Atomausstieg

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Die lachende Sonne mit der Aufschrift Atomkraft? Nein danke in der jeweiligen Landessprache gilt als das bekannteste Logo der internationalen Anti-Atomkraft-Bewegung

Als Atomausstieg, auch Kernkraftausstieg oder Atomverzicht, wird die politische Entscheidung eines Staats, den Betrieb von Kernkraftwerken einzustellen und auf Kernenergie zur Stromerzeugung zu verzichten, bezeichnet. Einen vollständigen Ausstieg aus der Erzeugung von Atomenergie hat bisher Italien durchgeführt, weitere Staaten wie Deutschland, Belgien und die Schweiz haben einen Atomausstieg angekündigt bzw. ihn in die Wege geleitet. Österreich nahm sein fertiggestelltes Kernkraftwerk Zwentendorf bereits 1978 nach einer Volksabstimmung nicht in Betrieb, weitere Staaten brachen zum Teil weit vorangeschrittene Atomprogramme ab.

Der Atomausstieg ist ein wichtiger Teilaspekt der Energiewende; diese ist jedoch deutlich weiter gefasst und sieht langfristig die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sowie den völligen Verzicht auf konventionelle Energieträger (Kernbrennstoffe als auch fossile Brennstoffe) vor.

Zum Begriff des Atomausstiegs und Atomverzichts

Der Begriff kann zum einen die Entscheidung, beim Eintreten bestimmter Bedingungen oder zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt vorhandene Kernkraftwerke abzuschalten, meinen oder den Prozess bzw. Zeitraum, in dem man diese Entscheidung in die Tat umsetzt. Sobald ein Land Strom importiert, importiert es einen Strommix, in dem auch Atomstrom enthalten sein kann, jedoch nicht zwangsläufig muss.

Der Begriff „Atomausstieg“ entstand als politisches Schlagwort in der Anti-Atomkraft-Bewegung in Deutschland.

In Deutschland waren damals schon Kraftwerke in Betrieb. Der Atomausstieg wurde seit etwa Mitte der 1970er Jahre gefordert. 1978, als Österreich auf die Inbetriebnahme von Zwentendorf, und damit komplett auf eigene Atomenergie verzichtete, sprach man in Österreich speziell von „atomfrei“. Nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986 forderten mehr Menschen – auch in anderen europäischen Ländern – Atomausstiege in ihren Ländern.

Speziell in Deutschland bedeutet der Ausdruck – als politischer Begriff:

  1. die im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung der rot-grünen Bundesregierung mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern, die deutschen Kernkraftwerke nach dem Erzeugen bestimmter Strommengen abzuschalten (auch „Atomkonsens“ genannt) oder
  2. die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011, die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung rückgängig zu machen, acht Kernkraftwerke dauerhaft abzuschalten und die übrigen neun spätestens zu bestimmten Zeitpunkten dauerhaft abzuschalten (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG)). Diese atompolitische Kehrtwende (Details siehe unten) beschloss Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Tag nach Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima (Japan) im März 2011, später auch ihr Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat.

Vorgeschichte

Mit der zivilen Nutzung der Kernkraft in Kraftwerken wurde Mitte der 1950er-Jahre (1954 Kernkraftwerk Obninsk, Sowjetunion; 1956 Kernkraftwerk Calder Hall, Großbritannien) begonnen. Anfangs war die friedliche Nutzung der Kernenergie gesellschaftlich weitgehend akzeptiert und Kernkraftwerke wurden als eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Art der Stromerzeugung beworben. Ab den 1970er-Jahren gewannen Anti-Atomkraft-Bewegungen zunehmend an Bedeutung. Sie weisen vor allem auf die Risiken und möglichen Folgen eines nuklearen Unfalls (GAU, Super-GAU), Gefahren für Menschen und Umwelt in der Umgebung von Kernkraftwerken (Radioaktivität, ionisierende Strahlung) und das Problem der radioaktiven Abfälle, die über Jahrtausende sicher endgelagert werden müssen, hin. Die Kernschmelze im Three Mile Island 1979 (USA) deckte Schwächen der sicherheitstechnischen Auslegung auf; der Unfall von Tschernobyl 1986 (UdSSR) wurde zur nuklearen Katastrophe und veranlasste viele Länder, keine neuen Kernkraftwerke zu bauen.

Wenn Länder ihre Kernkraftwerke abschalten, müssen sie entweder mehr Energie importieren, mehr Strom auf alternative Weise herstellen und/oder ihren Stromverbrauch drosseln. Ein langsamer Atomausstieg wird gewählt, um in der Zwischenzeit andere Anlagen zur Energieerzeugung zu errichten. Neben fossiler Energie sind die am häufigsten in Betracht gezogenen Alternativen zur Kernenergie Windenergieanlagen, Wasserkraftwerke, Sonnenenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse sowie Energiesparen (also Maßnahmen, die die Menge verbrauchter Energie verringern).

Bis 2011 wurde in einigen Ländern der beschlossene Ausstieg verzögert oder der Ausstiegsbeschluss vollständig revidiert. In Deutschland wurde dies unter Laufzeitverlängerung, Ausstieg vom Ausstieg und notwendige Brückentechnologie thematisiert. Nachrichten über Pannen, Störfälle, aufgedeckte Vertuschungen führten zu weiterem Vertrauensverlust; die seit über 50 Jahren ungelöste Endlagerfrage und letztendlich 2011 die Katastrophe in vier japanischen Reaktorblöcken in Fukushima Daichi haben die Sicht auf das verbliebene Restrisiko so verändert, dass der Ausstieg politisch beschlossen wurde.

Argumente und Auswirkungen

Radioaktivität und Unfallrisiken

Was sind die sichersten und saubersten Energiequellen?
137Cs-Kontamination in Weißrussland, Russland und der Ukraine zehn Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl

Befürworter des Atomausstiegs argumentieren meist mit der Vermeidung von radioaktiver Strahlung und Nuklearunfällen. Bei Störfällen, wie sie beispielsweise in Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011) passiert sind, traten radioaktive Stoffe aus und kontaminierten weite Landflächen. Zugleich wurden in den betroffenen Gebieten viele Menschen in verschieden schwerem Ausmaß verstrahlt und erfuhren somit eine deutlich höhere Strahlenbelastung als in der Natur üblich. Als Langzeitfolge hoher Strahlenbelastung können Krebserkrankungen auftreten. Da es jedoch kaum zu beziffern ist, inwieweit die zusätzliche Strahlenbelastung durch kerntechnische Unfälle für zusätzliche Erkrankungen ursächlich ist, schwanken die genannten insbesondere bei den zivilen Opferzahlen sehr stark. Auch bei den Liquidatoren, wie sie nach der Katastrophe von Tschernobyl zu Hunderttausenden zum Bau des Sarkophages eingesetzt wurden, sind genaue Aussagen hierzu nur schwer möglich. Als gesichert gelten 63 tote Liquidatoren.[1] Darüber hinaus klaffen die Zahlen sehr weit auseinander. Während z. B. IAEA und WHO langfristig von rund 4000 Toten ausgehen, nennt die Ukrainische Kommission für Strahlenschutz 34.499 verstorbene Rettungshelfer, das atomkritische Komitee der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) rechnet langfristig mit 50.000 bis 100.000 Toten.[2][3] Einzelne Stimmen gehen sogar von knapp 1,5 Mio. Toten aus.[4]

Forscher des Max-Planck-Institutes für Chemie um Johannes Lelieveld kalkulierten, dass etwa alle zehn bis zwanzig Jahre mit einer Kernschmelze in einem der 440 weltweit vorhandenen Reaktoren (Stand 2012) zu rechnen sei. Damit wäre die Eintrittswahrscheinlichkeit etwa um den Faktor 200 höher als Schätzungen der Nuclear Regulatory Commission (NRC) es 1990 annahmen. Das weltweit höchste Risiko einer radioaktiven Kontamination, die bei 40 Kilobecquerel Radioaktivität pro Quadratmeter als erfüllt gilt, trüge demnach Südwestdeutschland, aufgrund der dort sowie in Frankreich und Belgien hohen Reaktorendichte. Bei einer Kernschmelze in Westeuropa wären durchschnittlich 28 Millionen Personen von einer Kontamination mit mehr als 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter betroffen, in Südasien sogar ca. 34 Mio. Menschen.[5][6]

Im Rahmen der EUROCLUS-Studie wurden vier Krebs-Cluster in der Nähe von Kernkraftwerken bei einer Gesamtanzahl von 240 Krebs-Clustern in 17 Ländern festgestellt. Die Nähe zu Kernkraftwerken ist kein gemeinsames Merkmal der Krebs-Cluster.

Im Oktober 2012 wurden Ergebnisse eines Stresstests bekannt, den die EU nach der Katastrophe von Fukushima durchführen ließ. Demnach weisen die meisten europäischen Kernkraftwerke erhebliche Sicherheitslücken auf. In einem Teil der Kraftwerke seien nicht einmal die Nachrüstungen erfolgt, die nach dem GAU von Harrisburg 1979 und der Katastrophe von Tschernobyl 1986 vereinbart wurden. Dieses galt insbesondere für Fukushima Daichi. In zwölf von 19 deutschen Kernkraftwerksblöcken wurden Mängel entdeckt, wie z. B. hinreichende Erdbebenmesssysteme. Manche Kernkraftwerke seien zudem konstruktiv (zu) schwach gegen Erdbeben ausgelegt. Insgesamt rangierten deutsche Kernkraftwerke in der oberen Hälfte der untersuchten Anlagen, hinter einigen osteuropäischen Kraftwerken. Besonders schlecht schnitten Kernkraftwerke in Frankreich ab; ebenfalls kritisiert wurden nordeuropäische Kraftwerke. So blieb z. B. den Bedienungsmannschaften im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark sowie im finnischen Kernkraftwerk Olkiluoto weniger als eine Stunde Zeit, um eine unterbrochene Stromversorgung zur Aufrechterhaltung der zwingend notwendigen Reaktorkühlung wiederherzustellen. Insgesamt prognostiziert die EU, dass die Nachrüstungen der Kernkraftwerke zwischen 10 und 25 Mrd. Euro kosten wird bzw. würde.

Umweltverbände kritisierten den Stresstest scharf und forderten die Abschaltung der beanstandeten Kraftwerke. So habe der Stresstest größtenteils auf dem Papier stattgefunden; nur wenige Kraftwerke seien tatsächlich untersucht worden. Zudem seien bestimmte Risiken wie die Gefahr von Terroranschlägen oder Flugzeugabstürze völlig unberücksichtigt geblieben; es seien nur die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Naturereignisse sowie die Beherrschung von daraus entstandenen Unfällen untersucht worden.[7][8][9]

Atommüll

Das Problem einer sicheren Langzeitendlagerung für radioaktiven Müll ist weitgehend ungelöst, ein vollständig schlüssiges Konzept liegt nicht vor.[10] Zu den fragwürdigen Entsorgungsmethoden gehörte beispielsweise die Versenkung von Atommüllfässern in den Ozeanen: Zwischen 1946 und 1993 wurde Atommüll an mindestens 80 Plätzen im Meer versenkt. Ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb statt Abschaltung würde die zu entsorgende Masse nur unwesentlich vergrößern.[11]

Uranbergbau

Der Uranabbau wie hier in der Ranger-Uran-Mine in Australien führt zu starker Umweltbelastung sowie zu Erkrankungen unter den Arbeitern

Weitere Kritikpunkte betreffen den Abbau von Uranvorkommen. Die Uranvorkommen sind begrenzt. Der Abbau des Urans hatte in der Vergangenheit und hat heute teilweise verheerende Auswirkungen für die Umwelt und die dort lebenden Menschen.[12]

Wirtschaftlichkeit und Versicherung

Kritiker halten die Kernenergie für unwirtschaftlich, weil die hohen Kapitalkosten durch die niedrigen Brennstoffkosten nicht aufgewogen werden können. Oft wurden in der Vergangenheit Aufwände für die Zwischenlagerung und Endlagerung des Atommülls vom Steuerzahler bezahlt und nicht von den verursachenden Stromkonzernen.

Zudem wird die ungenügende Versicherung von Kernkraftwerken kritisiert. Der Betreiber haftet zwar bei Unfällen in unbegrenzter Höhe (§ 31 Absatz 1 Atomgesetz), der potentielle Schaden bei einem Super-Gau kann aber bis zu ungefähr 6.000 Milliarden Euro betragen,[13] was die finanziellen Möglichkeiten eines Privatunternehmens bei weitem übertrifft. Zum Vergleich: Im Oktober 2011 – nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – kam die japanische Kommission für Atomenergie zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung der durch diese Katastrophe entstandenen Schäden inklusive des Rückbaus der Reaktoren mindestens 50 Mrd. Euro kosten wird; einzelne Mitglieder dieser Kommission prognostizieren eine deutlich höhere Summe.[14] Eine französische Regierungsstudie ermittelte 2013 mögliche volkswirtschaftlichen Schäden eines Unfalls in einem französischen Kernkraftwerk in Höhe von 430 Mrd. €, was einem Viertel der Wirtschaftsleistung des Landes entspricht.[15] In vielen weiteren Staaten existiert gar keine Versicherung für Kernkraftwerke. In dieser weitgehenden Befreiung von einer Haftpflichtversicherung sehen die beiden Volkswirtschaftler Peter Hennicke und Paul J. J. Welfens eine versteckte Subvention der Atomstromwirtschaft, die „absurde Investitionsanreize schafft, den Wettbewerb in der Strom- bzw. Energiewirtschaft grotesk verzerrt und völlig unnötige Risiken für Milliarden Menschen befördert“. So übertreffe die „Schattensubvention“ bei Atomstrom prozentual alle anderen Sektoren der Wirtschaft.[16]

Eine Analyse des Handelsblatts kam 2015 zu dem Schluss, dass Atomkraft „die wahrscheinlich größte und schlechteste Investition in der Geschichte der Bundesrepublik“ war.[17][18]

Eine Untersuchung des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im Auftrag eines nordrhein-westfälischen Ministeriums prognostiziert, ein schneller Atomausstieg werde den Strompreis eines Durchschnittshaushaltes um maximal 25 Euro im Jahr verteuern. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien könne langfristig sogar niedrigere Strompreise ermöglichen.[19] Germanwatch kam im Mai 2011 zu einem ähnlichen Ergebnis.[20] Der volkswirtschaftliche Nutzen der erneuerbaren Energien sei deutlich höher als die Mehrkosten. Tatsächlich ergab sich zwischen 2011 und 2021 für einen 3-Personen-Haushalt eine Steigerung von knapp 235 Euro im Jahr.[21]

Ein Spiegel-Artikel schrieb im März 2011, ein Atomausstieg bis 2020 koste etwa 48 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 122 Milliarden Euro werden laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ohnehin an Investitionen anfallen, um den Kraftwerkspark zu erneuern und die Klimaschutzvorgaben zu erfüllen.[22] Die Energiekonzerne kündigten 2011 an, die Bundesrepublik auf Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu verklagen.[23] Anfang 2012 waren die Strompreise an der Strombörse ähnlich wie im Vorjahr, bevor das Atommoratorium in Kraft trat,[24][25] im Mai 2012 waren sie im Vergleich zum Vorjahresmonat zwischen 15,5 % (Terminmarkt, Peakload) und 32,2 % (Spotmarkt Peakload) gesunken.[26]

Gefahren für Frieden und Sicherheit

Kritiker argumentieren, es sei unmöglich, Atomanlagen effektiv vor Terrorangriffen zu schützen. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben weltweit bewusst gemacht, dass Terroristen entführte Flugzeuge auf Atomanlagen lenken könnten. Atomkraftwerke bergen daher das Risiko eines verheerenden terroristischen Anschlags.

