Wikiup:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Knacknüsse

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Zur Entlastung der Qualitätssicherungsseite werden dort eingetragene Artikel, zu welchen die Diskussion seit 6 Monaten ruht automatisch auf diese Seite verschoben. Solche Artikel sollten mit dem Baustein {{QS-Recht|Knacknüsse=Ja}} gekennzeichnet werden. Neue Artikel bitte nicht hier, sondern auf der Qualitätssicherungsseite selbst eintragen!
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Betriebsführungsvertrag

Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen anfügen und OMA-Test machen, danke --Crazy1880 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST)

Neuwert (Versicherungsrecht)

Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und ggf. Quellen anfügen, danke --Crazy1880 12:51, 12. Mai 2011 (CEST)

Bildmarke

Wie auf der Diskussionsseite begründet. Der kurze Text besteht aus einem Haufen Siehe auchs, unklaren Andeutungen und Allgemeinplätzen und wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Ich vermute beispielsweise, dass eine Bildmarke überhaupt erst durch die Eintragung im Markenregister zu einer Bildmarke wird – vorher ist es nur ein Logo – aber das reime ich mir nur zusammen, das steht da nicht. Auf die Situation in anderen Ländern wird mit keiner Silbe eingegangen. Gut möglich, dass der Begriff nur im deutschen Recht existiert, dann sollte das aber auch da stehen. --TMg 17:17, 6. Jul. 2011 (CEST)

Es gibt eine weitere Anmerkung einer Inkonsistenz auf der Diskussionsseite von mir. Schade, dass sich da jahrelang nichts bewegt. --Cms metrology (Diskussion) 17:47, 31. Jan. 2021 (CET). Ergänzung: Es geht hierbei um die Definitionsfrage, ob die Bildmarke zwei- oder dreidimensional ist. Ich habe ein Bild hierzu aus dem Artikel mal entfernt (ohne Gegenwehr), aber im Text wird teilweise immer noch auf dreidimensionale Elemente hingewiesen, was streng genommen im Widerspruch zur Definition in der Einleitung ist. --Cms metrology (Diskussion) 22:43, 16. Okt. 2021 (CEST)

Eclipse Public License

laut den Artikeln Eclipse_(IDE) und Common Public License (CPL) hat die Eclipse_Public_License (EPL) die Common Public License abgelöst (und notabene nicht umgekehrt). Dennoch ist der Artikel zur (neueren) EPL ein bloßer Redirect auf die (überholte) CPL. Das erscheint mir unangemessen, da die CPL nun eben das überholte Artefakt ist und die EPL das aktuelle. Die Gestaltung von (EPL) als bloßer Redirect drückt IMHO jeder Möglichkeit zur angemessenen Darstellung der EPL die Luft ab.

(Habe leider im Moment weder die Zeit einen Artikel EPL sauber zu recherchieren, noch die Lust, einen Krieg mit einem "lower half" Administrator durchzustehen, denn hinter so unsinnigen Entscheidungen steht ja leider öfter jemand, mit dem man sich um sie schlagen muß (Wikistress). Aber)

Könnte deshalb bitte jemand von Euch die nötige Änderung initiieren?

--217.229.24.51 22:16, 18. Jan. 2011 (CET)

Verschoben aus der QS-Informatik, da Rechtsthema. --Trac3R 11:36, 28. Jul. 2011 (CEST)
Soweit ich das erkenne, ist Common Public License ein Redirect auf die EPL und nicht anders herum. Irgendwie versteh ich daher auch die Frage nicht. --Trac3R 11:40, 28. Jul. 2011 (CEST)

Medienrecht

Abschnitt "Europäische Regelungen" ist völlig veraltet; den EGV gibt es nicht mehr und die Fernsehrichtlinie auch nicht. Das europäische Medienrecht besteht auch aus mehr Normen als nur der AVMD-Richtlinie und der E-Commerce-Richtlinie. Ebenfalls sollte man den Artikel reformieren und die Gesetzeslücken einbauen --91.39.62.202 22:05, 18. Sep. 2011 (CEST)

Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST)
Ist nun mehr als 4 Jahre überfällig ! --House1630 (Diskussion) 12:27, 28. Jul. 2016 (CEST)
Der QS-Verweis ist nun 10 Jahre alt. Wer erbarmt sich und aktualisiert? Oder löscht zumindest die veralteten Passagen oder gleich den ganzen Abschnitt, sodass der QS-Baustein evtl. entfernt werden kann? Literatur habe ich aktualisiert. --Treck08 (Diskussion) 12:50, 24. Jul. 2021 (CEST)

Informationsfreiheit

Unter der Informationsfreiheit versteht man im deutschen Sprachraum gemeinhin das Grundrecht aus Art. 5 I 1 2. Var. GG, wonach „jeder“ das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Der Artikel beschreibt aber etwas ganz anderes. Derzeit liegt deshalb eine Begriffsfindung vor, der Artikel ist daher zu überarbeiten. Dabei kann ggf. auf den Artikel Rezipientenfreiheit zurückgegriffen werden; das Bundesverfassungsgericht verwendet jenen Begriff aber nicht, sondern spricht in ständiger Rechtsprechung weiterhin von der Informationsfreiheit. Das Problem wurde bei der Löschdiskussion zu dem Artikel zur Rezipientenfreiheit bemerkt.--Aschmidt 01:20, 29. Feb. 2012 (CET)

Der Titel "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" ist neben 5 Länderbeauftragten ist ein Beispiel, dass das Wort Informationsfreiheit auch in Deutschland des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung anthält. 212.251.217.112 11:17, 4. Dez. 2012 (CET)
Schon das Wort Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass der begriff zweideutig ist. Ausserdem gibt es in der Rechtswissenschaft eine immer stärker werdende Minderheitsmeinung, dass Informationsfreiheitsgesetze Artikel 5 GG "aktivisieren" z. B. Rossi, Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht , Berlin 2004, S. 216 ff: "Das IFG aktiviert - um eine Begriffsbildung von Rossi zu verwenden - das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG der Informationsfreiheit. Der Gesetzgeber erklärt nunmehr für gewisse Informationen, nämlich solche, die nach dem IFG zugänglich sind, dass diese im Sinne des Art. 5 Abs, 1 Satz 1 GG 'allgemein zugänglich' seinen. (Mecklenburg/Pöppelmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2009, S. 17ff). Auf dem 2. Symposium für Informationsfreiheit wurde das auch vertreten: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Veranstaltungsprogramme/IFGSymposium2012.html . Es wäre völlig falsch und einseitig das zu ignorieren 212.251.217.176 18:26, 23. Sep. 2012 (CEST)
Das Wort Informationsfreiheit wird auch beim "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" so gebraucht dass das IFG gemeint ist. Das gleiche gilt für das Jahrbuch der Informationsfreiheit. Das sind nur 2 Beispiele von sehr vielen, die die Doppeldeutigkeit des Begriffs zeigen 212.251.217.176 18:45, 23. Sep. 2012 (CEST)

Wohnungseigentumsrecht (Österreich)

Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen/wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 07:04, 29. Feb. 2012 (CET)

Schließe mich voll an. Ich wollte kürzlich auf das Mietrechtsgesetz(MRG) verlinken, dazu existiert gar kein Eintrag und zu der zu Mietvertrag (Österreich) erwähnt nicht einmal, dass nur bestimmte Mietverträge (gänzlich) dem MRG unterliegen. Also wenn sich jemand in dem Bereich auskennt, bitte gleich das ganze Thema strukturieren. --3fachesIntegral (Diskussion) 23:39, 4. Jun. 2012 (CEST)

Rezipientenfreiheit

Sollte zusammen mit dem Artikel Informationsfreiheit überarbeitet werden, vgl. die dortige QS. --Aschmidt (Diskussion) 17:11, 10. Mär. 2012 (CET) Es wäre völlig falsch den geläufigen Begriff der Informationsfreiheit (=Verwaltungstransparenz) unter Rezipientenfreiheit abzuhandeln. Ausserdem gibt es einen Zusammenhang: "Die Verbindung zur Rezipientenfreiheit wird insofern hergestellt, als durch die Bestimmungen des jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze die von ihm erfassten Informationsquellen dazu bestimmt werden, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen, und sie damit allgemein zugängliche Quellen darstellen." 212.251.217.176 18:58, 23. Sep. 2012 (CEST)

Einkommensteuerpauschalierung

Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm mit Eingangssatz und Belegen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 09:16, 17. Mär. 2012 (CET)

Stimmrechtsbeschwerde

Aus der Allgemeinen QS: Inhalt ist ein bisschen sehr dünn. Wer kann sich über was bei wem warum beschweren? Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen usw. --Kurator71 (Diskussion) 13:19, 22. Mär. 2012 (CET)

Hier sollte vor allem unterteilt werden zwischen den Ebenen Bund und Kanton. Entscheide auf Ebene des Kantons oder der Gemeinden können im kantonalen Verfahren hoch- (Kanton Bern zum Beispiel nach VRPG) und dann auf Bundesebene (BGG) weitergezogen werden, Entscheide auf Ebene Bund natürlich nur auf Bundesebene. Dann gibts noch diverse Ausschlüsse (Art. 83 BGG) und am Schluss ist Stimm- und Wahlrechtsbeschwerde so zirka dasselbe, nur dass das eine halt Abstimmungen und das andere Wahlen betrifft. Letzteres sollte irgendwie auf Lemma-Ebene aufgelöst werden. Ich werde mich vielleicht ergänzend dran setzen, habe aber im Moment keine Zeit für grosse Würfe. Falls das also jemand selbst umsetzen möchte - nur zu. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:34, 22. Mär. 2012 (CET)

Codex Alimentarius Europaeus

Artikel aus der allg. QS, braucht Vollprogramm --Crazy1880 20:55, 18. Apr. 2012 (CEST)

Sportrecht

Bitte ausbauen. Es fehlt ein Überblick über die Entwicklung des Rechtsgebiets und seine wichtigsten Regelungen. Bisher werden in dem Stub leider nur ganze Rechtsgebiete genannt, ohne inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.--Aschmidt (Diskussion) 23:14, 24. Jul. 2012 (CEST)

Verlustausgleich

Der Artikel wurde laut Versionsgeschichte inhaltlich seit März 2008 nicht mehr aktualisiert. Mindestens die Aussage "Seit 1. Januar 2004 ist der vertikale Verlustausgleich grundsätzlich uneingeschränkt möglich" ist veraltet (widerspricht § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG: "Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden"). Da sollte jemand mit Fachkenntnis im Steuerrecht mal den kompletten Artikel überprüfen und auf den neuesten Stand bringen. --130.83.244.129 21:45, 12. Nov. 2012 (CET)


Des weiteren ist die Höhe des Verlustrücktrages veraltet. Hier wird der alte Betrag nach Umstellung von DM auf EUR genutzt. Richtig wäre hier aber gem. 10d EStG der Betrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR für zusammenveranlagende Ehegatten des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Holzmüller-Doktrin

Es fehlen Erläuterungen zu quantitativen und qualitativen Schwelle für Holzmüller-Maßnahmen. Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung durch Gelatine I und Gelatine II, sowie Hinweise zu wichtigen anerkannten oder umstrittenen Holzmüllermaßnahmen sind nicht vorhanden. --MephistoGF (Diskussion) 23:45, 9. Nov. 2013 (CET)

gelber Kreis Mittlerweile ist die Gelatine-Rechtsprechung enthalten. Weiterhin fehlen Erläuterung zu Mediathisierungsthese, quantitativer Schwelle und wichtige Anwendungsfälle. --MephistoGF (Diskussion) 15:08, 4. Nov. 2015 (CET)

Vollzugslockerung

Sinnvolle Gliederung fehlt. -- JB-Firefox (Diskussion) 11:42, 14. Mär. 2014 (CET)

Bereits im Kontext behandelt unter Strafvollzug. Warum nicht zusammenfassen? (nicht signierter Beitrag von 77.58.188.103 (Diskussion) 11:03, 13. Sep. 2015)

Treuhandgeschäft

Kommt aus der allgemeinen QS - bräuchte Ausbau und Quellenangaben. --Ana al'ain (Diskussion) 21:15, 9. Jan. 2015 (CET)

Mitführpflicht

oranger Kreis Belegloses How-to. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:17, 5. Mär. 2015 (CET)

Belege sehe ich da durchaus. Ein How-To ist etwas anderes. Wer auf den Begriff stösst, wird es begrüßen, dazu in einem online-Lexikon einen Artikel zu finden. Stehen lassen. --Edoe (Diskussion) 13:44, 3. Apr. 2015 (CEST)
ist jetzt in LD --gdo

Bei Nichtmitführen ggf. "Festnahme zur Personalienfeststellung" (Beleg: eigenes Erleben; nach Personalienfeststellung ohne weiteres entlassen, fast wie gekommen [ohne alles ...]) :)

Betriebsveräußerung

gelber Kreis Aus der allg. QS. -- ColdCut (Diskussion) 13:57, 5. Mär. 2015 (CET)

WP:Wikifizieren:

Diff seit QS -- MerlBot 23:49, 22. Dez. 2014 (CET)

Kostenbeamter

Sehr kurz. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:25, 13. Mär. 2015 (CET)

Ausländische Haushaltshilfe

Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig, s. auch Wikipedia:Löschprüfung#Ausl.C3.A4ndische_Haushaltshilfe --gdo 15:19, 20. Mär. 2015 (CET) gelber Kreis Löschantrag wurde überstanden, rechtlicher Text zumindest um die gröbsten Fehler/Veraltungen bereinigt. --gdo 16:08, 25. Mär. 2015 (CET)

Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit

Unbequellte Textwüste. Siehe auch die Disku. -- Liliana 23:25, 18. Mai 2015 (CEST)

Kategorie:Erbrecht - Kategorie:Erbrecht (Deutschland)

