Der Norddeutsche Bund entstand nach dem Sieg Preußens und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg 1866 aus dem Königreich Preußen, dessen deutschen Verbündeten und den deutschen Staaten nördlich der Main-Linie außer den aus Deutschland ausgeschiedenen Staat Luxemburg, Liechtenstein, der niederländischen Provinz Limburg (Mitglied im Deutschen Bund 1842 - 1866) sowie Österreich. Die süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, Königreich Bayern und Königreich Württemberg gehörten dem Norddeutschen Bund nicht an. Das Großherzogtum Hessen gehörte mit den Gebieten nördlich des Main der Provinz Oberhessen dem Norddeutschen Bund an. Die Gegner Preußens im Deutschen Krieg, die nicht annektiert wurden (Königreich Sachsen) sowie neutrale Staaten schlossen sich den Norddeutschen Bund an. Der Norddeutsche Bund erhielt eine bundesstaatliche Verfassung vom 16. April 1867. Der Bundesstaat wurde am 1. Juli 1867 gegründet. Die Einwohnerzahlen sind aus der Volkszählung von 1867 entnommen.
Länder des Norddeutschen Bundes
Bundesstaat
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Einwohner (1866)[1]
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Fläche in km²[2]
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Preußen, Königreich (Preußischer Staat)
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19.501.723 (mit den Annexionen von 1867: 23.971.462)
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348.607
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Sachsen, Königreich
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2.382.808
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14.993
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Hessen, Großherzogtum (Hessen-Darmstadt), nur Provinz Oberhessen
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118.950 (1858)[3]
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3.287
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Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum
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560.274
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13.162
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Oldenburg, Großherzogtum
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303.100
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6.427
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Braunschweig, Herzogtum
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298.100
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3.672
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Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum
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281.200
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3.615
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Hamburg, Freie Stadt
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280.950
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415
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Anhalt, Herzogtum
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195.500
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2.299
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Sachsen-Meiningen, Herzogtum
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179.700
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2.468
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Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogtum
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166.600
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1.958
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Sachsen-Altenburg, Herzogtum
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141.600
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1.324
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Lippe, Fürstentum (Detmold)
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112.200
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1.215
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Bremen, Freie Stadt
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106.895
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256
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Mecklenburg-Strelitz, Großherzogtum
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98.572
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2.930
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Reuß jüngerer Linie, Fürstentum (Gera-Schleiz-Lobenstein-Ebersdorf)
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87.200
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827
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Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum
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74.600
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941
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Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum
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67.200
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862
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Waldeck, Fürstentum
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58.400
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1.121
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Lübeck, Freie Stadt
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48.050
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299
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Reuß älterer Linie, Fürstentum (Greiz)
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44.100
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317
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Lauenburg, Herzogtum (mit dem preußischen König als Herzog)
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49.500 (ca. 1857)[4]
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1.182
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Schaumburg-Lippe, Fürstentum
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31.700
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340
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Herzogtum Anhalt
Das Herzogtum Anhalt gliederte sich am 1. Juli 1867 in 5 Kreise[5]. Keine Stadt war kreisfrei.
Herzogtum Braunschweig
Das Herzogtum Braunschweig gliederte sich am 1. Juli 1867 in 6 Kreise. Es gab keine kreisfreien Städte.[6]
Freie Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen gliederte sich am 1. Juli 1867 in die selbständigen Städte Bremen, Bremerhaven und Vegesack und in die beiden Landherrenschaften Links der Weser und Rechts der Weser[7].
Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt hamburg gliederte sich am 1. Juli 1867 in die Stadt Hamburg, die Vorstädte St. Pauli und St. Georg und die Landherrenschaften mit Gemeinden[8]. Das Amt Bergedorf wurde gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Lübeck verwaltet.
Großherzogtum Hessen
Das Großherzogtum Hessen gehörte dem Norddeutschen Bund mit der nördlich der Mainlinie gelegenen Provinz Oberhessen sowie der nördlich der Mainlinie und östlich des Rheins gelegenen Gebiete Kastel, Amöneburg und Kostheim im Kreis Mainz in der Provinz Rheinhessen an. Bei der Gründung des Norddeutschen Bundes gliederte sich die Provinz Oberhessen in Kreise. Die Provinz entsprach einem Regierungsbezirk. Es gab keine kreisfreien Städte[10].