Darüber hinaus birgt die zivile Nutzung der Kernenergie das Potential zur Verbreitung von technischem Know-how und von radioaktivem Material an Regierungen und terroristische Gruppen, welche dieses Material für militärische oder terroristische Zwecke missbrauchen können.

Verdrängung erneuerbarer Energien

Im Zuge der jahrelangen Diskussion um die 2010 beschlossene und 2011 zurückgenommene Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke meldeten sich zahlreiche Institutionen zu Wort, welche die Verdrängung erneuerbarer Energien durch Atomstrom beklagten.

  • Nach einer Analyse des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) würden bei dem von der Erneuerbare-Energien-Branche für 2020 geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien nur noch 24,5 GW statt heute 43,9 GW an Grundlast von fossilen oder atomaren Kraftwerken benötigt. Würden die Atomkraftwerke aber am Netz bleiben, müssten zusätzlich fossile Kraftwerke abgeschaltet werden, wozu jedoch die gesetzliche Grundlage fehlt. Faktisch würde so der Vorrang erneuerbarer Energien gefährdet.[27]
  • Eine AKW-Laufzeitverlängerung wäre ein „schlimmer Fehler“ und würde die erneuerbaren Energien in Deutschland um mindestens ein Jahrzehnt zurückwerfen, warnte 2010 auch Christian Friege, der Vorstandsvorsitzende des Ökostromanbieters Lichtblick. Schon 2010 verstopfe „zu viel unflexible Grundlast“ aus Braunkohle- und Atomkraftwerken das Stromnetz. Längere Laufzeiten würden dazu führen, dass „der so wichtige Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung in Frage gestellt wird“. Zudem könnten die Betreiber der Atomkraftwerke mit den Zusatzgewinnen „ihre dominante Stellung bei der Stromerzeugung verteidigen“. Infolgedessen sei Atomkraft „keine Brückentechnologie, sondern eine Verhinderungstechnologie für den Ausbau der Erneuerbaren“.
  • Auch nach Ansicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) sind weder längere AKW-Laufzeiten noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Der SRU warnte davor, dass durch signifikante AKW-Laufzeitverlängerungen Überkapazitäten im System entstünden. Viele konventionelle Kraftwerke seien auf Dauer nicht mit der erneuerbaren Stromerzeugung vereinbar, da ihre Leistung nicht schnell genug an die Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie angepasst („Lastfolgebetrieb“) werden kann. Das dauerhafte Nebeneinander von konventioneller und wachsender erneuerbarer Stromerzeugung würde das System ineffizient und unnötig teuer machen. Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Mitglied im SRU, betonte: „Für die Übergangszeit sind weder Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Die Brücke zu den erneuerbaren Energien steht bereits“.[28]
  • Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender des Regionalversorgers HSE in Darmstadt, erklärte 2010 in der „Wirtschaftswoche“: „Die Atomkraft ist keine Brückentechnologie, sondern sie bremst die Erneuerbaren aus.“ Filbert begründet seine Sichtweise mit Investitionen der Stadtwerke in den vergangenen Jahren, die sich am Atomausstieg orientiert hätten: „Sie haben viel Geld in die erneuerbare Energieversorgung gesteckt, denn dieses Marktsegment war nicht vom Erzeugungsoligopol der vier großen Energieunternehmen besetzt.“ (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) Würden nun die Atomkraftwerk-Betreiber am Markt bevorzugt, käme das einer Entwertung dieser Investitionen gleich. Da auch die Behauptungen unzutreffend seien, Atomkraft senke den Strompreis und ohne sie gingen die Lichter aus, folgerte Filbert: „Der energiepolitisch wie wettbewerbsrechtlich richtige Weg wäre, am Ausstiegsbeschluss festzuhalten.“[29]

Versorgungssicherheit und Stromimporte

Die Bundesnetzagentur äußerte im August 2011, auch im bevorstehenden Winter sei kein Atomkraftwerk als Kaltreserve im Standby notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.[30] Eine sorgfältige Analyse des Kraftwerksparks habe solide Reservekapazitäten ermittelt.[31]

Auch Kernkraftwerke benötigen Reserveenergie. Dieser Fall trat zum Beispiel im Januar 2012 ein, als einer der beiden aktiven Kernreaktoren des Kernkraftwerk Brunsbüttel (Leistung (netto) 1.300 Megawatt) außerplanmäßig heruntergefahren werden musste, weil defekte Brennelemente ausgetauscht werden mussten. Diesen Ausfall glichen andere Kraftwerke aus.[32][33]

Zudem wurde zunächst befürchtet, dass die wegfallende Atomstromproduktion vorwiegend durch Importe von Atomstrom aus Frankreich oder Tschechien ersetzt würde, anstatt durch heimische Produktion erneuerbarer Energien. Dies bewahrheitete sich nicht: im ersten Halbjahr 2011 (in dem sechs Kernkraftwerke im Rahmen des Atom-Moratoriums[34] abgeschaltet wurden) wurden fast 28 Terawattstunden exportiert und 24 Terawattstunden importiert.[35] Das Öko-Institut kam nach einer Analyse zu dem Ergebnis, dass nach der Abschaltung der sechs deutschen Kernkraftwerke der Strommehrbedarf einstweilen von anderen Energieträgern (insbes. Kohle und Gas) gedeckt wurden.[36] Die Stromflüsse zwischen Deutschland und Frankreich änderten sich einige Monate lang (Frankreich exportierte 2011 10,8 TWh und importierte 8,4 TWh[37]; seit 2012 ist Frankreich Nettoimporteur. 2012 importierte das Land 8,7 Terawattstunden aus Deutschland[38]). Zu Spitzenlastzeiten sei der Strom aus deutschen Photovoltaikanlagen für Frankreich günstiger als aus seinen eigenen, oft überlasteten Atomreaktoren. Das der französischen Regierung unterstellte „Zentrum für strategische Analysen“ kam zu dem Schluss, der Ausbau der erneuerbaren Energien im Nachbarland Deutschland sichere nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die energetische Unabhängigkeit des Landes.[39]

Auch im zweiten Halbjahr 2011, in dem die durch den Atomausstieg abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr zur Stromerzeugung beitrugen, war ein Nettoüberschuss zu verzeichnen (ebenso im Gesamtjahr 2011). Dieser betrug nach vorläufigen Zahlen der ENTSO-E ca. 6 TWh. Der Minderertrag der Kernkraftwerke von ca. 32 TWh wurde durch den geringeren Export (im Saldo 12 TWh weniger als im Vorjahr) sowie durch die erhöhte Einspeisung der Erneuerbare Energien (+ 18 TWh verglichen mit 2010) fast vollständig kompensiert.[40] Auffällig ist die jahreszeitliche Schwankung des Stromaustausches. So betrug der Nettoexport laut Zahlen der AG Energiebilanzen nach dem dritten Quartal ca. 1,6 TWh.[41] Damit kam es im nachfrageschwächeren Sommer zu Nettoimporten von Strom nach Deutschland, während im Nachfragestarken vierten Quartal einen Nettoexport von rund 4,5 TWh zu verzeichnen war.

Trotz Atomausstieg hat Deutschland im Jahr 2012 so viel Strom exportiert wie bis dahin noch nie. Laut Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen stieg der Stromexport auf 23 Milliarden Kilowattstunden an. Das ist fast viermal so viel wie 2011; die Preise für den exportierten Strom lagen dabei über den Preisen des importierten Stroms.[42] Ein leichtes Strom-Defizit war zuletzt im Jahr 2002 aufgetreten. Damals musste Deutschland 0,7 TWh im Ausland einkaufen, um die eigene Versorgung zu decken. Die Stromerzeugung aus den Atomreaktoren ist in Deutschland im Jahr 2012 nach Daten der Arbeitsgemeinschaft auf 99 Milliarden Kilowattstunden und damit erstmals seit Jahrzehnten wieder unter die 100-Milliarden-Marke gesunken (2011: 108 Milliarden Kilowattstunden). Damit trug die Atomkraft noch ein Sechstel zur deutschen Stromversorgung bei, während die Erneuerbaren 2012 23 Prozent abdeckten.[43]

Wie die folgende Tabelle zeigt, die auf Daten von entso-t basiert, gab es nach der Abschaltung von acht deutschen Kernkraftwerken im Winterhalbjahr 2011/12 (mit Ausnahme von einem starken Exportanstieg nach Österreich, der durch Importe aus Dänemark und Schweden ausgeglichen wurde), nur geringfügige Veränderungen in der Exportbilanz. Die Stromexporte nach Frankreich gingen von 5 TWh auf 4 TWh zurück, zugleich fielen die Importe aus Tschechien von 5,8 TWh auf 4,7 TWh.

Länderscharfer Vergleich der Nettostromexporte Deutschlands in den Wintern 2010/11 und 2011/12[44]
Nettoexport Winter 2010/11 in TWh Nettoexport Winter 2011/12 in TWh Veränderung in TWh
DE-AT 1,68 11,97 10,29
DE-CH 4,09 3,32 −0,76
DE-CZ −5,76 −4,67 1,09
DE-FR 4,94 4,01 −0,94
DE-NL 4,07 3,07 −1,00
DE-SE 1,04 −1,70 −2,73
DE-DK 1,57 −3,54 −5,11
DE-PL −0,69 −1,59 −0,90
Gesamt 10,95 10,87 -0,07

Im ersten Quartal 2012 blieb Deutschland ebenfalls in jedem Monat Nettoexporteur von Strom, im besonders kalten Februar wurde (trotz der abgeschalteten Kernkraftwerke) netto sogar mehr Strom exportiert als im Februar 2011, als diese Kraftwerke noch in Betrieb waren.[45] Zugleich blieb das Stromnetz während der Kältewelle, in der die Stromnachfrage besonders hoch war, laut Übertragungsnetzbetreiber stabil.[46] Deutschland blieb selbst während der morgendlichen Spitzenlast Stromexporteur. Die exportierte Strommenge betrug dabei etwa 150 bis 170 GWh pro Tag[47] (im Tagesschnitt 6,25 bis 7 GW, entsprechend 5 großen Kernreaktoren) und floss zum Teil nach Frankreich, das aufgrund seines überwiegend elektrisch beheizten Wohnbestandes zum Nettoimporteur von Strom wurde. Laut Tagesspiegel importiert Frankreich seit Jahren während des Winters Strom aus Deutschland.[48]

Im November 2012 wurde bekannt, dass Deutschland in den ersten drei Quartalen des Jahres so viel Strom exportiert hatte wie nie zuvor. Demnach flossen im Saldo 12,3 TWh Strom ins Ausland; 2010, im Jahr vor der Abschaltung von insgesamt acht Kernkraftwerken, waren es 8,8 TWh gewesen.[49][50]

In der 2013 veröffentlichten Studie „Auswirkungen des deutschen Kernenergie-Ausstiegs auf den Stromaustausch mit den Nachbarländern“ wurde untersucht, welche Auswirkungen das Abschalten der Kernkraftwerke auf den Stromaustausch der Bundesrepublik mit seinen europäischen Nachbarn hat. Demnach erhöhten sich die Importe im Frühjahr und Sommer 2011 kurzfristig; dies lag hauptsächlich an jahreszeitlichen Effekten und lange geplanten Kraftwerksrevisionen. Zudem handelte es sich um ein starkes Wasserkraftjahr in Schweden und Norwegen mit entsprechenden preisgünstigen Stromüberschüssen auf dem europäischen Markt. Der Ausstieg führte demnach nicht zu einem Mangel inländischer Kraftwerkskapazitäten.[51]

Eine Studie im Auftrag von Greenpeace bestätigte, dass im Jahr 2011 der Anteil von importiertem Strom aus Frankreich zwar etwas anstieg, dieser jedoch vor allem in Nachbarländer wie die Schweiz durchgeleitet wurde. Im Jahr 2012 wurde demnach sogar weniger Strom aus Frankreich nach Deutschland importiert als noch vor dem Atommoratorium. Auch aus Tschechien kamen nicht mehr Importe als vor der Abschaltung.[52]

Im Juli 2013 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Stromversorger aufgrund von großen Überkapazitäten im europäischen Strommarkt und daraus resultierender niedriger Börsenstrompreise eine Reihe von konventionellen Kraftwerken in Deutschland und anderen europäischen Staaten stilllegen wollten. Darunter könnten laut Branchenkreisen auch Kernkraftwerke sein. Bis Mitte Juli 2013 gingen 15 Stilllegungsanträge bei der deutschen Bundesnetzagentur ein. Diese kündigte an, zumindest in Süddeutschland keine Stilllegungen mehr zu akzeptieren.[53] Von etwa 90.000 Megawatt konventioneller Stromkapazitäten in Deutschland standen 2013 bis zu 20 Prozent zur Disposition. Für dutzende Kohle- und Gaskraftwerken wird eine vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung erwogen. Das große Stromangebot bei den erneuerbaren lässt den Börsenpreis so stark fallen, dass sich ihr Betrieb nicht mehr lohnt. Mehrfach hatten Versorger und Stadtwerke von der Regierung gefordert, für die Bereitstellung von Kraftwerken entlohnt zu werden („Kapazitätsmarkt“) – bisher vergeblich.

Klimaschutz

Gegner des Atomausstieges kritisierten, wegen des Atomausstiegs müsse mehr Strom aus Kohle und anderen fossilen Brennstoffen erzeugt werden, was mit dem Ziel des Klimaschutzes konfligiere. Laut Felix Matthes vom Freiburger Öko-Institut (Büro Berlin) würde jedoch in der Summe durch die Laufzeitverlängerung kein CO2 eingespart, da im April 2009 durch die EU für die Zeit bis 2020 die Grenze der jährlich erlaubten CO2-Menge festgelegt wurde, in die die mögliche CO2-Reduktion durch Atomkraftwerke nicht eingerechnet. Wird durch eine verlängerte Laufzeit für Atomkraftwerke CO2 eingespart, so können im Rahmen des Emissionshandels andere Industriesparten mehr CO2 emittieren.[54] Eine Laufzeitverlängerung würde so natürlich den Klimaschutz sozialverträglicher machen, da die Regierung einen viel größeren Spielraum für Klimaschutzmaßnahmen hätte.