Anscheinend sollte die erste Kategorie allgemeine Begriffe des Erbrechts enthalten und die zweite Kategorie Artikel zum deutschen Erbrecht. Dies spiegelt sich aber nicht in den Inhalten der beiden Kategorien wider, alles ist wild vermischt. -- Liliana 11:55, 5. Jun. 2015 (CEST)

s. a. Wikipedia:Redundanz/Januar 2015#Nachlass - Erbschaft - Erbrecht. Gruß Peter 11:59, 5. Jun. 2015 (CEST)

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Sehr verwirrend geschrieben, es wird nicht wirklich klar, was der Artikel sagen will. Es wird noch nicht einmal klar ob das Gesetz noch gilt, in der Infobox findet sich kein derartiger Hinweis, aber der Artikel ist in der Kategorie Historische Rechtsquelle... -- Liliana 13:47, 16. Aug. 2015 (CEST)

Was genau verwirrt denn so? Es geht hervor, dass es sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Verordnung handelt. Da in der Infobox kein Datum des Außerkrafttretens angegeben ist, stützt das die Vermutung, dass sie noch in Kraft ist, woran ich auch keine Zweifel habe. Aktenstapel (Diskussion) 13:15, 17. Aug. 2015 (CEST)
Jetzt scheine ich es etwas zu verstehen. Der Artikel behandelt zwei verschiedene Verordnungen: einmal die ältere Verordnung, und dann die neuere, die die ältere ablöste. Das ist so in der Wikipedia nicht üblich und der Artikel sollte aufgeteilt werden um beide Verordnungen in unterschiedlichen Artikeln zu behandeln. Übrigens, wenn die Verordnung heute noch gilt, sei bitte so lieb und nimm die Kategorie Historische Rechtsquelle heraus, die ist dann Quatsch. -- Liliana 17:30, 17. Aug. 2015 (CEST)
Nein, das ist durchaus so üblich. Man unterscheidet Neufassungen, Neubekanntmachungen und Änderungen. Bei einer Neufassung oder Neubekanntmachung wird der geänderte Text verkündet, bei einer Änderung nur der Unterschied in Form von Änderungsanweisungen. Ein prominentes Beispiel ist die StVO, die bereits mehrfach neu gefasst wurde (zuletzt 2013) und geändert (zuletzt 2014). Eine ältere Fassung wurde auch neu bekanntgemacht (1956). Die Kategorie historische Rechtsquelle wurde eingefügt, bevor das Lemma verschoben wurde. Ich habe sie in die Weiterleitung eingefügt. (Ich hatte die Umbenennung des Eintrags in der Kategorie gestern schon durch Einfügen eines Parameters versucht, was aber so nicht funktioniert.) Aktenstapel (Diskussion) 09:54, 18. Aug. 2015 (CEST)
In den Fällen blieb es aber immer das selbe Gesetz, hier ist es ja eine völlig neue Verordnung mit völlig anderem Inhalt. Das ist nicht vergleichbar. -- Liliana 13:12, 19. Aug. 2015 (CEST)
(Verordnung! ...) Weil sich der Titel geändert hat? Der kann sich auch ohne Neufassung ändern, z. B. mit der Novelle von 2013 beim Geschmacksmustergesetz, das kaum noch etwas mit der Fassung von 1876 gemein hat und heute europarechtlich harmonisiert ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:01, 21. Aug. 2015 (CEST)

Knappschaftsausgleichsleistung

Nach meiner Meinung ist ein Hinweis, dass sich dieser Artikel auf Deutschland bezieht, angebracht, er wird aber immer wieder entfernt, z. B. mit dieser Änderung -- Peter 19:33, 18. Aug. 2015 (CEST)

Warum? Ist die Leistung anderenorts anders definiert? Aktenstapel (Diskussion) 12:12, 21. Aug. 2015 (CEST)
Mir ist nicht bekannt, dass es anderenorts „Knappschaften“ gäbe, daher gibt es diese Leistung wahrscheinlich auch nur für deutsche Bergleute. Es heißt z. B. auch „Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, …“, obwohl es nicht „anderenorts anders definiert“ ist. -- Peter 12:31, 21. Aug. 2015 (CEST)
Da es ein Reichsgesetz ist, könnte es Knappschaften auch in Österreich gehabt haben; wenn die Leistung allerdings erst in den Sechzigern eingeführt wurde, gilt sie zunächst in Deutschland. Soweit stimme ich dir zu. Ich hätte den Bezug auch nicht entfernt und, ja, halte ihn auch für sinnvoll. Ein Hinweis, dass der Begriff sich auf eine Leistung in Deutschland bezieht, ist auch nicht zu verwechseln mit einer mahnenden Box, das Lemma sei DL-lastig, die hier wohl unangebracht wäre. Aktenstapel (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
Ja. -- Peter 13:28, 21. Aug. 2015 (CEST)
Schöne Reden. Und jetzt lassen wir den geneigten Leser mit der Unsicherheit, er habe einen insuffizienten Artikel vor sich, allein? --Stephan Klage (Diskussion) 08:30, 11. Nov. 2016 (CET)

Eingriff (Grundrechte)

Begründung: Belege fehlen teilweise, zB. bei Frage, was "klassischer" Eingriff ist; unrichtig, jedenfalls diskussionswürdig, dass jede Beeinträchtigung des Schutzbereichs Eingriff sei, siehe etwa im Bereich staatlichen Informationshandelns, zB. Entscheidungen Osho, Glycol, BZpolBildg, E-Zigarettenwarnung, Lost Art; Rechtfertigung des Eingriffs könnte noch illustriert werden; vielleicht Schemata? --Henning1973 (Diskussion) 15:44, 15. Nov. 2015 (CET)

Den Beleg zum klassischen Eingriffsbegriff habe ich hinzugefügt.--Carolus requiescat (Diskussion) 15:22, 29. Jul. 2016 (CEST)
Den Bereich zum staatlichen Informationshandeln habe ich überarbeitet. Bzgl. der Rechtfertigung des Eingriffs wäre mit Blick auf Grundrechte (Deutschland) wahrscheinlich ein völlig neuer Wiki-Eintrag besser. Inwiefern besteht dann noch ein Bedarf, den Artikel in der QS zu behalten? --Artopoios (Diskussion) 14:32, 7. Feb. 2019 (CET)
Der Artikel ist zwischenzeitlich zwar mit mehr Quellen ausgestattet, aber in sich widersprüchlich geworden. Daher sollte er in der Qualitätssicherung verbleiben, bis Konsens herrscht, dass er herausgenommen werden kann.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:26, 20. Apr. 2021 (CEST)
Inzwischen kann er wohl wieder raus aus der QS, jedenfalls aus den Knacknüssen.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:06, 20. Apr. 2021 (CEST)

Bedarfsgemeinschaft

Anscheinend ist eine Aktualisierung der Inhalte nötig, aber dieser Edit [1] erschien mir mehr problematisch als hilfreich. Bitte auch die Benutzer-Disk von Benutzer_Diskussion:Recht_und_Schrecken#WP:NPOV_und_WP:Q und Benutzer_Diskussion:Giraldillo#Sehr_geehrter_Herr_Giraldillo.2C beachten. --gdo 22:40, 8. Jun. 2016 (CEST)

Mir scheint die Kritik teilweise veraltet zu sein. --88.71.227.87 18:04, 5. Sep. 2020 (CEST)
Es fehlt ein Berechnungsbeispiel, wie sich das tatsächlich auswirken kann. Zudem sind die o.a. Diskussionen wegen der Benutzersperre nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar. Angesichts der 90%-Regelung ergibt sich eine Minderung um 10% im unteren Bereich. Leider fehlt ein Beleg für diese Zahl. Der Umfang der Kritik erscheint aus heutiger Sicht übertrieben und wäre zu kürzen, was ich mal versucht habe. --Kulturkritik (Diskussion) 22:59, 21. Apr. 2021 (CEST)

Insolvenzverwaltervergütung

Aus der allgemeinen QS

Es wird nicht auf die masseunabhängige Grundvergütung eingegangen und damit wird die Vergütungsberechnung erheblich zu einfach dargestellt. Tatsächlich ist sie erheblich komplizierter. Der Einleitungssatz mit Verweis auf die InsVV ist so nicht richtig und müsste neu formuliert werden. --Denalos(quatschen) 09:07, 27. Mai 2016 (CEST)

wegen inhaltlichen Beanstandungen hierher verschoben --Mehgot (Diskussion) 23:00, 8. Jul. 2016 (CEST)

In der Insolvenzordnung steht einiges dazu, und das gehört zuerst da rein. --House1630 (Diskussion) 13:31, 18. Jul. 2016 (CEST)

Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)

Der Artikel „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ wurde nach Außerkrafttreten des betroffenen Gesetztes bzw dessen umfassende Neufassung unter anderem Namen, nämlich „Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)“ entsprechend dort hin verschoben, ohne dass groß nennenswerte inhaltliche Anpassungen vorgenommen wurden. Die ausführliche und detaillierte Problembeschreibung findet sich auf der Disk.-Seite: 90% des Artikeltextes drehen sich immer noch um das alte GPSG--Bestoernesto (Diskussion) 06:43, 1. Aug. 2016 (CEST)

PS: Mein Vorschlag wäre, den Artikel „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ auf dem Stand unmittelbar vor der Verschiebung wieder auferstehen zu lassen (natürlich grammatikalisch ins Präteritum umgeschrieben) und aus dem Artikel „Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)“ dafür (fast) alles diesbezügliche raus zuschmeißen.--Bestoernesto (Diskussion) 06:50, 1. Aug. 2016 (CEST)

Lärmbekämpfung

Außer einer Fachzeitschrift sind keine Quellen angegeben. Für zahlreiche Aussagen fehlen die Rechtsgrundlagen, der diesbezügliche Abschnitt ist zu kurz und teilweise Theorie: Angeblich gehören auch "die Überarbeitung und Anpassung der geltenden Gesetze und Normen zu den Maßnahmen". Ich denke, das ist sehr weit hergeholt. Da sollte mal ein Fachmann ran. Das Beispiel "Lärmschutzverordnungen (LSV) von Städten und Gemeinden" erscheint mir auch zweifelhaft. Wo finde ich solche "Lärmschutzverordnungen" ? --House1630 (Diskussion) 10:59, 8. Aug. 2016 (CEST)

Ich denke in der TA Lärm köntest du fündig werden. —Ulz Bescheid! 21:15, 7. Okt. 2016 (CEST)

Sonderungsverbot

Der Artikel sollte die herrschende Meinung etwas besser berücksichtigen. --Gnom (Diskussion) 23:54, 3. Jun. 2017 (CEST)

Schülerfahrkosten

Der Artikel beschreibt derzeit ausschließlich die Rechtslage in NRW. Das Thema gibt es aber auch in den anderen 15 deutschen Bundesländern und ist dort teilweise hochbrisant. -- 79.223.91.84 17:24, 10. Sep. 2017 (CEST)

Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 Abs. 4 BetrVG)

gelber Kreis

Ich bin Laie auf dem Rechtsgebiet, aber ich würde sagen, dass dies kein enzyklopädischer Stil ist im Artikel. Lemma ist auch fragwürdig. Relevanz kann ich nicht beurteilen. - Squasher (Diskussion) 22:47, 29. Nov. 2013 (CET)

Artikel ist schon verbessert, bedarf aber noch der Überarbeitung. Lemma hat Relevanz. Enzyklopädischer Stil ist noch nicht ausreichend. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:51, 29. Mär. 2014 (CET)

 Info: Habe den Einleitungssatz mal umgearbeitet, ich verstehe als Nichtjurist den Artikel durchaus. --JARU69 (Diskussion) 04:12, 9. Jun. 2018 (CEST)

Berufsausbildungsverhältnis (Kündigung) nun Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

Lemma stimmt nicht. Geht der Artikel so oder passt er nicht in seiner ausladenden Darstellung eines Einzelaspekts? Von wo muss er verlinkt werden? --Jbergner (Diskussion) 08:37, 3. Jan. 2016 (CET)

aus allg. QS übertragen: URV-Verdacht (89%) von www.hensche.de: überprüfen eintragen. --Jbergner (Diskussion) 08:39, 3. Jan. 2016 (CET)
Keine URV, die verlinkte Webseite ist ein Urteil des BAG und damit als amtliches Werk gemeinfrei. -- Liliana 10:50, 3. Jan. 2016 (CET)
Bitte Hinweise in LD vom 2. Mai 2018 beachten. --Minderbinder 12:56, 14. Jun. 2018 (CEST)

Klarnamenszwang

Meines Erachtens ist dieser Artikel durchdrungen von Theoriefindung, z. B.:

In Deutschland existiert mit § 13 VI Telemediengesetz eine Vorschrift, die einen Klarnamenszwang bei Telemedien verbietet, wenn dies technisch möglich und zumutbar ist. Die Vorschrift lautet: „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.“

Laut diesem Paragraph ist der Klarnamenszwang nicht verboten, wie in dem einleitenden Satz suggeriert wird. Die Frage ist doch, wie diese Passage in der Rechtssprechung interpretiert wird und nicht wie der Artikelautor sie deutet. Damit ist auch dieser weiter unten stehende Satz m. M. Theoriefindung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Lage ignorieren derzeit viele Foren, darunter auch die großer Verlage, diese gesetzliche Vorschrift und zwingen ihre Nutzer zur Angabe ihrer Klarnamen.

