mit jetzt 1 Beitrag hat sehr schön beschrieben, dass sein Beitrag nicht nur im Interessenkonflikt als Teilnehmer zu sehen ist, sondern auch, dass es sich um eine rein private Funveranstaltung handelt, die per Wikipedia verbreitet und beworben werden soll. --Jbergner (Diskussion) 07:50, 29. Okt. 2021 (CEST)
Peinliche Selbstdarstellung mit Fotos, die wie aus der Zeit gefallen scheinen: tiefste Provinz, Frauenbild aus den 1960ern, Neureiche treffen PS-affines Prekariat, Geschmacklosigkeit allerorten. Nun ist „Pfui!“ kein Löschgrund. Aber in der Art der Darstellung des Artikels, der auf diese Art von Inhalt eine unerträglich affirmierende Schreibe setzt ("im Rahmen der StVO", "Rasen - Nein Danke") und sich zu der lachhaften Behauptung steigert, dass Ziel des Events sei es, „jugendlichen Fahranfängern zu verdeutlichen, dass man sich mit PS-starken Fahrzeugen unbedingt verantwortungsbewusst im Straßenverkehr bewegen sollte“, zeigt sich, dass das Prinzip NPOV so weit verletzt wird, das Löschen die einzige Antwort dieses Selbstdarsteller-Textes sein muss. Die zeitüberdauernde Bedeutung anhand von Abdrucken in Regionalzeitungen in der Spalte Vermischtes muss man gar nicht weiter diskutieren. Kein enzyklopädischer Artikel, gelöscht. Marvin Ladage rate ich, sich seinen anderen Hobbys zu widmen. --Minderbinder 12:51, 4. Nov. 2021 (CET)
Dierk Stelzer (gelöscht)
fehlende Relevanz spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 22:05, 3. Okt. 2021 (CEST) --Joachim2807 (Diskussion) 20:16, 2. Okt. 2021 (CEST)
spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 22:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Unabhängig von der Frage der Relevanz trifft es nicht zu, dass der Dargestellte Autor des Artikels sei. Das ist vielmehr der Benutzer Verifizierer, der schon 360 Artikel beigetragen hat. Auch finde ich den Ton, den der Antragsteller gegenüber dem angeblichen Autor anschlägt, unangemessen. Im Übrigen muss man seinen Löschantrag nicht mehrfach wiederholen, das bringt nichts. -- Toolittle (Diskussion) 00:43, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Ich habe den Artikel erstellt und bin nicht Dierk Stelzer! Wie kommt man denn zu dieser Annahme? Da ich ja kein Jurist bin, schreibe ich auch kaum was in diesem Themenfeld...Jetzt hat Joachim2807 neben dem Löschantrag drei Ausführungen gemacht. Einer "perfekten Selbstdarstellung" folgt zeitgleich die "völlig übertriebene Selbstdarstellung" und knapp drei Stunden später die "reine Selbstdarstellung". Schon merkwürdig, dass hier jemand quasi mit sich selbst und dann in diesem Tonfall diskutiert. Und nun zur Sache: die Relevanz von Juristen sind jenseits von Hochschullaufbahnen, besonderen Dienststellungen und als Autoren schwer zu greifen. Zeitüberdauernd und personenbezogen individuell sind Veröffentlichungen in diesem Gebiet zwar, wenn sie aber eine juristische Mindermeinung vertreten oder gar nicht Berücksichtigung in der Juristerei finden, führt das auch nicht zu einer Relevanz. In diesem Fall hat aber ein Jurist in mehreren Fällen auf unterschiedlichen Ebenen (national und europäisch) eine beleghafte, juristische Meinung veröffentlicht, die nachhaltig in die Rechtsprechung bzw. in Gesetzesüberarbeitungen eingeflossen ist und einer persönlichen Leistung entspricht. Es ist dargestellt, dass es quasi kein One-Hit-Wonder ist, sondern für mehrere juristische Themengebiete über einen längeren Zeitraum relevantes geleistet hat. U. a. drei Referenzierungen in BGH-Urteilen, mehrere Referenzierungen in BSG-Urteile, die Einführung des § 62 SGB VI und die anderweitigen Veröffentlichungen sprechen klar in Summe für eine Relevanz. Daher: behalten.Verifizierer (Diskussion) 09:47, 3. Okt. 2021 (CEST)
- +1; und nach der dritten, der "reinen Selbstdarstellung", kommt er unter PS darauf, zu behaupten, jetzt eben erst in der Versionsgeschichte entdeckt zu haben (was da nicht zu entdecken ist), dass es Selbstdarstellung sei, worauf die unpassendste Ansprache folgt. Ich bitte einen mitlesenden Admin, eine passendere Ansprache zu finden und die o.g. Passagen zu entfernen. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 11:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Irgendwie schon ein komischer LA: ab 20:49 Uhr bearbeitet Joachim2807 den Artikel und verbessert ihn. Dann trägt eine IP um 23:10 Uhr den Löschantrag für Joachim2807 in den Artikel ein, der dann von 20:16 Uhr datiert ist. Die gleiche IP stimmt dann kurze Zeit später für ein Löschung... Also Selbstdarstellung ist es nicht und die anscheinend aus persönlichen Gründen so verfasste Ansprache oben ist entsprechend, gelinde gesagt und positiv ausgedrückt, zumindest unangebracht. Und auch nach dem nochmaligen Durchlesen des Artikels kann ich nichts Unsachliches/Ungeeignetes entdecken. Ich kann keine unangemessene Überhöhung der Person oder anderweitiges Kritikwürdiges in einer, mir unterstellten, zu persönlichen Bewertung ausmachen. VG.Verifizierer (Diskussion) 12:38, 3. Okt. 2021 (CEST)
- +1; und nach der dritten, der "reinen Selbstdarstellung", kommt er unter PS darauf, zu behaupten, jetzt eben erst in der Versionsgeschichte entdeckt zu haben (was da nicht zu entdecken ist), dass es Selbstdarstellung sei, worauf die unpassendste Ansprache folgt. Ich bitte einen mitlesenden Admin, eine passendere Ansprache zu finden und die o.g. Passagen zu entfernen. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 11:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 22:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Jetzt hat zweimal eine IP aus Leichlingen für das Löschen gestimmt. Zufälle gibt es...Verifizierer (Diskussion) 17:03, 3. Okt. 2021 (CEST)
spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 22:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
Die Ausführungen zu Stelzers Bedeutung als Jurist fallen klar unter Theoriefindung. Zwar mag dies der Wahrnehmung des Artikel-Verfassers (und auch Stelzers eigener) entsprechen, doch fehlt es dazu an irgendeiner Form der öffentlichen Anerkennung oder Würdigung. Stelzer ist auf seinem Fachgebiet, dem Sozialversicherungsrecht, innerhalb von Rechtsprechung und Wissenschaft rezipiert worden, doch ist nicht nachgewiesen, dass er hier mehr als andere eine herausragende Rolle spielt; 20 Fachartikel sind da auch ein bisschen wenig, zumal er nicht promoviert hat. Macht das Beispiel Schule, drohen hier demnächst Artikel auf der Grundlage des "Science Citation Index". In Wiki gibt es aber die RK für Wissenschaftler bzw. die allgemeinen für lebende Personen. Stelzer erfüllt keines der dort genannten Kriterien. Daher löschen!--Riedmiller (Diskussion) 18:45, 3. Okt. 2021 (CEST)
spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 22:05, 3. Okt. 2021 (CEST)
Wozu gibt es denn hier Relevanzrichtlinien? Fakt ist, dass es sich bei der beschriebenen Person um einen Juristen handelt, der über das hinaus, was er selbst schreibst nirgends erwähnt wurde. Nochmal und das ist nicht rufschädigend, um einen pensionierten Beamten einer Krankenkasse. Relevanz nicht vorhanden.--Joachim2807 (Diskussion) 01:25, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Benutzer:Joachim2807, das hast du hier jetzt gefühlt 38mal kundgetan. Wir wissen jetzt alle, dass du den Artikel gelöscht sehen möchtest. Die betroffene Person ist von der Relevanz her mindestens ein Grenzfall, aber die von dir behauptete Selbstdarstellung konntest du in keiner Weise belegen und wurde administrativ entfernt. Bitte beachte dies und bring hier nur neue Argumente für eine Löschung ein. Danke. --TeleD (Diskussion) 07:11, 4. Okt. 2021 (CEST)
::::Nicht administrativ: nur von mir entfernt. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST)
Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST) Es gibt das maßgebliche Urteil des LG Berlin 67 S 274/19, welches den Mietendeckel als "...in der Fassung vom 11. Februar 2020 (GVBl. 2020, 50) mit Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG i.V.m. §§ 557 Abs. 1, 558 Abs. 1 und 2 BGB unvereinbar und deshalb formell verfassungswidrig und nichtig..." erklärt. Und auch hier heißt es: "Dem Land Berlin fehlt insoweit jede Gesetzgebungskompetenz (vgl. Abramenko, AnwBl Bln 2019, 418; Beuermann, GE 2019, 841; Feldmann, GE 2019, 1469; Herrlein/Tuschl, a.a.O.; Knauthe, ZfIR 2019, 509; Papier, Rechtsgutachten - Landeskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels, 16; ders., DRiZ 2019, 380, 381; Pickert, GE 2019, 954; Schede/Schuldt, NVwZ 2019, 1572; dies., AnwBl Bln 2019, 414; Schultz, a.a.O., 169; Stelzer, GE 2019, 1473;" Der Artikel von Herrn Stelzer im Das Grundeigentum taucht natürlich in dem maßgeblichen Teil der Urteilsbegründung auf; und das noch zusammen mit dem Rechtsgutachten von Herrn Papier. Damit ist die Begründung erbracht, wieso Herr Stelzer namentlich im Artikel zum Mietendeckel auftaucht.
Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST)
Mit Bedenken:
Soll doch Verifizierer sich die Angaben vom Beschriebenen vollständig holen. Wikipediarichtlinien sind ja wohl nichts wert, sonst würde das hier nicht so laufen, wer länger dabei ist, " hat mehr zu sagen " toll!!! --Joachim2807 (Diskussion) 08:13, 4. Okt. 2021 (CEST)
Löschen. Die im Artikel beschriebene "Wirkmächtigkeit" der Aufsätze des Beschriebenen ist nicht im Sinn der Richtlinien der Wikipedia belegt, sondern entspringt dem OR des Artikelautors. Teilweise wirkt der Artikel fasst schon wie eine Parodie auf im Felde ungeschlagene D-Sternchen-Artikel, die aus "X" Gala- und Neue-Frau-der-Freizeit-Revue-Erwähnungen bleibenden Relevanz zu destillieren versuchen. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:47, 4. Okt. 2021 (CEST)
Ja, so habe ich das auch gemeint. Wirkmächtigkeit ist gut. Die gibt es nämlich hier wirklich nicht.--Joachim2807 (Diskussion) 08:58, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Daß der LA persönlich motiviert ist, scheint mir ganz klar. Ich frage mich halt nur, auch in Richtung auf evtl. mitlesende Admins: Müssen wir jetzt jeden Tag bis zur Entscheidung die endlosen, spekulativen und möglw. rufschädigenden Ausführungen des SPA entfernen? MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:07, 4. Okt. 2021 (CEST)
Ich bin keineswegs persönlich motiviert. Das ich persönlich motiviert sein soll, ist auch wieder spekulativ.--Joachim2807 (Diskussion) 10:02, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Stelzer ist weder als Jurist noch als Verwaltungsdirekt dor AOK relevant. Externe mediale oder andere Rezeption existiert nicht. Löschen. --91.20.5.195 11:08, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Ich freue mich immer wieder, wenn ich mithilfe von Wikipedia etwas lernen kann. Hier die Tatsache, daß Leichlingen und Monheim nur etwa 11-12 km entfernt sind. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:13, 4. Okt. 2021 (CEST) Was bitte hat das mit Leichlingen und Monheim zu tun? Ich kenne z.b. beide Orte nicht...