Trotz der Abschaltung von sechs Reaktoren im März 2011 sanken die CO2-Emissionen 2011 und auch 2012 (um 2 % bzw. 2,9 %); 2013 stiegen sie wieder an. Die steigenden Emissionen sind zurückzuführen auf die Verdrängung der Erdgas-Stromerzeugung durch Stein- und Braunkohle (wohl infolge sehr niedriger Preise für CO2-Zertifikate) sowie fehlende CO2-Reduktionen in den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie.[55][56]

Eine für den BDI erstellte und im April 2011 vorgelegte Studie kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Atomausstieg bis zum Jahre 2017 durch die Energiewirtschaft bis zu 63 Mio. Tonnen Kohlendioxid pro Jahr mehr ausgestoßen würde. Es käme zu Mehrkosten wegen zusätzlich benötigten CO2-Zertifikaten und wegen der Notwendigkeit, Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen.[57] Britische Autoren prognostizierten kurz nach der Stilllegung der alten deutschen Atomkraftwerke eine verstärkte Nutzung fossiler Energieträger in Deutschland und einen Preisanstieg EU-Emissionshandelszertifikate um rund fünf Euro pro Tonne.[58]

Radioaktivität von Kohlekraftwerken

In fossilen Brennstoffen (neben Steinkohle und Braunkohle auch in Erdöl und Erdgas) kommen Radionuklide vor.[59] In der Asche und den Abgasen aus Kohlekraftwerken sind diese Radionuklide enthalten. Die weltweit jährlich für die Stromerzeugung verbrannte Kohle enthält (Stand 200x) unter anderem etwa 10.000 Tonnen Uran und 25.000 Tonnen Thorium.[60] Der größte Teil davon verbleibt in der Asche. Durch Emissionen aus modernen Kohlekraftwerken ist (Stand 2000) mit radioaktiven Belastungen von 0,4 µSv/a pro Anlage zu rechnen, während AKW 2002 in Deutschland mit 1,4 µSv/a pro Anlage zur radioaktiven Dosis beitrugen.[61] Diesen Zahlen widersprechen andere Studien, nachdem die erste Quelle von künstlicher Radioaktivität für den Menschen Kohlekraftwerke und Zigarettenrauch sind. Unter anderem ist die Strahlenbelastung von einem Kohlekraftwerk in Betrieb laut Scientific American 10- bis 100-mal höher als die von einem Kernkraftwerk in Betrieb.[62]

Die Strahlenbelastung aus den Aschen ist stark von den installierten Filtern abhängig und die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Aschen von Kohlekraftwerken sind zum größten Teil nicht von der Radioaktivität verursacht, sondern vom Ruß selbst und vom Schwermetallanteil. Ein Vergleich der Kernenergie mit anderen Energiequellen zeigt, dass die vorzeitigen Tode pro erzeugte Energiemenge bei Kohlekraftwerken und von vielen anderen Quellen stark die von Kernkraftwerken übertreffen, selbst wenn man den Unfall in Tschernobyl miteinbezieht. Die Baureihe des Tschernobyl-Reaktors ist weltweit kaum noch in Betrieb, aber bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima Daiichi kam es wegen unzureichender Sicherheitstechnik infolge eines der stärksten Erdbeben zu einer weiteren Nuklearkatastrophe. Das 12 km südlich gelegene Kernkraftwerk Fukushima Daini war dagegen nicht so stark betroffen.

Verluste der Energiekonzerne

Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima verkündete die Bundesregierung ein Atom-Moratorium. Auf die vier Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland kommen laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (erstellt im Frühjahr 2011) durch die Laufzeitverkürzung Gewinneinbußen in Höhe von etwa 22 Milliarden Euro zu.[63]

Die vier großen Energiekonzerne äußerten (Stand Juni 2012) laut FAZ, etwa 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen und sich bei ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen zu wollen. Diese schütze, so die Argumentation, neben den Kernkraftwerken auch die Betriebsgenehmigungen, die vom Bundestag zugeteilten Reststrommengen und die Anteile an den Betreibergesellschaften.[64] (siehe auch Inhalts- und Schrankenbestimmung)

Am 6. Dezember 2016 erfolgte das Urteil des BVerfG zur Entschädigungsklage von RWE und Vattenfall: „Gemessen hieran ist die 13. AtG-Novelle insofern verfassungswidrig, als sie keinerlei Regelung über den Ausgleich für frustrierte Investitionen vorsieht, die in dem kurzen Zeitraum zwischen dem Beschluss des Bundestages über die 11. AtG-Novelle und dem Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 16. März 2011 über das Atommoratorium getätigt wurden. Der 11. AtG-Novelle lag die politische Entscheidung des Gesetzgebers zugrunde, die Kernenergie als Brückentechnologie für einen längeren Zeitraum weiter zu nutzen."[65][66]

Die festgestellten Verfassungsverstöße führen hier zur Feststellung der Unvereinbarkeit von § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG mit dem Grundgesetz verbunden mit einer Fortgeltungsanordnung bis zu einer Neuregelung.[67]

Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einem Betrag „im oberen dreistelligen Millionenbereich“.

Gegenargumente

Die Internationale Energieagentur (IEA) der OECD hält einen deutlichen Ausbau der Kernenergienutzung für erforderlich, um den Temperaturanstieg global auf zwei Grad Celsius zu begrenzen. In den Energy Technology Perspectives 2017 schreibt die IEA:[68]

* „Overview
The average construction starts over the last decade were about 8.5 GW per year. To meet the 2DS targets, more than a doubling is needed-to over 20 GW per year by 2025.
* Recent trends
Nuclear power saw 10 GW of capacity addition in 2016, the highest annual increase since 1990, but the year brought only 3 GW of new construction starts.
* Recommendation for 2017
Provide clear and consistent policy support for existing and new capacity that includes nuclear power in clean energy incentive schemes and that encourages its development in addition to other clean forms of energy.“

Übersetzung:

* Übersicht
Durchschnittlich wurde in der letzten Dekade der Bau von Kraftwerken mit einer Kapazität von 8,5 GW pro Jahr begonnen. Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, wäre eine Verdoppelung auf über 20 GW pro Jahr bis 2025 notwendig.
* Jüngste Trends
Im Jahr 2016 wurde die Kernenergiekapazität um 10 GW erhöht, der größten Steigerung seit 1990, Neubauten wurden aber nur für 3 GW begonnen.
* Empfehlung für 2017
Klare und konsistente politische Unterstützung für bestehende und neue Kapazität einschließlich Kernkraft in Förderprogrammen für saubere Energie, und Unterstützung für deren Weiterentwicklung zusätzlich zu anderen Formen sauberer Energie.

Der Klimaforscher James Hansen bezeichnet den Ausstieg als Fehler und warnt vor einem damit verbundenen Beitrag zum Artensterben. Deutschland solle stattdessen zuerst die Kohlekraftwerke abschalten.[69]

Auch die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) hat jüngst Presseberichten zufolge betont, die Klimaziele seien nur erreichbar, wenn die Kernenergie weiter zur Stromversorgung beitrage.[70]

Am 31. Dezember 2021 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Kernenergie (nebst Gas) als klimafreundlich einzustufen. Damit würden Investitionen in Kernkraft förderungswürdig aus EU-Mitteln[71]

Geschichte des Atomausstiegs nach Ländern

30 Staaten der Erde betreiben Kernkraftwerke, innerhalb der Europäischen Union sind das Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Spanien, Slowenien, Slowakei, Tschechien,[72] Ungarn und die Niederlande.[73] In den Niederlanden und Großbritannien gibt es keine politische Beschlusslage zum Atomausstieg, jedoch ziehen Investoren aus wirtschaftlichen Erwägungen ihre Pläne für den Neubau von Kernkraftwerken in jüngerer Zeit wieder zurück.[74] Den Ländern, die nach Fukushima ausdrücklich den Atomausstieg beschlossen haben (Deutschland, Schweiz, Belgien, Spanien) bzw. weiter atomkraftfrei bleiben wollen (wie z. B. Italien oder Irland), steht eine Gruppe von Ländern entgegen, die die Atomenergie beibehalten bzw. neu einführen möchten: Großbritannien, Frankreich, Polen, Tschechien, Ungarn und Litauen. Litauen stieg aus Neubauplänen aus, nachdem sich die Mehrheit der Bevölkerung am 14. Oktober 2012 in einem Referendum gegen das KKW Visaginas ausgesprochen hatte. Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien haben in einer gemeinsamen Forderung an die EU-Kommission die Subventionierung der Atomenergie als emissionsarme Technologie gefordert, um finanzielle Unterstützung für den Bau von Atomkraftwerken zu erhalten.[75] In den meisten außereuropäischen Ländern sind die Ausstiegspläne bislang kaum auf positive Resonanz gestoßen.[76] Einige Länder – darunter China und Japan – überprüften nach Fukushima ihre Atompolitik, in Japan wurde der Atomausstieg 2012 zum Wahlkampfthema, fand aber keine Mehrheit.[77]

1970: Irland

In Irland waren die Planungen für das Atomkraftwerk Carnsore Point schon recht weit fortgeschritten, nach massiven Protesten der Bevölkerung wurde es aber verworfen. Irland gilt bis heute als Markstein der Anti-Atomkraft-Bewegung.

1978: Österreich

Das Kernkraftwerk Zwentendorf wurde nach einer Volksabstimmung nie in Betrieb genommen.

Österreich ist das einzige Land der Erde, das zwar ein kommerzielles Kernkraftwerk erbaut, aber nie in Betrieb genommen hat, also noch vor dessen Inbetriebnahme beschlossen hat, keinen Atomstrom zu produzieren. Das geschah mit der – für das österreichische politische Verständnis von direkter Demokratie noch immer prägenden[78]Volksabstimmung zum Kernkraftwerk Zwentendorf am 5. November 1978. Als mit der politischen Person Kreisky (von 1970 bis 1983 Bundeskanzler der Republik Österreich) verknüpfte Abstimmung, die noch dazu knapp war, handelte es sich nicht um einen konkreten „Erfolg“ allein der Anti-Atomkraft-Bewegung, sondern auch um ein tagespolitisches Votum zum Bundeskanzler; die Haltung gegen Atomkraft wurde aber mit dem Atomsperrgesetz (Langtitel Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) schnell Konsenshaltung, und ist das bis heute. Seither gehört Österreich zu den Vorreitern staatlicher Initiativen gegen Atomenergie, was angesichts der grenznahen Kraftwerke oder Kraftwerksprojekte vieler Nachbarländer (Schweiz, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) häufig zu diplomatischen Auseinandersetzungen geführt hat.[79]

Am 9. Juli 1997 beschloss das österreichische Parlament einstimmig, die Anti-Atom-Politik des Landes fortzusetzen. Gegen Ende 1997 fand das erfolgreiche Volksbegehren für ein atomfreies Österreich statt. Seit August 1999 steht das Atomsperrgesetz nun mit dem nahezu unveränderten Wortlaut vom Volksbegehren als Gesetz für ein atomfreies Österreich im Verfassungsrang, womit Österreich nach Palau der zweite verfassungsgemäß atomkraftfreie Staat der Erde ist.[80]

Österreich importierte trotzdem Ende der 2000er „mehr Atomstrom aus den Nachbarländern Deutschland und Tschechien, als das gebaute und nie ans Netz gegangene Kraftwerk Zwentendorf produziert hätte.“[81] Dieser Strom wird aber auch über Pumpspeicherkraftwerke – weitestgehend emissionsfrei – von Grundlast- in teuren Spitzenlaststrom umgewandelt. Seit der Einführung des Energiemix nach Wahl des Kunden sinkt der Anteil aber wieder.[82] Das Kernkraftwerk Zwentendorf wurde lokal durch das Kraftwerk Dürnrohr, ein Kohlekraftwerk mit entsprechenden CO2- und anderen Schadstoffemissionen ersetzt.[83]

Schweden

Nach der partiellen Kernschmelze im US-amerikanischen Kernkraftwerk Three Mile Island 2 im Jahr 1979 folgte in Schweden im März 1980 eine Volksabstimmung über die Zukunft der Kernenergie. Mit 58,1 Prozent sprachen sich die Wähler für einen weiteren begrenzten Ausbau von Kernkraftwerken aus. Infolgedessen beschloss das schwedische Parlament 1980, dass keine weiteren Kernkraftwerke gebaut werden sollen. Die damals im Bau befindlichen sechs Reaktoren wurden dennoch fertiggestellt. Der Ausstieg aus der Kernenergie sollte bis 2000 abgeschlossen sein. Diese Frist wurde auf 2010 verlängert und im Jahr 2009 ganz aufgehoben.

Nach der Katastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 wurde erneut über die Risiken von Kernenergie diskutiert. Der schwedische Reichstag (Parlament) beschloss 1997, einen der beiden Reaktoren des Kernkraftwerkes Barsebäck bis zum 1. Juli 1998 zu schließen und den zweiten noch vor dem 1. Juli 2001, jedoch unter der Bedingung, dass die Energieproduktion bis dahin ausgeglichen ist. Der Block 1 im Kernkraftwerk Barsebäck wurde am 30. November 1999 geschlossen, Block 2 folgte am 1. Juni 2005.

Der Ausstieg aus der Kernenergie wird in Schweden weiterhin kontrovers diskutiert. Als 2006 die konservative Regierung unter Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt ihr Amt antrat, versuchte diese, den Ausstieg abzubrechen, musste zunächst jedoch nach Protesten davon ablassen.

