Liste der Ämter des Hochstiftes Fulda
Diese Liste nennt die Ämter des Hochstiftes Fulda.
Geschichte
Eine wichtige Grundlage der Entwicklung des fuldaischen Herrschaftsbereichs war sein Bannwald. Im Frühmittelalter war Deutschland sehr dünn besiedelt. Der größte Teil der Fläche war unbewohnt und mit Wald bewachsen. Das Kloster Fulda erhielt in mehreren Schenkungen durch deutsche Könige große Flächen des Reichswaldes als Bannwald. Dies waren insbesondere:
- Der Branfirst im Jahr 980 durch Otto II.
- Der Zunderhart im Jahr 1012 durch Heinrich II.
- Der Wildbann im Jahr 1059 durch Heinrich IV.
Im Laufe der Jahrhunderte entstanden hier durch Rodungen Siedlungen. Diese unterstanden dann automatisch dem Stift Fulda.
Da nach kanonischem Recht Kleriker nicht in weltlichen Angelegenheiten Recht sprechen konnten, setzte die Reichsabtei Fulda in ihrem Machtbereich Vögte ein, die lokal als Richter und Vertreter der fuldaischen Macht wirkten. Der erste Vogt wird bereits im Jahr 795 urkundlich genannt. Ein Weistum von 876 nennt 26 fuldaische Vögte. Daneben bestanden Zenten mit Zentenarer als Richter. Ab dem 13. Jahrhundert versuchte die Reichsabtei diese Rechte zu konsolidieren und in einer Hand zu vereinen, indem der Vogt auch als Zentgraf eingesetzt wurde. So entstanden bis zum Ende des 14. Jahrhunderts die späteren Amtsstrukturen.
Die Bezeichnungen wurden dabei unsystematisch verwendet. So war um 1500 neben der Bezeichnung Amtmann noch die des Vogtes gebräuchlich. Erst später setzte sich die Bezeichnung als Amtmann durch. Die Ämter wurden wahlweise als Amt oder als Gericht bezeichnet. Im 18. Jahrhundert wurden die größeren Ämter überwiegend als Oberamt (und die Vorsteher entsprechend als Oberamtmann) bezeichnet. Dies war lediglich eine Bezeichnung, eine Überordnung der Oberämter über andere Ämter war damit nicht verbunden.
Arten der Ämter
Die fürstlichen Ämter
Dies waren Ämter, die direkt dem Hochstift unterstanden.
Die Propsteilichen Verwaltungsbezirke
Zum Hochstift gehörten eine Reihe von Klöstern, deren Pröpste Mitglieder das fuldaischen Kapitels waren. Diese verfügten über eine Patrimonialgerichtsbarkeit und Grundherrschaften. Nachdem es zu Konflikten zwischen den fürstlich-fuldischen Beamten und den Klöstern über den Umfang dieser Rechte kam, wurde 1565 eine Regelung getroffen, die den Klöstern weitgehende Hoheit über deren Amtsbezirke sicherte.
Zu diesen propsteilichen Ämtern zählten die Klöster selbst und die Ortschaften bzw. Untertanen, die in ihrem Besitz waren. Die Untertanen huldigten dem Klosterkapitel oder Propst und die Klöster verfügten über die vollen Verwaltungs- und Gerichtsbefugnisse mit Ausnahme der Zent. Auch hatten sie das Recht der Steuererhebung; die Steuern, die dem Stift zustanden wurden von ihnen erhoben und der Landesobereinnahme abzuliefern.
Diese Vogteien waren Lehen des Stiftes. Das Hochstift verfügte über die Landeshoheit.
Die ritterschaftlichen Gerichte
Eine Reihe von fuldischen Ministerialen gelang es Grundherrschaften oder Vogteien zu erwerben, die ein hohes Maß an Eigenständigkeit gegenüber dem Stift Fulda behielten. Das Stift Fulda erkannte 1565 die Reichsunmittelbarkeit dieser Adelsfamilien an (siehe Buchonia#Buchisches Quartier). Das Verhältnis der betreffenden Gerichte zum Stift wurde wie folgt festgelegt: Die hohe Gerichtsbarkeit und die Oberhoheit lag beim Fürstabt. Die niedere Gerichtsbarkeit und vor allem das Recht zur Steuererhebung lag bei den jeweiligen Besitzern des Amtes. Im Gegenzug erhielt das Stift bei allgemeinen Reichssteuerbewilligungen einen Pauschalbetrag von 2000 Gulden für alle ritterschaftlichen Gerichte. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte wurden durch individuelle Abreden die Regelungen für die einzelnen Ämter immer weiter modifiziert. Das Riedeselsche Junkernland und der Besitz derer von der Tann erhielten vollständige Unabhängigkeit von Fulda, andere Territorien gingen in den fuldischen Ämtern auf. Die anderen blieben selbstständig aber unter fuldaischer Oberhoheit.
Liste der Ämter
Fürstliche Ämter
Das Amt Giesel verfügte über eine Sonderstellung. Es bestand nur aus dem Dorf Giesel und bildete bis 1687 einen eigenen Verwaltungsbezirk in der Zent Fulda und verfügte von 1439 bis zum Ende des HRR auch die Hochgerichtsbarkeit. Seit 1687 wurde es vom Centoberamt Fulda verwaltet. Schloss Johannisberg befand sich seit 1716 im fuldischen Besitz. Es lag, genauso wie die Propstei Holzkirchen, weitab vom fuldischen Hoheitsgebiet und war daher keinem der genannten Ämter zugeordnet.