--Joachim2807 (Diskussion) 12:24, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Ich bitte die rufschädigende Unterstellung "Wissen Sie den überhaupt, ob der Beschriebene den Mietdeckelartikel überhaupt selbst geschrieben hat..." administrativ zu entfernen. Vielen Dank. Weitere Referenz vom Urteil VI ZR 55/85 des obersten Gerichts Deutschlands: "Für die Empfänger von Arbeitslosengeld besteht nach der Neufassung des § 1227 Abs. 1 RVO durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I 1982 S. 1857), durch das die bis dahin geltende Regelung des § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO gestrichen worden ist, keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr (vgl. Stelzer, Mitteilungen der LVA Berlin, 1983, 249, 258)." Und ein aktuelleres Urteil B 6 KA 26/99 R des BGH: "Die eingetretene Rechtsänderung führt nämlich dazu, daß nunmehr die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (auch) verpflichtet sind zu prüfen, ob die Auswirkungen des Handelns der Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung im Verhältnis zu den Leistungserbringern materiell kartellrechtswidrig sind (so Engelmann, NZS 2000, 220 f; Hänlein/Kruse, NZS 2000, 165, 173 Fn 95; Knispel, NZS 2000, 379, 380; Stelzer, SozVers 2000, 141, 145;...". Für alle zitierten Urteile sind diese Fundstellen entsprechend vorhanden. Es sind so acht Urteile unterschiedlicher Instanzen referenziert, 13 Veröffentlichungen (alle in juristischen Fachorganen) und Referenzen auf die Aufnahme von Veröffentlichungen in juristische Standardwerke, wie z. B. im Arbeitsrechts-Handbuch von Schaub und dem Palandt, nachgewiesen. Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST) Verifizierer (Diskussion) 17:35, 4. Okt. 2021 (CEST) Also ich bestreite doch gar nicht, dass es die Aufsätze gibt und das der Beschriebene mit seiner Rechtsauffassung ggf. auch unter Nennung seines Namens in Urteilen zitiert wurde. Einige Aufsätze kenne ich auch, auch wenn die Vorstellung, dass jeder Volljurist jedes Urteil oder jeden Aufsatz kennen muss etwas lebensfremd ist. Muss auch niemand kennen. Hier geht es um Relevanz. Es stellt sich die Frage, ist der Beschriebene, seine Arbeit, sein Verdienste so relevant, dass er z.B. hier mit einer Seite erwähnt werden sollte. Einige verneinen das, ich auch. Es hätte auch zur Folge, dass es dann künftig viele solcher Seiten und Erwähnungen hier geben müsste. An Verivizierer: Wie können wir direkt kommunizieren ( denn das gehört hier nicht Alles her )?--Joachim2807 (Diskussion) 17:44, 4. Okt. 2021 (CEST) Im Übrigen ist die o.g. von Verifizierer noch mal abgeschriebene Frage zum Mietendeckel gar keine Unterstellung, das könnte ich sogar beweisen. Darauf kommt es aber gar nicht an, es fehlt an der Relevanz des Beschriebenen insgesamt, da geht es nicht um einen Aufsatz und dessen Erwähnung irgendwo. Die Begründung in den Urteilen zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckelgesetzes sind nämlich etwas Andere, als die im o.g. Aufsatz. Dieser Aufsatz hat sich aber mit dem Gesetz befasst, das ich richtig.--Joachim2807 (Diskussion) 18:02, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Was können Sie beweisen? Das mit dem Verweis auf die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels ist erneut eine Nebelkerze: der Text im Urteil ist nachlesbar und eindeutig. Herr Stelzer hat die fehlende Gesetzgebungskompetenz juristisch hergeleitet und veröffentlicht. Diese persönliche Ausarbeitung wurde durch das LG Berlin als Referenz herangezogen. Außerdem spricht der Titel klar gegen die Behauptung, dass der Artikel nichts mit der Verfassungswidrigkeit, sondern nur mit dem Gesetz, zu tun hat: "Keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes Berlin zum Erlass eines Mietendeckelgesetzes". Ich habe auch nicht behauptet, dass jeder Jurist alle Urteile kennen muss. Ich habe darauf hingewiesen, dass über die Aktenzeichen öffentlich die Richtigkeit der Angaben geprüft werden können. Und Sie meinen, dass eigentlich eine große Zahl von Jurist mit ihren Veröffentlichungen in Urteilen auftaucht und damit eine wahre Schwemme an Personenartikeln hervorbringt? Ich habe darauf verwiesen, dass die Berücksichtigung in Urteilen ein Anhaltspunkt für eine Relevanz ist, aber nicht alleine ausreichend. Und in Urteilen tauchen auch gar nicht so viele Referenzen auf. Veröffentlichungen in Fachorganen und weitere besondere Referenzierungen vervollständigen das Bild. Nicht jeder Jurist kann eigenständig; und nicht über Co-Autorenschaft oder über Anwaltskanzleien, darauf verweisen mit seiner persönlichen Arbeit so umfassend berücksichtigt worden zu sein. Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST) -- Verifizierer (Diskussion) 18:12, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Ich bitte die rufschädigende Unterstellung "Wissen Sie den überhaupt, ob der Beschriebene den Mietdeckelartikel überhaupt selbst geschrieben hat..." administrativ zu entfernen. Vielen Dank. Weitere Referenz vom Urteil VI ZR 55/85 des obersten Gerichts Deutschlands: "Für die Empfänger von Arbeitslosengeld besteht nach der Neufassung des § 1227 Abs. 1 RVO durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I 1982 S. 1857), durch das die bis dahin geltende Regelung des § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO gestrichen worden ist, keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr (vgl. Stelzer, Mitteilungen der LVA Berlin, 1983, 249, 258)." Und ein aktuelleres Urteil B 6 KA 26/99 R des BGH: "Die eingetretene Rechtsänderung führt nämlich dazu, daß nunmehr die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (auch) verpflichtet sind zu prüfen, ob die Auswirkungen des Handelns der Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung im Verhältnis zu den Leistungserbringern materiell kartellrechtswidrig sind (so Engelmann, NZS 2000, 220 f; Hänlein/Kruse, NZS 2000, 165, 173 Fn 95; Knispel, NZS 2000, 379, 380; Stelzer, SozVers 2000, 141, 145;...". Für alle zitierten Urteile sind diese Fundstellen entsprechend vorhanden. Es sind so acht Urteile unterschiedlicher Instanzen referenziert, 13 Veröffentlichungen (alle in juristischen Fachorganen) und Referenzen auf die Aufnahme von Veröffentlichungen in juristische Standardwerke, wie z. B. im Arbeitsrechts-Handbuch von Schaub und dem Palandt, nachgewiesen. Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST) Verifizierer (Diskussion) 17:35, 4. Okt. 2021 (CEST) Also ich bestreite doch gar nicht, dass es die Aufsätze gibt und das der Beschriebene mit seiner Rechtsauffassung ggf. auch unter Nennung seines Namens in Urteilen zitiert wurde. Einige Aufsätze kenne ich auch, auch wenn die Vorstellung, dass jeder Volljurist jedes Urteil oder jeden Aufsatz kennen muss etwas lebensfremd ist. Muss auch niemand kennen. Hier geht es um Relevanz. Es stellt sich die Frage, ist der Beschriebene, seine Arbeit, sein Verdienste so relevant, dass er z.B. hier mit einer Seite erwähnt werden sollte. Einige verneinen das, ich auch. Es hätte auch zur Folge, dass es dann künftig viele solcher Seiten und Erwähnungen hier geben müsste. An Verivizierer: Wie können wir direkt kommunizieren ( denn das gehört hier nicht Alles her )?--Joachim2807 (Diskussion) 17:44, 4. Okt. 2021 (CEST) Im Übrigen ist die o.g. von Verifizierer noch mal abgeschriebene Frage zum Mietendeckel gar keine Unterstellung, das könnte ich sogar beweisen. Darauf kommt es aber gar nicht an, es fehlt an der Relevanz des Beschriebenen insgesamt, da geht es nicht um einen Aufsatz und dessen Erwähnung irgendwo. Die Begründung in den Urteilen zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckelgesetzes sind nämlich etwas Andere, als die im o.g. Aufsatz. Dieser Aufsatz hat sich aber mit dem Gesetz befasst, das ich richtig.--Joachim2807 (Diskussion) 18:02, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Ich freue mich immer wieder, wenn ich mithilfe von Wikipedia etwas lernen kann. Hier die Tatsache, daß Leichlingen und Monheim nur etwa 11-12 km entfernt sind. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:13, 4. Okt. 2021 (CEST) Was bitte hat das mit Leichlingen und Monheim zu tun? Ich kenne z.b. beide Orte nicht...--Joachim2807 (Diskussion) 12:24, 4. Okt. 2021 (CEST)
Da haben Sie recht, das kann nicht jeder von sich behaupten, ich auch nicht, will ich gar nicht. Darum geht es auch gar nicht. Den Rest schreibe ich Ihnen persönlich, wenn Sie das möchten. Wir müssen und sollte uns hier nicht mehr rumstreiten.--Joachim2807 (Diskussion) 18:27, 4. Okt. 2021 (CEST)
Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Sie können mir gerne über Wikipedia schreiben.Verifizierer (Diskussion) 19:41, 4. Okt. 2021 (CEST)
Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. Bitte auch WP:ANON beachten!--Okmijnuhb (Diskussion) 21:31, 4. Okt. 2021 (CEST)
Vorab: Ich finde die Entwicklung dieser Diskussion in ihrer Art und Weise befremdlich und WP-unwürdig. Man kann sich auch mal am Riemen reißen. Dieser persönliche Krieg schreckt andere ab, sich ernsthaft an der Diskussion zu beteiligen. -- Zur Sache: Eine enzyklopädische Relevanz liegt m.E. nicht vor. Laut RL für lebende Personen sollten diese z.B. "wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonstigen nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt" sein. Herr Stelzer oder seine Arbeit müsste also beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mietendeckel-Beschluss bekannt geworden sein, das heißt mehr als einem Kreis von Fachleuten zu diesem Thema bekannt. Hierzu fehlen entsprechende Nachweise; ich habe auch im Internet nichts Passendes gefunden. Eine Erwähnung in einem Gerichtsbeschluss reicht m.E. eindeutig nicht, um in diesem Sinne als bekannt angesehen zu werden. Der Artikel erfüllt auch nicht die RL für Wissenschaftler oder für Autoren. Mein Votum daher: löschen. -- Anmerkung: Die Darstellung der juristischen Relevanz im Artikel selbst = Rechtsauffassungen des Herrn Stelzer, die zu Gesetzen oder Gerichtsentscheidungen führten, ist in meinen Augen Theoriefindung. Gesetze werden hierzulande von den entsprechenden Organen erlassen; die Rechtsauffassung eines Einzelnen führt nicht dazu, dass der Gesetzgeber das Gesetz ändert. Auch bestätigen Gerichte nicht Rechtsauffassungen von Einzelpersonen, seien sie noch so fachkundig. Die Art der Darstellungen in diesem Abschnitt ist völlig WP-unüblich (auch, da für ein Lexikon irrelevante Detailanhäufung) und müsste – falls der Artikel bleibt – auf jeden Fall geändert werden. --Scripturus (Diskussion) 21:20, 4. Okt. 2021 (CEST)
- Spekulative und/oder rufschädigende, nicht sachbezogene Ausführung gem. Seitenintro entfernt. --Okmijnuhb (Diskussion) 21:36, 4. Okt. 2021 (CEST) Ich beteilige mich eh nicht mehr.--Joachim2807 (Diskussion) 22:13, 4. Okt. 2021 (CEST)
Im Übrigen hat hier Verifizierer über Klarnahmen spekuliert und nicht ich.--Joachim2807 (Diskussion) 22:16, 4. Okt. 2021 (CEST)
Info: Einschätzung des Portals Recht. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 07:42, 5. Okt. 2021 (CEST)