--Holder (Diskussion) 08:23, 4. Apr. 2017 (CEST)

oranger Kreis - Zumindest mir ist der Begriff Klarnamenzwang in der juristischen Sprache nicht bekannt, bzw. dürfte er nicht stark verbreitet sein. Von daher tendiere ich eher zur Löschung wegen Theoriefindung im Ganzen, finde aber, man sollte noch auf weitere Meinungen warten. --Chz (Diskussion) 09:51, 16. Jun. 2017 (CEST)

oranger Kreis - Der Begriff existiert in der öffentlichen Debatte, insbes. in den Medien. Das dürfte gegen Theoriefindung sprechen. Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Thematik beschäftigt, das dürfte als Grundlage für einen solchen Artikel in Betracht kommen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:13, 21. Okt. 2018 (CEST)

oranger Kreis - Nachdem die Einwände widerlegt wurden, ist es Zeit den Qualitätssicherungshinweis zu entfernen. Der Artikel übersteigt längst das Niveau anderer Artikel und erfreut sich steigender Beliebtheit und gesellschaftlicher Wichtigkeit und der Hinweis hindert wohl nicht nur mich an Verbesserungs- und Aktualisierungsvorschlägen, denn der nunmehr unbegründete Qualitätsmängelhinweis entwertet den Artikel und entmutigt Bearbeiter. Jan Holsten (nicht signierter Beitrag von 92.116.159.147 (Diskussion) )

Der Text erklärt nicht die Rechtsgrundlagen zum Klarnamenszwang und enthält dazu außer einem § keine Quelle ! Der überwiegende Teil hat nichts mit dem Thema zu tun. --Kulturkritik (Diskussion) 00:49, 24. Apr. 2021 (CEST)

Nachdem die entgegengesetzten Entscheidungen von Kammergericht und OLG München dort wiedergegeben wurden (u. a. von mir erweitert) kann man den Artikel meiner Ansicht nach aus der Qualitätskontrolle nehmen.
Man könnte bei viel Interesse noch einbauen:
OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az. 5 Bs 40/16 , war aber nur eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:02, 28. Apr. 2021 (CEST)

Qualifizierte elektronische Signatur

An dem Artikel wurde durch mehrere Bapperl Kritik geübt; zuständigkeitshalber hier zusammengeführt:

Kennt sich von euch jemand mit der Thematik aus? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:04, 20. Okt. 2018 (CEST)

Übertrag von Artikeldisk.:
Die als fehlend bemängelte CVCA hat mit QES nichts zu tun sondern gehört wie in dem referenzierten PDF nachlesbar zum Themenkomplex "eID".
Die Frage nach "kontaktlos" oder "kontaktbehaftet" ist von QES ebenfalls unabhängig und lediglich von der Implementierung der Signaturerstellungseinheit abhängig. Es gibt sowohl kontaktlose als auch kontaktabhängige...
Ich würde daher vorschlagen den entsprechenden Baustein zu entfernen. (nicht signierter Beitrag von 93.217.34.183 (Diskussion) 11:27, 14. Nov. 2017‎)

Sorgerecht (international)

Nachtrag eines QS-Bausteins --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:42, 22. Okt. 2018 (CEST)

Der Abschnitt über Islamische Länder verwendet den Begriff "Sorgerecht" in einer Bedeutung die von den internationalen Gepflogenheiten stark abweicht und nicht im Text erläutert wird (nicht signierter Beitrag von 109.43.248.149 (Diskussion) 16:27, 14. Aug. 2016‎)

Abbuchungsauftragsverfahren

In dem Artikel sind das Abbuchungsauftragsverfahren und die SEPA-Firmenlastschrift relativ unscharf vermischt. Dazu sind generische Angaben zu unbaren Zahlungen z.B. in den USA eingestreut. ==> Vermutlich ist eine saubere Trennung in eigene Artikel sinnvoll. --S.K. (Diskussion) 10:00, 11. Nov. 2018 (CET)

Deutsches Recht (Rechtstradition)

Der Artikel weiß selbst nicht so genau, was er behandelt:

  • Auf der BKL-Seite Deutsches Recht wird das Lemma mit „rechtshistorischer Begriff, mit dem auf als germanisch angesehene Traditionslinien des Rechts im Gebiet des späteren Deutschlands (im Unterschied zu römischen Einflüssen) Bezug genommen wird“ umschrieben. Das rekurriert wohl wie die Definition in der Einleitung als „auf germanischen Stammesrechten beruhende und dabei insbesondere auf sächsische und fränkische Rechtsvorstellungen zurückgehende[s] Recht [...]. Neben dem römischen Recht ist es die bedeutendste historische Rechtsquelle für die Entwicklung des europäischen Rechts.“ auf die Gedanken der Historischen Rechtsschule. Beide Definitionen sind gleichwohl nicht deckungsgleich. Letztlich würde der Artikel also einen juristischen Ansatz mit seinen Quellen behandeln.
  • Der folgende Abschnitt behandelt dagegen aber eher eine deutsche Rechtsgeschichte im Sinne einer Darstellung der Rechtsentwicklung, verfolgt also einen eher historischen Ansatz.

Es bedarf letztlich also einer Präzisierung, was dieser Artikel nun eigentlich behandeln möchte. Dann könnte er vielleicht auch auf ein geeigneteres Lemma verschoben werden. Von dem hier erfreulicherweise von Matthias v.d. Elbe angekündigten Artikel Deutsche Rechtsgeschichte wäre er zudem abzugrenzen, damit keine neue Redundanzen geschaffen werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:09, 20. Nov. 2018 (CET)

Zumindest die Einleitung angepasst, sodass jetzt einheitlich die Deutsche Rechtsgeschichte behandelt wird. Ein allfälliger Ausbau ist keine Aufgabe der QS. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:24, 1. Jun. 2019 (CEST)
Gem. hiesiger Diskussion revertiert. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:53, 2. Jun. 2019 (CEST)
Da die kritisierte BKL in der Form nicht mehr existiert, also keine Abgrenzung mehr zwischen deutschem und römischem Recht vorgenommen wird und die Entwicklung der deutschen Rechtstradition in Verbindung mit römischem Recht im Artikel selbst beschrieben wird, habe ich den Baustein heute entfernt. Der Artikel beschreibt eindeutig den Entwicklungsverlauf der deutschen Rechtstradition. --Junctif (Diskussion) 19:44, 16. Okt. 2021 (CEST)
Ich möchte nur den Hinweis noch geben, dass der Artikel bestimmter Verknüpfungen nach wie vor bedarf, damit eine Gesamtschau möglich wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das sogenannte (in der Wissenschaft begrifflich etablierte) Gemeines Recht und dessen Verschmelzungen: Verschriftlichtes heimisch-deutsches Partikularrecht stößt auf rezipiertes römisches Recht (Beginn 12./13. Jahrhundert in Bologna/Italien, ab dem 15. Jahrhundert in den Gebieten nördlich der Alpen). Daraus entstand das grundsätzlich bereits beschriebene Ius Romano-Germanicum. Eine klarere Umbettung des Naturrechts (ab der frühen Neuzeit bis ins 18. Jahrhundert) bis hin zu den Kodifikationsbestrebungen (erst des Naturrechts (ALR, CC, ABGB), später des aktuellen Rechts (BGB, StGB, HGB,...) würde dann geschmeidiger werden.--Stephan Klage (Diskussion) 10:45, 17. Okt. 2021 (CEST)

Rechtsdidaktik

 Info: Übertrag von Portal Diskussion:Recht ([2]):

schlug in der allgemeinen QS auf und wurde als TF kritisiert.--Schnabeltassentier (Diskussion) 08:31, 21. Jul. 2018 (CEST)

Nachklapp: Zitat einer IP „Auch die dort genannten „forschungsaktiven Institute“ lassen sich nur zum Teil als solche Belegen. Schon das Passauer Institut gibt über sich selbst an, keine Forschung auf dem Gebiet der Rechtsdidaktik zu betreiben, sondern einen universitären Examensvorbereitungskurs anzubieten. --2A02:908:1A2:78E0:ED72:6371:420C:2A41 11:00, 17. Jun. 2018 (CEST)“
Hm, an der Kritik ist durchaus was dran. Ich sehe hier im Wesentlichen drei Probleme:
  1. Recht ist kein reguläres, dauerhaft eingerichtetes schulisches Unterrichtsfach. Je nach Bundesland wird es im Rahmen des Politik- oder Sozialkundeunterrichts mit abgefrühstückt. In der Lehrerausbildung dürfte eine „Rechtsdidaktik“ institutionell allenfalls als Teil der Politik- oder Sozialkundedidaktik installiert sein. Das führt zur Frage, inwiefern man überhaupt eine Schul-Rechtsdidaktik als in Ansätzen eigenständige Disziplin davon abgrenzen kann. Genügt dafür, dass es Literatur speziell zum Unterrichten von Recht in Schulen gibt? Zu dieser Frage wird man m.E. die Pädagogen befragen müssen.
  2. Die universitäre Rechtsdidaktik ist in Deutschland kaum institutionell verankert. Überlegungen zum richtigen Unterrichten von Recht sind zwar wohl so alt wie das Jurastudium selbst. Inwiefern man es hier mit einer echten wissenschaftlichen Disziplin zu tun hat, wie der Artikel suggeriert, weiß ich nicht. Entsprechende Strukturen haben sich in den 1960ern bis 1980ern und dann wieder in den 2000ern verstärkt ausgebildet. Das Bild scheint mir aber nach wie vor sehr disparat zu sein. Der Hinweis der IP, dass sich einige Institute die Rechtsdidaktik auf Banner schreiben, aber letztlich nur Klausuren- oder Repetitoriumskurse organisieren, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Das heißt allerdings nicht, dass das überall so ist! Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir es mit einer sich erst langsam ausbildenden und etablierenden Disziplin zu tun haben. Wenn der Artikel dagegen den Eindruck erweckt, es gehe um eine fest etablierte Disziplin, hat das also durchaus Anflüge von TF.
  3. Damit hängt zusammen, dass es kaum selbstreflexive oder metatheoretische Literatur zur Rechtsdidaktik gibt - das was existiert, ist meist aus einer ganz bestimmten Position heraus geschrieben (z. B. Bergmans, Grundlagen der Rechtsdidaktik an Hochschulen, Berlin 2014; Dietrich, Reflexive Rechtswissenschaft, in: KritV 2012, 217 ff.). Wird der Artikel nur darauf gestützt, ist das vor dem NPOV-Gebot durchaus fragwürdig. Das meiste was geschrieben wird, betrifft ohnehin konkrete Fragen der Unterrichtsgestaltung und einzelne Konzepte. Zum Teil sieht man sich auch nach wie vor genötigt, das eigene Nachdenken über Rechtsdidaktik zu rechtfertigen (z. B. Dauner-Lieb, „gute juristische Lehre“ - ist das überhaupt ein Thema?, in: ZDRW 2014, 1 ff.). Vor diesem Hintergrund wird es dann in der Tat schwierig, belast- und belegbare Aussagen über eine im Entstehen begriffene Disziplin „Rechtsdidaktik“ zu machen.
Ich weiß dafür leider auch keinen Ausweg. Hier bräuchte es wohl jemanden, der auf diesem Gebiet wirklich bewandert ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:09, 22. Jul. 2018 (CEST)

TF ist es nicht. Es gibt an der Universität Passau ein Institut für Rechtsdidaktik mit immerhin drei Lehrstühlen. Zwei der Inhaber sind sogar renommiert. Es gibt ein Jahrbuch der Rechtsdidaktik. Gert Lauken (Diskussion) 18:10, 1. Aug. 2018 (CEST)

Ja, das Problem am Passauer Institut ist, dass es zwar so heißt, aber keine Rechtsdidaktik in der Form betreibt, wie sie im Artikel suggeriert wird. Zitat: „Das Institut für Rechtsdidaktik bietet einen kompletten kostenlosen Jahreskurs zur Examensvorbereitung an. Hierfür werden umfangreiche Kursmaterialien bereitgestellt. Darüber hinaus finden Klausuranalysen als Einzelcoaching sowie halbjährlich ein schriftliches und mündliches Probeexamen statt.“ Mit anderen worten: Die Universität bietet ein Repetitorium an, nennt es aber -aus welchen Gründen auch immer- Institut für Rechtsdidaktik. Dass es Rechtsdidaktik an sich gibt, belegt dieses Jahrbuch. Aber verfestigte Strukturen existieren m.E. noch nicht. Das müsste ein Artikel schon irgendwie berücksichtigen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:03, 1. Aug. 2018 (CEST)

 Info: Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt gibt es die Neuberufung von Roland Broemel zu vermelden (FB-Newsletter WS 18/19, S.5f, am Ende): Er befasst sich wissenschaftlich mit rechtswissenschaftlicher Didaktik, hat hierzu publiziert und vorgetragen. Der SWB-Katalog verzeichnet mehrere einschlägige Veröffentlichungen vom ihm zum Thema. – Der Vorwurf WP:TF ist nicht haltbar.--Aschmidt (Diskussion) 23:28, 5. Nov. 2018 (CET)

Sehe ich nicht ganz so. Natürlich gibt es Menschen, die sich wissenschaftlich mit rechtswissenschaftlicher Didaktik beschäftigen und dazu publizieren. Es gibt sogar eine eigene Fachzeitschrift zu diesem Thema, mindestens eine Reihe und immer wieder Tagungen. Zu einer fest gefügten wissenschaftlichen Disziplin macht dies die Rechtsdidaktik -leider- wohl trotzdem noch nicht. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:42, 5. Nov. 2018 (CET)
Es mag ja sein, dass Fach und entsprechende Literatur im deutschen Sprachraum eher selten sind, man sieht aber, dass sich das gerade ändert, und im angelsächsischen Raum gibts eigene Zeitschriften zu dem Thema. Von TF kann man da nicht sprechen. Es müsste halt entsprechend dargestellt werden. – Wie immer: Wer machts?--Aschmidt (Diskussion) 11:35, 12. Nov. 2018 (CET)
  • Ein kurzes Feedback: Die Bundesländer Bayern und Thüringen haben Wirtschaft und Recht als reguläres Schulfach für Gymnasien und Regelschulen, zudem gibt es das Fach oder Lernfeld Rechtskunde (allein oder mit einem weiteren Schwerpunkt) in verschiedenen Kombinationen für Sozial- und Gesundheitsberufe an berufsbildenden Schulen (nicht bundeseinheitlich!). Die eigentliche Rechtsdidaktik hat also zwei Flügel, einen für die Vermittlung akademischer Lehre an Hochschulen und einen in der Lehrerausbildung. TF ist es gewiss nicht, aber gut dargestellt ist es auch nicht. Vielleicht finde ich mal Zeit mich in den nächsten Monaten an den zweiten Teil zu setzen. Marcel from hell (Diskussion) 20:37, 19. Jan. 2019 (CET)