Am 5. Februar 2009 beschloss die Regierung dann ein Energieprogramm, das neben dem massiven Ausbau der Windenergie und einer Senkung des gesamten Energieverbrauchs auch den Neubau von Atomkraftwerken wieder erlauben soll. Neue Reaktoren dürfen dabei nur als Ersatz für stillgelegte Kraftwerke an bestehenden Standorten gebaut werden. Mit dem Programm schloss die Regierung auch staatliche Unterstützung für den Neubau von Atomkraftwerken aus.[84] Am 17. Juni 2010 bestätigte der schwedische Reichstag den Beschluss.[85]

Seit Oktober 2014 wird das Land durch eine Koalition der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Schwedens und der Umweltpartei/Die Grünen regiert. Zwar hat diese Partei den Atomausstieg noch nicht politisch wieder eingeführt, jedoch wurde die sogenannte „Effektsteuer“, die Atomreaktoren nach ihrer theoretischen und nicht der tatsächlichen Leistungsfähigkeit besteuert, um ein Sechstel erhöht. Infolge dessen kündigten zwei Konsortien, bestehend aus den Stromunternehmen E.ON, Vattenfall und Fortum, die Stilllegung von vier der zehn noch in Betrieb befindlichen Reaktoren bis zum Jahr 2020 an. Die Stilllegungen sollen an den Standorten Oskarshamn und Ringhals erfolgen.
Im Juni 2016 beschloss die Koalitionsregierung, die Atomstromabgabe im Jahre 2019 abzuschaffen und die bestehenden Reaktoren sukzessive durch neue zu ersetzen.[86]

1981/1994: Palau

Der kleine Südsee-Inselstaat Palau, seinerzeit noch Protektorat der USA, beschloss 1981 eine kernkraftfreie Verfassung (wie auch das Verbot von toxischen Chemikalien und Chemiewaffen und auch biologischen Kampfstoffen).[87] Die Unabhängigkeitsbestrebungen bremste das, weil die USA sich weigerten, das zukünftige Staatsgebiet nicht mit kernkraftgetriebenen Schiffen zu befahren und auch Kernwaffen in Palau zwischenzulagern.[88] 1994 wurde mit der Unabhängigkeit der Entwurf trotzdem in Kraft gesetzt.[89][90] Palau hat damit als erster Staat eine Verfassung, die sich sowohl gegen die friedliche als auch gegen die militärische Nutzung der Kernkraft ausspricht.

1983: Griechenland

Ende 1976 beschloss das griechische Parlament die Errichtung eines Kernkraftwerks und bewilligte der staatlichen Public Power Corp. Mittel zur Planung. Ziel war es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. 1983 wurden die Planungen eingestellt, nachdem keine zufriedenstellenden Antworten auf die Frage der Sicherheit bei See- und Erdbeben gegeben werden konnten. Unabhängig davon blieb jedoch der Forschungsreaktor auf dem Gelände des NCSR Demokritos in Betrieb. Mittlerweile wurde dieser heruntergefahren, eine Wiederinbetriebnahme gilt als unwahrscheinlich.

1984: Neuseeland

Neuseeland ist seit 1984 nukleartechnik-frei, 1987 erließ es darüber hinaus den New Zealand Nuclear Free Zone Disarmament and Arms Control Act, der auch die Stationierung von Atomwaffen sowie das Befahren neuseeländischer Gewässer mit atomgetriebenen Fahrzeugen (siehe Reaktorschiff) verbietet.[91]

1985: Dänemark

1985 entschied sich Dänemark[92] mit einem Parlamentsbeschluss[93] endgültig gegen die Nutzung der Kernenergie. Auseinandersetzungen gab es um ein Endlager für den nuklearen Abfall aus drei kleinen, stillgelegten Versuchsreaktoren[94] im Laboratorium Risø, die zwischen 1957 und 1960 in Betrieb gegangen waren und 2002/2003 stillgelegt wurden.[95][96] 2018 stammten schon über 50 Prozent des im Land erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien[97], der Rest aus dem Einsatz von Gas und Kohle.[98]

Philippinen

Ferdinand Marcos, diktatorischer Präsident der Philippinen, hatte den Bau eines Atomkraftwerks, der Bataan Nuclear Power Plant (BNPP) vorangetrieben, welches um 1984 schon vollständig fertiggestellt war.[99] Nach der politischen Wende – und kurz nach der Katastrophe von Tschernobyl – entschied seine Nachfolgerin Corazon Aquino gegen die Inbetriebnahme.

Der Betrieb eines seit 1963 laufenden Versuchsreaktors in Quezon City wurde jedoch bis 1988 fortgesetzt.[100]

2016 ließ Präsident Rodrigo Duterte eine Wiedereröffnung der damals bereits 30 Jahre alten Anlage BNPP untersuchen. 2017 erfolgten durch die russische Agentur ROSATOM und 2020 durch die IAEA weitere Machbarkeitsstudien zum Betrieb von Kernkraftanlagen auf den Philippinen.[101]

1987/2011: Italien

Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 legte Italien nach der Volksabstimmung vom 8. November 1987[102] sämtliche vier Atomkraftwerke Italiens, die schon seit den mittleren 1960er Jahren in Betrieb waren, still.

2009 wurde unter Berlusconi der „Ausstieg aus dem Ausstieg“ phasenweise wieder angedacht.[103] Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima vom März 2011 lehnten bei einer Volksabstimmung Mitte 2011 94,1 % der Abstimmenden den Wiedereinstieg ab, die Wahlbeteiligung betrug 57 %.[104][105]

1992: Kuba

Kuba wurde in den frühen 1990er Jahren von der Sowjetunion unterstützt, das Kernkraftwerk Juraguá zu bauen. Es sollte gegen 1993 in Betrieb gehen. Ebenfalls begonnen wurde der Bau eines Kernkraftwerkes bei Gibara. 1992 stoppte Präsident Fidel Castro den Bau, da er das Land mit dem finanziellen Aufwand überfordert sah. Das Kernkraftwerk Juraguá ist heute eine gut sichtbare Bauruine, deren „Konservierung“ ca. 10 Millionen US-Dollar pro Jahr verschlungen hatte. Das Kernkraftwerk Gibara wurde nur in Ansätzen gebaut. Errichtet wurde eine Halle, in der die Vorbereitungen zum Bau begannen. Kuba setzt seit dem auf einen konsequenten Ausbau der „erneuerbaren Energie“, beispielsweise in den Windenergieparks Gibara 1 und 2.

2023: Deutschland

1989–1990: DDR

In der DDR existierten im Jahr 1989 die beiden Kernkraftwerke Greifswald (2200 MW) und Rheinsberg (70 MW). Beide Kraftwerke wurden im Zuge der Wiedervereinigung aus ökonomischen Gründen abgeschaltet, während in den alten Bundesländern zunächst kein Ausstieg geplant war. Begründet wurde dies mit der sowjetischen Technik der ostdeutschen Kernkraftwerke, die als nicht ausreichend sicher beurteilt wurde.[106]

Für Block 5 des Kernkraftwerks Greifswald (KGR) wurde am 24. November 1989 der Probebetrieb untersagt, da kein westdeutsches Energieunternehmen bereit war, das Kostenrisiko zu übernehmen. Drei weitere der fünf aktiven Blöcke wurden im Februar 1990 stillgelegt. Mit Block 4 wurde im Juli 1990 der letzte in der DDR noch betriebene Kernreaktor abgeschaltet.

Die Kosten für den Rückbau wurden 2015 zunächst auf 4,2 Mrd. Euro beziffert; Mitte 2016 gingen die Energiewerke Nord als Eigentümer der Anlagen von mindestens 6,6 Mrd. Euro aus. Die Dekontamination des Kraftwerks Lubmin soll 2028 abgeschlossen sein.[107]

2000/2011–2022: „Alte“ Bundesländer und wiedervereinigtes Deutschland

In Westdeutschland begann der Atomausstieg unter der ersten rot-grünen Bundesregierung (Kabinett Schröder I) mit der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“. 2002 wurde der Vertrag („Atomkonsens“) durch Novellierung des Atomgesetzes rechtlich abgesichert.[108] In der Folge wurden am 14. November 2003 das Kernkraftwerk Stade (640 MW)[109] und am 11. Mai 2005 das Kernkraftwerk Obrigheim (340 MW)[110] endgültig abgeschaltet. Für alle anderen Atomkraftwerke wurden Reststrommengen vereinbart, nach deren Erzeugung die Kraftwerke abgeschaltet werden sollten. Feste Abschalttermine wurden nicht vereinbart, die Strommengen waren so bemessen, dass ein Betrieb der letzten Kraftwerke etwa bis in die Jahre 2015–2020 möglich gewesen wäre.

2010 wurde unter dem Kabinett Merkel II das Atomgesetz durch eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke im Sinne der Atomwirtschaft modifiziert. Es wurde vom Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossen; die sieben vor 1980 in Betrieb gegangenen Kernreaktoren erhielten je zusätzliche acht Betriebsjahre, die übrigen zehn je zusätzliche 14 Betriebsjahre.

Am 14. März 2011 – wenige Tage nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – beschloss das Kabinett Merkel II einen weiteren deutlichen Wechsel ihrer Atom- bzw. Energiepolitik: Zunächst verkündete sie ein dreimonatiges Atom-Moratorium für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke sowie für das aufgrund vieler Pannen umstrittene Kernkraftwerk Krümmel; kurz darauf beauftragte sie die Reaktor-Sicherheitskommission und die neu eingesetzte Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung, um ihren Atomausstieg zu rechtfertigen. Am 6. Juni 2011 beschloss das Kabinett Merkel II das Aus für acht Kernkraftwerke und einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022.[111][112] Damit wurden die im Herbst 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen. Der zweite deutsche Atomausstieg wurde mittels erneuter Novellierung des Atomgesetzes fixiert.

Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 513 von 600 Stimmen[113] das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, das die Beendigung der Kernenergienutzung und Beschleunigung der Energiewende regelt. Insbesondere erlosch die Betriebsgenehmigung für acht Kernkraftwerke in Deutschland; die Laufzeit der übrigen neun Kraftwerke wurde zeitlich gestaffelt, wobei die letzten Kernkraftwerke Ende 2022 abgeschaltet werden sollen (siehe auch: Liste der Kernkraftwerke in Deutschland).[114]

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel und sieben weitere deutsche Kernkraftwerke wurden Mitte 2011 stillgelegt

Zum 6. August 2011 verloren damit folgende acht deutsche Kernkraftwerke ihre Betriebserlaubnis:[115]

Am 27. Juni 2015 wurde das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vom Netz genommen.[116]

Am 31. Dezember 2017 ging Block B des KKW Gundremmingen vom Netz.[117]

Am 31. Dezember 2019 wurde das Kernkraftwerk Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet.[118]

Am 31. Dezember 2021 folgten:[119]

Die verbliebenen drei deutschen Kernkraftwerke müssen bis spätestens am 31. Dezember 2022 vom Netz gehen:

2011 wurden damit 8785 MW bzw. 41 % der Bruttostromerzeugungskapazität der laufenden Kernkraftwerke kurzfristig stillgelegt. In den folgenden 10 Jahren mussten lediglich 4157 MW bzw. 19 % stillgelegt werden (2015, 2017 und 2019), wonach die letzten 8545 MW (40 %) binnen gut eines Jahres wegfallen sollen.

Es kam nicht (wie anfangs befürchtet) zu Stromimporten bzw. zur Ausweitung der fossilen Stromerzeugung; unter anderem weil die Produktion der erneuerbaren Energien in den Jahren 2011 und 2012 deutlich zunahm.[120]

Vattenfall verklagte im Mai 2012 die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz von 4,7 Milliarden Euro wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vor dem Schiedsgericht nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington (siehe Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland). Vattenfall als schwedischer Konzern kann sich auf den internationalen Energiecharta-Vertrag (ECT) bzw. seine Investitionsschutzregeln berufen, weil Schweden und Deutschland den ECT unterzeichnet haben.[121]

E.ON und RWE legten im Sommer 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den 2011 beschlossenen Atomausstieg ein, um den Weg für spätere Schadensersatzklagen vor Zivilgerichten zu ebnen. Auch Vattenfall hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ob dies für ein ausländisches Staatsunternehmen zulässig ist, war fraglich.[122] Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen ab und erklärte den Atomausstieg im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar, ließ aber Fragen des angemessenen Schadensausgleichs offen.[66]

Auch gegen die Brennelementesteuer wurden Klagen erhoben. Nach Ansicht der klagenden Konzerne verstößt sie gegen Europarecht und die Steuerbefugnisse des Bundes nach dem Grundgesetz. Der Europäische Gerichtshof billigte die Steuer im Juni 2015.[123] Auf Vorlage durch das Finanzgericht Hamburg,[124] das die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit teilte, beschloss das Bundesverfassungsgericht am 7. Juni 2017, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für eine Brennelementesteuer habe und das Gesetz daher nichtig sei.[125][126]

Deutsche Befürworter von Kugelhaufenreaktoren sahen 2011 Bedarf, den Begriff Atomausstieg dahingehend zu überprüfen, ob es sich bei ihm um den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie handelt oder spezieller um den Ausstieg aus dem Leichtwasserreaktor. Dieser sei nicht unter dem Aspekt der Erzeugung von Elektrizität entwickelt worden und habe deshalb Sicherheits- und Entsorgungsdefizite.[127] Eine Kampagne der Kugelhaufen-Lobby (Motto Umsteigen statt Aussteigen) verpuffte 2011 ohne nennenswerte Resonanz, zumal gravierende sicherheitstechnische Schwachstellen dieses Reaktorkonzepts deutlich wurden (Näheres hier).

Wegen des dreimonatigen Moratoriums von 2011 verklagten RWE, E.ON und EnBW im Jahr 2014 die jeweiligen Länder und die Bundesrepublik auf Schadensersatz wegen angeblicher entgangener Gewinne. Aktuell fordern RWE vom Land Hessen und dem Bund 235 Millionen €,[128] E.ON vom Freistaat Bayern, vom Land Niedersachsen und vom Bund 386 Millionen € (die Klage wurde am 4. Juli 2016 vom Landgericht Hannover abgewiesen).[129][130] und EnBW vom Land Baden-Württemberg und dem Bund 261 Millionen € (die Klage wurde am 6. April 2016 vom Landgericht Bonn abgewiesen)[131][132] Nach einem Bericht des TV-Magazins Monitor von Anfang Februar 2015 wurden verschiedene Warnungen vor einer zu schlechten bzw. lückenhaften (juristisch haltbaren) Begründung des Moratoriums und der Abschalt-Anweisungen als Risiko für spätere Schadensersatzklagen ignoriert.[133]

Im Jahr 2014 wurde bekannt, dass die Rücklagen der Kraftwerksbetreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Atommüllentsorgung aufgrund der vorzeitigen Stilllegung wahrscheinlich nicht ausreichen und der Staat die Kosten übernehmen muss. Daraufhin wurde der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung errichtet.