Zunächst ist festzustellen, dass weite Teile des Artikels unbelegt sind, und zwar aller Text vor Fußnote 1 und alles zu Stelzers Leben hinter Fußnote 3. Das bedeutet, dass auch Geburtsdatum und Geburtsort unbelegt sind. Der Artikel listet eine Reihe von – etwas eigentümlich und fehlerhaft referenzierten ("BGHZ") – Entscheidungen auf, in denen Aufsätze Stelzers zitiert werden. Aus solchen einzelnen Zitationen ergibt sich allerdings keine enzyklopädische Relevanz. Auch der Aufsatz in der hübschen Zeitschrift "Grundeigentum" bringt keine Relevanz: als einer von vielen (und dann war Stelzer noch nicht einmal Miet- oder Verfassungsrechtler) in einer erstinstanzlichen Entscheidung genannt zu werden, sagt gar nichts aus. Publizierte Würdigungen sind auch im juristischen Betrieb durchaus üblich. Dass sie hier fehlen, spricht ebenso für Irrelvanz. Zu Relevanz verhilft auch nicht das von Stelzer vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz angestrengte Verfahren T-467/09, das der ansonsten sehr detaillierte Artikel außer Acht lässt. Löschen. Gert Lauken (Diskussion) 13:33, 5. Okt. 2021 (CEST)
Ich bitte um die Löschung des Artikels.Verifizierer (Diskussion) 20:10, 5. Okt. 2021 (CEST) Ich habe mir den gesamten Sachverhalt noch mal angeschaut und zwei Aspekte herausgegriffen, die ich gerne mal im Zuge der Diskussion angesprochen haben will. Meine grundsätzliche Argumentationslinie ist: Herr Stelzer veröffentlicht eine Rechtsauffassung, dann fällt später ein Gericht basierend auf einer Rechtsauffassung ein Urteil. Wenn die Urteilsbegründung explizit eine Veröffentlichung von Herrn Stelzer referenziert, so ist seine Rechtsauffassung, ggf. mit der Rechtsauffassung weiteren Juristen, juristisch relevant. Steht die in Urteilen referenzierte, weil veröffentlichte, Rechtsauffassung eigenständig ohne weitere Referenzen anderer Juristen, so ist das ein klares Indiz auf eine Relevanz. Besitzt die Rechtsauffassung so viel "Potential", dass sich der Gesetzgeber verpflichtet sieht oder gar verpflichtet wird, diese in ein Gesetz zu übernehmen, sehe ich das als Bestätigung einer persönlichen Expertise/Arbeit an, die eine Relevanz begründet.Verifizierer (Diskussion) 09:40, 7. Okt. 2021 (CEST)
1.) Die Anpassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 führt für den § 305 SGB V mehrere Änderungen auf. Im BSG-Urteil B 1 KR 38/02 R wird festgehalten, dass der "§ 305 Abs 2 Satz 1 SGB V in der hier anzuwendenden Fassung inzwischen abgelaufenes Recht darstellt", also geändert werden muss, und Stelzer wird mit der Rechtsauffassung in dem Urteil "In der Sache steht dem Kläger ein subjektives Recht auf die begehrte Auskunft zu. § 305 Abs 2 Satz 1 SGB V in der hier noch einschlägig gewesenen, vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl I 1520 – 2. GKV-NOG) räumt den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung einen entsprechenden Anspruch ein..." im maßgeblichen Teil des Urteils so zitiert. Die zweite aufgeführte Referenz "Brandts, GesR 2004" ist eine Veröffentlichung zwei Jahre nach der Veröffentlichung von Stelzer... Genau der Sachverhalt mit dem Auskunftsanspruch, welchen Stelzer juristisch herleitet, wird u. a. bei der Gesetzesänderung berücksichtigt. Und hier mal zur Theoriefindung: in diesem Fall gibt ein Urteil an, dass ein Gesetz "abgelaufenes Recht darstellt" und führt mit der Referenz auf Stelzer (Titel: Die Auskunftsansprüche des Versicherten über Leistungen und deren Kosten gemäß § 305 SGB V im Hinblick auf Rechtsanwendung, Rechtsanwendungssperre und Systemversagen) auf, dass ein Auskunftsanspruch des Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Daraufhin wurde das Gesetz entsprechend dahingegen geändert. Von daher sehe ich die Arbeit von Herrn Stelzer bzgl. des § 305 SGB V als relevant an.Verifizierer (Diskussion) 09:55, 7. Okt. 2021 (CEST)
Kurzer Einschub zum Artikel zum Mietendeckel: es entspricht doch einer Expertise, wenn ein nicht auf dem Themengebiet tätiger Jurist trotzdem in einem Urteil erwähnt wird. Er hat es also geschafft, obwohl er "noch nicht einmal Miet- oder Verfassungsrechtler" ist, eine juristisch relevante Rechtsauffassung für das Gebiet zu erarbeiten. Das sehe ich nicht als üblich an...Verifizierer (Diskussion) 09:59, 7. Okt. 2021 (CEST)
2.) Komplex der § 119 SGB X: ohne seine publizierte Rechtsauffassung wäre die Anpassung des § 119 SGB V so zum 1.7.83 nicht vorgenommen worden. Diese Änderung beruht auf der Rechtsprechung des BGH mit genau den zitierten Urteilen, wo auch die direkte, explizite Referenz auf die Veröffentlichungen von Stelzer und der darin von Herrn Stelzer vertretenen Rechtsauffassung ersichtlich ist. Herausgreifen will ich den im Urteil allein Stelzer zugeschriebenen Rechtsposition, dass für Empfängern von Arbeitslosengeld keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, der ja bei der Anrechenbarkeit der Versicherungszeiten in der Gesetzesänderung eine Rolle gespielt hat. Die Änderungen des § 119 SGB V Mitte 1983 entsprachen dann z. T.; es gab ja noch weitere Konkretisierungen; der von Herrn Stelzer veröffentlichten Rechtsauffassung. Von daher sehe ich in diesem Bespiel einen weiteren Hinweis auf eine eigenständige Relevanz.Verifizierer (Diskussion) 10:16, 7. Okt. 2021 (CEST)
- Tut mir leid, es ist schon wiederholt gesagt worden, aber das fällt nun wirklich unter klassische Theoriefindung. Wikipedia bildet bekanntes Wissen ab. Es kommt also nicht darauf an, ob Du Stelzer für relevant hältst, sondern das muss anerkannte Meinung mindestens in seinem Fach und am besten sogar darüber hinaus sein. Leg uns hier eine "Festschrift Stelzer" o.ä. vor, dann kann man auf anderer Grundlage diskutieren. Dass Wissenschaftler von anderen Wissenschaftlern (oder in diesem Fall auch durch die Rechtsprechung) zitiert werden, ist aber normaler Bestandteil von Wissenschaft. Man macht das ja nicht zuletzt, um Positionen, die man ohnehin teilt, nicht in extenso noch einmal darlegen zu müssen bzw. um sie durch Verweis auf die Fachliteratur abzusichern. Dies sagt aber noch nichts über die allgemeine fachinterne Reputation des Zitierten aus. Es kommt auch nicht darauf an, ob Herr Stelzer in einem kleinen Kreis von Spezialisten einen guten Ruf genießt (was auch zu belegen wäre), sondern auf "enzyklopädische Relevanz". Dafür gibt es entsprechende Kriterien (nicht zuletzt um ausufernde Debatten um Fachdetails wie hier zu verhindern), die aber bei Stelzer alle nicht nachgewiesen sind.--Riedmiller (Diskussion) 11:19, 7. Okt. 2021 (CEST)