Rechtsstaat, Rechtsstaatsbegriff, Rechtsstaat (Deutschland, geltendes Verfassungsrecht) und Rechtsstaatsprinzip als Redirect auf Rechtsstaat

Ich bin eben in eine Falle getappt. Wollte wegen des Redirects auf Rechtsstaat zum Rechtsstaatsprinzip ergänzen (habe es rudimentär sogar getan). Die drei nebeneinander liegenden Artikel bilden eine unheilvolle Gemeinschaft, die zukünftig bei einem derartigen Nebeneinander nur noch zu fehlerhaftem, weil unkoordinierten, Editieren provoziert. Ich plädiere für eine Entflechtung dahin, dass Umschichtungen und gegebenenfalls Namensverschiebungen vorgenommen werden. Der drittgenannte Artikel ist entbehrlich und könnte im Rahmen eines historisch aufgebauten Artikels Rechtsstaat integriert werden. Da riesig aufgebaut, könnte der Artikel Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus seine Existenzberechtigung behalten. Rechtsstaatsprinzip könnte einen eigenen Artikel auslösen, sodass Elemente der Rechtsstaatlichkeit (funktionelle Aspekte, Primat des Rechts (Rechtsbindung, Gesetzesvorbehalt, Vorrang der Verfassung, Wesentlichkeitstheorie des BVerfG, …), Grundrechte und Gewaltenteilung, gerichtlicher Rechtsschutz, Bestimmtheitsgebot, Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot, …) abgehandelt werden könnten. Ähnlich ist das bei anderen Staatsprinzipien gelöst (SozialstaatSozialstaatsprinzip). Der Artikel Rechtsstaatsbegriff wird ohnehin längst als QS-Fall erachtet und verträgt eine Konzentration auf das Wesentliche, wenn nicht überhaupt allein eine Redirect-Funktion, weil seine Inhalte bereits anderweitig aufgehen (Rechtsstaat / Rechtsstaatsprinzip). --Stephan Klage (Diskussion) 09:45, 25. Jan. 2019 (CET)

Dazu möchte ich nur anmerken, dass ich gerade das Nebeneinander von Sozialstaat und Sozialstaatsprinzip falsch finde. Nur letzteres ist ein verfassungsrechtlicher Begriff und damit lemmafähig. Der Sozialstaat ist der Staat, wie ihn das Sozialstaatsprinzip fordert, und deshalb kann das kein separates Lemma sein. Die Sozialwissenschaften sprechen insoweit vom Wohlfahrtsstaat, welfare state. Deshalb sollte gerade diese Dichotomie von Artikeln abgeschafft werden und man sollte nur die Staatsprinzipien beschreiben.--Aschmidt (Diskussion) 18:54, 5. Feb. 2019 (CET)
Völlig nachvollziehbare Anmerkung, radikalisiert die Problemstellung bei „Rechtsstaat“ aber nur. Und jetzt? --Stephan Klage (Diskussion) 08:05, 6. Feb. 2019 (CET)
Ich habe auch kein Patentrezept, glaube aber, dass jede Generation sozusagen ihre Wikipedia schreibt. Wir könnten also auch großzügiger umbauen, wenn wir die Energie dazu aufbrächten...--Aschmidt (Diskussion) 18:28, 11. Feb. 2019 (CET)
Ok. Es wird aber der Tag kommen, da sollte uns jemand von der schmerzenden Redirect-Lösung von „Rechtsstaatsprinzip“ auf „Rechtsstaat“ erlösen. Es ist, soweit ich das sehe, das Werk eines Autors (der überdies gleich danach seine Tätigkeit 2010/2011 eingestellt hatte), der sich der bloßen wissenschaftstheoretischen Betrachtungsweise verschrieben hatte und dem „Gesamtkomplex des o.g. Themas“ eine rein damarkative Abhandlung andachte; dies nach dem Leitbild wohl, aus „Unrechtsstaat“ (Nationalsozialismus) müsse die Verfassung ab 1949 entstehen, alles auf dem Rücken des zu beschreibenden Rechtsstaatsprinzips. Puh. Die Schieflage des Ergebnisses ist augenscheinlich und mit den damit sogar erklärlichen Lemmata ein Fall des Korrekturbedürfnisses. --Stephan Klage (Diskussion) 20:06, 11. Feb. 2019 (CET)
Das Problem ist doch vor allem, dass keiner von uns noch die Zeit hat, sich mit so einem grundlegenden Thema zu beschäftigen, geschweige denn Zugriff auf die dazugehörige Literatur hätte. Ich vermute: Diese sehr grundlegenden Artikel wird keiner mehr schreiben, weil Wikipedia kein Studentenprojekt mehr ist (was es 2005, als ich dazukam, durchaus noch war).--Aschmidt (Diskussion) 20:23, 11. Feb. 2019 (CET)
Ja, da ist leider etwas dran. Gleichwohl verrate ich Dir: wenn ich einen sehe, der sich wenigstens klonen sollte um den Klon mit jungem Ehrgeiz zurückkehren zu lassen, dann doch Dich. Aufsteigen wie ein Vogel und mal eben aus dem Schwingengelenk top-down dozieren, das gefällt mir an Dir. ;-) Aber es ist wie es ist … --Stephan Klage (Diskussion) 20:43, 11. Feb. 2019 (CET)
Oh, Danke für die Blumen, das ist lieb von dir! :) Ich werde mir das mit dem Klonen gerne mal durch den Kopf gehen lassen, glaube aber nicht, dass es dazu kommen wird, weil … siehe oben. Umso mehr müssten wir uns vielleicht mal gemeinsam überlegen, was wir mit juristischen Artikeln in Wikipedia überhaupt erreicht haben und wohin die Reise denn in der nächsten Zeit gehen soll? Irgendwo zwischen Volkshochschule und Hochschule… --Aschmidt (Diskussion) 20:53, 11. Feb. 2019 (CET)
Ja gerne. Ich würde mich bei passender Gelegenheit darauf ansprechen lassen wollen. Für heute erst mal einen schönen Abend.--Stephan Klage (Diskussion) 20:59, 11. Feb. 2019 (CET)
Interessante prinzipielle Frage. Des hiesigen Themenkomplexes kann ich mich im Laufe dieses Jahres vielleicht einmal annehmen, nur im Moment ist es zeitlich etwas dünn. Das löst das prinzipielle Problem aber nicht, zu welchem gehört, dass allein schon die Portalseiten ein einziger Flickenteppich sind und selbst bei grundlegenden Artikel niemand so wirklich einen Überblick über den Artikelbestand hat. Ich habe hier mal angefangen eine ToDo-Liste anzulegen, was an Arbeiten nötig wäre. Letztlich ist es aber ein solches Chaos, dass dies allein schon sehr demotivierend wirkt, auch weil man kaum weiß, wo und wie man anfangen soll. Und dabei kommen pro Tag immer noch mindestens zwei neue Artikel hinzu. Vielleicht sollte man unter der Studierendenschaft wieder mehr für die Mitarbeit in Wikipedia werben, allerdings fürchte ich vor meinen eigenen Eindrücken heutiger Studenten, dass da wenig Interesse bestünde. Weder Wikipedia, noch die Studenten sind heute noch das, was sie vor 10 oder 15 Jahren einmal waren. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:24, 12. Feb. 2019 (CET)
Was du beschreibst, sind die Folgen der Aktivitäten um 2010–2012. Es gibt bis heute auch keine begriffliche und dogmatische Stringenz und Konsistenz im Artikelbestand, das ist einem Fach wie unserem tödlich. Als ich 2005 einstieg, war das tatsächlich noch ganz anders. Damals gab es eine ziemlich homogene Gruppe von Autoren, die im wesentlichen alles abschrieben, was damals in den Lehrbüchern stand. Deshalb hatte das zumindest Hand und Fuß. Hinzu kam, dass es damals sehr viel leichter war, die wenigen Artikel zu überblicken und zu redigieren. Dann kam ein heftiger Umbau à la Rechtsvergleichung mit massenhaften Klammerlemmata und lieblosen und gehaltlosen Massenartikeln zur Übersicht sowie als BKS. Und jetzt haben wir 2019, es gibt weiterhin große Gebiete, die kaum oder gar nicht bearbeitet sind, weil es keine Autoren gab noch gibt, und es gibt massenhaft Wildwuchs, den keiner mehr zusammenhalten kann, weil es einfach mengenmäßig völlig aus dem Ruder läuft. Die Folge ist vor allem, dass Aktualisierungen zunehmend ausbleiben, es gibt sehr viele Artikel, die auf dem Stand von vor zehn oder vor sieben Jahren stehengeblieben sind, und es wäre schlicht von der Zeit, aber auch vom Fachlichen her nicht zu leisten, das aufzuarbeiten, zumal das meiste davon gar nicht in meine Expertise fiele, so dass es mir keinen Spaß machen würde. Was die Studenten angeht, so war das damalige Kölner Projekt ein Fehlschlag. Die Studenten arbeiteten gar nicht in Wikipedia, sondern schrieben einfach Hausarbeiten, die dann von Toblu in seinen BNR eingestellt (urheberrechtlich war das zumindest bedenklich, hatten wir seinerzeit auch diskutiert) und von uns überarbeitet wurden, bevor sie in den ANR verschoben wurden. Das waren Lehrbuchtexte, aber keine Artikel, und der Aufwand, um sie in den Artikelbestand einzuarbeiten, war sehr groß. Und auch diese Artikel veralten seitdem natürlich. – Mein prominentestes Beispiel für das, was hier falsch läuft, ist ja immer noch der Artikel zur Informationsfreiheit, die LD und die QS dazu. Wenn man dieses Fass aufmachen würde… – das möchte ich mir gar nicht vorstellen. Und so ist es an ganz vielen Stellen.--Aschmidt (Diskussion) 11:55, 12. Feb. 2019 (CET)
Hier träumen drei Leute von einem reifenden Projekt. Nehmen wir allein das hinreichend wahr? Ja! sagen wir, sollten wir auch! Ich lasse den Mut jedenfalls nicht sinken. In diesem Moment findet an diesem Ort andererseits eine ernüchternde Bestandsaufnahme statt. Auch wieder zu Recht. Die Vorbilder zuträglicher Gegenwartsarbeit sehe auch ich nicht eben an unserer Baustelle. Interessenshalber schaue ich häufiger zu den (Alt-)Historikern rüber und sehe dort Erstaunliches, Erstrebenswertes. Wenn ich dort nämlich hinschaue, wirkt es gelegentlich so, als ob ich durch ein Kaleidoskop schaute. Ich erkenne links ein „Blau“ mit seiner Handschrift, zentral ein „Grün“ mit seiner Handschrift usw. Handschriften jedoch und (gestrengen) Respekt, will sagen, Niveau. Woran liegt das? Ich beobachte u.a., dass Sie sich untereinander Überleitungen geben, wenn in Bereichen die Expertise des anderen gefragt ist. Ich sehe einen unaufgeregten Betrieb und dort wo es notwendig ist, auch die Totalrevision in betagten Artikel, die dem Stand der Forschung nicht standhalten oder einfach schlecht geschrieben waren. Wurde ein Artikel von einer Mehrheit der dortigen Community als gut empfunden, wird er gelegentlich prämiert und es scheint, dies im Wesentlichen von Fachleuten, nicht etwa von Seilschaften. Und noch besser, er wird ab jetzt verteidigt, verteidigt von allen. Da dringst Du nicht einfach ein. Sie haben Recht, irgendwann muss es auch gut sein. Enzyklopädie bedeutet etymologisch ja „Grundausbildung“ und nicht „Verwandlung“. Am Anfang einer neuen Hoffnung war oft das Heulen, später kam Mut dazu. --Stephan Klage (Diskussion) 21:09, 12. Feb. 2019 (CET)

Richtlinie 89/552/EWG

Artikel ist stark veraltet die Richtlinie Richtlinie 89/552/EWG ist seit dem 4. Mai 2010 also knapp 9 Jahre außer Kraft. Ich sähe zwei Möglichkeiten: Entweder mach man hieraus wie in der Diskussion angemerkt einen abgeschlossenen Artikel über einen historischen Rechtsakt oder man fasst diese und auch die „neue“ Richtlinie 2010/13/EU in einem Artikel Europäisches Rundfunkrecht o.Ä. zusammen. Darüberhinaus ist der Artikel nicht wirklich gut belegt. --Bcoh (Diskussion) 17:45, 11. Feb. 2019 (CET)

Den Artikel zur Rechtsquelle würde ich gern erhalten. Solange in dem Artikel auf die Nachfolge-RL hingewiesen wird mit Fundstelle wäre das Thema abschließend behandelt. Ob es darüber hinaus noch einen Autor geben wird, der die RL aus 2010 oder das ganze Sachthema beackert, wird sich weisen, so ganz nebenbei schreibt man das sicherlich nicht.--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 11. Feb. 2019 (CET)

Sequester (Recht)

Noch ein kaum über den Umfang eines Stubs hinausgehender, grundlegender Artikel, dem zudem die Literaturnachweise fehlen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:07, 25. Feb. 2019 (CET)

Compliance (Recht)

Angelegt von einem, vermutlich interessengeleiteten, Benutzer basiert der Artikel in weiten Teilen auf der nicht erkennbar rezipierten Dissertation dieses Benutzers. Könntet Ihr bitte den Inhalt bzgl. WP:KTF und WP:Belege sowie ggf. Redundanzen zu anderen Compliance-Artikeln prüfen? Danke und Grüße --Millbart talk 08:57, 11. Mär. 2019 (CET)

Immobiliardarlehensvertrag

Der Artikel berücksichtigt jüngere Reformen nicht. Beispielsweise ist Art. 247 § 9 EGBGB inzwischen weggefallen. Ansonsten fehlen von Anfang an die Belege --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:47, 23. Mär. 2019 (CET)

Rechtskreistheorie

Der Artikel wirft m.E. die sog. Rechtskreis- und die Schutzzwecktheorie unzulässig zusammen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:41, 23. Mär. 2019 (CET)

