Landgericht Kronach

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Gebäude des Landgerichts und danach des Amtsgerichts Kronach

Das Landgericht Kronach war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Kronach im heutigen Landkreis Kronach. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Kronach errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, ab 1817 zum Obermainkreis und ab 1838 zu Oberfranken.

Das Landgericht Kronach wurde überwiegend aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren (das Vogteiamt Seibelsdorf war bayreuthisch gewesen). Dies waren:

Persönlichkeiten

  • Joh. Friedrich Stöcker, Landrichter ab 1804
  • Carl Maria Gut, Rentbeamter ab 1804[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 209 ff., Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. a b Regierungsblatt für die Churpfalzbaierischen Fürstenthümer in Franken, Band 2, 1804, S. 274 ff., Digitalisat