- Nun wäre es aber schön, wenn sich Deine Thesen verobjektivieren ließen. Gert Lauken (Diskussion) 12:42, 7. Okt. 2021 (CEST)
- Es gibt ja keinerlei externe mediale Rezption und außer den wenigen Zitierungen auch keine Rezeption in der Fachwelt. Da lässt sich also nichts objektivieren. --91.20.1.39 15:51, 7. Okt. 2021 (CEST)
- Also ist die Kernaussage, dass ein Richter ("Wissenschaftler") für sein Urteil sich einer selbst erarbeiteten Rechtsauffassung bedient und es keine maßgeblichen gerichtsexterne Informationsquellen gibt, welche ihm eine Aussage überhaupt ermöglichen oder seine Aussage bestätigen? Das entspricht nicht meinen Erkenntnissen und, wie ja auch schon festgestellt, meinen Ausführungen oben. Und im Vergleich zu anderer Wissenschaft, sehe ich ein (höchstrichterliches) Urteil mit der Wirkung anders, als ein White-paper in einem Wissenschaftsverlag oder ein fachspezifisches Lehrbuch. Eine sich aus einem Urteil ergebene Gesetzesänderung ist allgemeingültiger für Deutschland, als z. B. eine wissenschaftliche Veröffentlichung in einem technischen Forschungsgebiet. Bei der Relevanzbetrachtung geht es nach meinem Dafürhalten darum, eine allgemeingültige, besondere Leistung einer Person festzustellen. Der "gute Ruf" ist genauso wenig geeignet darstellbar, wie eine Forderung nach "medialer Präsenz". Nicht jeder Jurist ist juristisch relevant, weil er jenseits der üblichen Relevanzkriterien (u. a. Autor, Hochschulprofessor,...) in Talkshows auftaucht oder publikumswirksam bekannte Personen vor Gericht vertritt. Die juristische Relevanz wäre dann ja nicht mehr an dem juristischen Wirken/Erfahrungen, sondern nur an dem Wikipedia-konformen Wirken als Autor, Fernsehstar oder Publikumsliebling, geheftet. Ergo braucht ein Rechtsanwalt nur die Anzahl der erforderlichen Bücher in einem geeigneten Verlag zu schreiben. Was drin steht ist dabei dann egal und er bleibt in Wikipedia ein relevanter Jurist und Autor. Zumal jedes Fachthema, egal welcher Disziplin, meist nur einen kleinen Kreis von Spezialisten anspricht. Das ist ja bei Juristen ähnlich, aber denn gemessen an der Masse der Bevölkerung sind sie natürlich auch "Spezialisten", die trotzdem eine Relevanz begründen können. Ich habe ja u. a. ausgeführt, dass die Änderung des § 305 SGB V im November 2003 auf der in den Urteilen referenzierten Veröffentlichungen von Herrn Stelzer, welcher sogar eine Mindermeinung vertritt, begründet wurde. Dem Gericht war es also aufgrund seiner Ausführungen, trotzdem diese nicht der führenden, juristischen Meinung entsprach, möglich, der Argumentation so zu folgen. Es muss also eine überzeugende juristisch fundierte Herleitung gewesen sein. Bzgl. der zum Auskunftsanspruch im Urteil zweitgenannten Beitrag, Brandts, habe ich auch noch mal geschaut: Ricarda Brandts war zum Veröffentlichungszeitpunkt 2004 Vizepräsidentin des LSG Nordrhein-Westfalen; den Gericht der Vorinstanz zum BSG-Urteil. In ihrer Veröffentlichung "Die Pflichten der Krankenkassen und Leistungserbringer zur Information der Versicherten über Leistungen und Kosten" greift sie die Aussagen von Stelzer auf und setzt sie in den Kontext des LSG-Urteils. Das GKV-Modernisierungsgesetz basiert auf öffentlich, ersichtlichen Sachverhalte jenseits von Theoriefindung und ist ja nicht vom Himmel gefallen oder hinter verschlossenen Türen entstanden. Theoriefindung würde ich sehen, wenn eine Aussage im Urteil ohne Referenz steht und diese Aussage dann (zufällig) einer veröffentlichten Aussage entspricht. Hier sehe ich aber die Belegkette als geeignet und ausreichend öffentlich, unabhängig bewertbar an. Bzgl. der juristischen Einschätzung zum § 305 SGB V habe ich dazu leider noch keine Aussage, z. B. "die Veröffentlichung hat keinen Bezug zur Gesetzesänderung", hier gelesen. Das höchstrichterliche Urteil B 1 KR 38/02 R hat nun mal den Gesetzgeber dazu veranlasst, Änderungen im Gesetz vorzunehmen, welche in der Urteilsbegründung (vorweg) dargelegt wurden. Bedeutet, dass u. a. der Sachverhalt des neu geregelten Auskunftsanspruches durch Herrn Stelzer bereits so juristisch geeignet eingeschätzt wurde, dass dies in ein Gesetz aufgenommen werden konnte. Ähnliches beim § 119 SGB X. Ich sehe einen klaren; und üblichen; Zusammenhang zwischen Urteilen mit den substanziellen Urteilsbegründungen und Gesetzesänderungen. Und, wenn jemand eine juristische Meinungen beleghaft vertritt, die über Urteile nachvollziehbar, Einfluss auf Gesetze hat, bewerte ich das (immer noch) nicht als alltäglich, üblich bzw. grundsätzlich irrelevant.Verifizierer (Diskussion) 18:36, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Mal gezielt und sehr direkt nachgefragt: (1) Wikipedia beruht auf Belegen aus Sekundärliteratur. (2) Über deine Lemmaperson gibts keine solchen Belege. (3) So funktioniert aber Wikipedia. (4) Also wird das, was du dir vorgenommen hast, Stelzner hier einzubringen, nicht erfolgreich sein. – Was hast du daran nicht verstanden? – Danke! --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:36, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Also ist die Kernaussage, dass ein Richter ("Wissenschaftler") für sein Urteil sich einer selbst erarbeiteten Rechtsauffassung bedient und es keine maßgeblichen gerichtsexterne Informationsquellen gibt, welche ihm eine Aussage überhaupt