@Domitius Ulpianus Schutzzwecklehre habe ich im Artikel nun erläutert bzw. hergeleitet mit Beleg. Schutzzwecktheorie oder Normzwecktheorie würde ich aus dem Artikel vollständig löschen wollen, sowie die entsprechenden Weiterleitungen ebenso.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:47, 1. Jul. 2021 (CEST)

Presserechtliche Verantwortlichkeit

War Löschkandidat. Bedarf des juristischen Ausbaus. Weitere Länder außer D-A-CH wären willkommen.--Rote4132 (Diskussion) 23:59, 25. Mär. 2019 (CET)

Alkoholverbot für Hundeausführer

oranger Kreis *`Ein Artikel über einen Einzelpunkt aus dem Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz). Keine Ahnung ob so etwas vom Portal gewünscht wird und wie ihr solche Artikel üblicherweise behandelt. --V ¿ 10:03, 14. Mär. 2019 (CET)

  • Du Schreibst in deinem Post selbst "Keine Ahnung", dann gebe ich Dir jetzt etwas Ahnung:

Alkoholverbote werden alle nicht als eigenständiges Gesetz geführt, sondern sind Bestandteile anderer Regelungen und Gesetzte. Beispielsweise gibt es kein Gesetz "Das Alkoholverbot im Straßenverkehr, obwohl es für Fahrer verboten ist, Alk. zu trinken oder mit Alkoholgehalt zu fahren, das ich ein Bestandteil der StVO, es gibt kein Gesetz "Alkoholverbot für Minderjährige", das ist Bestandteil des Jugendschutzgesetz, Alkoholverbote im ÖPNV sind Bestandteil der Hausordnung u.s.w., Alkoholverbot beim bedienen von Maschinen, diese fallen unter die Arbeitnehmerregelungen, sind ebenfalls keine eigenständige Regelung und so ist das Alkoholverbot für Hundeausführer eben im Tierhaltergesetz verankert, da ein Hund, auch wenn es einigen Leuten hier nicht passt, nunmal ein Lebewesen und keine Maschine und kein Fahrzeug ist. Ferner soll dieser Artikel nicht (nur) das Wiener Tierhaltergesetz erläutern, sondern das Alkoholverbot für Hundeausführer, möglicherweise gibt es solche Gesetze auch in anderen Städten, Staaten und Ländern auf der Welt, was mir jedoch nicht bekannt ist, aber möglich, solltes es anderswo auch ein Alkoholverbot für Hundeausführer geben, sollte dies in diesen Artikel eingearbeitet werden. 80.122.117.74 16:15, 31. Mär. 2019 (CEST)

Dann will ich Dir hlefen von was ich keine Ahnung habe. Ob das Portal Recht solche Artikel zu einzelnen Absätzen eines Gesetzes, die meiner Meinung nach ein massiver Verstoss gegen das Gebot der Neutralität sind durch die selektive Auswahl, üblicherweise wünscht und behält. Das war erst einmal eine Vorabfrage inwiefern ein Löschantrag erfolgversprechend ist. --V ¿ 21:17, 11. Apr. 2019 (CEST)

Wenn Du so willst müssten wir alle Artikel zu Gesetzen löschen, die ein Alkoholverbot beinhalten, dann müssten wir bspw. auch die Arikel Straßenverkehrsordnung und Jugendschutzgesetz löschen. 87.153.166.88 21:54, 11. Apr. 2019 (CEST) Und ganz abgesehen davon hättest Du dich früher um den Baustein und den Artikel selbst kümmern können, nicht einfach erst einen Baustein in den Artikel eingeben und dann sich nicht mehr kümmern und den einfach vergammeln lassen. 87.153.166.88 21:55, 11. Apr. 2019 (CEST)

Restitution (Kunst)

Der Artikel (besser der Artikelwunsch) ist eine einzige unausgegorene Katastrophe. Der Thema müsste wohl grundlegend angegangen werden. Bei einem allfälligen Ausbau müsste man aber auch darauf achten, keine Redundanzen mit Restitution von Raubkunst zu erzeugen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:43, 30. Mai 2019 (CEST)

Daneben haben wir Restitution (Österreich). Das eine behandelt also spezielle Vermögensformen, das andere geht nach Ländern. Da ist Redundanz natürlich programmiert.--Karsten11 (Diskussion) 15:37, 1. Apr. 2020 (CEST)
Unter einem Lemma Restitution (Völkerrecht) könnte das Thema umfassend behandelt werden und auf die bereits in einzelnen Artikeln behandelten Aspekte verweisen, vgl. Restitution duden.de. R2Dine (Diskussion) 13:06, 13. Mai 2021 (CEST)

Rentenangleichung

Das ist in der jetzigen Form ein schwer verständliches Essay und kein enzyklopädischer Artikel. Es müsste zudem geklärt werden, ob der Artikel die Überleitung der DDR-Renten insgesamt oder nur die Zusatz- und Sonderversorgungsysteme der DDR beschreiben soll, die Einleitung ist hier recht widersprüchlich. -- 109.91.35.138 00:18, 31. Mai 2019 (CEST)

Vermögenssorge

War zwei Monate in der allgemeinen QS. Quellenloser, deutschlandlastiger Text, der scheinbar direkt aus den jeweiligen Gesetzestexten abgeleitet ist.--Karsten11 (Diskussion) 17:41, 17. Jan. 2019 (CET)

Gegenfrage. Wozu gibt es denn Gesetze? Der Artikel hat deutliche Daseinsberechtigung, weil er die rechtliche Relevanz (diverse Rechtsträger, Regelungsmaterien) zusammen führen soll und auch tut. Soweit ich das stichprobenhaft überprüft habe, sind die gesetzlichen Ankerstellen offenbar korrekt gesetzt. LIT ist immer wünschenswert, dazu kann/sollte natürlich nachgetragen werden, sicherlich aber nicht um normative Aussagewerte zu reduplizieren, sondern um dem Interessierten thematisch beizustehen und ihm Vertiefung zu gewähren. --Stephan Klage (Diskussion) 14:09, 15. Jun. 2019 (CEST)

Mehrsprachigkeit im Recht

Der Artikel ist seit dem 18. Mai in der normalen QS gewesen ohne Verbesserungen am Artikel. Das Lemma passt nicht zum dargestellten Inhalt. Der Stil ist zu essayistisch. Ich habe ihn jetzt in die Fach-QS überführt, um über Ideen für eine Verschiebung auf ein geeigneteres Lemma zu diskutieren. Mein Vorschlag wäre "Übersetzung von Rechtstexten". --Sechmet (Diskussion) 16:34, 9. Jun. 2019 (CEST)

Der Artikel behandelt mehrere, ganz unterschiedliche Aspekte: einmal die Geltung verschiedener Amtssprachen, beispielsweise in der EU, die die Übersetzung von Rechtstexten in mehrere Sprachen erfordert. Dann gibt es faktisch mehrsprachige Grenzregionen und schließlich das verwaltungswissenschaftliche Problem der unverständlichen und damit "bürgerfeindlichen" Rechts- und Verwaltungssprache, siehe auch Empörung über Seehofers Gesetzestricks, FAZ, 7. Juni 2019: „Man muss Gesetze kompliziert machen“, sagt Innenminister Horst Seehofer, „dann fällt das nicht so auf.“ :) Schließlich werden im Artikel noch ganz allgemein Textverständnis und Interpretation behandelt. Die Inhalte sollten daher auf bereits bestehende, geeignete Artikel verteilt werden. R2Dine (Diskussion) 13:18, 10. Jun. 2019 (CEST)

Anmelder eines Schutzrechts

Der Artikel verfügt über keinerlei Literaturnachweise und müsste insgesamt laienverständlicher formuliert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:22, 5. Aug. 2019 (CEST)

Richtlinie 2009/28/EG

Ich habe mal den Veraltet Baustein durch einen QS-Baustein ersetzt. Text darin war:

„Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (engl. abgekürzt RED) wurde im Dezember 2018 als Richtlinie (EU) 2018/2001 in neuer Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[1] Die wesentlichsten Änderungen sind nun bereits im Grobüberblick dargestellt, Präzisierungen wichtiger Neuerungen sollten jedoch noch ergänzt werden, da es ja nun zwei verschiedene RED-Richtlinien gibt.“

Wenn ich die Diskussion zur Verordnung (EG) Nr. 850/2004, hier in der QS richtig verstanden habe soll es ja einen neuen Artikel zur neuen Rechtslage geben. --Bcoh (Diskussion) 23:12, 16. Aug. 2019 (CEST)

  1. EU Richtlinie 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Neufassung (RED II): Amtsblatt der EU (PDF-Datei mit 1.26 MB, 126 Seiten), abgerufen am 22. Juni 2019

Zahlungsdiensterichtlinie

Die erste und zweite Zahlungsdiensterichtlinie sollten abgegrenzt werden und Unterschiede zwischen Ihnen ausgearbeitet werden, wenn dieser Artikel nicht sogar dahingehend aufgespalten werden sollte. Darüberhinaus sollte vielleicht auch noch einmal auf die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389[1] eingegangen werden, da diese - insbesondere für Nutzende von Online-Banking-Diensten - einen enormen Einfluss hat. --Bcoh (Diskussion) 11:37, 18. Sep. 2019 (CEST)

Rechtssubjekt

Der Artikel hat vom Lemma, der Einleitung und den Aussagen her („Das Rechtssubjekt ist ein grundlegendes Rechtsinstitut aller Rechtstheorien, weil sie an Rechtssubjekte, als Träger der Rechte, anknüpfen müssen.“) zu Recht einen allgemeinen Anspruch. In vielen Details, insbesondere im Abschnitt Arten, aber auch an vielen anderen Stellen, stützt er sich explizit auf die deutsche Rechtslage. Wie denkt ihr, kann man das am besten auflösen? --S.K. (Diskussion) 08:29, 3. Nov. 2019 (CET) PS: Siehe auch Vorlage Diskussion:Rechtssubjekte in Deutschland#Verwendung bei Rechtssubjekt.

Fachlich bin ich da ja ein Laie und nur Hobby-mäßig interessiert. Aber prinzipiell haben wir ja immer wieder das Problem, dass Artikel oder größere Teile davon Deutschland-lastig sind und eine bunte Mischung zwischen allgemeingültigen und Deutschland-spezifischen Informationen darstellen. Ich persönlich, ohne entsprechende fundierte Vorkenntnisse, bin z.B. bis dato davon ausgegangen, dass sich bis auf ein paar allgemeine Hinweise der Artikelinhalt weit überwiegend auf Deutschland bezieht. Im Gegensatz zu Benutzer:S.K. bin ich übrigens der Meinung, dass sich aus dem Lemma selbst nicht unbedingt ein allgemeiner Anspruch ergibt. Klammerzusätze wie z.B. "(Deutschland)" benutzen wir in der Regel ja nur dann, wenn ein anderer Arikel mit ansonsten gleichlautendem Lemma besteht. So wird es vermutlich erst recht auch allen unbedarften (Gelegenheits-)Nurleser*innen gehen, insbesondere auch deswegen, weil im Artikel an keiner Stelle angemerkt wird, ob die folgende Information jetzt allgemeingültig oder Deutschland-spezifisch zu verstehen ist. Dies könnte man ja umgehen, indem man einen eigenen Abschnitt für die Situation in Deutschland schafft. Allerdings werden vermutlich etliche Lese*innen solange glauben, dass sich alles Gelesene schon auf Deutschland speziell beziehen könnte, bis sie auf den Deutschland bezogenen Abschnitt stoßen. Bestenfalls nehmen sie das bereits beim Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses war, sofern sie diesem denn ihre Aufmerksamkeit widmen. Als bessere Lösung empfände ich ein separates Lemma Rechtssubjekt (Deutschland) und im Artikel Rechtssubjekt einen Baustein
oder so ähnlich, zu setzen. Dies würde allen Leser*innen ab der ersten Sekunde klarmachen, wo was entsprechend ihrer Fragestellung zu finden ist. Außerdem ließe sich das ganze bei Bedarf problemlos auf Rechtssubjekt (Österreich) und/oder Rechtssubjekt (Schweiz) erweitern.--Ciao • Bestoernesto 20:12, 3. Nov. 2019 (CET)
Kann die Kritik insgesamt nachvollziehen. Sublemmata einzuziehen, die auf das deutsche Recht verweisen, halte ich als zügige (ggf. vorübergehende) Lösung für geeignet. Beispiel: 3. Absatz unter Allgemeines mit Überschrift Rechtslage in Deutschland. Wollte man dem von Bestoernesto präferierten Vorschlag folgen und Rechtssubjekt von den länderspezifischen Artikeln (diese existieren derzeit nicht) trennen, dann ist das ein erheblich höherer Aufwand für den Bearbeiter, der nichtdeutsches Recht zumindest so gut kennen sollte, dass er beurteilen kann, was überhaupt in den allgemeinen Artikel Rechtssubjekt untergebracht gehört. Für Bearbeiter zu anderen Nationalitäten kann kaum etwas anderes gelten. Gruß in die Runde. --Stephan Klage (Diskussion) 19:58, 4. Nov. 2019 (CET)
Nun ja, der Zweck heiligt die Mittel. So sollte hier nicht der erhöhte Aufwand für die Bearbeiter*innen ausschlaggebend sein, sondern die größtmögliche Verständlichkeit, bzw die übersichtlichste Struktur aus Sicht der Informationen suchenden Leser*innen im Vordergrund stehen. Für diese ist WP schließlich ursprünglich gemacht, und nicht für möglichst schnell Edits sammeln wollende User*innen.--Ciao • Bestoernesto 21:21, 4. Nov. 2019 (CET)
Du sagtest oben, dass Du nicht vom Fach seist. Das merkt man an Deiner Antwort. --Stephan Klage (Diskussion) 21:59, 4. Nov. 2019 (CET)