Propsteiliche Ämter
Amt | Kloster | Auflösung | Orte am Ende des HRR | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
Domkapitularsche Audienz | Hochstift Fulda | 1803 | einige Vorstädte der Residenz, nämlich die Kellerei Hinterburg, Hospital zum Heiligen Geist, Leinwebergraben und für die Ortschaften bzw. Höfe Dietershan, ein Hof zu Lehnerz, die Kalteherberge, der heutige Leipzigerhof, Winnenhof und Ziehers im Gebiet der Centfuld, Hattenroth und Melters im Amt Weyhers | |
Gericht Lüder | Hochstift Fulda |
1822 | Eichenau, Großenlüder, Jossa, Kleinlüder, Lütterz, Malkes, Müs, Oberbimbach, Uffhausen, Unterbimbach | |
Propsteiamt Andreasberg oder Neuenberg | Kloster Neuenberg , später Domdechant des Hochstifts Fulda |
1803 | In den Vorstädten der Residenz die Legsfeldergasse, in der Centfuld Dassen, Neuenberg, Pilgerzell und Tiefengruben | Es wurde oft auch als Domdechaneiamt bezeichnet, da es stets dem rangältesten Propst, der zugleich Domdechant war, unterstand |
Propsteiamt Blankenau | Kloster Blankenau |
1805 | Blankenau, Gersrod und Hainzell | |
Propsteiamt Johannesberg | Propstei Johannesberg |
1803 | in der Centfuld: Engelhelms, Florenberg, Hamerz, Weimesmühle in der Gemeinde Kerzell, Zell, Zirkenbach; im Oberamt Neuhof: der Hof Geringshauf in der Gemeinde Hattenhof; im Amt Weyhers: Teile von Lütter und das Dorf Ried | |
Propsteiamt Michelsberg | Propstei Michaelskirche (Fulda) |
1803 | Burkardshöfe (Gemeinde Welkers), den Lanneshof (Künzell) und Niederhorwieden (Rex) in der Centfuld; für Altenhof, den Weiler Memlos (Gemeinde Lütter) und Teile von Sieblos (Gemeinde Abtsroda) im Amt Weyhers | |
Propsteiamt Petersberg | Propstei Petersberg |
1803 | Almendorf, Böckels, Brauhaus (= Dorf Petersberg), Götzenhof, (Gemeinde Steinau), Kriesmühle (Margretenhaun), Teile von Lehnerz, Lingsgrund (Wisselsrod), Oberhorwieden (Rex), Stöckels | |
Propsteiamt Sannerz | Propstei Sannerz |
1805 | Herolz, Sannerz und Weiperz | |
Propsteiamt Thulba | Kloster Thulba |
1803 | Frankenbrunn, Münchau, Obergersnest, Reith, Schönderling, Seeshof, Gingenrain, Thulba | |
Propsteiamt Zella | Propstei Zella |
1803 | Föhlritz, Gerstengrund, Glattbach, Hochrain, Lenders, Lindenau, Steinberg, Zella |
Daneben bestanden das fürstliche Gut Johannesberg im Rheingau und die Propstei Holzkirchen in Franken als eigene Gerichtsbezirke.
Ritterschaftliche Ämter
Amt | Besitzerfamilie | Sitz | Auflösung | Orte am Ende des HRR | Anmerkung |
---|---|---|---|---|---|
Amt Schackau | Eberstein | Ruine Eberstein |
1862 | Bubenbad, Danzwiesen, Dietges, Dörmbach, Eckweisbach, Eselsbrunn, Grabenhof, Harbach, (Klein-)Sassen, Langenberg, Mittelrupsroth, Oberrupsroth, Öchenbach, Schackau, Stellberg, Unterrupsroth | |
Gericht Buchenau | Buchenau | Schloss Buchenau |
1803 | Bodes, Brandes,[1] Buchenau, Erdmannsrode, Fischbach, Giesenhain, Schwarzenborn,[2] Soislieden | |
Gericht Mansbach | Mansbach (Adelsgeschlecht) | Geyso-Schloss Mansbach |
1806 | Breitzbach, Buchenmühle, Glaam, Mansbach, Standorfsmühl, Wenigentaft | |
Gericht Langenschwarz | Verschiedene | Schloss Langenschwarz |
1803 | Hechelmannskirchen, Köhlersmoor, Langenschwarz, Schlotzau | |
Gericht Wehrda | Verschiedene | Burgruine Altwehrda |
1803 | Kleinmoor, Rhina, Schletzenrod, Wehrda, Wetzlos |
Literatur
- Anneliese Hofemann: Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter, 1958.
- Fuldaer Land/Rommerz im 19. Jahrhundert aus Heinrich Jakob Stöhr: Begriff, Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19. Jahrhundert in den Fuldaer Geschichtsblättern 1934
- Des Fürstlichen Hochstifts Fulda Staats- und Standskalender, 1800, S. 82, Digitalisat
- Carl Gottlob Dietmann, Johann Georg Estor: Neue Europäische Staats- und Reisegeographie, 1755, S. 251, Digitalisat.
Einzelnachweise
- ↑ Branders, Landkreis Fulda. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- ↑ Schwarzenborn, Landkreis Fulda. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).