ermöglichen oder seine Aussage bestätigen? Das entspricht nicht meinen Erkenntnissen und, wie ja auch schon festgestellt, meinen Ausführungen oben. Und im Vergleich zu anderer Wissenschaft, sehe ich ein (höchstrichterliches) Urteil mit der Wirkung anders, als ein White-paper in einem Wissenschaftsverlag oder ein fachspezifisches Lehrbuch. Eine sich aus einem Urteil ergebene Gesetzesänderung ist allgemeingültiger für Deutschland, als z. B. eine wissenschaftliche Veröffentlichung in einem technischen Forschungsgebiet. Bei der Relevanzbetrachtung geht es nach meinem Dafürhalten darum, eine allgemeingültige, besondere Leistung einer Person festzustellen. Der "gute Ruf" ist genauso wenig geeignet darstellbar, wie eine Forderung nach "medialer Präsenz". Nicht jeder Jurist ist juristisch relevant, weil er jenseits der üblichen Relevanzkriterien (u. a. Autor, Hochschulprofessor,...) in Talkshows auftaucht oder publikumswirksam bekannte Personen vor Gericht vertritt. Die juristische Relevanz wäre dann ja nicht mehr an dem juristischen Wirken/Erfahrungen, sondern nur an dem Wikipedia-konformen Wirken als Autor, Fernsehstar oder Publikumsliebling, geheftet. Ergo braucht ein Rechtsanwalt nur die Anzahl der erforderlichen Bücher in einem geeigneten Verlag zu schreiben. Was drin steht ist dabei dann egal und er bleibt in Wikipedia ein relevanter Jurist und Autor. Zumal jedes Fachthema, egal welcher Disziplin, meist nur einen kleinen Kreis von Spezialisten anspricht. Das ist ja bei Juristen ähnlich, aber denn gemessen an der Masse der Bevölkerung sind sie natürlich auch "Spezialisten", die trotzdem eine Relevanz begründen können. Ich habe ja u. a. ausgeführt, dass die Änderung des § 305 SGB V im November 2003 auf der in den Urteilen referenzierten Veröffentlichungen von Herrn Stelzer, welcher sogar eine Mindermeinung vertritt, begründet wurde. Dem Gericht war es also aufgrund seiner Ausführungen, trotzdem diese nicht der führenden, juristischen Meinung entsprach, möglich, der Argumentation so zu folgen. Es muss also eine überzeugende juristisch fundierte Herleitung gewesen sein. Bzgl. der zum Auskunftsanspruch im Urteil zweitgenannten Beitrag, Brandts, habe ich auch noch mal geschaut: Ricarda Brandts war zum Veröffentlichungszeitpunkt 2004 Vizepräsidentin des LSG Nordrhein-Westfalen; den Gericht der Vorinstanz zum BSG-Urteil. In ihrer Veröffentlichung "Die Pflichten der Krankenkassen und Leistungserbringer zur Information der Versicherten über Leistungen und Kosten" greift sie die Aussagen von Stelzer auf und setzt sie in den Kontext des LSG-Urteils. Das GKV-Modernisierungsgesetz basiert auf öffentlich, ersichtlichen Sachverhalte jenseits von Theoriefindung und ist ja nicht vom Himmel gefallen oder hinter verschlossenen Türen entstanden. Theoriefindung würde ich sehen, wenn eine Aussage im Urteil ohne Referenz steht und diese Aussage dann (zufällig) einer veröffentlichten Aussage entspricht. Hier sehe ich aber die Belegkette als geeignet und ausreichend öffentlich, unabhängig bewertbar an. Bzgl. der juristischen Einschätzung zum § 305 SGB V habe ich dazu leider noch keine Aussage, z. B. "die Veröffentlichung hat keinen Bezug zur Gesetzesänderung", hier gelesen. Das höchstrichterliche Urteil B 1 KR 38/02 R hat nun mal den Gesetzgeber dazu veranlasst, Änderungen im Gesetz vorzunehmen, welche in der Urteilsbegründung (vorweg) dargelegt wurden. Bedeutet, dass u. a. der Sachverhalt des neu geregelten Auskunftsanspruches durch Herrn Stelzer bereits so juristisch geeignet eingeschätzt wurde, dass dies in ein Gesetz aufgenommen werden konnte. Ähnliches beim § 119 SGB X. Ich sehe einen klaren; und üblichen; Zusammenhang zwischen Urteilen mit den substanziellen Urteilsbegründungen und Gesetzesänderungen. Und, wenn jemand eine juristische Meinungen beleghaft vertritt, die über Urteile nachvollziehbar, Einfluss auf Gesetze hat, bewerte ich das (immer noch) nicht als alltäglich, üblich bzw. grundsätzlich irrelevant.Verifizierer (Diskussion) 18:36, 8. Okt. 2021 (CEST)
- Es gibt ja keinerlei externe mediale Rezption und außer den wenigen Zitierungen auch keine Rezeption in der Fachwelt. Da lässt sich also nichts objektivieren. --91.20.1.39 15:51, 7. Okt. 2021 (CEST)
Was mir an dem Artikel besonders negativ auffällt, ist der durchgehende Versuch der Darstellung der Wichtigkeit der Person mit völlig unbelegten Behauptungen und konstruierten Zusammenhängen.
„Die Rechtsauffassung von Stelzer […] führte dazu, dass der Gesetzgeber …“, „Seine Rechtsauffassung […] wurde [… ] im Urteil […] des Landgerichts Berlin geteilt“ und weitere Stellen behaupten einen maßgeblichen Einfluss der Person auf Gesetzgebung und Gerichtsurteile, der aber nicht ansatzweise auch belegt und begründet wird.
Abgesehen davon, dass wir natürlich nur die „Erfolge“ erfahren und nicht, wie oft die Gerichte seiner Ansicht nicht gefolgt sind: Aus dem Umstand, dass er bestimmte Rechtsmeinungen vertreten hat (und zwar ziemlich sicher nicht als Einziger), folgt doch keineswegs, dass er persönlich maßgeblichen Anteil hatte an den jeweiligen Gesetzen oder Urteilen. Für die Zulässigkeit der aktuell gewählten Darstellung in einem enzyklopädischen, quellenbasierten Artikel wäre erforderlich, dass in den Materialien zu den Gesetzesbeschlüssen oder in den jeweiligen Urteilen gezielt auf ihn (bzw. seine einschlägigen Veröffenlichungen) Bezug genommen wurde, oder dass in juristischer Fachliteratur sein Beitrag dargestellt, sein Einfluss als entscheiende gewürdigt und anerkannt wurde, dass er persönlich entscheidenden Anteil an den jeweiligen Ergebnissen hatte. Davon sehe ich nichts im Artikel.
