Wikiup:Löschkandidaten/21. Februar 2015

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Vorlage:Löschkandidaten/Erledigt
Alle Einträge zu Benutzerseiten, Metaseiten, Vorlagen, Listen und Artikeln auf dieser Seite sind erledigt. Etwaige noch nicht abgeschlossene Kategoriediskussionen können durch Anklicken von „Kategorien“ bearbeitet werden. --He3nry Disk. 14:04, 19. Mär. 2015 (CET)


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Agador Spartacus (gelöscht)

Relevanz nach WP:RK wird nicht dargestellt. --ExIP (Diskussion) 10:25, 21. Feb. 2015 (CET)

Der gesamte Abschnitt "Stil" ist TF reinster Sorte. Ansonsten sieht dad Ding wetblich aud--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:02, 23. Feb. 2015 (CET)

Gelöscht: Eine Außenwahrnehmung oder die Erfüllung der Relevanz nach WP:RK wird nicht dargestellt. Es findet sich nur eine Beschreibung und ein Link zur Homepage dieser Musikgruppe. --AFBorchertD/B 07:10, 28. Feb. 2015 (CET)

Alice D. (gelöscht)

Auch wenn dieser Artikel diesen Herbst sein Zehnjähriges feiern würde, ich erkenne nicht, dass er den Relevanzkriterien genügt. Keine Veröffentlichungen, keine Außenwahrnehmung. --ExIP (Diskussion) 10:28, 21. Feb. 2015 (CET)

In der Tat fehlt jegliche Relavanzdarstellung in Form von Veröffentlichungen und/oder Chartplatzierungen. So nur damals übersehener Bandspam. --Dk0704 (Diskussion) 15:00, 21. Feb. 2015 (CET)
Nachbessern oder Löschen --Hannes 24 (Diskussion) 17:06, 21. Feb. 2015 (CET)

Gelöscht: Keine Außenwahrnehmung oder die Erfüllung der WP:RK-Kriterien dargestellt, ebenso finden sich keine Hinweise auf veröffentlichte Musikalben etc. --AFBorchertD/B 07:14, 28. Feb. 2015 (CET)

Burkhard Lenniger (LAE)

Löschen: Fehlende Relevanz, unsinnige juristische Behauptungen und Parteienwerbung.5.79.86.129 12:38, 21. Feb. 2015 (CET)

aber mehr als deutliche Relevanz mit seinem Schaffen -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich bewerte mich 12:53, 21. Feb. 2015 (CET)
Werbung ohne Ende.5.79.86.129 13:03, 21. Feb. 2015 (CET)
Unsinnige Fehlende-Relevanz-Behauptungen. LAE wird vorgeschlagen. --Brainswiffer (Disk) 13:24, 21. Feb. 2015 (CET)
Nachtrag: Trollantrag wurde von @Benutzer:Majo statt Senf zurecht ge-LAEt --Jogo30 (Diskussion) 13:52, 21. Feb. 2015 (CET)

Geltex (gelöscht)

enzyklopädische Relevanz unklar. Offenbar ist das der Markenname eines Polyurethanschaumes und dort hinreichend beschrieben. HyDi Schreib' mir was! 13:06, 21. Feb. 2015 (CET)

Markennamen sind nur relevant wenn sie eine deutliche Bedeutung haben wie z.B. Aspirin aber dann sind es Weiterleitungen auf die Substanzartikel. So eine Bedeutung sehe ich hier nicht und daher löschen --codc Disk 13:58, 21. Feb. 2015 (CET)
Mir unbekannt, 250000 kugeltreffer. Spezialthema, die Matratzen-Marken sind bekannter, eher Löschen --Hannes 24 (Diskussion) 17:04, 21. Feb. 2015 (CET)
Ich kenne es, da ich gerade Matratzenkaufen war. Hängt in jedem größerem Bettengeschäft und Möbelmarkt (der Schlaraffia führt) als Werbung rum. Und eigentlich dachte ich, dass das Gel das besondere sein soll. Das das auch nur ein Kaltschaum ist, wie der Artikel sagt, war mir neu. Eine Weiterleitung halte ich derzeit nicht für Sinnvoll, da das 2 Komponenten Prinzip nirgendwo beschrieben wird. Ich weiß auch nicht, ob das der einzige Anbieter (eventuell Patentgeschützt) ist, oder ob das oder ein vergleichbares System von anderen angeboten wird. Mir wurde es das nicht, aber vielleicht hatten die Läden in denen ich war die einfach nur nicht.--Fano (Diskussion) 19:28, 21. Feb. 2015 (CET)
löschen --HH58 (Diskussion) 14:06, 24. Feb. 2015 (CET)
Das Material ist patentiert und kein klassischer Kaltschaum. Es ist eine Verbindung aus Elastomeren und Kaltschaum und hat deutliche Vorteile ggü. dem Kaltschaum. Habe das in dem Artikel ergänzt. Halte den Eintrag für sehr relevant: Wenn man mal zurzeit Matratzen kaufen will, werden überall diese Gelschäume beworben. Effektiv sind es aber eben nur Geltex (der patentierte Vorreiter, wie damals Tempur beim Viscoschaum) und Viscoschäume mit Gelpartikeln (ohne die Vorteile ggü. einem alten Viscoschaum zu haben). Da es keine griffige, wissenschaftliche Bezeichnung für das Material gibt, ist der Artikel unter der Markenbezeichnung Geltex meines Erachtens nach sinnvoll. Oder sollte man es in einen Artikel über Gelschaum um-/ausbauen? --Bärenhunger112 (Diskussion) 20:12, 26. Feb. 2015 (CET)
Keine eigenständige Relevanz.--Karsten11 (Diskussion) 11:39, 28. Feb. 2015 (CET)

Erläuterungen: Als Marke wäre es nur dann relevant, wenn es eine außerordnetlich breite Bekanntheit hätte. Dies ist sicher nicht der Fall und auf jeden Fall nicht belegt. Wenn es wichtig für die Marketingstrategie von Recticel ist, kann es da kurz erwähnt werden.--Karsten11 (Diskussion) 11:39, 28. Feb. 2015 (CET)

Spanish Juniors 2012 (bleibt)

Nachwuchsturnier ohne enzyklopädische Relevanz HyDi Schreib' mir was! 13:09, 21. Feb. 2015 (CET)

Es gibt zahlreichste dieser Badminton-Junior-Ergebnistabelle-Artikel (nur auf die Schnelle: hier mal nach "Junior" suchen.) Die haben hier eigentlich allesamt nix verloren. Si! SWamP verjagt die Autoren!! W Metagelaber! 17:39, 21. Feb. 2015 (CET)
Überregionale Turniere sind immer relevant und das ist auf jeden Fall gegeben. Behalten. --Blaufisch123 (Diskussion) 18:45, 23. Feb. 2015 (CET)

Ich finde diesen Antrag arg seltsam, vielleicht sogar befremdlich, insbesondere auch darum, da der LA wohl von einem wissenden Admin kommt. Was soll erreicht werden? Einen Artikel löschen, um dann im Schnellverfahren im Nachgang alle Nachwuchsartikel zu löschen? Wenn das angestrebt wird, dann sollte dazu mMn dann wirklich ein Meinungsbild bemüht werden, nicht irgendwo aus dem Hinterhalt einen Artikel aus einem Bereich auswählen, wo es bekanntlicher Weise ganz wenige Mitarbeiter gibt und wo es vorherzusehen ist, dass die Gegen-Diskussion auch nur von ganz wenigen Leuten geführt werden wird. Derartige Diskussionen sollte man dann schon mit vielen Leuten führen. Wie wäre es mit einem LA auf Kategorie:Jugendfußball, oder Kategorie:Olympische Jugendspiele, oder Kategorie:Europäisches Olympisches Jugendfestival, oder Kategorie:Curling-Juniorenweltmeisterschaft, oder Kategorie:Junioren-Orientierungslauf-Weltmeisterschaften, oder Kategorie:Leichtathletik-Junioreneuropameisterschaften, oder Kategorie:Junior Eurovision Song Contest, oder Kategorie:Kinderdarsteller. So etwas, was hier angestrebt wird, verjagt die Autoren dann wirklich. Florentyna (Diskussion) 19:03, 23. Feb. 2015 (CET)

Hallo Florentyna, ich schätze ja deinen Fleiß, aber ich weiß wirklich nicht, wo das enden soll. Ich hatte dir ja schon früher mitgeteilt, dass ich in vielen diener Artikelneunalagen zu Turnieren kein enzyklopädisch relevantes Wissen sehe, sondern das, was man anderswo als "Fancruft" bezeichnen würde. Du sahst das damals anders. Inzwischen bist du aber von den Färöischen Landesmeisterschaften der Erwachsenen (ich glaub darum ging es damals) nun schon bei Juniorenterminen überall auf der Welt angekommen. Das ist doch auch für eingefleischte Badmintonfans allenfalls eine Marginalie - gibt es dazu wenigestens Berichte in der Fachpresse? Wenn es dabei um Turniere der Erwachsenen mit irgend einer Weltranglistenplatzrelevanz geht, sehe ich das ja noch irgendwie ein. Aber jedes X-beliebige Nachwuchsturnier irgendwo auf der Welt? Wir reden hier ja nicht von Junioren-Weltmeisterschaften, Wettbewerben mit tausenden Fernsehzuschauern oder Ähnlichem, sondern von irgendwelchen Turnieren, bei denen aus dem Artikel noch nicht einmal hervorgeht, ob es überhaupt Qualifikationshürden für die Teilnahme gibt, geschweige denn, warum es irgendwie wichtig sein soll. Nein, wir brauchen auch kein MB darüber abzuhalten, WP:WWNI#7 reicht dafür völlig aus. Wir haben uns in vielen Spielsportarten ja Grenezen gesetzt, bis zu welchen Ligen wir Artikel haben wollen (idR bis in den semiprofessionellen Bereich). Nach welchen Kriterien wählst du die Wettkämpfe denn aus? Wo würdest du denn die Grenze ziehen? --HyDi Schreib' mir was! 19:41, 23. Feb. 2015 (CET)

Bleibt. Ich sehe hier ein internationales Junioren-Turnier... Auch wenn wir nicht gerne vergleichen, aber die Argumente von Florentyna sind dahingehend nachvollziehbar. Und sicher ist es relevantes "Wissen" in meinen Augen. Was ich mir aber wünschen würde, wären mehr Hintergrundfakten in diesen Artikel. Mehr als nur die bloße Ergebnisliste und ein Einleitungssatz.

Hanfsaft (gelöscht)

Theoriefindung, indirekte Werbung. Der Artikel beruht hauptsächlich auf einem Vortrag der Geschäftsführerin der Fa. Greensnake, Hamburg, die sich Verfahren zur Hanfsaftherstellung hat patentieren lassen. Wissenschaftliche Belege für die behaupteten Wirkungen fehlen völlig. --Ana al'ain (Diskussion) 13:41, 21. Feb. 2015 (CET)

Erinnert mich an Schlangenöl für den allgemeinen Hanf-Hype angepasst. Natürlich ist Hanf pharmakologisch interessant aber so halt nicht. Früher war es Tai Ginseng oder Frauengold und nun ist es Hanf was man so vermarkten will. --codc Disk 14:09, 21. Feb. 2015 (CET)
o.t. an se rastaman makes much zasta than ;-) fällt mir da immer ein./ Ich brauch das nicht, als geprüftes Medikament wohl für manche Fälle wirksam. So eher löschen --Hannes 24 (Diskussion) 16:58, 21. Feb. 2015 (CET)

Gelöscht gem. Diskussion. Schon die Einleitung ist keine enzyklopädische. Millbart talk 14:08, 1. Mär. 2015 (CET)

Pauluskolleg Paderborn (bleibt)

Relevanzzweifel --Schnabeltassentier (Diskussion) 14:41, 21. Feb. 2015 (CET)

Das ein Kolleg für Studierende im ersten und zweiten Semester enzyklopädische Relevanz besitzt, darf füglich bezweifelt werden; Außenwahrnehmung ist auch keine ersichtlich ebensowenig wie eine lange Tradition oder dergleichen; ergo: löschen --Artregor (Diskussion) 15:13, 21. Feb. 2015 (CET)
Ein Konvikt für Religionspädgogik-Studierende ist derart unüblich, dass ich glatt für behalten bin. -- Jogo30 (Diskussion) 15:30, 21. Feb. 2015 (CET)
Aus dem Artikel Konvikt geht hervor, dass eine solche Einrichtung alles andere als ungewähnlich ist. Dass der Studiengang recht exotisch und der Sudienort keine klassische Studentenstadt ist, macht ein Studentenwohnheim nicht zu etwas Besonderem. Der Zusammenhang mit dem Uni-Ausbildung wird bloß behauptet [1] ("spirituelle und geistliche Ausbildung" = Seelsorge = für ein Konvikt Standard), es findet kein Uni-Programm in dem Gebäude statt. Eine Besonderheit wäre durch externe Rezeption zu belegen - hier nicht der Fall. Relevanz nicht dargestellt. (Wer ist übrigens Träger des Hauses, wer finanziert das? Das Impressum übt sich in Geheimniskrämerei).--Chianti (Diskussion) 15:51, 21. Feb. 2015 (CET)
Ach Chianti, red doch nicht von Dingen, von denen du keine Ahnung hast. Weder ein Konvikt, noch Religionspädagogik sind exotisch, aber ein Konvikt für Religionspädagogen IST exotisch. Konvikte dienen i. d. R. zur Priester-/Pfarrersausbildung, ein Konvikt für Religionspädagogen ist einzigartig und verfügt zusammen mit der Überregionalität somit über ein Alleinstellungsmerkmal. Außerdem ist Studentenwohnheim =/ Konvikt. Paderborn hat 20.000 Studenten, was daran "keine Studentenstadt" sein soll ist mir ein Rätsel. -- Jogo30 (Diskussion) 18:36, 21. Feb. 2015 (CET)
unterlasse insbesondere sachfremde und beleidigende Diskussionsbeiträge.--Chianti (Diskussion) 23:41, 21. Feb. 2015 (CET)
Klingt toll, geht aber am Thema vorbei. Die Hochschule ist sicher relevant, das Wohnheim (und darum geht es hier) nicht. Gerne irgendwo einbauen, und in Bälde löschen. --Kgfleischmann (Diskussion) 19:29, 21. Feb. 2015 (CET)
Im Bereich der Ausbildung von Gemeindereferenten ist dieses Kolleg in Deutschland einzigartig. Es ist Bestandteil der Ausbildung. Träger ist das Erzbistum Paderborn und finanziert wird es außerdem von den anderen vertretenen Diözesen. Es geht über ein Studentenwohnheim hinaus, da es ein für die Ausbildung verpflichtendes Progaramm gibt. Es ist kein bloßes Zusammenleben unter einem Dach. Deshalb plädiere ich für behalten --katholischbleiben (Diskussion) 19:32, 21. Feb. 2015 (CET)
Hätte gerne mal einen Beleg für das Wohnheim, das ist es nämlich nicht, sondern eine kirchliche Ausbildungseinrichtung, ein höheres Konvikt. Und im Bereich der Konvikte eine einmalige Besonderheit, da Konvikte normalerweise zur Ausbildung von Priestern (katholisch) oder Pfarrern (evangelisch) dienen. Ein Konvikt, ich wiederhole mich, für die Ausbildung von Gemeindereferenten ist einmalig. Zudem noch eine überregionale Ausbildungseinrichtung für sämtliche Bistümer Nordrhein-Westfalens + Erfurt + Berlin + Hamburg + Fulda + Hildesheim. -- 21:12, 21. Feb. 2015 (CET)
Ist es zuviel verlangt, mal die Webseite des Wohnheims aufzurufen? "In ihm wohnen die Studierenden der Religionspädagogik während der ersten zwei Semester ihres Studiums an der KatHO. ... Zimmerkategorien ... Wir bemühen uns, jeden Zimmerwunsch zu berücksichtigen, bitten Sie aber um Verständnis, sollte dies aufgrund gegebener Räumlichkeiten nicht möglich sein."[2]. Auf der Webseite der Kath. Uni Paderborn steht nichts davon, dass der Aufenthalt in diesem Haus oder sein Angebot in irgendeiner Weise Teil des Studiums der Religionspädagogik sei [3], erwähnt es wird nur als Veranstaltungsort einer Filmreihe [4] - solche werden praktisch an jeder Uni von der kath. oder evang. Hochschulgemeinde angeboten.--Chianti (Diskussion) 23:41, 21. Feb. 2015 (CET)

Wenn das Ganze wirklich so etwas Besonderes, wie hier behauptet wird, dann wird es dafür ja wohl auch bestimmt nach 40 Jahren des Bestehens irgendwelche validen Belege oder irgendeine Medienwahrnehmung geben. Bisher wird im Artikel nur die Binnensicht dargestellt; sollte es keine fundierte Außenwahrnehmung geben, dann kann das auch nicht so außergewöhnlich sein. 7 Tage um die Relevanz des Lemmas adäquat und belegt herauszuarbeiten, wenn sich in diesem Zeitraum allerdings nichts gravierend am Artikel ändert, ist er zu löschen --Artregor (Diskussion) 23:47, 21. Feb. 2015 (CET)

