Kulmbacher Kreis

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Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Der Kulmbacher Kreis war unter preußischer Verwaltung einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Bayreuth mit Sitz in Kulmbach.

Geschichte

Der Kulmbacher Kreis bestand von 1797 bis 1806. Er wurde aus Teilen der Amtshauptmannschaft Kulmbach und den Rittergütern Thurnau und Peesten der Herren von Giech gebildet. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Kulmbach und Sanspareil und die Kammerämter Kulmbach und Sanspareil, die Magistrate Kasendorf, Seibelsdorf, Wirsberg und Wonsees. Die Stadt Kulmbach unterstand der Kriegs- und Domainenkammer Bayreuth unmittelbar. Die Rittergüter wurden in Patrimonialgerichte preußischen Rechts umgewandelt. Am 2. November 1806 trat die französische Militärregierung im Fürstentum Bayreuth an die Stelle des besiegten Preußen. Mit dem 1810 geschlossenen Pariser Vertrag gelangte das Fürstentum Bayreuth – und damit auch der Kulmbacher Kreis – an das Königreich Bayern. Die preußischen Verwaltungsstrukturen wurden aufgehoben. An ihre Stelle traten die neu geschaffenen Landgerichte Bayreuth, Kulmbach und Lichtenfels, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren.

Orte des Kulmbacher Kreises

Justiz- und Kammeramt Kulmbach

Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Kulmbach umfasste die ehemaligen Ämter Kulmbach (zum größten Teil), Seibelsdorf und Wirsberg. 1801 waren 200 Orte inbegriffen:[1]

Justiz- und Kammeramt Sanspareil

Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Sanspareil umfasste die ehemaligen Ämter Sanspareil (zum größeren Teil) und Kasendorf. 1801 waren 26 Orte inbegriffen:[2]

Patrimonialgericht Thurnau

Das Patrimonialgericht Thurnau verwaltete den Grundbesitz des Rittergutes Thurnau. 1801 waren 19 Orte inbegriffen:[3]

Patrimonialgericht Peesten

Das Patrimonialgericht Peesten verwaltete den Grundbesitz des Rittergutes Peesten. 1801 waren 10 Orte inbegriffen:[4]

Literatur

  • Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, S. 250–257 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. Addreßhandbuch, S. 250–252.
  2. Addreßhandbuch, S. 253.
  3. Addreßhandbuch, S. 256.
  4. Addreßhandbuch, S. 256.