Also das Rechtssubjekt ist sicher kein Rechtsinstitut sondern ein Rechtsbegriff, nämlich eine Abkürzung für einen Träger von Rechten und Pflichten. Ich frage mich ob für eine Begriffsklärung ein derart umfangreicher geschichtlicher Aufriss erforderlich ist, oder ob dieser nicht unter einem anderen Lemma zu integrieren wäre. Der ganze Abschnitt Geschichte, angefangen mit dem römischen Privatrecht, tangiert eher das Thema Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Der Abschnitt Deliktsfähigkeit passt nicht. Ein Träger von Rechten und Pflichten ist im Zivilrecht grds. deliktsfähigkeit ist eine verwirrende unvollständige Darstellung. Das BGB knüpft im deliktischen Teil an die Rechts- und Deliktsfähigkeit an, nämlich einerseits Träger von Rechten und Pflichten zu sein und andererseits für unerlaubte Handlungen verantwortlich gemacht werden zu können. Daher wäre der Abschnitt an einem der entsprechenden Lemmata zu integrieren. --Chz (Diskussion) 10:36, 5. Nov. 2019 (CET)

Urhebergemeinschaft

Da geht einiges (zumindest terminologisch) durcheinander --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:53, 3. Nov. 2019 (CET)

Trotz der zahlreich erscheinenden EN ist der Artikel schlicht eine Abschrift aus Bartosz Sujecki: Vertrags- und urheberrechtliche Aspekte von Open Source Software im deutschen Recht Abs. 28 (3.2.1.1. Miturheberschaft gem. § 8 UrhG). Soviel zur Kategorie Freies Wissen ... R2Dine (Diskussion) 22:00, 4. Nov. 2019 (CET)
Jep. Ein paar Wortdreher + Verfasser-Kennzeichnung, damit es keine URV wird ...--Stephan Klage (Diskussion) 22:52, 4. Nov. 2019 (CET)

Rüdiger Lautmann

Ich stoße hier an meine Grenzen. Das Buch "Die Lust am Kind" und der darauffolgende Skandal lässt sich nicht wegdiskutieren. Hier hat jemand aber schon vor langer Zeit die Passage einfach auf die Diskussion verlagert, wo sie schließlich nach schönster Wikipedia-Art verödet ist. Wie gehe ich damit um - zumal die Person noch am Leben ist? --Juliana Meldestelle 13:33, 3. Dez. 2019 (CET)

Ich finde es auch wichtig, dass diese Tatsachen dargestellt werden. Ich kenne das Buch und den Skandal allerdings nur, weil ich mir gerade die Artikel-Disk dazu angeschaut habe. Im Grundsatz kann das in den Artikel rein, wenn Neutralität gewahrt ist, und eine eindeutige seriöse und nicht tendenziöse Quellenlage zu den einzelnen Fakten besteht, WP:BIO. Ich nehm den Artikel mal auf die Beobachtungsliste, unterstütze auch gerne, aber kann erstmal inhaltlich dazu nichts beitragen. --Chz (Diskussion) 14:15, 3. Dez. 2019 (CET)

Verschuldenshaftung

Kam aus allgemeiner QS, Übertrag von dort: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:20, 11. Aug. 2019 (CEST)

Dieser Artikel entspricht nicht unseren inhaltlichen Anforderungen an gute Artikel. Dieser Artikel ist nicht nur zu einer unkoordinierten Linkfarm geworden, sondern weist gravierende fachliche Fehler und erhebliche syntaktische Schwächen auf. --Stephan Klage (Diskussion) 19:02, 8. Aug. 2019 (CEST)

Der Artikel ist (leider) grottenschlecht und verfehlt das Thema. Verschuldenshaftung ist der Gegensatz zur Gefährdungshaftung oder allgemein verschuldensunabhängigen Haftung und bedeutet, dass die Haftung (Vertretenmüssen) an ein Verschulden, das heißt Vorsatz oder Fahrlässigkeit anknüpft, darüber hinaus noch die Schuldfähigkeit gegeben sein muss. Weite Teile betreffen den Schadensersatz bzw. das Verschulden. § 276 BGB betrifft die Haftung bei Leistungsstörungen, für unerlaubte Handlungen ist die Verantwortlichkeit in den dortigen Regelungen begründet. Ein Schuldner muss vertragliche Verpflichtungen erfüllen und solche, die durch das Gesetz begründet sind. --Hajo-Muc (Diskussion) 03:45, 14. Aug. 2019 (CEST)

Ja, so ist es. Es gibt Autoren, die sich im Zivilrecht erkennbar nicht auskennen, sich dort gleichwohl immer wieder bewegen, und – entlang eines Skriptes ZR leicht gemacht? – in rasender Geschwindigkeit editieren und Kriterien herunterleiern, die dann zu Satzblöcken wie diesem hier führen: Tatbestände der Verschuldenshaftung sind Tatbestandsmäßigkeit (im engeren Sinne), Rechtswidrigkeit und Verschulden. Ist ein Schaden entstanden, muss die adäquat kausale Rechtshandlung/Unterlassung rechtswidrig sein und den Schädiger ein Verschulden treffen. Bei Leistungsstörungen ist das Ausbleiben der Pflichterfüllung, also die Pflichtverletzung, tatbestandsmäßig.[4] Bei unerlaubten Handlungen besteht diese Tatbestandsmäßigkeit aus einer schädigenden Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung oder einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Das sind Leistungen, die gezielt der Verschlechterung der WP dienen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:53, 15. Aug. 2019 (CEST)

@Stephan Klage:@Hajo-Muc:Sofern Verbesserungsbedarf gewünscht ist: Mache ich im Dezember.--J2s1a (Diskussion) 22:08, 9. Nov. 2019 (CET)


@J2s1a: ja, wäre erfreulich. Du scheinst einiges vorzuhaben. Nimm Dir bitte nicht zu viel vor, denn vielen, die diese Seiten mitlesen, ist nach Jahren großer Gelassenheit bei der Artikelverbesserung und Neuaufstellung immer deutlicher nach Qualität zumute. VG --Stephan Klage (Diskussion) 23:35, 10. Nov. 2019 (CET)
@Stephan Klage: Danke Stefan. Keine Sorge, ich mache erst die beiden Sachen und achte da auch auf Qualität. Dezember, weil es da zeitlich am besten gehen sollte.--J2s1a (Diskussion) 08:48, 11. Nov. 2019 (CET)
Prima. Wäre schön für das Projekt, Dich als werthaltigen Mitarbeiter zu gewinnen. Allein im Zivilrecht gibt es massenhaft zu tun. ;-) Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 09:33, 11. Nov. 2019 (CET)
Gerne. :) Keine Sorge, ich passe auf und haushalte. Zuerst der Artikel Strafrecht und als zweites dieser Artikel hier.

Nach erster Durchsicht folgender Vorschlag für eine komplette Überarbeitung des Artikels.

Grund: Der Artikel vermischt meiner Meinung nach die Verschuldenshaftung und verschuldensunabhängige Haftung. Insbesondere überzeugen die Ausführungen zur unerlaubten Handlung und Verzug nicht. Die Haftung während des Verzugs ist verschuldensunabhängig, für den Verzug ist ein Verschulden nicht erforderlich.

1. Unmissverständliche Klarstellung, dass die Verschuldenshaftung ein Grundsatz des deutschen Rechts ist, der auf das römische Recht zurückgehen könnte. (Struktur und Rechtsgrundsatz)

2. Neben die Verschuldenshaftung tritt in bestimmten Fällen die verschuldensunabhängige Haftung. Diese ist vom Gesetzgeber angeordnet, um bestimmten Fallkonstellationen Rechnung zu tragen.

3. Eine Klarstellung, worin der Unterschied zwischen Verschulden und Vertretenmüssen besteht.

4. Definition und Anforderung des Verschuldens, ggf. auch des Vertretenmüssens.

5. ggf. eine systematische Übersicht zur Abgrenzung.

Was meint ihr? --J2s1a (Diskussion) 10:41, 14. Dez. 2019 (CET)

Der Artikel ist so schlecht, dass er inhaltlich völlig neu entwickelt werden muss. Warum startest Du nicht erstmal im BNR mit der Gliederung; dann inhaltlich. Du kannst ja dann regelmäßig Feedback einholen. --Chz (Diskussion) 11:21, 14. Dez. 2019 (CET)

Ricardo-Urteil

Beide Artikel wurden jüngst getrennt. Im wesentlichen sind beides Kopien des jeweiligen Urteilstextes. Bitte Gesichtspunkte der angegebenen Literatur einarbeiten. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:48, 2. Jan. 2020 (CET)

Ricardo-Urteil (Rechtsgeschäftslehre)

Ricardo-Urteil (Störerhaftung)

Landesgleichstellungsgesetz

oranger Kreis Man kann es lakonisch als Katastrophe bezeichnen. Da funktioniert kein Link und ich frage mich, was für eine Relevanz dieses digitale Regal hat. --Chz (Diskussion) 14:06, 5. Dez. 2019 (CET)

Ich habe im Artikel einen Hinweis gefunden, dass ein bestimmter Nutzer diesen Artikel bearbeiten möchte. Ich werde diesen zunächst anschreiben und nach dem Bearbeitungsstatus fragen. Falls keine Reaktion kommt oder er ihn aufgegeben hat, wird daraus ein Löschantrag. --Chz (Diskussion) 22:56, 13. Jan. 2020 (CET)

Strafrecht (Liechtenstein)

Der Artikel ist durch eine Auslagerung aus Liechtenstein entstanden und ist in der jetzigen Form nichts Ganzes und nichts Halbes. Redundanzen ergeben sich zudem zu Strafgesetzbuch (Liechtenstein). Vielleicht gibt es hier ja jemanden mit entsprechenden Fachkenntnissen? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:15, 14. Jul. 2019 (CEST)

Ist da kein Nachimport notwendig? --Leyo 12:47, 27. Jan. 2020 (CET)

Agrarrecht

Schrecklich schlecht erklärt. --Stephan Klage (Diskussion) 18:11, 26. Okt. 2019 (CEST)

Braucht man die Übersichtsseite oder reicht erstmal eine Weiterleitung auf Agrarrecht (Deutschland). Die „rechtsvergleichende Darstellung“ in dem Artikel scheint jedenfalls nicht brauchbar zu sein. --Chz (Diskussion) 10:30, 22. Jan. 2020 (CET)

Inverkehrbringen

Siehe eins höher: Man kann es als gegen WP:WWNI verstoßenden Wörterbucheintrag oder als gegen WP:TF verstoßendes Etablieren eines einheitlichen Rechtsbegriffs interpretieren. Sucht euch was aus. So bleiben kann es nicht. --2A02:908:1E1:68A0:89C3:67F3:6EF0:E5FF 19:46, 29. Jan. 2020 (CET)

+ 1 (wegen WP:WWNI) Der Begriff ist (soweit je nicht vorhanden) in den behandelnden Artikeln einzuführen und zu erklären. --Stephan Klage (Diskussion) 19:59, 30. Jan. 2020 (CET)

Also dieser Artikel ist definitiv ein Löschkandidat. Der Rechtsbegriff, sofern man hier überhaupt davon sprechen kann, ist nicht über die Rechtsgebiete als Begriffsklärung einzuführen; das ist schlichtweg systematisch unbrauchbar. --Chz (Diskussion) 21:57, 30. Jan. 2020 (CET)

Straftat (Deutschland)

Ziemlich krudes Sammelsurium aus Einzelaussagen, dem ein wirkliches Konzept fehlt. So ganz klar ist mir der Vorteil eines gerade auf Deutschland bezogenen Artikels auch nicht. Sinnvoller wäre wohl ein Artikel, der sich dem Thema allgemeiner, auf kriminologischer Ebene nähert?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:01, 24. Aug. 2019 (CEST)