Ich gebs auf. Ich hab dargelegt warum es etwas besonderes ist und dass es kein Studentenwohnheim ist, sondern ein Konvikt, was der unterschied ist, wird in den jeweiligen Artikeln erklärt. In einem Studentenheim wohnt man freiwillig, in einem Konvikt muss man wohnen, um einen bestimmten Beruf zu erlernen. Im Konvikt findet die geistliche Ausbildung statt, an der Uni die wissenschaftliche. Ist alles der Homepage zu entnehmen. Damit unterscheidet sich das Pauluskolleg in keinerweise von anderen [:Kategorie:Theologenkonvikt]]en, außer in der Tatsache das ein Konvikt normalerweise zur Priester-/Pfarrerausbildung dient wie dem Hauptartikel in belegter Form zu entnehmen ist. Und genau daraus ergibt sich das Alleinstellungsmerkmal. Jetzt liegt es an einem Admin, zumal ja manche Mitdiskutanten grundsätzlich an Beratungsresitzenz leiden. P. S. Auch auf der Seite der Uni Tübingen steht nicht, dass man im Wilhelmsstift wohnen muss, um Priester zu werden. Das ist kein Argument. -- Jogo30 (Diskussion) 15:18, 22. Feb. 2015 (CET)

Das Pauluskolleg ist eine überdizözesane Einrichtung und elementarer Bestandteil der Ausbildung von Gemeindereferenten für knapp die Hälfte aller deutschen Bistümer. Wie Jogo30 schon herausgestellt hat, gliedert sich die Ausbildung in einen wissenschaftlichen Teil an der Universität und einen sprituellen Teil im Kolleg. Das ist vergleichbar mit einem Priesterseminar, nur eben für Gemeindereferenten, und davon haben wir auch eine ganze Reihe von Artikeln. Relevanz besteht meines Erachtens schon, muss aber noch herausgestellt werden. --$traight-$hoota {#} 15:43, 22. Feb. 2015 (CET)
Ich habe einen Nachweis für das verpflichtende Wohnen im Pauluskolleg in den Diözesanstatuten des Erzbistums Paderborn gefunden. Diese Verpflichtung ist auch in anderen Bistümern vorgeschrieben. Siehe neue Nachweise der Seite --katholischbleiben (Diskussion) 16:34, 22. Feb. 2015 (CET)
Chianti, auch wenn auf der Seite der Kath. Hochschule nichts über die Bedingung steht liegt daran, das für die Ausbildungsstatuten die Bistümer zuständig sind, in diesen Statuten findet sich diese Bedingung [1] im Artikel 3. Deshlab finde ich, das die Sonderstellung dieser Einrichtung die Relevanz erfüllt. Deshalb Behalten --katholischbleiben (Diskussion) 20:02, 22. Feb. 2015 (CET)
Die Bedingung ist aber nicht absolut: "Im Ausnahmefall kann die Ausbildungsleiterin eine Studierende von dieser Verpflichtung befreien." Abgesehen davon ist die Ausbildungsordnung eines einzelnen Ausbildungsbetriebs bzw. Arbeitgebers (Bistum Paderborn) nicht relevanzstiftend. Unterliegen Religionspädagogikstudenten, die im Bistum Münster Gemeindereferent werden wollen und in Paderborn studieren, der gleichen Verpflichtung?--Chianti (Diskussion) 23:14, 22. Feb. 2015 (CET)
P.S.: Der Hinweis auf das Wilhelmsstift zeigt deutlich den Unterschied in geschichtlicher Bedeutung und Rezeption in der Literatur. Abgesehen davon ist das entsprechende Priesterseminar in Paderborn das Leokonvikt und nicht das Pauluskolleg.--Chianti (Diskussion) 23:22, 22. Feb. 2015 (CET)
Ja [5], das dürfte auch in allen dort ausbildenden Bistümern ähnlich sein (z.B. Fulda). --$traight-$hoota {#} 23:30, 22. Feb. 2015 (CET)
Und inwiefern soll das Relevanz erzeugen? Ein Schulungszentrum der Siemens AG wird auch nicht dadurch relevant, dass Azubis oder Berufsakademiestudenten dort verpflichtend Kurse besuchen müssen.--Chianti (Diskussion) 19:38, 23. Feb. 2015 (CET)
Chianti, wenn es nach diesem Kriterium gehen würde, müsste man auch allen Artikeln über Priesterseminare die Relevanz absprechen. Und hier geht es ja um kein Schulungszentrum das es in verschiedenen Firmen Land auf, Land ab zu finden ist. Es geht hier um ein Kolleg, das selbst in der Katholischen Kirche eine Besonderheit darstellt. --katholischbleiben (Diskussion) 16:16, 24. Feb. 2015 (CET)
Falsch, ich halte Priesterseminare nicht für generell irrelevant. Richtig ist aber, dass man gut begründet den Standpunkt vertreten kann, dass Priesterseminare (ebenso wie Lehrerseminare) nicht per se relevant sind - und darum auch nicht generell als "Relevanzreferenz" für das Pauluskolleg herhalten können. Beim Priesterseminar St. Ludgerus Bochum ist der Artikelinhalt eigentlich nur "war ein Priesterseminar" (Bedeutung - wo? welche?), beim Wilhelmsstift dagegen erkenne ich - nicht zuletzt wegen der Literatur, die darüber verfasst wurde - die politisch-historische und damit enzyklopädische Bedeutung ohne Probleme.--Chianti (Diskussion) 03:45, 25. Feb. 2015 (CET)
Das ist richtig. Eine grundsätzliche Relevanz für Priesterseminare oder ähnliche Einrichtungen gibt es nicht. Bei manchen würde ich das auch eher zweifelhaft sehen. Das Pauluskolleg schafft es meines Erachtens über die Relevanzschwelle, aufgrund der Besonderheit, dass von Beginn an die Ausbildung zum Gemeindereferenten für knapp die hälfte der deutschen Diözesen in dieser überdiözesanen Einrichtung stattfindet. Der Großteil des Inhalts wäre auch für den Artikel Gemeindereferent von Bedetung und, sofern dem eigenständigen Lemma keine Relevanz zugesprochen würde, dort unterzubringen. --$traight-$hoota {#} 11:41, 25. Feb. 2015 (CET)
Das macht es sicher für die Diözesen relevant, so wie das Schulungszentrum für Siemens relevant ist. Solche Binnenrelevanzen machen aber nie WP-relevant, wenn - wie hier - keine Rezeption dazu vorhanden ist. Bisher gibt's nur Binnensicht (und dazu zähle ich auch das in einem katholischen, mit dem Bistum verbandelten ortsansässigen Buchhandlungsverlag erschienene Buch über die Fenster).--Chianti (Diskussion) 19:01, 25. Feb. 2015 (CET)
Wenn es keine grundsätzliche Relevanz für Priesterseminare gibt, warum sind alle Priesterseminare auf Wikipedia vertreten, auch wenn sie gar nicht mehr genutzt werden und deren Seiten inhaltlich wesentlich schlechter ausgestattet sind Bsp Johanneum Tübingen? Warum sollte diese Einrichtung dann nicht relevant sein? Die vertretenden Bistümer decken mehr als die hälfte der BRD ab, dementsprechend hat diese Einrichtung einen großen Einzugsbereich. Außerdem sehe ich die kath. Kirche als eine Institution die nicht in sich geschlossen ist, sondern eine große Gruppe von Menschen umfasst. Deshalb würde ich die Relevanz davon nicht einschränken. --katholischbleiben (Diskussion) 14:24, 3. Mär. 2015 (CET)

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bleibt, --He3nry Disk. 13:58, 19. Mär. 2015 (CET)

Reiner Lemoine Institut (gelöscht)

Enzyklopädische Relevanz nicht (ausreichend) dargestellt--Lutheraner (Diskussion) 15:32, 21. Feb. 2015 (CET)

 Info: Web of Science findet 8 Publikationen aus dem Institut, davon sind 2 mehr als einmal zitiert worden. Damit besteht jedenfalls im naturwissenschaftlichen Bereich keine durch Publikationen nachgewiesene relevante Forschungstätigkeit. (Die auf dem Website des Instituts einsehbare Publikationsliste ist wenig brauchbar, weil außer Autoren und Titeln keine weiteren bibliographischen Informationen angegeben sind.) --Yen Zotto (Diskussion) 16:38, 21. Feb. 2015 (CET)

Eine Stichprobe mit Hilfe von Web of Science ist keine ausreichende Grundlage für die Bewertung der Forschungstätigkeit eines Institutes. Als widersprechende Stichprobe könnte man z.B. anführen, dass das Reiner Lemoine Institut allein auf der diesjährigen INTERNATIONAL RENEWABLE ENERGY STORAGE CONFERENCE (IRES) mit sechs Beiträgen vertreten ist. (nicht signierter Beitrag von Alexander.wanitschke (Diskussion | Beiträge) 09:41, 24. Feb. 2015 (CET))
Erstens ist das keine "Stichprobe", sondern eine komplette Erfassung aller ISI-gelisteten Publikationen im nat.-wiss. Bereich. Aber vielleicht liegen ja die Schwerpunkte des Instituts im wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Bereich; leider kann man das dem Artikel derzeit nicht so recht entnehmen. Zweitens sind sechs Beiträge auf einer Konferenz nicht unbedingt viel für ein ganzes Institut, und eine Konferenz ist zudem nun wirklich eine Stichprobe. So kommt man wohl kaum weiter. Im übrigen geht es hier niemandem darum, zu zeigen, dass das Institut nicht relevant ist, sondern herauszufinden, ob es für Wikipedia relevant ist. Relevanz entsteht normalerweise durch hinreichende Bedeutung in der Fachwelt oder breite überregionale Rezeption in der Öffentlichkeit. Diese muss im Artikel gezeigt und durch unabhängige Quellen belegt werden, die im Artikel zu nennen sind. So einfach ist das im Prinzip. Details siehe u.a. WP:Relevanzkriterien und WP:Belege. Gruß und viel Erfolg, --Yen Zotto (Diskussion) 00:18, 25. Feb. 2015 (CET)
Hallo liebe Wikipediagemeinde,

ich arbeite ebenfalls an diesem Institut als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promovierender und würde einfach mal in die Diskussion mit einsteigen. Ich bin auch neu auf Wikipedia, also entschuldigt wenn ich hier ein paar Fehler mache. Auf folgende Kritik will ich eingehen: "...keine durch Publikationen nachgewiesene relevante Forschungstätigkeit" und wenn möglich entkräftigen.

Wir sind ein junges Forschungsinstitut das im Jahr 2010 aus der Reiner Lemoine-Stiftung hervorging. Alle die in der wissenschaft Arbeiten wissen lange es dauert Projekte zu aquirieren, Ergebnisse zu produzieren und dannach zu veröffentlichen. Das bitte ich zu beachten. Also zu den Argumenten:

1. Doktoranten Im Moment promovieren sieben Mitarbeiter an diesem Institut (seches an deutschen Universitäten, einer an einer spanischen). Eine ausführliche Liste der beteiligten Universiäten und Erstbetreuern kann bei Bedarf auf Wikipedia hochgeladen werden. Ein ehemaliger Doktorand und Geschäftsführer Prof. Dr. Christian Breyer wurde zum Professor an der Universiät in an die Lappeenranta University of Technology in Finnland berufen. Damit dürfte wohl die fachliche Relevanz und eine überregionale Rezeption als gesichert angesehen werden.

2. Publikationen Hier ist die Gesamtübersicht: http://www.reiner-lemoine-institut.de/publikationen

Im folgenden eine kurze Auflistung der Anzahl der Veröffentlichungen: - peer-reviewed journal paper: 2

   1:(DOI: 10.1016/j.renene.2014.06.042)
   2: Link: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00550-014-0306-7

- Fachzeitschrifen: 1

   1: http://www.reiner-lemoine-institut.de/sites/default/files/ees_specimencopy_are.pdf

- Konfernzbeiträge: >50(http://www.reiner-lemoine-institut.de/publikationen) - Studien/Abschlussberichte: 1+x (es gibt mehr aber das war die bedeutenste bisher)

  1: http://www.reiner-lemoine-institut.de/literatur/veroeffentlichungen/vergleich-und-optimierung-von-zentral-und-dezentral-orientierten-ausba

3. Öffenlich geförderte Projekte

Das ist nur ein kleiner Auszug. Die vollständige Liste ist auf der Homepage unter http://www.reiner-lemoine-institut.de/projekte

Schaufentsterprojekte: Zitat aus der Homepage der Schaufesterprojekte: "Mit dem Förderprogramm „Schaufenster Elektromobilität“ setzt die Bundesregierung eine zentrale Maßnahme des 2011 beschlossenen Regierungsprogramms Elektromobilität um. Ziel des Programms ist es, die deutschen Kompetenzen in den Bereichen Elektrofahrzeug, Energieversorgung und Verkehrssystem in ausgewählten, groß angelegten regionalen Demonstrations- und Pilotvorhaben systemübergreifend zu bündeln und sichtbar zu machen. In enger Kooperation von öffentlicher Hand, Industrie und Wissenschaft werden dabei innovative Elemente der Elektromobilität erprobt. Sie werden für die Öffentlichkeit erfahrbar gemacht und Impulse für die nationale wie internationale Nachfrage generiert. Der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury folgend wurden durch die Bundesregierung im April 2012 folgende Schaufenster Elektromobilität ausgewählt:"

D3 – Micro Smart Grid EUREF (Twinlab) http://www.innoz.de/microsmartgrid.html

B2 – Intelligente Mobilitätsstation Bahnhof Südkreuz http://www.innoz.de/smartmobilitystation01.html


Leuchtturmprojekte (vom BMWi als besonders innovativ ausgeszeichnet) Link: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=497794.html

SmartPowerFlow http://forschung-energiespeicher.info/batterie-im-netz/projektliste/projekt-einzelansicht/104/Fluessigspeicher_vereinfacht_Netzausbau/

Ich hoffe damit kann ich die Kritik "...Bedeutung in der Fachwelt oder breite überregionale Rezeption in der Öffentlichkeit..." widerlegen, da beides offenbar (und unabhängig belegt) gegeben ist.

Natürlich muss man all diese Informationen (oder eine Auswahl) noch in den Wikipediartikel einpflegen. --Matthias.resch (Diskussion) 10:09, 2. Mär. 2015 (CET)

... (nicht signierter Beitrag von Matthias.resch (Diskussion | Beiträge) 14:11, 1. Mär. 2015 (CET))

gelöscht, folge, dass die einschlägigen Anforderungen nicht erreicht werden bzw. ihr Erreichen nicht dargestellt wird, --He3nry Disk. 14:04, 19. Mär. 2015 (CET)--He3nry Disk. 14:04, 19. Mär. 2015 (CET)

Keen Software House (gelöscht)

Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt--Lutheraner (Diskussion) 15:46, 21. Feb. 2015 (CET)

Ich habe den Artikel erstellt, da er auf mehreren Seiten mit Redlinks verlinkt war und man entweder die Informationen dem englischsprachigen Artikel oder der Webseite entnehmen musste. --Xsterleeis (Diskussion) 20:44, 21. Feb. 2015 (CET)

Eine Außenwahrnehmung wird nicht dargestellt, es finden sich stattdessen nur drei Einzelbelege, die auf die Website des Unternehmens verweisen. Der Artikel ist extrem kurz und versucht nicht einmal ansatzweise, eine Relevanz nach WP:RK#Wirtschaftsunternehmen nachzuweisen. Wenn ich Berichte wie diesen hier sehe, lässt sich möglicherweise etwas machen. Bei Interesse kann der Artikel gerne in den BNR für die Weiterentwicklung wiederhergestellt werden. In der aktuellen Form ist der Artikel jedoch noch nicht reif für den Artikelnamensraum. --AFBorchertD/B 07:33, 28. Feb. 2015 (CET)

Falls noch jemand Interesse daran hat, kann er ja gerne den Artikel erstellen. Ich garantiert nicht mehr. Jetzt können die Redlinks ja aber auch sicherlich entfernt werden, da der Artikel ja eh zu irrelevant ist. (nicht signierter Beitrag von Xsterleeis (Diskussion | Beiträge) 15:24, 1. Mär. 2015 (CET))

Richard Benson (Sänger) (gelöscht)

Unfug, der englische Artikel scheint auch ein Fake zu sein. Gripweed (Diskussion) 16:33, 21. Feb. 2015 (CET)

Relevanz mag fraglich sein, aber Fake? Youtube deutet für mich zumindest auf Existenz hin, ebenso dieser Artikel, der auf den Webseiten von La Repubblica gehostet (und auch im en-Artikel verlinkt) ist. --Yen Zotto (Diskussion) 16:58, 21. Feb. 2015 (CET)
Gelöscht. Relevanz nicht dargestellt. Dass die Möglichkeit der bloßen Existenz des Sängers nicht ausgeschlossen
werden kann, reicht nicht. -- Miraki (Diskussion) 09:16, 28. Feb. 2015 (CET)

Erdrutsch zwischen Dubkowitz und Praskowitz (erl.)

