Landgericht Pleinfeld
Das Landgericht Pleinfeld war ein von 1808 bis 1858 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Pleinfeld im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Amtssitz des Landgerichts Pleinfeld befand sich im Vogteischloss.
Lage
Das Landgericht Pleinfeld grenzte im Norden an das Landgericht Schwabach, im Osten an das Landgericht Hilpoltstein, im Süden an das Herrschaftsgericht Ellingen, im Südwesten an das Landgericht Gunzenhausen und im Westen an das Landgericht Heilsbronn.
Geschichte
Im Tausch gegen das Herzogtum Berg hatte Bayern am 24. Mai 1806 das Fürstentum Ansbach erhalten. Mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen wurde am 7. August 1808 unter anderem die Bildung des Landgerichts Pleinfeld angeordnet. Kurz zuvor waren bei der Beschreibung der Bestandteile des Altmühlkreises im Zuge der Verwaltungsneugliederung Bayerns noch die vormals preußischen Justizämter „Roth“ und „Spalt, Pleinfeld, Abenberg“ genannt worden. Die gesamte Neugliederung wurde am 1. Oktober 1808 wirksam.
1840 war das Landgericht Pleinfeld vier Quadratmeilen groß. Es gab 13586 Einwohner (6797 Protestanten, 6514 Katholiken und 275 Juden), 92 Ortschaften (3 Städte, 1 Markt, 8 Pfarrdörfer, 6 Kirchdörfer, 24 Dörfer, 15 Weiler und 35 Einöden) und 23 Gemeinden (2 Magistrate 3. Klasse, 1 Stadt-, 1 Markts- und 19 Landgemeinden).[1]
Im Jahr 1858 wurde der Sitz des Landgerichts Pleinfeld nach Roth verlegt und entsprechend umbenannt.
Struktur
Steuerdistrikte
Nach den Vorgaben des Gemeindeedikts vom 28. Juli 1808 (veröffentlicht im Dezember 1808) und der Instruktion zur Bildung der Steuerdistrikte wurde das Landgericht zunächst in 20 Steuerdistrikte eingeteilt:[2]
- Abenberg mit Marienburg;
- Allmannsdorf mit Belzmühle, Birklein, Erlingsdorf und Mandlesmühle;
- Asbach mit Aurau, Bechhofen, Kleinabenberg und Louisenau;
- Belmbrach mit Barnsdorf, Fallhütte, Kiliansdorf und Untersteinbach an der Haide;
- Eckersmühlen mit Brückleinsmühle, Eisenhammer, Haimpfarrich, Hofstetten, Kupferhammer, Leonhardsmühle, Obersteinbach an der Haide und Wallersbach;
- Fünfbronn mit Hagsbronn, Schnittling und Trautenfurt;
- Georgensgmünd mit Bernlohe, Friedrichsgmünd, Hauslach, Oberheckenhofen, Obere Papiermühle, Petersgmünd, Untere Papiermühle und Ziegelhütte;
- Großweingarten mit Egelmühle, Steinfurt und Wasserzell;
- Mosbach mit Engelhof, Güsseldorf, Hügelmühle und Massendorf;
- Mühlstetten mit Oberbreitenlohe und Unterbreitenlohe;
- Obersteinbach ob Gmünd mit Untersteinbach ob Gmünd;
- Pfaffenhofen mit Meckenlohe, Pruppach und Untere Glasschleife;
- Pleinfeld mit Böschleinsmühle, Ketschenmühle, Reichertsmühle, Seemannsmühle und Wurmmühle;
- Rittersbach mit Hämmerleinsmühle, Mäbenberg, Unterheckenhofen und Weinmannshof;
- Roth mit Obere Glasschleife;
- Rothaurach mit Kauernhofen;
- Spalt;
- Stirn mit Hohenweiler, Mackenmühle, Mäusleinsmühle und Prexelmühle;
- Wallesau mit Mauk, Obermauk und Wernsbach
- Wernfels mit Hohenrad, Höfstetten, Nagelhof, Stiegelmühle, Theilenberg und Untererlbach.
Ruralgemeinden
1811 entstanden Ruralgemeinden, die meistens deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Zugleich wurden einige Orte umgemeindet,[3] so dass es schließlich 22 Ruralgemeinden gab. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse.
- Abenberg mit Marienburg;
- Allmannsdorf mit Belzmühle, Birklein, Erlingsdorf und Mandlesmühle;
- Aurau mit Asbach, Bechhofen, Kleinabenberg und Louisenau;
- Belmbrach mit Barnsdorf, Fallhütte, Kiliansdorf, Obersteinbach an der Haide und Untersteinbach an der Haide;
- Bernlohe;
- Eckersmühlen mit Brückleinsmühle, Eisenhammer, Haimpfarrich, Hofstetten, Kupferhammer, Leonhardsmühle und Wallersbach;
- Fünfbronn mit Nagelhof, Schnittling und Trautenfurt;
- Georgensgmünd mit Friedrichsgmünd, Hauslach, Oberheckenhofen, Obere Papiermühle, Untere Papiermühle und Ziegelhütte;
- Großweingarten mit Egelmühle, Hagsbronn, Hügelmühle, Steinfurt und Wasserzell;
- Mäbenberg mit Hämmerleinsmühle;
- Mosbach mit Engelhof, Güsseldorf und Massendorf;
- Mühlstetten mit Oberbreitenlohe und Unterbreitenlohe;
- Obersteinbach ob Gmünd mit Untersteinbach ob Gmünd;
- Petersgmünd;
- Pfaffenhofen mit Meckenlohe, Pruppach und Untere Glasschleife;
- Pleinfeld mit Böschleinsmühle, Ketschenmühle, Reichertsmühle, Seemannsmühle und Wurmmühle;
- Rittersbach mit Unterheckenhofen und Weinmannshof;
- Roth mit Obere Glasschleife;
- Rothaurach mit Kauernhofen;
- Spalt;
- Stirn mit Hohenweiler, Mackenmühle, Mäusleinsmühle und Prexelmühle;
- Wallesau mit Mauk, Obermauk und Wernsbach;
- Wernfels mit Hohenrad, Höfstetten, Stiegelmühle, Theilenberg und Untererlbach.
Siehe auch
- Landkreis Roth#19. Jahrhundert
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen#Anschluss an Bayern (ab 1803), moderne Verwaltung
- Landgericht Roth
Literatur
- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, S. 144–145 (Digitalisat).
- Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. Kanzlei Buchdruckerei, Ansbach 1820, S. 64–65 (Digitalisat).
- Friedrich Eigler: Schwabach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 28). Michael Laßleben, Kallmünz 1990, ISBN 3-7696-9941-6.
- Karl Friedrich Hohn: Der Retzatkreis des Königreichs Bayern geographisch, statistisch und historisch beschrieben. Riegel und Wießner, Nürnberg 1829, S. 254–262 (Digitalisat).
- Pleikard Joseph Stumpf: Landgericht Pleinfeld. In: Bayern: ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches; für das bayerische Volk. Zweiter Theil. München 1853, S. 751–754 (Digitalisat).
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, S. 213–220 (Digitalisat).
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Brügel’sche Officin, Ansbach 1856, S. 267–276 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 567–568.