Im Dezember 2016 sprach das Bundesverfassungsgericht den betroffenen Energiekonzernen das Recht auf Schadensersatz wegen des vorzeitigen Atomausstiegs zu.[134] Das novellierte Atomgesetz verstieße gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), da durch die Einführung fester Abschalttermine nicht sichergestellt wurde, dass die gesetzlich zugeteilten Reststrommengen verbraucht werden. Zudem mangelte es an einer Ausgleichregelung für Investitionen, die durch die Streichung der im Jahr 2010 zusätzlich gewährten Reststrommengen entwertet wurden. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2018, um eine Neuregelung zu treffen – oder die Laufzeiten wieder zu verlängern.[66][135] Das Atomgesetz wurde daraufhin bezüglich Schadenersatz erweitert (16. Atomgesetz-Novelle: §§ 7e-7g Atomgesetz) – allerdings trat diese Novellierung aufgrund von Verfahrensfehlern nie in Kraft. Darüber hinaus entschied das Bundesverfassungsgericht im September 2020 nach einer Klage von Vattenfall, dass diese Neuregelung „den Verstoß gegen das Eigentumsgrundrecht […] nicht beheben [könnte]“. Es verpflichtete den Gesetzgeber erneut zu einer „alsbaldigen Neuregelung“.[136][137]

Daraufhin wurde am 25. März 2021 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs unterzeichnet.[138] Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Kernkraftwerksbetreibern – E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW – auf der anderen Seite geschlossen. Die Konzerne sollen insgesamt eine Entschädigung von 2,43 Milliarden Euro für nicht konzernintern verstrombare Elektrizitätsmengen und entwertete Investitionen erhalten.[139] Der Bundestag hat dem Vertrag und der damit verbundenen 18. Änderung des Atomgesetzes am 10. Juni 2021 zugestimmt.[140]

2022: Diskussion um Laufzeitverlängerung

Seit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wird erwogen,[141] die letzten drei in Deutschland noch betriebenen Kernkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus zu betreiben[142] und/oder die am 31. Dezember 2021 heruntergefahrenen Kernkraftwerke (Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C) wieder hochzufahren.[143] Für beides müsste der Bundestag das Atomgesetz ändern. Eine Prüfung des Wirtschafts- gemeinsam mit dem Umweltministerium behauptete im März 2022, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur einen sehr begrenzten Beitrag leisten könnte und dies mit sehr hohen Kosten sowie verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken einherginge.[144] Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gebe es Probleme aufgrund nicht vorhandener Brennelemente (bei üblicher Lieferzeit von 18 bis 24 Monaten), fehlenden Personals, fehlender Ersatzteile, notwendiger Sicherheitsüberprüfungen mit unbekanntem Ausgang, sowie einer zweifelhaften Wirtschaftlichkeit und dem Umstand, dass der Weiterbetrieb (im Streckbetrieb) kaum etwas an einer Gasmangellage ausrichten könne.[145] Teilaussagen des BMWK widerspricht hingegen ein Gutachten des TÜV SÜD.[146] Demzufolge wäre für ISAR 2 technisch eine Laufzeitverlängerung bis August 2023 möglich, ohne neue Brennstäbe zu benötigen (Reaktivitätsreserve) und aus sicherheitstechnischer Sicht bestünden keine Bedenken.[147][148][149] Am 7. September 2022 wurde ein Schreiben an die Bundesregierung bekannt, in dem der Betreiber des AKW Isar 2 die Pläne für ungeeignet hält. Die Meiler als Kaltreserve für den Notfall vorzuhalten, sei riskant und nicht umsetzbar.[150]

Meinungsumfragen zum Ausstieg aus der Atomkraft

Wie eine repräsentative Umfrage im Herbst 2011 ergab, begrüßten 80 % der Bevölkerung den Atomausstieg; 8 % fanden ihn falsch, 12 % äußerten kein Urteil.[151] Im Mai 2021 war die Zustimmung auf 56 % gesunken.[152] Im ZDF-Politbarometer von Juli 2022 sank die Zustimmung auf 41 %, während 57 % für eine längere Laufzeit von Atomkraftwerken waren.[153] Am 19. Juli 2022 veröffentlichte Bild eine repräsentative INSA-Umfrage, dass 64 % für eine längere Laufzeit der verbliebenen drei AKWs sind. Unter den Wählern der Grünen und der Linkspartei sind es 40 %, bei allen anderen Wählergruppen 70–84 %.[154] In einer am 31. Juli 2022 veröffentlichten repräsentativen INSA-Umfrage für die Bild am Sonntag sprachen sich 54 % der Grünen-Wähler für eine Laufzeitverlängerung aus, 38 % waren dagegen und mit „weiß nicht“ antworteten 8 %.[155] Eine am 5. August 2022 veröffentlichte Umfrage für die Zeitschrift Der Spiegel zeigte folgendes Bild: Streckbetrieb (bis Sommer 2023) befürworten 78 % (knappe Mehrheit auch bei den Grünen) 15 % lehnen das ab, für weitere fünf Jahre befürworten 67 % und 27 % sind dagegen, neue Kernkraftwerke befürworten 41 % und 52 % sprechen sich dagegen aus.[156]

Belgien

Belgien beschloss 2003 unter der Regierung Verhofstadt I, bis 2025 aus der Atomkraft auszusteigen. Ein entsprechendes Gesetz trat am 31. Januar 2003 in Kraft. Die sieben belgischen Kernreaktoren (drei im Kernkraftwerk Tihange, vier im Kernkraftwerk Doel) sollten jeweils vierzig Jahre nach Beginn des kommerziellen Betriebs abgeschaltet werden. Für die ersten beiden Reaktoren war entsprechend die Abschaltung 2015, für die letzten 2025 vorgesehen. Artikel 3 des Gesetzes sieht ein Verbot für den Neubau von Kernreaktoren zur kommerziellen Energieerzeugung vor.[157]

Nach dem Beschluss zum Ausstieg aus der Kernkraft wurde dieser mehrfach, vor allem wegen der Angst vor einer mangelnden Versorgungssicherheit, politisch diskutiert. Das Gesetz von 2003 sieht ausdrücklich Möglichkeiten für eine Revision des Ausstieges vor. Konkret kann durch einen Erlass des Ministerrates nach einer entsprechenden Empfehlung der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG) eine Laufzeitverlängerung beschlossen werden, wenn Fälle Höherer Gewalt oder einer Störung der Versorgungssicherheit vorliegen.[158] Im Oktober 2011 einigte sich die Regierung Di Rupo zunächst darauf, den Atomausstieg ab 2015 wie ursprünglich geplant umzusetzen.[159]

Der Reaktor Tihange 1 erhielt dann jedoch im Juni 2012 auf Grundlage eines Ministerratsbeschluss eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre (statt bis zum 1. Oktober 2015 nun bis 2025).[160][161] Im August und September 2012 wurden Risse in den Reaktordruckbehältern von Doel-3 und Tihange-2 festgestellt. Beide Reaktoren wurden deshalb heruntergefahren und blieben bis Sommer 2013 vom Netz. In Maastricht (nahe der niederländisch-belgischen Grenze, etwa 50 km Luftlinie von Huy entfernt) demonstrierten mehrere tausend Menschen gegen Atomkraft.[162] Die Risse entstanden offenbar schon bei der Herstellung der Behälter.[163] Nachdem eine Untersuchung der Atomaufsichtsbehörde Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK/AFCN/FANC) keine Sicherheitsbedenken ergeben hatten, wurden sie wieder hochgefahren. Im März 2014 folgte die erneute Abschaltung der beiden Reaktoren, nachdem Tests der FANK in einem Speziallabor in Mol eine unerwartet hohe Zahl von Haarrissen ergeben hatten. Die Folgen für die Sicherheit der Reaktoren wurden untersucht. Belgische Medien bezweifelten den geplanten Wiederanfahrtermin Juni 2015.[164] Am 17. November 2015 veröffentlichte die FANK ihre Erlaubnis, Doel 3 und Tihange 2 wieder anzufahren. Die Risse würden kein Risiko für die Sicherheit darstellen.[165][166]

Während Doel-3 und Tihange-2 ausgeschaltet waren, musste zwischen August und Dezember 2014 auch Doel-4 heruntergefahren werden. Die am 11. Oktober 2014 ins Amt gekommene Regierung Michel I beschloss am 18. Dezember 2014 (analog zur Entscheidung zu Tihange-1) eine Laufzeitverlängerung für Doel-1 und Doel-2, die beiden älteren Reaktoren im KKW Doel. Diese dürfen demnach jeweils bis 2025 betrieben werden. Die Energieministerin Marie-Christine Marghem spekulierte über eine grundsätzliche Rolle der Kernenergie in Belgien auch nach 2025.[167] Die Opposition warf ihr später vor, negative Gutachten in Bezug auf diese Laufzeitverlängerung zu verheimlichen, und forderte ihren Rücktritt.[168]

Doel-1 wurde am 15. Februar 2015 – exakt 40 Jahre nach Beginn des kommerziellen Betriebs – vorläufig abgeschaltet. Bevor die Anlage für zehn weitere Jahre ans Netz gehen kann, sind Sicherheitsinvestitionen nötig, die die FANK gefordert hat.[169] Am 30. November 2015 unterzeichnete die Regierung Michel einen Vertrag mit dem Unternehmen ENGIE (früher GDF Suez) über Investitionen in die Reaktoren Doel-1 und Doel-2.[170]

Am 23. Dezember 2021 gab die belgische Regierung De Croo bekannt, dass die beiden Kernkraftwerke in Doel und Tihange beginnend ab 2022 bis zum Jahr 2025 dauerhaft abgeschaltet werden sollen. Die anschließende Demontage der Nuklearanlagen soll bis zum Jahr 2045 abgeschlossen sein. Die sieben Koalitionspartner in der belgischen Regierung waren in der Behandlung der Kernenergie uneins gewesen und hatten sich das Jahr 2021 als letzte Frist für einen Beschluss zu dieser Frage gesetzt. Während die Grünen (Ecolo, Groen) einen raschen Atomausstieg und die Deckung der Energielücke durch neu gebaute Gaskraftwerke forderten, kritisierten Politiker des wallonischen Mouvement Réformateur und andere die daraus resultierende Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen und den erhöhten Treibhausgasausstoß.[171] In dem regierungsinternen Kompromiss sind auch 100 Millionen Euro Fördermittel für die Forschung zur Entwicklung kleinerer modularer Kernreaktoren vorgesehen.[172] Anfang Januar 2022 wurde bekannt, dass nach dem Willen der EU-Kommission die Investitionen in Gas und Kernenergie als grüne Geldanlagen gelten soll. Die Mehrheit der EU-Länder, angeführt durch Frankreich wollen an der Kernernergie festhalten. Auch Belgien ist tendenzielle ein Befürworter der Atomkraft und möchte sich die Option zum Bau und Betrieb von Gas- und Kernkraftwerken offen halten.[173] Nach dem Russischen Überfall auf die Ukraine 2022 stellte Energieministerin Tinne Van der Straeten dem Regierungskollegium einen Plan vor, der vorsieht die Laufzeit von zwei der sieben noch in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcke (Tihange 3 und Doel 4) zu verlängern. Die geplante Laufzeitverlängerung wird jetzt mit dem Betreiber der beiden Kraftwerke Engie verhandelt.[174][175]

Schweiz

Neben Italien, Deutschland und Belgien wurde auch in der Schweiz ein Atomausstieg beschlossen.[176] Wann der Ausstieg vollzogen werden soll, wurde aber noch nicht festgelegt (Stand: Oktober 2021).[177]

Der Schweizer Bundesrat entschied sich im Mai 2011 unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe von Fukushima, aus der Atomenergie auszusteigen.[178] Im Juni 2011 stimmten der Nationalrat und im September 2011 der Ständerat entsprechenden Motionen zu.[179] Demnach sollen keine neuen Kernreaktoren mehr genehmigt werden; die bestehenden Anlagen sollen nach Ende ihrer „sicherheitstechnischen“ Laufzeit abgeschaltet werden. Somit würde gemäß den Einschätzungen der Atomausstieg in der Schweiz bis 2034 vollzogen sein.[180][181] Der erste der insgesamt fünf Reaktoren, das Kernkraftwerk Mühleberg, wurde 2019 vom Netz genommen, nachdem eine Volksinitiative zur sofortigen Abschaltung im Mai 2014 deutlich verworfen wurde.[182]

Bei der Schweizer Bevölkerung trifft der beschlossene Atomausstieg auf Zustimmung: Bei einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2014 äußerten sich 77 % der Schweizer dahingehend, dass sie bei einer Volksabstimmung für einen Atomausstieg bis 2034 stimmen würden.[183]

In einem Referendum Anfang Juni 2016 stimmten 70,4 % der Bewohner der Stadt Zürich für einen Ausstieg aus der Atomkraft bis 2034.[184] In der Stadt Bern wurde der Atomausstieg bereits Ende November 2010 in einer städtischen Volksabstimmung auf 2039 festgelegt.[185]

Die Atomausstiegsinitiative der Grünen, die die Laufzeit der Kernkraftwerke begrenzen und somit einen Atomausstieg bis spätestens 2029 ermöglichen sollte, scheiterte am 27. November 2016 sowohl am Volksmehr als auch am Ständemehr.

Im Jahr 2017 bekundete der Kraftwerksbetreiber Alpiq angesichts der Ökostrom-Subventionen jährlich zwei Milliarden Franken Verluste zu erleiden. Pläne des Verkaufs an den Staat oder gar einer Verschenkung an das französische Energieunternehmen EDF scheiterten.[186]

Am 21. Mai 2017 wurde in einer Volksabstimmung ein Bewilligungsverbot neuer Atomkraftwerke im Rahmen der Energiestrategie 2050 von 58 Prozent der Stimmenden angenommen.[187] Jedoch wird beim Paul Scherrer Institut nach wie vor an zukünftigen Atom-Reaktoren, wie z. B. dem Hochtemperaturreaktor, weitergeforscht.[188] Die Schweiz ist weiterhin bei Euratom und ITER beteiligt.[189]

Japan

Bis zur Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 war die Kernenergie in Japan weitgehend unumstritten. Sie produzierte damals ein knappes Drittel des in Japan verbrauchten Stromes. Die produzierte Strommenge sollte jedoch, unter anderem wegen der steigenden Ölpreise, erhöht werden.