Herzogtum Lauenburg
Das Herzogtum Lauenburg wurde seit 1865 in Personalunion mit dem Königreich Preußen regiert. Der preußische König wurde zum Herzog von Lauenburg. Das Herzogtum Lauenburg gliederte sich in amtsfreie Städte und Ämter.
Fürstentum Lippe
Das Fürstentum Lippe gliederte sich am 1. Juli 1867 in 7 selbständige Städte und 13 Ämter[13][14][15].
Freie und Hansestadt Lübeck
Die Freie und Hansestadt Lübeck gliederte sich am 1. Juli 1867 in das Stadtamt Lübeck das Landamt Lübeck und das Amt Travemünde. Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg wurde das Amt Bergedorf[16] verwaltet.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Das Land Mecklenburg-Schwerin gliederte sich 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in Städte, Domanialämter, Ritterschaftliche Ämter und Klosterämter. Diese Einteilung beruhte auf die feudale Struktur des Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz gliederte sich bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 in Städte, Domanialämter, Ritterschaftliche Ämter und Sonstige Ämter, darunter das Fürstentum Ratzeburg. Diese Verwaltungsgliederung beruhte auf der feudalen Struktur des Landes.
Großherzogtum Oldenburg
Das Großherzogtum Oldenburg gliederte sich im Jahr 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in die 3 Landesteile Herzogtum Oldenburg (Kernland), Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld[18].
Das Herzogtum Oldenburg wurde in Städte I. Klasse, entsprachen kreisfreien Städten und Ämter eingeteilt[19].
Das Fürstentum Lübeck wurden von einem Regierungspräsidenten geleitet und gliederte sich in die Stadt Eutin und Ämter[20].
Das Fürstentum Birkenfeld wurde von einem Regierungspräsidenten geleitet und gliederte sich in Ämter[21].
Königreich Preußen
Das Köngireich Preußen gliederte sich 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in Provinzen.
Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke eingeteilt. Der Regierungsbezirk Sigmaringen wurde keiner Provinz zugeteilt als Hohenzollersche Lande hatte der Regierungsbpräsident Befugnisse eines Oberpräsidenten einer Provinz. Die Provinzen wurden in Immediatstädte und Kreise eingeteilt. Die Immediatsstädten gehörten keinen Kreis an und entsprachen kreisfreien Städten[24].
Provinzen:
- Brandenburg
- Hannover
- Hessen-Nassau
- Hohenzollernsche Lande
- Pommern
- Posen
- Preußen
- Rheinprovinz
- Sachsen
- Schlesien
- Schleswig-Holstein
- Westfalen
Provinz Brandenburg
Provinz Hannover
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 und der Gründung der preußischen Provinz Hannover wurde die alte Gliederung in 6 Landdrosteien Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich und der gleichgestellten Berghauptmannschaft Clausthal beibehalten. Auch die hannoveraner selbständigen Städte und Ämter wurden beibehalten. Die Amtshauptmänner erhielten die Stellung eines preußischen Landrats. Die Provinzhauptstadt Hannover wurde Immediatstadt. Die anderen selbständigen Städte und Ämter wurden nach der Preußischen Verordnung vom 12. September 1867 zu 37 Kreisen zusammengefasst. Diese Kreise waren für Militär- und Steuerangelegenheiten und später für die Durchführung des Reichsimpfgesetz und Wohltätigkeitsangelegenheiten zuständig. 1868 wurde die Berghauptmannschaft Clausthal, die gleichrangig neben den Landdrosteien bestanden hatte, in die Landdrostei Hildesheim eingegliedert. Die Landdrosteien entsprachen Regierungsbezirken[25].
Provinz Hessen-Nassau
Die Provinz Hessen-Nassau wurde aus den 1866 annektierten Gebieten Kurfürstentum Hessen, Landgrafschaft Hessen-Homburg, das Hessische Hinterland, der Freien Stadt Frankfurt/Main und das Herzogtum Nassau 1868 gebildet. 1867 wurden die neuen Kreise gebildet und in die beiden Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden eingegliedert. Die bisherigen Residenzstädte Kassel und Wiesbaden und die bisher Freie Stadt Frankfurt am Main wurden Immediatstädte[29][30].
Hohenzollerische Lande
Die Hohenzollerische Lande aus dem Regierungsbezirk Sigmaringen hatte provinzähnliche Rechte. Der Regierungspräsident übernahm Aufgaben eines Oberpräsidiums einer preußischen Provinz. Der Regierungsbezirk Sigmaringen gliederte sich in Oberämter, die mit Kreisen vergleichbar waren. Die südlich der Main gelegene Exklave gehörte dem Norddeutschen Bund an.