SLA mit dem (imho zutreffenen) Grund "keinerlei enzyklopädische Relevanz dieses Nichtartikels" nach Einspruch ("Schnellöschantrag ist übertrieben. Dann müssten alle unter Bergrutsch stehenden Artikel gelöscht werden.--Alnitt") in LA umgewandelt.-- Karsten11 (Diskussion) 17:06, 21. Feb. 2015 (CET)

Die Kategorie hießt nicht "Bergrutsch", sondern Bergsturz und das ist - von Auswirkungen und Medienaufmerksamkeit her - eine ganz andere Hausnummer. Rezeption nur im Lokal/Regionalteil spricht gegen Relevanz.--Chianti (Diskussion) 17:42, 21. Feb. 2015 (CET)
völlig zutreffende Begründung des SLA für diese Unwichtigkeit. Bei uns hat's heut stark geregnet. Si! SWamP verjagt die Autoren!! W Metagelaber! 17:55, 21. Feb. 2015 (CET)
wer hat denn überhaupt Einspruch erhoben? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich bewerte mich 17:59, 21. Feb. 2015 (CET)
Habe erneut SLA gestellt. Der angebliche Einspruch des Benutzers ist nicht aufzufinden. Si! SWamP verjagt die Autoren!! W Metagelaber! 18:02, 21. Feb. 2015 (CET)
Der Einspruch zum Schnelllöschantrag erfolgte auf der Diskussionsseite, die inzwischen gelöscht wurde. --Ephraim33 (Diskussion) 18:04, 21. Feb. 2015 (CET)
Wie transparent. Si! SWamP verjagt die Autoren!! W Metagelaber! 18:07, 21. Feb. 2015 (CET) (meine Frage bei dir hat sich dadurch natürlich erledigt).
Es bleibt trotzdem ein Schnelllöschfall par excellence. Si! SWamP verjagt die Autoren!! W Metagelaber! 18:07, 21. Feb. 2015 (CET)
Sehe ich auch so. Das Vorfall ist wohl nur im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Dálnice 8 erwähnenswert und wird im Artikel zu dieser auch bereits ausreichend und bequellt behandelt. --Yen Zotto (Diskussion) 18:30, 21. Feb. 2015 (CET)
Sämtliche relevanten Informationen sind im Artikel zur Dálnice 8 bereits enthalten, weil sich damit zum x-ten Male die Fertigstellung der Verbindungsautobahn verzögert. Der Bergrutsch als solcher ist irrelevant. --Label5 (in Opposition zur Adminschaft) 18:52, 21. Feb. 2015 (CET)
Typischer Sack Reis, der in China umgefallen ist. Schnelllöschen Berihert(Diskussion) 19:43, 21. Feb. 2015 (CET)
Habe zwar den Einspruch von der disk nachgetragen, bin aber trotzdem der Meinung, dass die Erwähnung in Dálnice 8 reicht--Martin Se aka Emes Fragen? 19:47, 21. Feb. 2015 (CET)
Dieser Artikel ist sehr wohl relevant! Wie man hier lesen kann, ist beim Eintrag von Ereignissen die Frage „Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Zukunft?“ zu beantworten. Da dies offensichtlich nur der Anfang weiterer Erdrutsche, des Hauptrutsches ist, kann man diese Frage eindeutig mit JA beantworten. Das hat nicht unbedingt etwas mit dem Autobahnbau zu tun. Das ganze Gebiet rutscht. Die Eisenbahn wird dort nie wieder fahren. Die Autobahn in dieser Variante, wird nie freigegeben werden!!! Dies sollte aber im Artikel eindeutig dargestellt werden.--Alnitt (Diskussion) 21:16, 21. Feb. 2015 (CET)
Das ist, wenn es denn so belegbar ist, relevant für die Bahnlinie und das Autobahnprojekt und kann dort in den Artikeln erwähnt werden.--Chianti (Diskussion) 23:46, 21. Feb. 2015 (CET)
@Alnitt: kannst Du Deine kühnen Behauptungen irgendwie belegen? Irgendwie komisch, die Autobahn wird dort immer noch gebaut, auch und obwohl die Tschechen immer wieder neue Gründe finden diese zu verzögern. Erst sollten die Deutschen zahlen, obwohl die EU-Gelder bereit standen und jetzt auf einmal ist es aus anderen Gründen nicht möglich. Kann es sein, dass Du auf politisches Geplänkel hereingefallen bist? --Label5 (in Opposition zur Adminschaft) 05:34, 22. Feb. 2015 (CET)

gehört völlig offenkundig in Porta Bohemica #Geologie (wie dort auch schon bei der „Via Porta Bohemica“ zu lesen -- dort immerhin eine palette reis, die umgefallen ist), bei Prackovice nad Labem erwähnt (ein autobahnbau im ort ist immer geschichtlich relevant) und in Dálnice 8 #Bauabschnitte ebenfalls (cf. ähnlich: Asbestgestein bei der S35): von dem pressegeschreibsel bleibt sowieso nur ein satz. geotechnische fachkenntnis ist auf jahre hinaus bei uns nicht zu erwarten, insbesondere, welcher geologische zusammenhang zwischen den beiden rutschgebieten besteht (cf. Gschliefgraben, so sieht das aus, wenn man eine geologische instabilität als solche behandelt). --W!B: (Diskussion) 08:34, 22. Feb. 2015 (CET)

Die Sache hat durch die Bedrohung des Dorfes Prackovice höheres Gefahrenpotential. Ob das als Relevanzkriterium ausreicht? Wer kann dazu etwas sagen?--Leonardodavinci22 (Diskussion) 09:57, 22. Feb. 2015 (CET)
@Label5: Wenn jetzt weitere vier Kilometer Erdreich Gefahr laufen, zu rutschen - bestätigt durch Geologe "Petr Kycl" - ,ist es sehr wahrscheinlich, dass die Strecke wo ganz anders langgeführt wird oder ein Tunnel gebaut wird. Evt. ist auch der Rücktritt des Ministers ein Beweis. Ob falsche geologische Gutachten und damit mehrere verblemperte Hundert Millionen Euro der Grund für den Rücktritt des Verkehrsministers war, ist mir persönlich nicht ganz klar. Man müsste weiter recherschieren. --Leonardodavinci22 (Diskussion) 10:20, 22. Feb. 2015 (CET)

Habe wie vorgeschlagen verschoben: Porta Bohemica #Geologie--Alnitt (Diskussion) 10:36, 22. Feb. 2015 (CET)

Gemäß Löschantrag von Alnitt und Umarbeitung durch Alnitt in Porta Bohemica bleibt nichts mehr zu diskutieren. Leerer Artikel nun von mir schnell gelöscht. --Holmium (d) 13:00, 22. Feb. 2015 (CET)

Johannes Schramm (Maler) (gelöscht)

Relevanz IMHO nicht dargestellt. --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:00, 21. Feb. 2015 (CET)

Stundenfrist für LA nicht eingehalten, daher LA entfernt--Lutheraner (Diskussion) 19:05, 21. Feb. 2015 (CET)
Ich bitte um Entschuldigung. Mein Fehler. Aber jetzt ist die Stunde rum, daher neuen LA gestellt. --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:42, 21. Feb. 2015 (CET)
Die Relevanz ist zumindest (bisher) nicht hinreichend dargestellt --Artregor (Diskussion) 23:54, 21. Feb. 2015 (CET)
+1; schon für die QS ist es mir nicht gelungen, nennenswerte Außenwahrnehmung (bis auf Triviales bzw. Kleinigkeiten) zu recherchieren. --H7 (Diskussion) 09:44, 22. Feb. 2015 (CET)
Alle genannten Galerien werden auch in anderen Artikeln aufgeführt, selbst wenn es dafür keine einzelnen Lemmatas gibt. Luckyprof (Diskussion) 18:29, 22. Feb. 2015 (CET)
Der Künstler wird auf der Wikipedia Seite Liste von Malern/S aufgeführt. Deshalb hielt ich es für angebracht, auch für ihn, wie bereits für die anderen Künstler auf der Seite, einen Wikipedia Eintrag zu erstellen. (nicht signierter Beitrag von 195.75.235.107 (Diskussion) 17:59, 24. Feb. 2015 (CET))
Das ist nun kein überzeugendes argument - aus der Liste kann man ihn auch wieder raus nehmen--Lutheraner (Diskussion) 18:07, 24. Feb. 2015 (CET)
Das Problem ist halt, dass nicht jeder Rotlink auf Relevanz kontrolliert werden kann. Deshalb sind Rotlinks allenfalls ein Indiz, dass sich jemand (möglicherweise) einen Artikel wünscht. Mit Relevanz hat das aber bestimmt nichts zu tun. --H7 (Diskussion) 18:16, 24. Feb. 2015 (CET)
Hier noch ein paar Einzelnachweise, die ich erst zur Diskussion stellen wollte, ehe ich sie auf die Seite stelle:
"Vertikal"/ Projekt 387 Quadratmeter, Kulturbahnhof Kassel
Einzelausstellung auf Museumsnacht Kassel 2009
Artothek Kassel, Documentahalle
Nord Art, Web-Site Nordart -> Künstler
Ankündigung Einzelausstellung für den Herbst Centro Cultural Andratx, CCA-WebSite -> News » THANK YOU! (nicht signierter Beitrag von 195.75.235.107 (Diskussion) 18:39, 25. Feb. 2015 (CET))
Außer der bereits aufgeführten Einzelnachweisen wurden auf der Seite jetzt noch verschiedene Kataloge, die die Arbeit des Künstlers belegen verlinkt (nicht signierter Beitrag von 195.75.235.107 (Diskussion) 18:22, 26. Feb. 2015 (CET))
  • Gelöscht. Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt oder nicht vorhanden. Lexikoneinträge, monografische Besprechungen in Feuilletons der Qualitätszeitungen und Kunstzeitschriften, Kultursendungen des Rundfunks und des Fernsehens, Ausstellungen in renommierten Häusern (große Kunstvereine, Kunstmuseen). Teilnahme an wichtigen Gruppenausstellungen (Documenta, nicht Nordart). Also irgend eine reputable Außenwahrnehmung die anzeigt, dass Schramm im Kunstdiskurs angekommen ist. Bisher ist das nur die Promotion seiner (Privat-)Galerien. --Artmax (Diskussion) 21:54, 4. Mär. 2015 (CET)

Anhörungsrecht (erl., Weiterleitung)

Kein Begriff, sondern ein Wort. Seit vier Jahren ein wildes Sammelsurium von Beispielen, in denen jemand angehört werden muss. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:02, 21. Feb. 2015 (CET)

Korrektes Lrmma ist Anhörung -so ist es eine wirre, unzusammenhangende und unvollstandige Ansammlung.--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:23, 23. Feb. 2015 (CET)

Zitat: Um die kommunalen Beteiligungsrechte ... abzusichern, fordern die Gemeinden einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf ein Anhörungsrecht ... (Hecht, 2009, S. 46)
Konkret genannt wird das Anhörungsrecht z.B. in §5, Absatz 3 des FinDAG.
Genau wie ein Vorschlag auf dem Vorschlagsrecht beruht, ist eine Anhörung ist ein Vorgang, der unter Berufung auf das Anhörungsrecht stattfindet; eine Vermischung dieser Lemmata finde ich nicht sinnvoll. Da die Relevanz wohl unstreitig ist, wäre eine QS zielführend. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 14:53, 23. Feb. 2015 (CET)
Nur weil irgendein Wort von Juristen bentutz wird (sei in Büchern, Verordnungen, Gesetzen oder Urteilen), wird es nicht gleich ein feststehender juristischer Begriff. Juristen benutzen verdammt viele Wörter, die einfach nur Wörter sind. Dieser grundlegende Irrtum zieht sich im Übrigen auch durch einen Großteil der nachfolgenden LAs. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:26, 23. Feb. 2015 (CET)
Weiterleitung auf Anhörung reicht m.E. aus, das Anhörungsrecht steht dem Adressaten der Anhörung zu. Eine QS würde nur Redundanzen heraufbeschwören. --Dk0704 (Diskussion) 07:24, 24. Feb. 2015 (CET)
Löschungsrecht und Löschungspflicht fehlen weniger, da sie zum Glück fehlen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:10, 27. Feb. 2015 (CET)
Weiterleitung auf Anhörung--Karsten11 (Diskussion) 16:34, 28. Feb. 2015 (CET)

Erläuterungen: Beide Worte sind nur im Kontext sinnvoll zu beschreiben. Eine Trennung führt (wie derzeit) zwangsläufig zu unerwünschter Redundanz. Ob eine WL von dem Kompositium hier sinnvoll ist, darüber lässt sich sicher streiten. Schädlich ist sie aber imho nicht.--Karsten11 (Diskussion) 16:34, 28. Feb. 2015 (CET)

Annullierung (bleibt)

Seit neun Jahren ein Wörterbucheintrag, kein feststehender Begriff. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:05, 21. Feb. 2015 (CET)

Löschbegründung nicht nachvollziehbar, gültiger Stub, behalten --HH58 (Diskussion) 08:35, 23. Feb. 2015 (CET)

So ist rs im besten Fall gutgemeintet Blödsinn oder personliche Begriffsbildung. Löschen--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:28, 23. Feb. 2015 (CET)

Kommt in Verordnungen häufig vor, siehe hier. Behalten und QS. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:00, 23. Feb. 2015 (CET)
Nur weil irgendein Wort in von Juristen bentutz wird (sei in Büchern, Verordnungen, Gesetzen oder Urteilen) wird es nicht gleich ein feststehender juristischer Begriff. Juristen benutzen verdammt viele Wörter, die einfach nur Wörter sind. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:24, 23. Feb. 2015 (CET)
Die Annullierung ist lt. Artikel entweder der Akt der Erklärung der Unwirksamkeit oder das Streichen einer Flug- Bahn- oder sonstigen Verkehrsverbindung. - Entweder umbauen zur BKL oder Löschen. Als eigener Artikel ist das in der Form nicht haltbar. --Dk0704 (Diskussion) 07:28, 24. Feb. 2015 (CET)
Bitte Artikel annullieren.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:19, 27. Feb. 2015 (CET)

Das Wort gibt es und es hat verschiedene Bedeutungen. Also brauchen wir eine BKL. Ziele sind a) Aufhebung (für den allgemeinen Teil), Fluggastrechte#Annullierung (für die Fliegerei) und Ehenichtigkeit (Kirchenrecht) (für die Ehe). Ich habe das mal so umgebaut.--Karsten11 (Diskussion) 16:57, 28. Feb. 2015 (CET)

Bleibt nach Umbau. Millbart talk 13:27, 1. Mär. 2015 (CET)

Bodenwirtschaft (gelöscht)

Seit zwölf Jahren und unbelegter Zwei-Satz-Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:11, 21. Feb. 2015 (CET)

Statt löschen, verbessern. 85.5.228.213 00:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Zum Verbessern gab's grade zwölf Jahre Zeit. Das hätte reichen sollen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:37, 22. Feb. 2015 (CET)
Obwohl es mE völlig sinnlos ist, mit Ihnen zu reden, denn Sie wollen die totale Zerstörung. Wie soll denn Ihrer Ansicht nach der Artikel verbessert werden? Was wollen Sie denn drin haben? MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 12:43, 22. Feb. 2015 (CET)
1. Bitte lassen Sie die Unterstellungen zur Person!
2. Mephistopheles: Im ganzen – haltet Euch an Worte!
Dann geht Ihr durch die sichre Pforte
Zum Tempel der Gewißheit ein.
Schüler: Doch ein Begriff muß bei dem Worte sein.
Mephistopheles: Schon gut! Nur muß man sich nicht allzu ängstlich quälen
Denn eben wo Begriffe fehlen,
Da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein.
Mit Worten läßt sich trefflich streiten,
Mit Worten ein System bereiten,
An Worte läßt sich trefflich glauben,
Von einem Wort läßt sich kein Jota rauben.
Will sagen: Ich wünsche mir einen mit juristischer Fachliteratur belegten Nachweis, dass es sich um einen Begriff, d.h. einen juristischen Fachterminus, und nicht um ein bloßes Wort, handelt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:54, 22. Feb. 2015 (CET)
Dann hätte man ihn in diesen 12 Jahren ja gerne mal in die QS stellen können, damit die überhaupt erstmal Kenntnis von diesem Artikel bekommt. --HH58 (Diskussion) 08:44, 23. Feb. 2015 (CET)
+1. Es gibt z.B. auch Lehrstühle für Bodenwirtschaft. Der Begriff ist also relevant; das Lemma bräuchte aber dringend eine QS. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:08, 23. Feb. 2015 (CET)

Stub, ich sehe kein Löschgrund. Darf aber muss nicht ausgebaut werden. Aber sicher behalten. --Planetblue (Diskussion) 07:53, 23. Feb. 2015 (CET)