Nach der Reaktorkatastrophe äußerte im Juli 2011 der damalige Ministerpräsident Naoto Kan, Japan werde langfristig aus der Kernkraft aussteigen.[190] Sein Nachfolger Yoshihiko Noda kündigte schließlich einen mittelfristigen Ausstieg aus der Kernenergie an.[191][192] Als unmittelbare Konsequenz des Reaktorunglücks wurden jedoch die meisten japanischen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet. Da zudem die japanischen Präfekturregierungen einem Wiederanfahren von Kernkraftwerken nach den alle 13 Monate stattfindenden Revisionen zustimmen müssen, dies aber angesichts massiver Bedenken und Proteste in der Bevölkerung nicht taten, betrieb Japan im März 2012 somit nur noch ein einziges von ehemals 54 Atomkraftwerken. Anfang Mai 2012 ging aber auch dieser Reaktor – Tomari 3 – für Wartungszwecke vom Netz. Damit wurde in Japan zum ersten Mal seit 42 Jahren kein „Atomstrom“ mehr erzeugt.[193]

Am 16. Juni 2012 ordnete Ministerpräsident Noda an, zwei Reaktoren im Kernkraftwerk Ōi wieder in Betrieb zu nehmen, da sonst Stromknappheit drohe.,[194] In der Folge kam es zu Massenprotesten gegen die Atomkraft[195] und 7,4 Millionen Japaner unterzeichneten im Juli 2012 eine Petition zum Ausstieg aus der Atomenergie.[196]

Im September 2012 wurde dann ein Ausstieg für 2030–2040 verkündet. Faktisch handelte es sich dabei aber um einen Neubaustopp.[197][198] Wenige Tage später wurde das entsprechende Strategiepapier in einer Kabinettssitzung wieder verworfen.[199]

Am 16. Dezember 2012 gab es Unterhauswahlen in Japan. Zehn Tage später wurde Shinzō Abe (LDP) zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Der bekannte Atomkraftbefürworter äußerte, Japan könne sich aus wirtschaftlichen Gründen (teure Energieimporte) den Atomausstieg nicht leisten.[200] Am 31. Januar 2013 bekräftigte Abe erneut seine Absicht, den beschlossenen Atomausstieg seiner Vorgängerregierung rückgängig zu machen und schloss dabei ausdrücklich eine Erhöhung des Atomkraftanteils an der Energieversorgung nicht aus.[201]

Im April 2014 machte das Kabinett Abe den vollständigen Kernenergieausstieg rückgängig. Es wurde ein neuer Energieplan beschlossen, nach dem Kernkraftwerke weiter betrieben werden sollen, wobei jedes Kraftwerk zunächst auf die Sicherheit überprüft werden soll. Der Energieplan sieht auch vor, dass der Anteil der Kernenergie am Energiemix insgesamt zurückgefahren werden soll. Stattdessen sollen verstärkt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.[202]

Im Mai 2014 sprachen sich bei einer Umfrage 84,3 % der japanischen Bevölkerung für einen sofortigen oder schrittweisen Atomausstieg aus. Ein Wiederanfahren von Kraftwerken aller damals abgeschalteten japanischen Kernkraftwerke lehnten 48,7 % der Bevölkerung ab. Für eine Wiederinbetriebnahme sprachen sich 41,3 % der Befragten aus.[203]

Gerichte in Fukui untersagten das Wiederanfahren der Reaktoren Oi 3 und 4, sowie des Reaktors in Takashima. Im Fall des Reaktors in Takashima wurde diese Entscheidung damit begründet, dass die Sicherheitsrichtlinien der Nuclear Regulation Agency auch in der aktuellen Fassung nicht ausreichend erfüllt wären. Im Oktober 2015 wurden zwei Atomkraftwerksblöcke des AKW Sendai im Südwesten Kyushus wieder angefahren. Gutachter warnten jedoch vor einer Gefährdung der Kraftwerke durch nahegelegene Vulkane.

Die regierende LPD-Komeito-Regierung unter Shinzo Abe möchte langfristig die Atomenergie wieder forcieren, doch rechnete die NRA in einer Studie damit, dass nur rund 25–50 % der Kraftwerkskapazität von vor Fukushima wieder ans Netz gehen würden, da bei allen Siedewasserreaktoren und den älteren Druckwasserreaktoren die Umbaukosten auf die neuen Sicherheitsrichtlinien zu hoch seien. Auch wächst der Anteil der erneuerbaren Energien am japanischen Strommix rapide an.

Juni 2016 sind nur 2 der 48 bestehenden kommerziellen Reaktoren Japans in Betrieb. Doch Japans Atomaufsicht hat am 20. Juni 2016 (erstmals) einer Laufzeitverlängerung zweier Reaktoren (Nr. 1 und 2 im Kernkraftwerk Takahama, westlich von Tokio) um 20 Jahre (über 40 Jahre Alter hinaus) zugestimmt. „Die japanische Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe strebt einen Anteil der Atomenergie an der Stromversorgung von 20 bis 22 Prozent bis zum Jahr 2030 an. Abes Vorgänger Yoshihiko Noda hatte 2012 noch einen Plan zum Atomausstieg verkündet.“[204]

2012: Litauen

In Litauen war von 1983 bis 2009 ein Kernkraftwerk mit zwei Reaktorblöcken in Betrieb. Die beiden Reaktoren wurden gemäß einer Vereinbarung zwischen Litauen und der EU am 31. Dezember 2009 stillgelegt. Kernenergie hatte in Litauen in dieser Zeit einen Anteil von bis zu 70 Prozent an der Gesamtstromerzeugung.

Die litauische Regierung plante einen Wiedereinstieg in die Kernenergienutzung und die Errichtung von Reaktoren des Hitachi-Konzerns am Standort Visaginas. Bei einem Referendum am 15. Oktober 2012 sprach sich die Mehrheit der litauischen Bevölkerung gegen einen Wiedereinstieg aus. Obwohl das Referendum gesetzlich nicht bindend ist, erklärte der an ebendiesem Tag zum Ministerpräsidenten Litauens gewählte Algirdas Butkevičius im Dezember 2012, er wolle „den Willen der Litauer respektieren“. Somit ist Litauen nach Italien das zweite Land weltweit, das all seine kommerziellen Atomkraftwerke außer Betrieb gesetzt und damit faktisch einen vollständigen Atomausstieg vollzogen hat. Als Folge des Ausstiegs wurde aus dem Netto-Stromexporteur ein Importeur mit einem Importanteil von 70 %.[205]

Frankreich

Das in der Öffentlichkeit als besonders pannenanfällig geltende Kernkraftwerk Fessenheim.

Die Parti Socialiste (PS) und die grüne Partei Europe Écologie-Les Verts (EELV) haben im November 2011 vereinbart, im Fall eines Wahlsieges bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2012 bis 2025 24 Kernkraftwerke zu schließen. Dies ist ein Drittel der Kapazität. Frankreichs ältestes, das Kernkraftwerk Fessenheim nahe der deutschen Grenze, sollte im Falle eines linken Wahlsieges sofort abgeschaltet werden. Der im Mai 2012 neu gewählte Präsident François Hollande kündigte die Stilllegung Fessenheims für Ende 2016 an.[206] Er gab vor, den Anteil des französischen Atomstroms von damals etwa 75 Prozent auf 50 Prozent verringern zu wollen. Die EELV strebte einen Komplettausstieg aus der Kernenergie nach deutschem Vorbild an.

In Frankreich hat die Atomindustrie eine sehr starke Lobby. Sie versuchte während des Wahlkampfes, den Beschluss zu revidieren. Der Nuklearkonzern Areva, der MOX-Brennelemente herstellt und auch die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague betreibt, hat bei der PS gegen Pläne protestiert, in Zukunft diese beiden Aktivitäten einstellen zu müssen.[207]

Im Oktober 2014 wurde im französischen Parlament mit 314 zu 219 Stimmen ein Energiewende-Gesetz beschlossen. Es sieht vor, den Anteil der Kernenergie am Strommix bis 2025 auf 50 % zu reduzieren, aktuell sind es ca. 75 %. Die Leistung der Kernkraftwerke wurde auf maximal 63,2 Gigawatt gedeckelt.[208]

Am 22. Juli 2015 verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz zur Energiewende. Bis 2025 sollte demnach der Anteil des Atomstroms von 75 % auf 50 % sinken, dafür würden mehr als 20 der insgesamt 58 Atomkraftwerke abgeschaltet. Zugleich sollen fossile Energieträger um 30 % im Zeitraum 2012–2030 sinken, während erneuerbare Energien von 12 % auf 32 % bis 2030 steigen sollen. Umweltministerin Ségolène Royal bezeichnete das Gesetz als das „ehrgeizigste in Europa“.[209]

In November 2017 verkündete Präsident Emmanuel Macron, dass das Ziel einer Reduktion auf einen 50 % Anteil von Kernenergie am Strommix frühestens 2035, d. h. zehn Jahre später als ursprünglich geplant, erreicht werden kann.[210] Am 8. Dezember 2020 ergänzte er, dass Kernkraft ein „sicherer und CO2-armer Eckpfeiler“ des französischen Energiemixes sei.[211]

2025: Taiwan

In Taiwan wurde im April 2014 der Bau des Kernkraftwerks Lungmen nach heftigen Protesten bis zu einem Referendum ausgesetzt.[212]

Die im Jahr 2016 mehrheitlich gewählte Demokratische Fortschrittspartei plant, alle Atomkraftwerke Taiwans bis 2025 abzuschalten. Die Regierung beabsichtigt außerdem, dass die zwei Blöcke des Atomkraftwerks Lungmen nie ans Netz gehen sollen.[213] Im Jahr 2018 sprach sich die Mehrheit der Bevölkerung in einem Referendum wiederum gegen einen zwingenden Ausstieg aus.

2057: Südkorea

Im Juni 2017 kündigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in an, bis 2057 vollständig aus der Atomkraft auszusteigen.[214] Die bestehenden AKW sollen künftig nach 40 Jahren vom Netz gehen, der älteste Reaktorblock, Kori 1 wurde dementsprechend am 18. Juni 2017 abgeschaltet.

2035: Spanien

Im Februar 2019 kündigte die spanische Regierung an, zwischen 2027 und 2035 alle Atomkraftwerke abzuschalten.[215]

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Traube: Billiger Atomstrom? Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1985, ISBN 3-499-14947-8
  • Klaus Traube: Nach dem Super – GAU. Tschernobyl und die Konsequenzen. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1986, ISBN 3-499-15921-X
  • John May: Das Greenpeace-Handbuch des Atomzeitalters, Daten – Fakten – Katastrophen, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur, München 1989, ISBN 3-426-04057-3
  • Bernard Leonard Cohen: The Nuclear Energy Option: An Alternative for the 90’s, Plenum Publishing Corporation, New York 1990, ISBN 0-306-43567-5
  • William D. Nordhaus: The Swedish Nuclear Dilemma – Energy and the Environment, RFF Press, Washington, DC 1997, ISBN 0-915707-84-5
  • Walter Bayer: Rechtsfragen zum Atomausstieg, Bwv – Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-8305-0121-8
  • Alexis von Komorowski: Rechtsfragen des Atomausstiegs, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2001, S. 17–21, ISSN 0170-1452
  • Patrick Kupper: Atomenergie und gespaltene Gesellschaft, Chronos Verlag, Zürich 2003, ISBN 3-0340-0595-4
  • Alexander Schneehain: Der Atomausstieg – Eine Analyse aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht, Cuvillier, Göttingen 2005, ISBN 3-86537-635-5
  • „Health Effects of the Chernobyl Accident and Special Health Care Programmes”, Report to the UN Chernobyl Forum Expert Group “Health”, Genf 2006, ISBN 92-4-159417-9
  • Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Mythos Atomkraft. Ein Wegweiser, Berlin 2006, ISBN 3-927760-51-X, Download
  • Marko Ferst: Täuschungsmanöver Atomausstieg? Über die GAU-Gefahr, Terrorrisiken und die Endlagerung, Leipzig 2007, ISBN 3-86703-582-2
  • Gerd Rosenkranz: Mythen der Atomkraft. Wie uns die Energielobby hinters Licht führt. Oekom, München 2010, ISBN 978-3-86581-198-1
  • Astrid Wallrabenstein: Die Verfassungsmäßigkeit des jüngsten Atomausstiegs – Zur 13. Novelle des Atomgesetzes, in: Humboldt Forum Recht (HFR) 2011, S. 109–121, kostenfreie Online-Ressource, ISSN 1862-7617
  • Joachim Radkau, Lothar Hahn, Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft, München 2013, ISBN 978-3-86581-315-2.
  • Wolfgang Sternstein: „Atomkraft – nein danke“. Der lange Weg zum Ausstieg, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-95558-033-9.
  • Udo di Fabio, Wolfgang Durner, Gerhard Wagner: Kernenergieausstieg 2011: Die 13. AtG-Novelle aus verfassungsrechtlicher Sicht. (Nomos 2013), ISBN 978-3-8487-0845-1