Noch ein Ort :-( Wer sich dem Diskussionverlauf nähern möchte: Diskussion:Straftat#Straftat kann keine BKS sein? dann Portal Diskussion:Recht#Straftat: BKS vs. Artikelentwurf? dann Diskussion:Straftat (Deutschland) dann hier. Ich komme wieder wenn ich beim Link Umbiegen helfen kann. --Xf01213 (Diskussion) 21:08, 24. Aug. 2019 (CEST)
@Xf01213: Oh, diese Vorgeschichte ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Ich denke aber, dass die Fach-QS ein ganz guter Ort ist, um diese Frage vielleicht nicht schnell, dafür aber grundlegend und systematisch zu klären. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:33, 24. Aug. 2019 (CEST)
Maßstab nach WP:KTF ist reputable Sekundärliteratur. Ich sehe nicht, wie sich anhand dieser der Artikel sinnvoll von Strafrecht (Deutschland) abgrenzen lässt. Strafrecht ist die "Lehre von der Straftat", Beleg: Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil. Die Straftat und ihr Aufbau (Inhaltsverzeichnis hier), oder auch Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat etc. etc. etc. --Benutzer:UHT (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von UHT (Diskussion | Beiträge) 22:03, 24. Aug. 2019 (CEST))
Zur Abgrenzung von Strafrecht und Straftat:
  • Der Artikel Biologie behandelt die "Lehre von Lebewesen". Dennoch gibt es den eigenständigen Artikel Lebewesen.
  • Der Artikel Psychologie behandelt die "Lehre von der menschlichen Psyche". Dennoch gibt es den eigenständigen Artikel Psyche.
  • Der Artikel Ingenieurswissenschaft behandelt die "Lehre von der Technik". Dennoch gibt es den eigenständigen Artikel Technik.
  • Der Artikel Kriminologie behandelt die "Lehre von der Kriminalität". Dennoch gibt es den eigenständigen Artikel Kriminalität.
Es ist vollkommen üblich, dass "Lehre von xyz" und "xyz" zwei getrennte Artikel sind, die unterschiedliche Sachen behandeln. Wieso sollte es jetzt bei Strafrecht als "Lehre von der Straftat" und der Straftat selber plötzlich anders sein? --Eulenspiegel1 (Diskussion) 00:20, 25. Aug. 2019 (CEST)
Ich verstehe, was du meinst. Abstrakt meinst Du "Teilbereich der Wissenschaft" vs "Untersuchungsobjekt dieses Wissenschaftsbereichs". Ist das richtig? Dann wäre die Analogie aber eher "Strafrechtslehre" (also zum Beispiel die Geschichte der Entwicklung der Lehre in Deutschland, etc.), nicht "Strafrecht".
Aber vielleicht hilft es mehr, wenn wir konkreter werden: Ich sehe im Artikel keinen einzigen Satz, der nicht auch potentiell in den Artikel Strafrecht (Deutschland) gehört und halte das Problem nicht für eines der konkreten Ausgestaltung, sondern für ein struktureles. Sobald man den Fokus des Artikels auf kriminologische Aspekte verengt (um die Redundanz zu vermeiden), wäre Kriminalität in Deutschland eher das passende Lemma. Ist das nachvollziehbar? --Benutzer:UHT (Diskussion) 00:38, 25. Aug. 2019 (CEST)
Das prinzipiell alles ineinander überführbar ist, ist bei allen Sachen der Fall: Prinzipiell könnte man jeden Satz aus Lebewesen auch in Biologie unterbringen. Dennoch ist ein einzelner Artikel zu Lebewesen gerechtfertigt.
Generell könnte man jeden Satz aus Kriminalität auch unter Kriminologie unterbringen. Dennoch ist ein eigenständiger Artikel zu Kriminalität gerechtfertigt.
Es sollte analog zu den anderen Artikeln auch einen Artikel "Straftat" und einen Artikel "Lehre von der Straftat" geben. Ob der Artikel "Lehre von der Straftat" jetzt Strafrecht oder Strafrechtslehre heißt, kann ich nicht beurteilen.
Ansonsten behandelt das Strafrecht nicht nur die Straftaten, sondern auch die Strafbarkeit.
Der Artikel Straftat wiederum sollte nicht nur die rechtlichen Aspekte enthalten, sondern auch kriminologische Aspekte.
Vollkommen wird man natürlich nicht auf Überschneidungen verzichten können. Das ist aber auch nicht nötig. Dafür gibt es die Vorlage Vorlage:Hauptartikel. Dadurch kann man in einem entsprechenden Kapitel nur kurz die wichtigsten Punkte zusammenfassen und verweist ansonsten dann auf den Artikel, in dem dieser konkrete Aspekt genauer behandelt wird.
Im Artikel Strafrecht (Deutschland) gibt es z.B. keine Abgrenzung von Verbrechen zu Vergehen. Auch der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit fehlt komplett. Aber das ist auch in Ordnung. Diese Abgrenzungen gehören nicht in den Artikel Strafrecht, sondern eher in den Artikel Straftat. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 01:12, 25. Aug. 2019 (CEST)
Diese Abgrenzungen findet man aber in jedem, in wirklich jedem Lehrbuch zum Strafrecht. Das ist absoluter Standardstoff des Strafrechts und gehört, jedenfalls potentiell, auch dort hin. Der Artikel ist schlicht, wie so viele Artikel in WP, noch nicht fertig. Mit Redundanz meine ich nicht konkrete Redundanz, sondern systematisch-potentielle Redundanz. --Benutzer:UHT (Diskussion) 16:31, 25. Aug. 2019 (CEST)
Richtig, diese Abgrenzungen stehen in Strafrechts-Büchern. Dort stehen Sachen über Straftaten drin und deswegen gehört es in den Artikel Straftat.
Genau so, wie du in Lehrbüchern zu Biologie erfährst, dass Lebewesen sich aufteilen in Eukaryoten, Archaeen und Bakterien. Das gehört dann in den Artikel Lebewesen und nicht in den Artikel Biologie.
Ich versuche es mal abstrakt zu erklären.
Abstrakte Erklärung:
Es gibt den Wikipedia-Artikel xyz (z.B. Lebewesen, Straftat) und es gibt den Wikipedia-Artikel "Lehre von xyz" (z.B. Biologie, Strafrecht).
In den Artikel xyz gehören alle Aussagen über xyz. Aussagen über xyz findest du in "Lehre von xyz"-Büchern. Wenn du also etwas in einem "Lehre von xyz"-Buch liest, gehört diese Information in den Artikel xyz, weil es eine Information über xyz ist.
Der Artikel "Lehre von xyz" wird nicht mit Informationen über xyz gefüllt, sondern mit Informationen über "Lehre von xyz". Informationen über "Lehre von xyz" kann man abstrakt gesagt in einem "Lehre von 'Lehre von xyz'"-Buch finden.
Das ist jetzt recht abstrakt gewesen, daher das abstrakte Mal an einem konkreten Beispiel.
Konkretes Beispiel 1:
Es gibt den Wikipedia-Artikel Lebewesen und es gibt den Wikipedia-Artikel Biologie (Lehre von Lebewesen).
In den Artikel Lebewesen gehören alle Aussagen über Lebewesen. Aussagen über Lebewesen findest du in Biologie-Büchern. Wenn du also etwas in einem Biologie-Buch liest, gehört diese Information in den Artikel Lebewesen, weil es eine Information über Lebewesen ist.
Der Artikel Biologie wird nicht mit Informationen über Lebewesen gefüllt, sondern mit Informationen über Biologie. Informationen über Biologie kann man z.B. in Wissenschaftstheorie-Büchern finden oder in "Geschichte der Biologie"-Büchern oder in "Ethische Aspekte von Tierversuchen"-Büchern.
Konkretes Beispiel 2:
Es gibt den Wikipedia-Artikel Straftat und es gibt den Wikipedia-Artikel Strafrecht (Lehre von Straftaten).
In den Artikel Straftaten gehören alle Aussagen über Straftaten. Aussagen über Straftaten findest du in Strafrechts-Büchern. Wenn du also etwas in einem Strafrechts-Buch liest, gehört diese Information in den Artikel Straftat, weil es eine Information über Straftaten ist.
Der Artikel Strafrecht wird nicht mit Informationen über Straftaten gefüllt, sondern mit Informationen über Strafrecht. Wo man Informationen über Strafrecht finden kann, weiß ich nicht. Aber ich vermute, in folgenden Gebieten: Wissenschaftstheorie, Strafrechtstheorie, Geschichte des Strafrechts, ethische Bücher zum Strafrecht etc. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 20:14, 25. Aug. 2019 (CEST)
@Domitius Ulpianus: Der Artikel wandert hier bald zu den Knacknüssen. Mittlerweile ist der Artikel durch andere Autoren schon häufiger verlinkt, mit ~500 Verlinkungen ist Straftat aber auch noch die Top 1 BKS. Ich möchte auf jeden Fall einen Editwar beim Auflösen der BKS vermeiden (daher auch die Geduld die Fachdiskussion hier abzuwarten), aber auflösen möchte ich schon gerne helfen. Kannst Du nochmal Artikel und Diskussion hier sichten und deine QS-Setzung neu bewerten? VG --Xf01213 (Diskussion) 21:23, 11. Feb. 2020 (CET)
@Xf01213: Dem bin ich gerne nachgekommen und halte den Artikel - auch nach der Lektüre dieser Diskussion - eher für einen Löschkandidat, denn für einen Artikel, der die QS bald verlassen könnte. Der Umwandlung in eine BKS steht allein schon entgegen, dass die verlinkten Artikel nicht die „Straftat“, sondern das „Strafrecht“ zum Gegenstand haben. Ein -kriminologischer- Artikel zur Straftat (seinerseits QS-würdig) wäre wünschenswert, ein -juristischer- Artikel zur Straftat (Deutschland) wohl immerhin denkbar; allein: ich fürchte, dass das hier nie über einen bloßen Wörterbucheintrag hinausgehen wird. Insofern wird man die Kritik von UHT nur wiederholen können. Dieser Artikel ist noch nicht fertig; es mag Monate oder Jahre dauern, bis sich einer darum annimmt. Einen Grund die QS (vorzeitig) zu beenden, sehe ich nicht. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:46, 17. Feb. 2020 (CET)
Danke für die Antwort. Es ändert nichts am Sachverhalt zur QS, nur als kleine Ergänzung wenn das hier im Archiv jemand liest: Es geht darum die Links, die auf Straftat zeigen in einer Teilmenge auf Straftat (Deutschland) umzubiegen. Es geht nicht darum "Straftat (Deutschland)" in eine BKS umzuwandeln. Nach Prüfung wäre auch Delinquenz, Delikt und Täter (Strafrecht) an einigen Stellen sinnvoll. --Xf01213 (Diskussion) 16:30, 18. Feb. 2020 (CET)
Könntest du kurz aufzählen, was den Artikel zu einem QS-Kandidaten macht? Meines Erachtens ist der Artikel mittlerweile ein gültiger Stub.
Er listet auch einige wenige Informationen zu dem Lemma auf, wodurch es kein bloßer Wörterbucheintrag ist, sondern zu einem Stub wird. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 22:30, 18. Feb. 2020 (CET)
Kurz gesagt der Inhalt passt nicht zum Lemma. Wollen wir in der LD weitermachen, sonst haben wir Redundanzen? --Chz (Diskussion) 22:42, 18. Feb. 2020 (CET)

LAE. Ich hoffe nur, dass hier noch etwas passiert. --Chz (Diskussion) 00:52, 19. Feb. 2020 (CET)

Noch als Anmerkung für die weitere Bearbeitung: Die Einführung des Begriffes Straftat ist übrigens nicht die Trennung zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB), sondern, dass eine Straftat nach h.M. eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige, schuldhafte Handlung ist. So kommt man dann zum zwei- oder dreigliedrigen Aufbau, und inhaltlich zur Handlung im strafrechtlichen Sinne, zum Tatbestand und zur Schuld. --Chz (Diskussion) 01:08, 19. Feb. 2020 (CET)

Zulassung (Verwaltungsrecht)

siehe eins höher --2A02:908:1E1:68A0:89C3:67F3:6EF0:E5FF 19:50, 29. Jan. 2020 (CET)

+ 1, soweit ich eins höher so gerade noch mit dem Artikel leben könnte, dieser schlägt dem Fass mal wieder den Boden aus. Mannmannmann. --Stephan Klage (Diskussion) 20:01, 30. Jan. 2020 (CET)
Ich bin immer wieder erstaunt darüber, was Menschen sich so alles einfallen lassen: Eine Zulassung erfolgt stets aufgrund eines Antrages (§ 22 VwVfG). Ach ja? Steht nur nicht in der zitierten Vorschrift. Die Behauptung ist frei erfunden. Auch der Rest: Theoriefindung vom Allerbesten. Für solche Artikel sollte man dem Artikelersteller eine Missbrauchsgebühr analog § 34 Abs. 2 BVerfGG auferlegen. SCNR. --Opihuck 20:55, 18. Feb. 2020 (CET)
Im Endeffekt bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder rauslöschen fachlich falscher Passagen oder Löschkandidat. Zumindest bis sich jemand der Sache annimmt. --Chz (Diskussion) 20:58, 18. Feb. 2020 (CET)

Kriminalität

Hier wurde folgendes beanstandet: "Etymologie, Definition, Belege, Soziologie der Kriminalität, kriminologische Bezugnahmen fehlen". Ich bitte zu prüfen, was die Fachkundigen verbessern können. Die Diskussion ist aus meiner Sicht weder unsachlich noch zielführend. --Kulturkritik (Diskussion) 10:06, 2. Apr. 2020 (CEST)

World Courts of Women

Liest sich eher wie ein Werbetext als wie ein Enzyklopädieartikel --2A02:908:1E3:8F60:4929:4D13:2C73:96B8 18:31, 8. Mär. 2020 (CET)

Gehört - wie bereits andere Artikel - in den BNR einer gewissen Person zurück verschoben. Hat mit enzyklopädischer Arbeit nichts zu tun. --Stephan Klage (Diskussion) 18:49, 8. Mär. 2020 (CET)
Ohje! +1 --Chz (Diskussion) 20:27, 8. Mär. 2020 (CET)
Also mir persönlich sind Aussagen wie "liest sich wie Werbetext" und "ohje" nicht substantiiert genug um einen QS Baustein drin zu lassen. Der war schon in der QS laut Historie. Ich würde ihn nicht als PR Material bezeichnen.GWRo0106 (Diskussion) 12:47, 30. Apr. 2020 (CEST)
Nö. QS ist ein ausgesprochen großes Entgegenkommen. Ich persönlich würde ihn löschen wollen - so schlecht ist der … --Stephan Klage (Diskussion) 17:11, 30. Apr. 2020 (CEST)
Dieser Artikel ist, wie viele aus dieser „Serie“ eine grottenschlechte Übersetzung aus der englischsprachigen Wikipedia, die selbst bei großem Wohlwollen den grundsätzlichen Ansprüchen an juristische Artikel in Wikipedia nicht gerecht wird. Dazu bedarf es eigentlich nicht vieler Worte, das erschließt sich einem, wenn man den Text durchliest. Dass hier keiner eine Löschung anstrebt, bei der dann sicher eine substantiierte Begründung folgen würde, hängt auch mit den besonderen Gesamtumständen zusammen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. --Chz (Diskussion) 02:53, 1. Mai 2020 (CEST)
Den Ausführungen von Chz ist rein gar nichts hinzuzufügen. Da ich dem letzten Fragesteller aufgrund seiner BNS kaum unterstellen kann, dass ihm enzyklopädische Arbeit unvertraut ist, verstehe ich seine Anmerkungen als „wohlwollend lagertheoretisch“. Nichts für ungut. --Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 1. Mai 2020 (CEST)

 Info: Ist Löschkandidat. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:08, 3. Jul. 2022 (CEST)

Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern

Belege sind teilweise veraltet oder fehlen ganz --91.67.35.72 09:45, 5. Jan. 2020 (CET)

Ich denke, Quellen sind erstmal wichtiger. Wenn diese veraltet sind, muss anhand der Jahreszahl darauf hingewiesen werden. Bei Statistiken gibt es nicht immer aktuelle Zahlen. --Kulturkritik (Diskussion) 23:58, 10. Sep. 2022 (CEST)