Der Artikel hinterlässt beim Leser mehr Fragen statt Antworten. Mangels seriöser Quellen löschbar.--Kgfleischmann (Diskussion) 09:10, 23. Feb. 2015 (CET)
Nur das eine Stadt ein Amt so nennt, begründet noch kein "Teilgebiet des Rechtswesens", wie im Artikel behauptet. Das Aufgabengebiet des städtischen Amtes dürfte eher im Bereich der Liegenschaftsverwaltung liegen. So kurz der Artikel, so fehlerhaft ist er auch. Wegen schwerer inhaltlicher Mängel Löschen--Dk0704 (Diskussion) 07:33, 24. Feb. 2015 (CET)
Die Anlegung solcher 'Artikel' (und der zur schnellen Anlegung völlig unverhältnismäßige Aufwand für Löschdiskussionen) sind meines Ermessen ein Grund dafür, dass das Gebiet Recht in Wikipedia recht nah am Boden liegt und die Bewirtschaftung schwierig ist.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:27, 27. Feb. 2015 (CET)
Für den einen Satz habe ich sogar eine Quelle gefunden. Dennoch ist das nix. "ein Teilgebiet des Rechtswesens" ist klar falsch. Das Kernproblem ist aber, dass das durch Verkürzung falsch ist. In der Literatur finde ich das Wort im Sinne von Bodenbewirtschaftung (im Sinne von Landwirtschaft), im Sinne von Flächenmanagement und anderem. Hier ist eine Verschiebung auf ein Klammerlemma und eine BKL notwendig.--Karsten11 (Diskussion) 17:09, 28. Feb. 2015 (CET)

Gelöscht gem. Diskussion. Karsten11 hat die Problematik gut dargestellt. In dieser Form verkürzt der Artikel und erklärt das Lemma nicht sachgemäß. Neuanlage wie vorgeschlagen erscheint mir sinnvoll. Millbart talk 13:33, 1. Mär. 2015 (CET)

Ehehaftes Recht (bleibt)

Erklärt seit 8 Jahren nur unbelegt, dass es das heute fast nicht mehr gibt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:16, 21. Feb. 2015 (CET)

Behalten. Fehlende Belege sind kein Löschgrund. Der Begriff wird ja noch verwendet. Einfach mal "Ehehafte Rechte" in der Suchmaschine deines Vertrauens eingeben. -- H2O - (Diskussion) 00:04, 22. Feb. 2015 (CET)
Es geht hier nicht nur um das Fehlen von Außenwahrnehmung, weshalb Belege sinnvoll sind, sondern um die Textqualität. Ein Satz wie "Ehehafte Rechte sind relativ selten." ist ohne Belege gleich doppelt "POV": Wer relativiert? Wer interpretiert "selten"? Der Autor einer Enzyklopädie darf das jedenfalls nicht. Wenn das tatsächlich schon seit acht Jahren ohne Belege dort steht, ist der Artikel in der Form einfach nicht akzeptabel. Zumindest nicht dauerhaft. Und er steht bereits seit der allerersten Verison (15. Februar 2007) genau so im Artikel. Deshalb ist jetzt die Löschung einfach überfällig. --H7 (Diskussion) 10:20, 22. Feb. 2015 (CET)
Ich habe jetzt zwei Belege hinzugefügt und die von H7 als unenzyklopädisch empfundenen Formulierungen durch neutrale ersetzt. Außerdem den "Schweizlastig"-Baustein hinzugefügt, denn der Artikeltext betraf und betrifft (auch was die neu eingefügten Belege angeht) die Schweiz; es scheint aber anderswo den Begriff auch gegeben zu haben. Dass es etwas "heute fast nicht mehr gibt", ist übrigens in keiner Weise ein Löschgrund. --Yen Zotto (Diskussion) 12:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Vielen Dank! Ich weiß zwar nicht, ob das zum Behalten reicht, aber zumindest ergibt sich daraus jetzt eine ganz andere Situation und ich nehme meinen vorherigen Beitrag deshalb zurück. (Ich persönlich fände dennoch die Einarbeitung in den Artikel zu einer bestehenden Rechsordnung (Ehaft?) übersichtlicher und damit "besser".) --H7 (Diskussion) 12:56, 22. Feb. 2015 (CET)
Wäre mir alles recht, solang nur die Information in WP erhalten bleibt. Aus dem jetzigen Lemma könnte man dann eine WL machen. Ich bin generell auch kein Fan des Zerhäckselns von Themen in zahlreiche Mikro-Lemmata. Wie dem auch sei, hier in der LD ist das Thema erstmal durch, denke ich. Ups, nicht ganz. Also: Falls kein Widerspruch kommt, würde ich dann demnächst LAEn (oder kommt ein LAZ?). --Yen Zotto (Diskussion) 13:02, 22. Feb. 2015 (CET)
Wenn es dir selbst recht wäre, dann warte doch erst mal eine Adminentscheidung ab. Falls der Artikel dann schon weg sein sollte, kann man sich den ja zum Einarbeiten im BNR wiederherstellen lassen. (Ich wäre übrigens auch bereit dazu.) --H7 (Diskussion) 13:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Wie Du meinst. --Yen Zotto (Diskussion) 14:16, 22. Feb. 2015 (CET)
Von ehehaften Rechten ist auch in der neuesten Schweizer Gesetzgebung noch die Rede – habe den Begriff kürzlich in einem Entwurf für ein neues kantonalzürcherisches Gesetz gelesen, weiss leider nicht mehr, in welchem. Sehe keinen Grund, den Artikel zu löschen. --Freigut (Diskussion) 20:06, 22. Feb. 2015 (CET)
Als schweizer Rechtsbegriff zu behalten, wenn auch QS-Fall. --Dk0704 (Diskussion) 07:34, 24. Feb. 2015 (CET)

Lemma wird nicht richtig erklärt: es handelt sich um private (subjektive) Rechte an öffentlichen Sachen, die nicht auf Ö-Recht, sondern zur Zeit der Entstehung des Rechts angewendeten Privatrechts beruhen. Gehört ins Thema Ehaft, da im Zusammenhang mit diesen Konzessionen entstanden - und ein Hinweis auf Vertrauensschutz (Schweiz), nachdem solche Rechte nicht durch Gesetz geändert werden köennen, wäre auch nicht schlecht.--Chianti (Diskussion) 19:56, 25. Feb. 2015 (CET)

(Einstweilen?) Ersetzen durch Weiterleitung auf die (korrekte, aber etwas zu kurze) Definition unter Ehaft bzw. Ehaft#Fortdauern wäre dann wohl sinnvoll, oder? Ist später ein eigener Artikel sinnvoller oder eine Erläuterung im Zusammenhang mit Ehaft in dem Artikel Ehaft?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:39, 27. Feb. 2015 (CET)
Kein Löschgrund.--Karsten11 (Diskussion) 11:51, 28. Feb. 2015 (CET)

Erläuterungen: Gibt es, ist relevant, mindestens ein gültiger Stub. Kein Löschgrund. Eas die Redundanz mit Ehaft betrifft: Dies ist auf der Artikeldisk oder WP:Red zu klären. Bei Zusammenfassung ist dann eine WL sinnvoll. Hierzu bedarf es keines Admins.--Karsten11 (Diskussion) 11:51, 28. Feb. 2015 (CET)

Belästigung (gelöscht)

Seit neun Jahren ein unbelegtes Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:20, 21. Feb. 2015 (CET)

+1 ebenso wie der LA darüber: Auch hier wieder die Frage: Wer interpretiert? Wenn hier "ohne berechtigtes Interesse des Täters" steht, fällt z.B. Straßenlärm schon mal raus. Der ist aber eine Beläsigung, sonst würden auf Autobahnen keine 80 km/h-Beschränkungen mit dem Zusatz "Lärmschutz" stehen. Falls der Punkt wirklich so korrekt ist, muss ein gültiger (Rechts-)Beleg angegeben werden, sonst ist der Artikel einfach so nicht haltbar. --H7 (Diskussion) 10:28, 22. Feb. 2015 (CET)

Begriffsbildung gei t ist wohl die Stör ung.--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:32, 23. Feb. 2015 (CET)

Der erste Punkt bei Siehe auch bezieht sich auf § 7 UWG (Unzumutbare Belästigungen), der zweite auf diverse §§ im BGleiG/SGleiG/AGG etc., der dritte Punkt auf den § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit). Wieso schreibt ein Jurist dann von Begriffsbildung??? Belege können per QS ergänzt werden. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:18, 23. Feb. 2015 (CET)
Nur weil irgendein Wort von Juristen bentutzt wird, wird es nicht gleich ein juristisches Fachwort. Jedenfalls sagen das hier offenbar zwei Juristen ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:23, 23. Feb. 2015 (CET)
Relevantes Lemma, völlig konfuses Geschwurbel. Es fehlt alles, angefangen von einer belagbaren Definition. Auch als Stub wird dieser Artikel seinem Lemma nciht ansatzweise gerecht. Wegen schwerer Inhaltlicher Mängel Löschen. --Dk0704 (Diskussion) 07:36, 24. Feb. 2015 (CET)
Ein ordentlich recherchierter Artikel u.a. zum Alltagsgebrauch, ggf. gerne mit zusätzlichen rechtlichen Definitionen (falls verfügbar), das wär's. Dafür sollte man aber einen Neuanfang machen. Oder zur Not eine BKS anlegen. Ein Rotlink hätte immerhin den Vorteil, dass man sofort überall sieht, dass da noch was fehlt. --H7 (Diskussion) 18:21, 24. Feb. 2015 (CET)
PS: Ich seh' grad, im Fall einer Löschung kämen mindestens 4-6 Einträge für eine BKS zusammen (ohne den Begriff in weitere geeignete Artikel einzutragen). --H7 (Diskussion) 18:27, 24. Feb. 2015 (CET)

Bitte durch eine BKL ersetzen. Dutzende von Artikeln verlinken hierhin und es gibt mehrere Artikel, auf die man von hier aus sinnvoll verweisen kann. Stilfehler (Diskussion) 02:00, 26. Feb. 2015 (CET)

Warum die Artikel auf so einen Käse verlinken, wäre für mich die Frage. Eine Löschung hätte vermutlich den Vorteil, dass sich die Autoren dieser Artikel Gedanken über die Definition von Belästigung im jeweiligen Zusammenhang machen oder gar dafür jeweils Nachweise finden.--Pistazienfresser (Diskussion) 02:38, 26. Feb. 2015 (CET)
+1000, aber sowas von. Entlarvend ist der Link von Unbestimmter Rechtsbegriff#Beispiele für unbestimmte Rechtsbegriffe: wenn der Begriff als solcher in der Juristerei unbestimmt ist, hat er auch keinen definierten Bedeutungsinhalt (was auch das unsägliche Geschwurbel erklärt) - außer der allgemeinen Wortbedeutung, dass irgendwas jemandem unangenehm geworden ist. Und das ist ein Fall für Wiktionary, nicht für WP.--Chianti (Diskussion) 22:58, 27. Feb. 2015 (CET)

Gelöscht gem. Diskussion. Millbart talk 13:35, 1. Mär. 2015 (CET)

Hinweis: Gemäß Vorschlag jetzt als BKS angelegt. --H7 (Diskussion) 20:31, 2. Mär. 2015 (CET)

Gebrauchsüberlassungsvertrag (gelöscht)

Seit sechs Jahren ein unbelegter Drei-Satz-Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:23, 21. Feb. 2015 (CET)

Ist das eigentlich ein Rechtsbegriff oder ein beschreibender Begriff aus der Umgangssprache? In den verlinkten Artikeln Sachdarlehensvertrag, Darlehen (BKL inkl. Darlehen (Deutschland), Darlehen (Österreich) und Mutuum) taucht der Begriff "Gebrauchsüberlassung"[-svertrag] kein einziges Mal auf. Lediglich unter Kredit ist er genannt und dort eher beschreibend. Deshalb zweifle ich daran, dass es sich um einen eigenständig relevanten (d.h. lemmafähigen) Begriff handelt. --H7 (Diskussion) 12:48, 22. Feb. 2015 (CET)
Behalten. Natürlich ist das ein juristischer Fachbegriff. Und wer von Rechtswissenschaften keine Ahnung hat, sollte einfach mal still sein. Ich beteilige mich hier aus Respekt vor Fachwissenschaftlern auch nicht an LD zur Physik oder zur Mathematik. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 12:51, 22. Feb. 2015 (CET)
Werfen Sie doch bitte mal bei Gelegenheit einen Blick auf meine Nutzerseite. Meinen akademischen CV lass ich Ihnen gerne per Mail zukommen. Danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:58, 22. Feb. 2015 (CET)
Sie waren übrigens nicht gemeint. Und an Ihrem Lebenslauf habe ich keinerlei Interesse. So wenig übrigens wie an Ihrer Mitarbeit in der WP oder einer Begegnung im Real Life. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 13:04, 22. Feb. 2015 (CET)
@Brodkey65: Zweifeln ist doch erlaubt?! Und eine Enzyklopädie ist ja für diejenigen da, die etwas nicht wissen und deshalb nachschlagen. Es ist ein eigenartiges Verständnis von einer Enzyklopädie, wenn ausgerechnet die Zielgruppe dazu ermahnt wird, "still" zu sein. Selbst wenn die Kritik im besten Fall auch nur dazu führt, dass ein Beleg nachgetragen wird (sofern verfügbar). --H7 (Diskussion) 13:05, 22. Feb. 2015 (CET)
Eine Verbesserung, die ich aufgrund meiner Sach- und Fachkenntnis durchaus vornehmen könnte, ist bedauerlicherweise sehr schwer, da der LA-Steller überhaupt nicht sagt, was er will, und was er konkret zu bemängeln hat. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 13:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Hm... rein formal bemängelt er jedenfalls Belege. Falls welche nachgetragen werden und dies zur Verbesserung beiträgt, umso besser. Falls keine kommen und der abarbeitende Admin den Artikel dennoch behalten sollte, wird er vielleicht den Grund angeben. Auch den könnte man dann einarbeiten. Dann wäre der Artikel zumindest besser als er jetzt ist und der LA wäre zumindest nicht vergeblich. (Vielleicht ein etwas unorthodoxes Vorgehen, aber sicher machbar!) Denn warum man den Artikel behalten sollte (=Relevanzzweifel von mir), ist momentan noch nicht wirklich im Text ersichtlich. --H7 (Diskussion) 13:45, 22. Feb. 2015 (CET)

Als juristischer Laie habe ich einen Link ergoogelt und unter "Weblinks" gestellt. Der Begriff ist für den Leser nützlich, denn welcher Mieter weiß schon, dass er mit seinem Mietvertrag einen Gebrauchsüberlassungsvertrag abgeschlossen hat. Behalten. -- Alinea (Diskussion) 14:06, 22. Feb. 2015 (CET)

Den Link hatte ich auch schon gefunden; allerdings nicht überprüft, ob wir bereits den Artikel Besitzmittlungsverhältnis haben. Für mich (ebenfalls Laie) sieht das eher nach einem Fall für Einarbeiten/Weiterleitung aus. --H7 (Diskussion) 14:17, 22. Feb. 2015 (CET)
Wie oft denn noch, das ist ein eigenständiger juristischer Fachbegriff. Wohin wollen Sie denn weiterleiten? In den Orkus, oder was? MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 14:19, 22. Feb. 2015 (CET)
Das Besitzmittlungsverhältnis gehört ins Sachenrecht, der Gebrauchsüberlassungsvertrag ins Besondere Schuldrecht. Is was völlig Verschiedenes. Der Himmel möge uns vor jur. Laien verschonen, die nur löschen wollen. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 14:21, 22. Feb. 2015 (CET)
Es geht mir nicht um das Löschen von Inhalt, sondern darum, dass Dinge zum selben Thema übersichtlicher an einem Ort zusammengehalten werden. Aber wenn das tatsächlich so ist, wie du schreibst, dann soll es mir recht sein... Noch besser wäre es, wenn solche essenziellen Dinge auch im Artikel stünden. --H7 (Diskussion) 14:24, 22. Feb. 2015 (CET)
Das wäre eine Sache für QS. Habe noch Literatur hinzugefügt, die den entsprechenden Vertrag im Titel trägt. -- Alinea (Diskussion) 14:30, 22. Feb. 2015 (CET)

Einfach einen Blick ins Register eines beliebigen Lehrbuchs zum Schuldrecht werfen. Dann sieht man: Gibt es. Behalten--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:36, 23. Feb. 2015 (CET)

+1, feststehender Rechtsbegriff, allerdings ist der Artikel stark ausbaufähig. Behalten --Dk0704 (Diskussion) 07:38, 24. Feb. 2015 (CET)

H7, durch das Abstraktionsprinzip sind Verpflichtungsgeschäfte (z.B. Gebrauchsüberlassungsverträge) und die Erfüllungsgeschäfte (sachenrechtlich) zwei so verschiedene Dinge wie Äpfel und Birnen. Du kannst z.B. ein Gebrauchsüberlassungsvertrag haben, ohne dass das Erfüllungsgeschäft (schon) erfolgt ist - also auch kein Besitzmittlungsverhältnis besterht. Dann ist der Vertrag entweder noch nicht fällig oder aber es eine Frage der Leistungsstörungen. Solche Dinge fasst masn schlicht besser nicht zusammen.--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 12:33, 24. Feb. 2015 (CET)