Weblinks

Wiktionary: Atomausstieg – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 62 Tote – oder Hunderttausende? In: Süddeutsche Zeitung, 22. April 2011. Abgerufen am 28. Februar 2012.
  2. Tschernobyl-Opfer. Gezerre um die Strahlentoten. In: Der Spiegel, 18. April 2006. Abgerufen am 28. Februar 2012.
  3. Studie zu Tschernobyl. 93.000 statt 4.000 Tote. In: NTV.de, 18. April 2016. Abgerufen am 28. Februar 2012.
  4. Weltweit 1,44 Mio. Tote durch Tschernobyl (Memento vom 18. Oktober 2012 im Internet Archive) Schweizer Tagesschau vom 26. April 2011, online nicht mehr verfügbar, abgerufen am 6. Dezember 2016.
  5. Der nukleare GAU ist wahrscheinlicher als gedacht. Website Max-Planck-Instituts für Chemie. Abgerufen am 23. Mai 2012.
  6. Global risk of radioactive fallout after major nuclear reactor accidents (PDF; 10,7 MB), Seite 1 von 14. Studie des Max-Planck-Institutes für Chemie. Abgerufen am 23. Mai 2012.
  7. AKW-Stresstest. Schlechte Noten für Europas Meiler. In: Süddeutsche Zeitung, 1. Oktober 2012. Abgerufen am 2. Oktober 2012.
  8. AKW-Stresstest der EU in der Analyse. Die Mär von den sicheren deutschen Reaktoren. In: Tagesschau.de, 2. Oktober 2012. Abgerufen am 2. Oktober 2012.
  9. AKW-Nachrüstung abhängig von der Laufzeit. In: Der Spiegel, 2. Oktober 2012. Abgerufen am 2. Oktober 2012.
  10. Atommüll-Endlagerung: Augen zu und durch. In: Die Zeit, 16. September 2010, abgerufen am 11. Januar 2016.
  11. Campact e.V.: Abschalten! Warum mit Atomkraft Schluss sein muss und was wir alle dafür tun können, S. Fischer Verlag, 2011 (Version vom 8. Juni 2011 mit 432 Seiten), ISBN 3-10-400973-2 und ISBN 978-3-10-400973-5, Auszug online bei Google-Books.
  12. Gesundheitliche Folgen des Uranbergbaus allgemein und am Beispiel des Konzerns Areva in Niger (PDF; 19 kB). IPPNW. Abgerufen am 7. April 2012.
  13. Atommeiler sind viel zu gering versichert. In: Focus, 11. Mai 2011. Abgerufen am 23. Mai 2012.
  14. Kommission schätzt Fukushima-Schaden. 50 Milliarden für die Atom-Katastrophe. In: TAZ, 14. Oktober 2011. Abgerufen am 5. Oktober 2012.
  15. Regierungsstudie: Atomunfall würde Frankreich 430 Milliarden Euro kosten. In: Spiegel Online, 7. Februar 2013
  16. Peter Hennicke, Paul J. J. Welfens: Energiewende nach Fukushima: Deutscher Sonderweg oder weltweites Vorbild? München 2012, 26f.
  17. Gabor Steingart, Handelsblatt Morning Briefing, 9. Oktober 2015; vgl. auch Germany's Non-Stop Nuclear Disaster. (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive) In: Handelsblatt Global Edition, 9. Oktober 2015
  18. Atomausstieg bis 2022 – macht Deutschland einen Rückzieher?, abgerufen am 18. Mai 2020
  19. Sascha Samadi, Manfred Fischedick, Stefan Lechtenböhmer, Stefan Thomas}: Kurzstudie zu möglichen Strom- preiseffekten eines beschleunigten Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie. Hrsg.: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Wuppertal 18. Mai 2011 (wupperinst.org [PDF; 1,3 MB; abgerufen am 2. Mai 2018]).
  20. Pressemitteilung Warum sich die Energiewende rechnet. In: Germanwatch, 26. Mai 2011
  21. A. Breitkopf: Stromrechnung in einem 3-Personen-Haushalt in Deutschland bis 2021. In: Statista. 3. August 2021, abgerufen am 1. Januar 2022.
  22. Atomwende in Deutschland: Turbo-Ausstieg würde rund 170 Milliarden Euro kosten. In: Spiegel Online, 17. März 2011
  23. Mit Top-Anwälten gegen Merkels Atomkurs. In: Spiegel Online, 19. Juni 2011
  24. EEG ist wirkungsvolles Instrument, um Erneuerbare Energien an den Markt zu führen. Ökostrom dämpft Börsenstrompreis, abgerufen am 18. Mai 2020
  25. PM Atomausstieg und Strompreis, FÖS (PDF; 95 kB)
  26. Aktuelle Daten der Elektrizitätswirtschaft. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) BDEW, 7. Juni 2012, archiviert vom Original am 1. November 2012; abgerufen am 2. Mai 2018 (englisch, Originalwebseite nicht mehr verfügbar).
  27. Fraunhofer IWES-Studie – Weniger Platz für Großkraftwerke. In: unendlich-viel-energie.de, 15. September 2009
  28. Pressemitteilung: Klimaverträglich, sicher, bezahlbar: 100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050 (Memento vom 2. Februar 2016 im Internet Archive)
  29. Wirtschaftswoche vom 15. August 2010
  30. „Auch im Fall außergewöhnlicher Störungen bleibt das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reservekernkraftwerks beherrschbar“, so Matthias Kurth, bis Februar 2012 Präsident der Bundesnetzagentur.
  31. Bundesnetzagentur wird den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks nicht anordnen. Pressemitteilung BNetzAgentur, 31. August 2011
  32. Für Erstaunen sorgte damals, dass darunter ein österreichisches Kraftwerk war, während viele deutsche Kraftwerke zum gleichen Zeitpunkt still standen.(Energiewende – Unser Strom ist sicher! Abgerufen am 11. August 2012.; Stromhilfe-Österreich:. Tricksen die Versorger die Verbraucher aus? Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien, 19. Januar 2012, abgerufen am 18. Dezember 2012 (IWR Stellungnahme).)
  33. Warum Deutschland Strom aus Österreich braucht. In: Der Spiegel, 5. Januar 2012. Abgerufen am 8. Februar 2012.
  34. Das KKW Brunsbüttel wurde bereits im Juli 2007 abgeschaltet, das KKW Krümmel hatte aufgrund technischer Probleme seit Mitte 2007 fast durchgängig keinen Strom erzeugt
  35. Richtigstellung der veröffentlichten Zahlen zum Stromaustausch mit dem Ausland. Pressemitteilung des BDEW vom 12. September 2011
  36. Atomstrom aus Frankreich? – Kurzfristige Abschaltungen deutscher Kernkraftwerke und die Entwicklung des Strom-Austauschs mit dem Ausland Abgerufen am 18. Mai 2020
  37. Französischer AKW-Strom importiert. In: TAZ, 28. Februar 2012
  38. Jahresbilanz 2012 des französischen Stromnetzbetreibers RTE.
  39. Frankreich braucht deutschen Strom. (Memento vom 16. Januar 2014 im Internet Archive) In: Frankfurter Rundschau, 24. Januar 2013
  40. Deutschland exportiert weiterhin Strom. Statistik widerlegt Atomlobby. In: TAZ, 23. Dezember 2011. Abgerufen am 30. Dezember 2011.
  41. Energieverbrauch in Deutschland. Daten für das 1.-3. Quartal 2011. (Memento vom 8. August 2014 im Internet Archive) Website der AG Energiebilanzen. Abgerufen am 30. Dezember 2011.
  42. Electricity trading. German power exports more valuable than its imports. (Memento vom 16. Juni 2013 im Internet Archive) In: Renewables International, 2. April 2013. Abgerufen am 20. Oktober 2013.
  43. Energieverbrauch in Deutschland. Daten für das 1.-4. Quartal 2012 (Memento vom 8. August 2014 im Internet Archive)
  44. Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/12 (Memento vom 25. Januar 2013 im Internet Archive) (PDF) Bundesnetzagentur. Abgerufen am 15. September 2012, S. 27.
  45. Energiewirtschaftliches Datenblatt April 2012 (PDF; 76 kB). BDEW. Abgerufen am 15. Mai 2012.
  46. Zwischenbilanz der Energiewende: Mit halber Atomkraft sicher durch den Winter (Memento vom 6. März 2012 im Internet Archive). In: tagesschau.de, 6. März 2012. Abgerufen am 6. März 2012.
  47. Frankreich braucht „Stromhilfe“ aus Deutschland. In: Focus, 8. Februar 2012. Abgerufen am 8. Februar 2012.
  48. Wie sicher ist Deutschlands Stromversorgung? In: Tagesspiegel, 10. Februar 2012. Abgerufen am 10. Februar 2012.
  49. Trotz Atomausstieg. Deutschland exportiert so viel Strom wie nie. In: Der Spiegel, 9. November 2012. Abgerufen am 12. November 2012.
  50. Deutschland exportiert große Mengen Strom. In: Badische Zeitung, 7. November 2012. Abgerufen am 12. November 2012.
  51. Studie: Auswirkungen des deutschen Kernenergie-Ausstiegs auf den Stromaustausch mit den Nachbarländern
  52. Keine steigenden Atomstromimporte. (Memento vom 9. Februar 2013 im Internet Archive) Greenpeace, 31. Januar 2013
  53. Stromindustrie will Kraftwerke stilllegen. In: Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2013. Abgerufen am 16. Juli 2013.
  54. – es sei denn, die EU-Länder ändern diese vereinbarte Regel. Energiepolitik auf dem Holzweg. In: dradio.de, 6. Juni 2010
  55. Bundesnetzagentur: Zweiter Monitoring-Bericht und öffentliche Diskussion, 2014 (Memento vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive)
  56. Agora Energiewende: Das deutsche Energiewende-Paradox: Ursachen und Herausforderungen. Eine Analyse des Stromsystems von 2010 bis 2030 in Bezug auf Erneuerbare Energien, Kohle, Gas, Kernkraft und CO2-Emissionen. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF) Berlin 2014
  57. Energieökonomische Analyse eines Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland bis zum Jahre 2017 (PDF; 503 kB). Abgerufen am 15. Februar 2016.
  58. Germany's nuclear phase-out will cause UK emissions to fall, report says, The Guardian, 22. Juni 2011
  59. umwelt.sachsen.de
  60. world-nuclear.org
  61. Radioaktivität aus Kohlekraftwerken. BUND, 2008
  62. Coal Ash Is More Radioactive than Nuclear Waste. In: Scientific American, 2007. Abgerufen am 31. Juli 2015
  63. Stromriesen drohen bis zu 22 Milliarden Euro Verluste
  64. Kernkraftbetreiber fordern 15 Milliarden Euro vom Staat. In: faz.net, 12. Juni 2012
  65. Weniger Schadensersatz für AKW-Betreiber. In: Handelsblatt. 2. September 2013, abgerufen am 2. September 2013.
  66. a b c Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016, 1 BvR 2821/11
  67. Bundestag billigt Atomkonzern-Entschädigung. dw.com, 28. Juni 2018, abgerufen am 10. März 2020.
  68. Tracking Clean Energy Progress: 2017. Nuclear power: More Effort Needed. In: Energy Technology Perspectives 2017. IEA, 2017, abgerufen am 23. August 2017.
  69. Thomas Hummel: Klimakonferenz: Die Atomkraft spaltet. In: Süddeutsche Zeitung. 12. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
  70. erneuerbareenergien.deKlimaziele sind ohne Atomkraft nicht erreichbar
  71. spiegel.deEU labelt Gas und Atomkraft als »grün«
  72. www-pub.iaea.org (PDF; 1,5 MB)
  73. KOALA Koalition atomfreier Länder. (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive) In: unet.univie.ac.at
  74. Presseinformation Agentur für Erneuerbare Energien (Memento vom 21. Oktober 2013 im Internet Archive)
  75. Konkurrenz zu erneuerbaren Energien – EU-Staaten fordern Subventionen für Atomkraft. In: Sueddeutsche.de, 13. April 2012
  76. Eine Übersicht über den Status (Stand 2012) in den außereuropäischen Länder mit umfangreichen Einzelnachweisen findet man in AtomkraftwerkePlag: Kernenergie in außereuropäischen Ländern
  77. Atomausstieg heißt nicht prima Klima. In: Deutschlandfunk, 6. Juni 2011
  78. Der zweite Markstein war „Die Hainburger Au“. Beide Ereignisse haben zu der Überzeugung geführt, dass „im Ernstfall“ die Volksmeinung ausschlaggebend ist.
  79. vergl. etwa Österreich und die Atomenergie. (Memento vom 27. Januar 2016 im Internet Archive) Land Salzburg (straffer Überblick);
    Österreich drängt auf weltweiten Atom-Ausstieg. In: Der Standard, 14. März 2011 (zur zeitgenössischen Debatte, mit Karte der grenznahem Kernkraftanlagen)
  80. der BUND über Österreichs Atompolitik
  81. Greenpeace/Global 2000, Zitat wörtlich aus Eintrag zu Atomenergie im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
  82. Energiepolitik: Nur noch zwei Atomstrom-Anbieter in Österreich. In: energieleben.at, 13. Januar 2012
  83. Auswirkungen der Kohleverbrennung in Österreich (PDF; 1,1 MB)
  84. A sustainable energy and climate policy for the environment, competitiveness and long-term stability. Positionspapier der Regierung Schwedens, 6. Februar 2009.
  85. Schweden steigt aus Atom-Ausstieg aus. In: Spiegel Online. 17. Juni 2010.
  86. Schweden – Rückzieher vom Atomausstieg. In: Tagesschau online, 10. Juni 2016
  87. The Constitution of the Republic of Palau. The Government of Palau. 2. April 1979. Archiviert vom Original am 29. Januar 2009. Abgerufen am 1. November 2009.
  88. Issues Associated. With Palau's Transition to Self-Government. Government Accountability Office. Juli 1989. Abgerufen am 1. November 2009.
  89. Trusteeship Mission reports on Palau voting. (plebiscite on the Compact of Free Association with the United States). In: UN Chronicle. 27, Nr. 2, Juni 1990.
  90. Richard D. Lyons: Work Ended, Trusteeship Council Resists U.N. Ax for Now, New York Times. 6. November 1994. Abgerufen am 1. November 2009. 
  91. Public Act 1987 No 86 / Date of assent 8 June 1987 / Commencement 8 June 1987. In: legislation.govt.nz
  92. Martin Dehli: energie-fakten.de: Die dänische Energiewirtschaft – ein Modell für Deutschland? (Memento vom 11. April 2018 im Internet Archive) (Kurzfassung, 27. Juli 2006, aktualisiert Juli 2010)
  93. Übersicht zur Nutzung der Kernenergie in Europa. In: euractiv.de, 24. Februar 2015, „letztes Update 7. März 2014“
  94. Atomkraft in Europa: Wer aussteigt, wer dabei bleibt. In: diepresse.com
  95. de.atomkraftwerkeplag.wikia.com: Dänemark
  96. World Nuclear Association (WNA), November 2014, Nuclear Energy in Denmark. In: world-nuclear.org
  97. Dänemark: 2019 schon 50 Prozent Grünstrom im Netz | windmesse.de. Abgerufen am 17. November 2021.
  98. Atomkraft bei Deutschlands Nachbarn. In: tagesschau.de, 25. Mai 2011
  99. Janine Böhm, Tobias Hauser: Nukleare Mottenkiste. In: badische-zeitung.de, 14. Januar 2012
  100. David Santoro: ASEAN’s Nuclear Landscape –Part 1. (PDF; 370 kB) In: Issues & Insights. Pacific Forum CSIS, 31. Juli 2013, S. 1–2, abgerufen am 7. Januar 2021 (englisch).
  101. Philippines Considering Nuclear Energy. In: The ASEAN Post. 25. Dezember 2019, abgerufen am 7. Januar 2021 (englisch).
  102. Der italienische Atom-Ausstieg. In: netzwerk-regenbogen.de, 21. April 2015
  103. Hans-Jürgen Schlamp: Atomenergie in Italien: Berlusconi versucht die Rolle rückwärts. In: Der Spiegel online, 15. März 2011.
  104. Italiener nutzen Referendum zur Abrechnung mit Berlusconi (Memento vom 16. August 2011 im Internet Archive). In: Financial Times Deutschland, 13. Juni 2011. Abgerufen am 6. März 2012.