Jadegebiet
Das Jadegebiet unterstand der preußischen Krone direkt.
Provinz Pommern
Provinz Posen
Provinz Preußen
1829 wurden die beiden Provinzen Ostpreußen und Westpreußen zur Provinz Preußen zusammengeschlossen.
Rheinprovinz
Provinz Sachsen
Provinz Schlesien
Provinz Schleswig-Holstein
Nach der Annexion der Herzogtümer Schleswig und Holstein 1866 mit der Errichtung der Provinz Schleswig-Holstein wurden zunächst die beiden Regierungsbezirke Schleswig und Holstein gegründet. Diese wurde in die Immediatstadt Altona im Regierungsbezirk Holstein und Kreise eingeteilt. Am 1. Oktober 1868 wurde der Regierungsbezirk Holstein in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Damit bestand die Provinz Schleswig-Holstein nur aus dem Regierungsbezirk Schleswig. Dieser gliederte sich in die Immediatstadt Altona und Kreise.
Provinz Westfalen
Fürstentum Reuß älterer Linie
Bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 bestand das Fürstentum Reuß älterer Linie aus Ämtern. Die Verwaltung und Justiz waren nicht getrennt. Die Ämter waren das Amt Burgk und das Justizamt Greiz
Fürstentum Reuß jüngerer Linie
Das Fürstentum Reuß jüngere Linie gliederte sich 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in Landratsämter. Die Landratsämter entsprachen Kreisen[34].
Königreich Sachsen
Das Königreich Sachsen gliederte sich 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in 4 Kreisdirektionen. Diese wurden in Amtshauptmannschaften unterteilt. Die Kreisdirektionen entsprachen Regierungsbezirken und die Amtshauptmannschaften Kreisen. Alle Städte gehörten den Amtshauptmannschaften an, somit gab es keine Städte mit einem Status, der den kreisfreien Städten entsprach[35].
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Das Herzogtum Sachsen Altenburg gliederte sich bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 in die beiden Kreishauptmannschaften Ostkreis und Westkreis.
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha gliederte sich 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in die beiden Teile Herzogtum Coburg und Herzogtum Gotha[36][37]. Es gliederte sich in Immediatstädte und Landratsämter. Die Immediatstädte entsprachen kreisfreien Städten und die Landratsämter Kreisen.
Herzogtum Sachsen-Meiningen
Das Herzogtum Sachsen-Meiningen gliederte sich bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 in den Stadtkreis der Residenzstadt Meiningen und in Verwaltungsämter. Der Stadtkreis entsprach einer kreisfreien Stadt und die Verwaltungsämter Kreisen[38].
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bestand 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes aus Verwaltungsbezirken. Diese entsprachen Kreisen.
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe gliederte sich 1867 bei Gründung des Norddeutschen Bundes in die Städte Bückeburg und Stadthagen und die 4 Ämter Bückeburg, Arensburg, Stadthagen und Hagenburg. Die Städte entsprachen kreisfreien Städten.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gliederte sich bei der Gründung des Norddeutschen Bundes in die Ober- und Unterherrschaft. Es war in Landratsämter eingeteilt. Alle Städte gehörten den Landratsämtern an. Die Landratsämter entsprachen Kreisen. Für das bisherige Landratsamt Rudolstadt nahm die Regierung von Schwarzburg-Rudolstadt ab 1. Juli 1858 die Aufgaben der Verwaltung zentral wahr.
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliederte sich 1867 bei Gründung des Norddeutschen Bundes in Verwaltungsbezirke. Diese entsprachen Kreisen[42].
Fürstentum Waldeck und Pyrmont
Bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 gliederte sich das Fürstentum Waldeck und Pyrmont in 4 Kreise.
Einzelnachweise
- ↑ Zahlen nach: Antje Kraus: Quellen zur Bevölkerungsstatistik Deutschlands 1815–1875. Hans Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1980 (Wolfgang Köllmann (Hrsg.): Quellen zur Bevölkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815–1875. Band I).
- ↑ Brockhaus, Kleines Konversations-Lexikon. Fünfte Auflage. 1911, abgerufen am 25. April 2017.
- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. 1857–1865. Abgerufen am 25. April 2017.