Ist ja gut, ich glaub's ja. Ich persönlich leiste mir zwar dennoch den Luxus einer eigenen (aufgrund der Übersichtlichkeit abweichenden) Meinung, aber wenn das hier aufgrund einer bestehenden Systematik getrennte Artikel sein sollen und der Löschgrund (keine Belege, ggf. Relevanzzweifel) entfallen sein sollte, dann ist es halt so. --H7 (Diskussion) 14:42, 24. Feb. 2015 (CET)
Also das Wort wird (im Plural) zum Beispiel als Überschrift benutzt von H. Schmidt, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, (BeckOK BGB), Edition: 34, § 305c Rn 23-25 beim Verbot überraschender Klauseln. Allerdings sehe ich da nur die beiden Unterüberschriften Mietvertrag (Rn. 23, 24) und Leasingvertrag (Rn. 25). Was Darlehn und Sachdarlehn mit Gebrauchsüberlassung zu tun haben sollen, obwohl man da am Ende gerade nicht die selbe Sache zurückbekommt (sondern nur das Gleiche und vorher übereignet), erschließt sich mir nicht - vielleicht ist das hier die Überraschung im Artikel.
Das Wort finde ich im Zusammenhang mit Flaschen in: Hoeren, Neurauter: Anfängerklausur – Zivilrecht: Eigentum an Pfandflaschen, JuS 2010, S. 412-417. Hier lerne ich, dass ich im Pfandflaschenbusiness zwischen gewöhnlichen Flaschen und individiuellen Flaschen als Jurist im deutschen Rechtssystem einen Unterschied machen muss:
„Denkbar wäre einerseits, dass die Flaschen vom Hersteller an die Zwischenhändler bzw. Getränkemärkte (hier: G) übereignet und später bei der Pfandflaschen-Rückführung rückübereignet werden. Andererseits könnten die Flaschen vom Hersteller aber auch lediglich zum Gebrauch überlassen werden, im Rahmen eines Miet- oder Leihverhältnisses oder einer ähnlich zu qualifizierenden Gebrauchsüberlassung.“(a.a.O., S. 413)
und
„Bezüglich der Flasche schließt der Hersteller vielmehr mit seinen Abnehmern einen Gebrauchsüberlassungsvertrag sui generis ab, auf den die Vorschriften des Mietrechts analog anzuwenden sind. Jedenfalls bleibt der Hersteller bei der Weitergabe an die Abnehmer Eigentümer der Individualflaschen. “ (a.a.O., S. 414)
Offensichtlich ist auch hier mit Gebrauchsüberlassungsvertrag gerade kein Vertrag gemeint, bei dem bzw. nach dem das Eigentum übergehen soll.
Wirklich um Geld scheint es zu gehen und internationaler zu werden bei Gernot Schulze: Die Gebrauchsüberlassung von Möbelimitaten – Besprechung zu BGH „Le-Corbusier-Möbel II”, GRUR 2009, S. 812-816.
Also: Das Lemma mag zwar interessant sein (vielleicht sogar etwas für die Rechtsvergleichung ;-) ) , der Artikel ist aber wohl noch nicht einmal das. Denke, man könnte das Wort Gebrauchsüberlassung noch in Miete usw. einbauen, der Sinn eines solchen unbelegten Überblicksartikels/Gattungsartikels zu einem ungenannten Rechtssystem erschließt sich mir nicht.
Warte noch auf einen Artikel zur Individualflasche.
--Pistazienfresser (Diskussion) 04:09, 26. Feb. 2015 (CET)
gelöscht, folge der Argumentation von Pistazienfressser, --He3nry Disk. 12:58, 19. Mär. 2015 (CET)

Abolition (gelöscht)

Seit neun Jahren ein Wörterbucheintrag, QS offenbar gescheitert. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:26, 21. Feb. 2015 (CET)

Im englischsprachigen Bereich steht Abolition für die Abschaffung der Sklaverei, siehe en:Abolitionism und Encyclopedia of Antislavery and Abolition, Band 1 [6]. --Ochrid (Diskussion) 23:22, 21. Feb. 2015 (CET)
Wenn sich dieser Gebrauch auch in D belegen ließe, wäre es ein Fall für eine Weiterleitung ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:35, 21. Feb. 2015 (CET)
Behalten. Sinnvolle Erklärung. Wikipedia soll von Nutzen für den Leser sein. Und Nein, nicht für eine WL, sondern für einen eigenen Artikel. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 23:52, 21. Feb. 2015 (CET)
Die Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei heißt im Deutschen Abolitionismus --HH58 (Diskussion) 21:54, 22. Feb. 2015 (CET)
Es sollte wenigstens nachgewiesen werden, dass der Begriff mit dem, was der angegebene Weblink belegt, synonym verwendet wird oder zumindest historisch verwendet wurde. Falls das möglich ist, dann stellt sich aber zumindest die Lemmafrage, weil man den Artikel dann wahrscheinlich (unter Beibealtung einer Weiterleitung) verschieben sollte. Natürlich nur, wenn es den passenden Artikel nicht schon unter dem passenden Lemma gibt. Deshalb +1 zu UHT: "Fall für eine Weiterleitung" (wohin wäre zu klären). Oder auch BKS, falls der von Ochrid genannte Bezug zur Sklaverei einen Extra-Eintrag rechtfertigt. --H7 (Diskussion) 10:34, 22. Feb. 2015 (CET)
Der erste Schritt wäre aber, die im Artikel behauptete Bedeutung („Einstellung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss durch die Exekutive oder Legislative“) zu belegen. Das ist derzeit nicht der Fall. In dem Weblink kommt der Begriff nicht vor, oder habe ich da was übersehen? --Yen Zotto (Diskussion) 13:30, 22. Feb. 2015 (CET)
Zumindest historisch stand er dafür, siehe z.B. Die neue Gesetzgebung Oesterreichs: Erläutert aus den Reichsraths ..., Band 1 (1868, S. 456). Behalten und QS. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:30, 23. Feb. 2015 (CET)
Kann er auch nicht, denn das StrFrhG von 1970 soll ja als Beipsiel für eine Amnestie herhalten, nicht für Abolition.---Chianti (Diskussion) 00:03, 23. Feb. 2015 (CET)
Könnte sein, dass das Wort in dieser Bedeutung jedenfalls mal früher gebraucht wurde. Habe das Wort in den mir zur Verfügung stehenden Datenbanken in einer ca. 40 Jahre alten gerichtlichen Entscheidung gefunden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. 6. 1973 - Ws 150/73, NJW 1973, 2037), allerdings nur als Verweis auf noch ältere Entscheidungen (insbesondere des Reichsgerichts), ohne eigene Definition oder Erklärung. Weiß nicht, ob man zu dem Lemma überhaupt noch einmal ohne Privatforschung einen belegten Artikel erstellen könnte, aber den Begriff mag es zumindest früher einmal gegeben zu haben.
Selbst wenn Privatforschung hier 'erlaubt' wäre, würde ich die zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich Strafrecht/Geschichte/Strafrechtsgeschichte lieber auf anderen 'Baustellen' eingesetzt sehen, wie der Fertigstellung des Artikel über das Strafrecht (Deutschland) oder der Erstellung von Artikeln über die Strafrechtsgeschichte Deutschlands oder die Rechtsgeschichte Deutschlands generell.
Die Fundstelle im (von mir nicht abonnierten, daher nicht zugänglichen) Großkommentar zum Strafrecht dürfte sich eher auf die Abschaffung der Sklaverei beziehen: Ambos in MüKo StGB Bd. 8, 2. Auflage 2013, VStGB § 9 Rn. 24
Enthaltung/Neutral--Pistazienfresser (Diskussion) 23:37, 22. Feb. 2015 (CET)
Siehe dazu auch Johann C. Koch: Anfangsgründe des peinlichen Rechts. Krieger, 1790. Vierunddreißigster Abschnitt - Von der Abolition und den übrigen Arten den peinlichen Prozeß zu endigen (S. 619 ff). Zumindest historisch gültiger Rechtsbegriff. --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:36, 23. Feb. 2015 (CET)
1. Nur weil irgendein Wort von Juristen bentutz wird (sei in Büchern, Verordnungen, Gesetzen oder Urteilen) wird es nicht gleich ein feststehender juristischer Begriff. Juristen benutzen verdammt viele Wörter, die einfach nur Wörter sind. 2. Selbst wenn das Lemma möglicherweise rechtshistorisch relevant wäre, erfüllt der Artikel trotz jahrelanger QS offensichtlich nicht die Qualitätsanforderungen an Artikel (vulgo: für die Tonne). Die QS ist keine Schreibstube oder Artikelwunschliste. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:30, 23. Feb. 2015 (CET)
Gültiger Stub, zu recht in der QS, aber kein Löschgrund ersichtlich. --Dk0704 (Diskussion) 07:40, 24. Feb. 2015 (CET)
Sehe ich auch so. Als erste Quellen für die Nutzung des historischen Begriffs hat Kolya ja schon zwei Fundstellen genannt, damit sollte sich der Stub dann auch zum Artikel mausern lassen. Behalten. --mirer (Diskussion) 17:27, 26. Feb. 2015 (CET)

"Die Abolition, im normalen Sprachgebrauch mit ..." Wenn jemand das Wort benutzt, ist es kein normaler Sprachgebrauch mehr. Zwei historische Nachweise, dass irgendwer irgendwann mal das Wort benutzt hat, genügen Euch? Bitte auch an unsere RK denken! Bitte Löschen. Falls Bleiben: warum sollte sich in den kommenden Jahren an der Qualität was ändern?--Kabelschmidt (Diskussion) 15:32, 6. Mär. 2015 (CET)

Habe gerade etwas im Welzel, Das Deutsche Strafrecht, von 1969 gefunden.--Pistazienfresser (Diskussion) 17:27, 6. Mär. 2015 (CET)
Übrigens sollen nach der Einleitung von derzeitigen Artikel Amnestie, die Bezeichnungen Abolition und Amnestie angeblich den gleichen Begriff meinen. Leider hat diese Einleitung aber keinen Einzelnachweis, so dass ich mir nicht darüber im Klaren bin, woher diese Ansicht stammt.
Und teilweise wird anscheinend auch Amnestie als Oberbegriff verwendet, wobei ich allerdings vermute, dass nur generelle, nicht Einzelfall bezogene Akte gemeint sind: „Im übrigen ist die Niederschlagung nicht rechtskräftig abgeschlossener Verfahren ebenso wie die Einstellung von Ermittlungsverfahren vorgesehen, letztere allerdings “erst nach umfassender Aufklärung”. Die Generalamnestie 1987 umfaßt also als Amnestie im weiteren Sinne Begnadigungs- wie Abolitionsakte. “ (Herwig Roggemann: Straffreiheit in der DDR - Zum Amnestieerlaß von 1987, NJW 1988, 27-28 [28]).
Zudem diente das Institut der Niederschlagung offenbar nach der Progromnacht dazu, dass nicht zu viele 'übereifige' Täter Ärger bekamen. „Auf Geheiß der politischen Führung wies das Reichsjustizministerium die Staatsanwaltschaften an, Beschädigung von jüdischem Gut nicht zu verfolgen und bei den anderen Verbrechen die Ermittlungen der Geheimen Staatspolizei zu überlassen und deren Vorlage abzuwarten. Als die Entscheidung über eine gerichtliche Verfolgung der “Übereifertäter” und über den Antrag einer Niederschlagung durch Hitler schließlich den Parteigerichten der NSDAP übertragen wurde, protestierte das Justizministerium vergebens über den Entzug seiner Zuständigkeit.“ (Lothar Gruchmann: "Reichskristallnacht” und Justiz im “Dritten Reich", NJW 1988, 2856-2861 [2856]). Hatten sich eigentlich schon Freiwillige gemeldet, die meinen, dass sie den angeblichen Artikel in den folgenden 9 Jahren zu Ende schreiben wollen oder können?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:02, 6. Mär. 2015 (CET)
gelöscht, unhaltbarer Zustand des Lemmas, Neuanfang erforderlich (wer es nicht glaubt, der darf mal einen Blick auf den Screenshot
bei Löschung werfen, --He3nry Disk. 13:02, 19. Mär. 2015 (CET)

Defraudant (bleibt)

Unbelegter Wörterbucheintrag. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:29, 21. Feb. 2015 (CET)

Aus Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist: 1. Wikipedia ist kein Wörterbuch (im Sinne von Sprachwörterbuch).„In Artikeln sollen in erster Linie Begriffe erläutert und keine gängigen deutschen Wörter erklärt werden, wie dies ein Wörterbuch macht. Fremdwörter, Redensarten und besondere deutsche Wörter können allerdings behandelt werden, wie auch in gedruckten Enzyklopädien üblich“. Behalten. --Ochrid (Diskussion) 23:36, 21. Feb. 2015 (CET)
DAnn sollte sich ja ohne Weiteres eine gedruckte Enzyklopädie aus dem 20./21. Jahrhundert finden, die das Wort listet ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:39, 21. Feb. 2015 (CET)
Natürlich Behalten: Zitat aus WP:RK: Fremdwörter, Redensarten und besondere deutsche Wörter können...behandelt werden. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 23:53, 21. Feb. 2015 (CET)
Mayers Grosses Taschenlexikon in 24 Bänden, BI Taschenbuchverlag, 1987, Band 5 Seite108 ISBN 3-411-02905-6, nur als Beispiel PG ich antworte nicht mehr 23:59, 21. Feb. 2015 (CET)
Ich wusste doch, dass es sich lohnt, meinen "Meyers" noch aufzubewahren. Zitat 7. Auflage 1999 zu "Defraudation": "[lat.] die, veraltet für Betrug, Unterschlagung, Hinterziehung (Zölle, Steuern)." Mehr steht dort nicht, ist also auch nichts anderes als ein "Wörterbucheintrag". Falls also mit Meyers argumentiert wird, dann bitte Weiterleitung zur BKL Defraudation; denn den Inhalt eines veralteten Begriffs sollten wir unter dem aktuell gültigen Lemma anbieten. Die schon bestehende BKS gibt dazu ausreichend Orientierung. Der nichtredundante Inhalt sollte verschoben werden, was ja beim Umwandeln in eine WL auch nachträglich problemlos möglich ist. So ein Lemma wäre unter Berücksichtigung unerwünschter Redundanz allenfalls dann gerechtfertigt, wenn nach dem Einarbeiten noch Inhalt übrig bliebe, den das heutige Recht nicht mehr berücksichtigt. Diese Einzigartigkeit kann ich aber nicht erkennen; d.h. mit der WL wäre der (berechtigte) Einwand von Brodkey65 ausreichend berücksichtigt. --H7 (Diskussion) 10:47, 22. Feb. 2015 (CET)
WL auf eine BKL. lol. Die Löschfreaks werden ja immer doller, fast schon wie die Jecken im Karneval. Wir brauchen keine WL, sondern wir behalten den eigenständigen Artikel. Können Sie nicht mal lesen, was ich geschrieben habe? Kopfschüttelnd, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 11:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Warum nicht?! Defraudation war (in der bisherigen Fassung) ebenfalls eine BKL mit Ziellinks auf andere BKLs. Und das, obwohl in allen Zielartikeln der Begriff gar nicht vorkam! Den Meyers-Eintrag hab ich jetzt in Steuerdelikt#Grundlegendes und Vermögensdelikt#Deutscher Rechtskreis eingearbeitet und die beiden Artikel in der BKS verlinkt. Dort stehen jetzt auch die Einträge, die zuvor hier als Pseudo-BKL ("Sonstiges") standen. --H7 (Diskussion) 12:27, 22. Feb. 2015 (CET)
Da inzwischen bequellt und per Ochrid (s.o., dies ist kein "gängiges deutsches Wort") behalten. --Yen Zotto (Diskussion) 13:42, 22. Feb. 2015 (CET)
BKLs raus und dann zügig LAE --Schnabeltassentier (Diskussion) 18:01, 22. Feb. 2015 (CET)
Ich zweifle an der eigenständigen Relevanz (neben den beiden aktuellen Begriffen), denn es handelt sich ja lediglich um ein veraltetes Synonym zu zwei Begriffen, für die es andernorts Artikel gibt. --H7 (Diskussion) 18:32, 22. Feb. 2015 (CET)

Es gibt sogar ein Buch mit dem Titel Defraudant. Behalten. -- Alinea (Diskussion) 18:58, 22. Feb. 2015 (CET)

Mit dem Buch wären wir dann wieder beim Thema BKS. --H7 (Diskussion) 19:37, 22. Feb. 2015 (CET)
So ist es - in der jetzigen Fassung ist der "Artikel" eine verkappte BKS. So wie Steuerhinterzieher auf Steuerhinterziehung (BKL) weiterleitet und Betrüger auf Betrug (BKL), so muss gemäß WP:NK#Abstraktes Substantiv der Defraudant auf Defraudation (BKL) weiterleiten.
Streng genommen sind die BKL umzubauen:
  • Defraudant steht für:
    • jemanden, der eine Defraudation begeht
    • Der Defraudant, einen Buchtitel von James M. Cain
    • Der Defraudant oder: Eine Stunde im Polizeigewahrsam, einen Schwank „in 1 Akt, 2 Bildern“ von Carl Krieg (Zwickau: Verl. d. Centralstelle f. literar. Bedürfnisse d. Vergnügungs-Vereine; Berlin: E. Bloch, vor 1913).
  • Defraudation ist ein veralteter Begriff für
--Chianti (Diskussion) 00:21, 23. Feb. 2015 (CET)
Neben den zwei, drei Prosawerken (Christian Lenz: Der Defraudant. 1914) gibt es auch eine etwas aktuellere Verwendung im Fachbuch Wirtschaftsprüfung und Revisionstechnik von Heinrich Horn (Springer-Verlag, 2013. ISBN 9783663029373). --Mikuláš DobrotivýHospůdka 15:53, 23. Feb. 2015 (CET)
bleibt, Belege nachgetragen, --He3nry Disk. 13:04, 19. Mär. 2015 (CET)