  105. Italien stimmt gegen Atomkraft – und gegen Berlusconi. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juni 2011. Abgerufen am 6. März 2012.
  106. Julia Mareike Neles, Christoph Pistner (Hrsg.): Kernenergie. Eine Technik für die Zukunft? Berlin – Heidelberg 2012, S. 6.
  107. Rückbau DDR-Atommeiler viel teurer. In: Norddeutsche Neueste Nachrichten, 10. August 2016. Abgerufen am 19. August 2016.
  108. bmu.de (Memento vom 28. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF)
  109. iaea.org
  110. iaea.org
  111. Der Weg zur Energie der Zukunft. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: bundesregierung.de. Archiviert vom Original am 16. November 2011; abgerufen am 11. August 2012.
  112. Kabinett beschließt Atomausstieg bis 2022. In: sueddeutsche.de, 6. Juni 2011, abgerufen am 2. Juli 2011
  113. wer stimmte wie ab. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: bundestag.de. Archiviert vom Original am 12. August 2011; abgerufen am 18. Dezember 2012.
  114. 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
  115. Atomgesetz § 7 Absatz 1a
  116. Pressemitteilung des Betreibers EON. (Memento vom 27. Februar 2017 im Internet Archive) 28. Juni 2015. Abgerufen am 30. Juni 2015.
  117. Abgeschaltet: Block B in Gundremmingen ist vom Netz. In: Augsburger Allgemeine, 31. Dezember 2017, abgerufen am 2. Januar 2018.
  118. mdr.de: Atomkraftwerk Philippsburg 2 abgeschaltet | MDR.DE. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  119. Drei weitere Atomkraftwerke gehen vom Netz. In: bundesregierung.de. 21. Dezember 2021, abgerufen am 31. Dezember 2021.
  120. Anteil von Ökostrom klettert auf 23 Prozent. In: manager-magazin.de
  121. Atomausstieg: Vattenfall verklagt Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro. In: spiegel.de
  122. Vattenfall klagt auf Schadensersatz. In: faz.net, 21. Dezember 2012
  123. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 4. Juni 2015, C-5/14
  124. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 11. April 2014, 4 V 154/13
  125. Kernbrennstoffsteuer ist grundgesetzwidrig. In: Zeit.de. 7. Juni 2017, abgerufen am 14. Juni 2017.
  126. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017, 2 BvL 6/13
  127. Heinrich Bonnenberg: Fukushima zeigt unerbittlich den Geburtsfehler des Leichtwasserreaktors. (PDF; 67 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) 2011, archiviert vom Original am 13. November 2012; abgerufen am 11. August 2012.
  128. Bundesumweltministerium beauftragt Heinemann & Partner Rechtsanwälte mit Abwehr der RWE-Schadensersatzklage wegen Biblis A und B. In: heinemann-und-partner.de, 24. Dezember 2014.
  129. Bundesumweltministerium beauftragt Heinemann & Partner Rechtsanwälte mit Abwehr der E.ON-Schadensersatzklage wegen Isar 1 und Unterweser. In: heinemann-und-partner.de, 28. Januar 2015.
  130. Heinemann & Partner wehrt für die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Hannover in I. Instanz die Schadensersatzklage von E.ON ab. In: heinemann-und-partner.de
  131. Bundesumweltministerium beauftragt Heinemann & Partner Rechtsanwälte mit Abwehr der EnBW-Schadensersatzklage wegen Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. In: heinemann-und-partner.de, 5. Februar 2015.
  132. (Memento vom 13. Januar 2017 im Internet Archive), 6. April 2016.
  133. Jürgen Döschner: deutschlandfunk.de: Politik ebnete Weg zu Schadenersatzklagen der Energiekonzerne. In: Deutschlandfunk, 5. Februar 2015
  134. Bundesverfassungsgericht zum Atomausstieg: Regierung muss Energiekonzerne entschädigen. In: Spiegel Online, 6. Dezember 2016
  135. Hans-Josef Fell: Nun also doch: Altmaier bereitet die nächste Laufzeitverlängerung der Atomkraft vor, 23. April 2018
  136. Ausgleichszahlungen für Atomausstieg: Verfassungsgericht pocht auf Neuregelung In: Tagesschau, 12. November 2020
  137. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 29. September 2020, 1 BvR 1550/19
  138. BT-Drs. 19/29015 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
  139. Entschädigung für Atomausstieg. Bundesregierung, 11. Juni 2021, abgerufen am 23. Juni 2021.
  140. Bundestag ändert das Atomgesetz. In: Bundestag (Website). 10. Juni 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
  141. fazt.net vom 3. März 2022: So streiten die Grünen jetzt über die Atomkraft
  142. siehe auch faz.net vom 4. März 2022: Atomwirtschaft: Letzte Kernkraftwerke können weiter betrieben werden
  143. faz.net vom 4. März 2022: Bayern prüft Wiederinbetriebnahme von AKW Gundremmingen
  144. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium legen Prüfung zur Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken vor..
  145. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs..
  146. tagesschau.de: AKW-Laufzeiten: Was geht technisch, was wird diskutiert?.
  147. tagesspiegel.de
  148. Andreas Glas, Kassian Stroh: TÜV-Gutachten: Längere Laufzeit für Atomkraftwerk Isar 2 möglich..
  149. Atomenergie: Weiterbetrieb von Isar 2 laut TÜV-Gutachten möglich. In: Der Spiegel. 24. Juni 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de).
  150. AKW-Betreiber hält Reservebetrieb für »technisch nicht machbar«. Spiegel Online, 7. September 2022.
  151. Mehrheit der Deutschen für Atomausstieg. (Memento vom 3. Januar 2018 im Internet Archive) In: prcenter.de. Abgerufen am 28. November 2011.
  152. Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.): Die Beurteilung der Kernenergie vor dem Hintergrund der Klimadebatte. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Allensbach am Bodensee Mai 2021, S. 21 (nuklearia.de [PDF; 319 kB; abgerufen am 31. Dezember 2021]).
  153. Sicherung der Energieversorgung. ZDF, 1. Juli 2022, abgerufen am 20. Juli 2022.
  154. Ralf Schuler: Wenn es nach den Deutschen geht, laufen unsere Atomkraftwerke weiter… In: BILD. BILD, 19. Juli 2022, abgerufen am 20. Juli 2022.
  155. Mehrheit der Grünen-Wähler für Laufzeitverlängerung. In: finanznachrichten.de. ABC New Media AG, 31. Juli 2022, abgerufen am 31. Juli 2022.
  156. Atom-Umfrage: 41 Prozent der Deutschen wollen Neubau von Kernkraftwerken. In: Der Spiegel. 5. August 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. September 2022]).
  157. Loi sur la sortie progressive de l'énergie nucléaire à des fins de production industrielle d'électricité (PDF); etwa: „Gesetz über den progressiven Ausstieg aus der Kernenergie zur industriellen Herstellung von Elektrizität“ auf der Internetseite des belgischen Staatsblatts.
  158. economie.fgov.be (Memento vom 3. Januar 2018 im Internet Archive) Erläuterungen zum Gesetz auf der Internetseite des Föderalen Öffentlichen Dienst für Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie.
  159. Aus für sieben Reaktoren. Belgien will ab 2015 aus Atomkraft aussteigen. In: spiegel.de, 31. Oktober 2011
  160. 175 millions dans les caisses de l'Etat grâce à Tihange 1? In: La libre Belgique online, 8. August 2012. Abgerufen am gleichen Tag.
  161. Belgique: la coalition étudie un compromis pour sortir du nucléaire. In: lemonde.fr, 4. Juli 2012.
  162. Sicherheitsrisiko durch Anfahren belgischer AKWs. (Memento vom 12. März 2016 im Internet Archive) In: oliver-krischer.eu, 12. Januar 2013.
  163. In 1979 al scheurtjes in Doel 3. In: De Morgen.be, 23. August 2015.
  164. Tihange 2 und Doel 3 – Mehr Materialschwächen. In: Belgischer Rundfunk online, 14. Februar 2015. Abgerufen am 17. Februar 2015.
  165. The Federal Agency for Nuclear Control approves safe restart of Doel 3 and Tihange 2 (Memento vom 27. März 2017 im Internet Archive) (PDF)
  166. FANK gibt grünes Licht für Wiederhochfahren von Doel 3 und Tihange 2. In: Belgischer Rundfunk, 17. November 2015.
  167. Marghem: Atomkraft auch nach 2025 eine Option. In: Belgischer Rundfunk online, 19. Dezember 2014
  168. Nucléaire: la ministre Marghem aurait menti, l'opposition veut sa démission. In: RTBF.be, 19. Mai 2015 (französisch).
  169. Ce dimanche soir on ferme Doel 1 mais sans doute pas pour longtemps. In: Radio-télévision belge de la Communauté française (RTBF). 15. Februar 2015. Abgerufen am 17. Februar 2015.
  170. Laufzeitverlängerung für Altmeiler Doel 1 und 2 besiegelt. In: brf.be
  171. Barbara Moens, Camille Gijs: Belgium’s nuclear feud threatens to split ruling coalition. Plans to shut down reactors and replace capacity with gas-fired plants are pitting greens against liberals. In: Politico. 11. Oktober 2021, abgerufen am 23. Dezember 2021 (englisch).
  172. Belgium agrees to close controversial ageing nuclear reactors. In: BBC News. 23. Dezember 2021, abgerufen am 23. Dezember 2021 (englisch).
  173. Welche EU-Länder wollen Gas und Atomkraft als nachhaltig einstufen? In: Handelsblatt. 3. Januar 2022, abgerufen am 26. Januar 2022.
  174. Charles Lieberherr: Energiepolitik — Belgien verschiebt seinen Atomausstieg um zehn Jahre. In: srf.ch. 19. März 2022, abgerufen am 19. März 2022.
  175. Belgien verschiebt Atomausstieg um zehn Jahre. In: Deutsche Welle, 18. März 2022. Abgerufen am 19. März 2022.
  176. Volker Quaschning: Erneuerbare Energien und Klimaschutz, München 2013, S. 100.
  177. Larissa Rhyn: Vorstoss im Parlament — FDP bringt längere AKW-Laufzeit ins Spiel. In: srf.ch. 4. Oktober 2021, abgerufen am 4. Oktober 2021.
  178. Bundesrat beschliesst Atomausstieg. wirtschaft.ch. 25. Mai 2011. Abgerufen am 25. Mai 2011.
  179. Ständerat sagt Ja zum Atomausstieg. In: Neue Zürcher Zeitung, 28. September 2011.
  180. Schweiz plant Atomausstieg bis 2034. In: Die Zeit, 25. Mai 2011.
  181. Grüne reichen Atomausstiegs-Initiative ein. In: tagesanzeiger.ch, 16. November 2012
  182. Bernervolk belässt Mühleberg am Netz. In: tagesanzeiger.ch
  183. Rolf Wüstenhagen, Sylviane Chassot 4. Kundenbarometer Erneuerbare Energien. Website der Universität St. Gallen. Abgerufen am 24. Juni 2014, S. 4.
  184. Die Stadt Zürich steigt 2034 aus der Atomenergie aus. (Nicht mehr online verfügbar.) Toponline, 5. Juni 2016, archiviert vom Original am 6. Juni 2016; abgerufen am 2. Mai 2018 (Originalwebseite nicht mehr verfügbar).
  185. Stadt Bern verzichtet ab 2039 auf Nutzung von Atomstrom. In: bern.ch. 28. November 2010, abgerufen am 17. Dezember 2020.
  186. Schweiz will ihre besten Atomkraftwerke verschenken. In: Die Welt, Dezember 2016
  187. Energiegesetz (EnG). In: admin.ch. Abgerufen am 21. Mai 2017.
  188. Jürg Meier: Atom ohne Müll: Kommt jetzt die Stromrevolution? In: NZZ. 4. Dezember 2021, abgerufen am 28. April 2022.
  189. 20.4396 | Ausstiegsplan aus internationalen Programmen zur Entwicklung neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung (Fission) und der Kernverschmelzung (Fusion) | Geschäft | Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 21. März 2021.
  190. Japans Regierungschef geht auf Anti-Atom-Kurs. In: FAZ, 13. Juli 2011. Abgerufen am 13. Juli 2011.
  191. Ministerpräsident Noda stellt Kabinett vor. Japan soll mittelfristig aus der Atomkraft aussteigen. In: FAZ, 2. September 2011. Abgerufen am 2. September 2011.
  192. Bau neuer Atomkraftwerke unwahrscheinlich. In: Focus-Online, 2. September 2011. Abgerufen am 2. September 2011.
  193. Letzter Reaktor vom Netz. Japan knipst die Kernkraft aus (Memento vom 6. Mai 2012 im Internet Archive). In: Financial Times Deutschland, 5. Mai 2012. Abgerufen am 5. Mai 2012.
  194. Japan fährt Atommeiler wieder hoch. In: Spiegel Online, 16. Juni 2012
  195. Grosskundgebung in Japan – „Wir brauchen keine Atomkraftwerke“. In: Neue Zürcher Zeitung, 16. Juli 2012
  196. 7,4 Millionen Japaner fordern den Atomausstieg. In: Welt Online, 16. Juli 2012
  197. Eineinhalb Jahre nach Fukushima: Japan steigt aus der Kernkraft aus. In: Süddeutsche Zeitung, 14. September 2012. Abgerufen am 15. September 2012.
  198. Atomausstieg in Japan –Erst wieder rein, dann langsam raus. In: TAZ, 14. September 2012. Abgerufen am 15. September 2012.
  199. Energiewende: Japan schränkt Atomausstieg wieder ein. In: zeit.de, 19. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  200. Japan kündigt Bau neuer Atommeiler an. In: spiegel.de, 27. Dezember 2012
  201. Japan kehrt zurück zur Atomkraft. In: FAZ, 31. Januar 2013. Abgerufen am 2. Februar 2013.
  202. Japan steigt aus dem Atomausstieg aus (Memento vom 11. April 2014 im Internet Archive). In: Tagesschau.de, 11. April 2014. Abgerufen am 11. April 2014.
  203. Drei Jahre nach Fukushima-Havarie. Mehrheit der Japaner gegen weitere Atomkraft-Nutzung. In: n-tv, 28. Mai 2014. Abgerufen am 1. Juni 2014.
  204. Japan verlängert Laufzeit für AKW um 20 Jahre. In: orf.at, 20. Juni 206, abgerufen am 20. Juni 2016.
  205. Lithuania 2021 – Energy Policy Review. International Energy Agency, 2021, abgerufen am 10. Mai 2021 (britisches Englisch).
  206. Marie-Béatrice Baudet, Thomas Wieder: François Hollande lance la transition écologique. In: Le Monde.fr. 14. September 2012, abgerufen am 14. September 2012 (französisch).
  207. Frankreichs Linke plant Atomwende. In: Rheinische Post, 17. November 2011, Seite A6
  208. Frankreich versucht die Energiewende. In: Der Standard, 14. Oktober 2014. Abgerufen am 15. Oktober 2014.
  209. Französische Nationalversammlung beschließt Energiewende. In: unendlich-viel-energie.de, August 2015
  210. President Macron backs nuclear power. In: The Connexion. 30. Dezember 2020, abgerufen am 9. Januar 2021 (englisch).
  211. Macron: Nuclear energy is the future for eco-friendly France. In: The Connexion. 9. Dezember 2020, abgerufen am 9. Januar 2021 (englisch).
  212. Atomkraft in Taiwan. Regierung verspricht Referendum. In: taz. Abgerufen am 28. April 2014.
  213. Socha, Robert (2016): Taiwan: Atomausstieg bis 2025
  214. In 40 Jahren ist Schluss. In: taz. Abgerufen am 22. Juni 2017.
  215. Reuters: Spain plans to close all nuclear plants by 2035, abgerufen am 13. Februar 2019.