Das geht so nicht. Troubled @sset 15:25, 9. Okt. 2021 (CEST)
- +1. Und deswegen ist es schon einigermaßen erstaunlich, dass dieser Artikel immer noch nicht gelöscht ist. Eigentlich ein ganz klarer Fall fürs Schnelllöschen. Die Person ist enzyklopädisch aber so was von irrelevant, dass es schreit. --Opihuck 16:51, 9. Okt. 2021 (CEST)
- +2. Vorredner hat es prima ausgedrückt. Bitte endlich löschen- --Landkraft (Diskussion) 18:13, 9. Okt. 2021 (CEST)
- Warum wurde da der gesamte chronologische Lebenslauf rausgenommen? Fehlende Belege können nicht der Grund sein, dafür gibt es den Beleg-Baustein. Ich habe das wieder eingefügt, weil evtl. für die Relevanzdarstellung wichtig.--Nadi (Diskussion) 01:02, 10. Okt. 2021 (CEST)
- +2. Vorredner hat es prima ausgedrückt. Bitte endlich löschen- --Landkraft (Diskussion) 18:13, 9. Okt. 2021 (CEST)
Gelöscht. Was auch immer die Motivation des LA-Stellers gewesen sein mag: Enzykloädische Relevanz wurde nicht dargestellt. Die Zitierungen in wichtigen Urteilen sind mehr als nichts, für eine Relevanz nach RK:A müsste aber eine nachhaltige Berichterstattung in überregionalen Medien zu seiner Person geben, diese ist jedoch nicht vorhanden. --Hyperdieter (Diskussion) 15:29, 10. Okt. 2021 (CEST)
Jägerkompanie Tulln (gelöscht)
Als Kompanie weit unterhalb der Relevanzschwelle für militäriche Verbände. --BrotherM (Diskussion) 21:04, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Selbst das übergeordnete Stabsbataillon 3 (Bundesheer) wurde schon als irrelevant gelöscht. Löschen. --87.162.168.241 23:14, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Und damit ist das hier absolut eindeutig und könnte auch schnell erledigt werden--KlauRau (Diskussion) 00:45, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Lesen denn die Artikelersteller nicht die RK ehe sie loslegen. Das Thema milit. Einheiten wird in den RK klar umrissen. Natürlich bleibt hier nur löschen da meilenweit von einem erforderlichen Großverband entfernt. --WAG57 (Diskussion) 09:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- der Artikel handelt auch viel über die Kommandantin (dieser Milizeinheit) - was ja eher nicht so oft vorkommt?, trotzdem klar Löschen. Nach dem Export ins regionale könnte man das auch schnell erledigen, --Hannes 24 (Diskussion) 14:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Zustimmung. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 16:00, 4. Okt. 2021 (CEST)
- der Artikel handelt auch viel über die Kommandantin (dieser Milizeinheit) - was ja eher nicht so oft vorkommt?, trotzdem klar Löschen. Nach dem Export ins regionale könnte man das auch schnell erledigen, --Hannes 24 (Diskussion) 14:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Lesen denn die Artikelersteller nicht die RK ehe sie loslegen. Das Thema milit. Einheiten wird in den RK klar umrissen. Natürlich bleibt hier nur löschen da meilenweit von einem erforderlichen Großverband entfernt. --WAG57 (Diskussion) 09:16, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Und damit ist das hier absolut eindeutig und könnte auch schnell erledigt werden--KlauRau (Diskussion) 00:45, 3. Okt. 2021 (CEST)
Eine Kompanie zum Objektschutz unter dem Kommando einer Hauptfrau. Sorry, löschen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 01:09, 8. Okt. 2021 (CEST)
Keine enzyklopädische Relevanz--Karsten11 (Diskussion) 18:04, 9. Okt. 2021 (CEST)
Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland (gelöscht)
Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt. --Icodense 21:43, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Export ins Vereinswiki --KlauRau (Diskussion) 00:45, 3. Okt. 2021 (CEST)
Gemäß Antrag. --Gripweed (Diskussion) 11:33, 9. Okt. 2021 (CEST)
Rüttewies (LAE)
Enzyklopädische Relevanz nicht ausreichend dargestellt Lutheraner (Diskussion) 23:29, 2. Okt. 2021 (CEST)
Hallo Lutheraner Das Gebiet Rüttewies ist eine der am längsten besiedelten Stellen im Hochschwarzwald und eine der höchst gelegenen Siedlungen in Deutschland. Hilft es das zusätzlich im Text anzugeben um die Relevanz zu betonen? Die beiden Höfe liegen zudem direkt an zwei Wanderwege und an einem Naturschutzgebiet. Zur Geschichte der Höfe findet sich im Internet sonst nichts. Die Relevanz besteht somit aus meiner Sicht sehr wohl. Schöne Grüße Lauwilliwillinukunukuoioi (nicht signierter Beitrag von Lauwilliwillinukunukuoioi (Diskussion | Beiträge) 00:15, 3. Okt. 2021 (CEST))
- Das einzig relevante daran ist meines Erachtens das Lanschaftsschutzgebiet und das hat bereits einen eigenen Artikel.--Lutheraner (Diskussion) 00:20, 3. Okt. 2021 (CEST)
@Lutheraner: Wir müssen uns doch jetzt hoffentlich nicht über die Relevanz gemäss RK bei einem Weiler streiten? Wikipedia:Relevanzkriterien#Geographische_Objekte,_Siedlungen ist da eigentlich eindeutig. Qualitativ müsste Benutzer:Lauwilliwillinukunukuoioi vielleicht noch ein bisschen geholfen werden - aber gerade Neuautoren zu kleineren Orten werden eigentlich immer noch gebraucht. Machst Du selbst LAZ? --Die QuasiIP (Diskussion) 00:48, 3. Okt. 2021 (CEST) Toll finde ich diese RK übrigens auch nicht. Aber gemäß der Regel, dass jedes kategorisierbare Lemma einen Artikel bekommt wird es an sich wemiger gern gesehen, sämtliche Weiler im Hauptartikel Urberg mit einzupflegen. --Die QuasiIP (Diskussion) 00:53, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Weiler? Ich lese von einem "Gebiet" mit einem Hof - ein Hof ist aber kein Weiler.--Lutheraner (Diskussion) 00:53, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Die Gemeinde Dachsberg (Südschwarzwald) nennt es in ihrem Webauftritt einen Weiler (einige Zeilen weiter oben verlinkt) und es ist mit ziemlicher Sicherheit ein auf Karten verzeichnetes geografisches Oblekt. Aber wir können auch auf Admin warten. --Die QuasiIP (Diskussion) 00:56, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Weiler? Ich lese von einem "Gebiet" mit einem Hof - ein Hof ist aber kein Weiler.--Lutheraner (Diskussion) 00:53, 3. Okt. 2021 (CEST)
Rüttewies ist ein Ortsteil der Gemeinde Dachsberg und somit zweifelsfrei relevant. Ich entferne den LA.
@Lauwilliwillinukunukuoioi: Bitte passe den Artikel an das übliche Format für Ortsteilartikel an. Du kannst dir dabei andere Ortsteilartikel wie z. B. Urberg aus derselben Gemeinde als Vorlage nehmen. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 00:59, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Jetzt ist LAE gerechtfertigt, nur zum Zeitpunkt des LA stand weder etwas von "Weilr" nochvon "Ortsteil" im artikel--Lutheraner (Diskussion) 08:56, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Doch, es stand schon drin, aber sehr versteckt im vorletzten Satz: [15]. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 13:08, 3. Okt. 2021 (CEST)
IVS Industrie- und Wirtschaftsvereinigung Schaffhausen (gelöscht)
Unbelegter Artikel stellt enzyklopädische Relevanz nicht ausreichend dar Lutheraner (Diskussion) 23:31, 2. Okt. 2021 (CEST)
- Ohne Belege kann dies nicht im ANR verbleiben 7 Tage dafuer--KlauRau (Diskussion) 00:46, 3. Okt. 2021 (CEST)
- Überregionale Bedeutung von regionalen Industrieverbänden ist schwerlich nachzuweisen. Wenn da nicht noch was unerwartetes, relevanzstiftndes kommt, bleibt nur löschen. Die wohl grösserer Wirtschaftsvereinigung Zug-West haben wir gelöscht und selbst auf Kantonsebene haben wir nur die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell. --Alpöhi (Diskussion) 09:39, 3. Okt. 2021 (CEST)
Da es kein ausreichender Artikel ist, fehlt auch die Relevanzdarstellung--Karsten11 (Diskussion) 18:13, 9. Okt. 2021 (CEST)