Handlung (Recht) (gelöscht)

Seit acht Jahren eine unbelegte Liste von Handlungen im Recht Deutschlands. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:32, 21. Feb. 2015 (CET)

Der strafrechtliche Aspekt/Begriff ist wohl durch den Artikel Handlungslehre_(Strafrecht) abgedeckt (auch wenn der Begriff eigentlich mit Handlungslehren bezeichnet wird, da der Plural von Lehre oder Theorie in der Rechtswissenschaft eine Gattungsbezeichnung ist bzw. einen [alten] Meinungsstreit andeutet - Handlungslehre im Singular klingt für mich wie eine Ausbildung zum Handelsvertreter).--Pistazienfresser (Diskussion) 00:30, 22. Feb. 2015 (CET)
gelöscht, --He3nry Disk. 13:46, 19. Mär. 2015 (CET)

Gewähr (bleibt vorerst)

Seit zehn Jahren ein unbelegter Wörterbuchartikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:37, 21. Feb. 2015 (CET)

Ich halte das in diesem Fall für einen Missbrauch der Löschdiskussion. Das Lemma ist offensichtlich relevant (schon allein durch die alltäglichen Ausschlüsse) und ich kann weder in der Versionsgeschichte noch auf der Diskussionsseite einen Versuch erkennen, eventuelle Mängel anzusprechen oder zu beheben. Quellenlage bei Themen des Allgemeinwissens sind kein Löschgrund. --Fano (Diskussion) 16:59, 22. Feb. 2015 (CET)
Einen Artikel «Gewähr» braucht es. Statt löschen, lieber ausbauen. --Freigut (Diskussion) 18:57, 22. Feb. 2015 (CET)

In der Form ein durch Wörterbücher belegter Wörterbucheintrag: historische Wortverwendungen. Aktuelle Bedeutung laut Duden "Sicherheit, die jemandem, der sich auf etwas einlässt, von jemandem oder durch etwas geboten wird" kommt im Artikel dagegen überhaupt nicht vor und hat mit Gewährleistung und deren Ausschluss nur am Rande zu tun.--Chianti (Diskussion) 21:37, 23. Feb. 2015 (CET)

Da ist noch einiges zu verbessern.--Chief tin cloud (Diskussion) 17:51, 24. Feb. 2015 (CET)
Löschen, ein Wörterbucheintrag, der mehr schadet als er nützt.
Offenbar haben hier viele Wikipedianer die Meinung, dass jedes Wort was irgendwann oder gar oft im Zusammenhang mit Recht gebraucht werde, einem rechtlichen Begriff entsprechen müsse. Dies ist nicht so.
Gewähr (bzw. "ohne Gewähr") könnte je nach Zusammenhang viele juristische Begriffe meinen (zum Beispiel im Recht Deutschlands: Gewährleistung/Haftung für Schlechtleistung, Garantievertrag, Vertrag zu Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, ...). Es stellt sich nicht nur die Frage, was gemeint ist, sondern auch, ob ein solcher Ausschluss überhaupt wirksam ist (nach den deutschen/... AGB-Regeln, nach dem öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland, nach dem öffentlichen Recht des entsprechenden Landes/Bundeslandes usw.).
Wenn man einen solchen Artikel/Nicht-Artikel/Wörterbucheintrag stehen lässt, ist die Chance groß, dass ein Laie den Artikel/Nicht-Artikel/Wörterbucheintrag liest und eine falsche Entscheidung trifft. Da dürfte es auch nichts nützen, falls man auch noch die angebliche Zauberformel „ohne Gewähr“ an den Artikel/Nicht-Artikel/Wörterbucheintrag 'kleben' würde.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:28, 25. Feb. 2015 (CET)

Ich habe einmal die Etymologie ergänzt. Ein akzeptabeler Artikel ist das aber immer noch nicht, da die Definition daraus einen eng definierten Rechstbegriff macht, was der Sache nicht gerecht wird. Ich hielte es für das Beste, den Artikel auf Gewähren zu verschieben und darunter einen Artikel über das Wort zu machen, der WP:WIKW entspricht ("Außer der reinen Bedeutung sollte die Herkunft erläutert sein und ein Beispielsatz (z. B. ein Zitat) die Bedeutung und Verwendung veranschaulichen."). Wenn so ok, bitte ich den abarbeitenden Admin um Verschiebung in meinen BNR für einen Umbau in diesem Sinne. Als Pseudo-Rechtsbegriff ist das aber nix.--Karsten11 (Diskussion) 16:19, 28. Feb. 2015 (CET)

Den Vorschlag von Karsten11 halte ich für ich vertretbar, danke. Die bisherigen/zukünftigen Autoren sollten aber meines Erachtens sehr aufpassen, dass sie keine juristischen Aussagen durch Wörterbuch-Forschung in den Seltenes-Wort-/Wörterbuch-Artikel zu Gewähren bringen (und die entsprechenden bisherigen Aussagen löschen), da sonst falsche Aussagen hochwahrscheinlich sind. Beispielsweise ist die (freiwillige) Garantie schon seit langem zumindest im Kaufrecht Deutschlands gesetzlich geregelt und die entsprechende Norm wurde kürzlich auch noch geändert (siehe § 443 „Garantie”, bei buzer mit den verschiedenen Fassungen, 'der Paragraph' wurde mit Wirkung zum letzten Sommer aus Anlass von neuen EU-Normen geändert).--Pistazienfresser (Diskussion) 14:45, 5. Mär. 2015 (CET)

Bleibt vorerst, unbelegt ist der Artikel ja nicht mehr und er geht inhaltlich über einen reinen Wörterbuchartikel hinaus - wobei ich den Vorschlag von Karsten11 ausdrücklich begrüsse, m.E. kann der Artikel gerne entsprechend umgebaut und verschoben werden - dazu ist aber keine vorgängige Verschiebung in den BNR notwendig; bis zum Umbau kann er im ANR verbleiben. Gestumblindi 00:30, 7. Mär. 2015 (CET)

Kabinenware (gelöscht)

Unbelegter Wörterbuchartikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:39, 21. Feb. 2015 (CET)

Entsprechend LA. Der Artikel erfüllt unsere qualitativen Anforderungen nicht.
-- Miraki (Diskussion) 09:28, 28. Feb. 2015 (CET)

Kautel (erl.)

Unbelegter Wörterbuchartikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:39, 21. Feb. 2015 (CET)

Aus Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist: 1. Wikipedia ist kein Wörterbuch (im Sinne von Sprachwörterbuch).„In Artikeln sollen in erster Linie Begriffe erläutert und keine gängigen deutschen Wörter erklärt werden, wie dies ein Wörterbuch macht. Fremdwörter, Redensarten und besondere deutsche Wörter können allerdings behandelt werden, wie auch in gedruckten Enzyklopädien üblich“. Behalten. --Ochrid (Diskussion) 23:57, 21. Feb. 2015 (CET)
Wortverwendung und Etymologie - klassischer Wörterbucheintrag, der nahezu wortgleich schon in Wiktionary steht. Dort gehört er in der Form auch hin. In WL auf Kautelarpraxis umwandeln.--Chianti (Diskussion) 00:38, 23. Feb. 2015 (CET)
WL ist nicht sinnvoll, da erstens vom allgemeineren auf das speziellere weitergeleitet würde und zweitens man Kautel (Begriffsklärung) auf Kautel verschieben sollte. Löschen --Dk0704 (Diskussion) 08:39, 24. Feb. 2015 (CET)
In der Medizin ist die Formulierung, dass eine bestimmte Massnahme "unter sterilen Kautelen" durchgeführt wird (z.B. eine OP) durchaus üblich. Den Vorschlag von Dk0704 halte ich hierbei für eine gute Lösung, zumindest deutlich besser als solch ein Wörterbuchartikel. Gruß --Emergency doc (Disk) 15:10, 28. Feb. 2015 (CET)
Vorschlag von Dk0704 umgesetzt. Damit erledigt. --Wikijunkie Disk. (+/-) 00:23, 4. Mär. 2015 (CET)

Kontrahent (bleibt)

Seit elf Jahren ein unbelegter Wörterbucheintrag, à la Liste von Beispielen des Wortes Kontrahent. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:44, 21. Feb. 2015 (CET)

Was Benutzer:Ochrid oben zu Kautel ausführte, passt auch hier: Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist: 1. Wikipedia ist kein Wörterbuch (im Sinne von Sprachwörterbuch).„In Artikeln sollen in erster Linie Begriffe erläutert und keine gängigen deutschen Wörter erklärt werden, wie dies ein Wörterbuch macht. Fremdwörter, Redensarten und besondere deutsche Wörter können allerdings behandelt werden, wie auch in gedruckten Enzyklopädien üblich. Behalten und verbessern.--Chief tin cloud (Diskussion) 17:48, 24. Feb. 2015 (CET)

Ich habe einmal Belege, Etymologie und Verwendung ergänzt, damit WP:WWNI erfüllt ist.--Karsten11 (Diskussion) 12:18, 28. Feb. 2015 (CET)

nach Überarbeitung mE Löschgrund entfallen. Damit auf bleibt entschieden. --Wikijunkie Disk. (+/-) 00:21, 4. Mär. 2015 (CET)

Rechtsstatus (gelöscht)

Seit zehn Jahren ein unbelegtes Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:53, 21. Feb. 2015 (CET)

Statt löschen, verbessern. 85.5.228.213 00:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Dafür waren zehn Jahre Zeit und das Artikelniveau ist immer noch nicht akzeptabel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:33, 22. Feb. 2015 (CET)
Für solche Fälle gibt es die Qualitätssicherung. --HH58 (Diskussion) 22:00, 22. Feb. 2015 (CET)
Bitte mal WP:WQSNI lesen.--Chianti (Diskussion) 00:39, 23. Feb. 2015 (CET)
Welche Stelle meinst Du ? "Die Qualitätssicherung ist keine Artikelschreibstube. Artikelneuanlagen sollten ein Mindestmaß an inhaltlicher Substanz vorweisen" ? Dieses Mindestmaß sehe ich hier gegeben. Oder "Es ist nicht Sinn der Qualitätssicherung, als „Herberge“ für dauerhaft mangelhafte Artikel zu dienen" ? Der Artikel war in diesen zehn Jahren noch gar nicht in der QS. Die QS hatte also noch nicht einmal die Chance, den Artikel zu verbessern. --HH58 (Diskussion) 08:40, 23. Feb. 2015 (CET)
"Die QS ist keine Belegsuchstelle." In dem Zustand ist der Artikel freihändige Theoriefindung.--Chianti (Diskussion) 21:45, 23. Feb. 2015 (CET)
unbelegte Theoriefindung --Baumfreund-FFM (Diskussion) 21:19, 2. Mär. 2015 (CET)

Rüge (bleibt)

Seit sieben Jahren lediglich eine Liste von Beispielen des Wortes Rüge nebst Wörterbuchdefinition. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:56, 21. Feb. 2015 (CET)

Löschbegründung nicht nachvollziehbar, behalten --HH58 (Diskussion) 21:58, 22. Feb. 2015 (CET)
Natürlich ist das nachvollziehbar: dieser Artikel erklärt keinen Begriff, sondern nennt verschiedene Wortverwendungen für die Bezeichnung "Rüge". Eine BKS mit Rüge (Beamtenrecht), Mängelrüge, Anhörungsrüge usw. wäre die korrekte Form für so etwas.--Chianti (Diskussion) 00:43, 23. Feb. 2015 (CET)
Exakt. Mit einer BKS könnt ich zur Not noch leben. Aktuell isses nur getretener Quark. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:31, 23. Feb. 2015 (CET)
Das ist eine (durchaus nachvollziehbare) Begründung für eine Umwandlung in eine BKS, aber keine Löschbegründung. --HH58 (Diskussion) 08:33, 24. Feb. 2015 (CET)
Behalten, weil kein zwingender Löschgrund ersichtlich. Benatrevqre …?! 11:37, 3. Mär. 2015 (CET)
Gemäß Diskussion behalten. --Wikijunkie Disk. (+/-) 00:16, 4. Mär. 2015 (CET)

Selbstnutzer (gelöscht)

Wörterbucheintrag. Nur weil die Rechtsprechung dieses Wort benutzt, wird es nicht zum Begriff. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:59, 21. Feb. 2015 (CET)

Löchbegründung nicht nachvollziehbar. Kurzer, aber informativer und sinnvoller Artikel. Außerdem steht da "wird auch von der Rechtsprechnung verwendet". behalten --HH58 (Diskussion) 22:12, 22. Feb. 2015 (CET)
Weil irgendwer ein Wort benutzgt, braucht Wikipedia einen Artikel dazu? Nee! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:39, 23. Feb. 2015 (CET)
Selbsterklärend.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:24, 23. Feb. 2015 (CET)
Sollte noch in einen Kontext mit Eigenbedarf (Mietrecht) gebracht werden, ist aber IMHO behaltbar. --Dk0704 (Diskussion) 08:56, 24. Feb. 2015 (CET)

Ich habe die Bedeutung der Nutzungsart im Steuerrecht und in der Immobilienbewertung ergänzt. Spätestens jetzt sollte der Löschgrund entfallen sein.--Karsten11 (Diskussion) 15:48, 28. Feb. 2015 (CET)

Ich bin nicht überzeugt. Die größte juristische Datenbank Beck-Online findet übrigens auch in keinem einzigen Kommentar zum BGB und in keinem einzigen Kommentar zum Steuer-/Bilanzrecht das Wort "Selbstnutzer". Dass "Selbstnutzer" etwas mit Eigenbedarfskündigung zu tun hätte, ist ohne weiteren Beleg schlicht TF deinerseits. Bezeichnenderweise fehlt dafür auch weiterhin jeglicher Beleg. Wir wissen nach wie vor nicht, warum es sich um einen Begriff handeln sollte und wenn ja, in welchem Fachgebiet/welcher Rechtsordnung er wie definiert ist. Ein gültiger Stub bräuchte aber wenigstens eine belegte Definition, die über die bloße selbserklärende Wortbedeutung hinausgeht. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:20, 28. Feb. 2015 (CET)
In der Tat. Es ist natürlich kein juristischer Fachbegriff. Bei der Gelegenheit bemerkt: Auch kein bankfachlicher Begriff: Banken spreche von eigengenutzten Immobilien. Daher ist die Kategorie:Recht (Sonstiges) sicher fragwürdig. Ich hatte es mehr als umgangssprachliche Bezeichnung gesehen und den Artikel als Chance, den Leser auf die Artikel weiterzuleiten, die er vieleicht sucht. Sehr systematisch ist das aber nicht. (Wie so oft bei umgangssprachlichen Worten) ein schwieriges Feld.--Karsten11 (Diskussion) 12:55, 2. Mär. 2015 (CET)
Sehe keinen wesentlichen Unterschied vom vermuteten Thema des ... Selbstnutzers zu dem vermuteten Thema vom ... Wohneigentum (die beiden scheinen auch zur Definition jeweils auf den anderen zu verweisen). Bin mir aber nicht sicher, ob man aus zwo Vierteln noch ein Halbes machen kann oder die Mischung dann völlig ungenießbar wird.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:42, 2. Mär. 2015 (CET)
gelöscht, folge dem Argument des LA-Stellers, --He3nry Disk. 13:48, 19. Mär. 2015 (CET)

Sonderkommission (bleibt)

Unbelegte Liste von Sonderkommissionen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:01, 21. Feb. 2015 (CET)

Löschbegründung nicht nachvollziehbar. --HH58 (Diskussion) 22:07, 22. Feb. 2015 (CET)
Löschen - Definition von „Sonderkommission“ nicht belegt. Der definierte Begriff scheint sogar nach der Darstellung im Artikel anders zu heißen. Es ist auch nicht belegt, ob es überhaupt für die verschiedenen Dinge, die Sonderkommission genannt werden oder genannt werden könnten, einen gemeinsamen Oberbegriff gibt. Es wird auch nicht klar, wer diese These vertrete (vielleicht nur der Autor des Wikipedia-Artikels, vielleicht auch niemand). Dass eine Sonderkommission der Vereinten Nationen etwas mit einer Sonderkommission bei einer (deutschen Landes-) Polizei zu tun hat, erschließt sich nicht. Weder die Welt noch Wikipedia brauchen einen Artikel, der zwei solch verschiedene Dinge zusammenwirft und dies mit einem Focus-online-Meldung über eine Sonderkommission für Schüsse auf der A3 und einem WAZ-Internet-Meldung über eine Sonderkommission für Fankrawalle beim BVB 'belegt'. Es 'fehlt' nur noch ein 'Beleg' zu Sonderaktionen beim Kommissionsverkauf.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:51, 23. Feb. 2015 (CET)
Manchmal gibt es für eine bestimmte Sache verschiedene Begriffe - sei es, dass sie synonym sind, sei es, dass in verschiedenen Behörden oder verschiedenen Gegenden unterschiedliche Begriffe für die gleiche Sache verwendet werden, sei es, dass das eine der Oberbegriff des anderen ist. Auf jeden Fall ist Sonderkommission ein üblicher und gängiger Begriff, der nicht nur im Unterhaltungsfernsehen, sondern auch in den Nachrichten häufig auftaucht. Da ist es doch nur sinnvoll, einen Artikel darüber zu haben, in dem dann gerne auch drinstehen darf, wenn das Ding behördenintern einen eigenen Namen hat. Wir löschen ja auch nicht den Artikel Gabelstapler, nur weil die Bundeswehr das Ding als Feldumschlaggerät bezeichnet. --HH58 (Diskussion) 08:30, 24. Feb. 2015 (CET)
Der Artikel bedarf einer Überarbeitung, ist aber zu Behalten - die inhaltlichen Schwächen sind nicht so grvierend, dass man deswegen löschen müßte. --Dk0704 (Diskussion) 08:58, 24. Feb. 2015 (CET)