- ↑ Pierer’s Universallexikon. Abgerufen am 25. April 2017.
- ↑ Fußnote: Bildung der Kreise 1863Geschichte der Kreisbildung in Deutschland
- ↑ Fußnote: Neue Landschaftsordnung des Herzogtums Braunschweigs vom 12. Oktober 1832
- ↑ Fußnote: Bildung der Landherrnämter am 15. Juni 1817Landherrnamt
- ↑ Fußnote: Neugliederung 1830 in Kraft getreten zum 1. Januar 1831Landherrenschaft
- ↑ Fußnote: gemeinsame Verwaltung Hamburgs und Lübecks bis 1868
- ↑ Fußnote: Wiedereinführung der Provinzen und Kreise am 12. Mai 1852Geschichte der Kreisbildung in Deutschland
- ↑ Fußnote Anm. Diese Städte und Gemeinden nördlich der Mainlinie gehörten dem Norddeutschen Bund an.
- ↑ Fußnote: Nach der Volkszählung 1871 lebten in den Ämtern zusammen 40.618.
- ↑ Die lippische Kommunalverfassung von Staatsarchivoberamtsrat Herbert Stöwer, in Archivpflege in Westfalen und Lippe, Heft 08 1976, Kapitel I
- ↑ Lippische Gemeindeverfassungsordnung von 1841
- ↑ Lippische Städteordnung von 1843
- ↑ Fußnote: vgl. Freie und Hansestadt Hamburg
- ↑ Fußnote bis 1868 unter gemeinsamer Verwaltung der Freien Hansestädte Hamburg und Lübeck
- ↑ Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Oldenburg. 1859
- ↑ Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Oldenburg. 1859
- ↑ Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Oldenburg. 1859
- ↑ Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Oldenburgs. 1859
- ↑ Fußnote: Neue Gebietsteile bei Ergebnissen der Volkszählung 1867 im Staatshandbuch des Großherzogtum Oldenburg
- ↑ Fußnote: Einwohner des Amtes Rastede bei Ämtern Oldenburg und Varel. 1868 Auflösung des Amtes Rastede und Aufteilung auf Ämter Oldenburg und Varel
- ↑ Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815
- ↑ Verordnung betreffend die Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover vom 12. September 1867
- ↑ Fußnote: ohne Amt Hohnstein. das 1868 an den (Steuer-)kreis Zellerfeld kam.
- ↑ Fußnote: kam 1868 zur Landdrostei Hildesheim.
- ↑ Exklave Amt Hohnstein ab 1868 im Steuerkreis Zellerfeld
- ↑ Verordnung betreffend die Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirkes Wiesbaden vom 26. September 1867
- ↑ Verordnung betreffend die kommunalständische Verfassung im Gebiete des Regierungsbezirk Kassels vom 20. Sept. 1867
- ↑ Fußnote: zum Kreis Frankenberg gehörte ab 1866 der vom Großherzogtum Hessen Darmstadt abgetretene Kreis Vöhl als Sonderverwaltungsbezirk Vöhl mit einem Amtmann mit einer Sonderstellung bis 1886.
- ↑ Fußnote: zum Kreis Gelnhausen gehörte ab 1866 das vom Königreich Bayern abgetrene Bezirksamt Bad Orb, das als Amtsbezirk Orb bis 1886 eine Sonderstellung hatte.
- ↑ Fußnote: Sonderstatus der Grafschaft Wernigerode unter Leitung des Oberbeamten, statt Landrat 1822/25 - 1876.
- ↑ Verordnung zur Organisation der Verwaltungsbehörden vom 29. Juli 1852
- ↑ Verordnung vom 6. April 1835
- ↑ Fußnote: Realunion der beiden Herzogtümer Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha
- ↑ Die Lehre von den Staatsverbidungen, Georg Jellinek S. 208 ff.
- ↑ Edikt Nr. 6 vom 29. Januar 1829
- ↑ Fußnote: Einwohnerzahl mit den Ämtern Bückeburg und Arensburg zusammen 10.334
- ↑ Fußnote: Einwohner in den Ämtern Bückeburg und Arensburg zusammen 10.334
- ↑ Fußnote für den Verwaltungsbezirk Rudolstadt nahm die Regierung von Schwarzburg-Rudolstadt die Aufgaben der Verwaltung zentral wahr.
- ↑ Gesetz über die Reorganisierung der Staatsverwaltung vom 17. März 1850