Nachtrag: Das Lemma ist sehr unglücklich gewählt, dem jetzigen Inhalt zufolge müsste es Kommerzielle und sexuelle Ausbeutung von Kindern lauten. --Kulturkritik (Diskussion) 12:06, 11. Sep. 2022 (CEST)

1.3. Kindersextourismus

"Sextourismus bringt Geld für unterentwickelte Länder, die auf die Ausbeutung ihrer Frauen und Kinder angewiesen sind, um Einkommen zu erzielen." Der Satz ist meines Erachtens etwas ungünstig formuliert. Zum einen profitieren nicht die Länder direkt vom Sextourismus, sondern andere. Zum anderen sind die Familien auch nicht wirklich darauf angewiesen, sie nehmen es eher in Kauf. Mein Vorschlag: "Sextourismus bringt Geld in schlecht entwickelte Länder, in denen die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern von einkommensschwachen Familien mithin als notwendige Einkommensquelle betrachtet wird." LG, --Kaputtgespart (Diskussion) 02:20, 30. Mai 2020 (CEST)

Gewahrsamstod

gelber Kreis Moin, gem. Wikipedia:Redundanz/Mai_2020#Gewahrsamstod_-_Lagebedingter_Erstickungstod zunächst QS.--Stubenviech (Diskussion) 19:17, 4. Jun. 2020 (CEST)

Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie)

Die Basis des Artikels stammt wohl aus Zeiten vor Verabschiedung der Richtlinie. Da sollte geprüft werden, ob Intention und Umsetzung übereinstimmen. --S.K. (Diskussion) 11:07, 24. Jun. 2020 (CEST)

Durch Wirecard wird die Richtlinie m.E. noch einmal interessanter… Oder verstehe ich da etwas falsch? --S.K. (Diskussion) 18:49, 26. Jun. 2020 (CEST)

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Der Abschnitt Literatur ist „grausam“, da hat damals wohl jeder sein Buch verkaufen müssen. Mit dem entsprechenden Abstand kann man da sicher etwas aufräumen. Wenn jemand mehr Zeit hat für den Artikel wäre ein Rückblick/eine Bewertung nach über 10 Jahren sicher spannend. --S.K. (Diskussion) 03:56, 29. Jun. 2020 (CEST)

Herstellererklärung

Der Artikel hat m. E. keinen Nutzen der über den Nutzen des Artikels Richtlinie 2006/42/EG hinaus geht. Ich halte den ersten Satz auch für sachlich falsch. --Bcoh (Diskussion) 21:22, 19. Jul. 2020 (CEST)

Sexueller Missbrauch von Kindern

Eine Dauerbaustelle, die dringend mal einer fach- und sachkundigen Überarbeitung bedarf. Der Text ist auf vielfältige Weise schwierig und mit etlichen Bausteinen bestückt, immer wieder kommt es zu Relativierungen und psychologisierenden Aussagen durch einzelne User, um die Kernaussagen zu verwässern. Aufgrund der aktuellen Brisanz in Deutschland, aber sicher auch darüber hinaus, mit aktuell rund 1000 Seitenabrufen pro Tag verschärft sich die Situation dieses Artikels (weshalb der Baustein auch als Leserwarnung zu verstehen ist). Ich fände es gut, wenn sich hier ein Team findet, der den Artikel mal grundsätzlich umkrempelt und neu schreibt bzw. zumindest die schlimmsten Teile überarbeitet. -- Achim Raschka (Diskussion) 14:34, 13. Jun. 2020 (CEST)

Einverstanden, dann sollte man aber auch die Forensiker und ggf. Psychologen mit einbeziehen, da es hier (wie auch im Artikel ersichtlich) Überschneidungen gibt. Wenn man das nur von der rechtlichen Seite her betrachtet, gibt es unter Garantie Probleme. Chz (Diskussion) 20:00, 27. Jun. 2020 (CEST)
Es ist ein Kreuz mit diesem Artikel. Er beherbergt keinerlei Zahlen, was Phantasien Tür & Tor öffnet. Nun hat auch noch eine Kollegin einen riesengroßen Abschnitt über Täterinnen eingefügt – ebenfalls ohne Zahlen. (Irrtum korrigiert. --Andrea (Diskussion) 14:05, 4. Aug. 2020 (CEST)) Das ist prinzipiell ja nicht verkehrt, aber nun hat der Artikel eine ziemliche Schieflage, denn noch immer dürfte nach PKS die größere Tätergruppe dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sein – allerdings habe ich nicht frisch geprüft. Ich bin völlig ratlos, wie man diesen Artikel in eine Fassung bringen könnte, mit der wir uns nicht blamieren. MfG --Andrea (Diskussion) 11:35, 4. Aug. 2020 (CEST)
Nach der PKS 2018 sind 95,5% der Täter männlich (PKS Jahrbuch 2018 Band 4, Seite 20 – Tatverdächtige - Geschlecht (Tabelle 20)).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:54, 4. Aug. 2020 (CEST)

Ein Kind ist kein Gegenstand und kann nicht, wie im Artikel beschrieben, "verwendet" werden. Ein Kind unter 14 Jahren kann kein "Anstifter" sein. Die Anstiftung zu einer Straftat regelt das Strafgesetzbuch. Sexuelle Handlungen an, mit und/oder durch Kinder/Jugendliche sind bis zur Volljährigkeit immer strafbar. Es gibt vor der Volljährigkeit auch kein "gegenseitiges Einvernehmen". Es wäre sinnvoll, die entsprechenden Bestimmungen des StGB zu zitieren und dazu auch einmal in die Kommentare zu schauen. Sehr hilfreich kann es sein, sich Urteile anzuschauen, weil dort die Fälle sehr detailliert beschrieben sind. (nicht signierter Beitrag von Fridoliene (Diskussion | Beiträge) 02:54, 19. Dez. 2020 (CET))

@Fridoliene: bitte schaue immer erst nach, ob bereits schon ein Abschnitt zu dem Thema existiert, und signiere Deine Beiträge. Für dieses Mal habe ich das für Dich gerne korrigiert. Deine Vorschläge solltest Du aber eh besser auf der Diskussionsseite des Artikels platzieren, zumal Deine Änderungen reveriert [3] wurden. --Chz (Diskussion) 11:07, 19. Dez. 2020 (CET)

gelber Kreis Oliver Wendell Holmes, Jr.

Hallo zusammen, ich weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich gebe es dennoch mal hierher: Ich wollte gerade schon einen Löschantrag auf besagten Artikel stellen wegen Artikel erfüllt die Mindestanforderungen nicht. Ein Scherz bei einem Artikel über einen Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der quasi unverändert seit 2012 sein Dasein hier fristet? Nein. Die Relevanz des Herrn für die Wikipedia ergibt sich aus seiner Tätigkeit 1902-1932, der biografische Inhalt des Artikel geht bis 1889. Aus diesem Grund fehlen die wesentlichen Aspekte und der Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit "Nebenkriegssschauplätzen". Aufgefallen ist das bereits 2008 (auf der Disk), aber nach der Ankündigung, den Rest nachzuliefern, kam der Rest nie. Aus diesem Grund eigentlich eine unfertige Artikelbaustelle, auch wenn sie schön aussieht. Eine Übersetzung aus der en-Wiki traue ich mir aufgrund mangelnden Fachwissens nicht zu, wäre aber problemlos möglich. --Blaues-Monsterle (Diskussion) 15:09, 7. Feb. 2021 (CET)

Na ja, löschen geht doch zu weit oder? Der Artikel ist auf der Seite eingetragen, wo er auch eingetragen gehört, bei der fundamentalen Qualitätssicherung. Irgendwer wird sich eines Tages mit Schwung an die Arbeit begeben oder sich auch nur erbarmen. Und jeder Leser sich von außerhalb der WP nähert, ist durch die Headline ebenfalls vorgewarnt. Manche Dinge brauchen halt viel Geduld. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 15:24, 7. Feb. 2021 (CET)
Sehe ich auch so. Wenn es danach ginge, dann müssten 80 % der hier notierten Artikel gelöscht werden. Iustitia steht ja nun einmal auch auf einer Schildkröte. ;-) --Chz (Diskussion) 12:52, 11. Feb. 2021 (CET)

Österreichische Hotelvertragsbedingungen

Ganz abgesehen davon, dass der Artikel nicht wirklich enzyklopädietauglich ist, also wikifiziert werden müsste, und im Wesentlichen seit 2004 nicht mehr verändert wurde, ist diese Paragraphensammlung passagenweise wortgleich mit den AGBH 2006 – allerdings nur teilweise, denn der eigentliche Artikelgegenstand, die Hotelvertragsbedingungen, die hier wohl beschrieben werden, scheinen seit 2006 außer Kraft gesetzt zu sein... --Singsangsung Los, frag mich! 02:06, 23. Feb. 2021 (CET)

Danke für den Hinweis. Spricht was für die Relevanz des Artikels? BornRefuted (Diskussion) 00:16, 3. Mär. 2021 (CET)

Einsatzgemeinschaft

Es sind keine Quellen angegeben, in denen dieser Begriff zu finden ist. --Kulturkritik (Diskussion) 07:21, 20. Apr. 2021 (CEST)

Die Bezeichnung/den Begriff gibt es zumindest, vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013, Az. XII ZB 582/12.--Pistazienfresser (Diskussion) 17:23, 28. Apr. 2021 (CEST)

Funktionale Leistungsbeschreibung

gelber Kreis Hallo. Der Artikel, in welchem ein Kapitel aus dem Vergaberecht abgehandelt wird, dürfte wohl thematisch in den weiten Bereich des öffentlichen Rechts hineinfallen. Momentan ist der Artikel noch eine sogenannte „Textwüste“. Das bedeutet, dass ihm derzeit noch die internen Links fehlen. Das sollte behoben werden können. Eine Durchsicht des gesamten Artikels auf inhaltliche Korrektheit wäre zielführend und hilfreich. Gruß --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 07:50, 17. Jun. 2021 (CEST)

Reform der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen der Europäischen Union

Der Artikel bedarf Überarbeitung, ich habe schon einmal die Spektulation aus dem Artikel entfernt, einmal nachgearbeitet, dass es sich noch nicht um eine RL handelt und den Artikel auf einen passenderes Lemma verschoben. Das Lemma ist mE aber noch nicht gut es hört sich so an als wären es Unternehemen der EU nicht als wäre es eine Reform von EU-Recht, bislang läuft die Urheberrechtsreform der Europäischen Union unter ähnlichem Lemma. Vielleicht wäre eine Ergänzung der Artikel der geänderten Richtlinien angemessener als ein neuer Artikel? --Bcoh (Diskussion) 12:08, 30. Jun. 2021 (CEST)

Beratungsvertrag

Vollständige ÜA notwendig. Eigentlich Löschung und Neuaufbau. --Stephan Klage (Diskussion) 00:10, 7. Aug. 2021 (CEST)

Schulpflicht reisender Kinder (Deutschland)

gelber Kreis Das vorliegende Thema gehört in erster Linie zum Schulrecht. Da geht es um die Beschulung von Kindern von Binnenschiffern, von Kindern von Mitarbeitern von Zirkus- und Schaustellerbetrieben usw. Die rechtliche Seite kommt in dem Artikel nur unzureichend zum Tragen; eine Fundierung mit entsprechender Fachliteratur fehlt. Außerdem ist der Artikel noch über weite Strecken eine sogenannte "Textwüste", sogenannte "interne Links" sollten da im Artikel noch platziert werden. Gruß --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 08:48, 7. Aug. 2021 (CEST)

Bahá’í-Gemeinde in Deutschland

Hier wurden einige Änderungen und Löschungen vorgenommen und weitere auf der Diskussionsseite vorgeschlagen, die Asyl-, Kirchen- und Körperschaftsrecht betreffen. Ich würde es begrüßen, wenn sich das jemand vom Fachbereich Recht anschauen könnte. --Mipago (Diskussion) 21:53, 27. Feb. 2021 (CET)

Hiermit schlage ich vor, dass der Hinweis vom 27. Februar 2021 auf Vorlage bei der Qualitätssicherung Recht gelöscht werden kann.
Begründung: Einwände wurden durch die Redaktion Recht nicht vorgelegt; die Entfernung einer Auswahl von Zitationen von Paragraphen der Gemeindeverfassung wurde bereits in meinem Diskussionsbeitrag vom 21. Februar 2021 begründet; der Vorschlag, die debattierte Asylrechtsfrage auf die Hauptseite Verfolgung der Bahai zu verlegen wurde im März 2021 umgesetzt durch den Satz „Die Relevanz der Mitgliedschaft für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird angesichts der Verfolgung der Bahai – insbesondere im Iran – an der Entwicklung der länderspezifischen Situation gemessen“ sowie entsprechende Erläuterungen auf dieser Hauptseite. --Sonnenfleck (Diskussion) 11:08, 10. Aug. 2021 (CEST) Habe diesen Beitrag vom ehemaligen Pressesprecher der hier behandelten Bahai-Gemeinde (Ingo Hofmann) von weiter unten hierher verschoben, wo er hingehört... --Mipago (Diskussion) 14:06, 23. Aug. 2021 (CEST)

Gewährleistungsbürgschaft

Hier werden zwei unterschiedliche Vertragstypen miteinander vermengt und an keiner Stelle die notwendigen Unterscheidungen getroffen. Gewährleistungsbürgschaften sind akzessorische Personalsicherheiten, Garantien hingegen abstrakte Sicherheiten. Entweder, oder – aber nicht beides gleichzeitig, insbesondere nicht mit gleichlautenden Rechtsfolgen.--Stephan Klage (Diskussion) 19:51, 21. Aug. 2021 (CEST)

Fürsorgepflicht

Es fehlt ein die Bestimmung der Rechtsfolgen. Der bisher vorhandene Abschnitt war eine Zumutung. Ich habe ihn wegen Unvertretbarkeit gelöscht. Leider reichte ein Blick auf den Namen des Verfassers, um Unheil zu ahnen.--Stephan Klage (Diskussion) 21:45, 26. Aug. 2021 (CEST)