Wir haben hier verschiedene Bedeutungen, daher brauchen wir eine BKL. Da die Polizei-Soko sicher Hauptbedeutung ist, also eine BKL II. Ich habe daher Sonderkommission (Begriffsklärung) ausgelagert und verlinkt. Damit haben wir einen formal sauberen Artikel (der allerdings nicht sonderlich gut ist). Ein Löschgrund besteht damit nicht mehr.--Karsten11 (Diskussion) 12:35, 28. Feb. 2015 (CET)

Der liest sich zwar jetzt hübscher (bis darauf dass BAO nun völlig überraschend dort auftaucht), aber wo ist das hergekommen? Und woher wissen wir, dass Inhalt des Artikels besser ist als das böse rote Nichts? Aus den drei angegeben Links könnte ich mir das jetzt nicht so recht zusammenreimen.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:53, 2. Mär. 2015 (CET)
gemäß Diskussion und nach Überarbeitung behalten. --Wikijunkie Disk. (+/-) 00:17, 4. Mär. 2015 (CET)

Verstoß (gelöscht)

Unbelgte Liste von Verstößen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:03, 21. Feb. 2015 (CET)

20 LA an einem Tag - und die meisten davon waren nie in der QS - das grenzt für mich an Vandalismus. Wieso arbeitet ein fähiger, erfahrender Wikipedianer nicht einfach an der Verbesserung? --Mikuláš DobrotivýHospůdka 16:06, 23. Feb. 2015 (CET)
Wenn die Verbesserung auf "komplett neu schreiben" hinausläuft (ja!), halte ich viel eher die Anlage solcher qualitativ absolut minderwertigen Artikel für Vandalismus. Wikipedia ist keine Schreibstube und ich bin kein Auftragsschreiber. Dass die Qualität der genannten Artikel indiskutabel ist, sehen neben mir ja noch einige andere Autoren vom Fach genauso. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:36, 23. Feb. 2015 (CET)
„Die folgende Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch, bereits vollständig zu sein.“ (Verstoß#Verstöße gegen ... Derzeitige Fassung (139082409))
Das Ding ist schon nach dem Text des Dings kein Artikel, sondern eine Zusammenstellung (offensichtlich unbelegt und frei von der Leber weg). Löschen--Pistazienfresser (Diskussion) 23:17, 23. Feb. 2015 (CET)
Nach der brauchbaren Definition folgt leider nur eine verkappte Begriffsklärung. Trotzdem sollte hier auf Grund der Relevanz des Lemmas die WP:QS Vorrang haben. --Dk0704 (Diskussion) 09:00, 24. Feb. 2015 (CET)

Das könnte der umfangreichste Wörterbucheintrag sein, den ich je zu Gesicht bekommen habe: ein Satz Worterklärung, gefolgt von zwei Sätzen mit Trivalaussagen und dann ein mit Wortverwendungsbeispielen gespickter Assoziationsblaster epischen Ausmaßes. Gehört in der Form in ein Schreckenskabinett der Negativbeispiele, aber nicht in den ANR. Löschen.--Chianti (Diskussion) 23:08, 27. Feb. 2015 (CET)

Kein Artikel.--Karsten11 (Diskussion) 13:09, 2. Mär. 2015 (CET)

Erläuterungen: Der Hauptteil des Artikels, die unvollständige Liste wogegen man alles verstoßen kann, ist unter diesem Lemma definitiv fehl am Platz. Wenn man das rausnimmt, bleibt eine unbelegte Definition, die zumindest zweifelhaft ist (so hätte ich eine Abgrenzung zu Übertretung erwartet). Daneben gibt es die Verstoßung (man kann auch anderes verstoßen, wie z.B. Verstoßene Soldaten). D.h. die Definition ist zu eng (obwohl sie bereits nichtssagend breit ist). Und dann haben wir noch den Austriazismus, der nach Liste von Austriazismen gehört. Hier ist leider ein Neuanfang notwendig. Und bei dem dürfte Verstoß wohl eher eine BKL werden, weil die erwähnten Sachverhalte durchaus unterschiedliche Begriffe sind.--Karsten11 (Diskussion) 13:09, 2. Mär. 2015 (CET)

Verunglimpfung (gelöscht)

Wiktionary + Liste von Gebrauchsmöglichkeiten des Wortes Verunglimpfung --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:05, 21. Feb. 2015 (CET)

Natürlich Behalten. Der Artikel geht weit über einen reinen Wörterbucheintrag hinaus. Ist mit Jakob/Wilhelm Grimm sauber und ordentlich belegt. Ich werde nie verstehen, warum Menschen in der WP so destruktiv und zerstörerisch sind. MfG, --Brodkey65|...bis ans Ende meiner Lieder.... 23:09, 21. Feb. 2015 (CET)
Wörterbucheintrag heißt nicht "zu kurz", sondern "beschreibt nur ein Wort und dessen Gebrauch", keinen Begriff. Bezeichnenderweise ist Grimm natürlich ein Wörterbuch. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:25, 21. Feb. 2015 (CET)
Statt löschen, verbessern. 85.5.228.213 00:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Verbessern hieße dann wohl in den passenden Raum verschieben. Könnte man denn die etymologischen Forschungen in den Wörterbuchbereich verschieben, ohne dass die Autorennachweise verloren gehen? Fände es übrigens verfassungsrechtlich/strafrechtlich interessant, ob wieviel % der Bevölkerung noch etwas mit dem Wort anfangen können. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:15, 22. Feb. 2015 (CET)
Immerhin wird auch erklärt, was Verunglimpfung im dt. und österr. Recht bedeutet. Damit kein reiner Wörterbucheintrag. Ausbauen und Behalten --Hannes 24 (Diskussion) 19:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Verunflimpfen bedeutet im dt. und österr. Recht für sich erst mal gar nix. Wenn man das aus dem Artikel herausliest, muss er gelöscht werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:38, 23. Feb. 2015 (CET)
Einen Artikel gleich löschen, nur weil sein Inhalt teilweise missverständlich ist ? Dann wäre die WP aber ziemlich leer ... --HH58 (Diskussion) 08:21, 24. Feb. 2015 (CET)
Eine Erklärung der Bedeutung in den Normen/Gesetzen (Definition?) kann ich nicht erkennen. Zudem müsste man wohl auch erst mal klären (und belegen), dass das Wort in den verschiedenen Gesetzen bzw. Normen verschiedener Länder auch wirklich einem gemeinsamen Bedeutungsinhalt (Schnittmenge) entspricht.
Im Artikel werden die §§ genannt, die das Wort Verunglimpfung benutzten. Das mag zwar eine anerkennenswerte Funktion sein, dies kann aber ein Wegweiser wie eine Begriffsklärungsseite (WP:BKS) besser leisten.
Bei dem Satz zur Holocaustverleugnung fehlt nicht nur jegliche Primär- oder Sekundärquelle, sondern ich kann mir (gelinde gesagt) auch leider keinen Bezug zur Wirklichkeit erklären.
Löschen Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist Der Artikel besteht zur Hälfte aus einem Wörterbucheintrag, zu drei- bis vierviertel aus Privatforschung bzw. eigentlich sogar nur aus einer leider nicht wirklich begründeten Privatmeinung.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:31, 22. Feb. 2015 (CET)
Meines Erachtens lieber ausbauen als löschen, da offenbar ein Strafbestand. --Freigut (Diskussion) 14:58, 23. Feb. 2015 (CET)
Diese Äußerung von Freigut spricht im Grunde für die Löschung des Artikels, da die Existenz des Artikels offensichtlich zu Missverständnissen führt.
Selbst laut der Informationen im Artikel gibt es keinen Straftatbestand namens „Verunglimpfung“, sondern nur mehrere Straftatbestände, in denen dieses Wort (unter anderem) im Gesetzestext auftaucht. Zudem meinen die 'privatgelehrten' Autoren des 'Artikels' offenbar/vermutlich, dass man auch Verunglimpfen bestimmte andere Straftatbestände erfüllen könnte (ohne Belegen dafür anzuführen).--Pistazienfresser (Diskussion) 18:38, 23. Feb. 2015 (CET)
Um einen Artikel über ein Lemma zu haben, muss dieses Lemma keinen Straftatbestand darstellen. Falls der Artikel sachliche Fehler enthält, können diese korrigiert werden. --HH58 (Diskussion) 08:21, 24. Feb. 2015 (CET)
Überarbeiten, aber behalten, ggf. QS. --Dk0704 (Diskussion) 09:05, 24. Feb. 2015 (CET)

LA trifft vollständig zu: Worterklärung, dann Etymologie mit schönster Realsatire ("rechtssprachlich eingeengt [!!!] steht es für" 17 unterschiedliche Begriffe - siebzehn! Belegt mit Fundstellen aus dem 15. bis 18. Jahrhundert [7]) und Wortverwendungsbeispielen. Und einem Beispiel für ein Land, in dem das Wort nicht verwendet wird. Toll!--Chianti (Diskussion) 23:23, 27. Feb. 2015 (CET)

@HH58: Insbesondere die Formulierung „gleich löschen“ scheint mir hier doch eher nicht das zu bezeichnen, um das es hier geht. Das Dings wurde am 26. Mai 2004‎ angelegt, ab dem 24. Okt. 2011‎ hatte ich eine Qualitätssicherung angeregt. Diese hat offenbar höchstens den bestehenden Zustand gesichert und keine Qualität. Noch nicht einmal wurde aus dem Dings während der nunmehr ca. 11 Jahre auch nur ein Wikipedia-Artikel hergestellt.--Pistazienfresser (Diskussion) 11:09, 4. Mär. 2015 (CET)
gelöscht, folge dem Argument des LA-Stellers, --He3nry Disk. 13:50, 19. Mär. 2015 (CET)

Weisung (gelöscht)

Unbelegte Liste von Weisungsarten. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:06, 21. Feb. 2015 (CET)

Ich finde den Artikel sinnvoll, und er bietet immerhin eine Grundinformation. Wer mehr Informationen will, soll ihn verbessern. Wenn Belege wirklich nötig sind, kann man diese über diverse Wörterbücher einbringen. --Freigut (Diskussion) 18:51, 22. Feb. 2015 (CET) – Nachtrag: Habe nun als Quellen zwei Standardwörterbücher eingefügt und deren Artikel verlinkt. --Freigut (Diskussion) 10:10, 23. Feb. 2015 (CET)
Sehe ich genauso. --HH58 (Diskussion) 22:05, 22. Feb. 2015 (CET)
Mit Einzelnachweisen oder (wie bisher) gar nur generellen Verweisen auf Wörterbücher wird aus dem Artikel nie mehr werden als ein (vielleicht irgendwann einmal richtig belegter) Wörterbucheintrag. Dafür gibt es das Schwesterprojekt Wiktionary.
Löschen (oder zumindest in einen Wegweiser in Form einer Begriffsklärungsseite [siehe WP:BKS] umwandeln).--Pistazienfresser (Diskussion) 18:20, 23. Feb. 2015 (CET)
Aus- / Umbau zur BKL --Dk0704 (Diskussion) 09:05, 24. Feb. 2015 (CET)
Es gibt bereits eine BKL Anweisung mit mehreren Verweisen. Vielleicht lassen sich sich die Inhalte von Weisung dort integrieren.--Albatros 58 (Diskussion) 12:03, 24. Feb. 2015 (CET)
Ich schlage vor, Weisung als Weiterleitung auf Anweisung beizubehalten.--Albatros 58 (Diskussion) 12:16, 24. Feb. 2015 (CET)
Weisung ist eindeutig ein (dienst)rechtlicher Begriff, Anweisung ist eher kaufmännisch. Es gibt aber Überschneidungen. Jedenfalls sind in diesem Artikel einige Aspekte (Militär, Kirche, Schweiz ..) enthalten, die bei Anweisung nicht stehen (und nicht dazu passen). Daher diesen Artikel umbauen in Liste von... oder BKS. --Hannes 24 (Diskussion) 21:08, 24. Feb. 2015 (CET)

Das ist in der Form eine aufgeblähte BKL für Weisung (Arbeitsrecht), Weisung (deutsches Beamtenrecht, Weisung (kirchlich) (mit völlig unverständlicher "Erläuterung"), Weisung (Militärwesen), Weisung (Schweiz) usw. Dieser Artikel erklärt keinen Begriff, sondern listet Wortverwendungen auf (vulgo: Wörterbucheintrag).--Chianti (Diskussion) 03:33, 26. Feb. 2015 (CET)

Nur gibt es für all diese Weisungen noch keine Artikel. Deshalb finde ich die bestehende Form (im Sinne eines Provisoriums) besser als eine Ansammlung von Redlinks. --Freigut (Diskussion) 14:43, 2. Mär. 2015 (CET)
Für alle diese Begriffe (und vielleicht noch mehr) werden vermutlich auch nie Artikel entstehen, weil die Autoren von ca. 100 Artikel meinten, sie müssten den gemeinten Begriff nicht selbst definieren, sondern könnten einfach vier eckige Klammern setzen.
Und die Funktion des „Provisoriums“ kann die Volltextsuche besser übernehmen.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:24, 6. Mär. 2015 (CET)
Mit der Volltextsuche findet man längst nicht alle hier genannten Weisungen. --Freigut (Diskussion) 23:45, 7. Mär. 2015 (CET)
gelöscht, folge dem Argument des LA-Stellers, --He3nry Disk. 13:53, 19. Mär. 2015 (CET)

Zurechnung (bleibt)

Seit Jahren unbelegte Liste von Zurechnungen, QS offenbar gescheitert. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:08, 21. Feb. 2015 (CET)

Statt löschen, verbessern. 85.5.228.213 00:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Der Artikel ist seit vier Jahren (!) hoffnungslos in der QS ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 00:12, 22. Feb. 2015 (CET)
Das ist kein Liste, sondern der Artikel beschreibt nur die verschiedenen Bedeutungen im Zivil- und Strafrecht.
Wenn das nicht erwünscht ist, sollte der Artikel in Zurechnung (Strafrecht) und Zurechnung (Zivilrecht) geteilt werden.
Ein Beleg für Strafrecht ist im Artikel. --Ochrid (Diskussion) 00:14, 22. Feb. 2015 (CET)
Behalten (und aufspalten sowie BKS anlegen und diese ggf. zur Klarstellung auf Zurechnung (Deutschland) verschieben, damit nicht aus anderen Rechtsordnungen darauf verlinkt wird); QS ggf. noch 10 Jahre lang versuchen...--Pistazienfresser (Diskussion) 18:29, 23. Feb. 2015 (CET)
Behalten und QS, relevant und ausbaufähig. In diesem Zusammenhang wäre auch Zurechnungsfähigkeit zu definieren, die derzeit unzutreffend auf das Gegenteil Schuldunfähigkeit weiterleitet. --Dk0704 (Diskussion) 09:10, 24. Feb. 2015 (CET)
Behalten Das ist nun wirklich ein grundlegender Rechtsbegriff, den sollte man nicht schlicht löschen. Was steht denn im Creifelds? Es gibt doch ein paar verallgemeinerungsfähige Aussage (z.B. hier: "gedankliche Verknüpfung eines Erfolgs mit einem Verhalten (oder Geschehen)", oder hier: "Zurechnung (auch: Zuschreibung, Imputation, imputatio) einer Handlung, einer Unterlassung, eines Erfolgseintritts etc. bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und ggf. dessen Folgen verantwortlich macht". Ggf. noch Verlinkungen auf ähnliche Begriffe in anderen Disziplinen, z.B. Psychologie (Attribution) oder Ethik (Imputation (Ethik)). --Erzer (Diskussion) 13:44, 5. Mär. 2015 (CET)
bleibt, --He3nry Disk. 13:54, 19. Mär. 2015 (CET)

Rechtsetzung (bleibt)

Seit Jahren eine unbelegte Liste von Rechtssetzungsmöglichkeiten. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:11, 21. Feb. 2015 (CET)

Statt löschen, verbessern. 85.5.228.213 00:10, 22. Feb. 2015 (CET)
Der Artikel ist in neun Jahren nicht auf ein akzeptables Niveau gebracht worden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Dann sollte man ihn vielleicht mal in die QS stellen. --HH58 (Diskussion) 22:04, 22. Feb. 2015 (CET)
Behalten und ausbauen oder wenigstens Inhalt woanders einpflegen, damit diese wesentlichen Informationen nicht verloren gehen. Im Übrigen sind Stubs zulässig und kein Löschgrund. Benatrevqre …?! 12:50, 25. Feb. 2015 (CET)
"Sehr kurze Artikel stellen aber dann ein Problem dar, wenn sie nicht nur kurz, sondern auch noch schlecht sind". Das ist hier der Fall. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:12, 25. Feb. 2015 (CET)
Dein Vorwurf erscheint mir unbegründet, das Fehlen von Belegen im Artikel macht ihn noch nicht aus sich heraus schlecht. Benatrevqre …?! 17:00, 25. Feb. 2015 (CET)
'Artikel' ist unbelegt und offenbar Unsinn, daher vorzugsweise zu löschen, damit falsche Informationen nicht noch weiter verbreitet werden.
Für Artikelwünsche gibt es Wikipedia:Artikelwünsche#Recht.
Zur Not ist der angebliche 'Artikel' auch durch Weiterleitung auf die (zumindest generell) belegten (und nicht so falschen/eher diffenzierenden) Informationen in Rechtsordnung (rechts-)ersetzbar.
Übrigens scheint mir in der juristischen Fachliteratur die Variante mit Fugen-s (also Rechtssetzung) auch recht oft gebraucht zu werden.
--Pistazienfresser (Diskussion) 12:15, 26. Feb. 2015 (CET)
Dass der Artikel Unsinn wäre, kann ich nicht erkennen und halte diesen Vorwurf für völlig aus der Luft gegriffen. Mir erschließt sich dabei auch nicht, was hier der Begriff der Rechtsetzung mit dem der Rechtsordnung gemein hätte. Benatrevqre …?! 12:20, 26. Feb. 2015 (CET)
Entweder man trennt die rechtsetzende Gewalt/rechtssetzende Gewalt (Legislative) von der rechtsprechenden Gewalt (Judikative). Dann kann man auch die entsprechenden Tätigkeiten Rechtsprechung/rechtsprechen/Recht sprechen und Rechtsetzung/Rechtssetzung/Recht setzen in den Artikeln zur den Akteuren abhandeln (und ggf. eine Weiterleitung setzen).
Oder man betrachtet das Recht eher als Ganzes bzw. als Vorgang und legt den Schwerpunkt auf die Vorgänge, dann könnte man eine Weiterleitungssetzung auf Rechtsordnung und auf die schon vorhandene Definition des Vorgangs „Rechtssetzung“ dort verweisen oder generell eine Weiterleitung auf Recht setzen.
Entsprechende Modelle werden beispielsweise bei dem Problem der möglichen Grundrechtsbindung nicht-staatlicher Institutionen[1] unterschieden.
Wikipedia ist aber nicht dazu da, um die unbelegte Privatmeinung zu verbreiten, die Gerichte würden generell Rechtsetzung betreiben.
Um solches Herumstreiten um Umleitungen in Zukunft zu vermeiden, wäre ich allerdings immer noch eher für das Verbessern von Wikipedia durch Löschen des unbelegten Artikels und der entsprechenden unbelegten Privatmeinung.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:28, 27. Feb. 2015 (CET)

Behalten. „Rechtsetzung“ ist schon immer ein grundlegender Begriff, der auf die Unterscheidung von "gesetztem Recht" ("jus positum") zu jus divinum, ius naturale, jus regale usw. zurückzuführen ist. Der Artikel Positives Recht (=ius positum) beschreibt die begriffliche Abgrenzung, der Artikel "Rechtsetzung" sollte beschreiben, wie positives Recht heutzutage entsteht. Hierbei wäre besonders auf die jeweilige Verfassung der Staaten Bezug zu nehmen, wenn Verfahren der Zeitgeschichte geschildert werden. Der Artikel ist noch etwas kurz, enthält auch kleinere Ungeschicklichkeiten in Formulierungen, aber im Großen und Ganzen ist er nicht dumm und erwähnt wesentliche Stichworte, die zu diesem Lemma gehören. Von einem Eingliedern in einen anderen Artikel würde ich abraten. Zu diesem Lemma lässt sich zuviel schreiben. Beispielsweise könnte ergänzt werden, wie im Islamischen Recht das Thema der Rechtsetzung gelöst wird (mit Link auf Scharia und Fatwa. Rechtsetzung ist auch ein kulturelles Thema, ihre Ausprägung im heutigen Deutschland beileibe nicht der Mainstream. 93.194.76.101 14:34, 27. Feb. 2015 (CET)

Pistazienfresser, ich kann dir leider nicht folgen, da ich deinen Einwand für völlig unbegründet halte. Ich sehe in dem Artikel insbesondere keine unbelegte Privatmeinung, sondern nur triviale Aussagen, die für sich m.E. keines zwingenden Belegs bedürfen. Von einer generellen Rechtsetzung durch Gerichte ist auch wahrlich keine Rede im Artikel, gleichwohl die Rechtsetzung durchaus zu den Aufgaben der Rechtsprechung gehört (wenn auch sie notwendig derivativ ist), sondern der Artikel sagt lediglich zutreffend aus, dass es eine judikative Rechtsetzung gibt. Siehe z. B. Klaus Joachim Grigoleit, Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 44 ff. Näher dazu Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 1934 (2. Aufl. 1960), S. 239 ff., 346 ff.; vgl. René A. Rhinow, Rechtsetzung und Methodik. Rechtstheoretische Untersuchungen zum gegenseitigen Verhältnis von Rechtsetzung und Rechtsanwendung, Basel/Stuttgart 1979, S. 232 ff., 240 ff.
Im Übrigen überwiegt im wissenschaftlichen Schrifttum sehr deutlich die Schreibweise ohne Fugen-s, sei es in Buchtiteln wie auch in juristischen Abhandlungen. Auch ein über 2 Jahre alter Difflink hat keine Aussagekraft mehr, um daraus eine immer noch/heute zutreffende Behauptung ableiten zu können. Benatrevqre …?! 18:53, 27. Feb. 2015 (CET)

Immer noch unbelegtes Sammelsurium (dabei könnte man evtl. sogar etwas daraus machen [8]). Dass durch privatrechtliche Verträge Recht im Sinne einer Rechtsordnung (allgemein gültige Normen) gesetzt werde, ist allerdings hanebüchener Unsinn.--Chianti (Diskussion) 23:33, 27. Feb. 2015 (CET)

Wie kommst du zu diesem unsinnigen Vorwurf? Im Artikel wird jedenfalls nichts dergleichen behauptet, was deine Ausage rechtfertigen könnte. Im Übrigen sollte berücksichtigt werden, dass sich im Artikel ein inhaltlich thematisch trennender Absatz befindet. Benatrevqre …?! 15:18, 28. Feb. 2015 (CET)
Vielleicht liest du mal den Artikeltext? Da steht "Im privatrechtlichen Bereich erfolgt die Setzung von Recht typischerweise durch Vertrag oder durch einseitige Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Kündigung oder Testament)." Das ist Rechtsanwendung bzw. Handeln innerhalb bestehender rechtlicher Normen, aber keine Rechtsetzung (=Schaffung von rechtlichen Normen). Wenn du einen privatrechtlichen Vertrag schließt, ändert sich die mich und andere betreffende Rechtsordnung nullkommanull.--Chianti (Diskussion) 21:04, 28. Feb. 2015 (CET)

Gubernative meint übrigens normalerweise die Regierung. Insofern meint der (tatsächlich existierende) Begriff „gubernative Rechtsetzung“ üblichen Verständnis nicht etwa den Normalfall, die Rechtsetzung durch die Legislative (wie in dem sogenannten Artikel unbelegt 'definiert'), sondern einen Ausnahmefall/Problemfall: eine Rechtsetzung durch einen Teil der Exekutive, nämlich durch die Regierung. Ist ein sehr interessantes Thema (vgl. Armin von Bogdandy: Gubernative Rechtsetzung: Eine Neubestimmung der Rechtsetzung und des Regierungssystems unter dem Grundgesetz in der Perspektive gemeineuropäischer Dogmatik. Mohr Siebeck, 2000 online bei Google-Books).--Pistazienfresser (Diskussion) 18:28, 28. Feb. 2015 (CET)

Neben dem Unsinn mit Rechtssetzung durch private Verträge in weiteres Beispiel für die unterirdische Qualität des Artikels. So löschen, weil derartig schwere Mängel im ANR nichts verloren haben. Jeder Neuschrieb kann nur besser sein.--Chianti (Diskussion) 21:04, 28. Feb. 2015 (CET)
Ich wundere mich immer noch über den Blödsinn, den du hier behauptest. Es steht im betr. Satz nichts von einer Rechtsordnung, und es ist unstr., dass es Rechtsetzungsakte durch privatrechtliche Verträge gibt. Weiterhin also kein plausibler Löschgrund und ganz bestimmt kein schwerer Mangel, nur weil du hier etwas unbegründet herleitest, was gar nicht Artikelgegenstand ist und auch nicht dort geschrieben steht.Benatrevqre …?! 01:18, 1. Mär. 2015 (CET)
Die Pflicht zur nachvollziehbaren Begründung seiner Meinung bzw. Darstellung der üblichen Ansichten vor der von ihnen bevorzugten Meinung und der Ausnahmen (wie gubernative Rechtsetzung [bei EG-Rechtsakten vor der Reform der EU, in Staaten ohne Gewaltenteilung usw.] oder judikative Rechtsetzung [wie durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit Gesetzeskraft oder nach Ansicht einiger/eines Rechtswissenschaftlers bzw. in Rechtskreisen mit Fallrecht auch durch die Gerichte], die private Quasi-Rechtsetzung wie bei Tarifverträgen usw.) hätte bei den Autoren diese sogenannten Artikels gelegen. Statt dessen sind seit dem Anlegen des Artikels nunmehr 9 Jahre und ein paar Tage ungenutzt vergangen. Aus einer noch einigermaßen vertretbaren oder brauchbaren kurzen, aber unbelegten Definition beim Anlegen, die lediglich auf die Abgrenzung zwischen Rechtsauslegung und Rechtsetzung nicht ausreichend einging, ist eine Privatmeinung geworden, die Ausnahmen und Grundsatz mit (falsch verstandenen) Schlagworten für die Ausnahmen wild vermischt. Dass die Autoren den Artikel nun jahrelang nicht in Ordnung gebracht haben, und so unbegründete Privatmeinungen als vorgebliche Mehrheitsmeinung durch Wikipedia verbreiten ließen, macht ihre Versäumnis nicht besser, sondern nur noch schlimmer.
Eine übliche und den Grundfall erfassende Definition von Rechtsetzung findet man im Internet zum Beispiel unter:
Hanno Kube: Staatsrecht I Foliensatz IV 2. In: Staatsrecht I. Universität Mainz, abgerufen am 1. März 2015 (Vorlesungsmaterialien).
Durch das Nicht-Löschen des angeblichen Artikels Rechtsetzung wird dem normalen Internetnutzer der Weg auf diese und ähnliche brauchbare Definitionen praktisch versperrt, da die Programmierer der Suchmaschinen (hier im leider zu Unrecht) von einer gewissen Qualitätskontrolle bei Wikipedia ausgehen, und diese Privatmeinung daher leider als erstes oder eines der ersten Suchergebnisse präsentieren. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:57, 1. Mär. 2015 (CET)
P. S. Nochmals zum Grundsatz: „Die Entscheidungen der Gerichte sind Rechtsanwendung, nicht Rechtssetzung.“ (Norbert Horn: Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie (= Schwerpunkte. Band 21). 3. Auflage. C. F. Müller, Heidelberg 2004, ISBN 3-8114-9011-7, S. 19 (Randnummer 26).; Hervorhebung wie im Original). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:11, 1. Mär. 2015 (CET)
Du schmeißt hier mit Begriffen wild durcheinander, über deren Bedeutung du dir offenkundig deiner Aussagen nicht im Klaren bist. Es handelt sich um keine Privatmeinung und schon gar keine unbegründete, insbesondere nicht im Plural! Auch dein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat belegt dies nicht und es eignet sich überdies nicht dazu, deinen einseitigen Vorwurf insoweit widerspruchslos zu stützen. Der jetzige Artikel ist allgemein gehalten und zeigt lediglich auf, wie und unter welchen Umständen Recht gesetzt wird bzw. an welche Bedingungen geknüpft wird, damit es gesetzt werden kann; dies schließt notwendigerweise alle Rechtskreise ein, gleichwohl es gravierende Unterschiede zwischen diesen gibt. Nicht mehr und auch nicht weniger. Der Stub ist also eine Frage der QS, was einzelne und weitergehende Formulierungen betrifft – in etwa so, dass herausgestellt wird, dass die richterliche Rechtsetzung immer nur aus dem Gesetz abgeleitete und nachgeordnete Rechtsetzung sein kann (so Anne Röthel, Normkonkretisierung im Privatrecht, Mohr Siebeck, 2004, S. 58) –, aber dieser Artikel ist keine hinreichend begründete Sache einer Löschdiskussion, weil diese Art der Rechtsetzung vor allem wesentlich für das Common Law ist, das die richterliche Rechtsetzung verkörpert (Oliver Lepsius, Verwaltungsrecht unter dem Common Law, Mohr Siebeck, 1997, S. 40).
Im Übrigen beruht das Lemma auf einem juristischen Terminus, es wäre also grob widersinnig, diesen (unvollständigen und in bestimmen Formulierungen möglicherweise verbesserungswürdigen, aber im Grunde inhaltlich nicht falschen) Artikel zu löschen. Benatrevqre …?! 18:38, 1. Mär. 2015 (CET)
Eine Entfernung aus dem Artikelnamensraum ist gerade deshalb nötig und sinnvoll, weil das Lemma des offensichtlich frei ausgedachten ... der Bezeichnung eines existierenden, wichtigen und oft verwendeten juristischen Begriffs entspricht, und durch viele Verlinkungen in wirklichen Artikeln unzutreffende Aussagen erzeugt, die die Autoren dieser Artikel im Zweifel nicht gemeint haben. Vermeintliche Artikel zu nicht existierenden oder nicht verwendeten Begriffen sind dagegen meist eher nur überflüssig als schädlich.
Wenn ein bestimmter Autor aber meint, er könnte aus dem ... noch einen Artikel machen, so schlage ich vor, dass er sich den ... in seinen Benutzernamensraum verschieben lässt. Vielleicht findet er dann in den nächsten 9 Jahren ja noch den Weg zu Standardwerken und systematischen Übersichtsarbeiten (z. B. zu anerkannten und aktuellen Lehrbüchern aus Rechtsphilosophie, Allgemeiner Staatslehre und Rechtsvergleichung) und schafft es, den juristischen Begriff zumindest in Grundzügen verwendbar zu definieren (also so dass Grundsatz und Ausnahmen getrennt sind, man jeweils den gemeinten Geltungsbereich erkennen kann und [unbelegte] Privatmeinungen [zur Rechtssetzung durch Private, hjr Rechtsetzung durch Richter, zu dem was gubernativ heißt usw.] aus dem ... verschwinden.
Vielleicht wurde inzwischen auch gemerkt, dass es sich nicht um „triviale Aussagen, die für sich m.E. keines zwingenden Belegs bedürfen“ handelt.
Halte es aber noch immer für einfacher und wohl auch erfolgsversprechender, darauf zu warten, dass jemand mit der entsprechenden Zugang zu geeigneten Belegen im einem Artikel ein rotes Wort bemerkt und eine treffende und belegte Definition schreibt.
Es wäre jedenfalls schön, wenn nicht (Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualitätssicherung#Bestandsmieten wie bei z. B. bei der/dem Bestandsmieten) hier im Grunde ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen würde, und der ... im Grunde im gleichen erbärmlichen Zustand stehen bleibt, weil diejenigen, die sich für ein Behalten und eine Ausbaufähigkeit ausgesprochen haben, sich danach nicht mehr um den ... kümmern wollen oder können.
--Pistazienfresser (Diskussion) 21:53, 3. Mär. 2015 (CET)
Du wiederholst dich, Pistazienfresser; auch kann ich dir in deinem letzten Kommentar nicht in jedem Satz folgen, da sie teilweise wirr formuliert sind. Wenn wir ihn substanziell herunterbrechen, hast du weiterhin keinen triftigen Löschgrund genannt, sondern berufst dich auf einzelne Mängel. Für sich betrachtet rechtfertigen diese m.E. allerdings weiterhin keine zwingende Löschung; wir haben bewusst andere, v.a. geeignete Bausteine für solche Fälle. Benatrevqre …?! 23:23, 3. Mär. 2015 (CET)

  1. Friedrich E. Schnapp, Markus Kaltenborn: Grundrechtsbindung nichtstaatlicher Institutionen. JuS 2000, S. 937 (937):„Diese Verpflichtungen lassen sich sowohl in einem formell-organisatorischen Sinn als auch materiell-funktionell deuten, je nachdem, ob man bei der Auslegung dieser Bestimmungen in erster Linie auf die Organe abstellt, die typischerweise mit den Funktionen der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung betraut sind (Parlamente, Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung und Gerichte) [dortige Fussnote 1], oder ob man die Tätigkeiten selbst (also das Rechtsetzen, Verwalten und Rechtsprechen) in den Vordergrund der Interpretation rückt [dortige Fussnote 2].“
bleibt, das sieht so aus, als könnte man da noch was (nichtjuristisches) beifügen, auf jeden Fall folge ich dem LA nicht, --He3nry Disk. 13:56, 19. Mär. 2015 (CET)